Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 453/2010/EU
Druckdatum: 19.09.2011
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1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Produktidentifikator
· Handelsname: Chlor, flüssig
· Artikelnummer: 6019
· CAS-Nummer:
7782-50-5
· EG-Nummer:
231-959-5
· Indexnummer:
017-001-00-7
· Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemischer Grundstoff
Biozid-Produkt.
Oxidationsmittel.
· Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Lieferant:
Hugo Häffner Vertrieb GmbH & Co. KG
Tel.: 07141/67-0
Friedrichstr. 3
Fax : 07141/67-33237
71679 ASPERG
internet: www.hugohaeffner.com
Sachkundige Person gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
[email protected]
· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Labor
· Notrufnummer: +49(0) 40 853 123-0
*
2 Mögliche Gefahren
· Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS03 Flamme über einem Kreis
Ox. Gas 1
H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
GHS04 Gasflasche
Press. Gas
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Acute Tox. 1
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
GHS09 Umwelt
Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
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GHS07
Skin Irrit. 2
Eye Irrit. 2
STOT SE 3
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
T; Giftig
R23:
Giftig beim Einatmen.
Xi; Reizend
R36/37/38:
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
N; Umweltgefährlich
R50:
Sehr giftig für Wasserorganismen.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Gas/Dämpfe sind schwerer als Luft Sie können sich in geschlossenen Räumen ansammeln, insbesondeream
Fußboden oder in tiefergelegenen Bereichen.
Kontakt mit der Flüssigphase kann Kaltverbrennungen / Erfrierungen verursachen.
Behälter steht unter Druck.
Gefahr der Hautresorption.
· Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS03
GHS04
GHS06
GHS09
· Signalwort Gefahr
· Gefahrenhinweise
H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
· Sicherheitshinweise
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P244
Druckminderer frei von Fett und Öl halten.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P260
Gas/Dampf nicht einatmen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315
Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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P304+P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert.
P332+P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P403
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
· Zusätzliche Angaben: Listenstoff (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3).
· Sonstige Gefahren Wirkt ätzend auf die Atemwege.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung: Stoffe
· CAS-Nr. / Bezeichnung
7782-50-5 Chlor
· Identifikationsnummer(n):
· EG-Nummer: 231-959-5
· Indexnummer: 017-001-00-7
· RTECS-Nummer: FO 2100000
*
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Selbstschutz des Ersthelfers.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
· nach Einatmen:
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Bei Atemstillstand künstliche Beatmung mittels Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät durchführen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Bei Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B. Ventolair-, Pulmicort-Dosieraerosol.
(Ventolair und Pulmicort sind registrierte Warenzeichen).
· nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Wunde steril abdecken.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Bei Kaltverbrennungen mindestens 15 Minuten mit lauwarmen (nicht heißem) Wasser spülen.
· nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Unverletztes Auge schützen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
· nach Verschlucken: Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen.
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· Hinweise für den Arzt:
· Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Gefahren: Gefahr von Lungenödem.
· Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem.
Kreislauf überwachen.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
Schaum
Wassersprühstrahl
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
· Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Der Stoff /das Produkt ist brandfördernd.
· Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
· Weitere Angaben:
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation oder Abwasser gelangen.
Einwirkung von Feuer kann Bersten / Explodieren des Behälters verursachen.
*
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personen in Sicherheit bringen.
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Gebiet räumen.
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten.
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Wenn möglich, Gasaustritt stoppen.
Ausbreitung verhindern (z.B. durch Bergungsverpackung).
· Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder oder Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
Verschmutzte Gegenstände und Fussboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
· Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
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Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Kein Wasser auf die Leckstellen.
*
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Produkt nur in geschlossenem System umfüllen und handhaben.
Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).
Gasflaschen gegen Umstürzen sichern.
Die Ventilverschlußmutter oder der Verschlußstopfen muß korrekt befestigt sein.
Die Ventilschutzeinrichtung muß korrekt befestigt sein.
Ventile langsam öffnen um Druckstöße zu vermeiden.
Nur solche Ausrüstung verwenden, die für dieses Produkt und den vorgesehenen Druck und Temperatur
geeignet ist.
Rückströmung in den Gasbehälter verhindern.
Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern.
Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
Kein Wasser auf Ventile, Flansche und andere Ausrüstungsteile.
Spülen von Rohrleitungen und Armaturen mit inerten Gasen - ungeeignet: Wasser, Lösungsmittel.
Spülen
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Das Produkt ist nicht brennbar, unterhält jedoch die Verbrennung.
· Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Lagerräume gut belüften.
Ortsbewegliche Druckgeräte verwenden.
Geeignete Werkstoffe: Vergüteter Stahl, normalisierter Stahl und Kohlenstoffstahl, nichtrostender Stahl.
Ventile: geeignete Werkstoffe: Messing, Kupferlegierungen, Kohlenstoffstahl, nichtrostender Stahl.
Ungeeignete Werkstoffe: Aluminiumlegierungen.
· Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit brennbaren und leichtentzündlichen Stoffen lagern.
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Die Ventilschutzeinrichtung muß korrekt befestigt sein.
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über 50°C aufbewahren.
Gasflaschen gegen Umstürzen sichern.
Vor Erwärmung/Überhitzung schützen.
· Lagerdauer: Unbegrenzt haltbar.
· Lagerklasse: 2 A "Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase"
· Spezifische Endanwendungen
Verwendung als Biozid-Produkt gem. Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.
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8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7782-50-5 Chlor
AGW (Deutschland)
1,5 mg/m³, 0,5 ml/m³
1(I);DFG, Y
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 1,5 mg/m³, 0,5 ml/m³
MAK (Österreich)
Kurzzeit: 1,5 mg/m³, 0,5 ppm
SUVA (Schweiz)
8 Stunden: 1,5 mg/m³, 0,5 ppm
Kurzzeit: 1,5 mg/m³, 0,5 ppm
· Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Vor dem Essen, Trinken, Rauchen, vor Benutzung der Toilette und bei Arbeitsende Hände und/oder Gesicht
waschen.
· Atemschutz:
Atemschutz bei hohen Konzentrationen.
Umluftunabhängiges Atemgerät für Notfälle bereithalten.
· Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:
Gasfiltergerät B (Farbe grau)(für anorganische Gase und Dämpfe)(DIN 3181, EN 14387).
Kombinationsfilter B-P3
· Handschutz:
Schutzhandschuhe (geprüft nach EN 374).
· Handschuhmaterial
Handschuhe aus Leder.
FKM; 0,7 mm; ≥ 480 min
· Augenschutz:
Schutzbrille (DIN EN 166).
bei erhöhter Gefährdung zusätzlich Gesichtsschutzschild
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
komprimiertes, verflüssigtes Gas
Form:
gelbgrün
Farbe:
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· Geruch:
stechend
· pH-Wert (6,4 g/l) bei 20°C:
1,8
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
-101°C
-34°C
· Flammpunkt:
nicht anwendbar
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
nicht anwendbar
· Zündtemperatur:
keine
· Selbstentzündlichkeit:
keine
· Explosionsgrenzen:
untere:
obere:
· Brandfördernde Eigenschaften
keine
keine
0,7 (ISO 10156-2:2005)
(Sauerstoffäquivalenzfaktor Ci)
· Dampfdruck bei 50°C:
14270 hPa
6730 hPa (bei 20°C)
8800 hPa (bei 30°C)
· Dichte bei -34°C:
1,563 g/cm³
· Schüttdichte:
· Dampfdichte bei 0°C:
· Rel. Gasdichte
nicht anwendbar
3,214 g/l
2,486 (Luft=1)
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser bei 20°C:
organischen Lösemitteln:
7,3 g/l
unlöslich in den meisten organischen Lösemitteln
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Keine Daten vorhanden
· Viskosität:
dynamisch bei 20°C:
· Sonstige Angaben
0,34 mPas
Kritische Temperatur: 144°C
Kritischer Druck: 77000 hPa
Verdampfungsenthalpie: 288 kJ/kg K am Siedepunkt
10 Stabilität und Reaktivität
· Zu vermeidende Bedingungen
Wärmequellen / Hitze - Berstgefahr.
Feuchtigkeit.
· Unverträgliche Materialien:
Reaktionen mit Fetten und Ölen.
Reaktionen mit Alkalimetallen.
Reaktionen mit Reduktionsmitteln.
Reaktionen mit zahlreichen chemischen Verbindungen.
Reaktionen mit Alkalien (Laugen).
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine
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Handelsname: Chlor, flüssig
(Fortsetzung von Seite 7)
· Weitere Angaben: Stabil unter normalen Bedingungen.
11 Toxikologische Angaben
· Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Inhalativ LC50/1h 137 mg/l (Maus)
293 mg/l (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: reizend
· am Auge: Gefahr ernster Augenschäden.
· Sensibilisierung: nicht bestimmt
· Erfahrungen am Menschen:
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
Aspiration kann zu Schädigungen der Atemwege oder der Lunge führen.
Reizt die Atmungsorgane.
Lungenschädigung möglich.
Reizt die Schleimhäute.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
· Mutagenität: Daten nicht eindeutig.
· Cancerogenität: Aus Langzeitversuchen liegen Hinweise auf cancerogene Wirkung vor.
12 Umweltbezogene Angaben
· Toxizität
· Aquatische Toxizität:
· Akute Fischtoxizität:
LC50 (1 h) 0,84 mg/l (Gambusia affinis (Koboldkärpfling))
LC50/96 h 0,17 mg/l (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle))
Tödliche Konzentrationen für Fische im Bereich 0,05-0,4 mg/l. Auch für andere Wasserorganismen schädlich.
· Akute Daphnientoxizität:
LC50 (24 h) 0,01-0,1mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh))
· Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
· Verhalten in Umweltkompartimenten:
· Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Ökotoxische Wirkungen:
· Verhalten in Kläranlagen:
· Bemerkung:
Bei Einleitung in biologische Kläranlagen sind je nach lokalen Bedingungen und vorliegenden
Konzentrationen Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich.
Vor Ableitung in die Kanalisation nach dem Stand der Technik behandeln.
· Weitere ökologische Hinweise:
· CSB-Wert: nicht bestimmt
· BSB5-Wert: nicht bestimmt
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Handelsname: Chlor, flüssig
(Fortsetzung von Seite 8)
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Listeneinstufung): wassergefährdend
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Das Produkt kann ab einer Konzentration von 5 mg/l die Leistungsfähigkeit der Aktivschlämme herabmindern
und somit eine schädliche Wirkung in Kläranlagen verursachen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
· Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Den Hersteller ansprechen.
· Europäischer Abfallkatalog:
Die angegebene EAK-Abfallschlüsselnummer bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht
auf weiterverarbeitete Produkte und Mischungen. Je nach Verunreinigung und Herkunft können andere
Abfallschlüsselnummern erforderlich sein. Im Zweifelsfall die lokale Abfallentsorger zu Rate ziehen.
16 00 00 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND
16 05 00 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Mit Restdruck an den Lieferanten/Hersteller zurückgeben.
*
14 Angaben zum Transport
· UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
1017
· Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· IMDG, IATA
1017 CHLOR
CHLORINE
· Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
· Gefahrzettel
2 2TOC Gase
2.3+5.1+8
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(Fortsetzung von Seite 9)
· IMDG
· Class
· Label
2.3
2.3+5.1+8
· IATA
· Label
· Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
· Besondere Kennzeichnung (ADR):
2.3+5.1+8
Ja (P)
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
· Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Gase
265
· Kemler-Zahl:
F-C,S-U
· EMS-Nummer:
· Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCNicht anwendbar.
Code
· Transport/weitere Angaben:
Postversand unzulässig
· ADR
· Freigestellte Mengen (EQ):
· Begrenzte Menge (LQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
E0
LQ0
1
C/D
· IATA
· Bemerkungen:
Verboten.
· UN "Model Regulation":
UN1017, CHLOR, 2.3 (5.1+8)
15 Rechtsvorschriften
· Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach Richtlinie 94/33/EG beachten (§ 22 JArbSchG).
§ 4 Abs.1, § 6 Abs. 3 sowie § 24 MuSchG
§§ 4 und 5 MuSchRiV
· Störfallverordnung (12. BImSchV): 12. BImSchV Anhang I - Nr. 20
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(Fortsetzung von Seite 10)
· Technische Anleitung Luft: 5.2.4. II: Gasförmige anorganische Stoffe bei m ≥ 15 g/h: Konz. 3 mg/m³
· Wassergefährdungsklasse:
VwVwS (Deutschland) vom 17.05.1999, Anhang 2 eingestuft als:
WGK 2 (Listeneinstufung): wassergefährdend.
Kenn-Nr.: 223
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
§ 18 Abs. 2 GefStoffV "Verwendungsverbote für Heimarbeit"
Druckbehälterverordnung
Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten (Biozid-Richtlinie).
· zu beachten:
TRG 101 "Druckgase, Gase".
TRG 280 "Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern".
TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (AGW)
· UVV:
BGV D 5 "Chlorung von Wasser"
BGR 500 Teil 2 Kap. 2.33 "Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen"
· BG-Merkblatt:
M 020 "Chlor" (BGI 596)
BGI 595 "Reizende Stoffe/ätzende Stoffe" (ZH 1/229) (M 004)
BGI 660 "Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen" (M 053)
BGR 500 Teil 2 Kap. 2.33 "Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen"
Alle einschlägigen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften.
· Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie sollen unsere Produkte im Hinblick
auf Sicherheitserfordernisse beschreiben, stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Soweit dieses Datenblatt aus dem(n) Vorjahr(en) stammt, ist es dennoch auf dem aktuellen Stand, denn wir
verfolgen sorgfältig die Gesetzgebung sowie die stoffbezogenen Informationen unserer Lieferanten. Ergibt
sich aus solchen Informationen ein Änderungsbedarf, überarbeiten wir unverzüglich das
Sicherheitsdatenblatt.
Dieses Materialsicherheits-Datenblatt basiert auf Daten, die zum Zeitpunkt der Datenblatt-Vorbereitung
richtig waren. Trotz der von uns getroffenen Maßnahmen ist es jedoch möglich, dass die Daten nicht aktuell
sind oder für die Gegebenheiten eines bestimmten Falles nicht zutreffen. Wir sind nicht verantwortlich für
mögliche Schäden oder Verletzungen, die durch einen nicht angemessenen Gebrauch, durch einen Fehler im
Anschluss an einen korrekten Einsatz oder durch Gefahren, die in der Natur des Produktes liegen, entstehen.
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind all jenen zur Verfügung zu stellen, die dieses Produkt
handhaben.
· Schulungshinweise
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die
Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
Unterweisung gem § 14 Gefahrstoffverordnung
Unterweisung gem Nr. 3.2 der TRG 280 "Betreiben von Druckgasbehältern"
· Empfohlene Einschränkung der Anwendung
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
EN 15363:2007 "Produkte zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Chlor"
EN 937:1999 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Chlor"
(Fortsetzung auf Seite 12)
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(Fortsetzung von Seite 11)
· Datenblatt ausstellender Bereich:
Abteilung Labor
Sch
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
P: Marine Pollutant
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
· Quellen Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblatts werden alle vorhergehenden Versionen für dieses Produkt
ungültig. Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version sind durch eine Markierung mit einem "*"
gekennzeichnet.
DE

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