Umsatzsteuerliche Behandlung von Cheques und
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Cheques und
Fleurop-Gutscheine verkaufen und einlösen Zu beachten beim Verkauf von... Was passiert dabei? Wie geben Sie das in die Kasse ein? Per Taste „Verbindlichkeit Fleurop-GutscheinCards Es entsteht kein Umsatz, Umsatz und Fremdkarten (Thalia, sondern eine Verbindlichkeit GutscheinCard“. Douglas & Co.) bei Fleurop. Es fällt keine Umsatzsteuer an, da ein nicht steuerbarer Umsatz vorliegt. Was schreiben Sie auf die Quittung bzw. Rechnung? Den Nennbetrag der GutscheinCard ohne USt. mit Hinweis „nicht steuerbarer Umsatz“ Flora-Cheques Sie haben einen Umsatz zu 7% USt. Per Extrataste "Verkauf Cheques Den Nennbetrag des Flora-Cheques 7%" oder als normale Ware zu 7% inkl. 7% USt. für "Flora-Cheque". USt. Fleurin-Cheques Es fällt keine Umsatzsteuer an, da ein nicht steuerbarer Umsatz vorliegt. Per Extrataste "Fleurin-Cheques 0%" oder als Umsatz mit 0% USt. Nennbetrag mit 0% USt. für "Fleurin-Cheque" mit Hinweis "nichtsteuerbarer Umsatz". Zu beachten bei der Einlösung von... Was passiert dabei? Wie geben Sie das in die Kasse ein? Was schreiben Sie auf die Quittung bzw. Rechnung? Fleurop-GutscheinCards Die Karte ist ein Zahlungsmittel, vergleichbar mit einer EC-Karte. Geben Sie Ihre Umsätze wie gewohnt in die Kasse ein, schließen Sie den Verkauf mit der Taste „Kredit“ „unbar“ „EC“ oder einer Belegung „Fleurop FleuropFleuropGutscheinCard“ GutscheinCard“ ab. Machen Sie alle Angaben wie bei einer normalen Rechnung mit einem Hinweis „Zahlungsart: GutscheinCard“. Flora-Cheques und Fleurin-Cheques Übergeben Sie Ihrem Kunden Sie geben nichts ein. Der Umsatz nur Blumen und Pflanzen zu wird über die Fleurop-Abrechnung 7% USt. Das genau ist der durch Ihre Buchhaltung gebucht. Sinn des Flora-Cheques. Erstellen Sie nur eine Quittung auf ausdrücklichen Wunsch. Weisen Sie keine USt. aus, denn diese wurde bereits beim Kauf ausgewiesen. Fleurop-Gutscheine verkaufen und einlösen Wir empfehlen, an Ihrer Kasse einige ExtraExtra-Tasten mit den bei Fleurop anfallenden Sachverhalten und Steuersätzen zu belegen. Beispiel: „Verkauf Flora-Cheques 7%“, „Verkauf GutscheinCard 0%“„Einlösung Fleurop GutscheinCard“. Der Nennbetrag ennbetrag ist der Betrag, der auf dem Cheque bzw. der GutscheinCard aufgedruckt ist. Ein FloraFlora-Cheque ist ein Sachgutschein und nur zur Einlösung von Blumen und Pflanzen zu 7% USt einlösbar. Eine GutscheinCard ist ein Wertgutschein, Wertgutschein also ein Zahlungsmittel im Gutscheindesign, mit der Ihre Kunden alle Waren und Dienstleistungen bezahlen können, auch Fleurop-Aufträge. Wir bitten Sie, Cheques beim Verkauf neben der Unterschrift auch mit dem Verkaufsdatum zu versehen. Nur dann ist es später möglich, die Gültigkeit zu klären. Andernfalls haften Sie länger für die Einlösung. FloraFlora-Cheques sind im Jahr der Ausstellung und innerhalb der drei kompletten Folgejahre gültig (§ 195 BGB i.V.m. § 199 BGB). Von Fleurop AG ausgegebene Cheques werden grundsätzlich auch dann akzeptiert, wenn die Verjährung eingetreten ist. Daher müssen diese Cheques kein Ausgabedatum tragen. Bei verjährten Cheques von Partnerfloristen fragen Sie bitte beim Vermittler nach, ob er die Abrechnung der betreffenden FloraCheques noch akzeptiert. Sollte der Vermittler kein Mitglied der Fleurop AG mehr sein, ist eine Einlösung leider nicht mehr möglich. Wenn Sie den Verkauf von Flora-Cheques über den normalen Umsatz zu 7% USt. in Ihre Kasse eingeben, muss Ihre Buchhaltung diese Umsätze anhand der Fleurop-Umsätze zum Monatsende korrigieren. Hinweis für die Ausstellung von Rechnungen/Quittungen: Bei einem Gesamtbetrag bis 150 EUR inkl. USt. gelten die Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen. Kleinbetragsrechnungen Ab dem Brutto-Betrag von 150,01 EUR müssen Sie eine Rechnung nach § 14 UStG ausstellen.