Pressemitteilung Nickel Rechtsanwälte
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Pressemitteilung Nickel Rechtsanwälte
Pressemitteilung Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft www.nickelonline.de Hanauer Fachanwälte der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte vertreten Opfer des „Böhsen Onkelz“ Kompetenzteam Strafrecht/Schaden mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Michael Simon und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht Ingo Thiele zur Rechtswahrung der Opfer gebildet. Bundesweites Medienecho hat der Verkehrsunfall hervorgerufen, der sich am 31.12.2009 auf der A66 bei Frankfurt ereignet hat. Als Beschuldigter und Unfallverursacher steht der Sänger der „Böhsen Onkelz“, Herr Kevin Russell, im Focus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Der Beifahrer des verunfallten Fahrzeuges hat die Spezialisten der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte mit der umfassenden Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Im Rahmen der schadensrechtlichen Vertretung konnte durch die sofortigen Interventionen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht Ingo Thiele bereits in diesem frühen Stand des Verfahrens eine Zusage der eintrittspflichtigen Versicherung auf einen namhaften 5-stelligen Vorschuss erwirkt werden. „Bei derartigen Grossschäden mit lebensgefährlichen Verletzungen der Opfer ist es im Rahmen der Schadenregulierung sehr von Bedeutung für die Betroffenen unmittelbar und kurzfristig die durch den Unfall sofort entstandenen finanziellen Mehrbelastungen zu kompensieren. Unser Mandant befindet sich nach wie vor im Krankenhaus und ist ohne Bewusstsein. Die Familie ist durch die Unfallfolgen bis an die Grenze des menschlich Zumutbaren belastet“ teilte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht Ingo Thiele auf Anfrage mit. Über die zivilrechtliche Vertretung hinaus hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -2- Michael Simon die strafrechtliche Vertretung des Opfers übernommen. Es wurde bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft Frankfurt beantragt, den Mandanten als Nebenkläger in dem Verfahren gegen Herrn Kevin Russell zuzulassen, wie dies die Strafprozessordnung vorsieht. Weiter wurde Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte begehrt. Aufgrund der dem Strafrechtspezialisten Michael Simon vorliegenden Informationen wurde bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt angeregt, die Ermittlungen auch auf den rechtlichen Gesichtspunkt eines versuchten Tötungsdeliktes auszudehnen. „Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unbestritten, dass einen Unfallverursacher gegenüber einem dadurch Schwerstverletzen eine sog. Garantenpflicht trifft. Dass heißt praktisch, es besteht eine Verpflichtung des Verursachers, mit geeigneten Maßnahmen sofort dafür Sorge zu tragen, dass Geschädigte nicht infolge mangelnder Versorgung zu Tode kommen. Das der Presse zu entnehmende Bildmaterial lässt aus meiner Sicht keinen Zweifel an der vom Unfallverursacher geschaffenen lebensgefährlichen Situation unseres Mandaten zu. Sollte sich –wie in den Medien berichtet- der Vorwurf verdichten, dass der Unfallverursacher sich unmittelbar nach dem Unfall vom Ort des Geschehens entfernt und sich nicht um die Opfer gekümmert hat, drängt sich der Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes offensichtlich auf. Dies insbesondere, wenn die Flucht vor Ort lediglich dazu diente, sich strafrechtlicher Verfolgung zu entziehen. Juristen sprechen in solchen Fällen von einem vorsätzlichen Totschlag durch Unterlassen. Aber auch neueste Berichte der Medien dahingehend, dass die Geschwindigkeit des Unfallwagens zumindest 200 km/h betragen haben muss, geben -gerade im Zusammentreffen mit drogen- und alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit- aufgrund der objektiven Gefährlichkeit eines solchen Verhaltens erheblichen Anlass, auf einen wenn auch nur bedingten Tötungsvorsatz zu schließen. Bei einem solchen Tatverdacht eines versuchten Tötungsdeliktes ist nach meiner Rechtsauffassung sofort Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten zu verhängen.“ führte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Michael Simon aus. Informationen über Nickel Rechtsanwälte (www.nickelonline.de): Die Kanzlei Nickel Rechtsanwälte ist eine der führenden mittelständischen Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. An den Standorten in Frankfurt und Hanau stehen auch der Presse für deren etwaigen Fragen in verschiedenen Fachgebieten spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung – hoch qualifiziert in nationalem und internationalem Recht. Um gewerblichen und privaten Mandanten auch umfassende Leistungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten bieten zu können, kooperieren wir mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- -3und Steuerberatungsgesellschaft. Für Interessenvereinigungen, Versicherer und anderweitige Unternehmen fungieren wir zudem als Syndicuskanzlei. Nickel Rechtsanwälte bedient sich zweier renommierter internationaler Netzwerke in deren Ländern vergleichbar regional führender Wirtschaftskanzleien, um qualifiziert und regional eingebunden ausländische und internationale Rechtsangelegenheiten betreuen zu können. Nickel Rechtsanwälte. Spezialisierung und Transparenz. Hanau, den 14.01.2010 Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner ergänzend zur Verfügung. gez. Michael Simon Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht [email protected] Fon +49 (0) 6181 2702-45 Fax +49 (0) 6181 2702-19 www.nickelonline.de