Sorge - dr. dörfelt · schumacher · grützner und sozien
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DR. DÖRFELT · SCHUMACHER · GRÜTZNER UND SOZIEN 1/2 Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Amtsgericht Norderstedt 01.] Beide Eltern informieren sich zunächst beim Jugendamt oder bei einem Anwalt über die Möglichkeit, mit Hilfe des Jugendamtes eine Lösung zu finden. 02.] Eltern und das Jugendamt sprechen hierfür zeitnah einen Termin ab. Das Jugendamt kann auch eine Beratungsstelle vermitteln. 03.] Beide Eltern nehmen Beratung mit dem Ziel der Entwicklung einer verbindlichen Vereinbarung wahr. 04.] Gelingt diese, ist ein Antrag an das Familiengericht zum Sorge- bzw. Umgangsrecht nicht mehr erforderlich. Gelingt diese nicht, stellt ein Elternteil bzw. dessen Rechtsanwalt bei dem Familiengericht einen kurzen Antrag zur Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs, der keine Einzelheiten enthalten sollte. 05.] Das Familiengericht lädt in diesem Fall die Eltern, ggf. die Rechtsanwälte und das Jugendamt unverzüglich zu einem mündlichen Anhörungstermin, der kurzfristig, der Regel innerhalb von vier Wochen stattfindet. Ein schriftlicher Antrag des anderen Elternteils ist nicht erforderlich. 06.] Noch vor dem familiengerichtlichen Anhörungstermin nehmen Eltern und Jugendamt Kontakt zueinander auf und vereinbaren zeitnah einen vorbereitenden Gesprächstermin. 07.] Eltern versuchen, mit dieser fachlichen Unterstützung im Vorfeld der familiengerichtlichen Anhörung eine tragfähige Lösung im Interesse und zum Wohl der Kinder zu erarbeiten. 08.] Kann im Vorfeld der familiengerichtlichen Anhörung zwischen den Eltern eine Vereinbarung getroffen werden, kann diese im familiengerichtlichen Anhörungstermin besprochen und protokolliert werden. 09.] Ergibt sich im Vorfeld keine Einigung zwischen den Eltern, haben diese in der familiengerichtlichen Anhörung nochmals die Möglichkeit, ihre Position darzustellen und ggf. eine Vereinbarung zu treffen. 10.] Findet sich keine Lösung, verweist das Familiengericht die Eltern zurück an die Beratung. Die Eltern werden dann dort – auch in mehreren Terminen – bei der Erarbeitung einer Vereinbarung begleitet und unterstützt. Das familiengerichtliche Verfahren wird hierfür vertagt, soweit, ergeht eine vorläufige Regelung durch das Gericht. 11.] Im dann folgenden familiengerichtlichen Anhörungstermin werden die ggf. getroffenen Vereinbarungen der Eltern protokolliert und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Dr. Dörfelt · Schumacher · Grützner und Sozien | Rechtsanwälte Fachanwälte Notare Hamburger Strasse 89 24558 Henstedt - Ulzburg Telefon: 04193 - 9974-0 Telefax: 04193 - 4126 Bahnhofstraße 14 25451 Quickborn Telefon: 04106 - 6409095 Telefax: 04106 - 6409097 [email protected] www.doerfelt-rechtsanwaelte.de DR. DÖRFELT · SCHUMACHER · GRÜTZNER UND SOZIEN 2/2 Die Jugendämter Stadt Norderstedt Jugendamt und Soziales Rathausallee 50 22846 Norderstedt Tel. 040 - 535 95- 401 Kreis Segeberg Amt für Jugend und Familie Alvesloher Str. 27b 24568 Kaltenkirchen Tel. 04191 - 91 23- 0 Kreis Stormarn Fachdienst Soziale Dienst, Allgemeiner Sozialdienst Am Markt 6a 22941 Bargteheide Tel. 04532 - 20 86 – 11 bis 16 Die Beratungsstellen Erziehungs- Ehe- und Lebensberatungsstelle Kirchenplatz 1a 22844 Norderstedt Tel. 040 - 525 58 44 pro familia Norderstedt Kielortring 51 22850 Norderstedt Tel. 040 - 522 85 78 Sozialwerk Norderstedt e.V. Ochsenzoller Str. 85 22848 Norderstedt Eingang Hermann- Löns- Weg 9 Tel. 040 - 523 73 80 Erziehungs-, und Familienberatung Kaltenkirchen Familien- und Lebensfragen Flottkamp 13b 24568 Kaltenkirchen Tel. 04191 - 45 99 Dr. Dörfelt · Schumacher · Grützner und Sozien | Rechtsanwälte Fachanwälte Notare Hamburger Strasse 89 24558 Henstedt - Ulzburg Telefon: 04193 - 9974-0 Telefax: 04193 - 4126 Bahnhofstraße 14 25451 Quickborn Telefon: 04106 - 6409095 Telefax: 04106 - 6409097 [email protected] www.doerfelt-rechtsanwaelte.de