VErEINBArkEIT VoN BErUFS- UND PrIVATLEBEN

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VErEINBArkEIT VoN BErUFS- UND PrIVATLEBEN
WAS IST DIE BMW FAMILIENPFLEGEZEIT?
Aufgrund der zunehmenden Relevanz von Pflege
wurde zum 01.11.2012 die BMW Familienpflegezeit
eingeführt. Bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit
eines nahen Angehörigen gemäß § 7 Absatz 3 des
Pflegezeitgesetzes haben Mitarbeiter ab sofort die
Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bedarfsorientiert zu
reduzieren und individuell zu verteilen – mit der
Option, jederzeit auf ihr ursprüngliches Arbeitszeitmodell zurückzukehren.
Entgelt und finanzielle Zusatzleistungen werden
gemäß der Arbeitszeitreduzierung angepasst. Für
die Dauer von maximal 2 Jahren wird der Anspruch
auf betriebliche Altersversorgung trotz Teilzeit nicht
gekürzt.
Die BMW Familienpflegezeit kann jeweils bis zum
15. eines Monats zum 1. des übernächsten Monats
beantragt werden.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN
SIE SICH BITTE AN IHREN BETRIEBSRAT.
VEREINBARKEIT
VON BERUFSUND PRIVATLEBEN
Betriebsrat kompakt.
VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND
PRIVATLEBEN – WAS BEDEUTET DAS?
Frauen wollen sich nicht mehr zwischen Karriere und
Kindern entscheiden. Väter wollen mehr Zeit für die
Familie. Frauen wie Männer müssen sich angesichts
der demografischen Entwicklung zunehmend um ältere Angehörige kümmern. Aber auch gesellschaftliches
Engagement oder die eigene Gesunderhaltung wollen
mit dem Beruf in Einklang gebracht werden. All das
heißt: Die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben gewinnt an Bedeutung.
Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat haben
eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die betriebliche Umsetzung und eine unternehmensweit einheitliche Vorgehensweise regelt.
WIE KANN DIE ARBEITSZEIT
ANGEPASST WERDEN?
Neben Teilzeit und Freistellungen (Elternzeit, Pflegezeit, Bildungsfreistellung) können Mitarbeiter ein
Sabbatical oder zusätzlichen Urlaub (Vollzeit Select)
beantragen. Seit November 2012 gibt es ein neues
Arbeitszeitinstrument, die BMW Familienpflegezeit,
durch das Mitarbeiter die Zeit der Pflege eines nahen
Angehörigen leichter mit dem Job vereinbaren können.
WAS IST MOBILES ARBEITEN?
Mobiles Arbeiten ermöglicht es, die Arbeitszeit flexibel
zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen aufzuteilen.
Insbesondere bei der Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben kann mobiles Arbeiten ein wichtiger Pfeiler
für die Bewältigung der Zeitanforderungen darstellen.
Die Durchführung des mobilen Arbeitens wird zwischen
Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart. Voraussetzung ist natürlich, dass die Tätigkeit des Mitarbeiters
telearbeitsfähig ist.
WER KANN MICH BERATEN?
Wenn man vor der Herausforderung steht, Berufs- und
Privatleben zu vereinbaren, dann stehen folgende
Ansprechpartner beratend zur Seite:
– Führungskraft
– pme Familienservice
– BMW BKK Pflegeberatung
– Betriebsrat
INSTRUMENTE ZUR VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN.
INDIVIDUELLE GESTALTUNG UND KOMBINATION.
FLANKIERENDE
BERATUNG:
NEU BMW Familienpflegezeit
Sabbatical
BMW Zeitkonto
teilzeit
BERUFSLEBEN
& PRIVATLEBEN
Vollzeit Select
Altersteilzeit
Freistellungen*
* Elternzeit, Pflegezeit etc.
Mobiles Arbeiten
Führungskraft
pme Familienservice
BMW BKK
Pflegeberatung
Betriebsrat
WAS MACHT DER PME
FAMILIENSERVICE?
Der pme Familienservice ist ein langjähriger Kooperationspartner der BMW AG, der BMW Mitarbeiter bei
der Vermittlung individueller Betreuungslösungen für
Kinder und pflegebedürftige Angehörige unterstützt.
Die Beratungsstelle ist deutschlandweit vertreten. Der
zwischen BMW und dem Familienservice vereinbarte
Kooperationsvertrag umfasst die Angebote:
– Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder.
– Unterstützung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
von Angehörigen (Homecare-Eldercare).
Weitergehende Informationen
finden sich im Intranet unter
„Network A-Z: Familienservice“
(oder unter https://mein.familienservice.de,
Benutzername: bmw, Passwort: 01edb4b30.)
Hotline: 0 180-1558811.
PFLEGE – UND NUN?
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit
oder einfach „nur“ das Alter, können Grund dafür sein,
dass Menschen pflegebedürftig werden. Für viele tritt
die Situation unerwartet und akut auf. Erste Schritte
zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sind:
1. Führungskraft informieren.
Die Führungskraft ist erster Ansprechpartner, wenn
kurzfristig Urlaub oder eine Freistellung nach Pflegezeitgesetz benötigt wird.
2. Pflegeberatung.
Eine gründliche Beratung schafft Klarheit über die
benötigte Hilfestellung.
3. Pflegestufe feststellen lassen.
Die Pflegekasse bescheinigt über den medizinischen
Dienst die Pflegestufe. Entsprechend der Pflegestufe
können Leistungen beantragt werden.
4. Organisation der Betreuung.
Die Entscheidung über die Aufteilung der Betreuung
ist unter Rücksichtnahme auf familiäre und finanzielle Rahmenbedingungen sorgfältig zu treffen.
5. Mit Führungskraft Vereinbarkeitslösung festlegen.
Mitarbeiter und Führungskraft vereinbaren entsprechend der individuellen und betrieblichen Belange,
welche Instrumente angewandt werden.

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