VErEINBArkEIT VoN BErUFS- UND PrIVATLEBEN
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VErEINBArkEIT VoN BErUFS- UND PrIVATLEBEN
WAS IST DIE BMW FAMILIENPFLEGEZEIT? Aufgrund der zunehmenden Relevanz von Pflege wurde zum 01.11.2012 die BMW Familienpflegezeit eingeführt. Bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes haben Mitarbeiter ab sofort die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bedarfsorientiert zu reduzieren und individuell zu verteilen – mit der Option, jederzeit auf ihr ursprüngliches Arbeitszeitmodell zurückzukehren. Entgelt und finanzielle Zusatzleistungen werden gemäß der Arbeitszeitreduzierung angepasst. Für die Dauer von maximal 2 Jahren wird der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung trotz Teilzeit nicht gekürzt. Die BMW Familienpflegezeit kann jeweils bis zum 15. eines Monats zum 1. des übernächsten Monats beantragt werden. FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN IHREN BETRIEBSRAT. VEREINBARKEIT VON BERUFSUND PRIVATLEBEN Betriebsrat kompakt. VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN – WAS BEDEUTET DAS? Frauen wollen sich nicht mehr zwischen Karriere und Kindern entscheiden. Väter wollen mehr Zeit für die Familie. Frauen wie Männer müssen sich angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend um ältere Angehörige kümmern. Aber auch gesellschaftliches Engagement oder die eigene Gesunderhaltung wollen mit dem Beruf in Einklang gebracht werden. All das heißt: Die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben gewinnt an Bedeutung. Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die betriebliche Umsetzung und eine unternehmensweit einheitliche Vorgehensweise regelt. WIE KANN DIE ARBEITSZEIT ANGEPASST WERDEN? Neben Teilzeit und Freistellungen (Elternzeit, Pflegezeit, Bildungsfreistellung) können Mitarbeiter ein Sabbatical oder zusätzlichen Urlaub (Vollzeit Select) beantragen. Seit November 2012 gibt es ein neues Arbeitszeitinstrument, die BMW Familienpflegezeit, durch das Mitarbeiter die Zeit der Pflege eines nahen Angehörigen leichter mit dem Job vereinbaren können. WAS IST MOBILES ARBEITEN? Mobiles Arbeiten ermöglicht es, die Arbeitszeit flexibel zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen aufzuteilen. Insbesondere bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben kann mobiles Arbeiten ein wichtiger Pfeiler für die Bewältigung der Zeitanforderungen darstellen. Die Durchführung des mobilen Arbeitens wird zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart. Voraussetzung ist natürlich, dass die Tätigkeit des Mitarbeiters telearbeitsfähig ist. WER KANN MICH BERATEN? Wenn man vor der Herausforderung steht, Berufs- und Privatleben zu vereinbaren, dann stehen folgende Ansprechpartner beratend zur Seite: – Führungskraft – pme Familienservice – BMW BKK Pflegeberatung – Betriebsrat INSTRUMENTE ZUR VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN. INDIVIDUELLE GESTALTUNG UND KOMBINATION. FLANKIERENDE BERATUNG: NEU BMW Familienpflegezeit Sabbatical BMW Zeitkonto teilzeit BERUFSLEBEN & PRIVATLEBEN Vollzeit Select Altersteilzeit Freistellungen* * Elternzeit, Pflegezeit etc. Mobiles Arbeiten Führungskraft pme Familienservice BMW BKK Pflegeberatung Betriebsrat WAS MACHT DER PME FAMILIENSERVICE? Der pme Familienservice ist ein langjähriger Kooperationspartner der BMW AG, der BMW Mitarbeiter bei der Vermittlung individueller Betreuungslösungen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige unterstützt. Die Beratungsstelle ist deutschlandweit vertreten. Der zwischen BMW und dem Familienservice vereinbarte Kooperationsvertrag umfasst die Angebote: – Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder. – Unterstützung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen (Homecare-Eldercare). Weitergehende Informationen finden sich im Intranet unter „Network A-Z: Familienservice“ (oder unter https://mein.familienservice.de, Benutzername: bmw, Passwort: 01edb4b30.) Hotline: 0 180-1558811. PFLEGE – UND NUN? Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder einfach „nur“ das Alter, können Grund dafür sein, dass Menschen pflegebedürftig werden. Für viele tritt die Situation unerwartet und akut auf. Erste Schritte zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sind: 1. Führungskraft informieren. Die Führungskraft ist erster Ansprechpartner, wenn kurzfristig Urlaub oder eine Freistellung nach Pflegezeitgesetz benötigt wird. 2. Pflegeberatung. Eine gründliche Beratung schafft Klarheit über die benötigte Hilfestellung. 3. Pflegestufe feststellen lassen. Die Pflegekasse bescheinigt über den medizinischen Dienst die Pflegestufe. Entsprechend der Pflegestufe können Leistungen beantragt werden. 4. Organisation der Betreuung. Die Entscheidung über die Aufteilung der Betreuung ist unter Rücksichtnahme auf familiäre und finanzielle Rahmenbedingungen sorgfältig zu treffen. 5. Mit Führungskraft Vereinbarkeitslösung festlegen. Mitarbeiter und Führungskraft vereinbaren entsprechend der individuellen und betrieblichen Belange, welche Instrumente angewandt werden.