Rad-Gutachten

Transcription

Rad-Gutachten
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
APH80__30
46775
NG7
10/2011
PHOENIX
PHOENIX dark
8,5x18 LK 5x114,3 ET 30
APH80HA30
APH80KP30
BITTE BEACHTEN
Pflegehinweis für highgloss + dark Ausführung:
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND
Stand: 10/2011
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach
DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug
empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.
Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2011
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
46775*06
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
8½ J x 18 EH2+
Typ:
APH8
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46775*06
Die ABE-Nr. 46775 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8½ J x 18 EH2+ , Typ APH8,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0528-06-WIRD/N6 vom 01.10.2010
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 60 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 01.10.2010 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 29.03.2011
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Das am 01.03.2011 eingereichte Nachtragsgutachten Nr. 366-0528-06-WIRD/N6 vom
01.10.2010
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46775*06
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
11-TAAP-1837
Seite: 1 von 1
TEIL EGUTACHTEN
366-0528-06-WIRD/N7
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad
Typ:
APH8
Felgengröße:
8 1/2 J X 18 EH2+
Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der
jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung
nach § 21 StVZO.
Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.
Die Leichtmetall-Sonderräder Typ APH8 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern
für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung
der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen
die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE.
Sachverständiger
Wien, 06.10.2011
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
11-TAAP-1837
Seite: 1 von 7
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46 775
366-0528-06-WIRD/N7
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Typ:
APH8
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.
Übersicht
Ausführung
APH8HHA4563
4
APH8HHA4563
4
APH8HKP4563
4
APH8HKP4563
4
APH8HHA4567
1
APH8HKP4567
1
APH88HA35651
APH88KP35651
APH88HA35571
APH88HA45571
APH88KP35571
APH88KP45571
APH88HA35666
APH88HA45666
APH88KP35666
APH88KP45666
APH80HA40561
APH80KP40561
Ausführungsbezeichnung
Lochkreis
(mm) /
-zahl
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
zul.
Radlast
(kg)
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
LK108 ET45
Ø70.1
Ø63.4
108/5
63,4
45
740
2284 12/06
LK108 ET45
Ø70.1
Ø63.4
108/5
63,4
45
750
2254 12/06
LK108 ET45
Ø70.1
Ø63.4
108/5
63,4
45
740
2284 06/07
LK108 ET45
Ø70.1
Ø63.4
108/5
63,4
45
750
2254 06/07
LK108 ET45
Ø70.1
Ø67.1
108/5
67,1
45
750
2254 12/06
LK108 ET45
Ø70.1
Ø67.1
108/5
67,1
45
750
2254 06/07
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET45
LK112 ET35
LK112 ET45
LK112 ET35
LK112 ET45
LK112 ET35
LK112 ET45
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø71.6
Ø71.6
Ø65.1
Ø65.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø56.1
Ø56.1
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
65,1
65,1
57,1
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
56,1
56,1
35
35
35
45
35
45
35
45
35
45
40
40
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
900
900
2400
2400
2400
2400
2400
2400
2400
2400
2400
2400
2284
2284
12/06
06/07
12/06
12/06
06/07
06/07
12/06
12/06
06/07
06/07
12/06
12/06
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 7
APH80HA30601
APH80HA40601
APH80KP30601
APH80KP40601
PTOAPH80KP4
0601
APH80HA30641
APH80HA40641
APH80KP30641
APH80KP40641
APH80HA30661
APH80HA40661
APH80KP30661
APH80KP40661
APH80HA40666
APH80KP40666
APH80HA30671
APH80HA40671
APH80KP30671
APH80KP40671
APH89HA48651
APH89KP48651
APH89HA45726
APH89KP45726
APH89HA46741
APH89KP46741
APH8CHA4571
6
APH8CHA4571
6
APH8CKP4571
6
APH8CKP4571
6
APH8LHA48716
APH8LKP48716
APH8NHA4095
6
APH8NKP4095
6
I.1.
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
PD LK114.3 ET40
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
ohne
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
30
40
30
40
40
900
900
900
900
900
2284
2284
2284
2284
2284
12/06
12/06
06/07
06/07
02/09
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK114.3 ET30
LK114.3 ET40
LK120 ET48
LK120 ET48
LK120 ET45
LK120 ET45
LK120 ET46
LK120 ET46
LK127 ET45
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.6
Ø66.6
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
127/5
64,1
64,1
64,1
64,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,6
66,6
67,1
67,1
67,1
67,1
65,1
65,1
72,6
72,6
74,1
74,1
71,6
30 900
40 900
30 900
40 900
30 900
40 885
30 900
40 885
40 900
40 900
30 895
40 900
30 895
40 900
48 945
48 945
45 1025
45 1025
46 975
46 975
45 808
2284
2284
2284
2284
2284
2327
2284
2327
2284
2284
2291
2284
2291
2284
2364
2364
2364
2364
2364
2364
2364
12/06
12/06
06/07
06/07
12/06
12/06
06/07
06/07
12/06
06/07
12/06
12/06
06/07
06/07
12/06
06/07
12/06
06/07
06/07
06/07
12/06
LK127 ET45
ohne
127/5
71,6
45
828
2300 12/06
LK127 ET45
ohne
127/5
71,6
45
808
2364 06/07
LK127 ET45
ohne
127/5
71,6
45
828
2300 06/07
LK130 ET48
LK130 ET48
LK139.7 ET40
ohne
ohne
ohne
130/5
130/5
139,7/5
71,6
71,6
95,6
48
48
40
945
945
780
2364 12/06
2364 06/07
2364 12/06
LK139.7 ET40
ohne
139,7/5
95,6
40
780
2364 06/07
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Handelsmarke
: AEZ Phoenix, AEZ Phoenix dark
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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Seite: 3 von 7
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 15,5 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung APH8CKP45716:
: Außenseite
: Innenseite
Hersteller
: --
: AEZ
Radtyp
: --
: APH8
Radausführung
: --
: LK127 ET45
Radgröße
: --
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Typzeichen
: KBA 46775
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET45
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 06.07
Herkunftsmerkmal
: --
: Made in Germany
Gießereikennzeichnung
: --
: HS
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0528-06-MURD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
1 FORD
2 JAGUAR
3 LAND ROVER (GB)
4 VOLVO
5 VOLVO
6 FIAT
7 OPEL, OPEL / VAUXHALL
Ausführung
ET
erstellt am
APH8HHA45634;
APH8HHA45634;
APH8HKP45634;
APH8HKP45634
APH8HHA45634;
APH8HHA45634;
APH8HKP45634;
APH8HKP45634
APH8HHA45634;
APH8HHA45634;
APH8HKP45634;
APH8HKP45634
APH8HHA45634;
APH8HHA45634;
APH8HKP45634;
APH8HKP45634
APH8HHA45671;
APH8HKP45671
APH88HA35651;
APH88KP35651
APH88HA35651;
APH88KP35651
45
06.10.2011
Allg.
Hinweise
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 7
8 SAAB
9 AUDI
15 AUDI
10 QUATTRO GmbH
11 FORD
16 FORD
12 SEAT
17 SEAT
13 SKODA
18 SKODA
14 VOLKSWAGEN
19 VOLKSWAGEN
20 AUDI
21 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
22 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
23 FUJI HEAVY IND.(J)
24 SUZUKI
26 SUZUKI
25 TOYOTA
27 TOYOTA
57 TOYOTA
28 HONDA
30 HONDA
29 ROVER
58 AUTOMOBILES DACIA S.A.
33 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A.
APH88HA35651;
APH88KP35651
APH88HA35571;
APH88KP35571
APH88HA45571;
APH88KP45571
APH88HA35571;
APH88KP35571
APH88HA35571;
APH88KP35571
APH88HA45571;
APH88KP45571
APH88HA35571;
APH88KP35571
APH88HA45571;
APH88KP45571
APH88HA35571;
APH88KP35571
APH88HA45571;
APH88KP45571
APH88HA35571;
APH88KP35571
APH88HA45571;
APH88KP45571
APH88HA35666;
APH88KP35666
APH88HA35666;
APH88KP35666
APH88HA45666;
APH88KP45666
APH80HA40561;
APH80KP40561
APH80HA30601;
APH80KP30601
APH80HA40601;
APH80KP40601
APH80HA30601;
APH80KP30601
APH80HA40601;
APH80KP40601
PTOAPH80KP40601
APH80HA30641;
APH80KP30641
APH80HA40641;
APH80KP40641
APH80HA30641;
APH80KP30641
APH80HA40661;
APH80KP40661
APH80HA40661;
APH80KP40661
35
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
35
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
30
06.10.2011
06.10.2011
liegt bei
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 7
34 RENAULT
31 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A.
32 RENAULT
36 CHRYSLER (USA)
37 CITROEN
38 FORD
39 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
40 KIA
59 KIA MOTORS (SK)
41 MAZDA
42 MITSUBISHI
43 PEUGEOT
35 DAIHATSU
44 FORD
45 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
46 KIA
60 KIA MOTORS (SK)
47 MAZDA
48 MITSUBISHI
49 VOLKSWAGEN
50 BMW AG
51 BMW AG
52 CHRYSLER (USA)
53 AUDI
APH80HA40661;
APH80KP40661
APH80HA30661;
APH80KP30661
APH80HA30661;
APH80KP30661
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA30671;
APH80KP30671
APH80HA40666;
APH80KP40666
APH80HA40671;
APH80KP40671
APH80HA40671;
APH80KP40671
APH80HA40671;
APH80KP40671
APH80HA40671;
APH80KP40671
APH80HA40671;
APH80KP40671
APH80HA40671;
APH80KP40671
APH89HA48651;
APH89KP48651
APH89HA45726;
APH89KP45726
APH89HA46741;
APH89KP46741
APH8CHA45716;
APH8CHA45716;
APH8CKP45716;
APH8CKP45716
APH8LHA48716;
APH8LKP48716
40
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
30
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
48
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
46
06.10.2011
liegt bei
45
06.10.2011
liegt bei
48
06.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 7
54 PORSCHE
55 VOLKSWAGEN
56 KIA
V.2.
APH8LHA48716;
APH8LKP48716
APH8LHA48716;
APH8LKP48716
APH8NHA40956;
APH8NKP40956
48
06.10.2011
liegt bei
48
06.10.2011
liegt bei
40
06.10.2011
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.10.2011
KUB
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Radbeschreibung
Unterlagen
mit Änderung
7. Ausfertigung
Datum / Änderung / Datum
23.05.2011
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: APH8
des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 06.10.2011
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
-
18
-
19
-
20
-
G
-
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
D.3
-
O.1
-
O.2
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
4
E
D.1
D.2
3
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
9
P.2
P.4
L
J
2.2
-
/-
T
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:APH8
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Zu Auflage 26N:
Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten
Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der
Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
Zu Auflage 688:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
PIRELLI
Reifengröße:
245/40R18
275/35R18
Typ:
S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP SPORT 8080E
Pilot Sport PS2
PZero Rosso
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 689:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
235/40R18
265/35R18
Typ:
S-01, S-02, S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
EAGLE F1
MXX3, Pilot Sport
PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
T1-S
AVS Sport, AVS S1-Z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68B:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
Reifengröße:
225/40R18
255/35R18
Typ:
S-02, S-03
ContiSportContact2
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Carat Extremo
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:APH8
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
EAGLE F1
Pilot Sport, Pilot Sport 2
PZERO, P7000
Proxes T1-S
A008P, AVS Sport
Seite: 2 von 3
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68H:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
PIRELLI
Reifengröße:
235/50R18
255/45R18
Typ:
S-03
ContiSportContact, ContiSportContact2
SP Sport 2000
MXX3
P6000, PZERO Rosso
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68L:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
DUNLOP
Reifengröße:
245/35R18
255/35R18
Typ:
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68T:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/40R18
245/35R18
Typ:
AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68W:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Reifengröße:
225/45R18
255/40R18
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:APH8
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Hersteller:
CONTINENTAL
DUNLOP
Typ:
ContiSportContact
SP SPORT 9000
Seite: 3 von 3
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 Î 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Zu Anlage: 14
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
1K
e1*2001/116*0242*..
GOLF
Variante(n):
Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 280
y = 380
x = 230
y = 330
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 280
y = 380
x = 280
y = 380
x = 260
y = 310
x = 260
y = 310
Aufweiten
um [mm]
16
8
36
8
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 10
Zu Anlage: 19
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
1K
e1*2001/116*0242*..
GOLF
Variante(n):
Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 280
y = 380
x = 230
y = 330
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 280
y = 380
x = 280
y = 380
x = 260
y = 310
x = 260
y = 310
Aufweiten
um [mm]
16
8
36
8
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 10
Zu Anlage: 20
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
AUDI
4G
e1*2007/46*0436*..
AUDI A7,AUDI A6
Variante(n):
Frontantrieb, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 200
x = 350
y = 150
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 200
x = 400
y = 200
x = 270
y = 400
x = 270
y = 400
Aufweiten
um [mm]
22
8
30
8
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 10
Zu Anlage: 20
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
AUDI
4G
e1*2007/46*0436*..
AUDI A7,AUDI A6
Variante(n):
Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 230
y = 250
x = 180
y = 200
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 230
y = 250
x = 230
y = 250
x = 270
y = 350
x = 270
y = 350
Aufweiten
um [mm]
28
8
27
8
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
Zu Anlage: 21
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
DAIMLER
204
e1*2001/116*0431*..
C-KLASSE
Variante(n):
Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 350
x = 195
y = 300
x = 340
y = 260
x = 290
y = 210
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 350
x = 245
y = 350
x = 340
y = 260
x = 340
y = 260
Aufweiten
um [mm]
8
17
8
28
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 10
Zu Anlage: 21
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
MERCEDES
172
e1*2007/46*0548*..
SLK
Variante(n):
Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 250
y = 250
x = 300
y = 300
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 300
x = 300
y = 300
x = 280
y = 300
x = 280
y = 300
Aufweiten
um [mm]
8
18
8
30
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
Zu Anlage: 22
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
DAIMLER
204
e1*2001/116*0431*..
C-KLASSE
Variante(n):
Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 350
x = 195
y = 300
x = 340
y = 260
x = 290
y = 210
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 350
x = 245
y = 350
x = 340
y = 260
x = 340
y = 260
Aufweiten
um [mm]
8
17
8
28
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 10
Zu Anlage: 39
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
HYUNDAI
VF
e4*2007/46*0263*..
i40
Variante(n):
Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 310
y = 350
x = 260
y = 300
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 310
y = 350
x = 310
y = 350
x = 270
y = 440
x = 270
y = 440
Aufweiten
um [mm]
8
23
8
30
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
Zu Anlage: 45
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
HYUNDAI
FS
e11*2007/46*0194*..
VELOSTER
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 290
y = 320
x = 240
y = 270
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 290
y = 320
x = 290
y = 320
x = 250
y = 310
x = 250
y = 310
Aufweiten
um [mm]
8
15
8
28
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
Zu Anlage: 45
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
HYUNDAI
VF
e4*2007/46*0263*..
i40
Variante(n):
Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 310
y = 350
x = 260
y = 300
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 310
y = 350
x = 310
y = 350
x = 270
y = 440
x = 270
y = 440
Aufweiten
um [mm]
8
23
8
30
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 24 SUZUKI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30601 LK114.3 ET30
APH80KP30601 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
900
Kunststoff
900
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SUZUKI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJS7
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
GRAND VITARA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100
JT
235/50R18 97
235/55R18 100
245/50R18 100
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24J; 24M; 56G
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
11A; 22B; 24C; 24D
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2284
2284
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 24 SUZUKI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 24 SUZUKI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Seite: 3 von 3
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 7
Fahrzeughersteller
: TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30601 LK114.3 ET30
APH80KP30601 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
60,1
60,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
900
Kunststoff
900
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2284
2284
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: TOYOTA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 103 Nm für Typ : A2; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
R1; T25; XA3(a)
110 Nm für Typ : M2
135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes
Anzugsmoment
AURIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*2001/116*0299*.. 66 - 97
E15J(a)
e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..
e11*2007/46*0019*..
1
E15UTN(a)
Reifen
215/40R18 89
225/40R18 88
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 21T; 22I; 24D;
24J
11A; 21B; 21T; 22B; 24C;
24D
LEXUS GS300/GS430/GS460
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e6*2001/116*0103*.. 183
S19(a)
235/40R18 91Y
235/40R18 95
183 - 208 245/40R18 93
11A; 22I; 24J; 24M
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
LEXUS IS250, IS220d
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18
XE2(a)
225/40R18 92
235/40R18 91
255/40R18
Seite: 2 von 7
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Nur Sportausführung;
erhöhtes
11A; 24J; 51G; 57E; 575 Anzugsmoment 135
Nm;
11A; 24J; 51J
Limousine;
11A; 24J; 51J
Heckantrieb;
Nur Sportausführung;
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22I; 51G; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
LEXUS RX 300,RX 350
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96
XU3(a)
Auflagen zu Reifen
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
LEXUS RX 400h
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96
HXU3(a)
Auflagen zu Reifen
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
TOYOTA AVENSIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab
T25
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D e11*2001/116*0196*0
5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
245/35R18 88W 11A; 22B; 24D; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 24D; 57F; 68B
e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89
T25
11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/35R18 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e11*2001/116*0196*0
4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
245/35R18 88W 11A; 22B; 24D; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
68B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
TOYOTA AVENSIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0331*.. 93 - 130 225/40R18 92
T27
225/45R18 91
T27
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22M; 24J; 248 erhöhtes
11A; 21P; 22M; 24J; 248 Anzugsmoment 135
Nm;
235/40R18 91 11A; 21P; 22L; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21P; 22M; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
244
729; 73C; 74A; 74P;
740
e11*2001/116*0331*.. 93 - 110 225/45R18 91
11A; 21P; 22M; 24J; 248 erhöhtes
235/40R18 91 11A; 21P; 22L; 24J; 248 Anzugsmoment 135
Nm;
93 - 130 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 248 Limousine;
225/45R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21P; 22L; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 21P; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22L; 24C; 729; 73C; 74A; 74P;
244
740
TOYOTA AVENSIS VERSO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
M2
e6*98/14*0083*..
24M
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24M
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
TOYOTA COROLLA VERSO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89
R1
225/40R18 91
235/40R18 91
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 21P; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
TOYOTA RAV4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97
A2
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 367
Auflagen
2-türig; 4-türig;
245/45R18 96
255/45R18 99
11A; 22B; 24J; 367
11A; 22B; 24J; 367
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
e6*98/14*0070*..
XA3(a)
e6*2001/116*0105*..
100 - 130 235/50R18 97
235/55R18 99
245/50R18 100
255/45R18 99
255/50R18 102
255/55R18 105
24K
24K
24K
24K
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 54A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
TOYOTA VERSO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0350*.. 93 - 130 225/40R18 92
AR2
225/45R18 95
235/40R18 95
235/45R18 94
245/40R18 93
Seite: 4 von 7
Auflagen zu Reifen
11A; 246
11A; 246
11A; 21P; 22I; 24J
11A; 21P; 22I; 24J
11A; 21P; 22I; 24J; 248
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740; MAO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 25 TOYOTA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Seite: 7 von 7
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 28 HONDA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30641 LK114.3 ET30
APH80KP30641 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
64,1
64,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
900
Kunststoff
900
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HONDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
HONDA CIVIC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0175*..
EP3
147
Reifen
225/35R18 83
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2284
2284
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 28 HONDA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 29 ROVER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30641 LK114.3 ET30
APH80KP30641 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
64,1
64,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
900
Kunststoff
900
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: ROVER
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm
FREELANDER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*96/79*0082*..
LN
72 - 130 235/50R18
245/45R18 100
245/45R18 96
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 51G
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D; 5IE
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2284
2284
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen
ab
e11*96/79*0082*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 29 ROVER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 31 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30661 LK114.3 ET30
APH80KP30661 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
66,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
900
Kunststoff
900
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2284
2284
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; Z33; Z33N
110 Nm für Typ : V10; Z50
113 Nm für Typ : J10
NISSAN ALMERA TINO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*98/14*0035*..
V10
78 - 100 225/40R18 88
NISSAN MURANO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0298*..
Z50
172
225/65R18 103
235/60R18 103
255/55R18 105
285/50R18 109
NISSAN PRIMERA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0183*..
P12
80 - 103 235/40R18 91
255/35R18 90
NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0295*..
J10
76 - 110 235/45R18 94
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 22F; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 56G
11A; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D; 365
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22L; 24J; 24M
11A; 22B; 22L; 24D; 57F;
68B
Auflagen
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
11A; 21P; 22I; 24J; 24M
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
Auflagen
Nissan Qashqai
(kurz); Nissan
Qashqai +2 (lang);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 31 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
NISSAN X-TRAIL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0166*..
T30
84 - 121 235/45R18 94
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
e1*2001/116*0432*..
T31
104 - 127 235/45R18 94
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
110 - 127 225/55R18
NISSAN 350Z
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0235*.. 206 - 230 225/45R18 91
Z33
e4*2001/116*0086*..
Z33N
245/45R18 96
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24D; 24J
Allradantrieb;
11A; 22B; 22H; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24D; 24J
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22B; 22H; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
11A; 22I; 24J; 24M
Allradantrieb;
11A; 22B; 24C; 24D
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24J; 24M
12A; 51A; 573; 71K;
11A; 22B; 24C; 24D
721; 73C; 74A; 74P
11A; 22B; 24J; 24M; 51G;
56G
Auflagen zu Reifen
57E; 575
57F; 575
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 31 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 31 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 31 NISSAN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30661 LK114.3 ET30
APH80KP30661 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
66,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
900
Kunststoff
900
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2284
2284
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: RENAULT
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Y
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : T
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : Y
130 Nm für Typ : Z erhöhtes Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
KOLEOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 235/50R18 97
Y
245/50R18 100
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24J
11A; 24C; 24D
11A; 24D; 24J
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 74U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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LAGUNA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2007/46*0012*..
T
81 - 131 225/40R18 92W 11A; 21P; 22H; 22M;
24D; 24J; 5GM
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 155
Nm;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22H; 22M;
Kombi; Schrägheck;
24C; 24D; 5GG
Frontantrieb; nicht
81 - 150 245/40R18 93 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; Allradlenkung;
24D; 54F
10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22H; 22M;
12A; 51A; 71K; 721;
24D; 24J; 5GM
73C; 74A; 74P; 74U;
225/45R18
11A; 21B; 22H; 22M;
740
24D; 24J; 51G
235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22M;
24C; 24D
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
24D; 54F
LAGUNA ,LATITUDE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e2*2001/116*0363*.. 110 - 131 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246
T
235/40R18 91W 11A; 22H; 241; 244; 246;
5GG
110 - 175 225/40R18 92Y
225/45R18
235/40R18 95
245/40R18 93
T
e2*2001/116*0363*..
11A; 241; 244; 246
11A; 241; 244; 246; 51G
11A; 22H; 241; 244; 246
11A; 21P; 22H; 24C; 244;
247; 54F
81 - 131 225/40R18 92W 11A; 21P; 22H; 22M;
24D; 24J; 5GM
235/40R18 91W 11A; 21B; 22H; 22M;
24C; 24D; 5GG
81 - 150 245/40R18 93 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
24D; 54F
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22H; 22M;
24D; 24J; 5GM
225/45R18
11A; 21B; 22H; 22M;
24D; 24J; 51G
235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22M;
24C; 24D
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
24D; 54F
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 170
Nm;
Coupe; Frontantrieb;
Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 74U;
740
erhöhtes
Anzugsmoment 155
Nm;
Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb; nicht
Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 74U;
740
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Seite: 3 von 7
MEGANE,FLUENCE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; erhöhtes
Z
e2*2007/46*0010*..
244
Anzugsmoment 130
Nm;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 241; Kombi; Frontantrieb;
244; 246; 247
10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 247
73C; 74A; 74P; 74U;
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 244; 247; 740
57F; 68B; 68L
e2*2001/116*0373*.. 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22F; 24D; 24J
Z
erhöhtes
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 24C; 24D Anzugsmoment 130
Nm;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 24C; 24D Coupe; 2-türig;
255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 57F; 68B; Frontantrieb;
68L
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 74U;
740
e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22F; 24D; 24J
Z
erhöhtes
e2*2007/46*0010*..
235/40R18 91
Z
11A; 21P; 22F; 24C; 24D Anzugsmoment 130
Nm;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 24C; 24D Schrägheck; 4-türig;
255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 57F; 68B; Frontantrieb;
68L
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 74U;
740
e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/40R18 88W 11A; 21P; 22F; 24J; 244; erhöhtes
e2*2007/46*0010*..
247
Anzugsmoment 130
Nm;
225/45R18 91 11A; 21P; 22F; 24J; 244; Fluence
247
(Stufenheck); 4235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 24J; 244; türig; Frontantrieb;
247
10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 21B; 21N; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
24J
73C; 74A; 74P; 74U;
245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22F; 24D; 740
24J
255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 57F; 68B;
68L
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
245/35R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 32 RENAULT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 36 CHRYSLER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 135 Nm
CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/45R18 96
PK
PK
e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
PK
e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/45R18 96
SEBRING,AVENGER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 225/50R18 95
JS
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen zu Reifen
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen
Dodge Caliber;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
11A; 21P; 24C; 24D; 365 Jeep Patriot;
11A; 24C; 24D
Allradantrieb;
11A; 21P; 24C; 24D; 365 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76O
11A; 24J; 24M
Jeep Compass;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22M; 24J;
24M; 56G
11A; 21P; 22B; 22L; 24C;
24D; 362
11A; 22B; 22M; 24J; 24M
11A; 21P; 22B; 22L; 24C;
24D; 365
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 36 CHRYSLER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 36 CHRYSLER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 36 CHRYSLER
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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Seite: 4 von 4
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 37 CITROEN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CITROEN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 145 Nm
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
C-CROSSER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98
V*****
235/50R18 97
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22I; 24J; 24M; 56G erhöhtes
11A; 22I; 24C; 24D
Anzugsmoment 145
Nm;
235/55R18 100 11A; 22B; 24C; 24D
Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 22B; 24C; 24D
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 37 CITROEN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 37 CITROEN
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 38 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 133 Nm
FORD ESCAPE, MAVERICK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*98/14*0043*..
1EZ
91
235/50R18 101
e4*98/14*0051*..
1EZR
255/45R18 103 11A; 24K
e13*2001/116*0093*. 145
1N2
235/60R18 103
e13*2001/116*0091*.
1N2R
255/55R18 105 11A; 24K
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 38 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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Seite: 2 von 2
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 39 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Seite: 1 von 7
Fahrzeughersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 107 Nm für Typ : ELH; EN; LM; VF
110 Nm für Typ : CM; JM; NF; SM; XG
HYUNDAI SANTA FE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 235/60R18 103 11A; 24J; 24M
CM
255/55R18 105 11A; 22M; 24C; 24D
SM
e11*98/14*0162*..
82 - 127 235/50R18 101 11A; 24K; 54A
245/45R18 100 11A; 24K; 54A
255/45R18 103 11A; 24K; 54A
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen
nur bis
e11*2001/116*0270*0
7; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
HYUNDAI SONATA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0241*..
NF
100 - 184 225/45R18 91W
235/40R18 91W
235/45R18 94
245/40R18 93W
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 22H; 24C; 24D
11A; 22B; 22H; 24C; 24D
11A; 22B; 22F; 24C; 24D
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
HYUNDAI TUCSON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0087*..
JM
82 - 129 235/45R18 94
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D; 365
11A; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D; 365
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 39 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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IX 55, VERACRUZ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0071*.. 176
EN
245/60R18 105 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
248
255/55R18 105 11A; 21B; 22I; 22M; 24J;
248
ix35, TUCSON, LM
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95
ELH
e11*2007/46*0128*..
LM
225/55R18 98
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 262; 272;
56G
11A; 24C; 24D; 262; 272;
56G
235/50R18 97 11A; 24C; 24D; 263; 272
245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 264; 273
255/45R18 99 11A; 24C; 24D; 263; 272
i40
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e4*2007/46*0263*..,
VF
e4*2007/46*0264*..
kW
Reifen
85 - 130 215/45R18 93
225/40R18 92
225/45R18 95
235/40R18 91
245/35R18 92
245/40R18 93
255/35R18 94
255/40R18 95
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 244; 247; 26B;
26N; 27F; 56G
11A; 24D; 24J; 26B; 26J;
27F
11A; 24D; 24J; 26B; 26J;
27F
11A; 24C; 24D; 26B; 26J;
27F; 67Q
11A; 24C; 24D; 26B; 26J;
27F
11A; 24C; 24D; 26B; 26J;
27F; 67O; 67P
11A; 24D; 27F; 57F; 68B;
68L
11A; 24D; 27F; 57F; 68W
XG250, XG300, XG350
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*98/14*0109*..
XG
123 - 145 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24M
Seite: 2 von 7
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
ab
e11*98/14*0109*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 39 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 39 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
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264) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
um den im Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm]
nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die Werte
sind in der Anlage Nacharbeitsprofile enthalten.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal
zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens ) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite von Betrag x
[mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination um den im Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" genannten Betrag
herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/45R18
Hinterachse:
245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R18
Hinterachse:
245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R18
Hinterachse:
235/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/40R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
245/35R18
Hinterachse:
255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 39 HYUNDAI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
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Reifengröße:
Vorderachse:
225/45R18
Hinterachse:
255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
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Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 40 KIA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG; SL; SLS
110 Nm für Typ : JE; JES; LD
120 Nm für Typ : XM
CARENS,UN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0114*..
FG
84 - 107 225/40R18 92
225/45R18 91
235/40R18 91
245/40R18 93
KIA OPIRUS,GH
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W
LD
235/45R18 98
245/45R18 96W
KIA SPORTAGE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 235/45R18 94
JE
e4*2001/116*0120*..
JES
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22L; 22P; 24C;
24D
11A; 21P; 22L; 22P; 24C;
24D
11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D
11A; 21B; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24J
KA3; 11A; 21P; 22I; 24J
KA3; 11A; 21P; 22I; 24C;
24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 24D; 24O
11A; 22I; 24C; 24D
11A; 24C; 24D
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 40 KIA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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SORENTO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 235/55R18 100 11A; 245; 248
XM
e11*2007/46*0141*..
SOUL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2001/116*0139*..,
AM
85 - 94
e4*2007/46*0133*..
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Auflagen
MPV; Allradantrieb;
235/60R18 103 11A; 245; 248
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Reifen
215/40R18 89
Auflagen zu Reifen
11A; 22H; 24C; 244; 247;
51J
11A; 22H; 24C; 244; 247;
51J; 56G
11A; 21P; 22H; 24C; 244;
247
11A; 21P; 22H; 24C; 244;
247; 51G
11A; 21P; 22F; 24C; 24D
11A; 21P; 22F; 24C; 24D
11A; 21B; 22F; 24C; 24D
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22B; 24J; 248;
51J; 56G
11A; 21P; 22B; 24J; 248;
51J; 56G
11A; 21P; 22B; 24M; 241;
246
11A; 21P; 22B; 24M; 241;
246; 51G
11A; 21P; 22B; 24M; 241;
246
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22B; 24J; 248;
51J; 56G
11A; 21P; 22B; 24J; 248;
51J; 56G
11A; 21P; 22B; 24M; 241;
246
11A; 21P; 22B; 24M; 241;
246; 51G
11A; 21P; 22B; 24M; 241;
246
Auflagen
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
215/45R18 89
225/40R18 88
225/45R18
235/40R18 91
245/35R18 88
245/40R18 93
SPORTAGE,SL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0166*.. 100 - 135 225/50R18 95
SL
225/55R18 98
235/50R18 97
235/55R18
255/45R18 99
SPORTAGE,SL,SLS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0136*.. 100 - 135 225/50R18 95
SLS
225/55R18 98
235/50R18 97
235/55R18
255/45R18 99
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 40 KIA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
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Radtyp: APH8
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.Bei Nachrüstung ist
der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß
der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.:
ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
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Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MAZDA
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 133 Nm
MAZDA TRIBUTE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*98/14*0044*..
EP
91
235/50R18 101
e4*98/14*0052*..
EPR
255/45R18 103 11A; 24K
e13*2001/116*0092*. 145
EP2
235/60R18 103
e13*2001/116*0090*.
EP2R
255/55R18 105 11A; 24K
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 41 MAZDA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MITSUBISHI
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : H60W
108 Nm für Typ : NA0W
140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
LANCER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 215/45R18 89
CY0
225/40R18 88
225/45R18 91
235/40R18 91
245/40R18 93
MITSUBISHI ASX
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0368*..
GA0
85 - 110 225/50R18 95
235/45R18 94
235/50R18 97
245/45R18 96
255/45R18 99
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22B; 24J; 24M; erhöhtes
56G
Anzugsmoment 140
Nm;
11A; 21P; 22B; 24C; 24M Sportback;
11A; 21B; 22B; 24C; 24M Stufenheck;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22B; 24C; 24D; erhöhtes
56G
Anzugsmoment 145
Nm;
11A; 22B; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
11A; 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21P; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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MITSUBISHI GRANDIS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 235/40R18 91
NA0W
235/45R18 94
245/40R18 93
Seite: 2 von 4
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22B; 24C; 24M
11A; 21P; 22B; 24C; 24M
11A; 21P; 22B; 24C; 24D
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
MITSUBISHI OUTLANDER
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 225/55R18 98
CWB
e1*2001/116*0406*..
CW0
235/50R18 97
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22I; 24J; 24M; 56G erhöhtes
11A; 22I; 24C; 24D
Anzugsmoment 145
Nm;
235/55R18 100 11A; 22B; 24C; 24D
Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 22B; 24C; 24D
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
PAJERO PININ
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0123*..
H60W
84 - 95
Reifen
235/50R18-97
245/45R18-96
255/45R18-99
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 21T; 24J; 24M
11A; 21B; 21T; 24J; 24M
11A; 21B; 21T; 24J; 24M
Auflagen
kurzer Radstand;
langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 42 MITSUBISHI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 43 PEUGEOT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: PEUGEOT
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 145 Nm
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
PEUGEOT 4007
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98
V*****
235/50R18 97
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22I; 24J; 24M; 56G erhöhtes
11A; 22I; 24C; 24D
Anzugsmoment 145
Nm;
235/55R18 100 11A; 22B; 24C; 24D
Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 22B; 24C; 24D
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 43 PEUGEOT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 43 PEUGEOT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
ANLAGE: 59 KIA MOTORS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: KIA MOTORS (SK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 8 1/2 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
APH80HA30671 LK114.3 ET30
APH80KP30671 LK114.3 ET30
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
895
Kunststoff
895
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 107 Nm
ix35, TUCSON, LM
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95
EL
Auflagen zu Reifen
11A; 24C; 24D; 262; 272;
56G
225/55R18 98 11A; 24C; 24D; 262; 272;
56G
235/50R18 97 11A; 24C; 24D; 263; 272
245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 264; 273
255/45R18 99 11A; 24C; 24D; 263; 272
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2291
2291
gültig
ab
Fertig
datum
12/06
06/07
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
ANLAGE: 59 KIA MOTORS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
264) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0528-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46775
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: APH8
Stand: 06.10.2011
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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