Branchenbericht 2005/2006
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Branchenbericht 2005/2006
Branchenbericht 2005/2006 DESIA Wer ist DeSIA? Inhalt 2 Wer ist DeSIA? 3 Vorwort der Sprecher 4 Die Spielbanken als Wirtschaftsfaktor Die Deutsche Spielbanken Interessenund Arbeitsgemeinschaft (DeSIA) wurde im Jahr 2002 gegründet. Sie hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Zusammenarbeit unter den konzessionierten deutschen Spielbanken zu fördern und gemeinsame Interessen auf Bundes- und EU-Ebene zu vertreten. DeSIA versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder sowie als Dialogpartner für Politik, Medien und andere Entscheider. Diesen bietet sie sachliche Informationen und kompetente Ansprechpartner zu Spielbank- und Glücksspielthemen. Über ihre Internetplattform www.desia.de bietet DeSIA Branchenund Fachinformationen für Verbraucher, Journalisten und Politiker und informiert die Mitgliedsunternehmen über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen mit Glücksspielbezug. Neben der Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit für die Branche sind wirtschaftliche, rechtliche und soziale Aspekte rund um den Themenkomplex „Glücksspiel“ zentrale Arbeitsfelder von DeSIA. So haben sich die Spielbanken beispielsweise einer Selbstverpflichtung zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel unter Geldeinsatz unterworfen. DeSIA unterstützt zudem unabhängige Studien und gibt Gutachten für die Branche in Auftrag. DeSIA ist aktives Mitglied in der European Casino Association (ECA). Dort vertritt sie die deutschen Spielbankinteressen gegenüber den EU-Institutionen in Brüssel und dem Europa-Parlament in Straßburg. 10 Das Glücksspiel – eine Branche in Bewegung 14 Rechtsrahmen auf dem Prüfstand 18 Brüssel: Glücksspielregulierung obliegt Mitgliedstaaten 21 Erlebniswelt mit sozialem Auftrag 22 Selbstverpflichtung zu verantwortungsvollem Glücksspielangebot 24 Verzeichnis der Spielbanken in Deutschland 26 Aktuelle Entwicklungen bei den Spielbanken 2 DeSIA wird von allen konzessionierten Spielbanken Deutschlands getragen. Dahinter stehen insgesamt fast 5.000 Mitarbeiter, die im Jahr 2005 einen addierten Bruttospielertrag von 944 Mio. Euro erwirtschaftet haben. Die Sprecher der DeSIA sind als offizielle Branchenvertreter der deutschen Spielbanken beim Deutschen Bundestag registriert. Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Partner der deutschen Spielbanken, die traditionsreiche Branche der Spielbanken ist massiv in Bewegung geraten. Online-Gambling, die Diskussion um Liberalisierung oder Regulierung sowie der neue Steuerrahmen für das Glücksspiel stellen die Akteure vor erhebliche Herausforderungen. Mit unserem Branchenbericht informieren wir Sie über die Entwicklung unserer Branche im Geschäftsjahr 2005/2006, den rechtlichen und politischen Rahmen für das Glücksspiel sowie die Aktivitäten von DeSIA. Dabei möchten wir Ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf die Belange der Spielbanken lenken, sondern auch Vorurteile diskutieren und aufklären. Unser Ziel lautet, den Dialog mit der Öffentlichkeit zu intensivieren. Diese Öffentlichkeit geht weit über unsere Gäste hinaus. So laden wir Sie als Leserinnen und Leser dieser Broschüre dazu ein, mit uns ins Gespräch zu kommen. Dazu stellen wir Ihnen nachfolgend Zahlen, Fakten und Argumente zur Verfügung. Gemeinsam möchten wir erreichen, dass über Glücksspiel in Deutschland auch in Zukunft sachlich diskutiert wird. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Hein Sprecher Michael Seegert Sprecher Geschäftsführer Spielbank SH GmbH Dänische Str. 3-5 24103 Kiel Geschäftsführender Gesellschafter Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG Felix-Rütten-Str. 1 53474 Bad Neuenahr Telefon: (0431) 98 155-0 Telefax: (0431) 98 155-20 E-Mail: [email protected] Telefon: (02641) 7575-11 Telefax: (02641) 7575-75 E-Mail: [email protected] 3 Branche Die Spielbanken – gesellschaftlicher Auftrag und Wirtschaftsfaktor Geschichte der Spielbanken in Deutschland Die Spielbanken in Deutschland besitzen eine lange und abwechslungsreiche Tradition, die sich nicht nur auf die Unterhaltung des Adels und der gehobenen Bevölkerungsschichten in Kurorten beschränkte. Die ersten Spielbanken entstanden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Baden-Baden (1748) und Wiesbaden (1771). François Blanc, Gründer der Spielbank Bad Homburg, eröffnete im 19. Jahrhundert das Spiel für breitere Bevölkerungskreise. Die Erweiterung des Glücksspielangebotes und Verbesserung der Gewinnchancen sorgten für einen enormen Geschäftsaufschwung. Noch heute zeugen prächtige Kuranlagen, Kurhäuser und Badeeinrichtungen, die damals von den Spielbanken finanziert wurden, von dieser Zeit. Die erste Spielbank nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1948, noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland, in Bad Neuenahr konzessioniert. Die Branche heute: Zahlen und Fakten In den 16 deutschen Bundesländern waren Ende 2005 insgesamt 49 Spielbanken mit zusätzlichen 31 Dependancen konzessioniert. Dies bedeutet einen Zuwachs von fünf neuen Standorten gegenüber 2003, als der letzte Branchenbericht veröffentlicht wurde. Dem steht eine gegenläufige Entwicklung beim Bruttospielertrag gegenüber: Diese Summe der Spieleinsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne aller Spielbanken lag im Jahr 2005 bei 944 Mio. Euro. Das ist fast ein Prozent weniger als im Vorjahr. 4 Der Tronc – aus dem die Gehälter der Mitarbeiter beglichen werden – fiel im gleichen Zeitraum sogar um mehr als anderthalb Prozent. Die Spielbanken führen eine Spielbankabgabe von durchschnittlich 80 Prozent an das jeweils konzessionierende Bundesland ab. Die Gesamtabgaben der Spielbanken an die Länder beliefen sich im Jahr 2005 auf 774 Mio. Euro. Im Berichtsjahr beschäftigten die Spielbanken insgesamt knapp 5.000 Mitarbeiter, die in diesem Zeitraum mehr als 7,7 Mio. Besucher betreuten – das waren 140.000 mehr als 2004. Damit stellen die Spielbanken im jeweiligen Bundesland einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber dar. Das Angebot der Spielbanken Ihrer Tradition folgend, bieten die Spielbanken an 49 Standorten und 530 Tischen „klassische Spiele“ wie Roulette oder Black Jack an. Knapp 7.000 Spielautomaten runden das Spielangebot ab und tragen mit ca. 75 Prozent zum Bruttospielertrag bei. Zudem schaffen Spielbanken für ihre Gäste eine Unterhaltungsatmosphäre und Erlebniswelt, die weit über das traditionelle Glücksspiel hinausgeht: Anspruchsvolle Gastronomie, exklusive Sonderaktionen und attraktive Veranstaltungen werten das Spielvergnügen weiter auf. Die angenehme Atmosphäre und das gepflegte Ambiente in klassischen Spielbanken bilden den Rahmen für entspannende Abende und anregende Begegnungen. Unser Umfeld: Regionale Wurzeln und gesellschaftlicher Auftrag Die Spielbanken sind an ihrem jeweiligen Standort fest verwurzelt. Dies drückt sich in ihrem lokalen Engagement aus, z. B. bei der Unterstützung ansässiger Vereine und Organisationen oder der Ausrichtung von Veranstaltungen. Zudem sind die Geschäftsführer aktive Teilnehmer am politischen und sozialen Leben ihrer Stadt – als Vereinsmitglieder, Stadtverordnete oder kundige Bürger. Der Rechtsrahmen für Glücksspiel Glücksspiel ist nach den Paragrafen 284 bis 286 des Strafgesetzbuches in Deutschland grundsätzlich verboten. Durch Konzessionen gewähren die Bundesländer jedoch Ausnahmen von diesem Verbot. Diese Konzessionen sind verbunden mit dem Auftrag, den natürlichen Spieltrieb in Teilen der Bevölkerung zu kanalisieren. Je nach Bundesland erlaubt das Spielbankgesetz unterschiedliche Betreiberformen: staatliche, halbstaatliche und private Betreibergesellschaften. Die Regulierung des Glücksspiels ist – je nach Anbieter und Angebot – zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt: Automatenspiele außerhalb der Spielbanken, die von gewerblichen Anbietern betrieben werden, sind Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Sie werden durch die Spielverordnung (SpielV) und die Gewerbeordnung (GewO) des Bundes reguliert. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Spielhallenerlaubnis in §33i GewO auf die Bundesländer übergegangen; jedoch nicht das gewerbliche Spielrecht der §§33c bis g GewO. Für die Einhaltung der Spielverordnung sind die jeweiligen kommunalen Ordnungsämter zuständig. Die rechtliche Grundlage der Spielbanken Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt in § 284 die Veranstaltung und Bewerbung von Glücksspielen und in § 285 die Teilnahme daran unter Strafe, sofern es nicht mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis zugelassen wird. Diese Erlaubnis wird in Form einer Konzession von den Bundesländern gewährt, deren Bedingungen in den jeweiligen Spielbankgesetzen festgelegt sind. Explizites Ziel der Konzessionsvergabe ist die Kanalisierung und Kontrolle des natürlichen Spieltriebs in der Bevölkerung. Die Spielbankgesetze, die Konzessionsvergabe und ihre Kriterien unterliegen im Rahmen der ordnungsrechtlichen Hoheit der Bundesländer deren Regelungsbefugnis. 5 Branche Anzahl der Spielbanken Jahr 1950 Spielbanken mit Tischspiel 7 Automatendependancen Gesamt 7 1960 12 12 1970 12 12 1980 27 27 1990 34 10 44 2000 47 16 63 2005 49 31 80 80 60 Spielbanken mit Tischspiel Automatendependancen 40 20 0 Die Anzahl der Spielbanken mit klassischem Tischspiel wächst nur noch langsam, der Trend zu reinen Automatendependancen ist ungebrochen. Entwicklung des Bruttospielertrags (BSE) Jahr BSE in Mio. € 1985 394 1995 674 2000 945 2005 944 Mio. € 1.000 800 600 400 200 0 Der kumulierte Bruttospielertrag (BSE) ist leicht rückläufig. Dabei gleicht die positive Entwicklung bei den Automatenangeboten die stark rückläufigen Zahlen im Großen Spiel noch weitgehend aus. 6 Höhe der kumulierten Spielbankabgabe Jahr geleistete Abgaben in Mio. € 1995 564 2000 789 2005 774 Mio. € 800 600 400 200 0 Die Spielbanken zählen mit über einer dreiviertel Milliarde Euro an Abgaben zu den wichtigsten Steuerzahlern der Bundesländer. Entwicklung des Tronc Jahr Tronc in Mio. € 2000 182 2001 175 2002 150 2003 127 2004 119 2005 111 Mio. € 200 100 0 Der Trend beim Tronc ist – mit zunehmender Bedeutung des Automatenspiels und restriktiverem Ausgabeverhalten – weiterhin rückläufig. 7 Branche Besucherzahlen im klassischen Spiel der Spielbanken Jahr Besuche im klassischen Spiel in Mio. 1995 4.6 2000 4.2 2005 3.1 Mio. 4 2 0 Die Besucherzahlen im klassischen Spiel nehmen trotz neuer Spielbanken weiter ab. Anteil von klassischem und Automatenspiel am Bruttospielertrag Jahr klassisches Spiel Automatenspiel 1960 1970 100 % 95 % 0% 5% 1980 90 % 10 % 1990 55 % 45 % Anteil in % 100 80 60 40 Klassisches Spiel Automatenspiel 20 0 Das Automatenspiel erbringt mittlerweile drei Viertel des gesamten Bruttospielertrags der Spielbanken. 8 2000 30 % 70 % 2005 25 % 75 % Bruttospielerträge im deutschen Glücksspielmarkt Einsätze abzüglich durchschnittl. Ausschüttungen an Spielteilnehmer in Mio. Euro und Prozent Jahr 1 Spielbanken 2 Gewerbliche Spielautomaten 3 Lotterien und Wetten * davon Oddset * 4 Sportwetten privater Anbieter ** 5 Gewinnspiele in Medien ** 6 Online-Casinos ** Gesamt 6 4 5 2003 960 2.350 5.325 215 150 500 150 9.435 1 2005 940 2.200 5.300 166 1.500 2.000 250 12.190 10 % 25 % 56 % 2% 5% 2% 5 6 8% 18 % 43 % 12 % 16 % 2% 1 2 2 4 3 3 2003 2005 Die konzessionierten Spielbanken verzeichnen in einem wachsenden Glücksspielmarkt Anteilsverluste gegenüber den nicht bzw. wenig regulierten Marktteilnehmern – prozentual betrachtet, wie auch in absoluten Zahlen. -* inkl. DLTB, Klassen- und Fernsehlotterien, Gewinnsparen, Sport- und Pferdewetten ** basiert auf Schätzungen von DeSIA 9 Markt Das Glücksspiel – eine Branche in Bewegung Der Glücksspielmarkt wird nicht nur in Deutschland seit einigen Jahren von zwei Faktoren maßgeblich beeinflusst: der Globalisierung und gewaltigen Fortschritten in der Kommunikationstechnologie. Zahlreiche neue Anbieter treten in einen Markt ein, den sie als Wachstumssegment mit hohem Gewinnpotential identifiziert haben (siehe Übersicht S.9). Den stark regulierten einheimischen Marktteilnehmern stehen deshalb oftmals unregulierte Konkurrenten und Spielformen gegenüber, die bisher nicht dem hiesigen Rechtsrahmen und den Besteuerungsgrundsätzen des Glücksspiels unterworfen werden konnten. Anzuführen sind dabei vor allem Online-Angebote, Sportwetten sowie Gewinnspiele im Fernsehen. Auf der anderen Seite ist es dem gewerblichen Automatenspiel ebenfalls gelungen, deutlich erweiterte Spielformen politisch durchzusetzen. Online-Glücksspiele Die Debatte um Sportwetten beherrscht aktuell die Schlagzeilen. Aber auch Online-Casinos erfreuen sich beinahe unbemerkt einer steigenden Nachfrage. Die Konsumenten benötigen zur Teilnahme lediglich einen Internet-Zugang, einen Login sowie eine Kreditkarte oder sonstige elektronische Zahlungsmittel. Der deutsche Markt verzeichnet rasante Wachstumszahlen in diesem Segment. Die Umsätze der Online-Wettanbieter lagen nach Schätzungen von DeSIA 2002 noch bei ca. 150 Mio. Euro. Im Jahr 2005 erwirtschafteten sie bereits ca. 1,5 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Verzehnfachung innerhalb von drei Jahren. Für andere Online-Glücksspielangebote liegen keine belastbaren Zahlen vor. Gewinnspiele gegen Geldeinsatz in Medien Gewinnspiele im Fernsehen und im Rundfunk waren bis vor einigen Jahren vor allem ein Instrument der ZuschauVor allem durch ausländische OnlineAngebote werden der Ordnungsrahmen erbindung. Seit der Einführung von für Glücksspiele im Allgemeinen und das Telefon-Mehrwertdiensten – insbesonZiel der Kanalisierung des natürlichen dere den 0190-, 0900- bzw. 0137- RufSpieltriebs im Speziellen umgangen. nummern – sind sie zu einer wichtigen Davon sind neben den Spielbanken auch Einnahmequelle vieler Sendeanstalten andere gesetzeskonform arbeitende geworden. Mit „9live“ hat sich bereits Marktteilnehmer betroffen. der erste TV-Sender in Deutschland etabliert, der seine Einnahmen fast ausSo ziehen aktuell zum Beispiel Pokeran- schließlich aus Telefonmehrwertgebühgebote im Internet eine stetig wachsen- ren der mitspielenden Zuschauer erzielt. Aber auch die meisten anderen privaten de Zahl deutscher Spielteilnehmer an. Print-, Online- und Fernsehwerbung und deutschen Sender haben mittlerweile unterschiedliche Glücksspielformen sogar eigene Sendungen im deutschen Fernsehen lenken immer mehr Aufmerk- gegen Geldeinsatz in ihr Programmansamkeit auf die entsprechenden Dienst- gebot integriert, meist als Quizfragen leister. Diese haben ihren Sitz im steuer- getarnt. DeSIA schätzt, dass die in und regulierungsbegünstigten Ausland Deutschland beheimateten TV- und und bieten dem Spieler gegenüber meist Radiosender 2005 über zwei Mrd. Euro keinerlei Transparenz über Quoten, an Spieleinsätzen von ihren Zuschauern Betrugssicherheit und Seriosität. und Zuhörern eingenommen haben. 10 Dabei steht der wahre Boom erst noch bevor, wenn das interaktive, digitale Fernsehen seinen Einzug in Deutschlands Wohnzimmer hält. Die heutigen Kooperationen vieler Fernsehsender mit etablierten Wett- und Spielanbietern sowie der Aufbau eigener TV-Töchter mit klarer Glücksspielausrichtung und neuen Sendekonzepten lassen erkennen, wohin die Reise gehen kann. Der Bezahlfernsehsender Premiere hofft beispielsweise auf eine Marktliberalisierung, um sein Spartenprogramm „Premiere Win“ gemeinsam mit Wettanbietern wie „bwin“ zu einem Wettkanal auszubauen. Sender Regelungen zu erarbeiten, damit der ordnungsrechtliche Rahmen zum Schutz der Bürger sichergestellt werden kann. Auch der Aufsicht und Politik obliegt nun die Aufgabe, eindeutige rechtliche Lösungen zu schaffen, damit den von diesem Bereich ausgehenden Gefährdungspotenzialen für die Allgemeinheit Rechnung getragen werden kann. Gewerbliches Automatenspiel Die gewerblichen Automatenaufsteller in Spielhallen und Gaststätten betreiben bundesweit mehr als 140.000 Diese Spielangebote erfolgen gänzlich Geldspielgeräte, die Spielbanken im ohne staatliche Aufsicht. Sie unterliegen Vergleich dazu knapp über 7.000 Geräte. keinen verbraucherschützenden Regula- Verglichen mit dem gesamten Bruttorien bei der Spieldurchführung, wie z.B. spielertrag der Spielbanken, erzielen die einer hinreichenden Transparenz der Ge- gewerblichen Automatenaufsteller mit winnchancen und der Gewinnzuteilung. ihren Geldspielgeräten in Deutschland ein Einspielergebnis in ungefähr 2,5-faZudem gibt es keinen Jugendschutz. Über den eigenen Sender wird offensiv cher Höhe. zur Spielteilnahme aufgefordert, was konzessionierten Glücksspielanbietern Die gewerblichen Spielautomaten verboten ist. werden in ihren Angeboten den konzessionierten Spielbanken zunehmend Auch die übliche steuerliche Abschöpähnlicher. Sogar spielbanktypische Glücksspiele wie Roulette-, Black Jackfung findet bei diesen Anbietern nicht und Poker-Automaten werden entgegen statt. Sie soll sicherstellen, dass ein den Vorgaben der Spielverordnung erheblicher Teil der Einnahmen aus angeboten. Mit diesem ungenehmigten Glücksspielen zur Förderung gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke sowie Angebot treten Spielhallen in den Wettals Weg zur Suchtbekämpfung verwenbewerb zu Spielbanken. Erst seit Beginn det wird. Bei Glücksspielen kann es sodes Jahres 2006 sind Jackpots und so genannte Fun Games durch die neue wohl zur Verteuerung und damit Reduzierung des Angebots wie zum Ausgleich Fassung der Spielverordnung verboten. Allerdings bestehen Zweifel daran, dass besonders hoher Gewinnmöglichkeiten gerechtfertigt sein, Gewinne aus Glücks- die entsprechenden Geräte und Spiespieleinnahmen über die sonst üblichen le auch fristgerecht entfernt wurden. Steuersätze hinaus abzuschöpfen. Hinzu kommt, dass viele Spielhallen als Mehrfachkonzessionen betrieben Die Aufsicht führenden Landesmedienwerden. Dadurch wird die ordnungsanstalten sind hier gefordert, für die rechtlich gewollte Angebotsobergrenze zum Teil deutlich überschritten und das 11 Markt Spielangebot im Einzelfall auf über 70 Geräte pro Standort erhöht. Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang, dass die örtlichen Ordnungsämter und Gewerbeaufsichtsbehörden personell und fachlich in die Lage versetzt werden, die geltenden Verordnungen und Gesetze auch durchzusetzen. Sportwetten-Vermittler Viele Jahre waren konzessionierte Buchmacher bei Pferderennen neben dem Oddset-Angebot des Deutschen Lotto- und Totoblocks die einzigen zugelassenen Anbieter von Sportwetten in Deutschland. Mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten und unter Berufung auf freie Berufsausübung und EU-Recht („Gambelli-Urteil“) treten seit 2004 so genannte Sportwetten-Vermittler auf, die Sportwetten jeder Art im Auftrag ausländischer Wettanbieter entgegennehmen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) im März 2006 betrieben die Wettvermittler ihr Geschäft in einer rechtlichen Grauzone. Die Verfahren im Bereich der privaten Vermittlung von Sportwetten waren bis dahin von widersprüchlichen Urteilen in verschiedenen Instanzen und Gerichtbarkeiten geprägt. Das BVerfG stellte jedoch fest, dass die derzeitige Regulierung von Sportwetten und vor allem deren Ausgestaltung nicht zulässig ist. Ob Regulierungen und die Kontrolle des Spielerschutzes deshalb künftig verschärft werden oder der Markt insgesamt eine Liberalisierung erfahren wird, überließ das Gericht der Legislative. Die Bundesländer haben sich daraufhin entschlossen, mit Hilfe eines Staatsvertrages den Auflagen und Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzu- 12 kommen. Mit dem Staatsvertrag wollen die Länder die bestehende Form des staatlichen Glücksspiels bei Lotterien und Sportwetten erhalten. Wesentliche Inhalte des Staatsvertrages werden Regelungen zum konsequenten Spielerschutz sein, wie sie bei den konzessionierten Spielbanken schon weitgehend vorhanden sind. Neue Regulierung nötig Die neuen Glücksspielangebote und die Geschwindigkeit, mit der sie – begleitet durch offensive Werbung – unkontrolliert, unreguliert und weitgehend unbesteuert große Marktanteile erobern, haben den derzeitigen Ordnungsrahmen für das Glücksspiel bereits an die Grenze seiner Belastbarkeit geführt. Deshalb plädiert DeSIA dafür, eine breite Diskussion über eine neue, umfassende Ausgestaltung dieses Rahmens zu führen. Glücksspiel braucht nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen konsequenten Rechtsvollzug. Wettbewerber und neue Anbieter und Angebote im Glücksspielmarkt 1. Anbieter a. Gewerbliche Automatenaufsteller von Gewinn- und Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten (alleine 8.000 deutsche Spielhallen-Standorte). b. Online-Casinos mit meist nicht transparenter Eigentümerstruktur und ausländischem Sitz; überwiegend in „Steuerparadiesen“ bzw. in Staaten mit nur geringer oder keiner Glücksspielregulierung (Karibische Staaten, Gibraltar, Malta usw.). Derzeit gibt es ca. 2.000 Online-Casinos mit deutschem Spielangebot im Internet. c. Medienunternehmen mit TV- und Radiosendern, aber auch Tageszeitungen, für die Gewinnspiele gegen Geldeinsatz mittlerweile eine wichtige Einnahmequelle darstellen (9live, Premiere, Pro7/Sat1, RTL-Gruppe, BILD-Zeitung). d. Wett-Shops und Spielhallen, die als unlizensierte Annahmestellen für Wettvermittlungen ins Ausland fungieren oder entsprechende Wett-Terminals betreiben. Dabei entziehen sie sich dem deutschen Rechtsrahmen oder berufen sich auf so genannte DDR-Lizenzen oder Lizenzen anderer EU-Staaten. Vermutlich gibt es mehr als 10.000 deutsche Lokalitäten mit entsprechendem Angebot. 2. Angebote a. Automatenspiele in Spielhallen, die oft in Einsatzhöhe und Spielform den Geräten in Spielbanken sehr nahe kommen. b. Virtuelle Casino-Glücksspiele im Internet, derzeit vor allem Poker, aber auch Roulette, BlackJack und Slotspiele. c. Gewinnspiele in Medien: Gewinnglücksspiele mit Quizcharakter im TV, Radio oder in der Zeitung, bei denen die Spieleinsätze über Telefonmehrwertdienste erfolgen. d. Gewinnspiel-Anbieter mit Sachpreisen gegen Einsatz im Internet. e. Sportwetten, die über Wettshops oder elektronische Medien in Spielhallen abgewickelt werden, insbesondere Fußball, Formel 1, Boxen oder American Sports. 3. Distributionswege a. Stationäre Lokalitäten (Spielhallen, Wettshops, Gaststätten). b. Internet: Spieleinsätze erfolgen über Kreditkarten oder spezielle OnlineZahldienste wie Net-Teller, Paypal u.a. (geschätzter Umsatzanteil am deutschen Markt bei Casinospielen 5-10 %). c. Telefon-Mehrwertdienste, bei denen die Spieleinsätze über die Telefonrechnung eingezogen werden. i. TV und Rundfunkmedien, ii. Printmedien, iii. Mobiltelefone mit UMTS-, GPRS-, WAP-, SMSoder sprachbasierten Spielangeboten. d. Interaktives Fernsehen mit Rückkanal in technischer Vorbereitung. 13 Politik und Recht aus Bund und Ländern Rechtsrahmen auf dem Prüfstand Viele der neuen Angebote 1 in der Glücksspielbranche bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und berufen sich dabei auf EU-Recht. Private Sportwetten sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nicht legal, sondern werden bestenfalls geduldet. Online-Casinos wie auch die Wettanbieter operieren aus dem Ausland heraus und unterlaufen damit den ordnungsrechtlichen und fiskalpolitischen Regulierungsrahmen in Deutschland. Diese Anbieter können dadurch nach außen häufig bessere Gewinnquoten bieten als die in Deutschland konzessionierten Anbieter, die unter strengen Auflagen operieren und mit hohen Steuern und Abgaben belastet sind. Als Folge des hohen Werbeeinsatzes wenden sich zunehmend mehr Glücksspielinteressierte den unregulierten und scheinbar attraktiveren Anbietern zu. Dadurch entgehen dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen. Spiel und Spieler entziehen sich zudem auch dem Ordnungsrahmen für Glücksspiel, der das Ziel verfolgt, den natürlichen Spieltrieb zu kanalisieren, ein Ausweichen auf nicht erlaubtes Glücksspiel zu verhindern sowie ein Ausnutzen des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen. Die jüngsten Entscheidungen von Legislative und Judikative haben kaum zur Klärung dieser Situation beigetragen. Nachstehend ein Überblick: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 28. März 2006 (AZ: 1 BvR 1054/01) die Verantwortung für die Regulierung von Sportwetten an die Legislative zurück überwiesen. Die Gesetze in den Ländern, wie auch die tatsächliche Ausgestaltung des Monopols tragen dem Spieler- und Jugendschutz nach Auffassung der Verfassungsrichter in zu geringem Maße Rechnung. Bis Ende 2007 hat der Gesetzgeber nun Zeit, den Forderungen des BVerfG nachzukommen und das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahr auszurichten, oder den Bereich der Sportwetten neu zu regeln. Das BVerfG stellte fest, dass ein verfassungsmäßiger Zustand sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen erreicht werden kann. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten 1. Es ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, dass nach dem Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 226) in Bayern Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten. 2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus den Gründen ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. 3. Bis zu einer Neuregelung darf das Staatslotteriegesetz nach Maßgabe der Gründe weiter angewandt werden. 4. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. 5. Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. Quelle: 1 BvR 1054/01 vom 28. März 2006 14 Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich deshalb am 22. Juni 2006 zum Ziel gesetzt, noch vor Jahresende 2006 eine einheitliche Linie aller Bundesländer zu entwickeln, um das staatliche Wettmonopol zu erhalten und dadurch den natürlichen Spieltrieb einzudämmen. Das sächsische Innenministerium hat am 10. August 2006 den Sportwettenanbieter „bwin“ mit einem Gewerbeverbot belegt 2. Festzuhalten bleibt, dass bei einer Liberalisierung des Sportwettenangebots die Gefahr einer sukzessiven und von der Politik nicht gewollten Öffnung des Glücksspielmarktes insgesamt besteht. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen Verstoß gegen die 6. EU-Richtlinie gesehen hatte: Die konzessionierten Spielbanken entrichteten eine Spielbankabgabe von bis zu 92 Prozent des Umsatzes an ihr konzessionierendes Bundesland, mit der explizit auch die Umsatzsteuer abgegolten war. Dem Vorschlag der Länder Niedersachsen und SchleswigHolstein, die Umsatzbesteuerung der gewerblichen Automatenaufsteller durch eine neue Spieleinsatzsteuer zu ersetzen, wurde vom Bundestag und der Bundesregierung nicht zugestimmt. In der Folge sind die konzessionierten Spielbanken seit dem 6. Mai 2006 umsatzsteuerpflichtig, wodurch eine erhebliche bürokratische Mehrbelastung für die Spielbanken entsteht. Mit der Umsatzsteuerpflicht für Spielbanken sollten erklärter Weise keine zusätzlichen Steuereinnahmen geschaffen werden. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen Artikel 2 – Änderung des Umsatzsteuergesetzes In § 4, Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. 1, Seite 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2006 (BGBl. 1, S. 1091) geändert worden ist, werden die Wörter „ , sowie die Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbanken bedingt sind“ gestrichen. Mit der Zustimmung des Bundesrats am 7. April 2006 wurde die Umsatzbesteuerung der Spielbanken beschlossen. Seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 5. Mai 2006 ist das Gesetz rechtskräftig. Hintergrund der Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Februar 2005, das die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Spielautomaten gewerblicher Anbieter und konzessionierter Spielbanken als Verstoß gegen geltendes Europarecht bewertet hatte 3. Das daraus abgeleitete so genannte Linneweber-Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2005 hatte zur Folge, dass Spielautomaten gewerblicher Anbieter von der Umsatzsteuer befreit wurden. Dadurch sollte eine steuerliche Gleichstellung mit den Spielautomaten in den konzessionierten Spielbanken erreicht werden. Der EuGH hatte dem Kläger Recht gegeben, der in der bisherigen steuerlichen Ungleichbehandlung einen Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr. 22, S. 1095 1 Vgl. vorhergehende Seiten 2 Zur Drucklegung dieses Branchenberichts hatte „bwin“ einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung beantragt, um bis zu einer gerichtlichen Entscheidung weiterzuarbeiten. 3 s. dazu auch S. 11 15 Politik und Recht aus Bund und Ländern Spielverordnung 2006 Die zum 1. Januar 2006 erlassene Spielverordnung (SpielV) regelt den Rahmen für die gewerbliche Automatenwirtschaft. Die Spiel- und Gewinnmöglichkeiten wurden deutlich erweitert und stellen eine neue Herausforderung für das Automatenspiel der Spielbanken dar. So wurde die Mindestspieldauer auf fünf Sekunden abgesenkt und die Höchstgrenze auf zwölf Spielautomaten pro Spielhalle und drei Automaten in Gaststätten heraufgesetzt. Jackpots und so genannte Fun Games sind dagegen im gewerblichen Spiel fortan verboten. Abweichend von der Handhabung in konzessionierten Spielbanken, sind gewerbliche Spielstätten allerdings nur in geringem Umfang zum Spielerschutz verpflichtet. Die erst im Juni 2006 veröffentlichte Durchführungsbestimmung für die SpielV gibt den lokalen Ordnungsämtern das Werkzeug zur Durchsetzung der Verordnung vor Ort. Die Einhaltung der neuen Spielverordnung wird vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. im Rahmen einer Feldstudie untersucht. Spielverordnung 2006: Die wichtigsten Änderungen im Überblick: - In Gaststätten dürfen nun drei statt bisher zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Durch technische Maßnahmen ist zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche an diesen Geräten spielen. - In Spielhallen dürfen maximal zwölf statt zehn Geldspielgeräte auf mindestens 12 qm aufgestellt werden. Die Geräte müssen durch Sichtblenden getrennt einzeln oder zu zweit in einem Abstand von mind. einem Meter aufgestellt werden. - Informationsmaterialien über Risiken übermäßigen Spielens, sowie der Gewinnplan und die Spielregeln müssen zugänglich sein und deutlich sichtbar ausliegen. 16 - Es dürfen Spielern mit hohen Einsätzen keine finanziellen Vorteile gewährt werden, die als Spielanreiz wirken können. - Außer den erlaubten Gewinnmöglichkeiten dürfen keine weiteren sonstigen Gewinnchancen in Aussicht gestellt werden. - Das Spielgerät muss eine Kontrolleinrichtung haben, die die Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht und auslesbar erfasst. - Die Dauer eines Spiels muss mind. 5 Sekunden betragen. Der Höchsteinsatz ist 0,20 EUR, der Höchstgewinn 2,- EUR. - Nach einer Stunde ununterbrochenem Spielbetrieb muss eine Pause von mind. fünf Minuten eingelegt werden. - Die Geräte müssen alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen auf Kosten des Aufstellers überprüft werden. Quelle: VDAI Föderalismusreform Die Föderalismusreform vom 30. Juni 2006 sieht unter anderem vor, die Verantwortung für das Spielhallen- und Gaststättenrecht teilweise auf die Länder zu übertragen. Damit gehen auch wichtige Zuständigkeiten des gewerblichen Glücksspiels vom Bund auf die Länder über. Es muss nun geprüft werden, welche Möglichkeiten durch die Übertragung der Zuständigkeiten entstehen, die Regulierung des Glücksspielmarktes zu vereinheitlichen und auf einer politischen Ebene zusammenzufassen. Gesetz zur Förderalismusreform 7. Artikel 74 wird wie folgt geändert: gg) In Nummer 11 werden vor dem abschließenden Semikolon die Wörter „ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte“ eingefügt. Quelle: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes („Föderalismusreform“), S. 3 Aus der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis für das Recht der Wirtschaft wird das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte ausgenommen; es unterfällt damit künftig der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Länder.“ Keine einheitlichen Rechtsnormen im Glücksspiel Die verschiedenen politischen und richterlichen Entscheidungen veranschaulichen die Widersprüchlichkeit der Regulierungsbemühungen. Diese führen zur gegenwärtigen Rechtsunsicherheit und verwischen zunehmend die ordnungsrechtlichen Abgrenzungen in den Angebotsformen des Glücksspiels. Unter den aktuellen Bedingungen ist zu befürchten, dass die unregulierten Anbieter die legalen deutschen Angebote mittel- bis langfristig verdrängen und damit das gesellschaftspolitische Ziel der Fürsorge und des Spielerschutzes verloren geht. Diese Einschätzung teilen mit DeSIA auch namhafte Einrichtungen der Suchtprävention. Auch sie sprechen sich daher für einen weiterhin stark begrenzten Zugang zum Glücksspielmarkt aus. DeSIA plädiert für einen belastbaren, zukunftsfähigen, einheitlichen und allgemeingültigen Rechtsrahmen für das Glücksspiel. Dieses betrifft insbesondere auch Regelungen und Auflagen zum Spielerschutz. Bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens bieten die Spielbanken ihre Hilfe und Expertise an. Quelle: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes („Föderalismusreform“), S. 13 17 Politik und Recht auf EU-Ebene Brüssel: Glücksspielregulierung obliegt Mitgliedsstaaten Für viele Entscheidungen auf Bundesund Länderebene – legislativ und judikativ – sind Vorgaben seitens der Europäischen Union bindend. Nachstehend die wichtigsten glücksspielrelevanten Urteile und Initiativen: „Gambelli-Urteil“ freien Dienstleistungsverkehrs nach den Artikeln 43 EG und 49 EG dar, wenn der betreffende Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob eine solche Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen Rechnung trägt, die sie rechtfertigen könnten, und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen. Im Vorfeld des so genannten GambelliUrteils vom 6. November 2003 hatten sich die Richter des Europäischen GeQuelle: richtshofs (EuGH) mit der Frage befasst, EuGH-Urteil vom 6. November 2003 ob eine nationale Regulierung, die die (Az.:C-243/01) Annahme von Wetten dem Staat vorbehält, mit den EU-Grundfreiheiten der Niederlassung und des freien Dienstleis- „Study of Gambling Services in the Internal Market of the EU” tungsverkehrs vereinbar ist. Der Kläger hatte Sportwetten in einem EU-Mitgliedstaat gesammelt und per Internet EU-Kommissar Charlie McGreevy gab im an einen Sportwettenanbieter in einem Januar 2005 beim Schweizerischen Insanderen Mitgliedstaat übermittelt. titut für Rechtsvergleich ISDC („Institut suisse de droit comparé“) eine Studie5 in Die Richter entschieden, dass das MoAuftrag, die den Ordnungsrahmen und nopol des Staates auf die Annahme von den nationalen Markt für Glücksspiel in Sportwetten nur dann zulässig ist, wenn den Mitgliedsstaaten der EU untersucht. dies zum Schutz der Verbraucher und der Die Studie behandelt die Frage, ob Glücksspielanbieter aus EU-MitgliedsSozialordnung erforderlich ist. Demnach muss ein zwingender sachlicher ländern in anderen EU-Staaten daran Grund für die Beschränkung vorliegen, gehindert werden, ihre im Heimatland wie insbesondere die Eindämmung von zulässigen Angebote auch dort anzubieGlücksspiel. Die Prüfung der Zulässigkeit ten. überließ der EuGH den nationalen Gerichten. Damit bestätigte das Gericht die Die Kompatibilität mit europäischem Recht steht dabei ebenso wenig im ordnungspolitische Hoheit der EU-MitMittelpunkt wie der Vergleich zwischen gliedsstaaten. Diese Position spiegelt den einzelnen Staaten. Es handelt sich sich auch im Urteil des Bundesverfasausdrücklich nur um eine Faktensammsungsgerichts zu Sportwetten wider 4. lung, die die Grundlage für weitere UnGambelli-Urteil: tersuchungen und Maßnahmen bei den Eine nationale Regelung, die - strafMitgliedsstaaten zu einer eventuellen Marktöffnung bilden soll. bewehrte - Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, „Study of Gambling Services in the der Bestellung und der Übertragung von Internal Market of the EU“ Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, stellt eine Beschränkung Nachzulesen unter http://isdc.ch der Niederlassungsfreiheit und des 18 EU-Dienstleistungsrichtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ Die Befürworter der Glücksspielliberalisierung berufen sich auf die generelle Stoßrichtung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union vom Mai 2006. Dabei lassen sie allerdings außer Acht, dass die Richtlinie Glücksspiel ausdrücklich ausnimmt und die ordnungspolitische Hoheit den Mitgliedsländern der EU überlässt. Die geplante EU-Fernsehrichtlinie „TV without Frontiers“ („Fernsehen ohne Grenzen“) soll einen zukunftsfähigen Rahmen für digitales und interaktives Fernsehen schaffen. In Anpassung an technologische Entwicklungen und Medienkonvergenz soll die Vorlage zur „Richtlinie über die Erbringung audiovisueller Mediendienste“ weiterentwickelt werden.“ Als Sekundärrecht steht die Dienstleistungsrichtlinie teilweise im Gegensatz zu europäischen Grundrechten wie der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit oder dem Freien Warenverkehr. Aus diesem Widerspruch leiten sich wiederholte Klagen gegen die Beschränkung im europäischen Glücksspielmarkt ab. Neu ist die Einbeziehung nicht-linearer Dienste. Ob diese auch interaktive Dienste – und damit potenziell auch Tele-Gambling – umfassen oder nur so genanntes „Video-on-Demand“ gemeint ist, ist unter Experten umstritten. EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ Die Erbringung audiovisueller Mediendienste wird darin definiert als „Dienstleistung (…), deren Hauptzweck in dem Angebot bewegter Bilder mit und ohne Ton zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allg. Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze (…) besteht.“ EU-Dienstleistungsrichtlinie Art. 3.1. „…Ausschluss anderer Sektoren und vollständiger Ausschluss des Steuerbereichs [...] Die Abänderungen 79, 80 und 81 zu Artikel 2 sowie die Abänderungen 16, 17 und 18 zu den entsprechenden Erwägungsgründen schließen Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, Glücksspiele sowie Berufe, die mit der Ausübung von öffentlicher Gewalt verbunden sind , insbesondere Notare, vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus…“ Quelle: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (von der Kommission vorgelegt) Quelle: Vorschlag der Kommission vom 13. Dezember 2005 4 Vgl. Seite 14 5 Eine Vorab-Version ist am 24. April 2006 erschienen 19 Politik und Recht auf EU-Ebene E-Commerce-Richtlinie der EU Die aktuelle Fassung der so genannten E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 regelt „Dienste der Informationsgesellschaft“. Darunter fallen der Online-Verkauf von Waren, aber auch Informationsdienste, kommerzielle Kommunikation oder Kommunikationsnetze. Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einem einen Geldwert darstellenden Einsatz sind dabei allerdings explizit ausgeklammert. Europa stützt Glücksspielregulierung auf nationaler Ebene Die ausdrückliche Ausnahme des Glücksspiels von allen relevanten Richtlinien der EU und die Entscheidung des EuGH im „Gambelli-Urteil“ stützen die Position der Spielbanken, dass die nationalstaatliche Regulierung von Glücksspiel richtig und wichtig ist. Die ordnungspolitische Hoheit der EU-Mitgliedsstaaten in dieser Frage stützt sich auf unterschiedliche historische EntIn Zusammenhang mit der Revision der wicklungen und soziale Betrachtungen Fernsehrichtlinie (siehe Seite 19) hat sich des Komplexes „Glücksspiel“ in den das Europäische Parlament im Septem- einzelnen Staaten. ber 2003 für eine umfassende Überarbeitung ausgesprochen, bei der Fernseh-, E-Commerce- und die UrheberrechtsDeSIA engagiert sich für internationalen Spielerschutz richtlinie in Zusammenhang mit Rundfunksendungen in einem gemeinsamen Rechtsrahmen zusammengebracht Der Geschäftsführer der Ostsee-Spielwerden sollen. Die Bundesregierung banken GmbH & Co. KG vertritt als Dehat in Brüssel interveniert, um auch in puty-Chairman der European Assiciation den zukünftigen Dienstleistungs- und for the Study of Gambling (EASG) die E-Commerce-Richtlinien das Glücksspiel Interessen der deutschen Spielbanken von der europaweiten Liberalisierung auf internationaler Ebene. auszunehmen. Informationen unter www.easg.org E-Commerce-Richtlinie der EU „… (16) Die Ausklammerung von Gewinnspielen aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie betrifft nur Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einem einen Geldwert darstellenden Einsatz. Preisausschreiben und Gewinnspiele, mit denen der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen gefördert werden soll und bei denen etwaige Zahlungen nur dem Erwerb der angebotenen Waren oder Dienstleistungen dienen, werden hiervon nicht erfaßt…“ Quelle: Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 20 Soziales Engagement Erlebniswelt mit sozialem Auftrag Spielbanken bieten kultivierte Unterhaltung in gepflegter Atmosphäre: Bewusst halten die meisten Spielbanken im klassischen Tischspiel Traditionen wie z. B. Anzugpflicht aufrecht. Mit dem Eintritt in eine Spielbank tauchen die Gäste in eine exklusive Welt voller Spannung und Abwechslung ein. Zusatzangebote wie z. B. gehobene Gastronomie, Cocktailbars und Live-Musik runden das Erlebnis auf hohem Niveau ab. Die Betonung und Beachtung gepflegter Umgangsformen stellen sicher, dass der Spielbankbesuch für alle Gäste ein angenehmes Gemeinschaftserlebnis fernab des hektischen Alltags ist. Dieses Angebot wurde 2005 von über 7,7 Mio. Gästen genutzt. Während einerseits in den Spielbanken eine angenehme und sichere Spielatmosphäre geboten wird, müssen andererseits Personen mit problematischem Spielverhalten vor sich selbst geschützt werden. Solchen Gästen bieten die Spielbanken ihre Hilfe an: Sie informieren über lokale Hilfsgruppen oder sperren Spieler auf ihren eigenen oder den Wunsch ihrer Familienangehörigen hin. Betroffene werden frühzeitig an professionelle Hilfseinrichtungen herangeführt. Im Angesicht ihrer sozialen Verantwortung verbessern die Spielbanken laufend ihre Sicherheitsvorkehrungen und machen sich an verschiedenen Standorten dabei auch moderne Technologien zunutze: Im Jahr 2005 fanden in mehUnser Auftrag: Hilfe bei problematischem Spielverhalten reren Bundesländern Feldversuche mit biometrischen Zugangskontrollen statt, Glücksspiel bietet einen einmaligen Ner- die eine lückenlose Kontrolle aller Spielvenkitzel. Es kann aber – genauso wie bankbesucher und den automatischen z. B. auch Joggen oder Computerspiele Abgleich mit elektronischen Sperrlisten – süchtig machen. Den natürlichen ermöglichen sollen. Spieltrieb zu kanalisieren, ist Auftrag und Pflicht der konzessionierten SpielDie konzessionierten Spielbanken Deutschlands können auf eine lange banken Deutschlands. Sie unterliegen Erfahrung bei der Eindämmung und Kadeshalb einer umfassenden staatlichen Aufsicht und zahlreichen Verpflichtunnalisierung des natürlichen Spieltriebs gen. verweisen. Deshalb bieten sie Bund und Ländern nach der Sportwetten-EntscheiAufklärung und Schutz der Spielbankdung des Bundesverfassungsgerichts 6 besucher stehen im Vordergrund. Das am 28. März 2006 ihre aktive Mitarbeit Mindestalter von 18 bzw. 21 Jahren wird bei der Ausarbeitung eines zweckmästreng eingehalten, die Spielregeln ßigen und zielführenden Spielerschutwerden durch die jeweiligen Ministerien zes an. Gemeinsam mit den übrigen oder Aufsichtsbehörden kontrolliert Akteuren im Glücksspielmarkt wollen und genehmigt. Die Spielangebote sind die Spielbanken auch zukünftig aktiven weitgehend videoüberwacht. Diese und Spielerschutz betreiben und belastbare andere Maßnahmen sorgen für SicherRahmenbedingungen dafür schaffen. heit in und Vertrauen zu den Spielbanken. Zum Schutz der Gäste führen 6 Vgl. Seite 14 Spielbanken Sperrkarteien, um zum Beispiel spielauffälligen Gästen jederzeit den Zutritt verwehren zu können und Spielerschutz wirksam sicher zu stellen. 21 Soziales Engagement Selbstverpflichtung zu verantwortungsvollem Glücksspielangebot Präambel Aufklärung und Kommunikation DeSIA sieht im legalen Glücksspiel eine Freizeitbeschäftigung von wachsender Popularität für einen bedeutenden Anteil der erwachsenen Bevölkerung. Neue technische Möglichkeiten sorgen für immer abwechslungsreichere Spielangebote. Die übermäßige und unkontrollierte Teilnahme am Spiel birgt jedoch auch soziale Risiken. Die Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen der DeSIA-Mitglieder sind jederzeit transparent und berücksichtigen die möglichen Auswirkungen auf gefährdete Verbraucher. Sie sind darauf ausgerichtet … … den jeweiligen Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden zu genügen. … nicht falsch, irreführend oder Für die Mitglieder von DeSIA sind täuschend zu sein, insbesondere ethische und transparente Grundsätze hinsichtlich Aussagen über Chancen, in Ergänzung zu bestehenden Gesetzen Ausschüttungen oder Gewinnwahrund Richtlinien die beste Möglichkeit, scheinlichkeiten. verantwortungsvoll gegenüber der All… nicht den Eindruck zu vermitteln, gemeinheit zu handeln und Einzelpersodass Glücksspiel eine geeignete nen, die sich durch ihr problematisches Form der Finanzvorsorge darstellt. Spielverhalten gefährden, vor sich selbst … weder direkt noch indirekt Minderzu schützen. jährige, Willensschwache oder Personen aus benachteiligten Eine daraus entstehende SelbstverGesellschaftsgruppen anzusprechen. pflichtung für verantwortungsvolles … allgemein akzeptierte Regeln des Spiel stellt ein Instrument für die guten Geschmacks einzuhalten. gesamte Branche dar, bestmögliche Bedingungen für den verantwortungsbewussten Umgang mit Glücksspiel zu Verantwortungsvoller Umgang mit Glückspiel ermöglichen. Die DeSIA-Mitglieder verfügen über Sozialkonzepte, die Prinzipien und Verfahren der Prävention und Hilfestellung bei problematischem Spielverhalten regeln. Dazu schulen sie ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Gefahren des unkontrollierten Spielens und halten Leitfäden für den verantwortungsvollen Umgang mit Glückspiel bereit. Auf Wunsch vermitteln sie auch Beratungsstellen und benennen geeignete Selbsthilfegruppen. 22 Problematisches Spielverhalten Spielteilnahme unter Alkoholeinfluss Die DeSIA-Mitglieder führen aktive Maßnahmen gegen problematisches Spielverhalten ein, z.B. indem Gäste mit auffälligem Spielverhalten von Mitarbeitern der Spielbank angesprochen werden. Die DeSIA-Mitglieder lassen erkennbar alkoholisierte Gäste nicht am Spiel teilnehmen. Die Verantwortung für die Spielgewohnheiten des Einzelnen liegt bei diesem selbst. Für den Fall, dass ein Spieler sich Hilfe suchend an die Spielbank wendet, unterstützt diese den Spieler und weist auf die eigenen Leitfäden und auf Hilfsorganisationen hin. Ausschluss von Briefposterhalt oder Spielteilnahme Die DeSIA-Mitglieder tragen Sorge dafür, dass in den Besucherdateien registrierte Personen auf Wunsch keine Infopost ihrer Spielbank erhalten. Sie bieten ihnen und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit, per Sperrvertrag vom Zutritt zur Spielbank ausgeschlossen zu werden. Umgang mit Minderjährigen Die DeSIA-Mitglieder achten streng auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestalters und sorgen dafür, dass Minderjährigen der Zugang zum Spielbereich verwehrt wird. 23 Standorte Verzeichnis der Spielbanken in Deutschland 61 57 25 58 33 28 60 35 24 26 59 27 19 37 32 18 13 14 16 29 36 38 34 40 56 31 42 41 30 55 47 49 48 44 10 1 53 52 51 62 45 17 15 22 39 9 50 11 54 20 23 21 46 7 5 43 9 1 11 3 4 2 8 12 6 B a d e n -W ü r t t e m b e r g 1 Casino Baden-Baden Kaiserallee 1, im Kurhaus 76530 Baden-Baden 2 Spielbank Konstanz Seestraße 21 78464 Konstanz 3 Spielbank Stuttgart Plieninger Straße 100 70567 Stuttgart 10 B ay e r n 4 Bayerische Spielbank Bad Füssing Kurhausstraße 1 94072 Bad Füssing 5 Bayerische Spielbank Bad Kissingen Im Luitpoldpark 1 97688 Bad Kissingen 6 Bayerische Spielbank Bad Reichenhall Wittelsbacherstr. 17 83435 Bad Reichenhall 7 Bayerische Spielbank Bad Steben Casinoplatz 1 95138 Bad Steben 8 Bayerische Spielbank Bad Wiessee Winner 1 83707 Bad Wiessee 24 12 Bayerische Spielbank Feuchtwangen Am Casino 1 91555 Feuchtwangen Bayerische Spielbank Garmisch-Partenkirchen Am Kurpark 10 82467 GarmischPartenkirchen Bayerische Spielbank Bad Kötzting Untere Au 2 93444 Kötzting Bayerische Spielbank Lindau Chelles-Allee 1 88131 Lindau/Bodensee Berlin 13 Casino Berlin (Alexanderplatz) Alexanderplatz 10178 Berlin 14 Spielbank Berlin (Potsdamer Platz) Marlene-Dietrich-Platz 1 10785 Berlin Brandenburg 15 Spielbank Cottbus Str. der Jugend 117-119 03046 Cottbus 16 Spielbank Potsdam Schloßstraße 14 14467 Potsdam 17. Spielbank Frankfurt/Oder Logenstraße 7 15230 Frankfurt/Oder Bremen 18 Casino Bremen Böttcherstraße 3 - 5 28195 Bremen H a m b urg 19 Spielbank Hamburg Fontenay 10 20354 Hamburg Hessen 20 Spielbank Bad Homburg Im Kurpark / Kisseleffstr. 35 61348 Bad Homburg v. d. Höhe 21 Casino Frankfurt-Airport Terminal 1 Halle B, Level 3, Gates B 22-28 22 Kurhessische Spielbank Kassel Schlosspark 8 34131 Kassel Kurhessische Spielbank Bad Wildungen Brunnenallee 54 34537 Bad Wildungen 23 Spielbank Wiesbaden Kurhausplatz 1 65189 Wiesbaden Niedersachsen 29 Spielbank Bad Bentheim Ochtruper Strasse 38 48455 Bad Bentheim 30 Spielbank Bad Harzburg Herzog-Julius-Str. 64b 38667 Bad Harzburg 31 Spielbank Bad Pyrmont Heiligenangerstraße 32 31812 Bad Pyrmont 32 Spielbank Bad Zwischenahn Jagdhaus Eiden am See 26160 Bad Zwischenahn 33 Spielbank Borkum Georg-Schütte-Platz 6 26757 Borkum 34 Spielbank Hannover M e c k l enburgOsterstraße 40 V o r p o mmern 30159 Hannover 24 Spielbank Heringsdorf 35 Nordsee-Spielbank Strandpromenade Norderney 17424 Heringsdorf Kurhaus 25 Spielbank Stralsund 26548 Norderney Tribseer Damm 76 36 Spielbank Osnabrück 18437 Stralsund Vitihof 15a und 26 Spielbank Schwerin Klöresgang 3 Theodor-Heuß-Platz 2 19053 Schwerin 49074 Osnabrück 27 Spielbank Waren 37 Aquamarin-Casino Strandstraße 4, Seevetal Am Hafen Kirchstrasse 15 17192 Waren (Müritz) 21218 Seevetal 28 Spielbank Warnemünde (OT Hittfeld) Seestraße 18, im Kurhaus 38 Spielbank Wolfsburg 18119 RostockPoststrasse 1 Warnemünde 38440 Wolfsburg N o r d r h e i n -W e s t fa l e n 39 Casino Aachen Monheimsallee 44 52062 Aachen 40 Casino Bad Oeynhausen Mindener Strasse 36 32547 Bad Oeynhausen 41 Casino Hohensyburg Hohensyburgstraße 200 44265 Dortmund 42 Casino Duisburg Poststraße 26 47051 Duisburg R h e i n l a n d - P fa l z 43 Spielbank Bad Dürkheim Schloßplatz 6-7 67098 Bad Dürkheim 44 Spielbank Bad Ems Römerstraße 8 56130 Bad Ems 45 Spielbank Bad Neuenahr Felix-Rütten-Straße 1 53474 Bad Neuenahr 46 Spielbank Mainz Rheinstraße 68 55116 Mainz 47 Spielbank Trier Porta-Nigra-Platz 1 54292 Trier Saarland 48 Spielbank Saarbrücken Deutschmühlental 66117 Saarbrücken 49 Casino Schloss Berg Schloßhof 7 66706 Perl-Nennig Sachsen 50 Casino Atlantis Neumarkt 1 09111 Chemnitz 51 Spielbank Dresden Wilsdruffer Straße 24 01067 Dresden 52 53 54 Spielbank Görlitz Demianiplatz 16 – 17 02826 Görlitz Casino Petersbogen Petersstraße 36 04109 Leipzig Spielbank Plauen Oberer Steinweg 2 / Ecke Altmarkt 08523 Plauen S a c h s e n - A n h a lt 55 Spielbank Halle Franckestraße 1 06110 Halle/Saale 56 Spielbank Magdeburg Ulrichplatz 1 39104 Magdeburg Schleswig-Holstein 57 Casino Flensburg Süderhofenden 16 24937 Flensburg 58 Casino Kiel Holstenbrücke 30 24103 Kiel 59 Casino Schenefeld Industriestr. 1 22869 Schenefeld 60 Casino Travemünde Kaiserallee 2 23570 LübeckTravemünde 61 Casino Westerland Andreas-Nielsen-Str. 1 bzw. Kurpromenade 25980 Westerland Thüringen 62 Erfurt Theaterplatz 2 99084 Erfurt 25 Aktuelles Aktuelle Entwicklungen bei den Spielbanken Thüringen jetzt auch mit eigener Spielbank Zugangskontrolle mittels Biometrie Im Berichtsjahr 2005 wurde in Erfurt (Thüringen) eine neue Spielbank eröffnet. Mit Thüringen verfügen jetzt alle sechzehn Bundesländer über konzessionierte Spielbanken. Mehrere Spielbanken, u. a. in Hamburg und Hessen, testen derzeit die automatische Gesichtsfelderkennung, um gesperrte Spieler schon beim Eintritt in die Spielbank identifizieren zu können. Die Spielbank Stuttgart setzt die biometrische Erkennung mit guten Erfahrungen bereits im Alltagsbetrieb für die reguläre Zutrittskontrolle ein. Wiesbaden einzige deutsche Spielbank mit Online-Roulette – Niedersachsen kurz vor Einführung eines virtuellen Chiptechnik hält Einzug Online-Casinos in Spielbanken Die Spielbank Wiesbaden bietet seit 2004 ein Online-Roulettespiel für in Hessen ansässige Spieler an. Dabei kann per Internet an einem in der Spielbank vorhandenen Roulettekessel per LiveÜbertragung mitgespielt werden. Die Spielbanken Niedersachsen bereiten derzeit als erste deutsche Spielbankgesellschaft ein umfassendes virtuelles Glücksspielangebot für das Internet vor. Das zertifizierte Online-Casino wird in besonderem Maße den Belangen des Spielerschutzes Rechnung tragen und durch ein entsprechendes Forschungsprojekt begleitet werden. 26 Als erste europäische Spielbankengruppe haben die schleswig-holsteinischen Casinos ihren Gästen das Spielen mittels Chipkarte ermöglicht. Dabei wird das für Spieleinsätze vorgesehene Guthaben auf eine hauseigene CasinoCard gebucht und diese in den zu bespielenden Automaten eingeführt. Einsätze und Gewinne werden dann bargeldlos auf der Karte festgehalten. Guthaben können beim Verlassen an der Kasse wieder zu Bargeld gemacht werden. Impressum Hrsg.: Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA), vgl. Seite 3 Konzept/Text: PLATO Kommunikation, Berlin/Brüssel Gestaltung: buerobeyrow, Berlin Erscheinungsmonat: November 2006 27