Das Mahnverfahren - Ministerium für Justiz und Gleichstellung des
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Das Mahnverfahren - Ministerium für Justiz und Gleichstellung des
Das Mahnverfahren Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................3 � I.� Das Mahnverfahren ........................................................ 4 � Wasistdas?����������������������������������������������������������������������������������4 II.� Sie wollen eine Forderung im Wege des Mahnverfahrens durchsetzen ................................ 6 •VoraussetzungendesVerfahrens������������������������������������ 6 •AntragbeimzuständigenAmtsgericht�������������������������7 •MöglichkeitenderAntragstellung����������������������������������8 •EntscheidungdesMahngerichts�����������������������������������10 •WiderspruchgegendenMahnbescheid����������������������11 •Vollstreckungsbescheid�������������������������������������������������������11 •EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid��������� 12 •Kosten���������������������������������������������������������������������������������������� 13 III. Sie erhalten einen Mahnbescheid ............................... 14 � •Wasistzutun?�����������������������������������������������������������������������14 •Rechtzeitigzahlen�����������������������������������������������������������������14 •WiderspruchgegendenMahnbescheid���������������������14 •Vollstreckungsbescheid������������������������������������������������������ 15 •EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid��������� 15 IV.�Sie wollen arbeitsrechtliche Ansprüche durchsetzen ................................................16 V.� Sie wollen das europäische Mahnverfahren nutzen ................................................. 17 2 Vorwort LiebeMitbürgerinnen undMitbürger, wennIhnenjemandbeispielsweiseaufgrundeinesVertragsoder nacheinemVerkehrsunfallunstreitigGeldschuldet,dielängst fälligeZahlungaberdennoch nichterbringt,müssenSienicht immersofortKlageerheben� HäufigerweistsichindiesenFällendasgerichtliche Mahnverfahrenalsderschnellereundkostengünstigere Weg,umzueinem30JahrelangvollstreckbarenTitel, demVollstreckungsbescheid,zugelangen� DamitSiemöglichsteinfachundinnerhalbkürzester ZeitzuIhremGeldkommen,werdendieMahnverfahreninSachsen-Anhalt,SachsenundThüringeninder ZweigstelleStaßfurtdesAmtsgerichtsAschersleben zentralmaschinellbearbeitet�Siekönnensoauchvon IhremComputerauseinenAntragaufdenErlasseines Mahnbescheidesstellen,derspätestensamFolgetag nachAntragseingangbearbeitetwird� DieseBroschüresollIhnendasMahnverfahrennäher bringenundIhnendabeihelfen,einsolchesVerfahren bishinzumVollstreckungsbescheidzubetreiben�AngesprochensindSieaberauch,wennIhneneingegenSie gerichteterMahnbescheidzugeht� DarüberhinauswerdenSieaufdasEuropäischeMahnverfahrenaufmerksamgemacht,daszueinemEuropäischenZahlungsbefehlführenkann� MitfreundlichenGrüßen Prof. Dr. Angela Kolb MinisterinfürJustizundGleichstellung desLandesSachsen-Anhalt 3 I�DasMahnverfahren I�DasMahnverfahren Was ist das? DasMahnverfahrenisteingerichtlichesVerfahren, welchesdemGläubigereinerinEurozubegleichendenGeldforderungschnell,einfachundkostengünstig ohnemündlicheVerhandlungeinenVollstreckungstitel verschafft� Eseignetsichvorallemdann,wennderSchuldnerdie Forderungbzw�denZahlungsanspruchnichternsthaft bestreitet,aberdennochnichtzahlt�OhneWiderspruch oderEinspruchdesSchuldnershältderGläubigernach nurkurzerZeitmitdemVollstreckungsbescheideinen rechtskräftigenTitelindenHänden,auswelchemer 30JahrelangdieZwangsvollstreckunggegenden Schuldnerbetreibenkann� WennallerdingssichermitdemWiderspruchdes Schuldnerszurechnenist,kanndassofortigeErheben derKlageschnellerzumErfolgführen� DasMahnverfahrenbeginntmitdemAntragdes GläubigersaufErlasseinesMahnbescheides(Mahnantrag)�MahnanträgekönnenperVordruck(erhältlich beispielsweiseimSchreibwarenhandel),perDatenträger oderonlinegestelltwerden�DerMahnantragkannaber, allerdingsnichtfristwahrend,auchvordemUrkundsbeamtenderGeschäftsstellejedesAmtsgerichtsgestellt werden� KommtdasMahngerichtdemAntragnach,stelltesdem SchuldnerdenMahnbescheidzu�DerSchuldnerkann danninnerhalb von zwei WochenWidersprucherheben� LegterrechtzeitigWiderspruchein,sindsowohlder GläubigeralsauchderSchuldnerberechtigt,dieDurchführungeinesstreitigenVerfahrenszubeantragen�Der GläubigerkanndensogenanntenStreitantragschonim Mahnantragstellen� 4 I�DasMahnverfahren DasMahngerichtgibtdenRechtsstreitdannandasim MahnantragbezeichneteGerichtzurDurchführungdes streitigenVerfahrensab� DortwirdderMahnantragwieeineKlagebehandelt, diezunächstersteinmalschriftlich,gegebenenfallsvon einemRechtsanwalt,zubegründenist�Andernfalls,also ohnedenStreitantrageinerPartei,kommtdasMahnverfahrenzumStillstand� BleibteinWiderspruchdesSchuldnersaus,erlässtdas MahngerichtaufAntragdesGläubigerseinenVollstreckungsbescheid�GegendiesenkannderSchuldner wiederuminnerhalb von zwei WochennachZustellung Einsprucheinlegen� WennderSchuldnerordnungsgemäßundvorallem rechtzeitigEinsprucherhebt,wirdaufjedenFalleinstreitigesVerfahrendurchgeführt� ! Sehr wichtig: ImMahnverfahrenwirdvomGerichtnichtgeprüft, obdemGläubigerdergeltendgemachteAnspruch tatsächlich zusteht� Auch wird der Schuldner vor ErlassdesMahnbescheidesnichtgehört� Daher gilt:WereinenMahnbescheidoderVollstreckungsbescheiderhält,mussselbstprüfen,oberdem GläubigerdiedaringenannteSummetatsächlichschuldet� 5 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen II�SiewolleneineForderungimWege desMahnverfahrensdurchsetzen Voraussetzungen des Verfahrens BevorSieeinenMahnbescheidbeantragen,prüfenSie, obdasMahnverfahrenfürIhrenFallgeeignetistund IhreForderung(noch)besteht�DabeisolltenSieinsbesonderebeachten,dass: • d ieForderunggrundsätzlichvordenZivil-oder Arbeitsgerichtenverfolgbarseinmuss, • nurForderungen,welchedieZahlungeinerbestimmtenGeldsummeinEurobetreffen,imMahnverfahren durchgesetztwerdenkönnen, • dieForderungnichtvoneinernochnichterbrachten Gegenleistungabhängendarf, • dieForderungfälligseinoderzumindestspätestens innerhalbderWiderspruchsfristfälligwerdenmuss, • dasMahnverfahrenfürAnsprücheeinesKreditgebersnichtstattfindet,wenndernach§492Abs�2des BürgerlichenGesetzbuchesanzugebendeJahreszins denbeiVertragsschlussgeltendenBasiszinssatzum mehralszwölfProzentpunkteübersteigt, • Ihnen derAufenthaltdesSchuldnersbekanntseinmuss, • Sie prozessfähig,alsogrundsätzlichmindestens 18Jahrealtseinmüssen� ErgibtsichausdemMahnantrag,dassnotwendige VoraussetzungendesMahnverfahrensfehlen,droht seineZurückweisung�VorderEntscheidungwirdSiedas Mahngerichtanhören� SieerhaltendannGelegenheit,denMangelinnerhalb einerFristzubeheben�GelingtIhnendasnichtoderist derBeanstandungdesGerichtsvonvornhereinnicht abzuhelfen,weistdasMahngerichtdenAntragaufErlasseinesMahnbescheideszurück,wennSienichtzuvor IhrenAntragzurücknehmen� 6 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen Antrag beim zuständigen Amtsgericht DenAntragaufErlassdesMahnbescheidesmüssenSie, soweitkeinZahlungsanspruchauseinemArbeitsverhältnisbetroffenist,beidemzuständigenAmtsgericht stellen� FürdasLandSachsen-AnhaltunddieFreistaatenSachsenundThüringenistdiesdasAmtsgerichtAscherslebenals„GemeinsamesMahngerichtderLänder Sachsen-Anhalt,SachsenundThüringen“(gemeinsames Mahngericht)� DieAnschriftlautet: AmtsgerichtAschersleben GemeinsamesMahngerichtderLänder Sachsen-Anhalt,SachsenundThüringen LehrterStr�15 39418Staßfurt Tel�:03925876-0 Fax:03925876-252 E-Mail:mahngericht@justiz�sachsen-anhalt�de Internet:www�ag-asl�sachsen-anhalt�de DasgemeinsameMahngerichtistzuständig,wennSie alsAntragstellerIhrenWohnsitzinSachsen-Anhalt, SachsenoderThüringenhaben�Tretenjuristische PersonenoderrechtsfähigePersonengesellschaftenals Antragstellerauf,richtetsichdieZuständigkeitnach derenSitz�LiegtdieserinSachsen-Anhalt,Sachsenoder Thüringen,istderMahnantragbeimgemeinsamen Mahngerichtzustellen� WirdderAntragbeieinemanderenalsdemzuständigen Gerichteingereicht,sokannihndiesesGerichtandas gemeinsameMahngerichtweiterleiten�Rechtliche,insbesonderefristwahrendeWirkunghateinsolcherAntrag jedocherst,wennerdorteingeht� 7 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen Möglichkeiten der Antragstellung Schriftlicher Antrag Gläubiger,dieseltenMahnanträgestellen,könnendies mitHilfeeinesPapierformularserledigen,dasbeim gemeinsamenMahngerichteingereichtwird�DieMahnverfahrenwerdenvomgemeinsamenMahngericht ausschließlichmaschinellbearbeitet� DurcheineVerordnungdesBundesministeriumsder JustizwurdenbesondereVordruckeeingeführt,dieSie verwendenmüssen�DieseVordruckesindmitAusfüllhinweisenversehen,dieSieunbedingtbeachtensollten� DieNeufassungvonVordruckenwirddurchdasBundesministeriumderJustizimBundesanzeigerbekannt gegeben�FürdenAntragaufErlasseinesMahnbescheids unddenAntragaufErlasseinesVollstreckungsbescheids istjeweilsdieaktuelleFassungzunutzen� SolltenSiebeimAusfüllenSchwierigkeitenhaben,könnenSiesichandasgemeinsameMahngerichtoderauch andieRechtsantragstellebeidemAmtsgerichtIhres Wohnsitzeswenden� Nur maschinell lesbarer Antrag NebendemamtlichenVordruckinPapierformkönnen Mahnanträgeauchineinernurmaschinelllesbaren FormandasgemeinsameMahngerichtübermittelt werden�RechtsanwälteundInkassounternehmenmüssensichausschließlichdieserFormderAntragstellung bedienen�Hierzugehören: 8 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen Barcode-Antrag DasinteraktiveAntragsformularimInternetunter www�online-mahnantrag�delässtsichnachdem AusfüllenauchmitHilfedeskostenloserhältlichen Programms„AdobeAcrobatReader“aufweißemBlankopapierausdrucken�DieAntragsdatenwerdendabeiin einenBarcodeumgesetzt�PerPostübermittelnSiedem gemeinsamenMahngerichtdanndieAusdrucke,also daszuunterschreibendeAnschreiben,dieDarstellung derAntragsdateninKlarschriftunddenBarcode�Wichtig ist,dassderAusdruckeinseitigsowieklarundsauber seinmuss�ZudemdürfendieerstelltenUnterlagennicht geknicktbeimGerichteingereichtwerden� Online-Mahnverfahren AllenGläubigernwirddieMöglichkeiteröffnet,ihreAnträgeaufdenErlasseinesMahnbescheidesimWegedes Online-Mahnverfahrenszustellen�MitdiesemVerfahren könnenMahnanträgeinelektronischerFormverschlüsseltüberdasInternetandasgemeinsameMahngericht übermitteltwerden� AndieStellederherkömmlichenUnterschrifttrittdabei diemitHilfeeinerChipkarteundeinesKartenlesers erzeugtedigitalequalifizierteSignatur� FürAntragsteller,dieregelmäßigeinegrößereZahlvon Mahnbescheidenbeantragen,stehtdasElektronische Gerichts-undVerwaltungspostfach(EGVP)zurVerfügung�DiemittelsderMahnsoftwareerstelltenDatensätzekönnenmiteinerelektronischenUnterschrift versehenundinverschlüsselterFormonlineüberdas ElektronischeGerichts-undVerwaltungspostfachandas gemeinsameMahngerichtübermitteltwerden�FürdiesesprofessionelleOnline-Verfahrensindnebeneinem internetfähigenPCdieSignaturkarteeinesakkreditiertenTrustcenterssowieeinentsprechendesKartenlesegeräterforderlich� 9 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen DieentsprechendeSoftwarekomponentezurDatenübermittlungkönnenSieunterwww�egvp�deherunterladen� UmAnträgeüberdasInternetmittelsEGVPzuübermitteln,benötigenSieeineKennziffer,dieIhnenaufAntrag vomgemeinsamenMahngerichterteiltwird�Mitder ErteilungderKennzifferwerdenalleimMahnbescheidsantraganzugebendenAngaben,dieEinzugsermächtigungderGerichtskostenundgegebenenfallseine Kosten-oderGebührenbefreiungsowieeinebesondere Versandanschriftgespeichert�Anstelledervollständigen BezeichnungdesAntragstellersundseinergesetzlichen VertreteroderdesProzessbevollmächtigtenistnurnoch dieseachtstelligeKennzifferindenAntragaufzunehmen� FürAntragsteller,dieseltenMahnanträgestellen, stehtmitdemOnline-Mahnantragunterwww�onlinemahnantrag�deeininteraktivesAntragsformularzur Verfügung�DieSeitebieteteinespezielleNutzerführung mitAusfüllhinweisensowieeineautomatischePlausibilitätskontrolleimHintergrund�DasFormularkönnenSie digitalsigniertonlineandasgemeinsameMahngericht übermitteln�ZurÜbersendungbenötigenSieebenfalls eineSignaturkarte,einKartenlesegerätundzurDatenübermittlungeineSoftwarekomponente,dieSieunter www�egvp�deherunterladenkönnen� DerelektronischeDatenaustauschlässteszu,VerfahrensmitteilungendesGerichtsinelektronischerForm inEmpfangzunehmen�DieweitereKommunikation zwischendemgemeinsamenMahngerichtundIhnen erfolgtalsoentwederverschlüsseltüberdasInternet oderinherkömmlicherPapierform� Entscheidung des Mahngerichts AufdenordnungsgemäßenAntraghinergehtder Mahnbescheid,derdemSchuldnervonAmtswegen zugestelltwird�DavonwerdenSieinKenntnisgesetzt� EntsprichtderAntragnichtdenErfordernissen,wird erzurückgewiesen�ZuvorwirdIhneneinsogenanntes 10 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen Monierungsschreibenzugesandt,mitdemSieGelegenheithaben,IhrenAntragzuändern�Diesgiltauch, wennoffensichtlichunberechtigteZinsen(zumBeispiel vorFälligkeitderForderung)oderüberhöhteAnsprüche (zumBeispielaußergewöhnlichhoheMahnauslagen) geltendgemachtwerden� Widerspruch gegen den Mahnbescheid LegtderSchuldnerWiderspruchein,werdenSievom gemeinsamenMahngerichtverständigt�IstderWiderspruchrechtzeitigerhobenundbeantragenSieoderder SchuldnerdieDurchführungdesstreitigenVerfahrens, wirdderRechtsstreitandasimMahnantragbezeichnete Gerichtabgegeben�DamitgehtdasMahnverfahrenin dasstreitigeVerfahrenüber� Vollstreckungsbescheid LegtderSchuldnernichtodernichtrechtzeitigWiderspruchein,könnenSienachdemAblaufderzweiwöchigenWiderspruchsfristbeimgemeinsamenMahngericht einenAntragaufdenErlasseinesVollstreckungsbescheidsstellen� ImAntragmüssenSieerklären,obundwelcheZahlungenderSchuldneraufdenMahnbescheidhingeleistet hat�DenVollstreckungsbescheidkönnenSienur innerhalb von sechs Monaten seit ZustellungdesMahnbescheidsbeantragen�Erwirdnurerlassen,wennalle Gerichtsgebührenbezahltsind� DervomgemeinsamenMahngerichterlasseneVollstreckungsbescheidwirddemSchuldnervonAmtswegen zugestellt,soweitSienichtalsAntragstellerausdrücklich dieÜbermittlungzurZustellungimParteibetrieban sichselbstbeantragen�IndiesemFallkönnenSieden VollstreckungsbescheiddurchdenGerichtsvollzieherzustellenundgleichzeitigdieZwangsvollstreckunggegen 11 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen denSchuldnerbetreibenlassen�WennSievollstrecken, bevordieEinspruchsfristabgelaufenist,tragenSiedas Risiko,beieinerspäterenAufhebungoderÄnderungder EntscheidungSchadensersatzandenSchuldnerzahlen zumüssen� HatderSchuldnerinderZwischenzeitseinenAufenthalt gewechselt,istseinneuerAufenthaltsortunbekannt unddieZustellunganeinenVertreteroderZustellungsbevollmächtigtennichtmöglich,sokanndasgemeinsameMahngerichtdenVollstreckungsbescheidaufAntrag imWegederöffentlichenZustellungzustellen� Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid WennderSchuldnergegendenVollstreckungsbescheid Einsprucheinlegt,wirdderRechtsstreitvonAmtswegenan dasimMahnantragbezeichneteProzessgerichtabgegeben�DasVerfahrengehtnunindasstreitigeVerfahrenüber� BiszurEntscheidungdesRechtsstreitskönnenSietrotz einesEinspruchesdesSchuldnersaufgrunddesVollstreckungsbescheidsdieZwangsvollstreckungbetreiben� WennSietrotzdesEinspruchsvollstrecken,tragenSie dasRisiko,beieinerspäterenAufhebungoderÄnderung derEntscheidungSchadensersatzandenSchuldner zahlenzumüssen� DasGerichtkannallerdingsaufAntragdesSchuldners dieZwangsvollstreckungeinstweileneinstellen�Einem solchenAntragdarfinderRegelnurstattgegebenwerden,wennderSchuldnereineSicherheitbeibringt(zum BeispielGeldodereineBankbürgschaft)� 12 II�SiewolleneineForderungimWegedesMahnverfahrensdurchsetzen Kosten DieGerichtskostenundeineevtl�RechtsanwaltsvergütungfürdasMahnverfahrenwerdenvomgemeinsamenMahngerichtmaschinellausgerechnetundin denMahn-bzw�späterindenVollstreckungsbescheid aufgenommen�FürdasVerfahrenüberdenAntragauf ErlasseinesMahnbescheideswirdeineVerfahrensgebührerhoben,diesichnachdemStreitwertrichtet� Diesgiltauchdann,wennderMahnantragzurückgenommenwirdoderdasVerfahrenausanderenGründen nichtzumMahnbescheidführt�ImmaschinellenMahnverfahrenmüssenSiekeinenVorschussaufdieGerichtskostenleisten�DieGerichtskostenwerdenIhnenerstmit ErlassdesMahnbescheidesdurchKostenrechnungzur Zahlungaufgegeben� 13 III�SieerhalteneinenMahnbescheid III�SieerhalteneinenMahnbescheid Was ist zu tun? ÜberlegenSiezunächst,obdieimMahnbescheid genannteForderungberechtigtist�DasGerichthatdie BerechtigungdesAnspruchsnichtgeprüft� Rechtzeitig zahlen BestehtdieimMahnbescheidgenannteForderung tatsächlichundhabenSiegegendenGläubigerkeine Gegenansprüche,sosolltenSierechtzeitigundschnell zahlen,umweitereVerfahrenskostenundeinemögliche Zwangsvollstreckungzuvermeiden�IstdieForderung zumTeilberechtigt,solltenSiediesenTeilbegleichen� Widerspruch gegen den Mahnbescheid IstdieForderungIhrerAnsichtnachinsgesamtoder zumTeilzuUnrechterhoben,sokönnenSieWiderspruch einlegen�DiesmüssenSieschriftlichbeidemGemeinsamenMahngerichtderLänderSachsen-Anhalt,Sachsen undThüringentun� Sie haben hierfür zwei Wochen Zeit� DieFristkannnichtverlängertwerdenundbeginntmit derZustellungdesMahnbescheides�InnerhalbderZweiwochenfristmussIhrWiderspruchbeimgemeinsamen Mahngerichteingegangensein� MitdemMahnbescheiderhaltenSieeinenWiderspruchsvordruck�DiesenkönnenSiezurEinlegungdesWiderspruchsverwenden�NachrechtzeitigemWiderspruch wirddasVerfahrenaufAntragzurDurchführungdes streitigenVerfahrensandasimMahnantragbezeichnete Gerichtabgegeben�DiesenAntragkönnenauchSiestellen,wennSiemeinen,dassderStreitumdenimMahnverfahrengeltendgemachtenAnspruchgeklärtwerden muss� 14 III�SieerhalteneinenMahnbescheid HabenSienichtodernichtrechtzeitigWidersprucheingelegtundauchdieForderungnichtbezahlt,sowirdauf einenAntragdesGläubigerseinVollstreckungsbescheid erlassenundIhnenzugestellt� EinverspäteterWiderspruchwirdalsEinspruchgegen einenzwischenzeitlichergangenenVollstreckungsbescheidgewertet� Vollstreckungsbescheid DerVollstreckungsbescheidenthält–wiederIhnen zuvorzugestellteMahnbescheid–nebendereigentlichenForderungdesGläubigersauchnochdiebishierhin angefallenenundvonIhnenzutragendenKostenund Gebühren�DerjetztvonIhnenverlangteGesamtbetrag wirdalsohöheralsnochimMahnbescheidsein� LässtderGläubigerdenVollstreckungsbescheidnicht durchdasGericht,sondernvomGerichtsvollzieher zustellen,kanndiesersofortnachderAushändigungdes VollstreckungsbescheidesbeiIhnendieZwangsvollstreckungdurchführen� Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid SiekönnengegendenVollstreckungsbescheidinnerhalb von zwei Wochen ab ZustellungschriftlichEinspruch beimgemeinsamenMahngerichteinlegen�DerGläubigerkannausdemVollstreckungsbescheidgegenSie vorläufigvollstrecken�BiszurRechtskraftdesVollstreckungsbescheidskönnenSiebeimGerichtbeantragen, dieZwangsvollstreckungeinstweileneinzustellen�In denmeistenFällenwerdenSieeineSicherheitleisten müssen� AufdenrechtzeitigenEinspruchhinwirdderRechtsstreitandasProzessgerichtabgegeben,welchesim Mahnantragbezeichnetist�DiesesbehandeltdenAntragähnlichwieeineKlage� 15 IV�SiewollenarbeitsrechtlicheAnsprüchedurchsetzen IV�Siewollenarbeitsrechtliche Ansprüchedurchsetzen WollenSieAnsprücheaufZahlungeinesGeldbetragesin EuroauseinemArbeitsverhältnismitHilfedesMahnverfahrensdurchsetzen,istderAntragaufErlasseines MahnbescheidesschriftlichbeidemArbeitsgerichtzu stellen,beidemderSchuldnerseinenWohnsitzhatoder indessenBezirkdergeltendgemachteAnspruchzu erfüllenist� ImarbeitsgerichtlichenMahnverfahrenisteinbesondererVordruck(„VordruckfürdenMahn-undVollstreckungsbescheid-Arbeitsgerichte“)zuverwenden,der ebenfallsimSchreibwarenhandelerhältlichist� ! Wichtig: DieFristzurEinlegungdesWiderspruchsoder desEinspruchsbeträgtimarbeitsgerichtlichen Verfahrenlediglicheine Woche ab Zustellung desMahn-bzw�Vollstreckungsbescheides� DasVerfahrenwirdnacheinemWiderspruchodereinem EinspruchnichtaneinanderesGerichtabgegeben�Es entscheidetdasGericht,beidembereitsdasMahnverfahrendurchgeführtwurde� 16 V�SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen V�Siewollendaseuropäische Mahnverfahrennutzen NebendemdeutschenMahnverfahrenkannder GläubigerbeigrenzüberschreitendenVerfahrenauch daseuropäischeMahnverfahrenwählen,umzueinem Vollstreckungstitelzugelangen�Voraussetzungfürdas europäischeMahnverfahrenistes,dassentwederder GläubigeroderderSchuldnerineinemausländischen EU-MitgliedsstaatmitderAusnahmeDänemarks wohnt�FürdieBearbeitungvonAnträgenaufErlassund ÜberprüfungsowiedieVollstreckbarerklärungeines EuropäischenZahlungsbefehlsistausschließlichdas AmtsgerichtWeddinginBerlinzuständig� BeiarbeitsgerichtlichenAngelegenheitenistallerdings dasArbeitsgerichtzuständigesMahngericht,dasim Streitverfahrenzuentscheidenhätte� ZahlungsansprüchekönnenimeuropäischenMahnverfahrenbeiForderungenausZivil-undHandelssachen geltendgemachtwerden�Ausgenommensinddavon erbrechtliche,insolvenzrechtlicheundsozialversicherungsrechtlicheAnsprüche�Darüberhinausmusses sichbeidenForderungenumvertraglicheAnsprüche handeln,diebeimEinreichendesAntragsaufdenErlass einesEuropäischenZahlungsbefehlesfälligsind� GläubigermüssenebensowiebeimdeutschenMahnverfahrenvorgegebeneFormularenutzen�Andersals dorthatderGläubigerdenStreitgegenstandzubezeichnenunddenzugrundeliegendenLebenssachverhalt kurzdarzustellen�FernermusserbereitsindemAntrag dieBeweismittelbenennen,dieerineinemnachfolgendengerichtlichenVerfahrenzurBegründungseiner Forderungheranziehenwird�Eristauchverpflichtet,den grenzüberschreitendenCharakterderRechtssachein demAntragdarzulegen� 17 V�SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen DasAmtsgerichtWeddinginBerlinprüftals„EuropäischesMahngerichtDeutschland“,obdieForderung begründeterscheint�Istsieoffensichtlichunbegründet, weistesdenMahnantragzurück�LiegensonstigeMängelvor,wirdderGläubigerunterSetzungeinerangemessenenFristzuderenBeseitigungaufgefordert� LiegendieVoraussetzungenfürdaseuropäischeMahnverfahrenvor,erlässtdasAmtsgerichtWeddinginBerlin einenEuropäischenZahlungsbefehl,denesdemSchuldnerzustellt�DerSchuldnerkann binnen einer Frist von 30 TagenEinsprucheinlegen� IndiesemFallgehtdasVerfahrenindenstreitigen Prozessüber,soweitderGläubigernichtbeantragthat, dassdasVerfahrenbeieinemEinsprucheingestellt werdensoll�DasAmtsgerichtWeddinginBerlingibtden RechtsstreitdannandasvondemGläubigerbenannte deutscheStreitgerichtab� UnterbestimmtenUmständenkannderSchuldner beieinemverspätetenEinsprucheinenAntragauf eineÜberprüfungdesEuropäischenZahlungsbefehles stellen�HierüberentscheidetebenfallsdasAmtsgerichtWeddinginBerlinals„EuropäischesMahngericht Deutschland“� LegtderSchuldnerkeinenEinspruchein,erklärtdas AmtsgerichtWeddinginBerlindenEuropäischen ZahlungsbefehlvonAmtswegenfürvollstreckbar�Der ZahlungsbefehlwirddamitzumVollstreckungstitel� MitihmkannderGläubigerdieZwangsvollstreckung unmittelbarinallenEU-MitgliedstaatenmitAusnahme Dänemarksbetreiben� WeitereInformationendesEuropäischenMahngerichts DeutschlandundzumeuropäischenMahnverfahren findenSieunter:www�berlin�de/sen/justiz/gerichte/ag/ wedd/eumav�de�html 18 Impressum Herausgegebenvom MinisteriumfürJustizundGleichstellungdesLandesSachsen-Anhalt ReferatPresse-undÖffentlichkeitsarbeit Domplatz2-4 39104Magdeburg Tel�:0391567-6234,-6230,-6235 Fax:0391567-6187 E-Mail:presse@mj�sachsen-anhalt�de www�mj�sachsen-anhalt�de imOktober2014 Titelillustration:Phil�Hubbe,Magdeburg Herstellung:HarzdruckereiGmbH,Wernigerode InZusammenarbeitmitdemSächsischenStaatsministeriumderJustizund EuropasowiedemThüringerJustizministerium� Hinweis:DieseBroschürewirdimRahmenderÖffentlichkeitsarbeitdes MinisteriumsfürJustizundGleichstellungdesLandesSachsen-Anhalt herausgegeben�SiewirdkostenlosabgegebenundistnichtzumVerkauf bestimmt�Unabhängigdavon,wann,aufwelchemWegundinwelcher AnzahldieseSchriftdemEmpfängerzugegangenist,darfsieauchohnezeitlichenBezugzueinerWahlnichtineinerWeiseverwendetwerden,dieals ParteinahmederLandesregierungzugunsteneinzelnerpolitischerGruppen verstandenwerdenkönnte� 19