Amts - Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg

Transcription

Amts - Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft
„Riechheimer Berg“
Jahrgang 17
Samstag, den 28. Juni 2014
Nächster Redaktionsschluss: 16.07.2014
Nummer 6
Nächster Erscheinungstermin: 26.07.2014
Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ erfolgen amtliche und nichtamtliche
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und der Mitgliedsgemeinden
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,
Rockhausen, Witzleben
Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de
RegionalnachRichten füR alle einwohneR
im gebiet deR VeRwaltungsgemeinschaft
Öffnungszeiten der Verwaltung
Info - Kindertageseinrichtungen
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft
in Kirchheim
Sprechzeiten der Leiterin/ des Leiters
der Kindertageseinrichtungen
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
Telefon :
Fax:
Telefon Kasse
Frau Körner in der Verwaltung der VG „Riechheimer Berg“
in Kirchheim:
Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie
folgt erreichen:
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
036200 / 624 - 0
036200 / 624-44
036200 / 62422 und 62423
Kita Elleben „Im Wiesengrund“
02.07.2014
16:00 - 17:00 Uhr
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten
Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim
Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“
03.07.2014
16:00 - 17:00 Uhr
Di.
Do.
Telefon-Nr. und Fax-Nr. :
Kita Wüllersleben „Pfiffikus“
09.07.2014
16.00 - 18.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
036200 / 64205
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und
Standesamt in Stadtilm
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Telefon:
geschlossen
09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
03629 / 668833
16:00 - 17:00 Uhr
Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“
10.07.2014
16:00 - 17:00 Uhr
Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“
16.07.2014
16:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel. 036200/62441
Kita Kirchheim „Zwergenland“
Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung,
Herr Schuster in der Kita „Zwergenland“:
jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.vg-riechheimer-berg.de
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-2-
Nr. 6/2014
Bekanntmachung zur Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf kommunalen
Friedhöfen
mitteilungen
Informationsveranstaltung!
Thema: Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Erfurter Wasserwerke
Am Mittwoch, dem 02. Juli 2014
findet um 19:00 Uhr
auf dem Saal der Gaststätte „Zum Grünen Baum“ Osthausen
eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden
Bösleben-Wüllersleben, Osthausen-Wülfershausen und Elleben
zur Erörterung des Entwurfs der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke statt.
Zur Klärung vieler offener Fragen sind die Einwohner der Gemeinden hierzu herzlich eingeladen.
gez. Matthias Wacker
Bürgermeister der Gemeinde Bösl.-Wüllersl.
Auf den kommunalen Friedhöfen in Achelstädt, Bösleben, Osthausen und Wüllersleben werden am 04.07.2014 die jährlichen
erforderlichen Überprüfungen der Standsicherheit von Grabmalen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
Die Prüfung wird von einem durch die Friedhofsverwaltung beauftragten Fachunternehmen vorgenommen. Nicht standsichere
oder umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem Aufkleber
gekennzeichnet. Die dazugehörigen Prüfprotokolle liegen in der
Verwaltungsgemeinschaft vor.
Bei Gefahr in Verzug kann der Friedhofsträger nach der Friedhofssatzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen. Zur Beseitigung der Unfallgefahr
ist der Nutzer verpflichtet, umgehend die Standsicherheit nach
den anerkannten Regeln der Technik wieder herzustellen.
Die Nutzungsberechtigten sind aufgerufen, die jeweiligen Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung in der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ unter der Tel-Nr.:
(036200) 624 32 gern zur Verfügung.
gez. Rudolf Neubig
Bürgermeister der Gemeinde Elleben
gez. Klaus Kolodziej
Bürgermeister der Gemeinde Osth.-Wülfersh.
Informationsveranstaltung!
Thema: Entwurf der Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Erfurter Wasserwerke
Am Dienstag, dem 08.Juli 2014
findet um 18:00 Uhr
auf dem Saal der Gaststätte „Schwarzer Hahn“ Elxleben
eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Alkersleben, Elxleben, Kirchheim und Rockhausen zur Erörterung
des Entwurfs der Thüringer Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen
der Erfurter Wasserwerke statt.
Zur Klärung vieler offener Fragen sind die Einwohner der Gemeinden hierzu herzlich eingeladen.
gez. Günter Hülle
Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben
gez. Klaus Böhm
Bürgermeister der Gemeinde Elxleben
gez. H.-J. Langer
Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim
gez. Margitta Gräfenstein
Bürgermeisterin der Gemeinde Rockhausen
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Bekanntmachung der Beschlüsse der
konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Dornheim vom 11.06.2014
Beschluss-Tag:
11.06.2014
Beschluss-Nr.:
1 / 2014
Beschlussgegenstand:
Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinderat / Gemeinderätin Monika Fischer
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung:
Für das Mitglied Monika Fischer folgenden Stellvertreter Thomas
Lesser
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-3-
Nr. 6/2014
Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) 41.294,85 €.
Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr zur
Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt.
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Bekanntmachung der Beschlüsse der
öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates
Elleben vom 15.05.2014 und der konstituierenden Sitzung vom 10.06.2014
Beschlüsse öffentliche Ratssitzung vom 15.05.2014:
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
216 / 2014
Beschlussgegenstand:
Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 25.03.2014
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2014 - öffentlicher Teil - in der als
Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
217 / 2014
Beschlussgegenstand:
Herstellung der Öffentlichkeit von nicht öffentlich gefassten
Vergabebeschlüssen aus dem Jahr 2013
Beschluss-Nr.: 175/2013 vom 05.09.2013
Vergabe der Leistungen für das Bauvorhaben „Behindertengerechter Umbau der Bushaltestelle und Ausbau der ÖPNV Buswendeschleife in Riechheim“ einschließlich der teilweisen Sanierung der Bordanlage in der Ortsdurchfahrt Riechheim
Beschluss-Nr.: 187/2013 vom 10.10.2013
Sanitärinstallation, Modernisierung Toiletten Bürgerhaus Gügleben
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
218 / 2014
Beschlussgegenstand:
Auftragsvergabe „Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben
2. BA - Nebenanlagen/ Gehweg “
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe
der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur
„Erneuerung der Nebenanlagen/ Gehwege“
an die
Tief- und Straßenbau GmbH
Behringer Schenke 2
99326 Ilmtal
Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) 143.885,59 €.
Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Straßenbauamtes zur Unterzeichnung des Auftrages bevollmächtigt.
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
219 / 2014
Beschlussgegenstand:
Auftragsvergabe „Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2.
BA - Bushaltestellen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe
der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur
„Erneuerung der Bushaltestellen Elleben“
an die
Tief- und Straßenbau GmbH
Behringer Schenke 2
99326 Ilmtal
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
220 / 2014
Beschlussgegenstand:
Auftragsvergabe „Gemeinschaftsmaßnahme OD Elleben 2.
BA - Erweiterung Durchlass/ Anpassung Ufermauern Haardbach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben beschließt die Vergabe
der Bauleistungen zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Elleben 2. BA bezüglich der gemeindlichen Leistungen zur
„Hochwasserschutzmaßnahme Erweiterung Durchlass Haardbach - Anpassung Ufermauern“
an die
Tief- und Straßenbau GmbH, Behringer Schenke 2, 99326 Ilmtal.
Die Auftragssumme dieser Teilleistung des Gemeinschaftsbauvorhabens beträgt einschließlich der anteiligen Kosten des Bauteiles 0 (Allg. Leistungen, Baustelleinrichtung u.ä.) 60.813,62 €.
Der Bürgermeister wird nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides der Thüringer Aufbaubank zur Unterzeichnung des
Auftrages bevollmächtigt.
Die Finanzierung des haushaltsseitigen Fehlbetrages in Höhe
von 20.828,53 € erfolgt durch eine Mehreinnahme in Höhe
von 6.300,00 € aus der Haushaltstelle 2.9000000.361001
(Investitionspauschale) sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 14.600,00 € (Haushaltsstelle
2.9100001.310000).
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
221 / 2014
Beschlussgegenstand:
Bestätigung der Vereinbarung WAZV/ Gemeinde Elleben bezüglich der Straßenentwässerungskostenbeteiligung und
Kostenbeteiligung für den Hochwasserschutz 2. BA OD Elleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben bestätigt im Rahmen
der Gemeinschaftsmaßnahme zur grundhaften Sanierung der
Ortsdurchfahrt Elleben 2. Bauabschnitt die Vereinbarung zur
Straßenentwässerungskostenbeteiligung und Kostenbeteiligung
für den Hochwasserschutz zwischen der Gemeinde Elleben und
dem Wasser/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung
und bevollmächtigt den Bürgermeister zu Unterzeichnung.
Der Gemeinde aus der Vereinbarung erwachsende finanziellen
Verpflichtungen sind in Höhe von 20.000,00 € aus den Haushaltsmitteln 2014 sowie für den verbleibenden Teil in Höhe von
23.204,41 € unter Bezugnahme auf § 3 der Vereinbarung über
eine Stundung bis in das Haushaltsjahr 2015 zu finanzieren.
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
222 / 2014
Beschlussgegenstand:
Auftragsvergabe „Grundhafter Straßenbau Kirchgasse
Riechheim Los 1 Straßenbau
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen
zum grundhaften Straßenausbau der Kirchgasse Riechheim Los
1 Straßenbauarbeiten an den Bieter:
M & H Bau GmbH Killenberg
August-Rost-Straße 3
99310 Arnstadt.
Die Auftragssumme beträgt: 60.974,62 € €
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschluss-Nr.:
223 / 2014
Beschlussgegenstand:
Auftragsvergabe „Grundhafter Straßenbau Kirchgasse
Riechheim
Los 2 Pflasterarbeiten
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen
zum grundhaften Straßenausbau der Kirchgasse Riechheim Los
2 Natursteinpflasterarbeiten an den Bieter:
M & H Bau GmbH Killenberg
August-Rost-Straße 3
99310 Arnstadt.
Die Auftragssumme beträgt: 13.954,20 €
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-4-
Nr. 6/2014
Beschlüsse konstituierende Sitzung vom 10.06.2014:
Beschluss-Tag:
10.06.2014
Beschluss-Nr.:
1 / 2014
Beschlussgegenstand:
Bestellung eines Mitglieds und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
„Riechheimer Berg“
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinderat Thomas Opel
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung:
Für das Mitglied Thomas Opel folgenden
Stellvertreter Dr. Klaus Paffrath
Beschluss-Tag:
10.06.2014
Beschluss-Nr.:
2 / 2014
Beschlussgegenstand:
Deckungsbeschluss zur Verrechnung d. offenen Gebührenschuld 2010-2013 mit Anerkennung von Teilforderungen der Gemeinde für die Übergabe wassertechnischer Anlagen „Am kleinen Berg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Deckung
der Oberflächenentwässerungsgebührenschuld wie folgt zu:
HH-Stelle
Verwaltungshaushalt:
1.630000.713000
Bezeichnung
Mittelbereitstellung
Gemeindestraßen, Kostenbeteiligungen Straßenoberflächenentwässerung
28.700,00 €
Die notwendige Deckung erfolgt durch Bereitstellung finanzieller Mittel aus den Haushaltsstellen:
Vermögenshaushalt:
2.9100001.300000
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
2.8800006.363000
Investitionszuweisungen von Zweckverbänden „Am kleinen Berg“ (Mehreinnahme)
28.700,00 €
+ 28.700,00 €
Verwaltungshaushalt:
1.630000.713000
Kostenbeteiligen (Mehrausgabe) Straßenoberflächenentwässerung
+ 28.700,00 €
1.9100000.860000
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Minderausgabe)
- 28.700,00 €
mitteilungen
Bekanntmachung zur Feststellung des
Wahlergebnisses der Stichwahl 08.06.2014 Ortsteilbürgermeister OT Gügleben
Die Aufrechnung des Ergebnisses ergab folgendes Gesamtergebnis:
Wahlberechtigte insgesamt
96
Zahl der Wähler
44
Ungültige Stimmabgaben
0
Gültige Stimmabgaben
44
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Lfd.Nr. Vor- und Nachnamen der Personen
Stimmen
1
Gerd Wagner
35
2
Hubert Schmidt
9
zusammen
44
Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen
auf :
Gerd Wagner
Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.
gez. Heike Kreft
Wahlleiterin
Gemeinde Elleben
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Bekanntmachung des Beschlusses der
konstituierenden Sitzung des Gemeinderates
Elxleben vom 12.06.2014
Beschluss-Tag:
12.06.2014
Beschluss-Nr.:
1 / 2014
Beschlussgegenstand:
Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinderat Jörn Köllmer
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung:
Für das Mitglied Jörn Köllmer folgenden Stellvertreter Sebastian
Thieler
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-5-
Nr. 6/2014
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über die Herstellung der Öffentlichkeit
nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse aus der 27.
Sitzung vom 10.04.2014 des Gemeinderates Kirchheim
bekanntmachungen Von satzungen
1. Änderungssatzung
der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim
vom 12.06.2014 (Ausfertigungsdatum)
Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim über
die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen
Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom 18.04.2012 beschließt der Gemeinderat Kirchheim folgende Satzung:
1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz
zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen
Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim
Artikel 1
§ 1 Beitragssatz der Ermittlungseinheit 1 Ortsteil Kirchheim
Ortslage
erhält folgende neue Fassung:
Für die in der Ermittlungseinheit - Ortsteil Kirchheim Ortslage getätigten Investitionsaufwendungen werden Beitragssätze wie
folgt festgesetzt:
Jahr
Beitragssatz in €/m2 gewichteter Grundstücksfläche
2004
0,00973029 €/m2
2005
0,00896502 €/m2
2006
0,03867890 €/m2
2007
0,26402598 €/m2
2008
0,02048366 €/m2
2009
0,11635840 €/m2
2010
0,10977614 €/m2
2013
0,51542209 €/m2
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt einen Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so
sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Gemeinde Kirchheim
Kirchheim, den 12.06.2014
gez. Hans-Jürgen Langer
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 233-27/2014/GR Bestätigung der Niederschrift nicht
öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.02.
Beschluss-Nr.:
236-28/2014/GR
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschlussgegenstand:
Vergabe der Bauleistungen Grundhafter Straßenausbau
„Am Klapperborn“ Bechstedt-Wagd
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Vergabe des Auftrages zur Realisierung der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem
Wasser/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung zur
grundhaften Erneuerung der Straße „Am Klapperborn Bechstedt-Wagd“ an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter
KMW Bau GmbH & Co.KG
Elxleber Weg 11
99099 Erfurt
Die Auftragssumme für die Leistungen der Gemeinde Kirchheim
betragen 54.672.03 €
Die Deckung der zusätzlich zum Haushaltsplan benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 9.300,00 € erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Beschluss-Nr.:
237-28/2014/GR
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschlussgegenstand:
1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur
Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Änderungssatzung
der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde
Kirchheim, gemäß beigefügter Anlage.
Beschluss aus der nichtöffentlichen
Ratssitzung vom 10.04.2014
Beschluss-Nr.:
233-27/2014/GR
Beschluss-Tag:
10.04.2014
Beschlussgegenstand:
Niederschrift -nicht öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2014
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - nicht
öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2014 in
der als Anlage beigefügten Form.
Beschlüsse aus konstituierenden
Ratssitzung vom 12.06.2014
-Siegel-
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Beschlüsse aus dem öffentlichem Teil
der Ratssitzung vom 15.05.2014
Beschluss-Nr.:
234-28/2014/GR
Beschluss-Tag:
15.05.2014
Beschlussgegenstand:
Niederschrift - öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung
vom 10.04.2014
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift -öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2014 in der als
Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Nr.:
235-28/2014/GR
Beschluss-Nr.:
1-1/2014/GR
Beschluss-Tag:
12.06.2014
Beschlussgegenstand:
Bestellung von zwei Mitgliedern für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer
Berg“
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat
folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:
1. Gemeinderat
Rainer Karmrodt
2. Gemeinderätin
Grit Penzler
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:
Für das Mitglied
Rainer Karmrodt
folgenden Stellvertreter
Stefan Schulz
Für das Mitglied
folgenden Stellvertreter
Grit Penzler
Markus Kottmann
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-6-
Beschluss-Nr.:
2-1/2014/GR
Beschluss-Tag:
12.06.2014
Beschlussgegenstand:
Mitglieder des Hauptausschusses
Auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim beruft der Gemeinderat folgende Gemeinderatsmitglieder in den Hauptausschuss:
1. Gemeinderat
Dr. Jürgen Schulz
2. Gemeinderätin
Sylvia Leinhos
3. Gemeinderätin
Sigrid Gerstenhauer
4. Gemeinderat
Martin Schmidt
5. Gemeinderat
René Kose
mitteilungen
Sitzung des Gemeinderates Kirchheim
Die nächste öffentliche Ratssitzung des Gemeinderates Kirchheim findet am 17.07.2014, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus
Bechstedt-Wagd statt.
Vorläufige Tagesordnung:
1.
Bürgerfragestunde
2.
Bestätigung der Tagesordnung
3.
Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder gemäß § 24
Abs.2 ThürKO durch den Bürgermeister
4.
Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Gemeinderates vom
12.06.2014
5.
Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
6.
Information zum Entwurf der Thüringer Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Erfurter
Wasserwerke (VO WSG Erfurt)
7.
Vergabe von Bauleistungen
7.1. Dachsanierung Kindertagesstätte Kirchheim
7.2. Sanierung Fassade Kindertagesstätte Kirchheim
7.3. Vergabe Freiflächengestaltung Sternwarte
8.
Verlängerung der Ratenvereinbarung über die Investitionskostenbeteiligung an der Gemeinschaftsanlage der
Straßenentwässerung vom 05.12.2013 / 12.12.2
9.
Informationen zur Vorbereitung der Haushaltsplanung
2015
10.
Vorlage Jahresrechnung 2013
11.
Deckungsbeschluss Kreisumlage Gemeinde Kirchheim
2014
12.
Bestätigung Sitzungs- und Veranstaltungsplan 2014
13.
Anfragen / Information
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Bekanntmachung der Beschlüsse der
konstituierenden Sitzung des Gemeinderates
Osthausen-Wülfershausen vom 17.06.2014
Beschluss- Nr.:
1 / 2014
Beschluss-Tag:
17.06.2014
Beschlussgegenstand:
Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinderat Bernd Schreiber
Nr. 6/2014
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung:
Für das Mitglied Bernd Schreiber folgenden Stellvertreter Peter
Unger
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Bekanntmachung des Beschlusses des
Gemeinderat Rockhausen vom 11.06.2014
Beschluss-Tag:
11.06.2014
Beschluss-Nr.:
1 / 2014
Beschlussgegenstand:
Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:
Gemeinderätin Bianca Pirk
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung:
Für das Mitglied Bianca Prik folgende Stellvertreterin: Katharina
Kloß
bekanntmachungen Von satzungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Witzleben
(Landkreis Ilm - Kreis)
vom 16.06.2014
für das Haushaltsjahr 2014
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die
Gemeinde Witzleben folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
587.500,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben
155.900,00 Euro
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4 1)
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 95.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-7-
§6
nicht belegt
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 12.06.2014 beschieden.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2014 liegt in der Zeit vom 30.06.2014 bis
14.07.2014 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“,
im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim,
Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich
aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde
Witzleben für das Jahr 2014 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 nach § 80 Abs. 3
Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“
im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim,
Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Witzleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Witzleben
Witzleben, den 16.06.2014
gez. Uwe Leuthardt
Bürgermeister
- Siegel -
1)
- nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
400 v.H.
2. Gewerbesteuer
400 v. H.
gemäß Gemeinderatsbeschluss 96/2012 vom 29.11.2012 Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witzleben vom 13.12.2012
(bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr. 13/2012 vom 22.12.2012)
bekanntmachung Von beschlüssen
des gemeindeRates
Bekanntmachung der Beschlüsse der
Sitzung des Gemeinderates Witzleben vom
22.05.2014
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
119 / 2014
Beschlussgegenstand:
Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 27.02.2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2014 in der als
Anlage beigefügten Form.
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
120 / 2014
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß §
80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2010 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Nr. 6/2014
Die festgestellte Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Witzleben
mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung
der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom
02.06.2014 bis 17.06.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus.
Zudem steht die Jahresrechnung 2010 bis zur Feststellung der
folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG
„Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
121 / 2014
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde
Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt gemäß
§ 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 gemäß beigefügter Anlage.
Hinweis öffentliche Bekanntmachung:
Die festgestellte Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Witzleben
mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung
der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom
02.06.2014 bis 17.06.2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus.
Zudem steht die Jahresrechnung 2011 bis zur Feststellung der
folgenden Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG
„Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
122 / 2014
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde
Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne
Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen.
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
123 / 2014
Beschlussgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde
Witzleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt, ohne
Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
124 / 2014
Beschlussgegenstand:
Haushaltssatzung Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Witzleben mit folgenden Anlagen:
- Stellenplan
- Übersicht über den Stand der Schulden
- Übersicht über den Stand der Rücklagen
Beschluss-Tag:
22.05.2014
Beschluss - Nr.:
125 / 2014
Beschlussgegenstand:
Finanzplan 2014 der Gemeinde Witzleben
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2014 der Gemeinde
Witzleben gemäß beigefügter Anlage.
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
-8-
mitteilungen
Jagdgenossenschaft Witzleben
Beschlussübersicht der Jahreshauptversammlung
vom 09.05.2014
1.
2.
3.
4.
5.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wahl des Versammlungsleiter
Beschluss über die Tagesordnung
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014
Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr
2013/2014
6. Beschluss über den Haushaltsplan 2014/2015
7. Schlusswort des Vorsitzenden
Die Beschlüsse und die Stimmverteilung können bei dem Vorstand der Jagdgenossenschaft eingesehen werden.
Nr. 6/2014
Das Außengelände umfasst ein großes Fussballfeld und noch
einen Übungsplatz im oberen Grundstücksbereich.
Das Objekt liegt verkehrsgünstig, ist sehr gut erreichbar und verfügt über ca. 20 bis 25 Parkplätze.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Candale, Bauverwaltung VG „Riechheimer Berg“ unter Telefon 036200-62431 oder
per Email: [email protected].
Bösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar!
Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben „Über dem
Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310 Bösleben steht nur noch 1 voll
erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von
573 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 €/m2
Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde
Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung
Im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ in Riechheim, Lindenstraße,
99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m2 zur
Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 €/m2
Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Tel.: 036200/
62432
mitteilungen
Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden
Sportlerheim in 99310 Bösleben - Wüllersleben
zu verpachten
Eingerichtetes Sportlerheim am Ortsausgang von Wüllersleben
ab sofort zu verpachten.
Das Gebäude verfügt über mehrere Räumlichkeiten: das Versammlungszimmer von ca. 20 m2 verfügt über Theke, Tische,
Bänke, eine Mini-Küche incl. Spüle, Kühlschrank und weitere
Geräte, welche bei Bedarf übernommen werden könnten.
Weiterhin sind im Objekt zwei Umkleidekabinen, Bad mit vier
Duschen, separates Damen-WC und größeres Herren-WC mit
mehreren Becken.Für die Warmwasserversorgung ist eine Solar-Warmwasseranlage auf dem Dach vorhanden. Das Objekt
verfügt über eine SAT-Antenne.
Zum Sportlerheim ist eine Grillecke mit zwei Grills und einer kleinen Abstellmöglichkeit zur Lagerung von Holzkohle und Kleinutensilien.
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
am 04.07.
am 05.07.
am 09.07.
am 18.07.
am 25.07.
am 30.07.
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Frau Franke, Ruth
Frau Munsche, Ursula
Herr Poth, Meinhard
Herr Heinze, Peter
Frau Pfotenhauer, Annerose
Herr Krieger, Joachim
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
Bösleben
am 04.07.
am 07.07.
am 17.07.
am 17.07.
am 25.07.
am 26.07.
zum 81. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Frau Eyßner, Wanda
Frau Lämmerzahl, Lotte
Herr Kießling, Jürgen
Herr Grau, Martin
Herr Böttger, Rolf
Frau Linse, Lieselotte
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
Wüllersleben
am 03.07. zum 91. Geburtstag
am 10.07. zum 73. Geburtstag
am 14.07. zum 74. Geburtstag
am 16.07. zum 68. Geburtstag
am 29.07. zum 81. Geburtstag
Frau Holaschke, Ilse
Frau Wenzel, Elke
Herr Uebrig, Oswald
Frau Bauchspieß, Ursula
Frau Hüttner, Käthe
-9-
Nr. 6/2014
Gügleben
am 26.07. zum 81. Geburtstag Herr Silber, Wilfried
Riechheim
am 12.07. zum 65. Geburtstag Herr Meißner, Herbert
am 17.07. zum 71. Geburtstag Frau Sannowitz, Sigrid
alteRsjubiläen
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
am 02.07.
am 09.07.
am 10.07.
am 13.07.
am 17.07.
am 21.07.
am 22.07.
am 22.07.
zum 65. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
Frau Handrick, Elke
Herr Scheerschmidt, Günther
Frau Schiel, Edith
Frau Grebhan, Sieglinde
Frau Schröder, Johanna
Frau Poppitz, Barbara
Frau Seever, Elfriede
Frau Brünnert, Hildegard
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
am 11.07.
am 21.07.
am 22.07.
am 26.07.
am 27.07.
am 28.07.
am 29.07.
zum 66. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Herr Böhm, Rudi
Frau Penßler, Helga
Herr Hahn, Bruno
Frau Wendemuth, Hildegard
Herr Saft, Rolf
Frau Daniel, Helga
Frau Klein, Renate
VeRanstaltungen
VeRanstaltungen
Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche
von J. S. Bach e.V. in Dornheim
Sonntag, 6. Juli
17:00 Uhr
„Auf den Flügeln des Gesanges“
Kathrin Pehla-Döring (Dresden), Sopran
Susanne Kupfer (Dresden), Alt
Claudia Benkert (Dresden), Harfe
Eintritt 10 €, ermäßigt 8 €
Mittwoch, 23. Juli
20:00 Uhr
Thüringer Orgelsommer
Orgel und Blechbläser
Daniel Vogt, Leipzig - Orgel
Blechbläserensemble „Neva Brass“ St. Petersburg
Eintritt 12 €, ermäßigt 9 €
Rosemarie Frey
Mitglied des Vorstandes
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
Elleben
am 22.07. zum 71. Geburtstag Herr Kirchheim, Horst
am 23.07. zum 71. Geburtstag Frau Wagner, Margarete
Herzliche Einladung zum Sommerkino
am 19.07.2014
um 17.00 Uhr für Kinder
um 20.00 Uhr für Erwachsene
in der Pfarrscheune in Elxleben.
Für leckere Pizza aus dem Backofen und kühle Getränke ist bestens
gesorgt.
11. Simsontreffen in Elxleben
Am 26.07.2014 findet in Elxleben unser 11. traditionelles Simsontreffen statt.
Treffpunkt ist 13.00 Uhr im Park, wo man schon einmal das ein
oder andere Moped bestaunen kann.
Kurz vor 14.00 Uhr wird ein Gruppenfoto gemacht, welches sich
jeder als kleines Andenken mitnehmen kann.
Um 14.00 Uhr starten wir gemeinsam zu unserer Ausfahrt, mit
Zwischenziel zu einem leckeren Eis in Rudisleben.
Ab 15.00 Uhr gibt es auch in diesem Jahr wieder für alle diejenigen, welche an der Ausfahrt nicht teilnehmen, leckeren
Kaffee und Kuchen im Parkkaffee.
Nach der etwa zweistündigen Ausfahrt finden wir uns wieder im
Park ein, wo wir gemeinsam bei Bier und Bratwurst über die DDR
Mopeds fachsimpeln können.
Bei einem Geschicklichkeitsrennen kann jeder beweisen, was er
drauf hat.
Der Sieger bekommt natürlich den heiß begehrten Wanderpokal.
Gegen 18.00 Uhr wird dann Spanferkel angeschnitten, welches
sieh jeder, bei dem einen oder anderen Getränk, schmecken lassen kann.
Den Abend lassen wir dann ganz gemütlich mit DJ Scholzi ausklingen!
Bis dahin, Eure Simsonfreunde Elxleben
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
- 10 -
Nr. 6/2014
Sommerkino
Herzliche Einladung an alle Schulkinder zum Sommerkino in
die Ferien am 19.07.2014 um 17.00 Uhr in der Pfarrscheune
in Elxleben. Leckere Pizza aus dem Backofen und kühle Getränke warten außerdem auf hungrige Gaumen…
Der Förderverein St. Peter u. Paul Elxleben
alteRsjubiläen
kiRchliche nachRichten
Kirchengemeindeverband
Elxleben-Witzleben
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juli 2014
Monatsspruch Juli:
Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst
mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich
nach deinem Rat und nimmst mich am Ende mit
Ehren an.
Ps. 73, 23-24
Dienstag, 1. Juli
14.00 Uhr
Elxleben, Seniorenkreis
Sonntag, 6. Juli
10.00 Uhr
Riechheimer Berg, Gottesdienst im Grünen
(bei Regen in der Kirche)
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
Kirchheim
am 02.07. zum 73. Geburtstag Herr Penzler, Gerd
am 03.07. zum 79. Geburtstag Frau Kutz, Christa
am 24.07. zum 73. Geburtstag Herr Pozybill, Wolfgang
Werningsleben
am 04.07. zum 65. Geburtstag Herr Dreyheller, Bernd
Bechstedt-Wagd
am 03.07. zum 71. Geburtstag Frau Schulz, Gerlinde
am 05.07. zum 80. Geburtstag Herr Keller, Horst
am 11.07. zum 76. Geburtstag Frau Büchner, Helga
am 16.07. zum 75. Geburtstag Frau Reinhardt, Erika
am 20.07. zum 65. Geburtstag Herr Wohlert, Reinhard
Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit
und alles Gute.
Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen.
Montag, 7. Juli
19.30 Uhr
Elxleben, Frauenkreis
Dienstag, 8. Juli
09.30 Uhr
Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe)
Achtung! Danach Sommerpause während der
Ferien!
Mittwoch, 16. Juli
14.00 Uhr
Alkersleben, Frauenkreis
Samstag, 19. Juli
18.00 Uhr
Elleben, Wochenschlussandacht
Sonntag, 20. Juli
09.00 Uhr
Osthausen
10.15 Uhr
Wülfershausen
Mittwoch, 23. Juli
15.00 Uhr
Osthausen, Gemeindenachmittag
Sonntag, 27. Juli
10.00 Uhr
Witzleben, Festgottesdienst zur Orgelweihe
Samstag, 2. August
14.30 Uhr
Bösleben, Taufgottesdienst
17.00 Uhr
Ettischleben, Wochenschlussandacht
18.00 Uhr
Alkersleben, Wochenschlussandacht
Sonntag, 3. August
10.00 Uhr
Elxleben, Abendmahlsgottesdiens
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
Osthausen
am 13.07. zum 87. Geburtstag
am 22.07. zum 81. Geburtstag
am 26.07. zum 81. Geburtstag
am 30.07. zum 85. Geburtstag
Wülfershausen
am 01.07. zum 73. Geburtstag
am 19.07. zum 75. Geburtstag
am 20.07. zum 84. Geburtstag
Frau Kolodziej, Helene
Herr Heger, Johann
Frau Hoffmann, Martha
Frau Block, Gisela
Herr Slametschka, Franz
Frau Hampe, Erika
Frau Treiber, Margot
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
VeRanstaltungen
- 11 -
Nr. 6/2014
am 24.07. zum 76. Geburtstag Herr Wedemann, Reinhard
am 27.07. zum 83. Geburtstag Frau Weise, Magdalena
am 31.07. zum 73. Geburtstag Frau Heinemann, Irmtraud
Dorffest Wülfershausen
„Ein tierisches Vergnügen„
… das Sommer-Tourprogramm
mit Clown Hajo und seinen tierischen Freunden vom bekannten Thüringer Kindertheater WINZIG
… lustige Geschichten und die tollsten Tierlieder vom „König
der Kinderdisko“ Volker Rosin
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
in einem turbulenten Bühnenprogramm für Kinder ab 3 und
die ganze Familie …
Das
Witzleben
am 18.07. zum 70. Geburtstag
Achelstädt
am 02.07. zum 65. Geburtstag
am 07.07. zum 82. Geburtstag
am 21.07. zum 85. Geburtstag
am 21.07. zum 77. Geburtstag
am 27.07. zum 68. Geburtstag
Ellichleben
am 04.07. zum 66. Geburtstag
am 07.07. zum 65. Geburtstag
am 11.07. zum 66. Geburtstag
am 23.07. zum 70. Geburtstag
am 28.07. zum 77. Geburtstag
Herr Gerhardt, Klaus
Frau Heusinger, Christa
Herr Felkl, Willibald
Frau Könitzer, Sonja
Herr Koschel, Rolf
Frau Fuchs, Renate
Frau Engelmann, Karla
Herr Knopf, Karl Heinz
Herr Schlegelmilch, Herold
Frau Franke, Barbara
Frau Niedlich, Liesbeth
qqqqqqqq
VeRanstaltungen
Herzliche Einladung zur Orgelweihe
Wo?
Wann?
in der Sankt-Magdalenen-Kirche in Witzleben
Sonntag, 27. Juli 2014
kommt am
28. Juni 2014 um 16 UHR
nach Wülfershausen
Wir freuen uns auf Euch.
alteRsjubiläen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
am 09.07.
am 10.07.
am 12.07.
am 16.07.
zum 83. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Herr Beutler, Siegfried
Herr Dreyheller, Berthold
Frau Krypczyk, Christine
Frau Widmann, Regina
Programm:
10:00 Uhr
12:00 Uhr
13:30 Uhr
Festgottesdienst
Mittagessen mit Grillspezialitäten und Getränke
offizielle Enthüllung der „Orgel-Patenschafts-Tafel“
Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“
14:00 Uhr
- 12 -
Konzert auf der neu restaurierten Witzmannorgel
durch Kantor Jörg-Fritz Reddin
anschließend Kaffeetafel mit selbstgebackenen Kuchen
Verein zur Erhaltung der Orgel der Sankt-Magdalenen-Kirche in Witzleben e . V.
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„Riechheimer Berg“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“,
Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim
Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Gemeinden:
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,
Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nr. 6/2014

Documents pareils