Anmeldung und Auktionsauftrag

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Anmeldung und Auktionsauftrag
Anmeldung und Auktionsauftrag für die Automobil-Auktion
am 19.9.2015 bei den Oldtimertagen Fürstenfeld
Veranstalter:
Magna Ingredi Events GmbH, Bahnhofstr. 26 d, 82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail office@oldtimertage-fürstenfeld.de, Tel. +49 (0) 8141-8281040
Auktionator und Anmeldung:
Classic-Car-Shop, Barry Caselton, Zugspitztstr. 49, 82467 Garmisch-Partenkirchen,
E-Mail [email protected], +49 (0) 8821-7305900
Und Einlieferer:
Name/Vorname .........................................................................................................
PLZ/Ort ......................................................................................................................
Tel/Fax ......................................................................................................................
E-Mail .......................................................................................................................
Pro KFZ oder Motorrad
1. Der Einlieferer erteilt dem Auktionshaus/Veranstalter das nachfolgend beschriebene Fahrzeug im
Namen und auf Rechnung des Einlieferers an der Auktion gemäß den Einlieferungsbedingungen
zum Limitpreis /niedrigster Zuschlagpreis) von
€ ........................................bzw.
□ ohne Preislimit zu vermitteln (unbedingt ankreuzen)
Automobil:
Marke: .....................................................................................................................................
□ Limousine
□ Coupé
□ Cabriolet
□ andere
Typ: .......................................................................................................................................
Farbe: ....................................................................................................................................
Handschaltung, Anzahl der Gänge: ........................................Automatik: ...........................
Anzahl Vorbesitzer (wenn bekannt): ............................in meinem Besitz seit ......................
Baujahr: .................Letzte HU:.................Kilometer-Stand:.......................garantiert/abgelesen
Interieur, Farbe & Material: ........................................................................................................
Bemerkung über Wagenpapiere: ................................................................................................
Fahrgestell-Nr.: ...................................................ccm: .................Zylinder:........... PS:................
TÜV/H-Zulassung: ................................Gutachten (Dekra, Classic Data, usw.) ........................
Wenn möglich bitte Fotos des Fahrzeuges per Email an den oben genannten Versteigerer!
Deutsche Papiere: Brief/Schein
□ ja
□ nein
Kopie der Fahrzeugpapiere beilegen, Originalpapiere erst bei Anlieferung.
Zustand: Beschreibung in Worten:
Motor: ........................................................................................................................................
....................................................................................................................................................
Mechanik : ................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Karosserie: ................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Interieur: ....................................................................................................................................
....................................................................................................................................................
Historie: .....................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
2.
3.
Der Versteigerungsgegenstand wird zu unseren Versteigerungsbedingungen und den nachfolgenden Konditionen
versteigert.
Für die Durchführung der Versteigerung, Schätzung, Begutachtung und Katalogisierung des
Versteigerungsgegenstandes (im Nachfolgenden auch „Fahrzeug“ genannt) erhält der Versteigerer, auch
Rechnungssteller eine Bearbeitungsgebühr, welche sich wie folgt ermittelt:
Versteigerungsauftrag über 1 – 2 Fahrzeuge: € 100,-- je Fahrzeug
Versteigerungsauftrag über 3 Fahrzeuge: € 200,-Versteigerungsauftrag über 4 Fahrzeuge: € 300,-Versteigerungsauftrag über 5 Fahrzeuge: € 50,-- je Fahrzeug
Die Bearbeitungsgebühren verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
Für Automobilie werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.
Für die Automobilia beträgt die Provision des Auktionators 21% der Gesamtzuschlagsumme zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für den Fall der Selbstersteigerung durch den Einlieferer.
4.
Der Versteigerer erhält eine Provision. Bei einem Versteigerungsgegenstand mit einem Netto-Zuschlagpreis von bis
€ 20.000,-15% vom Höchstgebot
über € 20.000,-- 10% vom Höchstgebot
Die Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
5.
Die eingelieferten Versteigerungsgegenstände sind durch das Auktionshaus nicht versichert, jegliche Haftung wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Beschädigung und/oder Verlust des Versteigerungsgegenstandes, sofern
unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt.
6.
Der Einlieferer versichert, dass der Eigentümer der zur Versteigerung übergebenen Sache ist. Er versichert weiter, dass
ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz
oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherungsübereignung) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die
Richtigkeit seiner Versicherung.
7.
Wird der Versteigerungsgegenstand von der Auktion zurückgezogen, hat der Versteigerer Anspruch auf 6% des
Limitpreises, mindestens € 500,--. Der sich ergebende bzw. der Mindestbetrag ist binnen 10 Tagen nach Schluss der
Versteigerung zur Zahlung fällig und geschuldet.
8.
Zuschlagpreise unter € 500,00 werden binnen 4 Wochen nach Schluss der Versteigerung abgerechnet, höhere Beträge
bis zu 50%, der Rest spätestens 8 Wochen nach Schluss der Versteigerung.
9.
Der Einlieferer haftet für Mängel des von ihm angelieferten Versteigerungsgegenstandes.
10. Das Fahrzeug muss bis spätestens 18.9.15 um 17.00 Uhr in gereinigtem Zustand, innen wie außen, für die
Vorbesichtigung auf Kosten des Einlieferers übergeben werden. Eine Terminabsprache hat rechtzeitig mit dem
Veranstalter zu erfolgen.
11. Nicht verkaufte Fahrzeuge müssen binnen 2 Werktagen nach Schluss der Versteigerung abgeholt werden. Ab diesem
Zeitpunkt ist der Einlieferer nicht mehr an den Auftrag gebunden. Im Falle der Nichtabholung innerhalb dieser Frist ist
der Versteigerer/Veranstalter berechtigt, eine Lagergebühr von € 100,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19%,
pro Tag in Rechnung zu stellen.
Der Einlieferer bestätigt mit seiner Unterschrift die Anmeldung zu den ausgehändigten und
ausgehängten Versteigerungsbedingungen.
Versteigerungsbedingungen
Des Auktionshauses Classic-Car-Shop, Barry Caselton
Zugspitzstr. 49, D 82467 Garmisch-Partenkirchen
1. Das Auktionshaus Classic-Car-Shop (im Folgenden „Versteigerer“ genannt) versteigert im Namen und für Rechnung der
Einlieferer. Der Versteigerer tritt daher lediglich als Vermittler für den Einlieferer (im Folgenden auf „Verkäufer“ genannt)
eines Versteigerungsgegenstandes auf und ist nicht an den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Bieter (im
Folgenden auch „Käufer“ genannt) beteiligt. Eine Haftung des Versteigerers aus dem Kaufvertrag zwischen Einlieferer und
Bieter besteht daher nicht. Die Versteigerungen erfolgen freiwillig und sind für jeden frei zugänglich. Gegenstand der
Versteigerung bilden gebrauchte Sachen. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf werden abbedungen und finden
daher keine Anwendung.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer ein anderen als der im Katalog
vorgesehenen Reihenfolge aufzutreten oder zurückzuziehen.
3. Der Aufruf erfolgt grundsätzlich zum Limitpreis. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im allgemeinem um
10% des ersten Aufrufpreises. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der
dem Versteigerer nicht bekannt ist oder mit dem eine Geschäftsverbindung noch nicht besteht, nicht spätestens zum Beginn
der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme des Gebotes besteht allerdings auch im Fall einer
Sicherheitsleistung nicht. Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn
unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen mitteilen. Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung
durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der
Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot.
Ergänzend gilt für schriftliche Gebote: Diese müssen spätestens am Tag der Versteigerung eingegangen sein und den
Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsumme ohne Aufgeld und
Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Stimmen Bezeichnung
des Versteigerungsgegenstandes mit der angegebenen Katalognummer nicht überein, ist die Katalognummer für den Inhalt
des Gebotes maßgebend. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in
Kenntnis zu setzen. Jedes Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen der erforderlich ist, um
andere Gebote zu überbieten.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Mit dem Fall
des Auktionshammers wird ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Abweichend hiervon ist
der Versteigerer berechtigt den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder zu verweigern. In diesem Fall ist der Bieter zwei
Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein
höheres Gebot erfolgt, kann der Versteigerer nach freiem Ermessen einem Bieter dem Zuschlag erteilen oder durch Los über
den Zuschlag entscheiden. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurück nehmen und die Sache erneut ausbieten,
wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Es wird
klargestellt, dass der Versteigerer an dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht beteiligt ist und in
keiner Weise für eine Verletzung des Kaufvertrages durch den Käufer oder den Verkäufer haftet.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung mit seiner Erteilung geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über, der auch
die Lasten trägt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
trägt der Käufer (Bieter).
6. Auf den Zuschlagpreis ist von dem Käufer kein Aufgeld geschuldet.
7. Zahlungen sind in bar in € an den Versteigerer zu leisten. Der Versteigerer ist zur Einziehung vom Einlieferer ermächtigt.
Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand vor Bezahlung des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises
sowie des geschuldeten Aufgeldes jeweils einschließlich gfl. der anfallenden Mehrwertsteuer herauszugeben. Das Eigentum
an dem Versteigerungsgegenstand geht erst auf den Käufer über, wenn der gesamte Kaufpreis sowie das geschuldete Aufgeld
jeweils einschließlich ggf. der anfallenden Mehrwertsteuer an den Versteigerer bezahlt wurden.
8. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehende Ansprüche
Verzugszinsen in Höhe der Bank üblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen. Mit dem Eintritt des Verzugs
werden sämtliche Forderungen des Versteigerers und des Verkäufers, zu deren Geltendmachung der Versteigerer berechtigt
ist, sofort fällig. Verlangt der Versteigerer, nachdem erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung oder Leistung bestimmt
wurde, Schadenersatz statt Erfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert, so haftet der Käufer, dessen Rechte aus
dem voran gegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgegenstandes sowohl für
den entgangenen Gewinn als auch auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen; er hat auf einen Mehrerlös, der auf der nochmaligen Versteigerung erzielt wird, keinen Anspruch und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Der Käufer hat
seine Erwerbung unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Zuschlag, beim Veranstalter abzuholen. Gerät er mit dieser
Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Mahnung nicht, ist der Verkäufer verpflichtet Schadensersatz
wegen Verzögerung der Leistung mit der Maßgabe zu erstatten, dass der Gegenstand nochmals versteigert und Schaden in
derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers berechnet wird, ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus der erneuten
Versteigerung zusteht. Auch in diesem Fall erlöschen die Rechte des Käufers aus dem voran gegangenen Zuschlag. Ab dem
Zuschlag lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Veranstalter, der berechtigt, aber
nicht verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maß-nahmen zu treffen. Er ist jederzeit
berechtigt den Gegenstand bei einem Dritten für Rechnung des Käufers einzulagern; lagert der Gegenstand beim
Veranstalter, kann dieser Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (mind. 100,-- € zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag) verlangen.
9. Sämtliche Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und –auf Gefahr des Interessenten (Bieter,
Käufer)- geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden – soweit gesetzlich zulässig – ohne Haftung für
Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den
Angaben der Einlieferer und werden vom Veranstalter gemacht. Etwaige Änderungen sind ausschließlich redaktioneller
Natur und betreffen nicht die Bewertung des Versteigerungsgegenstandes durch den Einlieferer. Die Angaben des
Einlieferers zur technischen Beschaffenheit sowie sonstige Angaben /z. B. Alter, Kilometerstand, Fahrtüchtigkeit) des
Vertragsgegenstandes werden von dem Versteigerer/Veranstalter nicht überprüft.
Die Katalogbeschreibungen stellen keine Beschaffenheitsangaben im Sinn der § 434 ff BGB dar. Die im Katalog des
Veranstalters/Versteigerers angegebenen Schätzpreise dienen – ohne Gewähr für die Richtigkeit – lediglich als Anhaltspunkt
für den Verkehrswert der zu versteigernde Gegenstände. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen der
Veranstalter/Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im
Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Durchführung des Kaufvertrages sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Verhalten des
Versteigerers/Veranstalters sowie der vorgenannten Personen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen haften nicht für leicht fahrlässiges Verschulden, es sein denn, dass eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt wurde.
10. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den im § 4 HGB bezeichneten Personen gehören, mit juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und mit – öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird zusätzlich Vereinbart, dass
Erfüllungsort 82467 Garmisch-Partenkirchen und Gerichtsstand ist. Garmisch-Partenkirchen ist ferner Gerichtsstand wenn
der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem
Versteigerer/Veranstalter und dem Bieter (Käufer) sowie dem Einlieferer (Verkäufer) gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Sollten im Einzelnen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Ort, Datum .....................................................................................................
Unterschrift / Einlieferer: ...............................................................................
Unterschrift / Versteigerer ..............................................................................
Classic-Car-Shop,
Auktionator Barry Caselton
Zugspitzstr. 49
D 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821-730 59 00
Fax: 08821-730 50 01
[email protected]