best execution policy - Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien

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best execution policy - Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien
BEST EXECUTION POLICY
Durchführungsgrundsätze der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG (im folgenden Raiffeisenbank genannt)
hat Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge ihrer Kunden auszuführen gedenkt, um zu den
für die Kunden besten Ergebnissen zu kommen. Diese Grundsätze werden als
Durchführungspolitik bezeichnet. Kundenaufträge werden von der Raiffeisenbank – soweit
der Kunde keine anderen Weisungen erteilt – auf Grundlage dieser Durchführungspolitik
durchgeführt. Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der
Durchführungspolitik. In der Durchführungspolitik werden auch im Voraus geeignete
Ausführungsplätze (z.B. Börse) für eine bestimmte Kategorie von Kundenaufträgen
vorgesehen. Der konkrete Ausführungsplatz wird anlässlich der Auftragserteilung an die
Raiffeisenbank festgelegt.
Anwendungsbereich:
Diese Durchführungsgrundsätze (Best Execution Policy) gelten für den Kauf oder Verkauf für
alle Arten von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, die die
Raiffeisenbank für ihre Kunden durchzuführen hat.
Vereinbaren Raiffeisenbank und Kunde einen fixen Preis, kommt ein Kaufvertrag zustande.
Auf diese Kaufverträge zwischen Raiffeisenbank und Kunden, wie z.B. Fixkursgeschäfte der
Raiffeisenbank über Wertpapiere oder (außerbörsliche) Finanztermingeschäfte, ist die
Durchführungspolitik nicht anwendbar.
Über die Durchführungspolitik im Rahmen der Vermögensverwaltung wird gesondert
informiert.
Durchführung:
Die Raiffeisenbank wird Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten
bestmöglich nach den im folgenden Punkt zusammengefassten Kriterien als Kommissionär
(gegebenenfalls auch mit Selbsteintritt) selbst durchführen. Wo dies – insbesondere im
Hinblick auf eine fehlende Börsenmitgliedschaft (direkte Teilnahme an einem regulierten
Markt) – nicht zweckmäßig ist, wird die Raiffeisenbank den Auftrag an Dritte, insbesondere
andere Institute der Raiffeisen Bankengruppe, zur Durchführung unter Beachtung der
Durchführungspolitik der Raiffeisenbank weiterleiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es im Kundeninteresse liegen, dass die
Raiffeisenbank mehrere Aufträge zusammenfasst.
1
Durchführungskriterien
Für die Erzielung der für den Kunden auf Dauer bestmöglichen Durchführungsergebnisse
sind für die Raiffeisenbank folgende Kriterien relevant:





Kurs/Preis
Kosten
Schnelligkeit
Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung
Art und Umfang des Auftrages
Das für den Kunden günstigste Ergebnis wird durch das Gesamtentgelt bestimmt, dass der
Kunde bei Verkauf erzielen bzw. bei Kauf aufzuwenden hat. Im Falle eines Kaufauftrags
werden bei der Berechnung des Gesamtentgelts die mit der Auftragsausführung
verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten dem Preis des Finanzinstruments
hinzugerechnet. Im Falle eines Verkaufsauftrags wird der Preis des Finanzinstruments um
die mit der Auftragsausführung verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten vermindert.
Hinsichtlich der anderen Kriterien wird das Gewicht auf Schnelligkeit und hohe
Wahrscheinlichkeit der Ausführung gelegt, wobei vertretbare zeitliche Verzögerungen in
Kauf genommen werden.
Regelmäßige Ausführungsplätze
Folgende Ausführungsplätze werden grundsätzlich verwendet:
•
Aktien, ausschließlich an Börsen gehandelte Fonds (ETF´s), sonstige
Beteiligungspapiere, Zertifikate, Optionsscheine:
•
Auf Basis der vorstehend beschriebenen Gewichtung der Kriterien werden Aufträge
vorrangig am jeweiligen Haupthandelsplatz (Haupthandelsplatz ist jene Börse, die
vom Emittenten festgelegt wurde und an der ein großer Handelsumsatz erzielt wird.)
einem anderem regulierten Markt oder multilateralem Handelssystem (MTF)
ausgeführt, da hier unter Berücksichtigung bestehender Börsemitgliedschaften und
der Liquidität der Märkte regelmäßig eine den gewichteten Ausführungskriterien
entsprechende Ausführung möglich ist. Aufträge werden regelmäßig an den jeweils
führenden Börsen des betreffenden Landes (z.B. Wien, Frankfurt, London, New York)
ausgeführt. Für detaillierte Informationen siehe Pkt: „Verzeichnis der
Ausführungsplätze“.
•
Anleihen:
Bei Anleihen wird neben dem Kriterium des Gesamtentgeltes auch die
Ausführungswahrscheinlichkeit stärker berücksichtigt. Die Durchführung erfolgt über
den Kommissionshandel der Raiffeisenbank und wird entweder börslich
(Haupthandelsplatz) oder außerbörslich durchgeführt.
•
Wertpapierfonds
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen erfolgt - sofern es sich nicht um
ausschließlich an Börsen gehandelte Fonds handelt - über die jeweilige
Depotbank/Fondsplattform des Wertpapierfonds, da hier die Kursbildung gemäß
Investmentfondsgesetz bzw. des Immobilieninvestmentfondsgesetz den objektiv
fairsten Preis ermittelt.
2
•
Bestehende Positionen
Verkäufe von bestehenden Wertpapierpositionen werden an der jeweiligen
Kaufbörse ausgeführt. Gelangen Wertpapiere über Lieferungen in das Depot, so
erfolgt der Verkauf an der Handelsbörse, die bei der Lieferung angegeben wurde,
sonst über den Haupthandelsplatz.
Besondere Ausführungsplätze
Kundenaufträge können außerhalb von geregelten Handelsplätzen durchgeführt werden,
wenn andernfalls die Ausführung und Abwicklung unwahrscheinlich wäre.
Weisung des Kunden
Der Kunde kann den Ausführungsplatz für ein Einzelgeschäft bestimmen. Durch eine
derartige Weisung kann die Raiffeisenbank davon abgehalten werden, den Auftrag im
Rahmen ihrer Durchführungspolitik durchzuführen. Dadurch kann unter Umständen nicht
das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt werden.
Weiterleitungszeiten für Börseaufträge
Grundsätzlich erfolgt die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen an die jeweiligen Börsen an
jedem Bankarbeitstag während der Banköffnungszeiten, spätestens jedoch bis 20:00 Uhr.
Systemausfälle und andere Ereignisse
Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Systemausfällen) kann die Raiffeisenbank
gezwungen sein, andere Arten der Auftragsausführung zu wählen als die in den
Durchführungsgrundsätzen festgelegten Auch in diesen Fällen wird die Raiffeisenbank
versuchen, die bestmögliche Ausführung zu erreichen.
Restriktionen bei der Ordererfassung
Durch Veränderungen an den Märkten kann es dazu kommen, dass einzelne Börsen nicht
mehr verfügbar oder für Privatkunden nicht zugänglich sind. Sie finden die jeweils geltenden
Handelsrestriktionen unter folgendem Link:
http://www.raiffeisenbank.at/eBusiness/01_template1/1015018521967892925418825181272_899429786730653069-778817234511393474-NA-30-NA.html
(siehe Reiter „Restriktionen bei der Ordererfassung“)
Im Rahmen der Auftragserteilung machen wir Sie in geeigneter Form darauf aufmerksam.
Im Anlassfall kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer.
Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen
Fondsaufträge zu Depotbanken/Fondsgesellschaften mit gleichem Schlusstag werden
zusammengelegt. Dadurch entstehen den Kunden keine Nachteile, da die Aufträge jeweils
zum offiziellen Ausgabepreis (Käufe) bzw. Rücknahmepreis (Verkäufe) abgerechnet werden.
Finanzinstrumente im Rahmen von Emissionen (Zeichnungen) werden zusammengelegt
und an die jeweilige Emissionsstelle gemäß deren Vorgaben (zumeist 1x täglich)
weitergeleitet. Die Zuordnung von Teilzuteilungen erfolgt gemäß den diesbezüglichen
Regelungen in der „Leitlinie für Interessenskonflikte“.
Bei Zusammenlegung von Kundenaufträgen mit Geschäften für eigene Rechnung hat bei
der Zuordnung jedenfalls der Kundenauftrag Vorrang.
Bei folgenden Finanzinstrumenten findet keine Zusammenlegung statt: Börseorder in Aktien,
ausschließlich an Börsen gehandelte Fonds, sonstige Beteiligungspapiere, Zertifikate und
Optionsscheine.
3
Verzeichnis der Ausführungsplätze
Ort
Börsebezeichnung
Amsterdam
Athen
Banja Luka
Belgrad
Berlin
Brüssel
Budapest
Bukarest
Düsseldorf
Frankfurt
NYSE Euronext
Athens Exchange S.A. (ATHEX)
Banjaluka Stock Exchange
Börse Belgrad (BELEX)
Börse Berlin
Euronext Brussels
Börse Budapest
Bucharest Stock Exchange
Börse Düsseldorf
XETRA – Frankfurt
Deutsche Börse Frankfurt
Börse Hamburg
Börse Hannover
Nordic Exchange Market
Hong Kong Stock Exchange
Jakarta Stock Exchange
Ljubljana Stock Exchange
London Stock Exchange
Luxembourg Stock Exchange
Bolsa de Madrid
Madrid Stock Exchange
Italian Stock Exchange
Moskau Stock Exchange
Börse München
New York Stock Exchange
Oslo Stock Exchange
NYSE Euronext
Montenegro Stock Exchange
Prague Stock Exchange
Sarajevo Stock Exchange
Korea Stock Exchange
Macedonian Stock Exchange
Bulgarien Stock Exchange
Stockholm Stock Exchange
Börse Stuttgart
Australian Securities Exchange (ASX)
Tokyo Stock Exchange
Toronto Stock Exchange (TSX)
Virtx
XETRA-Wien
Wiener Börse
Zagreb Stock Exchange
SIX Swiss Exchange
Hamburg
Hannover
Helsinki
Hongkong
Jakarta
Ljubljana
London
Luxemburg
Madrid
Mailand
Moskau
München
New York
Oslo
Paris
Podgorica
Prag
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Skopje
Sofia
Stockholm
Stuttgart
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Tokio
Toronto
Virtx-London
Wien
Zagreb
Zürich
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