Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND

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Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. Wahlperiode
Drucksache 15/
2633
19. 09. 2008
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Astrid Schmitt und Monika Fink (SPD)
und
Antwort
des Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Beschlüsse zur Vereinigung der Kreissparkasse Vulkaneifel und der Kreissparkasse Bitburg-Prüm
Die Kleine Anfrage 1683 vom 29. August 2008 hat folgenden Wortlaut:
Nach der Aussetzung der Sparkassenfusionsgespräche zwischen der KSK Bitburg-Prüm und der Sparkasse Trier im Juni 2007 durch
den Kreistag Bitburg-Prüm hat der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel im Juni 2008 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen
von SPD, FWG, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vereinigung der Kreissparkasse Vulkaneifel und der Kreissparkasse Bitburg-Prüm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 Sparkassengesetz beschlossen.
Daraufhin wurde seitens der Fraktionen von SPD, FWG, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 11 e LKO ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eingeleitet, die durch den Kreistag gefassten Beschlüsse durch einen Bürgerentscheid aufheben zu lassen.
Vor dem Hintergrund von über 14 000 Unterschriften für das Bürgerbegehren beschloss der Kreistag Vulkaneifel in seiner Sitzung
am 21. Juli 2008, die gefassten Beschlüsse zur Vereinigung aufzuheben.
In Presseberichten spricht Vorstand Dieter Grau von Geschäftsverlusten in einer Größenordnung von vier bis fünf Millionen Euro
aufgrund der sich über Monate hinziehenden Fusionsdiskussion.
Wir fragen die Landesregierung:
1. War aus Sicht der Landesregierung die geplante Fusion der KSK Vulkaneifel mit der KSK Bitburg-Prüm im Sinne des neuen Absatzes 6 des § 22 Sparkassengesetz (SpkG) wegen nicht ausreichender Leistungsfähigkeit „dringend erforderlich“?
2. Kann die KSK Vulkaneifel auch künftig allein ihren öffentlichen, flächendeckenden Versorgungsauftrag zugunsten der Bevölkerung und der mittelständischen Wirtschaft wahrnehmen?
3. Hat die lange Diskussion um eine Fusion der KSK Vulkaneifel mit der KSK Bitburg-Prüm aus Sicht der Landesregierung zu einem
Imageschaden geführt?
4. Welche Folgen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für die KSK Bitburg-Prüm?
Das Ministerium für Wirtschaft,Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit
Schreiben vom 18. September 2008 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
§ 22 Abs. 6 des neuen Sparkassengesetzes regelt die Vereinigung von Sparkassen gegen den Willen des Trägers einer Sparkasse, wenn
der Bestand der Sparkasse gefährdet ist oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigt werden kann. Diese Voraussetzungen lagen
weder bei der KSK Vulkaneifel noch bei der KSK Bitburg-Prüm vor.
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuten, dass die KSK Vulkaneifel nicht auch künftig ihren öffentlichen Auftrag
wahrnehmen kann.
Zu Frage 3:
In der Vergangenheit wurden Sparkassenfusionen in den zuständigen Gremien regelmäßig einmütig unterstützt und beschlossen.
Insofern unterscheidet sich der Fusionsprozess der KSK Vulkaneifel und der KSK Bitburg-Prüm von früheren Sparkassenvereinib. w.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. September 2008
Drucksache 15/
2633
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
gungen. Es ist anzunehmen, dass die Art und Weise, wie dieser Fusionsprozess in der Öffentlichkeit begleitet wurde, nicht nur Zustimmung gefunden hat. Deshalb erscheint es umso wichtiger, dass die KSK Vulkaneifel wieder zu ihrer gewohnten Geschäftstätigkeit zurückkehren konnte.
Zu Frage 4:
Die KSK Bitburg-Prüm steht nach fast zweijährigen Fusionsbemühungen, zunächst mit der Sparkasse Trier und schließlich mit der
KSK Vulkaneifel, ohne Fusionspartner da. Die zuständigen Beschlussgremien des Eifelkreises werden über die weitere Eigenständigkeit ihrer Sparkasse zu befinden haben.
In Vertretung:
Prof. Dr. Siegfried Englert
Staatssekretär