Vorabbekanntmachung - Kreis Rendsburg

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Vorabbekanntmachung - Kreis Rendsburg
ABl./S S1
02/01/2015
645-2015-DE
Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:645-2015:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Rendsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2015/S 001-000645
Vorinformation
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Kreis Rendsburg-Eckernförde – Der Landrat
Kaiserstraße 8
Zu Händen von: Herrn Malte Nevermann
24768 Rendsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 4331202172
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 4331202263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Öffentlicher Auftrag über Personenbeförderungsleistungen für die als Gesamtleistung zu vergebenden Linien im
Stadtverkehr Wirtschaftsraum Rendsburg.
II.2)
Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. Ausführung
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne
Postverkehr
Rendsburg.
NUTS-Code DEF0B
II.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
II.4)
Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren bzw. Dienstleistungen:
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen
als Gesamtleistung im Gebiet des Wirtschaftsraums Rendsburg einschließlich der abgehenden Linien und
sonstigen Teildienste mit Wirkung zum 1.1.2017.
02/01/2015
S1
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt
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Der Gesamtumfang der Leistung beträgt ca. 1 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (Status Quo und 2015
eingerichteter Shuttleverkehr zum Halt der Regionalbahn – RB – in Schülldorf).
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.5)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.6)
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren
4.1.2016
II.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.8)
Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 8a Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser
Vorabbekanntmachung bei der Landeshauptstadt Kiel als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter
nachstehendem Link dargestellten und zu beachtenden Anforderungen verbunden (http://www.kreis-rendsburgeckernfoerde.de/wirtschaft-tourismus/oepnv/aktuelle-bekanntmachungen.html].
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen
Vorschriften:
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: nein
VI.2)
Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Vergabe des Auftrags im wettbewerblichen Verfahren ab dem 1.1.2017
(Betriebsbeginn) als Gesamtleistung. Der Auftraggeber kommt hiermit seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8
Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
VI.3)
Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen
VI.4)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.12.2014
02/01/2015
S1
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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