Vorabbekanntmachung - Kreis Rendsburg
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Vorabbekanntmachung - Kreis Rendsburg
ABl./S S1 02/01/2015 645-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 1/2 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:645-2015:TEXT:DE:HTML Deutschland-Rendsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2015/S 001-000645 Vorinformation Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Kreis Rendsburg-Eckernförde – Der Landrat Kaiserstraße 8 Zu Händen von: Herrn Malte Nevermann 24768 Rendsburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 4331202172 E-Mail: [email protected] Fax: +49 4331202263 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen) II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Öffentlicher Auftrag über Personenbeförderungsleistungen für die als Gesamtleistung zu vergebenden Linien im Stadtverkehr Wirtschaftsraum Rendsburg. II.2) Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. Ausführung Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr Rendsburg. NUTS-Code DEF0B II.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein II.4) Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren bzw. Dienstleistungen: Der Auftrag betrifft die Erbringung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen als Gesamtleistung im Gebiet des Wirtschaftsraums Rendsburg einschließlich der abgehenden Linien und sonstigen Teildienste mit Wirkung zum 1.1.2017. 02/01/2015 S1 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/2 ABl./S S1 02/01/2015 645-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt 2/2 Der Gesamtumfang der Leistung beträgt ca. 1 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (Status Quo und 2015 eingerichteter Shuttleverkehr zum Halt der Regionalbahn – RB – in Schülldorf). Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 II.6) Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren 4.1.2016 II.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.8) Zusätzliche Angaben: Gemäß § 8a Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landeshauptstadt Kiel als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag für die Gesamtleistung sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten und zu beachtenden Anforderungen verbunden (http://www.kreis-rendsburgeckernfoerde.de/wirtschaft-tourismus/oepnv/aktuelle-bekanntmachungen.html]. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: Der Auftraggeber beabsichtigt eine Vergabe des Auftrags im wettbewerblichen Verfahren ab dem 1.1.2017 (Betriebsbeginn) als Gesamtleistung. Der Auftraggeber kommt hiermit seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8 Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. VI.3) Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30.12.2014 02/01/2015 S1 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/2