Februar 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Februar 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf
Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze zur
Übernahme durch Nachfolger aus:
Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen
Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an:
Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten,
psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/
Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16,
50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/-6537/-6531/-6515,
Fax: 0221 7763-6500
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich
Düsseldorf:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Frau Pawelski/
Frau Matuschek/Frau Wellner/Frau Zahler, Tersteegenstraße 9,
40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 5970-8516/ -8517/ -8518/ -8526,
Fax: 0211 5970-9981
Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/
Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16,
50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/-6537/-6531/-6515,
Fax: 0221 7763-6500
Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten
eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten
sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/ Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen.
Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich
tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten – hausärztliche Versorgung – möglich.
Vertragspsychotherapeutische Sitze
Im Bereich Nordrhein
Bewerbungsfrist:
Bis 06.02.2015
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf
die Hälfte beschränkten
Versorgungsauftrages;
Einzelpraxis
Chiffre: 034/2015
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 035/2015
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 036/2015
58
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 037/2015
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 038/2015
Stadt Aachen
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 039/2015
Stadt Krefeld
Psychol. Psychotherapeut/-in
Einzelpraxis
Chiffre: 040/2015
Stadt Essen
Psychol. Psychotherapeut/-in
Einzelpraxis
Chiffre: 041/2015
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische Medizin
Ausschreibung eines auf
die Hälfte beschränkten
Versorgungsauftrages;
Einzelpraxis
Chiffre: 043/2015
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische Medizin
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 044/2015
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische Medizin
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 047/2015
Stadt Bonn
Ärztliche(r)
Psychotherapeut/-in
Sonderbedarf
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 049/2015
Stadt Bonn
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 073/2015
Kreis Heinsberg
Psychol. Psychotherapeut/-in
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 074/2015
Bewerbungsfrist:
Bis 13.02.2015
Oberbergischer Kreis
Ärztliche(r)
Psychotherapeut/-in
Einzelpraxis
Chiffre: 046/2013
Bewerbungsfrist:
Bis 20.02.2015
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische Medizin
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 045/2015
Vertragsärztliche Sitze
Im Bereich Düsseldorf
Bewerbungsfrist:
Bis 06.02.2015
Raumordnungsregion
Duisburg/Essen
(Stadt Dinslaken)
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
-fachärztliche VersorgungEinstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: Z 027/15
Region KV Nordrhein
(Stadt Bad Honnef)
Facharzt/-ärztin für
Nuklearmedizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: Z 028/15
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: W 029/15
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische Medizin
Einzelpraxis
Chiffre: 042/2015
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Region KV Nordrhein
(Stadt Aachen)
Facharzt/-ärztin für
Nuklearmedizin
in Verbindung mit einem
Angestelltensitz; Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: W 030/15
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
in Verbindung mit einem
Angestelltensitz; Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: W 031/15
Stadt Krefeld
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
Chiffre: P 033/15
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: P 034/15
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: Z 035/15
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinstieg in eine
überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: Z 037/15
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: Z 038/15
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie
(Versorgungsschwerpunkt
Unfallchirurgie)
Chiffre: Z 039/15
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Stadt Solingen
Facharzt/-ärztin für
Augenheilkunde
Chiffre: W 040/15
Rhein-Kreis-Neuss
(Mittelbereich Meerbusch)
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: P 043/15
Raumordnungsregion
Düsseldorf
(Stadt Krefeld)
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -Schwerpunkt
Kardiologiehälftiger Versorgungsauftrag;
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: P 052/15
Rhein-Kreis-Neuss
Facharzt/-ärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
hälftiger Versorgungsauftrag;
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: P 044/15
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie
Chiffre: P 053/15
Rhein-Kreis-Neuss
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Chiffre: P 045/15
Stadt Wuppertal
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche VersorgungChiffre: W 026/15
Stadt Krefeld
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie
(Versorgungsschwerpunkt
Gefäßchirurgie)
hälftiger Versorgungsauftrag;
Einstieg in eine
überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: P 048/15
Stadt Krefeld
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie
Versorgungsschwerpunkt
Gefäßchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag;
Einstieg in eine
überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: P 049 /15
Kreis Viersen
Facharzt für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: P 051/15
Bewerbungsfrist:
Bis 20.02.2015
Bezirk der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein
(Stadt Wuppertal)
Facharzt/-ärztin für
Laboratoriumsmedizin
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: W 032/15
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: Z 036/15
Raumordnungsregion Aachen
(Kreis Aachen)
Facharzt/-ärztin Radiologie
hälftiger Versorgungsauftrag;
Einstieg in eine
überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: W 041/15
Raumordnungsregion Aachen
(Kreis Aachen)
Facharzt/-ärztin
Diagnostische Radiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Einstieg in eine
überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: W 042/15
Stadt Krefeld
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie
(Versorgungsschwerpunkt
Gefäßchirurgie)
Chiffre: P 050/15
Vertragsärztliche Sitze
Im Bereich Köln
Bewerbungsfrist:
Bis 06.02.2015
Raumordnungsregion Bonn
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -PneumologieAusschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 050/2015
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 051/2015
Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche VersorgungEinzelpraxis
Chiffre: 052/2015
Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
-hausärztliche VersorgungEinzelpraxis
Chiffre: 053/2015
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie
Einzelpraxis
Chiffre: 054/2015
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 055/2015
59
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Augenheilkunde
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 056/2015
Raumordnungsregion Bonn
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Anästhesiologie
Einzelpraxis
Chiffre: 057/2015
Mittelbereich Köln
Praktische(r) Arzt/Ärztin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 058/2015
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Chirurgie
-UnfallchirurgieBerufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 059/2015
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 060/2015
Stadt Aachen
Facharzt/-ärztin für
Augenheilkunde
Einzelpraxis in Verbindung
mit einem Angestelltensitz
Chiffre: 061/2015
Mittelbereich Erkelenz
Praktische(r) Arzt/Ärztin
Einzelpraxis
Chiffre: 064/2015
Rheinisch-Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
Einzelpraxis
Chiffre: 065/2015
60
Raumordnungsregion Köln
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
-fachärztliche VersorgungBerufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 066/2015
Oberbergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Urologie
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 067/2015
Kreis Düren
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 068/2015
Oberbergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Urologie
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 069/2015
Oberbergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Urologie
Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 070/2015
Raumordnungsregion Köln
Oberbergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
-fachärztliche VersorgungAusschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis
Chiffre: 071/2015
Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
-hausärztliche VersorgungBerufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 075/2015
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Einzelpraxis
Chiffre: 076/2015
Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
-hausärztliche VersorgungAusschreibung eines auf
die Hälfte beschränkten
Versorgungsauftrages
in Verbindung mit einem
hälftigen Angestelltensitz;
Einzelpraxis
Chiffre: 077/2015
Bewerbungsfrist:
Bis 20.02.2015
Kreis Aachen
Facharzt/-ärztin für
Nervenheilkunde
Einzelpraxis
Chiffre: 062/2015
Mittelbereich Erkelenz
Praktische(r) Arzt/Ärztin
Einzelpraxis
Chiffre: 063/2015
Stadt Leverkusen
Facharzt/-ärztin für
Urologie
Ausschreibung eines auf
die Hälfte beschränkten
Versorgungsauftrages;
Einzelpraxis
Chiffre: 072/2015
Veröffentlichung von durch den
Landesausschuss frei gegebenen
Vertragsarztsitzen (Aufhebungsbeschluss)
Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß § 26
Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten
Bewerber sowie die Fristen für eine Bewerbung auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze:
Unter mehreren Bewerbern für eine (Neu-)Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
• berufliche Eignung,
• Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
• Approbationsalter,
• Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5
Satz 1 SGB V,
• bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf
die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
• Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit).
Wird der Überversorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem
Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht. Im Hinblick auf die Prospektivität der Bedarfsplanung
eines Planungsbereichs sollen Möglichkeiten der Befristung
von Zulassungen nach § 19 Abs. 4 Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geprüft werden.
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen
die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im
„Jobsharing“ zugelassenen oder angestellten Vertragsärzte,
und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der
durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitze,
enden.
Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen
Fristen an:
Bewerbungen (Psychotherapeuten) für die Bereiche Düsseldorf
und Köln:
KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln -Kammer
Psychotherapie-, z. H. Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper
/ Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, 50668 Köln,
Tel.: 0221/77 63-6533/ -6537/ -6531/ -6515,
Fax: 0221/77 63-6500
Bewerbungen (Ärzte) für den Bereich Düsseldorf:
KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf,
z. H. Frau Tiegs / Frau Pesch, Tersteegenstr. 9,
40474 Düsseldorf,
Tel.: 0211/59 70-8533/ -8507, Fax: 0211/59 70-8555
Bewerbungen (Ärzte) für den Bereich Köln:
KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln, z. H.
Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper / Herrn Strehlow,
Sedanstraße 10-16, 50668 Köln,
Tel.: 0221/77 63-6533/ -6537/ -6531/ -6515,
Fax: 0221/77 63-6500
Im Bereich Düsseldorf
Bewerbungsfrist: 13.03.2015 (Posteingangsstempel)
Mittelbereich
0,5 Hausärzte Erkrath
1,5 Hausärzte Grevenbroich
1,0 Hausarzt Hilden
1,0 Hausarzt Kevelear
0,5 Hausärzte Monheim
0,5 Hausärzte Willich
1,0 Hausarzt Wülfrath
Kreis / kreisfreie Stadt
Kreis Kleve
0,5 Augenärzte
1,0 Psychotherapeut
Kreis Viersen
1,0 Frauenarzt
1,0
0,5
1,0
Hausarzt Hennef
Hausärzte Übach-Palenberg
Hausarzt Waldbröl
Kreis / kreisfreie Stadt
Oberbergischer Kreis
0,5 Hautärzte
Rhein.-Berg. Kreis
1,0 Augenarzt
Beschluss des Landesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen aus
Dezember 2014
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Sofern für einen
für Hausärzte offenen Planungsbereich keine konkrete Anzahl
an freien Sitzen angegeben ist, ist derzeit die Niederlassung als
Hausarzt ohne Einschränkung möglich, solange der Landesausschuss keine erstmalige Sperrung dieses Planungsbereiches
angeordnet hat.
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu
entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei
Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt
werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
Hausärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Aachen
Aachen, Stadt
gesperrt
Alsdorf
Alsdorf, Stadt
gesperrt
Bad Honnef
Bad Honnef, Stadt
gesperrt
Baesweiler
Baesweiler, Stadt
1,0
Bedburg
Bedburg, Stadt
Elsdorf
4,0
Bergheim
Bergheim, Stadt
gesperrt
Bergisch-Gladbach/
Overath
Bergisch Gladbach, Stadt
Kürten
Odenthal
Overath, Stadt
Im Bereich Köln
Bewerbungsfrist: 13.03.2015 (Posteingangsstempel)
Mittelbereich
1,0 Hausarzt Erkelenz
0,5 Hausärzte Euskirchen
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Hausärzte
1,5
61
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Hausärztliche Versorgung
Hausärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Stand 20.10.2014
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Bonn
Bonn, Stadt
Alfter
Wachtberg
gesperrt
Bornheim
Bornheim, Stadt
gesperrt
Brühl
Brühl, Stadt
gesperrt
Dinslaken
Dinslaken, Stadt
Hünxe
gesperrt
Dormagen
Dormagen
gesperrt
Duisburg
Duisburg, Stadt
gesperrt
Düren
Düren, Stadt
Heimbach, Stadt
Hürtgenwald
Inden
Kreuzau
Langerwehe
Merzenich
Nideggen Stadt
Niederzier
Nörvenich
Vettweiß
Hausärzte
gesperrt
Düsseldorf
Düsseldorf, Stadt
gesperrt
Eitorf
Eitorf
Windeck
gesperrt
Emmerich
Emmerich am Rhein, Stadt
Rees, Stadt
Engelskirchen
Engelskirchen
Lindlar
0,5
Erftstadt
Erftstadt, Stadt
gesperrt
Erkelenz, Stadt
3,0
Erkrath
Erkrath, Stadt
1,0
Eschweiler
Eschweiler, Stadt
0,5
Essen
Essen, Stadt
Euskirchen
Bad Münstereifel, Stadt
Euskirchen, Stadt
Weilerswist
Zülpich, Stadt
Geilenkirchen
Geldern
62
Frechen, Stadt
Gangelt
Geilenkirchen, Stadt
Selfkant
Geldern, Stadt
Issum
Kerken
Rheurdt
Straelen, Stadt
Wachtendonk
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Goch
Goch, Stadt
Uedem
Weeze
Grevenbroich
Grevenbroich, Stadt
Jüchen
Rommerskirchen
4,0
Gummersbach
Bergneustadt, Stadt
Gummersbach, Stadt
Marienheide
Reichshof
Wiehl, Stadt
1,5
Haan
Haan, Stadt
0,5
Heiligenhaus
Heiligenhaus, Stadt
1,5
Heinsberg
Heinsberg, Stadt
Waldfeucht
Wassenberg, Stadt
gesperrt
Hennef
Hennef (Sieg), Stadt
Ruppichteroth
4,0
Herzogenrath
Herzogenrath, Stadt
gesperrt
Hilden
Hilden, Stadt
Hückelhoven
Hückelhoven, Stadt
gesperrt
Hürth
Hürth, Stadt
gesperrt
Jülich
Aldenhoven,
Jülich, Stadt
Linnich, Stadt
Titz
gesperrt
Kaarst
Kaarst, Stadt
Kamp-Lintfort
Kamp-Lintfort, Stadt
gesperrt
Kempen
Grefrath
Kempen, Stadt
gesperrt
Kerpen
Kerpen, Stadt
0,5
Kevelaer
Kevelaer, Stadt
1,0
Kleve
Bedburg-Hau
Kalkar, Stadt
Kleve, Stadt
Kranenburg
Köln
Köln, Stadt
Rösrath, Stadt
gesperrt
Königswinter
Königswinter, Stadt
gesperrt
Korschenbroich
Korschenbroich, Stadt
Krefeld
Krefeld, Stadt
gesperrt
Langenfeld
Langenfeld, Stadt
gesperrt
Leichlingen
Leichlingen, Stadt
gesperrt
gesperrt
Erkelenz
Frechen
Mittelbereich
gesperrt
1,5
gesperrt
gesperrt
Hausärzte
1,0
8,5
1,5
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Hausärztliche Versorgung
Hausärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Stand 20.10.2014
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Leverkusen
Leverkusen, Stadt
Burscheid, Stadt
gesperrt
Mechernich
Mechernich, Stadt
gesperrt
Meerbusch
Meerbusch, Stadt
gesperrt
Mettmann
Mettmann, Stadt
2,0
Moers
Moers, Stadt
gesperrt
Mönchengladbach
Mönchengladbach, Stadt
gesperrt
Monheim
Monheim, Stadt
1,0
Monschau
Monschau, Stadt
Roetgen
Simmerath
gesperrt
Hausärzte
Mittelbereich
Städte und Gemeinden
im Planungsbereich
Hausärzte
Übach-Palenberg
Übach-Palenberg, Stadt
0,5
Velbert
Velbert, Stadt
gesperrt
Viersen
Viersen, Stadt
2,5
Voerde
Voerde, Stadt
gesperrt
Waldbröl
Morsbach
Nümbrecht
Waldbröl, Stadt
3,0
Wegberg
Wegberg, Stadt
gesperrt
Wermelskirchen
Wermelskirchen, Stadt
Wesel/Hamminkeln
Wesel, Stadt
Hamminkeln, Stadt
Schermbeck
gesperrt
Wesseling
Wesseling, Stadt
gesperrt
Willich
Willich, Stadt
Wipperfürth
Hückeswagen, Stadt
Wipperfürth, Stadt
Wülfrath
Wülfrath, Stadt
Wuppertal
Wuppertal, Stadt
gesperrt
3,0
Mülheim
Mülheim, Stadt
gesperrt
Nettetal
Brüggen
Nettetal, Stadt
1,0
Neukirchen-Vluyn
Neukirchen-Vluyn, Stadt
gesperrt
Neuss
Neuss, Stadt
gesperrt
Niederkassel
Niederkassel, Stadt
2,0
Oberhausen
Oberhausen, Stadt
gesperrt
Pulheim
Pulheim, Stadt
Radevormwald
Radevormwald, Stadt
gesperrt
Würselen
Würselen, Stadt
gesperrt
Ratingen
Ratingen, Stadt
gesperrt
Xanten
gesperrt
Remscheid
Remscheid, Stadt
gesperrt
Sonsbeck
Xanten, Stadt
Rheinbach
Meckenheim, Stadt
Rheinbach, Stadt
Swisttal
gesperrt
Rheinberg
Schleiden
Schwalmtal
Alpen
Rheinberg, Stadt
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Nettersheim
Schleiden, Stadt
Niederkrüchten
Schwalmtal
0,5
gesperrt
gesperrt
gesperrt
1,5
Beschluss des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen aus
Dezember 2014
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt.
gesperrt
Siegburg/Lohmar
Lohmar, Stadt
Much
Neunkichen-Seelscheid
Siegburg, Stadt
gesperrt
Solingen
Solingen, Stadt
gesperrt
St. Augustin
St. Augustin, Stadt
Stolberg
Stolberg, Stadt
Tönisvorst
Tönisvorst, Stadt
Troisdorf
Troisdorf, Stadt
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
2,0
2,5
gesperrt
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu
entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei
Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt
werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
0,5
gesperrt
Tabelle siehe nächste Seite
63
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Name des
Planungsbereichs
Arztgruppe
Augenärzte
Chirurgen
Frauenärzte
Hautärzte
HNO-Ärzte
Aachen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Aachen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Bonn, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Düren, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Düsseldorf, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Duisburg, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Essen, Stadt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Euskirchen, Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
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Heinsberg, Kreis
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gesperrt
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Kleve, Kreis
1,5
0,5
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gesperrt
gesperrt
Köln,Stadt
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gesperrt
gesperrt
gesperrt
Krefeld, Stadt
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gesperrt
gesperrt
gesperrt
Leverkusen, Stadt
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gesperrt
Mettmann, Kreis
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gesperrt
gesperrt
Mönchengladbach, Stadt
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Mülheim, Stadt
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gesperrt
Oberberg. Kreis
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gesperrt
0,5
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Oberhausen, Stadt
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Remscheid, Stadt
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Rhein.-Berg. Kreis
1,5
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1,0
Rhein-Erft-Kreis
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Rhein-Kreis Neuss
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Rhein-Sieg-Kreis
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Solingen, Stadt
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Viersen, Kreis
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1,0
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Wesel, Kreis
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gesperrt
0,5
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Wuppertal, Stadt
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gesperrt
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gesperrt
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Name des
Planungsbereichs
Arztgruppe
Nervenärzte
Orthopäden
Psychotherapeuten
Urologen
Kinderärzte
Aachen, Stadt
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Aachen, Kreis
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gesperrt
64
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Name des
Planungsbereichs
Arztgruppe
Nervenärzte
Orthopäden
Psychotherapeuten
Urologen
Kinderärzte
Bonn, Stadt
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Düren, Kreis
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Düsseldorf, Stadt
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Duisburg, Stadt
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gesperrt
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Essen, Stadt
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Euskirchen, Kreis
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Heinsberg, Kreis
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gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Kleve, Kreis
gesperrt
gesperrt
2,0
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Köln,Stadt
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gesperrt
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Krefeld, Stadt
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gesperrt
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Leverkusen, Stadt
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Mettmann, Kreis
gesperrt
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Mönchengladbach, Stadt
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gesperrt
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Mülheim, Stadt
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Oberberg. Kreis
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Oberhausen, Stadt
gesperrt
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Remscheid, Stadt
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Rhein.-Berg. Kreis
0,5
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Rhein-Erft-Kreis
gesperrt
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gesperrt
gesperrt
Rhein-Kreis Neuss
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gesperrt
gesperrt
gesperrt
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Rhein-Sieg-Kreis
gesperrt
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gesperrt
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Solingen, Stadt
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gesperrt
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Viersen, Kreis
gesperrt
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Wesel, Kreis
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gesperrt
gesperrt
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Wuppertal, Stadt
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gesperrt
gesperrt
gesperrt
Beschluss des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen aus
Dezember 2014
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe
offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt.
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt
zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der
Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen.
Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei
ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
Tabelle siehe nächste Seite
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
65
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Stichtag
20.10.2014
Arztgruppe
Name der Raumordnungsregion
Kreise und kreisfreie
Städte im
Planungsbereich
Anästhesisten
Fachinternisten
Kinder- und
Jugendpsychiater
Radiologen
Aachen
Aachen, Kreis
Aachen, Stadt
Düren
Euskirchen
Heinsberg
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gesperrt
gesperrt
Bonn
Bonn
Rhein-Sieg-Kreis
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gesperrt
gesperrt
Duisburg/Essen
Duisburg
Essen
Kleve
Mülheim
Oberhausen
Wesel
gesperrt
gesperrt
0,5
gesperrt
Düsseldorf
Düsseldorf
Krefeld
Mettmann
Mönchengladbach
Remscheid
Rhein-Kreis
Neuss
Solingen
Viersen
Wuppertal
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Köln
Köln
Leverkusen
Oberberg. Kreis
Rhein.-Berg. Kreis
Rhein-Erft-Kreis
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Beschluss des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen aus
Dezember 2014
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die
Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt.
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen
und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu
entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei
Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt
werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind.
Gesonderte fachärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Planungsbereich
Nordrhein
66
Arztgruppe
Neurochirurgen
Nuklearmediziner
gesperrt
gesperrt
Physikalische und
Strahlentherapeuten
Rehabilitative Mediziner
10,5
gesperrt
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Gesonderte fachärztliche Versorgung
Stand 20.10.2014
Planungsbereich
Nordrhein-Westfalen
Arztgruppe
Humangenetiker
Laborärzte
Pathologen
Transfusionsmediziner
gesperrt
gesperrt
gesperrt
gesperrt
Vertrag nach § 73 c SGB V über
die Durchführung eines ergänzenden
Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen
der vertragsärztlichen Versorgung
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf
- im Folgenden KV Nordrhein genannt -
•
•
•
Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen,
den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie
eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen.
Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich
geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen.
Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der
Hautkrebsvorsorge-Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung.
und
der BARMER GEK
- im Folgenden BARMER GEK genannt -
Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im
Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet
und bezieht sich auf beide Geschlechter.
§1
Geltungsbereich des Vertrages
Der Vertrag findet Anwendung für die nach § 3 berechtigten
Vertragsärzte im Bereich der KV Nordrhein.
§2
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Präambel
Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die
Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.
Mit diesem Vertrag verfolgen die BARMER GEK und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und
eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien)
das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen.
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur
Hautkrebsvorsorge im Rahmen der KrebsfrüherkennungsRichtlinien bei Versicherten im Alter von 15 bis 34 Jahren durch
gezielte Früherkennungsuntersuchungen
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
(1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BARMER GEK versicherten Personen mit
Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein ab dem Alter von
15 Jahren bis zu einem Alter von 34 Jahren.
(2) Die BARMER GEK informiert ihre Versicherten hierüber in
geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung sowie Einverständnis zur Datenverarbeitung (Anlage 1), diese wird durch die Versicherten direkt an die
BARMER GEK übersandt.
(3) Die Teilnahme des Patienten an diesem Vertrag beginnt mit
dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die
Patienten haben das Recht, ihre Teilnahme innerhalb von
14 Tagen nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung zu
widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber der
Barmer GEK zu erklären.
67
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
(4) Die Patienten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung,
dass sie vom teilnehmenden Arzt über die Inhalte des Vertrages umfassend informiert worden sind.
(5) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die BARMER GEK
wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich
über die Kündigung/den Widerruf der Teilnahme und den
Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bzw. des Widerrufs, längstens bis zu
ihrer Bekanntgabe für den Fall, dass die BARMER GEK den
Arzt nicht rechtzeitig informiert hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag.
(6) Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet
auch
a) mit Erreichen der unter Absatz 1 genannten Altersgrenze
b) mit dem Ende der Mitgliedschaft / des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK,
c) bei Beendigung des Vertrages.
§3
Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte
(1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß § 4 dieses Vertrages sind zugelassene, in einer Praxis angestellte oder in
einem MVZ tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt.
(2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist
freiwillig. Folgender Nachweis ist vor Teilnahme am Vertrag
einzureichen:
§4
Beendigung der Teilnahme der Ärzte
(1) Die Teilnahme des Arztes an diesem Vertrag endet mit
• dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen
Tätigkeit,
• der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden,
• der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von
8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV
Nordrhein zu erklären ist.
Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages.
(2) Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen
aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann
sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche
oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen,
disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen:
• schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
• keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits
erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen.
• Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung.
(3) Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher
Zustimmung der BARMER GEK möglich.
§5
Umfang des Leistungsanspruchs
– Nachweis über die Teilnahme an einer zertifizierten
Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend
der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis (§ 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt (§ 3 dieses Vertrages); diese umfasst
(3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2) und den unter Absatz 2
erwähnten Nachweis an die für den Praxissitz zuständige
Bezirksstelle der KV Nordrhein. Sofern die Teilnahmevoraussetzungen bereits für gleichlautende Vereinbarungen
mit anderen Kassen/Kassenarten nachgewiesen wurden,
gilt der Nachweis nach Abs. 2 auch vorliegend als erbracht.
a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot
und zur Anspruchsberechtigung,
b) die Anamnese,
c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines),
d) die erstmalige Hauttypbestimmung,
e) die vollständige Dokumentation,
f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie.
(4) Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die jeweiligen Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an.
Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die
KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung.
68
(2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über
das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der
Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und
Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen.
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
(3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht
auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende
Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung
einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird.
(4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind
nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Versicherten - dem
weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen.
§6
Abrechnung und Vergütung
(1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in § 5 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser
Vereinbarung vollständig erbracht werden.
(2) Die erbrachten Leistungen gem. § 5 können alle zwei Jahre
von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn. 01745O (Frauen) bzw. 01745Q (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung.
(3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten
einen Verwaltungskostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 4 entsprechend der Satzung
der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung.
(4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leistungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die
BARMER GEK entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen nach § 5 jeweils eine Pauschale in Höhe
von 25,00 € pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen.
(5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung nach §§ 87 ff. SGB V.
(6) Die KV Nordrhein stellt der BARMER GEK die Erstattung der
nach Abs. 4 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die
Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert
nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im
Formblatt 3 in der Kontenart 409 erfasst und separat in der
Ebene 6 ausgewiesen.
§7
Datenschutz
Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen
Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und das Sozialgeheimnis unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten.
§8
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare
Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen
oder zu ergänzen, die dem Zweck des Vertrages am Nächsten
kommen.
§9
Inkrafttreten / Kündigung
(1) Der Vertrag tritt zum 01.02.2015 in Kraft und ersetzt den
bisherigen Vertrag vom 10.01.2014.
(2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate
zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum
31.12.2016 möglich.
(3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung
bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen.
Düsseldorf, den 06.01.2015
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur.
Bernhard Brautmeier
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
BARMER GEK
Heiner Beckmann
Landesgeschäftsführer
Anlagenverzeichnis
(7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der
rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen dem Verband der
Ersatzkassen e.V. (vdek) und der KV Nordrhein.
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Anlage 1 – Teilnahmeerklärung Versicherter und Information
zum Datenschutz
Anlage 2 – Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 1
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Betriebsstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Status
Datum
Teilnahmeerklärung des Versicherten und
Einverständnis zur Datenverarbeitung
zum Vertrag gemäß § 73c SGB V „über die Durchführung einer
ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung" zwischen der
KV Nordrhein und der BARMER GEK
Vertragskennzeichen: 171382AE002
Vom Versicherten direkt der BARMER GEK zu übersenden
Barmer GEK FAX-Nr.: 0211/38851673390 oder
BARMER GEK, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf
Erklärung zur Teilnahme
Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine Krankenversichertenkarte/
elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für
Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen in Anspruch zu nehmen.
Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BARMER GEK versichert bin.
Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages
ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung übermittle ich an meine Krankenkasse. Eine Patienteninformation
zum Vertrag „Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ wurde mir ausgehändigt.
Mir ist bekannt, dass ich mich verpflichte nur die nach diesem Vertrag zur Durchführung der HautkrebsvorsorgeVerfahren berechtigten Fachärzte aufzusuchen und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung
in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall und von ärztlichen Notfalldiensten.
Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einwilligungserklärung.
Das Ende der Versicherung bei der BARMER GEK beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die
Teilnahme bei Erreichen der nach § 2 Abs. 1 des Vertrages genannten Altersgrenze sowie mit der Beendigung des
Vertrages.
Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach § 73c SGB V zum „Hautkrebsvorsorgeverfahren“.
Die Belehrung über mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen.
Belehrung über Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf
bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der
Frist, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BARMER GEK, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf. Im Fall
meines Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BARMER GEK für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach
diesem Vertrag die entstandenen Kosten.
Bitte das heutige Datum eintragen
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T
M
M
J
J
J
J
Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme
Nur vom Arzt auszufüllen
Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß § 73c SGB V
ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über
die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt
habe. Ich bestätige mein Pflichten nach § 35 SGB I und § 80 SGB X einzuhalten.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Stempel der Ärztin/ des Arztes
Unterschrift
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Die Ziele, der Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der
ausgehändigten Patienteninformation entnommen.
Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung,
Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen
ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden.
Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht
unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur
gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern.
Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BARMER GEK zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln.
Die BARMER GEK darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung
meiner Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Hautkrebsvorsorgeverfahren" ausgesprochen
wird.
Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst
worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den
prüfenden Arzt weiterleiten.
Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen
und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende.
Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in
für die Einverständniserklärung zum Datenschutz
Patienteninformation zur Teilnahme
an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung
„Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren“
im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung
Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen
bestehen.
Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und
informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses Vertrages.
Die Leistungen
Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten
Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen:
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
71
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
a. Anamnese,
b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines
und ggf. eine Auflichtmikroskopie,
c. die erstmalige Hauttypbestimmung,
d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung,
e. die vollständige Dokumentation,
f. Beratung über weitergehende Maßnahmen
Ihre Teilnahme
Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten ab dem Alter von 15 Jahren bis (einschließlich) zum Alter von
34 Jahren die bei der BARMER GEK versichert sind.
Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der
Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BARMER GEK ohne
Angabe von Gründen widerrufen.
Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie zur Prüfung an die BARMER GEK. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter
Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BARMER GEK) erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung
durch die BARMER GEK.
Ihre Teilnahme endet automatisch
•
•
•
•
•
mit Erreichen der nach § 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze,
mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK,
mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V,
mit Ende des Selektivvertrages,
mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Datenverwendung.
Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn
•
•
die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt,
das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist,
In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die
BARMER GEK.
Patienteninformation zur Datenverarbeitung
Eine neue gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem
Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese
Patienteninformation sorgfältig durch.
Teilnahmeerklärung
Ihre Teilnahmeerklärung wird an die BARMER GEK geschickt. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung geprüft
und gespeichert.
Übermittelt werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrer gewählten Ärztin bzw.
Ihrem gewählten Arzt, Ihr Teilnahmebeginn sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen. Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung (ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht
abgeschlossene Prüfung mitgeteilt.
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Abrechnung
Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung maschinell
verwertbar auf Datenträger erstellen.
Die BARMER GEK hat den/die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher
Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft.
Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum,
Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten,
Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu
den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals.
Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung.
Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BARMER GEK
Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen
ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht
gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der
Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten
ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich.
Prüfung durch den MDK
Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst
worden, z.B. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu
befugt medizinische Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den prüfenden
Arzt weiter zu leiten.
Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet.
Schweigepflicht und Datenlöschung
Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach
der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in
der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften
Anwendung.
Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit § 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus
dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden.
Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung
müssen diese Daten gelöscht werden.
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 2
Teilnahmeantrag des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen
zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens
im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
und der BARMER GEK
Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf:
KV Nordrhein
Bezirksstelle Düsseldorf
-Abteilung Qualitätssicherung40182 Düsseldorf
Titel
Vorname
Für Ärzte der Bezirksstelle Köln:
KV Nordrhein
Bezirksstelle Köln
-Abteilung Qualitätssicherung50668 Köln
Name
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon Nr.
Fax Nr.
Lebenslange Arzt-Nr. (LANR)
Betriebsstätten Nr. (BSNR)
E-Mail:
angestellter Arzt:
Durchführung am Standort – Bezeichnung/Name:
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag.
1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich Anlagen bekannt und ich werde diese einhalten.
2. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem
Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt
werden dürfen.
3. Gleichfalls bin ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK einverstanden
sowie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten.
Ort, Datum
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(Arztstempel und Unterschrift)
Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

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