Umsatzsteuerliche Behandlung von Cheques und

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Cheques und
Fleurop-Gutscheine verkaufen und einlösen
Zu beachten beim
Verkauf von...
Was passiert dabei?
Wie geben Sie das in die Kasse
ein?
Per Taste „Verbindlichkeit
Fleurop-GutscheinCards
Es entsteht kein Umsatz,
Umsatz
und Fremdkarten (Thalia, sondern eine Verbindlichkeit GutscheinCard“.
Douglas & Co.)
bei Fleurop. Es fällt keine
Umsatzsteuer an, da ein nicht
steuerbarer Umsatz vorliegt.
Was schreiben Sie auf die Quittung
bzw. Rechnung?
Den Nennbetrag der GutscheinCard
ohne USt. mit Hinweis „nicht
steuerbarer Umsatz“
Flora-Cheques
Sie haben einen Umsatz zu
7% USt.
Per Extrataste "Verkauf Cheques
Den Nennbetrag des Flora-Cheques
7%" oder als normale Ware zu 7% inkl. 7% USt. für "Flora-Cheque".
USt.
Fleurin-Cheques
Es fällt keine Umsatzsteuer
an, da ein nicht steuerbarer
Umsatz vorliegt.
Per Extrataste "Fleurin-Cheques
0%" oder als Umsatz mit 0% USt.
Nennbetrag mit 0% USt. für
"Fleurin-Cheque" mit Hinweis
"nichtsteuerbarer Umsatz".
Zu beachten bei der
Einlösung von...
Was passiert dabei?
Wie geben Sie das in die Kasse
ein?
Was schreiben Sie auf die Quittung
bzw. Rechnung?
Fleurop-GutscheinCards
Die Karte ist ein
Zahlungsmittel, vergleichbar
mit einer EC-Karte.
Geben Sie Ihre Umsätze wie
gewohnt in die Kasse ein,
schließen Sie den Verkauf mit der
Taste „Kredit“ „unbar“ „EC“ oder
einer Belegung „Fleurop
FleuropFleuropGutscheinCard“
GutscheinCard“ ab.
Machen Sie alle Angaben wie bei
einer normalen Rechnung mit
einem Hinweis „Zahlungsart:
GutscheinCard“.
Flora-Cheques und
Fleurin-Cheques
Übergeben Sie Ihrem Kunden Sie geben nichts ein. Der Umsatz
nur Blumen und Pflanzen zu wird über die Fleurop-Abrechnung
7% USt. Das genau ist der
durch Ihre Buchhaltung gebucht.
Sinn des Flora-Cheques.
Erstellen Sie nur eine Quittung auf
ausdrücklichen Wunsch. Weisen Sie
keine USt. aus, denn diese wurde
bereits beim Kauf ausgewiesen.
Fleurop-Gutscheine verkaufen und einlösen
Wir empfehlen, an Ihrer Kasse einige ExtraExtra-Tasten mit den bei Fleurop anfallenden Sachverhalten und Steuersätzen zu belegen.
Beispiel: „Verkauf Flora-Cheques 7%“, „Verkauf GutscheinCard 0%“„Einlösung Fleurop GutscheinCard“.
Der Nennbetrag
ennbetrag ist der Betrag, der auf dem Cheque bzw. der GutscheinCard aufgedruckt ist.
Ein FloraFlora-Cheque ist ein Sachgutschein und nur zur Einlösung von Blumen und Pflanzen zu 7% USt einlösbar.
Eine GutscheinCard ist ein Wertgutschein,
Wertgutschein also ein Zahlungsmittel im Gutscheindesign, mit der Ihre Kunden alle Waren und
Dienstleistungen bezahlen können, auch Fleurop-Aufträge.
Wir bitten Sie, Cheques beim Verkauf neben der Unterschrift auch mit dem Verkaufsdatum zu versehen. Nur dann ist es später
möglich, die Gültigkeit zu klären. Andernfalls haften Sie länger für die Einlösung.
FloraFlora-Cheques sind im Jahr der Ausstellung und innerhalb der drei kompletten Folgejahre gültig (§ 195 BGB i.V.m. § 199 BGB).
Von Fleurop AG ausgegebene Cheques werden grundsätzlich auch dann akzeptiert, wenn die Verjährung eingetreten ist. Daher
müssen diese Cheques kein Ausgabedatum tragen.
Bei verjährten Cheques von Partnerfloristen fragen Sie bitte beim Vermittler nach, ob er die Abrechnung der betreffenden FloraCheques noch akzeptiert. Sollte der Vermittler kein Mitglied der Fleurop AG mehr sein, ist eine Einlösung leider nicht mehr
möglich.
Wenn Sie den Verkauf von Flora-Cheques über den normalen Umsatz zu 7% USt. in Ihre Kasse eingeben, muss Ihre Buchhaltung
diese Umsätze anhand der Fleurop-Umsätze zum Monatsende korrigieren.
Hinweis für die Ausstellung von Rechnungen/Quittungen: Bei einem Gesamtbetrag bis 150 EUR inkl. USt. gelten die
Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen.
Kleinbetragsrechnungen Ab dem Brutto-Betrag von 150,01 EUR müssen Sie eine Rechnung nach § 14 UStG
ausstellen.

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