Mandantenrundschreiben
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Mandantenrundschreiben
Mandantenrundschreiben Aufgrund von verschärften Anforderungen und Gesetzesänderungen möchte ich Sie dringend bitten, bei der Zusammenstellung der monatlichen Buchführungsunterlagen stets auf folgende Schwerpunkte unbedingt zu achten: ===== Hinweis auf die Problematik: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Bei Bargeschäften besteht die höchste Anforderung an die Buchführung. Die Kassenführung ist stets ein Prüfungsschwerpunkt im Bereich der Einnahmeverprobung und hat als Ziel, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu belegen oder zu widerlegen. Folgende Tatsachen können anhand neuester Prüfungsmethoden die Finanzverwaltung veranlassen, die Buchführung zu verwerfen und somit zu einer groben Schätzung führen, wenn 1. Kassen entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nur rechnerisch geführt werden (nicht täglich aktuell) 2. in den Kassenberichten Rasuren, Verbesserungen oder Rechenfehler enthalten sind 3. Barerlöse und Barausgaben nicht im Kassenbericht erklärt wurden 4. ungeklärte Bareinlagen erfolgten 5. Kassenfehlbeträge festgestellt werden 6. die jederzeitige Kassensturzfähigkeit nicht gewährleistet ist 7. in den Kassenberichten aufgeführten Kassenbestände nicht das in der Kasse befindliche Hartgeld vollständig beinhaltet 8. erhaltene Schecks bei Entgegennahme wie Bargeld behandelt und nicht gesondert aufgezeichnet werden. 9. beim Einsatz von Registrierkassen darauf verzichtet wird, die Kontrollstreifen aufzubewaren: Z-Bon muß beinhalten: - fortlaufende Nummer - Tagesdatum - Name des Geschäftes - Tagessumme 10. sich aus dem Erscheinungsbild der Kassenberichte oder anderen Umsätze ergibt, dass keine zeitnahe Eintragung erfolgt ist 11. „Außer Haus Umsätze“ nicht getrennt aufgezeichnet werden 12. eine weitere offene Ladenkasse (z.B. Erlöse aus Verkaufswagen) nicht getrennt aufgezeichnet werden Die Schätzungsmethoden erfolgen dann in der Praxis in den Bereichen: 1. 2. 3. 4. „Geldverkehrsrechnung“ und „Vermögenszuwachsrechnung“ „Nachkalkulation“ und „Ausbeutekalkulation“ „Richtsatzvergleiche“ (mit ähnlichen Betrieben) „Kalkulation durch Zeitreihenvergleich“ (wochenweise Untersuchung des Rohgewinnaufschlages verglichen mit dem Rohgewinnaufschlag lt. Jahresabschluss 5. Zahlenanalyse Steuerberatung Lux Travertinstraße 1 . 99947 Bad Langensalza Telefon (0 36 03) 82 41 0 Telefax (0 36 03) 82 41 99 E-Mail [email protected] Deutsche Bank Bad Langensalza Konto: 27 56 50 0 BLZ: 820 700 24 VR Bank Westthüringen/Mühlhausen eG Konto: 20 34 68 9 BLZ: 820 640 38 1 Mandantenrundschreiben Blatt 2 Zur Vermeidung von formellen Fehlern ist die Erstellung weiterer Aufzeichnungen notwendig: 1. über Schwund 2. über Verderb 3. Aufzeichnungen über genaue Rezepturen 4. Aufzeichnungen der jeweiligen Verkaufspreise (immer aufbewahren) 5. Aufzeichnungen von Sonderverkäufen 6. Aufzeichnungen von Freigetränken 7. auf genaue Bezeichnung des Wareneinkaufs auf den Rechnungen achten 8. genaue Abgrenzung vom privaten Einkauf 9. permanente Inventur 10. betr.: Gaststätten – Rechnungen über Familienfeiern, Betriebsveranstaltungen, Seminarveranstaltungen mit Datum, Name und Anschrift ===== Hinweis auf die Problematik: Vorsteuerabzug Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass ab (01.07.) 2004 Ihre Kostenbelege folgende Pflichtangaben beinhalten müssen, ansonsten ist der Vorsteuerabzug nicht mehr möglich: 1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller) und des Leistungsempfängers (Name und Anschrift Ihres Unternehmens) 2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identnummer des leistenden Unternehmers 3. eine fortlaufende Rechnungsnummer , die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird 4. die Menge und Art der Lieferung oder sonstigen Leistung 5. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung 6. Entgelt für die Lieferung oder sonstigen Leistung 7. der auf das Entgelt entfallene Steuerbetrag, der gesondert aufgewiesen ist oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung 8. bei Erteilung einer Gutschrift - auch Steuernummer bzw. Ust-Identnummer des Gutschriftsempfängers vermerken Für Kleinbetragsrechnungen bis € 150 sind folgend Angaben notwendig: 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder der Art und den Umfang der sonstigen Leistung 3. Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe 4. der Steuersatz Maritta Lux Steuerbevollmächtigte Steuerberatung Lux Travertinstraße 1 . 99947 Bad Langensalza Telefon (0 36 03) 82 41 0 Telefax (0 36 03) 82 41 99 E-Mail [email protected] Deutsche Bank Bad Langensalza Konto: 27 56 50 0 BLZ: 820 700 24 VR Bank Westthüringen/Mühlhausen eG Konto: 20 34 68 9 BLZ: 820 640 38 2