Pro Seniore bereit zu Tarifverhandlungen
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Pro Seniore bereit zu Tarifverhandlungen
23.10.2015 An die Beschäftigten der Residenz Cottbus gGmbH und der Residenz Am Wasserturm gGmbH Verantwortlich: Ralf Franke, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; Email: [email protected], Internet: www.cottbus.verdi.de 3 / 2015 Pro Seniore bereit zu Tarifverhandlungen Erste Gespräche fanden am 19.10.2015 in Berlin statt Tarifverhandlungen werden im November / Dezember fortgesetzt Am 19. Oktober 2015 wurden in Berlin die ersten Gespräche zu Tarifverhandlungen für die Residenz Cottbus gGmbH und für die Residenz Am Wasserturm gGmbH zwischen der Gewerkschaft ver.di und Vertretern von Pro Seniore aufgenommen. Pro Seniore wird dabei von Peter Müller, Abteilungsleiter der Abteilung Arbeit und Soziales aus Saarbrücken und von Rechtsanwalt Dr. Konrad Helle aus München vertreten. Im November / Dezember 2015 sollen die Tarifverhandlungen fortgesetzt werden. Die genauen Termine werden derzeit abgestimmt. Es wurde verabredet, zuerst über den Inhalt eines Manteltarifvertrages zu verhandeln. Hierzu wurden 6 Themenblöcke gebildet: (1) Arbeitszeit, (2) Urlaub, (3) Zuschläge/Jahressonderzahlung/ Urlaubsgeld, (4) Sondervereinbarungen/Berufskleidung, (5) Entgelt/Überleitung/Funktionszulagen, (6) Qualifizierung/Ausbildung. Die ver.di-Tarifkommission hat schon einen fertigen Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag vorgeschlagen. Die ver.di-Verhandlungskommission strebt zügige Verhandlungen an und hat das Ziel, die Tarifverhandlungen bis zum 1. Februar 2016 mit einem unterschriftsreifen Tarifvertrag abzuschließen. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt die Forderung nach einem Tarifvertrag! Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am 20.09.2015 auf dem ver.di-Bundeskongress in Leipzig für die Beschäftigten in der Pflege Tarifverträge gefordert: „Ich will ausdrücklich sagen: In dieser Branche sind Tarifverträge genauso wichtig, wie in jeder Branche, vielleicht noch wichtiger, und sie müssen auch eingehalten werden. Das ist absolut notwendig.“ (Quelle: www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-21-merkel-verdi.html) Pflegeversicherung kann Tarifverträge nicht ablehnen! Das Sozialgesetzbuch XI (Finanzierung der Pflege) regelt in § 84 Absatz 2 Satz 4: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregeln kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“ Jetzt in ver.di Mitglied werden! Im Internet: www.mitgliedwerden.verdi.de Oder mit der beigefügten Beitrittserklärung (auf der Rückseite)