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STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 03/06 • 15. Jahrgang • 18.02.2006
Tango – Musik voller
Leidenschaft und Emotionen
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kammermusik
im Bürgerschaftssaal“ präsentiert am Sonnabend, dem
25. Februar, um 19.30 Uhr das Schweriner TangoOrchester „Como Pantera“ (ausnahmsweise im
Zeughaus) ein Konzertprogramm mit sehr schönen
traditionellen Orchester-Arrangements aus den
Glanzzeiten des Tango Argentino, der in Buenos Aires
beheimatet ist.
Sie erleben eine authentische Interpretation dieser
hoch entwickelten, emotionsgeladenen Musik,
eingebunden in eine Moderation mit Wissenswertem über den Tanz und
seine Musik.
Die musikalischen Vorbilder von „Como Pantera“ sind die legendären
Orchester aus der „Goldenen Ära“ des argentinischen Tangos. In dieser großen Musikepoche
wurde unvergessliche
Musikgeschichte geschrieben, die jetzt auch hierzulande mit der starken Popularität der argentinischen
Tango-Tradition besonderes Interesse erweckt.
Was ist es, das diese Schweriner Formation dazu
bewegt hat, im beschaulichen Mecklenburg ein
Tango-Orchester zu gründen? Die Musiker sind sehr
vielseitig, und jeder sammelte Erfahrungen in unterschiedlichsten Musikrichtungen.
Im Tango liegt der Reiz des Geheimnisvollen und Verschlüsselten. So muss sich ein europäischer Musiker
(genauso auch der Musikhörende und der Tänzer) den
Tango erst zugänglich machen. Obwohl die erzählten
Geschichten von Liebe,
Eifersucht, Leidenschaft
und Fernweh jeder versteht, sind die musikalischen Ausdrucksformen
etwas fremd und eigenwillig. Tango musikalisch
zu interpretieren, ist eine
Herausforderung.
Tango bedeutet, Leidenschaft und Sinnlichkeit zu
vereinen. Tango verlangt,
seine innerste Kraft zu
konzentrieren und sein
eigenes Ich zu finden.
Tango ist in!
Karten für die Veranstaltung erhalten Sie in der
Tourist-Information und im Bürger-Büro sowie
an der Abendkasse.
Samstag, 25. Februar, 19.30 Uhr,
Zeughaus, Ulmenstraße 15
„Rasen, Rosen und Rabatten“
Geschichte und Kultur eines Landes, einer Region
oder einer Stadt werden nicht allein in Kirchen,
Schlössern, Herrensitzen, Bürgerbauten oder in
Denkmalen der Industrie- und Technikgeschichte
anschaulich, sondern auch in den historischen Gärten
und Grünanlagen, die oft in untrennbarer Einheit mit
der Architektur entstanden sind.
Unter dem Motto „Rasen, Rosen und Rabatten“ sollen
am Sonntag, dem 10. September, zum diesjährigen
„Tag des offenen Denkmals“ grüne Denkmale wie Alleen, mittelalterliche Klostergärten, Promenadenwege,
städtische Grünanlagen und vor allem private Nutzund Hofgärten in den Mittelpunkt gerückt werden.
Die Altstadt von Wismar mit ihrer geschlossenen
Straßenrandbebauung und den wenigen Grün- und
Freiflächen im öffentlichen Raum präsentiert sich auf
den ersten Blick eher „steinern“. Doch wenn man die
Gelegenheit bekommt, hinter die Fassade bzw. auf die
Grundstücke zu schauen, dann ist man erstaunt, welche grünen Oasen sich mitten in der Stadt befinden.
Damit der Tag des offenen Denkmals auch in diesem
Jahr zu einem Besuchermagnet sowohl für unsere
Einwohner als auch für die Besucher unserer Welterbestadt wird, benötigt die Abteilung Denkmalpflege
als Organisator die Mitwirkung engagierter Bürger,
die bereit sind, den idyllischen Garten oder Hof
hinter ihrem Baudenkmal in der Altstadt zugänglich
zu machen.
Interessant ist das Thema auch für einige innerstädtische Schulen, deren Gebäude und Freiflächen sich auf
dem Gelände ehemaliger Klosteranlagen befinden.
Aber auch außerhalb der Altstadt gibt es denkmalgeschützte Villen mit wunderschönen Gärten, die kaum
bekannt sind und noch zahlreiche Gestaltungselemente, Gehölze und Büsche ihrer ursprünglichen
Anlagen aufweisen.
Nur durch die Mitwirkung vieler Eigentümer
kann dieser Tag gelingen. Melden Sie sich daher
bitte schriftlich oder telefonisch spätestens bis zum
31. März 2006 bei Liane Kuhlow, Abt. Denkmalpflege, Baustraße 27, 23966 Wismar, Telefon:
251-63 31.
In dieser Ausgabe lesen Sie:
❒ Bürgerschaft (Seite 2)
❒ Ausschreibung kommunaler Objekte
im Sanierungsgebiet „Altstadt“ (Seite 4)
❒ Wismar – GESTERN & HEUTE (Seite 8)
❒ Studienjahröffnung an der Volkshochschule Wismar /
Was ist los im TIKO / „Spuren im Winter“ (Seite 9)
STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001
Nachgehakt
Ja, alle Jahre wieder. Wir freuen
uns über den ersten Schnee,
doch wehe er bleibt länger oder
die kalte Jahreszeit beschert uns
einen Winter, wie wir ihn gerade
hatten. Schnee und Eis sorgten
für gefährliche Rutschpartien auf
den Wegen und Straßen.
In der vergangenen Ausgabe
des „Stadtanzeigers“ und in der
„Ostsee-Zeitung“ wurden die Anlieger auf die Schnee- und Glättebeseitigung laut Straßenreinigungssatzung hingewiesen.
Letztendlich ist dies im eigenen
Interesse der Hauseigentümer:
Bricht sich ein Passant auf einem
ungeräumten Bürgersteig ein
Bein, kann es für den Eigentümer
des Hauses richtig teuer werden.
Jedoch sieht das nicht jeder Bürger so, und so ließen diese ihren
Ärger zu einigen ungeräumten
Gehwegen in der Stadt an den
Mitarbeitern des EVB und im
Rathaus aus.
Die Stadt sei dafür verantwortlich! In der Straßenreinigungssatzung ist jedoch eindeutig
geregelt, dass die Anlieger dazu
verpflichtet sind. Sollte ein Anlieger diese Pflicht z. B. wegen
Urlaubs oder Krankheit nicht
nachkommen können, muss er
für eine Vertretung sorgen.
Die Mitarbeiter des EVB waren
in den vergangenen Tagen unermüdlich im Einsatz. Da die
Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht
überall gleichzeitig sein können,
wird das Räumen und Streuen
seit jeher nach Dringlichkeit
organisiert. Hauptverkehrs- und
stark frequentierte Straßen sowie
die Einfahrten vor dem Krankenhaus und der Feuerwehr werden
zuerst geräumt, bevor in weniger
befahrenen Straßen der Winterdienst zum Einsatz kommt. Viele
Wege in öffentlichen Parks und
Grünanlagen können aus Kostengründen weder geräumt noch
gestreut werden. Hier ist dann
besondere Vorsicht geboten.
Ohne gültige Gebührenmarke
keine Abfallentsorgung
In den vergangenen Wochen sind
den Eigentümern die Gebührenbescheide mit den Gebührenmarken
für 2006 zugestellt worden. Wir
bitten Sie, die Marken umgehend
sichtbar auf den Abfallbehältern
anzubringen. Dazu muss die Fläche trocken sein und die Marke
fest angedrückt werden. Die Aufkleber aus den vorangegangenen
Jahren sind zu entfernen. Ab dem
1. März 2006 werden nur noch
Behälter geleert, die eine gültige
Gebührenmarke haben.
STADTANZEIGER
Die nächste Ausgabe erscheint am
4. März 2006.
1
BÜRGERSCHAFT
19. Sitzung der Bürgerschaft
der Hansestadt Wismar
(Wahlperiode 2004–2009)
am Donnerstag, dem 23. Februar 2006,
um 17.00 Uhr, Zeughaus,
Ulmenstraße 15, Veranstaltungssaal
Termine der planmäßigen Sitzungen
der Ausschüsse und der Bürgerschaft
im Monat März 2006
Verwaltungsausschuss
6. März, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Betriebsausschuss für den Entsorgungsund Verkehrsbetrieb
7. März, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
TAGESORDNUNG:
Ausschuss für Wirtschaft und
kommunale Betriebe
1.
Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft
2.
Bürgerfragestunde
3.
Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
4.
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Sanierungsausschuss
5.
Genehmigung des Protokolls
6.
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft
9. März, 17.00 Uhr,
BauGrund, Beratungsraum, Hinter dem Chor 9
7.
Mitteilungen der Bürgermeisterin
Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung
8.
Anträge der Bürgermeisterin
8.1
Drucksache 0228-19/06
Vertretung der Hansestadt Wismar bei der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages
Mecklenburg-Vorpommern am 26. April 2006 in Schwerin
Drucksache 0229-19/06
Programm „Stadtumbau Ost“ – 1. Fortschreibung
des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der
Hansestadt Wismar
Drucksache 0230-19/06
Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung
mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die
Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen
und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung – SBS)
Abgerechnet werden soll die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung für den Fliederweg.
Drucksache 0231-19/06
Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung
mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die
Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen
und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung – SBS)
Abgerechnet werden soll die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung für den Rosenweg.
8.2
8.3
8.4
9.
Anträge der Fraktionen
10.
Anfragen
11.
Anfragen und Anträge in nicht öffentlicher Sitzung
11.1
Drucksache 0232-19/06
Verkauf einer Grundstücksfläche im Bereich der
Entwicklungsmaßnahme „Lübsche Burg“
Drucksache 0233-19/06
Vergabe von Bauleistungen über 250.000,00 €
Bauvorhaben: Erschließung Alter Hafen –
Sanierung / Neubau der Kaianlage
12.
8. März, 18.15 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22
Bauausschuss
13. März, 17.00 Uhr,
Bürocenter, Kopenhagener Straße, Raum 23
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
13. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich)
16. März, 17.00 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
20. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
20. Sitzung der Bürgerschaft
30. März, 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Termine und Tagesordnungen der Ausschüsse finden Sie auch auf den
Internetseiten der Hansestadt Wismar / Bürgerschaft.
Sprechzeiten der Fraktionen
der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
SPD-Fraktion
Rathaus Raum 306 – Telefon: 251-1240
Sprechzeiten: Dienstag, 11.00 – 17.00 Uhr
CDU-Fraktion
Rathaus Raum 309 – Telefon: 251-1241
Sprechzeiten: Dienstag, 14.00 – 18.00 Uhr
PDS-Fraktion
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse
Dr. Gerd Zielenkiewitz, Präsident der Bürgerschaft
2
Finanz- und Liegenschaftsausschuss
13. März, 16.30 Uhr, Rathaus, Raum 28
Drucksache 0234-19/06
Fraktionen SPD, CDU, Die Linkspartei. PDS,
Liberale Liste-FDP, Die Neuen GBJ
Verwaltungsmodernisierungsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
11.2
7. März, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Rathaus Raum 311 – Telefon: 251-1242
Sprechzeiten: Dienstag, 15.00 – 18.00 Uhr
Fraktion Liberale Liste – F.D.P.
Rathaus Raum 308 – Telefon: 251-1243
Sprechzeiten: Dienstag, 19.00 – 20.00 Uhr
Fraktion Die Neuen GBJ,
Rathaus, Raum 310 – Telefon: 251-1244
Sprechzeiten: Dienstag, 16.00 – 18.00 Uhr
STADTANZEIGER / 18. FEBRUAR 2006
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meiner Praxis möchte ich mich bei all meinen Patienten und
den behandelnden Ärzten für das entgegengebrachte Vertrauen
und die langjährige Treue ganz herzlich bedanken.
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ALTSTADT-GRUNDSTÜCKE
Ausschreibung kommunaler Objekte
im Sanierungsgebiet „Altstadt“
Im Sanierungsgebiet „Altstadt“ werden nachfolgende instandsetzungs- und modernisierungsbedürftige
kommunale Objekte zum Verkauf angeboten:
Kleinschmiedestraße 9
Dankwartstraße 45
Frische Grube 9/11
Mehrfamilien-Wohnhaus
Geschäfts- und Wohnhaus
Mehrfamilienwohnhäuser
Baujahr ca. 1910,
im südlichen Teil der Altstadt,
allgemeines Wohngebiet,
zzt. 5 Wohnungen,
davon 3 WE leer stehend / 2 WE vermietet
Wohnfläche:
ca. 171 m2
Grundstücksgröße: ca. 105 m2
Baujahr ca. 1883,
zentrale Lage im südlichen Teil der Altstadt,
besonderes Wohngebiet,
zzt. 2 Wohnungen und 1 Gewerbe – leer stehend
Wohnfläche:
ca. 250 m2
Grundstücksgröße: ca. 272 m2
Baujahr ca. 1860,
im nördlichen Teil der Altstadt,
allgemeines Wohngebiet,
zzt. jeweils 3 Wohnungen – leer stehend
Wohnfläche:
ca. 261 m2
Grundstücksgröße: ca. 201 m2
Kaufpreis: 38.000,00 €
Kaufpreis: 60.000,00 €
Kaufpreis: 24.000,00 €
Besichtigungstermin:
23. Februar 2006, 14.30 Uhr
Besichtigungstermin:
23. Februar 2006, 15.00 Uhr
Besichtigungstermin:
23. Februar 2006, 15.30 Uhr
Die Hausgrundstücke werden zum o. g. Grundstückspreis angeboten.
Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Käufer (einschließlich der Kosten dieser Veröffentlichung und des Wertgutachtens).
Verkaufsbedingungen:
Bestehende Miet- und Pachtverhältnisse sind zu übernehmen. Das Objekt ist
innerhalb von fünf Jahren zu sanieren. Zur Sicherung dieser Verpflichtung
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, mindestens
jedoch 5.000,00 € im Kaufvertrag vereinbart.
Im Kaufvertrag ist zusätzlich ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle
zu Gunsten der Hansestadt Wismar grundbuchlich zu sichern.
Interessenten werden gebeten, schriftliche Bewerbungen unter Angabe
ihrer Nutzungsabsicht bis zum 13. März 2006, es gilt das Datum des Eingangsstempels, beim
Sanierungsträger der Hansestadt Wismar
Deutsche Bau- und Grundstücks-AG
BauGrund, Regionalbüro Wismar,
Hinter dem Chor 9, 23966 Wismar
einzureichen.
Bei Eingang mehrerer Bewerbungen wird der Käufer durch Los ermittelt.
Dabei wird dem Bewerber der Vorrang gegeben, der die Immobilie nachweis-
lich selbst zum Wohnen oder aus geschäftlichen bzw. gewerblichen Gründen
selbst nutzen will. Wollen mehrere Bewerber das Objekt selbst nutzen, ist der
Zuschlag durch Auslosung festzustellen.
Alle Bewerber, die ein Hausgrundstück als Anlageobjekt nutzen wollen,
werden nachrangig ausgelost. Gleiche Berücksichtigung finden Bewerbungen
ohne Angabe ihrer Nutzungsabsicht.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder
Aufwendungsersatz bei Nichtberücksichtigung.
Vor dem Kaufvertragsabschluss ist ein Finanzierungsnachweis vorzulegen.
Bewerbungen, die nach o. a. Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der öffentliche Auslosungstermin findet am 14. März 2006 um 17.00 Uhr
im Regionalbüro des Sanierungsträgers BauGrund statt.
Weitere Auskünfte erteilt die
Abteilung Liegenschaften,
Herr Hofmann, Telefon: 03841 / 251-3039
oder der Sanierungsträger BauGrund,
Herr Sonntag, Telefon: 03841 / 2528-13.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der Orientierung.
4
STADTANZEIGER / 18. FEBRUAR 2006
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Torneywinkel 2
23970 Wismar
Tel.: 03841/283203 • Fax: 03841/283153
Funk: 0177/7283203 • www.schrott.ritschel.de
Aufbauverein
St. Georgen e.V.
Seit 1990 engagiert sich der
Aufbauverein für den Wiederaufbau der St.-GeorgenKirche in Wismar. Viel wurde
bisher erreicht.
Über 230.000 Euro konnten
durch die Arbeit des Vereins
für den Aufbau bereitgestellt
werden.
Seit 2005 ist die Kirche wieder vollständig geschlossen.
Doch es bleibt noch viel zu
tun.
Geschäftsstelle:
St.-Georgen-Kirchhof 6
23966 Wismar
Tel.: 03841 210083
Bitte unterstützen
auch Sie den
Wiederaufbau der
St.-Georgen-Kirche
zu Wismar.
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23974 Hornstorf bei Wismar
Hauptstraße 1c
Telefon: 03841 214776 & 282897
Telefax: 03841 282421
Internet: www.schoenfeldt-fuhrbetrieb.de
E-Mail: [email protected]
SPENDENKONTO:
120 000 0540
BLZ 140 510 00
Sparkasse Mecklenburg-NW
Aufbauverein St. Georgen e.V.
dankt für 1000-Euro-Spende
Seit Jahresbeginn liegen die Geschicke des Wismarer Traditionsunternehmens „Schütz & Kruse“ in der Altwismarstraße 20 nun in 4. Generation in
den Händen von Goldschmied Axel Kruse.
Den Generationswechsel anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des versierten Juweliergeschäftes nahm der 65-jährige Jürgen-Bernhard Kruse am
Ende seines Berufslebens zum Anlass, mit einer 1000-Euro-Spende an den
Aufbauverein St. Georgen e.V. den Wiederaufbau des ihm besonders am
Herzen liegenden großartigen Wismarer Bauwerks zu unterstützen. Da er das
monumentale Bauwerk sowohl im ursprünglichen Zustand kennt als auch die
Bombennacht erlebte, die es zerstörte, ist einer seiner größten Wünsche, im
Jahr 2010 die Wiederherstellung von St. Georgen mitzuerleben.
Sybille Donath und Ines Raum ließen es sich natürlich nicht nehmen, sich
persönlich im Namen des Vorstandes des Aufbauvereins St. Georgen e.V. bei
Jürgen-Bernhard Kruse und seinem 32-jährigen Neffen Axel Kruse dafür zu
bedanken. Während des Besuches übergab der Geschäftssenior den beiden
Frauen ganz spontan eine seiner letzten St.-Georgen-Armbanduhren für eine
Versteigerung oder Verlosung zu Gunsten des Wiederaufbaus. Der von den
beiden Goldschmieden gemeinsam signierte Backstein wurde inzwischen
von den Bauleuten im Westturm St. Georgens vermauert.
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ca. 56–78 m2 Wfl., EBK, Vollbad,
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ca. 100 m2 Wfl., 4 Zi., EBK, Vollbad,
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WISMAR – GESTERN UND HEUTE
Rudolph Karstadt – vor 150 Jahren geboren
Wismar war Ausgangspunkt einer erfolgreichen Geschäftsidee
Am 16. Februar 1856 wurde Rudolph Karstadt in Grevesmühlen geboren.
Er träumte davon, Stoffe aus Paris kommen zu lassen und Wohlgerüche aus Arabien. Er wollte die
Frauen mit schönem Tuch, mit Spitzen und Bändern und schönen Kleidern ausstaffieren.
Der Visionär entwickelte eine Geschäftsidee, die für damalige Zeit sehr ungewöhnlich war. In ein
und demselben Geschäft konnte man nicht nur Nähseide, Stiefel für die Kinder, Röllchen für den
Mann, Bett- und Tischwäsche, sondern auch das dazugehörige Bettgestell und vieles mehr – und
das alles zu einem bereits festgesetzten Preis – erwerben.
Vor 125 Jahren – am 14. Mai 1881 eröffnete der gelernte 25-jährige Einzelhandelskaufmann
Rudolph Karstadt sein „Tuch-, Manufactur- und Confections-Geschäft“ in Wismar.
Mit 1.000 Talern, einem Möbelwagen voll Ware und nur einem Angestellten eröffnete er sein erstes
Geschäft. Der im Jahr 1856 in Grevesmühlen Geborene hatte für die damaligen Verhältnisse eine revolutionäre Geschäftsidee. Zusammen mit seinen Geschwistern Ernst und Sophie-Charlotte wurde festgelegt,
dass der Verkauf „zu sehr billigen, festen Preisen, aber nur gegen bar“ stattfinden sollte. Das war unüblich. Damals kannte man nur die geheimnisvolle Buchstabenauszeichnung, die nur den Kundigen den
Einkaufspreis der Ware verriet und es ermöglichte bei der Preisverhandlung jeden Kunden individuell zu
behandeln. Diese Art Geschäfte zu machen, war nicht ganz ohne Risiko, da man sich gegenseitig kannte,
nahm man auf Kosten dieser Freundschaft oft unbeschränkten Kredit
in Anspruch. Auf Mahnungen wurde empört reagiert.
Mit seinem Geschäftsmodell konnte er genau kalkulieren und bei den
Lieferanten günstige Einkaufskonditionen aushandeln. Der Anfang
war nicht leicht, doch Rudolf Karstadt war von seinem neuen Verkaufsprinzip überzeugt und wurde drei Jahre später alleiniger Inhaber
seines Wismarer Unternehmens. Bereits 1884 eröffnete er in Lübeck
seine erste Zweigstelle.
Sein Geschäftskonzept ging auf, zum 25. Firmenjubiläum im Jahr
1906 waren bereits 24 Kaufhäuser in Betrieb.
Im Jahr 1920 erfolgte die Umgründung der Rudolph Karstadt KG in
eine Aktiengesellschaft, die Mitte des Jahres mit der Firma Althoff
fusionierte. Theodor Althoff übernahm 1885 von seiner verwitweten
Mutter in Dülmen ein „Kurz-, Woll-, Weißwarengeschäft“ mit dem
er auch die Geschäftspolitik wie Rudolph Karstadt verfolgte. Zu
diesem Zeitpunkt zählten 44 Verkaufshäuser zum gemeinsamen
Besitz.
In den folgenden Jahren wurden weitere Häuser in SchleswigHolstein und im heutigen Niedersachsen eröffnet. Im Jahr 1931
hatte Karstadt bei 89 Filialen rund 30.000 Mitarbeiter. Doch die
Weltwirtschaftskrise macht auch vor „Karstadt“ nicht Halt. Die bis
dahin erfolgreiche Aktiengesellschaft geriet in eine finanzielle Krise.
Rudolph Karstadt verlor einen Großteil seines privaten Vermögens.
Im Jahr darauf schied er aus dem Unternehmen aus und verbrachte
die letzten zwölf Jahre seines Lebens in Schwerin. Am 15. Dezember
1944 stirbt der Firmengründer Rudolph Karstadt.
Ein einfacher schwarzer Grabstein mit der Aufschrift „Rudolph
Karstadt“ erinnert auf dem Schweriner Friedhof an den einstigen
Revolutionär des Einzelhandels.
Impressum
Herausgeber:
Hansestadt Wismar · Die Bürgermeisterin · Pressestelle
Redaktion: Frank Junge, Petra Steffan
Rathaus, Am Markt · PF 1245 · 23952 Wismar
Tel.: 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise: 2 x monatlich
Auflage: 27.000
Verlag und Anzeigenverwaltung:
AnzeigerVerlag Wismar
Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar
Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01
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Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt
Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24
Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG
Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH
Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker
Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch · Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42
Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar
an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt.
Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag
bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro
im Rathaus und in der Tourist-Information aus.
Online ist der aktuelle „Stadtanzeiger“ unter www.wismar.de abrufbar.
STADTANZEIGER / 18. FEBRUAR 2006
DIT & DAT
Studienjahreseröffnung
an der Volkshochschule
Anlässlich der Studienjahreseröffnung am Montag, dem 20. Februar,
um 15.30 Uhr zeigt die Künstlerin Katrin Amft ihre Ausstellung
„Das Geheimnis der Abwesenheit“.
Weiterhin sind Sie herzlich zur Informationsveranstaltung in die Volkshochschule Wismar am Freitag, dem 3. März, um 17.00 Uhr eingeladen.
Der Reiseveranstalter Preuß Gruppenreisen GmbH gibt einen Reisebericht zur Parisfahrt 2005 und informiert über die im Kursprogramm
2006/2007 geplanten Reisen.
Aus dem aktuellen Kursangebot der Volkshochschule für das Studienjahr 2006/2007 möchten die Mitarbeiterinnen Sie auf die Bildungsreisen
aufmerksam machen:
– Anlässlich des Stadtjubiläums ist vom 11. bis zum 15. Mai eine Reise
in die Partnerstadt Kalmar geplant.
Weitere Fahrten sind u. a. im Angebot:
– Segeltouren mit der „LISA von Lübeck“,
– eine Fahrt nach Helgoland mit dem Katamaran,
– ein Besuch der am 25. August 2006 ankommenden „Queen Mary II“
im Hamburger Hafen,
– ein Besuch der Störtebeker-Festspiele in Ralswiek,
– Besichtigung des Airbus-Werkes in Hamburg
Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gern und nehmen Ihre Anmeldungen
innerhalb der Sprechzeiten entgegen:
Montag und Dienstag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr
bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von
9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr.
„Spuren im Winter“
Workshop für „kleine Fährtensucher“
vom 24. bis 26. Februar 2006
Wenn Neuschnee die Wiesen und Felder weiß überpudert, ist die Stunde
für Fährtensucher gekommen. Selbst wenn über den Sassener Feldern bei
Demmin keine weiße Decke liegen sollte, werden die beiden Fachreferenten
Daniel Karstätt und Stefanie Brümmel zusammen mit den Kindern im Alter
von 8 bis 12 Jahren auf den gemeinsamen Streifzügen durch die Natur die
Spuren der Wildtiere lesen.
Aber nicht alle Tiere wagen sich bei winterlichen Temperaturen an die Oberfläche. Einige versuchen mit dem Winter fertig zu werden, indem sie ihn
verschlafen, andere sind vor ihm in den Süden geflüchtet. Auch diese Tiere
finden auf dem Workshop Erwähnung. Die Überlebensstrategien der Tiere
und Pflanzen im Winter sind jedoch nur ein Thema an diesem Wochenende.
Weitere Programmpunkte sind Spiele in der Natur und das Basteln mit Naturmaterialien.
Das Wochenende kostet inklusive Übernachtung, Verpflegung und
Programm 30 €, für BUNDjugend-Mitglieder 25 €.
Anmeldungen sind ab sofort möglich über die
„Nimm Abschied und werde
stark – Helma Al Saadi.
Ein Leben zwischen
Hamburg und Bagdad“
Die Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar lädt zu einem besonders aktuellen
Thema ein:
Am Mittwoch, dem 22. Februar, liest die Bonner Journalistin Karin
Leukefeld aus ihrem Buch „Nimm Abschied und werde stark – Helma
Al Saadi. Ein Leben zwischen Hamburg und Bagdad“ um 19.30 Uhr
im Zeughaus, Ulmenstraße 15.
Karin Leukefeld, geboren 1954 in Stuttgart, Ethnologin, Islam- und Politikwissenschaftlerin, ist seit 1997 als freie Journalistin tätig und schreibt für
Zeitungen von „Junge Welt“ bis „Christ und Welt“.
In den letzten Jahren hat sie fast die Hälfte ihrer Zeit im Zweistromland
verbracht, wo sie in einem Mehrfamilienhaus lebt. Als eine der deutschen
Kenner des modernen Iraks ist sie vor kurzem zurückgekehrt und hat viele
Gespräche geführt mit den Ministern der Interimsregierung sowie mit dem
Mann und der Frau auf der Straße.
Über das Buch:
Seit 40 Jahren sind Helma und Amer Al Saadi verheiratet. Ihre deutsch-irakische Partnerschaft und Familie hat alle privaten Konflikte und Schicksalsschläge, Kriege und Diktatur überlebt.
4. Februar 2004: An ihrem 63. Geburtstag wartet Helma Al Saadi in ihrem
Haus in Bagdad vergeblich auf einen Anruf ihres Mannes Amer. Als Abrüstungsbeauftragter der irakischen Regierung war er Verhandlungspartner des
Schweden Hans Blix. Seit er sich im April 2003 dem US-Militär freiwillig
stellte, ist er in Haft – ohne Anklage, ohne Anwalt. Das widersprüchliche und
gefährliche Leben unter Saddam Hussein erahnt Helma mehr, als dass sie
darüber von ihrem Mann erfuhr, der stets um seine persönliche und politische
Unabhängigkeit kämpfen musste. Abschied nehmen und stark werden, diese
Lektion hat Helma Al Saadi gelernt. 1998 entschloss sie sich, zu ihrem Mann
zurückzukehren. Heute kämpft die couragierte Frau um die Freiheit ihres
Mannes und eine gemeinsame Zukunft.
Der Eintritt ist frei. Kartenvorbestellungen unter Telefon: 251- 4020
Was ist los im TIKO?
„Glut“
Spielfilm von Fred Kelemen
Matiss Zelcs, Angestellte des lettischen Landesarchivs in Riga, begegnet
eines Nachts auf einer Brücke einer jungen Frau. Als er ihren selbstmörderischen Sprung in die Tiefe nicht verhindert, verändert das Gefühl von Versagen und Schuld sein Leben. Er kann sie nicht vergessen, sie wird zu seiner
Obsession. Getrieben von Reue, begibt er sich auf eine tage- und nächtelange
Suche nach den Spuren ihrer Biografie. Diese Reise durch die Unruhe seines
Gewissens führt ihn tiefer in seine eigene Einsamkeit und den Abgrund seiner
Seele, wobei er sich immer mehr in das Schicksal der Frau und das Leben
derer, die mit ihr verbunden waren, verstrickt. Er wird konfrontiert mit der
Grausamkeit der Liebe und der Begierde, der Schuld und der Jagd nach
Vergebung, Befreiung und Erlösung.
Donnerstag, 23. Februar, 20.30 Uhr
BUNDjugend Mecklenburg-Vorpommern,
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
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Sonntag, 26. Februar, 19.00 Uhr
Finanzamt informiert
zur Rentenbesteuerung
Aufgrund der Neuregelungen zum Alterseinkünftegesetz müssen
Senioren ab 2005 ihre gesetzliche Rente versteuern.
Um Fragen und Probleme für das bevorstehende Veranlagungsverfahren schon frühzeitig zu klären, führt das Finanzamt Wismar
am Dienstag, dem 7. März, um 16.00 Uhr, Zeughaus, Ulmenstraße 15
eine Informationsveranstaltung durch.
STADTANZEIGER / 18. FEBRUAR 2006
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Konzerte für Senioren am 8. März in Wismar
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„Klingende Geografie“ nennt der Veranstalter, die Internationale Stiftung zur Förderung von
Kultur und Zivilisation, die beiden Konzerte für die Senioren der Hansestadt Wismar, die am
Mittwoch, dem 8. März, stattfinden. Die Musikliebhaber können sich auf Stücke von Smetana,
Bach, Bizet und Grieg freuen, die über Städte, Länder und Flüsse erzählen.
Um 10.00 Uhr sind im Alten- und Pflegeheim „Klaus Störtebeker“ am Friedenshof alle Bewohner dieser Einrichtung, aber
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feiert ersten Geburtstag
Dass das erste Jahr ihrer Selbstständigkeit so schnell vorübergehen könnte,
hätten sich die beiden gelernten Podologen Viola Seeger und Wolfgang
Völsen nicht träumen lassen, als sie am 1. März des vergangenen Jahres den
Sprung in die Selbstständigkeit wagten und im Ärztehaus am Lindengarten
ihre Praxis für Podologie eröffneten.
Zum Standard ihres Leistungsangebotes gehören alle Facetten der medizinischen Fußpflege, angefangen von speziellen Behandlungen bei Hornhaut- und
Nagelproblemen oder Fuß- und Unterschenkelmassagen bis hin zur Therapie.
So werden neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen auch
eine Reihe spezieller Behandlungsmethoden, wie die Korrektur eingerollter,
verdickter oder eingewachsener Nägel, das Entfernen von Hühneraugen und
Warzen, die Anfertigung von langlebigen Druckentlastungen, Nagelspangen
und künstlichem Nagelersatz angeboten.
Arbeitsschwerpunkt ist natürlich auch die Betreuung von Diabetikern, die
besonders auf Fußschäden achten und diese unbedingt vom Fachmann behandeln lassen müssen, da Verletzungen ihrer Füße zu schwer wiegenden
Folgen führen können. Entsprechend der neuen Heilmittelverordnung ist es
seit kurzem möglich, dass der Hausarzt Diabetiskranken die podologische
Behandlung verordnen darf.
Für die beiden Wismarer Podologen ist es natürlich selbstverständlich, dass
sie ihre Dienstleistungen ebenfalls außerhalb ihrer Praxis per Hausbesuch
und auch in den Alten- und Pflegeheimen anbieten.
Und die Arbeit der beiden gelernten medizinischen Fußpfleger wird inzwischen von allen Krankenkassen finanziert.
Wer mehr über die Arbeit eines Podologen und die Möglichkeiten der medizinischen Fußbehandlung wissen möchte, ist herzlich zu einem Vortrag mit
Viola Seeger am 24. April 2006 um 18.00 Uhr im Ärztehaus des Burgwallcenters eingeladen.
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den beiden Podologen Viola Seeger und Wolgang Völsen eine Selbstverständlichkeit: „Meine Füße und ihre Pflege sind mir sehr wichtig,
bringen sie mich doch hin, wohin ich will“.
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Am Nachmittag findet dann um 15.00 Uhr ein weiteres Konzert im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt. Und auch fürs
leibliche Wohl ist gesorgt, denn leckerer Kuchen und duftender
Kaffee werden dort ebenfalls unentgeltlich angeboten.
Kostenlose Eintrittskarten für beide Veranstaltungen sind ab sofort erhältlich über den Seniorenbeirat der Hansestadt Wismar
(Telefon: 76 39 92), der diese unterhaltsamen Konzerte organisiert hat und ganz herzlich dazu einlädt.
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Elternunterhalt – Wann zahlen
Kinder für ihre Eltern?
Die Menschen werden immer älter, viele von ihnen
leben nicht in einer sie umsorgenden Großfamilie,
sondern im Heim oder in der eigenen kleinen Wohnung. Sehr oft reicht die Rente schon im Normalfall
nicht aus, erst recht nicht bei Pflegebedürftigkeit.
In solchen Fällen hilft zunächst das zuständige Sozialamt. Nach Inanspruchnahme des Sozialamtes
versucht dieses häufig, sich jedenfalls einen Teil
der Kosten von den Kindern des bedürftigen Elternteils zurückzuholen. Schließlich sieht das BGB
nicht nur Unterhaltsansprüche der Kinder gegen
die Eltern, sondern generell eine Unterhaltspflicht
zwischen Verwandten in gerader Linie, also auch
der Kinder gegenüber ihren Eltern, vor. Der Sozialhilfeträger kann diesen Anspruch gegen das
Kind jedoch nur geltend machen, wenn der El- Christiane Kloss
ternteil selbst über keine ausreichenden Einkünfte
oder Vermögensreserven verfügt und das Kind auch leistungsfähig ist. Im Unterhaltsrecht tritt grundsätzlich Leistungsunfähigkeit ein, wenn der Pflichtige nur
Einkommen bis zur Grenze des Selbstbehalts erzielt. Gegenüber den Eltern gilt
eine höhere Grenze des Selbstbehaltes als gegenüber anderen Verwandten, beispielsweise Minderjährigen. Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock empfehlen in ihrer seit dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung
einen anzuerkennenden Selbstbehalt von 1.300,00 € für ein erwerbstätiges Kind.
Weiterhin ist die Hälfte des über dem Selbstbehalt liegenden Einkommens dem
Kind und dessen Familie zu belassen. Ein unterhaltspflichtiges Kind mit einem
bereinigten Nettoeinkommen von 1.500,00 € monatlich könnte daher 100,00 €
Elternunterhalt leisten. Die Verpflichtung – steht sie dem Grunde nach erst einmal fest – ergibt sich aus umfangreichen Berechnungen, in denen alle vorrangigen Unterhaltsberechtigten (z. B. Kinder, Ehegatte) berücksichtigt, aber auch die
Haftungsquoten zwischen mehreren Kindern ermittelt werden.
Es steht zu erwarten, dass insbesondere vor dem Hintergrund des Umstandes,
dass die primäre Vorsorge (Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung) für
die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, die Unterhaltspflicht
der Kinder gegenüber ihren Eltern in Zukunft zunehmen wird.
Rechtsanwältin Christiane Kloss, Kanzlei Simoneit & Skodda
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