Impressum für Versicherungsvermittler - IHK Saarland
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Impressum für Versicherungsvermittler - IHK Saarland
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R63 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail [email protected] Stand: August 2015 Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Impressum für Versicherungsvermittler Was muss im Impressum auf der Homepage beachtet werden? Wer eine eigene Homepage betreibt, ist nach dem Telemediengesetz (TMG) verpflichtet, bestimmte Informationen zu geben. Die im Impressum anzugebenden Grundangaben können Sie unserem Infoblatt (R13 „Anbieterkennzeichnung bei einer Firmenhomepage - Impressum“, Kennzahl 44) entnehmen. Welche zusätzlichen Angaben gelten für Versicherungsvermittler und -berater? Nach dem Beschluss des LG Berlin vom 11.02.2010 ist das Impressum um folgende Angaben zu ergänzen: 1. Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung bzw. § 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung. Deshalb müssen sie die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben. Auch die sogenannten produktakzessorischen Versicherungsvermittler müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben, weil sie sich von einer grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung befreien lassen müssen. Die sogenannten gebundenen Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) nach § 34 d Abs. 4 Gewerbeordnung sowie die Annex-Vermittler nach § 34 d Abs. 9 Gewerbeordnung unterliegen keiner Erlaubnispflicht, so dass sie keine Aufsichtsbehörde an dieser Stelle im Internet-Impressum anzugeben haben. Dasselbe trifft auf Tippgeber zu, die nur Interessenten an nicht konkretisierte Versicherungsverträge benennen. Darunter zählt sowohl die bloße Namhaftmachung von Abschlussmöglichkeiten oder auch die Anbahnung von nicht konkretisierten Versicherungsverträgen. Da Tippgeber keiner Erlaubnispflicht im Sinne des § 34 d Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Postanschrift: IHK Saarland 66104 Saarbrücken Büroanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 9 66119 Saarbrücken Tel. 06 81/95 20-0 Fax 06 81/95 20-888 E-Mail: [email protected] Internet: www.saarland.ihk.de 1/5 Gewerbeordnung unterliegen, müssen auch sie keine zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Versicherungsvermittler und Berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung sind, müssen neben der zuständigen IHK auch die zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung angeben. Welche Stelle für die Erlaubnis zuständig ist, ergibt sich nach Landesrecht. Eine Übersicht über die nach Landesrecht zuständigen Erlaubnisbehörden nach § 34f GewO ist auf der DIHK-Homepage zu finden unter folgendem Link: http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/laenderzustaendigkeitenversicherungsvermittler.pdf/at_download/file?mdate=1402404914389 Folgende Daten der Erlaubnisbehörde sind anzugeben: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal. Es ist immer die aktuelle Aufsichtsbehörde anzugeben: Stimmt diese nicht mehr (z. B. wegen Umzugs) mit der ursprünglichen überein, dann ist die Angabe anzupassen (s.u.). 2. Angabe des Vermittlerregisters Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG besteht eine Verpflichtung zur Angabe von Registernummer und Registername für Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister. Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklung empfiehlt es sich, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Vermittlerregisters (http://www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer. 3. Angabe von berufsrechtlichen Regelungen § 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG gibt ganz bestimmte Vorgaben für bestimmte reglementierte Berufsgruppen. Das LG Berlin wendet diese Vorschrift auch auf Versicherungsvermittler an, obwohl die europäischen Richtlinien die Versicherungsvermittler gerade nicht umfassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir gleichwohl, das Internet-Impressum um diese Angaben zu ergänzen. Danach sind mitzuteilen: die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind. 2/5 Welche Änderungen müssen im Impressum angepasst werden? Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich nicht nur die aktuelle Anschrift, die immer angepasst sein muss, sondern auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Es muss immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum angegeben werden. Darunter zu verstehen ist die jeweils zuständige IHK, denn sie ist für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme als auch für den Widerruf der Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung und § 34 e Gewerbeordnung zuständig. Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung: Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Mustermann Versicherungsvermittler GmbH Geschäftsführer Max Mustermann Hauptstraße 1, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681/12345678 Telefax: 0681/1234567 E-Mail: [email protected] Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken HR B 12345 Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. 12345 USt-Ident-Nummer: DE 123456789 (nur soweit vorhanden) Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken Mitglied der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken) Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d) Abs. 1 GewO (Statusangabe wie im Vermittlerregister eingetragen); Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: - § 34 d Gewerbeordnung - §§ 59-68 VVG - VersVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. 3/5 Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Max Mustermann Musterstraße 1, 66117 Saarbrücken Telefon: 0681/12345678 Telefax: 0681/1234567 E-Mail: [email protected] Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345 USt-Ident-Nummer: DE 123456789 (nur soweit vorhanden) - Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken - Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken Mitglied der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d) Abs. 1 GewO (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: - § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung) - §§ 59-68 VVG - VersVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. 4/5 Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiungnach § 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung: Autohaus Hans Müller e.K. Musterstraße 1, 66119 Saarbrücken Telefon: 0681/12345678 Telefax: 0681/1234567 E-Mail: [email protected] Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken HR A 12345 Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345 USt-Ident-Nummer: DE 123456789 (nur soweit vorhanden) Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Saarland, Franz-JosefRöder-Straße 9, 66119 Saarbrücken Mitglied der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d) Abs. 3 GewO (produktakzessorisch) (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen: - § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung) - §§ 59-68 VVG - VersVermV Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 5/5