Februar 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Februar 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/-6537/-6531/-6515, Fax: 0221 7763-6500 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Frau Pawelski/ Frau Matuschek/Frau Wellner/Frau Zahler, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 5970-8516/ -8517/ -8518/ -8526, Fax: 0211 5970-9981 Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/-6537/-6531/-6515, Fax: 0221 7763-6500 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/ Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten – hausärztliche Versorgung – möglich. Vertragspsychotherapeutische Sitze Im Bereich Nordrhein Bewerbungsfrist: Bis 06.02.2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 034/2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 035/2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 036/2015 58 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 037/2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 038/2015 Stadt Aachen Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 039/2015 Stadt Krefeld Psychol. Psychotherapeut/-in Einzelpraxis Chiffre: 040/2015 Stadt Essen Psychol. Psychotherapeut/-in Einzelpraxis Chiffre: 041/2015 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 043/2015 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 044/2015 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 047/2015 Stadt Bonn Ärztliche(r) Psychotherapeut/-in Sonderbedarf Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 049/2015 Stadt Bonn Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 073/2015 Kreis Heinsberg Psychol. Psychotherapeut/-in Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 074/2015 Bewerbungsfrist: Bis 13.02.2015 Oberbergischer Kreis Ärztliche(r) Psychotherapeut/-in Einzelpraxis Chiffre: 046/2013 Bewerbungsfrist: Bis 20.02.2015 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 045/2015 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis 06.02.2015 Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Dinslaken) Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -fachärztliche VersorgungEinstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: Z 027/15 Region KV Nordrhein (Stadt Bad Honnef) Facharzt/-ärztin für Nuklearmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: Z 028/15 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: W 029/15 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin Einzelpraxis Chiffre: 042/2015 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Region KV Nordrhein (Stadt Aachen) Facharzt/-ärztin für Nuklearmedizin in Verbindung mit einem Angestelltensitz; Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: W 030/15 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin in Verbindung mit einem Angestelltensitz; Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: W 031/15 Stadt Krefeld Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: P 033/15 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: P 034/15 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: Z 035/15 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: Z 037/15 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: Z 038/15 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Chirurgie (Versorgungsschwerpunkt Unfallchirurgie) Chiffre: Z 039/15 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Stadt Solingen Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde Chiffre: W 040/15 Rhein-Kreis-Neuss (Mittelbereich Meerbusch) Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: P 043/15 Raumordnungsregion Düsseldorf (Stadt Krefeld) Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -Schwerpunkt Kardiologiehälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: P 052/15 Rhein-Kreis-Neuss Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: P 044/15 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Orthopädie Chiffre: P 053/15 Rhein-Kreis-Neuss Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: P 045/15 Stadt Wuppertal Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungChiffre: W 026/15 Stadt Krefeld Facharzt/-ärztin für Chirurgie (Versorgungsschwerpunkt Gefäßchirurgie) hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: P 048/15 Stadt Krefeld Facharzt/-ärztin für Chirurgie Versorgungsschwerpunkt Gefäßchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: P 049 /15 Kreis Viersen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: P 051/15 Bewerbungsfrist: Bis 20.02.2015 Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Stadt Wuppertal) Facharzt/-ärztin für Laboratoriumsmedizin Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: W 032/15 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: Z 036/15 Raumordnungsregion Aachen (Kreis Aachen) Facharzt/-ärztin Radiologie hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: W 041/15 Raumordnungsregion Aachen (Kreis Aachen) Facharzt/-ärztin Diagnostische Radiologie hälftiger Versorgungsauftrag Einstieg in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: W 042/15 Stadt Krefeld Facharzt/-ärztin für Chirurgie (Versorgungsschwerpunkt Gefäßchirurgie) Chiffre: P 050/15 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Bis 06.02.2015 Raumordnungsregion Bonn Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -PneumologieAusschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 050/2015 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 051/2015 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinzelpraxis Chiffre: 052/2015 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinzelpraxis Chiffre: 053/2015 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Orthopädie Einzelpraxis Chiffre: 054/2015 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Orthopädie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 055/2015 59 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 056/2015 Raumordnungsregion Bonn Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Anästhesiologie Einzelpraxis Chiffre: 057/2015 Mittelbereich Köln Praktische(r) Arzt/Ärztin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 058/2015 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Chirurgie -UnfallchirurgieBerufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 059/2015 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Orthopädie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 060/2015 Stadt Aachen Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde Einzelpraxis in Verbindung mit einem Angestelltensitz Chiffre: 061/2015 Mittelbereich Erkelenz Praktische(r) Arzt/Ärztin Einzelpraxis Chiffre: 064/2015 Rheinisch-Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin Einzelpraxis Chiffre: 065/2015 60 Raumordnungsregion Köln Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -fachärztliche VersorgungBerufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 066/2015 Oberbergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Urologie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 067/2015 Kreis Düren Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 068/2015 Oberbergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Urologie Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 069/2015 Oberbergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Urologie Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 070/2015 Raumordnungsregion Köln Oberbergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin -fachärztliche VersorgungAusschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 071/2015 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungBerufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 075/2015 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Einzelpraxis Chiffre: 076/2015 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungAusschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages in Verbindung mit einem hälftigen Angestelltensitz; Einzelpraxis Chiffre: 077/2015 Bewerbungsfrist: Bis 20.02.2015 Kreis Aachen Facharzt/-ärztin für Nervenheilkunde Einzelpraxis Chiffre: 062/2015 Mittelbereich Erkelenz Praktische(r) Arzt/Ärztin Einzelpraxis Chiffre: 063/2015 Stadt Leverkusen Facharzt/-ärztin für Urologie Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis Chiffre: 072/2015 Veröffentlichung von durch den Landesausschuss frei gegebenen Vertragsarztsitzen (Aufhebungsbeschluss) Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß § 26 Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten Bewerber sowie die Fristen für eine Bewerbung auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze: Unter mehreren Bewerbern für eine (Neu-)Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • berufliche Eignung, • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, • Approbationsalter, • Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V, • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes, • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit). Wird der Überversorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht. Im Hinblick auf die Prospektivität der Bedarfsplanung eines Planungsbereichs sollen Möglichkeiten der Befristung von Zulassungen nach § 19 Abs. 4 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geprüft werden. Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im „Jobsharing“ zugelassenen oder angestellten Vertragsärzte, und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitze, enden. Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen an: Bewerbungen (Psychotherapeuten) für die Bereiche Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln -Kammer Psychotherapie-, z. H. Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper / Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, 50668 Köln, Tel.: 0221/77 63-6533/ -6537/ -6531/ -6515, Fax: 0221/77 63-6500 Bewerbungen (Ärzte) für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf, z. H. Frau Tiegs / Frau Pesch, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211/59 70-8533/ -8507, Fax: 0211/59 70-8555 Bewerbungen (Ärzte) für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln, z. H. Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper / Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, 50668 Köln, Tel.: 0221/77 63-6533/ -6537/ -6531/ -6515, Fax: 0221/77 63-6500 Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: 13.03.2015 (Posteingangsstempel) Mittelbereich 0,5 Hausärzte Erkrath 1,5 Hausärzte Grevenbroich 1,0 Hausarzt Hilden 1,0 Hausarzt Kevelear 0,5 Hausärzte Monheim 0,5 Hausärzte Willich 1,0 Hausarzt Wülfrath Kreis / kreisfreie Stadt Kreis Kleve 0,5 Augenärzte 1,0 Psychotherapeut Kreis Viersen 1,0 Frauenarzt 1,0 0,5 1,0 Hausarzt Hennef Hausärzte Übach-Palenberg Hausarzt Waldbröl Kreis / kreisfreie Stadt Oberbergischer Kreis 0,5 Hautärzte Rhein.-Berg. Kreis 1,0 Augenarzt Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Sofern für einen für Hausärzte offenen Planungsbereich keine konkrete Anzahl an freien Sitzen angegeben ist, ist derzeit die Niederlassung als Hausarzt ohne Einschränkung möglich, solange der Landesausschuss keine erstmalige Sperrung dieses Planungsbereiches angeordnet hat. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Hausärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Aachen Aachen, Stadt gesperrt Alsdorf Alsdorf, Stadt gesperrt Bad Honnef Bad Honnef, Stadt gesperrt Baesweiler Baesweiler, Stadt 1,0 Bedburg Bedburg, Stadt Elsdorf 4,0 Bergheim Bergheim, Stadt gesperrt Bergisch-Gladbach/ Overath Bergisch Gladbach, Stadt Kürten Odenthal Overath, Stadt Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: 13.03.2015 (Posteingangsstempel) Mittelbereich 1,0 Hausarzt Erkelenz 0,5 Hausärzte Euskirchen Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Hausärzte 1,5 61 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Stand 20.10.2014 Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Bonn Bonn, Stadt Alfter Wachtberg gesperrt Bornheim Bornheim, Stadt gesperrt Brühl Brühl, Stadt gesperrt Dinslaken Dinslaken, Stadt Hünxe gesperrt Dormagen Dormagen gesperrt Duisburg Duisburg, Stadt gesperrt Düren Düren, Stadt Heimbach, Stadt Hürtgenwald Inden Kreuzau Langerwehe Merzenich Nideggen Stadt Niederzier Nörvenich Vettweiß Hausärzte gesperrt Düsseldorf Düsseldorf, Stadt gesperrt Eitorf Eitorf Windeck gesperrt Emmerich Emmerich am Rhein, Stadt Rees, Stadt Engelskirchen Engelskirchen Lindlar 0,5 Erftstadt Erftstadt, Stadt gesperrt Erkelenz, Stadt 3,0 Erkrath Erkrath, Stadt 1,0 Eschweiler Eschweiler, Stadt 0,5 Essen Essen, Stadt Euskirchen Bad Münstereifel, Stadt Euskirchen, Stadt Weilerswist Zülpich, Stadt Geilenkirchen Geldern 62 Frechen, Stadt Gangelt Geilenkirchen, Stadt Selfkant Geldern, Stadt Issum Kerken Rheurdt Straelen, Stadt Wachtendonk Städte und Gemeinden im Planungsbereich Goch Goch, Stadt Uedem Weeze Grevenbroich Grevenbroich, Stadt Jüchen Rommerskirchen 4,0 Gummersbach Bergneustadt, Stadt Gummersbach, Stadt Marienheide Reichshof Wiehl, Stadt 1,5 Haan Haan, Stadt 0,5 Heiligenhaus Heiligenhaus, Stadt 1,5 Heinsberg Heinsberg, Stadt Waldfeucht Wassenberg, Stadt gesperrt Hennef Hennef (Sieg), Stadt Ruppichteroth 4,0 Herzogenrath Herzogenrath, Stadt gesperrt Hilden Hilden, Stadt Hückelhoven Hückelhoven, Stadt gesperrt Hürth Hürth, Stadt gesperrt Jülich Aldenhoven, Jülich, Stadt Linnich, Stadt Titz gesperrt Kaarst Kaarst, Stadt Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort, Stadt gesperrt Kempen Grefrath Kempen, Stadt gesperrt Kerpen Kerpen, Stadt 0,5 Kevelaer Kevelaer, Stadt 1,0 Kleve Bedburg-Hau Kalkar, Stadt Kleve, Stadt Kranenburg Köln Köln, Stadt Rösrath, Stadt gesperrt Königswinter Königswinter, Stadt gesperrt Korschenbroich Korschenbroich, Stadt Krefeld Krefeld, Stadt gesperrt Langenfeld Langenfeld, Stadt gesperrt Leichlingen Leichlingen, Stadt gesperrt gesperrt Erkelenz Frechen Mittelbereich gesperrt 1,5 gesperrt gesperrt Hausärzte 1,0 8,5 1,5 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Stand 20.10.2014 Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Leverkusen Leverkusen, Stadt Burscheid, Stadt gesperrt Mechernich Mechernich, Stadt gesperrt Meerbusch Meerbusch, Stadt gesperrt Mettmann Mettmann, Stadt 2,0 Moers Moers, Stadt gesperrt Mönchengladbach Mönchengladbach, Stadt gesperrt Monheim Monheim, Stadt 1,0 Monschau Monschau, Stadt Roetgen Simmerath gesperrt Hausärzte Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Übach-Palenberg Übach-Palenberg, Stadt 0,5 Velbert Velbert, Stadt gesperrt Viersen Viersen, Stadt 2,5 Voerde Voerde, Stadt gesperrt Waldbröl Morsbach Nümbrecht Waldbröl, Stadt 3,0 Wegberg Wegberg, Stadt gesperrt Wermelskirchen Wermelskirchen, Stadt Wesel/Hamminkeln Wesel, Stadt Hamminkeln, Stadt Schermbeck gesperrt Wesseling Wesseling, Stadt gesperrt Willich Willich, Stadt Wipperfürth Hückeswagen, Stadt Wipperfürth, Stadt Wülfrath Wülfrath, Stadt Wuppertal Wuppertal, Stadt gesperrt 3,0 Mülheim Mülheim, Stadt gesperrt Nettetal Brüggen Nettetal, Stadt 1,0 Neukirchen-Vluyn Neukirchen-Vluyn, Stadt gesperrt Neuss Neuss, Stadt gesperrt Niederkassel Niederkassel, Stadt 2,0 Oberhausen Oberhausen, Stadt gesperrt Pulheim Pulheim, Stadt Radevormwald Radevormwald, Stadt gesperrt Würselen Würselen, Stadt gesperrt Ratingen Ratingen, Stadt gesperrt Xanten gesperrt Remscheid Remscheid, Stadt gesperrt Sonsbeck Xanten, Stadt Rheinbach Meckenheim, Stadt Rheinbach, Stadt Swisttal gesperrt Rheinberg Schleiden Schwalmtal Alpen Rheinberg, Stadt Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden, Stadt Niederkrüchten Schwalmtal 0,5 gesperrt gesperrt gesperrt 1,5 Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. gesperrt Siegburg/Lohmar Lohmar, Stadt Much Neunkichen-Seelscheid Siegburg, Stadt gesperrt Solingen Solingen, Stadt gesperrt St. Augustin St. Augustin, Stadt Stolberg Stolberg, Stadt Tönisvorst Tönisvorst, Stadt Troisdorf Troisdorf, Stadt Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 2,0 2,5 gesperrt Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. 0,5 gesperrt Tabelle siehe nächste Seite 63 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Allgemeine fachärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Name des Planungsbereichs Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Aachen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Aachen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Bonn, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düren, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düsseldorf, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Duisburg, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Essen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Euskirchen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Heinsberg, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kleve, Kreis 1,5 0,5 gesperrt gesperrt gesperrt Köln,Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Krefeld, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Leverkusen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mettmann, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mönchengladbach, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mülheim, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Oberberg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt 0,5 gesperrt Oberhausen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Remscheid, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein.-Berg. Kreis 1,5 gesperrt gesperrt gesperrt 1,0 Rhein-Erft-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Kreis Neuss gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Solingen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Viersen, Kreis gesperrt gesperrt 1,0 gesperrt gesperrt Wesel, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt 0,5 gesperrt Wuppertal, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Allgemeine fachärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Name des Planungsbereichs Arztgruppe Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte Aachen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Aachen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt 64 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Allgemeine fachärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Name des Planungsbereichs Arztgruppe Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte Bonn, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düren, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Düsseldorf, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Duisburg, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Essen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Euskirchen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Heinsberg, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kleve, Kreis gesperrt gesperrt 2,0 gesperrt gesperrt Köln,Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Krefeld, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Leverkusen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mettmann, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mönchengladbach, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Mülheim, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Oberberg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Oberhausen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Remscheid, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein.-Berg. Kreis 0,5 gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Erft-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Kreis Neuss gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Solingen, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Viersen, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Wesel, Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Wuppertal, Stadt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Tabelle siehe nächste Seite Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 65 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Spezialisierte fachärztliche Versorgung Stichtag 20.10.2014 Arztgruppe Name der Raumordnungsregion Kreise und kreisfreie Städte im Planungsbereich Anästhesisten Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater Radiologen Aachen Aachen, Kreis Aachen, Stadt Düren Euskirchen Heinsberg gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Bonn Bonn Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Duisburg/Essen Duisburg Essen Kleve Mülheim Oberhausen Wesel gesperrt gesperrt 0,5 gesperrt Düsseldorf Düsseldorf Krefeld Mettmann Mönchengladbach Remscheid Rhein-Kreis Neuss Solingen Viersen Wuppertal gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Köln Köln Leverkusen Oberberg. Kreis Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Erft-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Gesonderte fachärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Planungsbereich Nordrhein 66 Arztgruppe Neurochirurgen Nuklearmediziner gesperrt gesperrt Physikalische und Strahlentherapeuten Rehabilitative Mediziner 10,5 gesperrt Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Gesonderte fachärztliche Versorgung Stand 20.10.2014 Planungsbereich Nordrhein-Westfalen Arztgruppe Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - im Folgenden KV Nordrhein genannt - • • • Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen. Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen. Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der Hautkrebsvorsorge-Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung. und der BARMER GEK - im Folgenden BARMER GEK genannt - Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. §1 Geltungsbereich des Vertrages Der Vertrag findet Anwendung für die nach § 3 berechtigten Vertragsärzte im Bereich der KV Nordrhein. §2 Anspruchsberechtigter Personenkreis Präambel Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Mit diesem Vertrag verfolgen die BARMER GEK und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der KrebsfrüherkennungsRichtlinien bei Versicherten im Alter von 15 bis 34 Jahren durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 (1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BARMER GEK versicherten Personen mit Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein ab dem Alter von 15 Jahren bis zu einem Alter von 34 Jahren. (2) Die BARMER GEK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung sowie Einverständnis zur Datenverarbeitung (Anlage 1), diese wird durch die Versicherten direkt an die BARMER GEK übersandt. (3) Die Teilnahme des Patienten an diesem Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die Patienten haben das Recht, ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber der Barmer GEK zu erklären. 67 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen (4) Die Patienten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie vom teilnehmenden Arzt über die Inhalte des Vertrages umfassend informiert worden sind. (5) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die BARMER GEK wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich über die Kündigung/den Widerruf der Teilnahme und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bzw. des Widerrufs, längstens bis zu ihrer Bekanntgabe für den Fall, dass die BARMER GEK den Arzt nicht rechtzeitig informiert hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag. (6) Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet auch a) mit Erreichen der unter Absatz 1 genannten Altersgrenze b) mit dem Ende der Mitgliedschaft / des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK, c) bei Beendigung des Vertrages. §3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß § 4 dieses Vertrages sind zugelassene, in einer Praxis angestellte oder in einem MVZ tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt. (2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist freiwillig. Folgender Nachweis ist vor Teilnahme am Vertrag einzureichen: §4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte (1) Die Teilnahme des Arztes an diesem Vertrag endet mit • dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, • der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, • der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages. (2) Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen, disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: • schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. • keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen. • Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung. (3) Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BARMER GEK möglich. §5 Umfang des Leistungsanspruchs – Nachweis über die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. (1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis (§ 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt (§ 3 dieses Vertrages); diese umfasst (3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2) und den unter Absatz 2 erwähnten Nachweis an die für den Praxissitz zuständige Bezirksstelle der KV Nordrhein. Sofern die Teilnahmevoraussetzungen bereits für gleichlautende Vereinbarungen mit anderen Kassen/Kassenarten nachgewiesen wurden, gilt der Nachweis nach Abs. 2 auch vorliegend als erbracht. a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung, b) die Anamnese, c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines), d) die erstmalige Hauttypbestimmung, e) die vollständige Dokumentation, f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie. (4) Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die jeweiligen Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. 68 (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen. Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen (3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. (4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. (5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Versicherten - dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. §6 Abrechnung und Vergütung (1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in § 5 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig erbracht werden. (2) Die erbrachten Leistungen gem. § 5 können alle zwei Jahre von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn. 01745O (Frauen) bzw. 01745Q (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung. (3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungskostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 4 entsprechend der Satzung der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. (4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leistungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die BARMER GEK entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen nach § 5 jeweils eine Pauschale in Höhe von 25,00 € pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen. (5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach §§ 87 ff. SGB V. (6) Die KV Nordrhein stellt der BARMER GEK die Erstattung der nach Abs. 4 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im Formblatt 3 in der Kontenart 409 erfasst und separat in der Ebene 6 ausgewiesen. §7 Datenschutz Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und das Sozialgeheimnis unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten. §8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Zweck des Vertrages am Nächsten kommen. §9 Inkrafttreten / Kündigung (1) Der Vertrag tritt zum 01.02.2015 in Kraft und ersetzt den bisherigen Vertrag vom 10.01.2014. (2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016 möglich. (3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen. Düsseldorf, den 06.01.2015 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur. Bernhard Brautmeier Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender BARMER GEK Heiner Beckmann Landesgeschäftsführer Anlagenverzeichnis (7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und der KV Nordrhein. Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Anlage 1 – Teilnahmeerklärung Versicherter und Information zum Datenschutz Anlage 2 – Teilnahmeerklärung Vertragsarzt 69 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 1 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Status Datum Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung zum Vertrag gemäß § 73c SGB V „über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung" zwischen der KV Nordrhein und der BARMER GEK Vertragskennzeichen: 171382AE002 Vom Versicherten direkt der BARMER GEK zu übersenden Barmer GEK FAX-Nr.: 0211/38851673390 oder BARMER GEK, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf Erklärung zur Teilnahme Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine Krankenversichertenkarte/ elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen in Anspruch zu nehmen. Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BARMER GEK versichert bin. Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung übermittle ich an meine Krankenkasse. Eine Patienteninformation zum Vertrag „Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ wurde mir ausgehändigt. Mir ist bekannt, dass ich mich verpflichte nur die nach diesem Vertrag zur Durchführung der HautkrebsvorsorgeVerfahren berechtigten Fachärzte aufzusuchen und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall und von ärztlichen Notfalldiensten. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Das Ende der Versicherung bei der BARMER GEK beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die Teilnahme bei Erreichen der nach § 2 Abs. 1 des Vertrages genannten Altersgrenze sowie mit der Beendigung des Vertrages. Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach § 73c SGB V zum „Hautkrebsvorsorgeverfahren“. Die Belehrung über mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Belehrung über Widerrufsrecht Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der Frist, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BARMER GEK, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf. Im Fall meines Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BARMER GEK für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach diesem Vertrag die entstandenen Kosten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß § 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe. Ich bestätige mein Pflichten nach § 35 SGB I und § 80 SGB X einzuhalten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Ärztin/ des Arztes Unterschrift siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 70 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Die Ziele, der Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen. Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden. Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern. Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BARMER GEK zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln. Die BARMER GEK darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Hautkrebsvorsorgeverfahren" ausgesprochen wird. Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den prüfenden Arzt weiterleiten. Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Einverständniserklärung zum Datenschutz Patienteninformation zur Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren“ im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses Vertrages. Die Leistungen Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen: siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 71 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen a. Anamnese, b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines und ggf. eine Auflichtmikroskopie, c. die erstmalige Hauttypbestimmung, d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung, e. die vollständige Dokumentation, f. Beratung über weitergehende Maßnahmen Ihre Teilnahme Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten ab dem Alter von 15 Jahren bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren die bei der BARMER GEK versichert sind. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BARMER GEK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie zur Prüfung an die BARMER GEK. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BARMER GEK) erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BARMER GEK. Ihre Teilnahme endet automatisch • • • • • mit Erreichen der nach § 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze, mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK, mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V, mit Ende des Selektivvertrages, mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Datenverwendung. Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn • • die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist, In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BARMER GEK. Patienteninformation zur Datenverarbeitung Eine neue gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahmeerklärung wird an die BARMER GEK geschickt. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung geprüft und gespeichert. Übermittelt werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrer gewählten Ärztin bzw. Ihrem gewählten Arzt, Ihr Teilnahmebeginn sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen. Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung (ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht abgeschlossene Prüfung mitgeteilt. siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 72 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Abrechnung Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf Datenträger erstellen. Die BARMER GEK hat den/die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BARMER GEK Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Prüfung durch den MDK Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst worden, z.B. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu befugt medizinische Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Schweigepflicht und Datenlöschung Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit § 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden. Rheinisches Ärzteblatt 2/2015 73 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 2 Teilnahmeantrag des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der BARMER GEK Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf -Abteilung Qualitätssicherung40182 Düsseldorf Titel Vorname Für Ärzte der Bezirksstelle Köln: KV Nordrhein Bezirksstelle Köln -Abteilung Qualitätssicherung50668 Köln Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Nr. Fax Nr. Lebenslange Arzt-Nr. (LANR) Betriebsstätten Nr. (BSNR) E-Mail: angestellter Arzt: Durchführung am Standort – Bezeichnung/Name: Straße/Nr. PLZ/Ort Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag. 1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich Anlagen bekannt und ich werde diese einhalten. 2. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 3. Gleichfalls bin ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK einverstanden sowie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Ort, Datum 74 (Arztstempel und Unterschrift) Rheinisches Ärzteblatt 2/2015