Pro Seniore bereit zu Tarifverhandlungen

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Pro Seniore bereit zu Tarifverhandlungen
23.10.2015
An die Beschäftigten der
Residenz Cottbus gGmbH und der
Residenz Am Wasserturm gGmbH
Verantwortlich: Ralf Franke, ver.di-Bezirk Cottbus, 03048 Cottbus, Calauer Straße 70, Tel.: 0355-47858-0; Fax: 0355-47858-24; Email: [email protected], Internet: www.cottbus.verdi.de
3 / 2015
Pro Seniore bereit zu
Tarifverhandlungen
Erste Gespräche fanden am 19.10.2015 in Berlin statt
Tarifverhandlungen werden im November / Dezember fortgesetzt
Am 19. Oktober 2015 wurden in Berlin die ersten Gespräche zu Tarifverhandlungen für die Residenz Cottbus gGmbH und für die Residenz Am Wasserturm gGmbH zwischen der Gewerkschaft
ver.di und Vertretern von Pro Seniore aufgenommen. Pro Seniore wird dabei von Peter Müller,
Abteilungsleiter der Abteilung Arbeit und Soziales aus Saarbrücken und von Rechtsanwalt Dr.
Konrad Helle aus München vertreten.
Im November / Dezember 2015 sollen die Tarifverhandlungen fortgesetzt werden. Die genauen
Termine werden derzeit abgestimmt. Es wurde verabredet, zuerst über den Inhalt eines Manteltarifvertrages zu verhandeln. Hierzu wurden 6 Themenblöcke gebildet: (1) Arbeitszeit, (2) Urlaub,
(3) Zuschläge/Jahressonderzahlung/ Urlaubsgeld, (4) Sondervereinbarungen/Berufskleidung, (5)
Entgelt/Überleitung/Funktionszulagen, (6) Qualifizierung/Ausbildung.
Die ver.di-Tarifkommission hat schon einen fertigen Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag
vorgeschlagen. Die ver.di-Verhandlungskommission strebt zügige Verhandlungen an und hat das
Ziel, die Tarifverhandlungen bis zum 1. Februar 2016 mit einem unterschriftsreifen Tarifvertrag
abzuschließen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt die Forderung nach einem Tarifvertrag!
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am 20.09.2015 auf dem ver.di-Bundeskongress in
Leipzig für die Beschäftigten in der Pflege Tarifverträge gefordert: „Ich will ausdrücklich sagen:
In dieser Branche sind Tarifverträge genauso wichtig, wie in jeder Branche, vielleicht
noch wichtiger, und sie müssen auch eingehalten werden. Das ist absolut notwendig.“
(Quelle: www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2015/09/2015-09-21-merkel-verdi.html)
Pflegeversicherung kann Tarifverträge nicht ablehnen!
Das Sozialgesetzbuch XI (Finanzierung der Pflege) regelt in § 84 Absatz 2 Satz 4:
„Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie
entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregeln
kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“
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