Das Mahnverfahren - Ministerium für Justiz und Gleichstellung des

Transcription

Das Mahnverfahren - Ministerium für Justiz und Gleichstellung des
Das
Mahnverfahren
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................3
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I.� Das Mahnverfahren ........................................................ 4
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Wasistdas?����������������������������������������������������������������������������������4
II.� Sie wollen eine Forderung im Wege
des Mahnverfahrens durchsetzen ................................ 6
•VoraussetzungendesVerfahrens������������������������������������ 6
•AntragbeimzuständigenAmtsgericht�������������������������7
•MöglichkeitenderAntragstellung����������������������������������8
•EntscheidungdesMahngerichts�����������������������������������10
•WiderspruchgegendenMahnbescheid����������������������11
•Vollstreckungsbescheid�������������������������������������������������������11
•EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid��������� 12
•Kosten���������������������������������������������������������������������������������������� 13
III.
Sie erhalten einen Mahnbescheid ............................... 14
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•Wasistzutun?�����������������������������������������������������������������������14
•Rechtzeitigzahlen�����������������������������������������������������������������14
•WiderspruchgegendenMahnbescheid���������������������14
•Vollstreckungsbescheid������������������������������������������������������ 15
•EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid��������� 15
IV.�Sie wollen arbeitsrechtliche
Ansprüche durchsetzen ................................................16
V.� Sie wollen das europäische
Mahnverfahren nutzen ................................................. 17
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Vorwort
LiebeMitbürgerinnen
undMitbürger,
wennIhnenjemandbeispielsweiseaufgrundeinesVertragsoder
nacheinemVerkehrsunfallunstreitigGeldschuldet,dielängst
fälligeZahlungaberdennoch
nichterbringt,müssenSienicht
immersofortKlageerheben�
HäufigerweistsichindiesenFällendasgerichtliche
Mahnverfahrenalsderschnellereundkostengünstigere
Weg,umzueinem30JahrelangvollstreckbarenTitel,
demVollstreckungsbescheid,zugelangen�
DamitSiemöglichsteinfachundinnerhalbkürzester
ZeitzuIhremGeldkommen,werdendieMahnverfahreninSachsen-Anhalt,SachsenundThüringeninder
ZweigstelleStaßfurtdesAmtsgerichtsAschersleben
zentralmaschinellbearbeitet�Siekönnensoauchvon
IhremComputerauseinenAntragaufdenErlasseines
Mahnbescheidesstellen,derspätestensamFolgetag
nachAntragseingangbearbeitetwird�
DieseBroschüresollIhnendasMahnverfahrennäher
bringenundIhnendabeihelfen,einsolchesVerfahren
bishinzumVollstreckungsbescheidzubetreiben�AngesprochensindSieaberauch,wennIhneneingegenSie
gerichteterMahnbescheidzugeht�
DarüberhinauswerdenSieaufdasEuropäischeMahnverfahrenaufmerksamgemacht,daszueinemEuropäischenZahlungsbefehlführenkann�
MitfreundlichenGrüßen
Prof. Dr. Angela Kolb
MinisterinfürJustizundGleichstellung
desLandesSachsen-Anhalt
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I�DasMahnverfahren
I�DasMahnverfahren
Was ist das?
DasMahnverfahrenisteingerichtlichesVerfahren,
welchesdemGläubigereinerinEurozubegleichendenGeldforderungschnell,einfachundkostengünstig
ohnemündlicheVerhandlungeinenVollstreckungstitel
verschafft�
Eseignetsichvorallemdann,wennderSchuldnerdie
Forderungbzw�denZahlungsanspruchnichternsthaft
bestreitet,aberdennochnichtzahlt�OhneWiderspruch
oderEinspruchdesSchuldnershältderGläubigernach
nurkurzerZeitmitdemVollstreckungsbescheideinen
rechtskräftigenTitelindenHänden,auswelchemer
30JahrelangdieZwangsvollstreckunggegenden
Schuldnerbetreibenkann�
WennallerdingssichermitdemWiderspruchdes
Schuldnerszurechnenist,kanndassofortigeErheben
derKlageschnellerzumErfolgführen�
DasMahnverfahrenbeginntmitdemAntragdes
GläubigersaufErlasseinesMahnbescheides(Mahnantrag)�MahnanträgekönnenperVordruck(erhältlich
beispielsweiseimSchreibwarenhandel),perDatenträger
oderonlinegestelltwerden�DerMahnantragkannaber,
allerdingsnichtfristwahrend,auchvordemUrkundsbeamtenderGeschäftsstellejedesAmtsgerichtsgestellt
werden�
KommtdasMahngerichtdemAntragnach,stelltesdem
SchuldnerdenMahnbescheidzu�DerSchuldnerkann
danninnerhalb von zwei WochenWidersprucherheben�
LegterrechtzeitigWiderspruchein,sindsowohlder
GläubigeralsauchderSchuldnerberechtigt,dieDurchführungeinesstreitigenVerfahrenszubeantragen�Der
GläubigerkanndensogenanntenStreitantragschonim
Mahnantragstellen�
4
I�DasMahnverfahren
DasMahngerichtgibtdenRechtsstreitdannandasim
MahnantragbezeichneteGerichtzurDurchführungdes
streitigenVerfahrensab�
DortwirdderMahnantragwieeineKlagebehandelt,
diezunächstersteinmalschriftlich,gegebenenfallsvon
einemRechtsanwalt,zubegründenist�Andernfalls,also
ohnedenStreitantrageinerPartei,kommtdasMahnverfahrenzumStillstand�
BleibteinWiderspruchdesSchuldnersaus,erlässtdas
MahngerichtaufAntragdesGläubigerseinenVollstreckungsbescheid�GegendiesenkannderSchuldner
wiederuminnerhalb von zwei WochennachZustellung
Einsprucheinlegen�
WennderSchuldnerordnungsgemäßundvorallem
rechtzeitigEinsprucherhebt,wirdaufjedenFalleinstreitigesVerfahrendurchgeführt�
!
Sehr wichtig:
ImMahnverfahrenwirdvomGerichtnichtgeprüft,
obdemGläubigerdergeltendgemachteAnspruch
tatsächlich zusteht� Auch wird der Schuldner vor
ErlassdesMahnbescheidesnichtgehört�
Daher gilt:WereinenMahnbescheidoderVollstreckungsbescheiderhält,mussselbstprüfen,oberdem
GläubigerdiedaringenannteSummetatsächlichschuldet�
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
II�SiewolleneineForderungimWege
desMahnverfahrensdurchsetzen
Voraussetzungen des Verfahrens
BevorSieeinenMahnbescheidbeantragen,prüfenSie,
obdasMahnverfahrenfürIhrenFallgeeignetistund
IhreForderung(noch)besteht�DabeisolltenSieinsbesonderebeachten,dass:
• d
ieForderunggrundsätzlichvordenZivil-oder
Arbeitsgerichtenverfolgbarseinmuss,
• nurForderungen,welchedieZahlungeinerbestimmtenGeldsummeinEurobetreffen,imMahnverfahren
durchgesetztwerdenkönnen,
• dieForderungnichtvoneinernochnichterbrachten
Gegenleistungabhängendarf,
• dieForderungfälligseinoderzumindestspätestens
innerhalbderWiderspruchsfristfälligwerdenmuss,
• dasMahnverfahrenfürAnsprücheeinesKreditgebersnichtstattfindet,wenndernach§492Abs�2des
BürgerlichenGesetzbuchesanzugebendeJahreszins
denbeiVertragsschlussgeltendenBasiszinssatzum
mehralszwölfProzentpunkteübersteigt,
• Ihnen
derAufenthaltdesSchuldnersbekanntseinmuss,
• Sie
prozessfähig,alsogrundsätzlichmindestens
18Jahrealtseinmüssen�
ErgibtsichausdemMahnantrag,dassnotwendige
VoraussetzungendesMahnverfahrensfehlen,droht
seineZurückweisung�VorderEntscheidungwirdSiedas
Mahngerichtanhören�
SieerhaltendannGelegenheit,denMangelinnerhalb
einerFristzubeheben�GelingtIhnendasnichtoderist
derBeanstandungdesGerichtsvonvornhereinnicht
abzuhelfen,weistdasMahngerichtdenAntragaufErlasseinesMahnbescheideszurück,wennSienichtzuvor
IhrenAntragzurücknehmen�
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
Antrag beim zuständigen Amtsgericht
DenAntragaufErlassdesMahnbescheidesmüssenSie,
soweitkeinZahlungsanspruchauseinemArbeitsverhältnisbetroffenist,beidemzuständigenAmtsgericht
stellen�
FürdasLandSachsen-AnhaltunddieFreistaatenSachsenundThüringenistdiesdasAmtsgerichtAscherslebenals„GemeinsamesMahngerichtderLänder
Sachsen-Anhalt,SachsenundThüringen“(gemeinsames
Mahngericht)�
DieAnschriftlautet:
AmtsgerichtAschersleben
GemeinsamesMahngerichtderLänder
Sachsen-Anhalt,SachsenundThüringen
LehrterStr�15
39418Staßfurt
Tel�:03925876-0
Fax:03925876-252
E-Mail:mahngericht@justiz�sachsen-anhalt�de
Internet:www�ag-asl�sachsen-anhalt�de
DasgemeinsameMahngerichtistzuständig,wennSie
alsAntragstellerIhrenWohnsitzinSachsen-Anhalt,
SachsenoderThüringenhaben�Tretenjuristische
PersonenoderrechtsfähigePersonengesellschaftenals
Antragstellerauf,richtetsichdieZuständigkeitnach
derenSitz�LiegtdieserinSachsen-Anhalt,Sachsenoder
Thüringen,istderMahnantragbeimgemeinsamen
Mahngerichtzustellen�
WirdderAntragbeieinemanderenalsdemzuständigen
Gerichteingereicht,sokannihndiesesGerichtandas
gemeinsameMahngerichtweiterleiten�Rechtliche,insbesonderefristwahrendeWirkunghateinsolcherAntrag
jedocherst,wennerdorteingeht�
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
Möglichkeiten der Antragstellung
Schriftlicher Antrag
Gläubiger,dieseltenMahnanträgestellen,könnendies
mitHilfeeinesPapierformularserledigen,dasbeim
gemeinsamenMahngerichteingereichtwird�DieMahnverfahrenwerdenvomgemeinsamenMahngericht
ausschließlichmaschinellbearbeitet�
DurcheineVerordnungdesBundesministeriumsder
JustizwurdenbesondereVordruckeeingeführt,dieSie
verwendenmüssen�DieseVordruckesindmitAusfüllhinweisenversehen,dieSieunbedingtbeachtensollten�
DieNeufassungvonVordruckenwirddurchdasBundesministeriumderJustizimBundesanzeigerbekannt
gegeben�FürdenAntragaufErlasseinesMahnbescheids
unddenAntragaufErlasseinesVollstreckungsbescheids
istjeweilsdieaktuelleFassungzunutzen�
SolltenSiebeimAusfüllenSchwierigkeitenhaben,könnenSiesichandasgemeinsameMahngerichtoderauch
andieRechtsantragstellebeidemAmtsgerichtIhres
Wohnsitzeswenden�
Nur maschinell lesbarer Antrag
NebendemamtlichenVordruckinPapierformkönnen
Mahnanträgeauchineinernurmaschinelllesbaren
FormandasgemeinsameMahngerichtübermittelt
werden�RechtsanwälteundInkassounternehmenmüssensichausschließlichdieserFormderAntragstellung
bedienen�Hierzugehören:
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
Barcode-Antrag
DasinteraktiveAntragsformularimInternetunter
www�online-mahnantrag�delässtsichnachdem
AusfüllenauchmitHilfedeskostenloserhältlichen
Programms„AdobeAcrobatReader“aufweißemBlankopapierausdrucken�DieAntragsdatenwerdendabeiin
einenBarcodeumgesetzt�PerPostübermittelnSiedem
gemeinsamenMahngerichtdanndieAusdrucke,also
daszuunterschreibendeAnschreiben,dieDarstellung
derAntragsdateninKlarschriftunddenBarcode�Wichtig
ist,dassderAusdruckeinseitigsowieklarundsauber
seinmuss�ZudemdürfendieerstelltenUnterlagennicht
geknicktbeimGerichteingereichtwerden�
Online-Mahnverfahren
AllenGläubigernwirddieMöglichkeiteröffnet,ihreAnträgeaufdenErlasseinesMahnbescheidesimWegedes
Online-Mahnverfahrenszustellen�MitdiesemVerfahren
könnenMahnanträgeinelektronischerFormverschlüsseltüberdasInternetandasgemeinsameMahngericht
übermitteltwerden�
AndieStellederherkömmlichenUnterschrifttrittdabei
diemitHilfeeinerChipkarteundeinesKartenlesers
erzeugtedigitalequalifizierteSignatur�
FürAntragsteller,dieregelmäßigeinegrößereZahlvon
Mahnbescheidenbeantragen,stehtdasElektronische
Gerichts-undVerwaltungspostfach(EGVP)zurVerfügung�DiemittelsderMahnsoftwareerstelltenDatensätzekönnenmiteinerelektronischenUnterschrift
versehenundinverschlüsselterFormonlineüberdas
ElektronischeGerichts-undVerwaltungspostfachandas
gemeinsameMahngerichtübermitteltwerden�FürdiesesprofessionelleOnline-Verfahrensindnebeneinem
internetfähigenPCdieSignaturkarteeinesakkreditiertenTrustcenterssowieeinentsprechendesKartenlesegeräterforderlich�
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
DieentsprechendeSoftwarekomponentezurDatenübermittlungkönnenSieunterwww�egvp�deherunterladen�
UmAnträgeüberdasInternetmittelsEGVPzuübermitteln,benötigenSieeineKennziffer,dieIhnenaufAntrag
vomgemeinsamenMahngerichterteiltwird�Mitder
ErteilungderKennzifferwerdenalleimMahnbescheidsantraganzugebendenAngaben,dieEinzugsermächtigungderGerichtskostenundgegebenenfallseine
Kosten-oderGebührenbefreiungsowieeinebesondere
Versandanschriftgespeichert�Anstelledervollständigen
BezeichnungdesAntragstellersundseinergesetzlichen
VertreteroderdesProzessbevollmächtigtenistnurnoch
dieseachtstelligeKennzifferindenAntragaufzunehmen�
FürAntragsteller,dieseltenMahnanträgestellen,
stehtmitdemOnline-Mahnantragunterwww�onlinemahnantrag�deeininteraktivesAntragsformularzur
Verfügung�DieSeitebieteteinespezielleNutzerführung
mitAusfüllhinweisensowieeineautomatischePlausibilitätskontrolleimHintergrund�DasFormularkönnenSie
digitalsigniertonlineandasgemeinsameMahngericht
übermitteln�ZurÜbersendungbenötigenSieebenfalls
eineSignaturkarte,einKartenlesegerätundzurDatenübermittlungeineSoftwarekomponente,dieSieunter
www�egvp�deherunterladenkönnen�
DerelektronischeDatenaustauschlässteszu,VerfahrensmitteilungendesGerichtsinelektronischerForm
inEmpfangzunehmen�DieweitereKommunikation
zwischendemgemeinsamenMahngerichtundIhnen
erfolgtalsoentwederverschlüsseltüberdasInternet
oderinherkömmlicherPapierform�
Entscheidung des Mahngerichts
AufdenordnungsgemäßenAntraghinergehtder
Mahnbescheid,derdemSchuldnervonAmtswegen
zugestelltwird�DavonwerdenSieinKenntnisgesetzt�
EntsprichtderAntragnichtdenErfordernissen,wird
erzurückgewiesen�ZuvorwirdIhneneinsogenanntes
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
Monierungsschreibenzugesandt,mitdemSieGelegenheithaben,IhrenAntragzuändern�Diesgiltauch,
wennoffensichtlichunberechtigteZinsen(zumBeispiel
vorFälligkeitderForderung)oderüberhöhteAnsprüche
(zumBeispielaußergewöhnlichhoheMahnauslagen)
geltendgemachtwerden�
Widerspruch gegen den Mahnbescheid
LegtderSchuldnerWiderspruchein,werdenSievom
gemeinsamenMahngerichtverständigt�IstderWiderspruchrechtzeitigerhobenundbeantragenSieoderder
SchuldnerdieDurchführungdesstreitigenVerfahrens,
wirdderRechtsstreitandasimMahnantragbezeichnete
Gerichtabgegeben�DamitgehtdasMahnverfahrenin
dasstreitigeVerfahrenüber�
Vollstreckungsbescheid
LegtderSchuldnernichtodernichtrechtzeitigWiderspruchein,könnenSienachdemAblaufderzweiwöchigenWiderspruchsfristbeimgemeinsamenMahngericht
einenAntragaufdenErlasseinesVollstreckungsbescheidsstellen�
ImAntragmüssenSieerklären,obundwelcheZahlungenderSchuldneraufdenMahnbescheidhingeleistet
hat�DenVollstreckungsbescheidkönnenSienur
innerhalb von sechs Monaten seit ZustellungdesMahnbescheidsbeantragen�Erwirdnurerlassen,wennalle
Gerichtsgebührenbezahltsind�
DervomgemeinsamenMahngerichterlasseneVollstreckungsbescheidwirddemSchuldnervonAmtswegen
zugestellt,soweitSienichtalsAntragstellerausdrücklich
dieÜbermittlungzurZustellungimParteibetrieban
sichselbstbeantragen�IndiesemFallkönnenSieden
VollstreckungsbescheiddurchdenGerichtsvollzieherzustellenundgleichzeitigdieZwangsvollstreckunggegen
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
denSchuldnerbetreibenlassen�WennSievollstrecken,
bevordieEinspruchsfristabgelaufenist,tragenSiedas
Risiko,beieinerspäterenAufhebungoderÄnderungder
EntscheidungSchadensersatzandenSchuldnerzahlen
zumüssen�
HatderSchuldnerinderZwischenzeitseinenAufenthalt
gewechselt,istseinneuerAufenthaltsortunbekannt
unddieZustellunganeinenVertreteroderZustellungsbevollmächtigtennichtmöglich,sokanndasgemeinsameMahngerichtdenVollstreckungsbescheidaufAntrag
imWegederöffentlichenZustellungzustellen�
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
WennderSchuldnergegendenVollstreckungsbescheid
Einsprucheinlegt,wirdderRechtsstreitvonAmtswegenan
dasimMahnantragbezeichneteProzessgerichtabgegeben�DasVerfahrengehtnunindasstreitigeVerfahrenüber�
BiszurEntscheidungdesRechtsstreitskönnenSietrotz
einesEinspruchesdesSchuldnersaufgrunddesVollstreckungsbescheidsdieZwangsvollstreckungbetreiben�
WennSietrotzdesEinspruchsvollstrecken,tragenSie
dasRisiko,beieinerspäterenAufhebungoderÄnderung
derEntscheidungSchadensersatzandenSchuldner
zahlenzumüssen�
DasGerichtkannallerdingsaufAntragdesSchuldners
dieZwangsvollstreckungeinstweileneinstellen�Einem
solchenAntragdarfinderRegelnurstattgegebenwerden,wennderSchuldnereineSicherheitbeibringt(zum
BeispielGeldodereineBankbürgschaft)�
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II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen
Kosten
DieGerichtskostenundeineevtl�RechtsanwaltsvergütungfürdasMahnverfahrenwerdenvomgemeinsamenMahngerichtmaschinellausgerechnetundin
denMahn-bzw�späterindenVollstreckungsbescheid
aufgenommen�FürdasVerfahrenüberdenAntragauf
ErlasseinesMahnbescheideswirdeineVerfahrensgebührerhoben,diesichnachdemStreitwertrichtet�
Diesgiltauchdann,wennderMahnantragzurückgenommenwirdoderdasVerfahrenausanderenGründen
nichtzumMahnbescheidführt�ImmaschinellenMahnverfahrenmüssenSiekeinenVorschussaufdieGerichtskostenleisten�DieGerichtskostenwerdenIhnenerstmit
ErlassdesMahnbescheidesdurchKostenrechnungzur
Zahlungaufgegeben�
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III�SieerhalteneinenMahnbescheid
III�SieerhalteneinenMahnbescheid
Was ist zu tun?
ÜberlegenSiezunächst,obdieimMahnbescheid
genannteForderungberechtigtist�DasGerichthatdie
BerechtigungdesAnspruchsnichtgeprüft�
Rechtzeitig zahlen
BestehtdieimMahnbescheidgenannteForderung
tatsächlichundhabenSiegegendenGläubigerkeine
Gegenansprüche,sosolltenSierechtzeitigundschnell
zahlen,umweitereVerfahrenskostenundeinemögliche
Zwangsvollstreckungzuvermeiden�IstdieForderung
zumTeilberechtigt,solltenSiediesenTeilbegleichen�
Widerspruch gegen den Mahnbescheid
IstdieForderungIhrerAnsichtnachinsgesamtoder
zumTeilzuUnrechterhoben,sokönnenSieWiderspruch
einlegen�DiesmüssenSieschriftlichbeidemGemeinsamenMahngerichtderLänderSachsen-Anhalt,Sachsen
undThüringentun� Sie haben hierfür zwei Wochen Zeit�
DieFristkannnichtverlängertwerdenundbeginntmit
derZustellungdesMahnbescheides�InnerhalbderZweiwochenfristmussIhrWiderspruchbeimgemeinsamen
Mahngerichteingegangensein�
MitdemMahnbescheiderhaltenSieeinenWiderspruchsvordruck�DiesenkönnenSiezurEinlegungdesWiderspruchsverwenden�NachrechtzeitigemWiderspruch
wirddasVerfahrenaufAntragzurDurchführungdes
streitigenVerfahrensandasimMahnantragbezeichnete
Gerichtabgegeben�DiesenAntragkönnenauchSiestellen,wennSiemeinen,dassderStreitumdenimMahnverfahrengeltendgemachtenAnspruchgeklärtwerden
muss�
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III�SieerhalteneinenMahnbescheid
HabenSienichtodernichtrechtzeitigWidersprucheingelegtundauchdieForderungnichtbezahlt,sowirdauf
einenAntragdesGläubigerseinVollstreckungsbescheid
erlassenundIhnenzugestellt�
EinverspäteterWiderspruchwirdalsEinspruchgegen
einenzwischenzeitlichergangenenVollstreckungsbescheidgewertet�
Vollstreckungsbescheid
DerVollstreckungsbescheidenthält–wiederIhnen
zuvorzugestellteMahnbescheid–nebendereigentlichenForderungdesGläubigersauchnochdiebishierhin
angefallenenundvonIhnenzutragendenKostenund
Gebühren�DerjetztvonIhnenverlangteGesamtbetrag
wirdalsohöheralsnochimMahnbescheidsein�
LässtderGläubigerdenVollstreckungsbescheidnicht
durchdasGericht,sondernvomGerichtsvollzieher
zustellen,kanndiesersofortnachderAushändigungdes
VollstreckungsbescheidesbeiIhnendieZwangsvollstreckungdurchführen�
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
SiekönnengegendenVollstreckungsbescheidinnerhalb
von zwei Wochen ab ZustellungschriftlichEinspruch
beimgemeinsamenMahngerichteinlegen�DerGläubigerkannausdemVollstreckungsbescheidgegenSie
vorläufigvollstrecken�BiszurRechtskraftdesVollstreckungsbescheidskönnenSiebeimGerichtbeantragen,
dieZwangsvollstreckungeinstweileneinzustellen�In
denmeistenFällenwerdenSieeineSicherheitleisten
müssen�
AufdenrechtzeitigenEinspruchhinwirdderRechtsstreitandasProzessgerichtabgegeben,welchesim
Mahnantragbezeichnetist�DiesesbehandeltdenAntragähnlichwieeineKlage�
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IV�SiewollenarbeitsrechtlicheAnsprüchedurchsetzen
IV�Siewollenarbeitsrechtliche
Ansprüchedurchsetzen
WollenSieAnsprücheaufZahlungeinesGeldbetragesin
EuroauseinemArbeitsverhältnismitHilfedesMahnverfahrensdurchsetzen,istderAntragaufErlasseines
MahnbescheidesschriftlichbeidemArbeitsgerichtzu
stellen,beidemderSchuldnerseinenWohnsitzhatoder
indessenBezirkdergeltendgemachteAnspruchzu
erfüllenist�
ImarbeitsgerichtlichenMahnverfahrenisteinbesondererVordruck(„VordruckfürdenMahn-undVollstreckungsbescheid-Arbeitsgerichte“)zuverwenden,der
ebenfallsimSchreibwarenhandelerhältlichist�
!
Wichtig:
DieFristzurEinlegungdesWiderspruchsoder
desEinspruchsbeträgtimarbeitsgerichtlichen
Verfahrenlediglicheine Woche ab Zustellung
desMahn-bzw�Vollstreckungsbescheides�
DasVerfahrenwirdnacheinemWiderspruchodereinem
EinspruchnichtaneinanderesGerichtabgegeben�Es
entscheidetdasGericht,beidembereitsdasMahnverfahrendurchgeführtwurde�
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V�SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen
V�Siewollendaseuropäische
Mahnverfahrennutzen
NebendemdeutschenMahnverfahrenkannder
GläubigerbeigrenzüberschreitendenVerfahrenauch
daseuropäischeMahnverfahrenwählen,umzueinem
Vollstreckungstitelzugelangen�Voraussetzungfürdas
europäischeMahnverfahrenistes,dassentwederder
GläubigeroderderSchuldnerineinemausländischen
EU-MitgliedsstaatmitderAusnahmeDänemarks
wohnt�FürdieBearbeitungvonAnträgenaufErlassund
ÜberprüfungsowiedieVollstreckbarerklärungeines
EuropäischenZahlungsbefehlsistausschließlichdas
AmtsgerichtWeddinginBerlinzuständig�
BeiarbeitsgerichtlichenAngelegenheitenistallerdings
dasArbeitsgerichtzuständigesMahngericht,dasim
Streitverfahrenzuentscheidenhätte�
ZahlungsansprüchekönnenimeuropäischenMahnverfahrenbeiForderungenausZivil-undHandelssachen
geltendgemachtwerden�Ausgenommensinddavon
erbrechtliche,insolvenzrechtlicheundsozialversicherungsrechtlicheAnsprüche�Darüberhinausmusses
sichbeidenForderungenumvertraglicheAnsprüche
handeln,diebeimEinreichendesAntragsaufdenErlass
einesEuropäischenZahlungsbefehlesfälligsind�
GläubigermüssenebensowiebeimdeutschenMahnverfahrenvorgegebeneFormularenutzen�Andersals
dorthatderGläubigerdenStreitgegenstandzubezeichnenunddenzugrundeliegendenLebenssachverhalt
kurzdarzustellen�FernermusserbereitsindemAntrag
dieBeweismittelbenennen,dieerineinemnachfolgendengerichtlichenVerfahrenzurBegründungseiner
Forderungheranziehenwird�Eristauchverpflichtet,den
grenzüberschreitendenCharakterderRechtssachein
demAntragdarzulegen�
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V�SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen
DasAmtsgerichtWeddinginBerlinprüftals„EuropäischesMahngerichtDeutschland“,obdieForderung
begründeterscheint�Istsieoffensichtlichunbegründet,
weistesdenMahnantragzurück�LiegensonstigeMängelvor,wirdderGläubigerunterSetzungeinerangemessenenFristzuderenBeseitigungaufgefordert�
LiegendieVoraussetzungenfürdaseuropäischeMahnverfahrenvor,erlässtdasAmtsgerichtWeddinginBerlin
einenEuropäischenZahlungsbefehl,denesdemSchuldnerzustellt�DerSchuldnerkann binnen einer Frist von
30 TagenEinsprucheinlegen�
IndiesemFallgehtdasVerfahrenindenstreitigen
Prozessüber,soweitderGläubigernichtbeantragthat,
dassdasVerfahrenbeieinemEinsprucheingestellt
werdensoll�DasAmtsgerichtWeddinginBerlingibtden
RechtsstreitdannandasvondemGläubigerbenannte
deutscheStreitgerichtab�
UnterbestimmtenUmständenkannderSchuldner
beieinemverspätetenEinsprucheinenAntragauf
eineÜberprüfungdesEuropäischenZahlungsbefehles
stellen�HierüberentscheidetebenfallsdasAmtsgerichtWeddinginBerlinals„EuropäischesMahngericht
Deutschland“�
LegtderSchuldnerkeinenEinspruchein,erklärtdas
AmtsgerichtWeddinginBerlindenEuropäischen
ZahlungsbefehlvonAmtswegenfürvollstreckbar�Der
ZahlungsbefehlwirddamitzumVollstreckungstitel�
MitihmkannderGläubigerdieZwangsvollstreckung
unmittelbarinallenEU-MitgliedstaatenmitAusnahme
Dänemarksbetreiben�
WeitereInformationendesEuropäischenMahngerichts
DeutschlandundzumeuropäischenMahnverfahren
findenSieunter:www�berlin�de/sen/justiz/gerichte/ag/
wedd/eumav�de�html
18
Impressum
Herausgegebenvom
MinisteriumfürJustizundGleichstellungdesLandesSachsen-Anhalt
ReferatPresse-undÖffentlichkeitsarbeit
Domplatz2-4
39104Magdeburg
Tel�:0391567-6234,-6230,-6235
Fax:0391567-6187
E-Mail:presse@mj�sachsen-anhalt�de
www�mj�sachsen-anhalt�de
imOktober2014
Titelillustration:Phil�Hubbe,Magdeburg
Herstellung:HarzdruckereiGmbH,Wernigerode
InZusammenarbeitmitdemSächsischenStaatsministeriumderJustizund
EuropasowiedemThüringerJustizministerium�
Hinweis:DieseBroschürewirdimRahmenderÖffentlichkeitsarbeitdes
MinisteriumsfürJustizundGleichstellungdesLandesSachsen-Anhalt
herausgegeben�SiewirdkostenlosabgegebenundistnichtzumVerkauf
bestimmt�Unabhängigdavon,wann,aufwelchemWegundinwelcher
AnzahldieseSchriftdemEmpfängerzugegangenist,darfsieauchohnezeitlichenBezugzueinerWahlnichtineinerWeiseverwendetwerden,dieals
ParteinahmederLandesregierungzugunsteneinzelnerpolitischerGruppen
verstandenwerdenkönnte�
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