Anmeldung und Auktionsauftrag
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Anmeldung und Auktionsauftrag
Anmeldung und Auktionsauftrag für die Automobil-Auktion am 19.9.2015 bei den Oldtimertagen Fürstenfeld Veranstalter: Magna Ingredi Events GmbH, Bahnhofstr. 26 d, 82256 Fürstenfeldbruck E-Mail office@oldtimertage-fürstenfeld.de, Tel. +49 (0) 8141-8281040 Auktionator und Anmeldung: Classic-Car-Shop, Barry Caselton, Zugspitztstr. 49, 82467 Garmisch-Partenkirchen, E-Mail [email protected], +49 (0) 8821-7305900 Und Einlieferer: Name/Vorname ......................................................................................................... PLZ/Ort ...................................................................................................................... Tel/Fax ...................................................................................................................... E-Mail ....................................................................................................................... Pro KFZ oder Motorrad 1. Der Einlieferer erteilt dem Auktionshaus/Veranstalter das nachfolgend beschriebene Fahrzeug im Namen und auf Rechnung des Einlieferers an der Auktion gemäß den Einlieferungsbedingungen zum Limitpreis /niedrigster Zuschlagpreis) von € ........................................bzw. □ ohne Preislimit zu vermitteln (unbedingt ankreuzen) Automobil: Marke: ..................................................................................................................................... □ Limousine □ Coupé □ Cabriolet □ andere Typ: ....................................................................................................................................... Farbe: .................................................................................................................................... Handschaltung, Anzahl der Gänge: ........................................Automatik: ........................... Anzahl Vorbesitzer (wenn bekannt): ............................in meinem Besitz seit ...................... Baujahr: .................Letzte HU:.................Kilometer-Stand:.......................garantiert/abgelesen Interieur, Farbe & Material: ........................................................................................................ Bemerkung über Wagenpapiere: ................................................................................................ Fahrgestell-Nr.: ...................................................ccm: .................Zylinder:........... PS:................ TÜV/H-Zulassung: ................................Gutachten (Dekra, Classic Data, usw.) ........................ Wenn möglich bitte Fotos des Fahrzeuges per Email an den oben genannten Versteigerer! Deutsche Papiere: Brief/Schein □ ja □ nein Kopie der Fahrzeugpapiere beilegen, Originalpapiere erst bei Anlieferung. Zustand: Beschreibung in Worten: Motor: ........................................................................................................................................ .................................................................................................................................................... Mechanik : ................................................................................................................................ ................................................................................................................................................... Karosserie: ................................................................................................................................ ................................................................................................................................................... Interieur: .................................................................................................................................... .................................................................................................................................................... Historie: ..................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... 2. 3. Der Versteigerungsgegenstand wird zu unseren Versteigerungsbedingungen und den nachfolgenden Konditionen versteigert. Für die Durchführung der Versteigerung, Schätzung, Begutachtung und Katalogisierung des Versteigerungsgegenstandes (im Nachfolgenden auch „Fahrzeug“ genannt) erhält der Versteigerer, auch Rechnungssteller eine Bearbeitungsgebühr, welche sich wie folgt ermittelt: Versteigerungsauftrag über 1 – 2 Fahrzeuge: € 100,-- je Fahrzeug Versteigerungsauftrag über 3 Fahrzeuge: € 200,-Versteigerungsauftrag über 4 Fahrzeuge: € 300,-Versteigerungsauftrag über 5 Fahrzeuge: € 50,-- je Fahrzeug Die Bearbeitungsgebühren verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Für Automobilie werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Für die Automobilia beträgt die Provision des Auktionators 21% der Gesamtzuschlagsumme zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für den Fall der Selbstersteigerung durch den Einlieferer. 4. Der Versteigerer erhält eine Provision. Bei einem Versteigerungsgegenstand mit einem Netto-Zuschlagpreis von bis € 20.000,-15% vom Höchstgebot über € 20.000,-- 10% vom Höchstgebot Die Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. 5. Die eingelieferten Versteigerungsgegenstände sind durch das Auktionshaus nicht versichert, jegliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Beschädigung und/oder Verlust des Versteigerungsgegenstandes, sofern unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt. 6. Der Einlieferer versichert, dass der Eigentümer der zur Versteigerung übergebenen Sache ist. Er versichert weiter, dass ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherungsübereignung) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung. 7. Wird der Versteigerungsgegenstand von der Auktion zurückgezogen, hat der Versteigerer Anspruch auf 6% des Limitpreises, mindestens € 500,--. Der sich ergebende bzw. der Mindestbetrag ist binnen 10 Tagen nach Schluss der Versteigerung zur Zahlung fällig und geschuldet. 8. Zuschlagpreise unter € 500,00 werden binnen 4 Wochen nach Schluss der Versteigerung abgerechnet, höhere Beträge bis zu 50%, der Rest spätestens 8 Wochen nach Schluss der Versteigerung. 9. Der Einlieferer haftet für Mängel des von ihm angelieferten Versteigerungsgegenstandes. 10. Das Fahrzeug muss bis spätestens 18.9.15 um 17.00 Uhr in gereinigtem Zustand, innen wie außen, für die Vorbesichtigung auf Kosten des Einlieferers übergeben werden. Eine Terminabsprache hat rechtzeitig mit dem Veranstalter zu erfolgen. 11. Nicht verkaufte Fahrzeuge müssen binnen 2 Werktagen nach Schluss der Versteigerung abgeholt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einlieferer nicht mehr an den Auftrag gebunden. Im Falle der Nichtabholung innerhalb dieser Frist ist der Versteigerer/Veranstalter berechtigt, eine Lagergebühr von € 100,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19%, pro Tag in Rechnung zu stellen. Der Einlieferer bestätigt mit seiner Unterschrift die Anmeldung zu den ausgehändigten und ausgehängten Versteigerungsbedingungen. Versteigerungsbedingungen Des Auktionshauses Classic-Car-Shop, Barry Caselton Zugspitzstr. 49, D 82467 Garmisch-Partenkirchen 1. Das Auktionshaus Classic-Car-Shop (im Folgenden „Versteigerer“ genannt) versteigert im Namen und für Rechnung der Einlieferer. Der Versteigerer tritt daher lediglich als Vermittler für den Einlieferer (im Folgenden auf „Verkäufer“ genannt) eines Versteigerungsgegenstandes auf und ist nicht an den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Bieter (im Folgenden auch „Käufer“ genannt) beteiligt. Eine Haftung des Versteigerers aus dem Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Bieter besteht daher nicht. Die Versteigerungen erfolgen freiwillig und sind für jeden frei zugänglich. Gegenstand der Versteigerung bilden gebrauchte Sachen. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf werden abbedungen und finden daher keine Anwendung. 2. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer ein anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzutreten oder zurückzuziehen. 3. Der Aufruf erfolgt grundsätzlich zum Limitpreis. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im allgemeinem um 10% des ersten Aufrufpreises. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist oder mit dem eine Geschäftsverbindung noch nicht besteht, nicht spätestens zum Beginn der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme des Gebotes besteht allerdings auch im Fall einer Sicherheitsleistung nicht. Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen mitteilen. Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot. Ergänzend gilt für schriftliche Gebote: Diese müssen spätestens am Tag der Versteigerung eingegangen sein und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsumme ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Stimmen Bezeichnung des Versteigerungsgegenstandes mit der angegebenen Katalognummer nicht überein, ist die Katalognummer für den Inhalt des Gebotes maßgebend. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. 4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Mit dem Fall des Auktionshammers wird ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Abweichend hiervon ist der Versteigerer berechtigt den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder zu verweigern. In diesem Fall ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, kann der Versteigerer nach freiem Ermessen einem Bieter dem Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag entscheiden. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurück nehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Es wird klargestellt, dass der Versteigerer an dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht beteiligt ist und in keiner Weise für eine Verletzung des Kaufvertrages durch den Käufer oder den Verkäufer haftet. 5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung mit seiner Erteilung geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über, der auch die Lasten trägt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt der Käufer (Bieter). 6. Auf den Zuschlagpreis ist von dem Käufer kein Aufgeld geschuldet. 7. Zahlungen sind in bar in € an den Versteigerer zu leisten. Der Versteigerer ist zur Einziehung vom Einlieferer ermächtigt. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand vor Bezahlung des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises sowie des geschuldeten Aufgeldes jeweils einschließlich gfl. der anfallenden Mehrwertsteuer herauszugeben. Das Eigentum an dem Versteigerungsgegenstand geht erst auf den Käufer über, wenn der gesamte Kaufpreis sowie das geschuldete Aufgeld jeweils einschließlich ggf. der anfallenden Mehrwertsteuer an den Versteigerer bezahlt wurden. 8. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehende Ansprüche Verzugszinsen in Höhe der Bank üblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers und des Verkäufers, zu deren Geltendmachung der Versteigerer berechtigt ist, sofort fällig. Verlangt der Versteigerer, nachdem erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung oder Leistung bestimmt wurde, Schadenersatz statt Erfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert, so haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem voran gegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgegenstandes sowohl für den entgangenen Gewinn als auch auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen; er hat auf einen Mehrerlös, der auf der nochmaligen Versteigerung erzielt wird, keinen Anspruch und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Der Käufer hat seine Erwerbung unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Zuschlag, beim Veranstalter abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Mahnung nicht, ist der Verkäufer verpflichtet Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung mit der Maßgabe zu erstatten, dass der Gegenstand nochmals versteigert und Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers berechnet wird, ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus der erneuten Versteigerung zusteht. Auch in diesem Fall erlöschen die Rechte des Käufers aus dem voran gegangenen Zuschlag. Ab dem Zuschlag lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Veranstalter, der berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maß-nahmen zu treffen. Er ist jederzeit berechtigt den Gegenstand bei einem Dritten für Rechnung des Käufers einzulagern; lagert der Gegenstand beim Veranstalter, kann dieser Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (mind. 100,-- € zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag) verlangen. 9. Sämtliche Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und –auf Gefahr des Interessenten (Bieter, Käufer)- geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden – soweit gesetzlich zulässig – ohne Haftung für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den Angaben der Einlieferer und werden vom Veranstalter gemacht. Etwaige Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Natur und betreffen nicht die Bewertung des Versteigerungsgegenstandes durch den Einlieferer. Die Angaben des Einlieferers zur technischen Beschaffenheit sowie sonstige Angaben /z. B. Alter, Kilometerstand, Fahrtüchtigkeit) des Vertragsgegenstandes werden von dem Versteigerer/Veranstalter nicht überprüft. Die Katalogbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsangaben im Sinn der § 434 ff BGB dar. Die im Katalog des Veranstalters/Versteigerers angegebenen Schätzpreise dienen – ohne Gewähr für die Richtigkeit – lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der zu versteigernde Gegenstände. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen der Veranstalter/Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Durchführung des Kaufvertrages sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Verhalten des Versteigerers/Veranstalters sowie der vorgenannten Personen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für leicht fahrlässiges Verschulden, es sein denn, dass eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. 10. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den im § 4 HGB bezeichneten Personen gehören, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit – öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird zusätzlich Vereinbart, dass Erfüllungsort 82467 Garmisch-Partenkirchen und Gerichtsstand ist. Garmisch-Partenkirchen ist ferner Gerichtsstand wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Versteigerer/Veranstalter und dem Bieter (Käufer) sowie dem Einlieferer (Verkäufer) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 12. Sollten im Einzelnen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 13. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Ort, Datum ..................................................................................................... Unterschrift / Einlieferer: ............................................................................... Unterschrift / Versteigerer .............................................................................. Classic-Car-Shop, Auktionator Barry Caselton Zugspitzstr. 49 D 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. 08821-730 59 00 Fax: 08821-730 50 01 [email protected]