Sorge - dr. dörfelt · schumacher · grützner und sozien

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DR. DÖRFELT · SCHUMACHER · GRÜTZNER UND SOZIEN
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Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Amtsgericht Norderstedt
01.] Beide Eltern informieren sich zunächst beim Jugendamt oder bei einem Anwalt über die Möglichkeit,
mit Hilfe des Jugendamtes eine Lösung zu finden.
02.] Eltern und das Jugendamt sprechen hierfür zeitnah einen Termin ab. Das Jugendamt kann auch eine
Beratungsstelle vermitteln.
03.] Beide Eltern nehmen Beratung mit dem Ziel der Entwicklung einer verbindlichen Vereinbarung wahr.
04.] Gelingt diese, ist ein Antrag an das Familiengericht zum Sorge- bzw. Umgangsrecht nicht mehr
erforderlich. Gelingt diese nicht, stellt ein Elternteil bzw. dessen Rechtsanwalt bei dem Familiengericht
einen kurzen Antrag zur Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs, der keine Einzelheiten
enthalten sollte.
05.] Das Familiengericht lädt in diesem Fall die Eltern, ggf. die Rechtsanwälte und das Jugendamt unverzüglich
zu einem mündlichen Anhörungstermin, der kurzfristig, der Regel innerhalb von vier Wochen stattfindet.
Ein schriftlicher Antrag des anderen Elternteils ist nicht erforderlich.
06.] Noch vor dem familiengerichtlichen Anhörungstermin nehmen Eltern und Jugendamt Kontakt zueinander
auf und vereinbaren zeitnah einen vorbereitenden Gesprächstermin.
07.] Eltern versuchen, mit dieser fachlichen Unterstützung im Vorfeld der familiengerichtlichen Anhörung eine
tragfähige Lösung im Interesse und zum Wohl der Kinder zu erarbeiten.
08.] Kann im Vorfeld der familiengerichtlichen Anhörung zwischen den Eltern eine Vereinbarung getroffen
werden, kann diese im familiengerichtlichen Anhörungstermin besprochen und protokolliert werden.
09.] Ergibt sich im Vorfeld keine Einigung zwischen den Eltern, haben diese in der familiengerichtlichen
Anhörung nochmals die Möglichkeit, ihre Position darzustellen und ggf. eine Vereinbarung zu treffen.
10.] Findet sich keine Lösung, verweist das Familiengericht die Eltern zurück an die Beratung. Die Eltern
werden dann dort – auch in mehreren Terminen – bei der Erarbeitung einer Vereinbarung begleitet
und unterstützt. Das familiengerichtliche Verfahren wird hierfür vertagt, soweit, ergeht eine vorläufige
Regelung durch das Gericht.
11.] Im dann folgenden familiengerichtlichen Anhörungstermin werden die ggf. getroffenen Vereinbarungen
der Eltern protokolliert und das Verfahren ist damit abgeschlossen.
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Die Jugendämter
Stadt Norderstedt
Jugendamt und Soziales
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Tel. 040 - 535 95- 401
Kreis Segeberg
Amt für Jugend und Familie
Alvesloher Str. 27b
24568 Kaltenkirchen
Tel. 04191 - 91 23- 0
Kreis Stormarn
Fachdienst Soziale Dienst, Allgemeiner Sozialdienst
Am Markt 6a
22941 Bargteheide
Tel. 04532 - 20 86 – 11 bis 16
Die Beratungsstellen
Erziehungs- Ehe- und Lebensberatungsstelle
Kirchenplatz 1a
22844 Norderstedt
Tel. 040 - 525 58 44
pro familia Norderstedt
Kielortring 51
22850 Norderstedt
Tel. 040 - 522 85 78
Sozialwerk Norderstedt e.V.
Ochsenzoller Str. 85
22848 Norderstedt
Eingang Hermann- Löns- Weg 9
Tel. 040 - 523 73 80
Erziehungs-, und Familienberatung Kaltenkirchen
Familien- und Lebensfragen
Flottkamp 13b
24568 Kaltenkirchen
Tel. 04191 - 45 99
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