Richtlinien für die Hausarbeit
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Richtlinien für die Hausarbeit
RICHTLINIEN FÜR SCHRIFTLICHE ARBEITEN Ringlehrveranstaltungen „Einführung in die Menschenrechte“ und „Öffentlicher Raum“ Die TeilnehmerInnen der Ringlehrveranstaltungen sind grundsätzlich frei in ihrer Themenwahl, soweit das vorgeschlagene Thema den in der Vorlesung behandelten entspricht. Wenn Sie sich für ein Thema entschieden haben, kontaktieren Sie bitte die/den in Frage kommende/n Vortragende/n für die Betreuung. Als BetreuerIn für Hausarbeiten kommen grundsätzlich alle an der Uni oder am ETC angestellten Vortragenden in Frage. Externe Vortragende sind nicht verpflichtet, Hausarbeiten anzunehmen (meist aber gerne bereit, bei inhaltlichen Fragen zu unterstützen). Alle Arbeiten müssen anfangs eine klare Fragestellung formulieren und am Ende Schlussfolgerungen aufweisen, eine bloße Zusammenfassung des behandelten Themas reicht als Schlussfolgerung nicht aus. Die Arbeiten müssen ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis enthalten. Das Literaturverzeichnis sollte alphabetisch geordnet sein und auch Internetliteratur ist detailliert anzuführen. Die Ausführungen sind mit Fußnoten in einheitlicher Zitierweise zu belegen. Der Umfang soll ca. 10-15 Seiten umfassen. Abgabefristen: möglichst zu Semesterende, spätestens 30.4. für Wintersemester und 30.9. für Sommersemester. Wegen der Häufung von Plagiatsvorwürfen an Universitäten im Allgemeinen sowie aus aktuellem Anlass im Besonderen soll den StudentInnen für die Verfassung von schriftlichen/wissenschaftlichen Arbeiten folgendes in Erinnerung gerufen werden: Der Text muss selbständig formuliert werden. Die Verwendung ungekennzeichneter Quellen jeglicher Art (Texte anderer Autoren, juristische Entscheidungen, Lehrbücher, DVDs, Videos, InternetLiteratur etc...) oder das Kopieren aus dem Internet stellen Plagiate dar und haben die Bewertung mit "nicht genügend" ohne Wiederholungsmöglichkeit zur Folge. Insbesondere gelten sinngemäß die in der Satzung der Universität Graz angeführten Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft. Richtlinien zur Abfassung von Diplomarbeiten und Dissertationen bei Prof. Benedek (englisch) BIBLIOGRAPHIEREN UND ZITIEREN 1. Grundlegende Vorgaben1 Bibliographieren und Zitieren bedeutet, dass eine wörtlich übernommene Belegstelle zur exakten Dokumentation und Veranschaulichung in der eigenen Darstellung an passender Stelle eingesetzt wird, sie muss daher genau, authentisch (zuverlässig) und angemessen (sach- und funktionsgerecht) sein und wird durch Anführungszeichen und die Angabe der Quelle gekennzeichnet. 1 Stangl Werner, Arbeitsblätter, http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/LITERATUR/QuellenangabenPraxis.shtml (13.1.2013) ERKENNBARKEIT: Der Leser muss unmittelbar erkennen können, welche Passagen ein Zitat darstellen. GENAUIGKEIT: Im direkten Zitat sind Worte, Wortstellung, Orthographie und Interpunktion also auch Fehler - vom Original zu übernehmen. Mit dem Hinweis [sic!] nach dem entsprechenden Wort macht man gewöhnlich auf den Fehler im Original aufmerksam. UNMITTELBARKEIT: Nach Möglichkeit sollten Originaltexte für Zitate herangezogen werden. Bei fremdsprachigen Texten sollte demnach in der Originalsprache zitiert werden. ZWECKMÄSSIGKEIT: Zitate sollen nur dann eingesetzt werden, wenn sie tatsächlich in Bezug zur behandelten Thematik stehen. 2. Formale Vorgaben Anfang und Ende eines Zitates werden durch Anführungszeichen gekennzeichnet. "Ein paar grundlegende Zitate zieren den ganzen Menschen." Lässt man Worte/Passagen des Originalzitates aus, so macht man dies durch rechteckige Klammern und drei Auslassungspunkte deutlich: "Ein paar [...] Zitate zieren den ganzen Menschen." Wörtliche Rede in Zitaten muss durch eine andere Art von Anführungszeichen gekennzeichnet werden: "Am Ende seines Lebens tat Heine den Ausspruch: >Ein paar grundlegende Zitate zieren den ganzen Menschen.<" Zitate in einem Zitat werden an Anfang und Ende des Zitats mit je einem 'einfachen An- und Abführungszeichen' versehen. "Er bezeichnete ihn als Verbrecher, 'dem das Handwerk gelegt gehört', und beschimpfte ihn." Eigene Einschübe in ein Zitat setzt man in eckige Klammern: "Der Präsident [der USA] wird für eine Periode von vier Jahren gewählt." Auslassungen oder Veränderungen des Originaltextes sind durch eckige Klammern zu markieren. Beim Zitieren von Verszeilen und Strophen kann man diese entweder originalgetreu wiedergeben oder Zeilenwechsel durch Virgel "/" bzw. das Strophenende durch doppelte Virgel "//" kennzeichnen. Zitate müssen selbst bei orthographischen Besonderheiten oder merkwürdiger Interpunktion originalgetreu übernommen werden, man kann solche Feler (sic!) wie eben demonstriert aber kennzeichnen. Originalfehler in Zitaten dürfen daher nicht korrigiert werden, sondern sind durch einen Zusatz [!] oder [sic!] anzuzeigen - Ausnahme bei alter und neuer Rechtschreibung, die nicht gekennzeichnet werden muss. Falls bestimmte Teile des Zitates hervorgehoben werden sollen, muss dies als Veränderung des Zitates ausgewiesen werden. Dies geschieht z.B. durch folgende Formen: [Hervorhebung durch den Autor]. Das gilt auch bei fehlenden Hervorhebungen, etwa wenn kein Kursivdruck wie im Original möglich ist, wobei eine andere Form der Hervorhebung durch Unterstrich oder Fettdruck die des Autors ersetzen kann. Längere Textpassagen können auch in Form indirekter Rede (Konjunktiv) zitiert / referiert werden (vgl. S.?). 3. Spezielle Zitationsprobleme Ab etwa vier Zeilen eines Originalzitats ist es üblich, dieses in einen eigenen Absatz - meist mit Einrückung - zu setzen Stichwörter oder Artikel in Lexika ohne Autoren werden im Text mit Angabe des Lexikons (z.B. Duden 1991, S. 526) und im Literaturverzeichnis unter dem (Kurz)Titel des Lexikons zitiert: Pädagogik (1991). Duden. Die deutsche Rechtschreibung. Mannheim: Dudenverlag. Wenn kein Autor bei einer Quelle angegeben ist, dann wird das dieser mit N.N. (nomen nescio) oder o.V. bezeichnet, sowohl im Text als auch im Literaturverzeichnis. Manchmal werden bei fehlendem Autor auch der herausgebenden Organisation (z.B. ARD, ZDF) angegeben, was vor allem bei Internetquellen der Falls sein kann. Ist das Jahr der Veröffentlichung nicht ersichtlich, wird wie üblich "o.J." angegeben. VORSCHLÄGE ZUR ZITIERWEISE BEI VÖLKERRECHTLICHEN ARBEITEN 1. Allgemeines Grundsätzlich bestehen keine verbindlichen Zitierregeln. Es gelten nur die Gebote der Einheitlichkeit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit. Diese Anleitung ist daher auch nur als ein möglicher Vorschlag zu betrachten. 2. Monographien Autor/en (Nachname und Vorname(n)) in kursiv, Titel, ev. Untertitel, Erscheinungsort/e (falls mehrere, nur Haupterscheinungsort mit "etc." oder maximal zwei Orte), ev. zusätzlich Verlag (in Klammer), Erscheinungsjahr. Auflage vor Erscheinungsjahr; Nachdrucke mit Orts- und Verlagsangabe und Erscheinungsjahr nach ursprünglichem Erscheinungsjahr; Seite und/oder Randzahl. Im Literaturverzeichnis wäre zusätzlich eine allfällige Reihe anzugeben. Beispiele: Schmalenbach Kirsten, Die Haftung internationaler Organe, Frankfurt am Main (Peter Lang GmbH) 2004, 39. Wilcox Clair, A Charter for World Trade, New York (Macmillan Co.) 1949, reprint New York (Arno Press) 1972. Seidl-Hohenveldern Ignaz/Stein Torsten/von Buttlar Christian, Völkerrecht, Köln etc. (Carl Heymanns), 11. Aufl., 2005. 3. Sammelwerke Es gilt dasselbe. Anstelle des Autors erscheinen die Namen der Herausgeber. Beispiele: Benedek Wolfgang (ed.), Understanding Human Rights, Vienna etc. (NWV/BWV/Intersentia), 2nd ed., 2006. Neuhold Hanspeter/Hummer Waldemar/Schreuer Christoph (Hg.), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts, Bd.I, Wien (Manz), 4. Aufl., 2004. Marko Josef/Boric Tomislav (Hg.), Slowenien – Kroatien – Serbien. Die neuen Verfassungen, Wien etc. (Böhlau), 1991 (Brünner Christian/Mantl Wolfgang/Welan Manfried (Hg.), Studien zu Politik und Verwaltung, Bd. 39). 4. Aufsätze Manchmal enthalten die Zeitschriften (a) Hinweise hinsichtlich der Zitierweise, insbesondere der zu gebrauchenden Abkürzungen, ansonsten gilt: Autor/en (Nachname und Vorname(n)) in kursiv, Titel, in: Zeitschrift, Band, Jahr (in Klammer), ev. Nummer, Seitenzahl. Dasselbe gilt für Beiträge in Sammelwerken (b) und Festschriften (c). Schmalenbach Kirsten, Immunität von Staatsoberhäuptern und anderen Staatsorganen, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. 61 (2006), 397-432. Benedek Wolfgang, Recht des internationalen Handels, in: Neuhold Hanspeter/Hummer Waldemar/Schreuer Christoph (Hg.), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts, Bd. I, Wien (Manz), 4. Aufl., 2004, 479-489, (Rz. ...). Murphy Dale D., The Tuna-Dolphin Wars, Journal of World Trade Bd. 40 (2006) Nr. 4, 597-617. Benedek Wolfgang, Developing the Constitutional Order of the WTO – The Role of NGOs, in: Benedek Wolfgang/Isak Hubert/Kicker Renate (eds.), Development and Developing International and European Law, Essays in Honour of Konrad Ginther on the occasion of his 65th birthday, Frankfurt am Main (Peter Lang), 1999, 228-250. 5. Verweise innerhalb der Arbeit 3 Varianten: Erst Vollzitat und bei Wiederholung Verweis, z. B. Zemanek (Anm. 3), 12. In Literaturverzeichnis Vollzitat und in der Fußnote Kurzzitat, z. B. Oberleitner (2005), 12; bei mehreren Schriften desselben Autors aus dem gleichen Jahr: Oberleitner (2005a), Oberleitner (2005b) etc., sowohl bei Kurzzitat als auch bei Vollzitat (Hinweis: „zitiert als Oberleitner (2005a)“). Kurzzitat mit Kurztitel (die ersten aussagekräftigen Worte des Titels), z. B. Erstzitat: Kicker Renate, Prevention of Human Rights Violations: Standard-Setting through Monitoring – A European Approach, in: Neuhold Hanspeter (Hg.), Transatlantic Legal Issues – European Views, Vienna Diplomatic Academy, Favorita Papers (2005) Nr. 3, 39-54. Folgezitate: Kicker, Prevention (2005), 50. Originalzitat nach Sekundärliteratur: z. B. Jean Bodin, ..., zit. nach: ... 6. Materialien, Dokumente Allgemein zugängliche Verträge sind nicht extra auszuweisen, ansonsten Vertrag und Quelle: Dokumente sind zumindest im Literaturverzeichnis mit Titel anzuführen; Beispiele: SR Resolution 217 (1965), Question concerning the situation in Southern Rhodesia, vom 20.11.1965 [in Englisch: SC Res ….] GV Resolution 61/3 (2006), Appointment of the Secretary-General of the United Nations, vom 13.10.2006 [in Englisch: GA Res …] Deklaration über die völkerrechtlichen Grundsätze der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Staaten und Völkern, VN Dok. GV/Res. 2625 (XXV) vom 24.10.1970 [in Englisch: UN Doc. GA/Res. 2625 (XXV)] Trade and Environment, Factual Note by the Secretariat, GATT Doc. L/6896 of 18 September 1991 VO (EG) Nr. ... über ... vom ..., in: ABl. 1994 L ... Cuban Liberty and Democratic Solidarity (Libertad) Act of 1996, U.S.C. Title 22, sections 6021-6091 Protocol on the Establishment of an African Court on Human and People’s Rights, adopted 10 June 1998, entered into force 25 January 2004, OAU Doc. OAU/LEG/MIN/AFCHPR/PROT.1/rev.2/1997 7. Entscheidungen Entscheidendes Organ, Name und Qualität der Entscheidung, Datum, Quelle Beispiele: StIG, Nationality Decrees in Tunis and Morocco, Gutachten vom 7.2.1923, PICJ Reports (1923), Series B, No. 4 [in Englisch: PICJ, …] IGH, Barcelona Traction, Light and Power Company Limited (Belgium v. Spain) (Second Phase), Urteil vom 5.2.1970 ICJ Reports (1970), 3 [in Englisch: ICJ …] EGMR, United Communist Party of Turkey and others, Urteil vom 30.1.1998, RJD 1998-I, at 45 [in Englisch: ECtHR …] Inter-American Commission on Human Rights, Mexico Election Decisions, Cases 9768, 9780, 9828, Inter-Am. CHR 97, 108, OEA/ser.L/V/11.77, doc. 7, rev. 1 (1990), 97 8. Zeitungsartikel Autor/en (Nachname und Vorname(n)) in kursiv, Titel, in: Name der Zeitung, Datum, Seite. Beispiel: Pippan Christian, Der Präsident als oberster Herr über die Gerichte. Die fragwürdigen Verfahren gegen die Gefangen auf Guantánamo, in: NZZ am Sonntag, Internationale Ausgabe, 13. Juli 2003, 19 9. Internetquellen Institution/Autor, Titel, URL, Zugriffsdatum Dokumente: African Union, Status List of Treaties, Conventions, Protocols and Charters, http://www.africa-union.org/root/au/Documents/Treaties/treaties.htm (24.10.2006) ASEAN, Overview – political cooperation, http://www.aseansec.org/64.htm BBC, Burma will not take ASEAN chair, http://news.bbc.co.uk/2/hi/asiapacific/4715283.stm (26.7.2005) State of the Union Address by the President of the United States of America, George W. Bush of 31 January 2006, http://www.whitehouse.gov/stateoftheunion/ 2006/index.html (24.10.2006) Artikel: Kettemann, Matthias C., The Conceptual Debate on Human Security and its Relevance for the Development of International Law, in: Human Security Perspectives, Bd. 3 (2006) Nr. 1, 39-52, http://www.etc-graz.at/cms/fileadmin/ user_upload/ETC-Hauptseite/human_security/hsperspectives/pdffiles/V1-I3/06_kettemann.pdf (24.10.2006) 10. Sonstiges Jede der verwendeten Literatur wörtlich oder dem Sinne nach übernommene Stelle ist als solche kenntlich zu machen. Dies gilt auch für Übersetzungen aus Fremdsprachen. Meist beginnen Fußnoten mit "Siehe", "Vgl." etc. Werden Aussagen eines Autors unmittelbar zitiert, ist dies nicht notwendig. Bei Seitenzahlen kann auf das S. verzichtet werden, wenn es sich eindeutig aus der Stellung der Zahl ergibt, dass die Seitenzahl gemeint ist. Erstreckt sich der Verweis auf die fortfolgende Seite, so wird dies mit "f.", im Fall mehrerer Seiten mit "ff." nach der Seitenzahl gekennzeichnet. Möglich ist auch die Hervorhebung einer bestimmten Seite in einem längeren relevanten Abschnitt, z.B. 31ff., 35. In englischer Sprache: et seq. Bände werden deutsch "Bd.", englisch und französisch "Vol." abgekürzt. "A.a.O." nur bei Wiederholungen desselben Zitats in der darauffolgenden Fußnote. Gebräuchlich auch Ibid., Id., Ebd. Hat eine Publikation keinen Verfasser, so beginnt das Zitat mit o.V.; findet sich kein Erscheinungsjahr, so schreibt man o. J. Handelt es sich um einen noch nicht im Druck erschienen Text, einen Vortrag oder ein Interview, so schreibt man anstelle Erscheinungsort und -jahr nur "in Druck" (engl.: "in print") oder "unveröffentlichtes Manuskript" bzw. Autor, in: "Vortrag am ..., in ...", oder "Interview mit ..., am …" Zur Gliederung des Textes empfiehlt sich die Folge: I. A. 1. a., danach aa. oder ii. oder 1., 1.1, 1.1.1 etc.