Neue Ansätze Sozialer Arbeit in der Kommune

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Neue Ansätze Sozialer Arbeit in der Kommune
Anna-Zillken-Berufskolleg
Höhere Fachschule für Sozialarbeit
Dortmund
Hausarbeit im Rahmen der staatlichen Abschlussprüfung
als Sozialarbeiter
Neue Ansätze Sozialer Arbeit
in der Kommune
Erstleser: Herr Chorhummel
Zweitleserin: Frau Terhaag-Chaaban
vorgelegt von
Georg Wegner (SO/B)
Bladenhorster Str. 94
44575 Castrop-Rauxel
am 08.04.2002
I
Inhalt
Seite(n)
Gliederung
I
Persönlicher Zugang
II-IV
1. Einleitung
1-4
2. Standortbestimmung
5-9
2.1. Zur Krise des Sozialstaates
5-6
2.2. Zur Krise der sozialen Stadt
6-8
2.3. Zur Krise der Sozialen Arbeit
8-9
3. Soziale Arbeit und kommunale Verwaltung
10-14
3.1. Grundlagen der Verwaltung: eine Skizze
11-12
3.2. Strukturen der Verwaltung: ein Umriss
13
3.3. SozialarbeiterInnen in der Kommune: eine Randnotiz
13-14
4. Zum Prinzip der Subsidiarität
15-16
5. Entwicklungslinien der Modernisierung
17-27
5.1. Binnenmodernisierung der Verwaltung
17-20
5.2. Zur Aktivierung von Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement
21-27
6. Instrumente Sozialer Arbeit
28-48
6.1. Klassische Methoden
28-36
6.1.1 Soziale Einzelhilfe
29-30
6.1.2 Soziale Gruppenarbeit
30-32
6.1.3 Gemeinwesenarbeit
32-36
6.2. Neuere Ansätze
36-48
6.2.1 Case Management
37-38
6.2.4 Mediation
38-39
6.2.2 Empowerment
39-41
6.2.3 Soziale Netzwerkarbeit
41-42
6.2.5 Sozialräumliche Ansätze
42-48
7. Konkretionen
49-60
7.1. Projektimplementierung durch Ratsbeschluß
49-54
7.2. Bausteine eines Gesamtprojekts
54-60
Literaturverzeichnis
61-72
II
Persönlicher Zugang
Als ich im Sommer 2001 in die Planung des dritten und entscheidenden Ausbildungsjahres
einstieg, schien alles klar.
Den Schwerpunkt im Vertiefungsgebiet wollte ich im Bereich urbaner Erlebnispädagogik mit
Kindern setzen; die Hausarbeit sollte sich dann mit dem Thema „Senioren und Internet“ und
zwar dezidiert unter dem Gesichtspunkt Sozialer Gruppenarbeit beschäftigen.
Beide Themen schienen mir zukunftsträchtig, originell und innovativ zu sein. Der Ansicht bin
ich heute noch.
Bei beiden Themen konnte ich zudem einen praktischen Zugang und solide theoretische
Vorkenntnisse vorweisen.
Folgerichtig meldete ich als Thema meines Vertiefungsgebietes „Erlebnisraum Stadt.
Chancen urbaner Erlebnispädagogik in der Sozialen Arbeit“ an; die später zu erfolgende
Meldung des Hausarbeitsthemas „Das Internet als Medium und Inhalt Sozialer Gruppenarbeit
mit älteren und alten Menschen“ schien reine Formsache.
Im Herbst letzten Jahres setzten dann auf dem Hintergrund meines dritten PraktikumsI
Überlegungen hinsichtlich des Anerkennungsjahres (Berufspraktikum) ein. Klares Kriterium
für die Auswahl des Berufspraktikums sollte die Chance zur Übernahme in ein festes
Arbeitsverhältnis sein.
Angesichts der immer enger werdenden Spielräume öffentlicher Kassen schien mir das im
Bereich der Erwachsenenbildung/Altenbildung nicht gewährleistet. Da die Hausarbeit aber
inhaltlich auf die erwartete Themenstellung des Anerkennungsjahres fokussiert werden sollte,
zur Vorbereitung und Profilierung, war das geplante Thema vom Tisch.
Die Überlegungen, nicht auf den Bildungsbereich zu setzen, sondern stattdessen im Bereich
Stadtverwaltung mein berufliches Heil zu suchen, verdichteten sich.
Bei der Auseinandersetzung mit dem Haushaltsplanentwurf 2002 der Stadt Castrop-Rauxel, in
deren Rat der Stadt ich die Ehre und Freude habe, gewählt zu sein, sprang mir die Finanznot
der StädteII, die ja an der Finanzierung von Maßnahmen der freien Träger unmittelbar
beteiligt sind, nochmals eklatant ins Auge.
Und es war klar, dass diese finanziellen Einbrüche nicht nur erhebliche Auswirkungen für das
Engagement der Stadt selbst zeitigen, sondern auch an die freien Träger weitergereicht
werden würden und insgesamt an der für die Lebensqualität in der Stadt entscheidenden
I
Das dritte Praktikum absolvierte ich beim Referat für gesellschaftliche Verantwortung der Vereinigten
Kirchenkreise Dortmund und Lünen (VKK) im Bereich Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt Altenbildung.
Vgl. den entsprechenden Bericht Wegner 2001A.
II
Castrop-Rauxel kann als Beispiel dienen, um die finanzielle Not der Städte insgesamt und besonders der
Ruhrgebietsstädte zu veranschaulichen. Unterschiede finden sich im Detail, nicht in der Tendenz.
III
sozio-kulturellen
Infrastruktur
(z.B.
Bäder,
Kinder-
und
Jugendfreizeitstätten,
Beratungsdienste ...) gerüttelt würde.
Die Finanznot der Städte, die gleichsam Ausdruck der Ebbe öffentlicher Kassen insgesamt ist,
markiert die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite wurde mir am Kulturetat der Stadt Castrop-Rauxel deutlich. Das Kulturbüro
Castrop-Rauxel verwaltet neben der Stadtbücherei, die sich nach meinem Dafürhalten und
eigenem Bekunden problemlos und besser selbst verwalten sollte und dies auch könnte, und
neben dem Bürgerhaus vor allem sich selbst. Konkret: Mit ca. 350.000 € Personalkosten wird
ein 15.000 € Topf konsumptiver Sachkosten bewegt: Die MitarbeiterInnen vergeben jährlich
ca. 15.000 € als Zuschüsse an die kulturtragenden Vereine und beauftragen (in der Praxis
einen!) Menschen mit der Durchführung kultureller Veranstaltungen (Vorträge). Die
maßgebliche Kulturarbeit in der Stadt leisten das Westfälische Landestheater, die Forum
GmbH, freie Initiativen wie etwa der Künstlerbund und Einzelpersonen. Die investiven
Maßnahmen werden von anderen Verwaltungsstellen durchgeführt.
In der Konsequenz wäre das Kulturbüro entbehrlich und die MitarbeiterInnen könnten in
anderen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden, die personell unterbesetzt sind,III wenn das
Bürgerhaus, die Zuschüsse für die kulturtragenden Vereine und zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen anderweitig verwaltet werden könnten.
Bei den Zuschüssen ist das problemlos machbar, indem sie ganz einfach pauschaliert
ausgezahlt und einmal jährlich von der Kämmerei gegengerechnet werden.
Bleibt das Bürgerhaus und die Frage, wie es gelingen kann, Menschen vor Ort zu ermutigen
und zu befähigen, dieses in Eigenregie zu verwalten und vielleicht sogar, was das Kulturbüro
als Verwaltungsstelle nicht realisieren konnte, die Arbeit dort offensiv zu gestalten und
auszubauen.
Damit stellte sich mir die die Frage, wie angesichts der finanziellen Situation der Städte die
sozio-kulturelle Infrastruktur erhalten und sogar durch Optimierung erweitert werden kann,
indem den NutzerInnen die Verantwortung übertragen wird.
Das schien mir wesentlich eine Frage Sozialer Arbeit zu sein, die nach potentiellen
Ressourcen sucht, diese mit den Menschen entdeckt und zur Entfaltung bringt. Und sie müßte
dies tun – so meine Überlegungen – mit ihrem gesamten analytischem Instrumentarium und
methodischen Repertoire und gerichtet auf alle denkbaren Zielgruppen. Denn es geht ja
gerade darum, eben jene Bevölkerungsgruppen aktivierend zu erreichen, die nicht zum
III
z.B. Ordnungswesen, Rechnungsprüfung, Sozialhilfe, Unterhaltsverfolgung, Wohnungsförderung ..., wo nicht
nur Bedarf wäre, sondern es sich auch rechnen würde ...
IV
kulturbeflissenen, engagierten Bildungsbürgertum gehören, – was etwas Positives ist –,
sondern die sozial ausgegrenzt werden und sich sozial ausgrenzen lassen.
Im Sinne Sozialer Arbeit wäre die Frage der Aktivierung also zu erweitern. Denn es geht
Sozialer Arbeit hier um urbanes Leben insgesamt und speziell um einzelne Lebensentwürfe
im Rahmen gelingenden Zusammenlebens in sozialräumlichen Strukturen. Es geht nicht um
ein Bürgerhaus. Das wäre nur ein Exempel. Es geht Sozialer Arbeit in der Stadt um das
Menschenrecht auf selbstbestimmtes und gestaltetes Leben des Einzelnen in seinen (Bezugs-)
Gruppen im Horizont des Gemeinwesens.
Das ist – kursiv nachgezeichnet – sozusagen mein doppelter Zugang zur Aufgaben-stellung
dieser Arbeit: der eines kommunal(politisch) engagierten Sozialarbeiters (in spe).
Und da ist noch ein dritter Zugang: der eines Christen. Als solcher weiß ich um die den
biblischen Auftrag und die Verheißung „Suchet der Stadt Bestes, ... denn wenn es ihr
wohlgeht, so geht es euch auch wohl.“ (Jeremia 29, 7)
Und trotz des professionell gebotenen Realismus habe ich auch den Trost der Vision des
himmlischen Jerusalem (vgl. Apokalypse 21f)
Und zur Bodenständigkeit verhilft mir nicht zuletzt die katholische Soziallehre eines Oswald
Nell-Breuning; und ich schäme mich als evangelischer Christ nicht, diese anzuerkennen.
Denn sie sieht den einzelnen Menschen als Träger unveräußerlicher Rechte in seinen sozialen
Bezügen, die erst den ganzen Menschen konstituieren, dessen Personalität menschliches
Zusammenleben im Gemeinwesen erst möglich macht. Und sie sieht das Gemeinwesen und
das Wohl des Gemeinwesens, setzt es in Beziehung zum Individuum und zum Staat als
politische und organisatorische Einheit und Ordnung der Gesellschaft. Dabei wählt sie den
Weg der goldenen Mitte, macht ebenso Front gegen ein minimalistisch-liberalistisch
entsolidarisierendes Staatsverständnis wie gegen eine allumfassende entsubsidiarisierende
Staatsvorstellung.
Diesen Weg will ich auch gehen.
Georg Wegner, 24.03.2002
1
1. Einleitung
Der Titel der hier vorgelegten Arbeit „Neue Ansätze Sozialer Arbeit in Kommune“ ist
zunächst vage und offen.
Immerhin: Es geht zunächst um Neues. Zu diesem Zweck wird im Verlauf der Arbeit immer
wieder „Altes“ referiert, um das (vermeintlich) Neue damit zu hinterlegen und zu
hinterfragen, ob denn das Neue vielleicht nur neu etikettiert wird, alter Wein in neuen
Schläuchen verkauft wird, was denn wirklich neu im Sinne von innovativ ist. Dabei wird es
wesentlich um qualitative Fragen gehen, denn – plakativ gesprochen –: Nicht alles, was gut
ist, ist neu und nicht alles, was neu ist, ist gut.
Und es geht um Ansätze. Das klingt zunächst recht theoretisch und ich sehe die Arbeit schon
dem Vorwurf der Theorielastigkeit ausgesetzt. Diesem Vorwurf möchte ich hier begegnen
und grundsätzlich den engen Zusammenhang von Theorie und Praxis festhalten: Ohne
Theorie ist die Praxis aktionistisch und betriebsblind. Umgekehrt gilt: Ohne Praxis läuft die
Theorie ins Leere und ist wirkungslos. Allerdings lässt sich Theoretisches oftmals besser zu
Papier bringen und systematisieren. Sprachliche Verwirrung um den semantischen Gehalt von
Fachbegriffen lässt sich entwirren. Die Praxis ist vielschichtiger, vielgestaltiger und
unvorhersehbarer. Der Augenblick – im wahrsten, aber nicht umfassenden Wortsinn – der
Kontaktaufnahme mit dem Klienten oder der Kooperationspartnerin enthält so viele Elemente
von Kommunikation und Interaktion,1 dass die kommunikative Situation zwar analysiert
werden kann; die Schönheit eines charmanten Lächelns oder das Gefühl einer rüden Abfuhr
lässt sich nur schwerlich versprachlichen. Und dennoch wäre die qualitativ-inhaltliche
Füllung dieser Strukturkategorien von Kommunikation eine zutiefst praktische Angelegenheit
– allerdings im theoretischen Gewand. So sind auch die vermeintlich theoretischen Abschnitte
dieser Arbeit (vgl. 2. – 6.) in Hinsicht auf Ursache und Wirkung immer praktisch zu verstehen
und der praktische Teil (7.) nur durch die Theorie nachvollziehbar. Theorie und Praxis sind
untrennbar miteinander verwoben, ergänzen sich, kritisieren sich und entwickeln sich so
weiter. Bei einer interdisziplinären Handlungswissenschaft wie der Sozialen Arbeit liegt dies
nahe.
Denn es geht in dieser Arbeit vor allem um neue Ansätze dezidiert der Sozialen Arbeit. Und
da geht es immer um Theorie und Praxis, Praxis und Theorie. Denn wenn SozialarbeiterInnen
1
Nämlich neben der sprachlichen Botschaft und ihrer Anatomie, differenziert in Aspekte von Sachinhalt,
Selbstoffenbarung, Beziehung und Appell, einen bestimmten Kommunikationsstil, eine begleitende Mimik und
Gestik und noch andere optische, akustische und olfaktorische Reize. Interaktion hängt ab von der Rezeption des
Gesamteindrucks bei dem/der EmpfängerIn,. Zum Gesamtkunstwerk Kommunikation vgl. Schulz von Thun
2001 und 2000. Randbemerkung: Auch in dieser Arbeit wähle ich die beide Geschlechter inkludierende
Schreibweise mit dem großen I.
2
„spezialisierte
GeneralistInnen“2
und
mithin
„soziale
ErfinderInnen
von
sozialen
Problemlösungen unter schwierigen gesellschaftlichen Bedingungen“3 sind, dann wird es
immer darum gehen, ein theoretisches, problembezogenes Analyseinstrumentarium mit einem
praktischen Lösungsinstrumentarium zu verbinden und umzusetzen.
Soziale Arbeit verbindet so Gegenstandswissen (Frage nach dem „Was?“), Erklärungswissen
(Frage nach dem „Warum?“), Wert- oder Kriterienwissen (Frage nach dem „Woraufhin?“)
mit
dem
Verfahrenswissen
(Frage
nach
dem
„Wie?“)
und
überprüft
den
Problemlösungsprozess immer wieder mit dem Evaluationswissen (Frage nach dem neuen
„Was?“), setzt den Arbeitsprozess so neuerlich und ggf. modifiziert in Gang.4 Aus diesen fünf
Wissensdimensionen
der
Handlungstheorie
wird
dann
„...
ein
professionelles
Handlungsmodell in einzelnen miteinander verbundenen Arbeitsschritten, das die
spezifischen Anforderungen der ausgemachten sozialen Problematik normativ ethisch und
konkret methodisch berücksichtigt ...“.5
Oder es wird die hermeneutisch entschlüsselte „Lebenswelt“ bzw. der „Alltag“ der Menschen
zum Ansatzpunkt sozialarbeiterischen Handelns, das genau dort die Potentiale von Hilfe zur
Selbsthilfe ausmacht und realisiert. Erst dann trägt Soziale Arbeit zu einem gelingenderen
Alltag bei, wenn es gelingt, „... vorhandene Kompetenzen zum Handeln im Kontext
gegebener Alltagserfahrungen aufzugreifen und einzubeziehen und – ebenso – aus seinen
eigenen produktiven Möglichkeiten heraus Lernprozesse zu initiieren, Alltag zu strukturieren,
aufzuklären und zu verbessern.“6 Damit wäre auch der Gefahr einer kolonialisierenden
Fremdbestimmung der Lebenswelt eine wirksame Schranke gesetzt.7
Oder die Verbindung von hermeneutischen und praktischen Aufgaben in einem ökosozialsystemischen Modell Sozialer Arbeit, wo die sozialräumliche Ökologie des „Mit-einanderlebens“ ein methodisch gestaltetes „Selbstmanagement“, „Einflußmanagement“ und
„Unterstützungsmanagement“ in Hinsicht auf „Nischen und Kompetenzen“, „Ressourcen“,
„Bewältigung“, „Unterstützung“ und „Vernetzung“ erfordert.8
Alle drei hier kurz angerissenen Ansätze Sozialer Arbeit verbinden Theorie und Praxis zur
Symbiose einer Menschenrechts- und Gerechtigkeitsprofession, die „... ihre Verpflichtung zur
Solidarität mit den Leidenden ... nicht aufgeben kann, ohne ihren Berufsinhalt aufzugeben.“9
2
Wendt 1990, S. 114
Engelke 1998, S. 377
4
Vgl. Staub-Bernasconi 1986, S. 8f
5
Wegner 2001B, S. 22. Vgl. Staub-Bernasconi 1983
6
Engelke 1998, S. 335 in der Vorstellung des Modells Sozialer Arbeit von Hans Thiersch.
7
Vgl. Thiersch/Rauschenbach 1987, S. 1007
8
Vgl. Wendt 1990, S. 21-78 und die Zusammenfassung bei Engelke 1998, S. 355ff
9
Engelke 1998, S. 380
3
3
Und alle drei Ansätze integrieren die drei klassischen Methoden Sozialer Arbeit, nämlich
Soziale Einzelhilfe, Soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit und nutzen die Synergien
dieser
Methodenintegration:
Einzelhilfe
und
Gruppenarbeit
zeigen
Wirkung
im
Gemeinwesen. Gemeinwesenarbeit wirkt befähigend für den Einzelnen und in seinem
Umgang mit seinen (Bezugs-)Gruppen. Zielgruppe der Sozialen Arbeit sind nicht nur die
sozial Marginalisierten, die die Probleme hautnah erfahren, sondern alle Menschen, die die
jeweilige Lebenswelt beeinflussen. Denn zum gerechten Ausgleich von Ausstattungs-,
Austausch-, Macht- und Kriterienproblemen sind alle Beteiligten heranzuziehen.10
Allerdings wäre diese Arbeit trotz der engen Verbindung von Theorie und Praxis in den drei
genannten Modellen Sozialer Arbeit wohl wirklich zu theorielastig, würde sie diese hier
angemessen darstellen. Das ist nicht der Fall: Die Modelle von Silvia Staub-Bernasconi, Hans
Thiersch und Wolf Rainer Wendt sind sozusagen gedanklich hinterlegt und werden nicht
weiter entfaltet. Dafür sind die Methoden Sozialer Arbeit, die auch unter das Wort „Ansätze“
im Titel der Arbeit zu subsumieren sind, hier näher betrachtet. Dabei liegt der Schwerpunkt
auf sozialräumlichen Methoden und Konzepten, die allerdings auch den einzelnen Menschen
– allerdings in seinen sozialen Bezügen – vor Augen haben.
Denn schließlich geht es um Soziale Arbeit in der Kommune. Und damit ist die hier gemeinte
Soziale Arbeit in Hinsicht auf ihren Ausgangspunkt institutionell verortet und gleichzeitig ihr
Ziel bestimmt, denn die Gemeinde ist gem. § 1 I GO-NW die Grundlage des demokratischen
Staatsaufbaus und damit Gewährleisterin des Grundgesetzes und besonders der Grundrechte
aus Art. 1-19 GG. Als Institution fördert die Gemeindeverwaltung das Wohl ihrer Einwohner
gem. § 1 I GO-NW.
Damit ist der vage und offene Titel der Arbeit insgesamt etwas schärfer konturiert. Es geht in
dieser Arbeit um die sozialarbeiterischen Handlungsmöglichkeiten in der Institution
Gemeindeverwaltung in Hinsicht auf besonders dringliche soziale Probleme, die
sozialräumlich begriffen werden können. Diese werden im Duktus der Arbeit grundsätzlich
und exemplarisch dargestellt.
Die Arbeit beginnt mit einer skizzenhaften Standortbestimmung und einer dreifachen
Problem- bzw. Krisenanzeige: der Krise des Sozialstaates, der Krise der sozialen Stadt und
der Krise der Sozialen Arbeit (vgl. 2). Dabei kommen implizit auch die analytischen
Instrumentarien der o.g. Theorien Sozialer Arbeit zur Anwendung.
Von hier aus wird die Soziale Arbeit in ihrer institutionellen Einbindung in die Strukturen von
Stadtverwaltung betrachtet (vgl. 3). Dabei wird auch auf den besonderen Konflikt der
10
Vgl. Staub-Bernasconi 1994. S. 14ff
4
SozialarbeiterInnen abgehoben, die einerseits ihrem Berufsethos und damit den Prinzipien der
sozialen Gerechtigkeit und ihren KlientInnen und andererseits der Institution Stadtverwaltung
mit mindestens partiell anderen Interessen verpflichtet sind.
Unter 4. wendet sich der Blick zur Katholischen Soziallehre und versucht, das
Subsidiaritätsprinzip für die Beantwortung der in der aktuellen Sozialstaatsdebatte
wesentlichen Frage „Was muss der Staat leisten, was kann man den Individuen zumuten und
was kann man dem Markt überlassen?“11 heranzuziehen.
Die Entwicklungslinien der Verwaltungsmodernisierung nach innen und außen werden unter
5. thematisiert. Dabei kommt neben den neuen Steuerungsmodellen vor allem der Förderung
des BürgerInnenengagements auch auf dem Hintergrund des internationalen Jahres des
Ehrenamtes der UN in 2001 besondere Bedeutung zu.
Punkt 6 der Arbeit ist als Synopse der Instrumente Sozialer Arbeit angelegt. Den
Schwerpunkt
bilden
die
neueren
methodischen
Ansätze
und
dort
besonders
methodenintegrative sozialräumliche Konzepte, die allerdings ohne die Trinität der
klassischen Methoden gar nicht gedacht werden können.
Enthielten die vorangegangen Punkte der Arbeit implizit Hinweise für die Praxis, sollen diese
nun explizit und gebündelt unter Punkt 7 entfaltet werden. Dies geschieht exemplarisch an
einem nicht ganz fiktiven Ortsteil im Ruhrgebiet, wobei die „Fiktion“ so deutliche
Realitätsbezüge aufweisen soll, dass mindestens lokal Eingeweihte den Ortsteil erkennen
können sollen bzw. in dem dargestellten Ort die eigene Heimat ein Stückchen
wiedererkennen.
Alles in allem ist diese Arbeit ein Torso und als solcher nicht schon eine Venus von Milo.
Aber vielleicht macht sie ja Lust auf mehr – wie die Venus von Milo ...
11
Müller/Reinl 1997, S. 9
5
2. Standortbestimmung
Soziale Probleme entstehen nicht im luftleeren Raum. Und Soziale Arbeit „... als einzige
Profession, die die Lösung sozialer Probleme zum Auftrag hat.“12 muss sich die
Ursachenkomplexe dieser vor Augen führen, will sie wirksam gegensteuern. Von daher sind
zunächst die Rahmenbedingungen, unter denen Soziale Arbeit operiert, beachtlich.
Auf der gesamtgesellschaftlichen und staatlichen Ebene sind drei Stichworte hervorzuheben:
ökonomischer Umbruch, Abbau bzw. „Umbau“ sozialer Leistungen und Wertewandel. Diese
Grundphänomene wirken selbstredend auch auf kommunaler Ebene, wobei bestimmte Städte
noch mit zusätzlichen negativen strukturellen Bedingungen und sozialen und demoskopischen
Trends zu kämpfen haben. Und selbstredend machen der umfassende Wertewandel und die
Krise der öffentlichen Finanzen nicht vor der Sozialen Arbeit halt. Wenn hier von Krisen im
Sinne von Entscheidungssituationen einer (gefährlichen) Entwicklung die Rede ist, dann ist
dies teilweise schon eine historische Retrospektive, weil die Entscheidungen längst gefallen
sind. Allerdings ist es kein hoffnungsloser „Blick zurück im Zorn“.
2.1 Zur Krise des Sozialstaates
In den letzten ca. 20 Jahren hat – ausgehend von den entwickelten Industriestaaten13 –
weltweit ein ökonomischer Umbruch stattgefunden, der vier zentrale Tendenzen aufweist:
Internationalisierung von Produktion und Kapitalverwertung, Flexibilität von Produktion und
Arbeitsmarkt, Polarisierung von Beschäftigungsstrukturen (1., 2. 3. Arbeitsmarkt,
Erwerbslosigkeit), Krise und Rücknahme des staatlichen Geltungsanspruchs (Deregulierung,
Kompetenzstreuung).14
Auf diesem – mit dem Stichwort „Globalisierung“ bezeichneten – ökonomischen
Hintergrundszenario realisieren sich weitere soziale, politische und ökonomische Umbrüche:
Es entstehen neue Quellen sozialer Ungleichheit und „neue Armut“,15 „... sozialstrukturelle
Veränderungen, die mit den Begriffen Differenzierung des Lebenslaufs und Pluralisierung der
12
Elsen 1999, S. 284
Die entwickelten Industriestaaten befinden sich darüber hinaus in einer postindustriellen Strukturkrise im
Übergang zu einer Dienstleistungsgesellschaft, die besonders in den alten Industriestandorten erhebliche
Probleme bereitete und noch bereitet. Vgl. Eckardt 2001, S. 32f
14
Dabei entfernt sich das ökonomische System im Grundsatz von seiner ursprünglichen Aufgabe, nämlich das
materielle (Über-)Leben der Menschen zu sichern und assimiliert aufgrund seiner geballten Macht die
ökologischen, kulturellen und sozialen Subsysteme in seine Verwertungslogik. Das Ergebnis ist u.a., dass am
Anfang des neuen Jahrtausends nur noch 1/5 der Weltbevölkerung gebraucht würde, um das
Weltwirtschaftssystem reibungslos laufen zu lassen. Vgl. Martin/Schumann 1996, S. 12. Diese Entwicklung
fordert auch aus sozialarbeiterischer Perspektive Gegenreden heraus. Vgl. dazu Staub-Bernasconi 1991 in der
Zusammenfassung bei Wegner 2001A, S.38-42
15
Der Begriff „neue Armut“ geht zurück auf Heiner Geißler. Traditionelle schichtspezifische Ursachen von
Armut haben an Bedeutung verloren; neue lebenslagenspezifische Ursachen sind virulent geworden. Allerdings
ist dieser Ansatz nicht unumstritten. Vgl. Werner 1997, S. 267ff
13
6
Lebensstile sowie der Individualisierung zusammengefasst werden“16 und die mit der Erosion
tradierter Bindungssysteme zusammenfallen.17
Damit einher geht ein normativer Paradigmenwechsel, der teilweise für die auftretenden
moralischen Phänomene der Postmoderne, nämlich für „... inflationäres Anspruchsdenken, für
Tendenzen zur Ellenbogengesellschaft, eine einseitige Spaß- und Freizeitorientierung, einen
Verlust moralischer Standards, ausufernden Individualismus und Privatismus wie auch für
eine allgemeine Erosion des Gemeinsinns“18 verantwortlich gemacht wird.19
Über diese globale bzw. internationale ökonomische und soziale Entwicklung und durch das
bundesdeutsche Spezifikum der Wiedervereinigung mit den hohen finanziellen Belastungen
für die öffentliche Hand wird über die Zukunft des Sozialstaates diskutiert und wird der Status
quo
kritisiert.
Der
Sozialstaat
sei
nicht
länger
finanzierbar,
er
ersticke
die
Eigenverantwortung, beflügele ein gewisse „Vollkaskomentalität“, die Überbetonung des
Sozialen gefährde die Soziale Marktwirtschaft insgesamt. Andere kritische Stimmen heben
vor allem auf die Untauglichkeit seiner Hilfsmittel ab, die die Armen arm bleiben ließen.20
Fakt ist, dass der Umbau des Sozialstaates, der sich wesentlich als Abbau staatlicher
Leistungen darstellt, längst im Gange ist.21 Und in der Tendenz werden immer mehr
Leistungen des Bundes und der Länder auf die Kommunen verlagert, die solcherart und durch
den eigenen Strukturwandel und fiskalische Einbrüche belastet, dann noch als
Hoffnungsträger der Reform des Sozialstaates gehandelt werden.22
2.2 Zur Krise der sozialen Stadt
Städte als Spiegelbild der gesellschaftlichen Entwicklung, als Bühne, auf der lokale und
globale Akteure operieren: zwei Metaphern dafür, dass sich das Große als gesamtgesellschaftliches Geschehen im Kleinen – im Kommunalen – abbilden lässt.23
Tatsächlich sind die deutschen Großstädte insgesamt und die Städte mit vormaliger
industrieller Monostruktur – wie etwa das Ruhrgebiet (Kohle und Stahl) – einem
16
Rommelspacher 2001, S. 10. Zur Individualisierung mit der Folge sozialer Desintegration und den sozialen
Grundkrisen hinsichtlich Struktur, Regulation und Kohäsion vgl. Heitmeyer 1997, S. 11f
17
Tradierte Bindungssyssteme sind Institutionen wie Kirchen, Gewerkschaften, Vereine und vor allem die
Familie. Zur Familie vgl. besonders Nave-Herz 1994, S. 3ff
18
Hepp 2001, S. 32
19
Darüber hinaus wird er teilweise optimistisch als große Chance gedeutet, teilweise kulturpessimistisch
verdammt. Auch Mittelwege werden beschritten. Vgl. Hepp 2001, S. 31
20
Vgl. Maier/Zandonella 2001, S. 3
21
Vgl. u.a. die aktuellen Rentendebatten. In der Tendenz kommt es hier auch auf dem Hintergrund der
demoskopischen Entwicklung (und im Sektor Versicherung des sozialen Sicherungssystems insgesamt) zur
deutlichen Aufwertung des Prinzips des Eigenvorsorge. Im Sektor Fürsorge (u.a. BSHG) werden die staatlichen
Leistungen seit Jahren sukzessive abgebaut. Vgl. Krahmer 1998, RN 3 und exemplarisch Wegner 2002, S. 12ff
22
Zur Belastung der Kommunen vgl. Munier 2000. Städte als Hoffnungsträger s. Stolterfoht 2002
23
Vgl. Eckardt 2001, S. 31
7
sozioökonomischen und sozialräumlichen Strukturwandel unterworfen, dessen Folgen als „...
Prozesse der sozialräumlichen Konzentration von ökonomisch marginalisierten Gruppen
beschrieben ...“24 werden. Dabei wird nicht bloß auf individuell wachsende Armut25 und
soziale Deprivation abgehoben, sondern vielmehr auf Strukturen neuer Ungleichheit durch
soziale Ausgrenzung, verstanden als Prozess, „... indem Individuen oder Haushalte sich von
den durchschnittlichen gesellschaftlichen Standards entfernen bzw. entfernt werden: in
ökonomischer Hinsicht, indem sie keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt mehr finden; in
institutioneller Hinsicht, indem sich zwischen ihnen und den politischen bzw.
sozialstaatlichen Institutionen unüberwindliche Schranken aufbauen; in kultureller Hinsicht,
wenn Stigmatisierung und Diskriminierung zum Verlust des Selbstwertgefühls und zum
Verlust der moralischen Qualifikation führen, die für ein integriertes Leben Voraussetzung
sind; und schließlich in sozialer Hinsicht, wenn durch soziale Isolation und das Leben in
einem geschlossenen Milieu die Brücken zur `normalen´ Gesellschaft verloren gegangen
sind.“26 Dabei bedingen sich subjektive, sozusagen reaktive Elemente der Isolation
(Abkopplung: Resignation, Apathie, Rückzug) und eine beginnende räumliche Ausgrenzung
(Stigmatisierung der Wohnviertel) und schaukeln sich sukzessive zur verstärkten sozialen
Segregation mit der Gefahr sozialer Desintegration hoch.27 Das Wegbrechen klassischer
Industriearbeitsplätze, die Finanznot der Kommunen und der Exodus des Staates (und der
Kommunen) aus dem sozialen Wohnungsbau sind Bedingungen und Verstärker dieser
Entwicklung zur neuen Armut und zur „sozio-ökonomischen Polarisierung“28, die sich in den
Städten als soziale Segregation verräumlicht, indem die Stadtteile in Hinsicht auf die soziale
Struktur ihrer BewohnerInnen immer homogener werden.29
Von sich aus ist dieser Prozess als „kumulative Abwärtsentwicklung“30 von der sozialen
Ungleichheit zu sozialräumlicher Segregation und sozialer Selektion nicht zu stoppen.
Es stellt sich hier die Frage, wie die Städte der wachsenden Armut in ihnen begegnen können.
Die Armut in den Städten führt durch die traditionelle Form der Finanzausstattung auch zur
wachsenden Armut der Städte selbst und das Problem der wachsenden Armut in den Städten
24
Häußermann 2000, S. 13
Immerhin 20% der Großstadtbevölkerung sind einkommensarm: Sie verfügen über weniger als die Hälfte des
durchschnittlich in der BRD erzielten Einkommens. Vgl. zur Armut Andreß 1999
26
Häußermann 2000, S. 13
27
Vgl. Häußermann 2000, S. 14 und Oelschlägel 2001, S. 22
28
Vgl. Dangschat 1997
29
Vgl. die „selektive Mobilität“ (Häußermann 2000, S. 15f) in der Abwanderung der besserverdienenden
RuhrpottlerInnen ins Münsterland und das Gefälle zwischen Dortmunder Norden und Süden, die für sich
genommen sozial recht homogen sind ...
30
Häußermann 2000, S. 17: „Fahrstuhleffekt“ abwärts ...
25
8
hat
sich
lokal
vor
allem
als
finanzielle
Krise
des
kommunalen
Sozialstaates
niedergeschlagen.31
Im Zentrum der strukturpolitischen Bemühungen der Städte stehen Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung
zur
lokalen
Arbeitsplatzentwicklung
und
zur
Sanierung
der
kommunalen Haushalte insbesondere durch die Reduktion staatlicher Aufgaben (Abbau,
Privatisierung) und die Erhöhung der Effizienz und Effektivität der eigenen Verwaltung. Und
das bedeutet unzweifelhaft in der Tendenz den Abbau sozialer Leistungen durch rigide – und
teilweise rechtswidrige – Vergabe bzw. Nichtvergabe etwa von Leistungen nach dem BSHG
und den Rückbau der sozio-kulturellen Infrastruktur.
De facto wird die Armut lediglich verwaltet und damit indirekt forciert.
Die unzweifelhaft in den „Kulturen der Armut“32 angelegten Selbsthilfepotentiale bleiben so
unentwickelt.
An dieser Stelle setzen neben vereinzelten kommunalen Aktivitäten ambitionierte Bundesund Landesprogramme auf kommunaler Ebene an, die zunächst durch begriffliche Vielfalt
verwirren33 und doch etliches gemeinsam haben: Sie setzen interdisziplinär und -professionell
in den segregierten Sozialräumen an, sehen keine Sozialfälle, sondern entwickelbare
Sozialräume mit Menschen und deren Ressourcen und wollen entdecken helfen, dass Stadtluft
immer noch frei machen kann.
2.3 Zur Krise der Sozialen Arbeit
Die quantitative Entwicklung sozialpflegerischer Berufe im 20. Jahrhundert und die
qualitativen theoretischen wie methodisch-praktischen Errungenschaften Sozialer Arbeit
machen es zunächst schwer, von einer Krise Sozialer Arbeit zu sprechen.34
Tatsächlich lässt sich die Krise der Sozialen Arbeit wesentlich als Krise der
SozialarbeiterInnen darstellen.35
Allerdings ist Soziale Arbeit darüber hinaus aufgrund der Heterogenität ihrer Arbeitsbereiche
unterschiedlicher Kritik ausgesetzt. Im pädagogisch-therapeutischen Feld mit seiner Tendenz
zu immer weiterer Differenzierung der KlientInnen nach Zielgruppen lassen sich vier
Grundlinien der Kritik ausmachen: Die sozial-konservative Kritik wehrt sich aus
grundsätzlichen und finanziellen Erwägungen gegen Versuche, traditionelle Hilfssystem
31
Vgl. Alisch 2001, S. 8 mit Bezug auf Hanesch 1997. Der Höhepunkt der kommunalen Finanzkrise ist noch
nicht erreicht. Vgl. Städtetag NW 2002, S. 83-93
32
Vgl. Preußer 1989
33
Vgl. die Programmnamen „Armutsbekämpfung“, „Revitalisierung“, „Stadtteilerneuerung“, „soziale
Stadterneuerung“, „Wohnen in Nachbarschaften“, „Soziale Stadt“ in Rothschuh 2001, S. 33
34
Zur Quantität vgl. Hering/Münchmeier 2000, S. 233; zur Qualität Engelke 1998 und Galuske 2001
35
Vgl. dazu Ackermann 2000 und die summarische Skizze in Wegner 2001B, S. 23-29
9
(Familie, Nachbarschaft) ersetzen zu wollen. Soziale Arbeit könne nur ein unvollkommener
Ersatz sein. Das grün-alternative Spektrum wehrt sich gegen die vermeintliche
Klientelisierung der Menschen und setzt stattdessen auf differenzierte Systeme von
Selbsthilfe. Das gewerkschaftliche Lager fordert eine verstärkte Zuwendung zu den
materiellen Ursachen sozialer Not und eine partielle Abkehr von Beziehungsarbeit und
Therapie. Aus der Ecke neoliberaler Ökonomen ertönt schließlich der Ruf nach mehr
Konkurrenz, mehr Markt und nach Effizienz- und Effektivitätsnachweisen im Bereich des
Sozialen.36
Trotz ausgemachter Zuwachsraten gerade im pädagogisch-therapeutischen Bereich erhielt die
Soziale Arbeit „... seit den 80er Jahren den Charakter einer sozialen Infrastruktur der
Lebensbewältigung und wird stärker einem sozialpolitischen (statt sozialpädagogischem)
Steuerungsmodus
unterworfen.“37
In
diesem
Rahmen
verengten
sich
die
Handlungsspielräume auf dem Hintergrund der monetären Krise des Umbaus der Arbeitswelt
zur Dienstleistungsgesellschaft nach und nach immer deutlicher und die Forderung nach einer
betriebswirtschaftlichen Überprüfung Sozialer Arbeit wird immer lauter.
Mindestens insofern ist Soziale Arbeit selbst vom sozialstaatlichen Wandel direkt betroffen
und gerät sukzessive in Erklärungsnotstand.
Diesem kann sie aber innerhalb der ökonomischen Logik in doppelter Weise und zum eigenen
Gewinn entgehen. Sie macht aus der Not eine Tugend, indem sie ihren Nutzen mit
betriebswirtschaftlichen Instrumentarien (volkswirtschaftlich) begründet.38 Und sie kann
gezielt bestimmte Elemente der Betriebswirtschaft zur Optimierung ihres Schaffens – auch im
Sinne der KlientInnen – integrieren.39 Schließlich kann sie ein ausgemacht ökonomisches
Profil zeigen, indem sie im Rahmen sozialräumlicher Sozialarbeit neue Marktchancen
entdeckt und bestimmte Marktnischen entwickelt, die bis dahin ökonomisches Brachland
waren.
36
Vgl. Maier 1995, S. 11ff
Hering/Münchmeier 2000, S. 231. Zur Beschäftigungsstatistik vgl. Maier 1995, S. 11
38
Zur ökonomischen Messbarkeit Sozialer Arbeit vgl. Schöder 2000
39
Vgl. Gehrmann 1999 und Knorr 1999
37
10
3. Soziale Arbeit und kommunale Verwaltung
Kurz nach der Einrichtung der Studiengänge Sozialarbeit und -pädagogik an den neu
gegründeten FHs, als die ersten dort ausgebildeten SozialarbeiterInnen in der Praxis u.a. bei
kommunalen
Anstellungsträgern
Fuß
fassen,
greift
der
Gesamtvorstand
der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die Ausbildung und Verwendbarkeit
des sozialarbeiterischen Nachwuchses massiv an. In seiner Entschließung von 1976 „... wird
unter anderem kritisiert, daß die AbsolventInnen zu theoretisch und nicht ausreichend auf
ihren praktischen Beruf vorbereitet würden, sie falsche Vorstellungen und Auffassungen von
den Pflichten, der Haltung und der Loyalität eines Mitarbeiters in der kommunalen
Selbstverwaltung hätten, sie in ihrer Behörde Konflikte verursachen statt lösen würden.“40
Darüber hinaus gerieten sie auch in Konflikte zu ihren KlientInnen und ihnen fehlten die
notwendigen Verwaltungs- und Rechtskenntnisse.41
Das letztere Versäumnis – fehlende Rechts- und Verwaltungskenntnisse – ist auf der
curricularen Ebene längst geheilt und die Fächer Recht und Verwaltungslehre gehören
obligatorisch zum Studium der Sozialen Arbeit.42 Unstrittig – im professionstheoretischen
Diskurs – ist auch, dass administrative, rechtliche, fiskalische und politische Aspekte
integrativ zum Handwerkszeug Sozialer Arbeit dazugehören, weil die Kenntnis der
Handlungs- und Entscheidungsstrukturen Grundbedingung dafür ist, überhaupt wirksame
Entscheidungen treffen zu können. Zudem helfen sie, unnötige Reibungsverluste zu
vermeiden.
Dennoch ist die Gefahr eines strukturellen Rollenkonflikts zwischen dem fachlich Gebotenen
und dem administrativ Angesagten virulent, denn die berufsethischen Interessen Sozialer
Arbeit sind nicht immer deckungsgleich mit den Interessen der Verwaltung, zumal sich die
fachlichen Spielräume im Zuge der oben skizzierten (monetären) Krise der öffentlichen Hand
verengen.
Auch hier ist sehr hilfreich, wenn sich SozialarbeiterInnen innerhalb des Systemlogik
argumentativ bewegen können, etwa in dem der Nachweis gelingt, dass eine bestimmte
Maßnahme zwar den Haushalt aktuell be- aber zukünftig entlastet, sich die Kosten folglich
amortisieren, oder Dritte zur Finanzierung herangezogen werden können. Dafür sind
umfangreiche Kenntnisse des Systems Verwaltung erforderlich. Und zuweilen sind auch
Kenntnisse des „kleinen Dienstweges“ bzw. informeller Machtstrukturen ausgesprochen
hilfreich.
40
Engelke 1998, S. 325
Vgl. Kulbach/Wohlfahrt 1994, S. 12
42
Vgl. Wegner 2001B, S. 73
41
11
3.1 Grundlagen der Verwaltung: eine Skizze
Grundlage allen Verwaltungshandelns der Kommune sind die Gesetze u.ä. der
Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
Rechtsstaat:
„Das
Grundgesetzes“
43
Rechtstaatsprinzip
ist
eines
der
elementarsten
Prinzipien
des
und gem. Art. 20 III sind Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.
Weitere Bestimmungen, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit qualifizieren, sind u.a. die
Grundrechte aus Art. 1-19 GG, die Rechtsweggarantie gem. Art. 19 IV GG, die
Verfassungsgerichtsbarkeit gem. Art. 92-94 GG, die Rechtsstellung der Richter gem. Art. 97f
GG und der Grundsatz der Gewaltenteilung aus Art. 20 II GG.44
Die Verwaltung ist als Teil der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht gem. Art. 20 III
gebunden. Das bedeutet auch, dass jede Maßnamhe der Verwaltung mit Recht und Gesetz
übereinstimmen muss. Außerdem gelten die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, der
Verhältnismäßigkeit und der Gleichheitsgrundsatz. Schließlich ist die Hierarchie der
Rechtsvorschriften beachtlich.45
Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 II GG gewährleistet, wonach die Kommunen
das Recht haben, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich im
Rahmen der Gesetze zu regeln. Danach bilden die Gemeinden als mittelbare
Staatsverwaltung46 die untere Verwaltungsebene des Staates, allerdings mit der Besonderheit,
dass ihre Verwaltungstätigkeit durch eine eigene gewählte Vertretung gem. Art 28 I S. 2 GG
legitimiert ist.
Die kommunale Selbstverwaltung wird vor allem in den fünf klassischen Hoheitsrechten der
Gemeinde, nämlich Planungs-, Organisations-, Satzungs-, Personal- und Finanzhoheit
manifest. Darüber hinaus sind Kommunen immer dann regelungsbefugt, wenn eine örtliche
Aufgabe nicht von anderen wahrgenommen wird.
Die
praktische
Verwaltungstätigkeit
umfasst
Selbstverwaltungs-
und
Auftragsangelegenheiten, wobei zwischen freiwilligen und pflichtigen Angelegenheiten zu
unterscheiden ist.47
43
BVerfGE 20, 331
Vgl. Wittkämper 1986, S. 432
45
Vgl. Kulbach/Wohlfahrt 1994, S.25ff. So hätte das EU-Recht im Grundsatz Vorrang vor dem GG, dieses vor
Bundesgesetzen, diese vor Bundesrechtsverordnungen, diese vor Landesgesetzen usw..
46
Die öffentliche Verwaltung in der BRD ist zwei staatlichen Ebenen zuzuordnen, nämlich Bundes- und
Landesebene. Handeln Bund und Land durch einen eigenen Verwaltungsapparat, ist von unmittelbarer
Staatsverwaltung die Rede. Läßt der Staat, hier das Land Nordrhein-Westfalen öffentliche Aufgaben von
externen Institutionen – z.B. einer Gemeinde – erfüllen, ist das eine mittelbare Staatsverwaltung.
47
Vgl. Schröder 1994, S. 27ff
44
12
Den unterschiedlichen Verwaltungsaufgaben entspricht die Vielfalt der Arten und Formen des
Verwaltungshandelns: Verfügungen, Bescheide, Verordnungen, Satzungen, Verträge,
Haushalts- und Schulentwicklungspläne u.a. zeigen das Spektrum an. Auch der interne
Dienstbetrieb und seine Regelungen, eine Dienstfahrt und die Reinigung einer Straße sind
Verwaltungshandeln. Rechtlich erheblich ist die Unterscheidung von Realakten, die als bloße
Tathandlungen nicht auf einen rechtlichen, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet
sind, und Rechtsakten, bei denen die Handlung auf einen rechtlichen Erfolg zielt. Rechtsakte
können privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein, sie können im Innenverhältnis
oder im Außenverhältnis wirken. Die wichtigste die häufigste Art eines Rechtsakts ist der
Verwaltungsakt, der u.a. in § 35 VwVfG und § 31 SGB X normiert ist und dessen Verfahren
nach §§ 35ff VwVfG geregelt ist.
Zu den Hoheitsrechten der Gemeinde gehört auch die Finanzhoheit, die auf Art. 28 II S. 3
zurückgeht. Allerdings ist die kommunale Finanzhoheit, verstanden als Befugnis zu einer
eigenständigen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft, durch bundes- und landesrechtliche
Vorgaben in ihrer Reichweite beschränkt. Zwar umfasst sie die Ertragsfreiheit, d.h., dass die
Kommunen im Grundsatz über zugewiesene Finanzquellen wie etwa dem kommunalen Anteil
an der Einkommenssteuer und Realsteuern (wie etwa Grund- und Gewerbesteuer) frei
verfügen können, und die Einnahmehoheit, die die Gemeinden zur Erhebung bestimmter
Steuern, sowie von Beiträgen und Gebühren, zur Aufnahme von Krediten und zur Erzielung
von Einnahmen aus Wirtschaftsbetrieben berechtigt, aber eben nicht die Besteuerungshoheit.
Im Ergebnis ist die Finanzhoheit erheblich eingeschränkt.48 Drastische Einnahmeverluste,
wesentlich durch Umverteilungen von Bund und Land auf Kosten der Gemeinden, bei
gleichzeitigem Wachsen der Ausgaben lassen die finanziellen Gestaltungsräume der
Kommunen immer enger werden.
Davon ist die kommunale Selbstverwaltung insgesamt und besonders der Bereich der
freiwilligen Leistungen und somit die sozio-kulturelle Infrastruktur betroffen. Und damit
stehen etliche originäre Felder Sozialer Arbeit in der Kommune zur Disposition.
Hilfreich wäre hier, wenn SozialarbeiterInnen mit kundigen Augen die Finanzstrukturen
durchschauen und die kryptisch anmutenden Haushaltspläne lesen könnten, damit für sie die
Worte des Kardinals Richelieu nicht gelten: „Der Haushalt ist der Nerv des Staates. Daher
muß er den profanen Augen der Untertanen entzogen werden.“
48
Vgl. Larisch 1994, S. 83f
13
3.2 Strukturen der Verwaltung: ein Umriss
Kommunale Strukturen und Hierarchien ergeben sich teils aus gesetzlichen Vorgaben und
teils aus der Organisationshoheit der Gemeinden.
Seit der am 01.10.1999 in Kraft getretenen neuen Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO-NW) ist die klassische Norddeutsche Ratsverfassung und ihre Doppelspitze aus (Ober)BürgermeisterIn/Landrätin (BM) und (Ober-) StadtdirektorIn bzw. OberkreisdirektorIn
abgeschafft und durch eine Bürgermeisterverfassung ersetzt worden.49 Damit steht der/die
direkt gewählte BM an der Spitze der weisungsunterworfenen Beigeordneten (BG), die vom
Rat der Stadt/Kreistag (Rat) als Wahlbeamte gewählt werden und hat gleichzeitig den Vorsitz
über den Rat inne.
Die Rechte des Rates sind in den §§ 40ff GO-NW geregelt. Wesentlich ist, dass der Rat
insgesamt und grundsätzlich gegenüber der Verwaltung weisungsbefugt ist. Als
Beschlußorgan beschließt er insbesondere über den Haushaltsplan und damit über die
Verteilung der kommunalen Finanzmasse.50
Die Leitung der Verwaltung obliegt dem/der BM gem. §§ 62ff GO-NW. Zusammen mit den
BG bildet er/sie den Verwaltungsvorstand gem. § 70 GO-NW. Die BG leiten Dezernate oder
Betriebe, denen die Fachämter bzw. Bereiche zugeordnet werden.
So kann ein Sozialdezernat etwa die Schulverwaltung, Gesundheits-, Jugend- und Sozialamt
umfassen.51
Die Fachämter sind untergliedert etwa in Abteilungen und diese nochmals in Gruppen mit
entsprechenden Amts-, Abteilungs- und GruppenleiterInnen.
Neben diesen klar hierarchischen Strukturen, die auch den „Dienstweg“ markieren, ist die
Einrichtung von Stabsstellen, ämterübergreifenden Querschnittsstellen und dergleichen im
Rahmen der Organisationsfreiheit möglich und teilweise geboten.
3.2.SozialarbeiterInnen in der Kommune: eine Randnotiz
SozialarbeiterInnen in kommunalen Diensten sind fast ausschließlich unter dem Dach der
Sozialdezernate im Gesundheitsamt, Jugendamt und Sozialamt und dort vorzugsweise auf
einer mittleren bis gehobenen Hierarchieebene angesiedelt.52
49
Vgl. Kuhlbach/Wohlfahrt 1994, Schaubilder S. 89, 93
Und daher sind Beziehungen zum Stadtrat ausgesprochen nützlich für SozialarbeiterInnen ...
51
Diesen sind entsprechende Fachausschüsse des Stadtrates zugeordnet. Vgl. Fußnote 50
52
Vgl. Kulbach/Wohlfahrt 1994, S. 95ff mit den entsprechenden Aufgabenbeschreibungen. Vgl. auch die
Zuschreibungen bei Zaschke 1994, S. 255ff
50
14
Aus operativen Gründen und wegen der interdisziplinären und interprofessionellen
Arbeitsweise sollen die SozialarbeiterInnen im hier vorgestellten Projekt aber in einer dem
BM direkt zugeordneten Stabsstelle angesiedelt werden.
15
4. Zum Prinzip der Subsidiarität
Die unter der Rubrik Standortbestimmung (2.) skizzierten Krise des Sozialen wird aus
neoliberaler Sicht mit einer doppelten These interpretiert: 1. Der Sozialstaat sei so nicht
länger finanzierbar und von daher dringend reformbedürftig. 2. Diese Reform müsse
entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, dass der Verankerung der Verantwortung beim
Bürger absolute Priorität einräumt, gestaltet werden. Von daher sei das Privatisierungsgebot
ins Grundgesetz aufzunehmen.53
Die Anrufung des derlei verstandenen Subsidiaritätsprinzips reizt zum Widerspruch.
Lexikalisch scheint das Verständnis gedeckt: „Subsidiarität bedeutet, daß die jeweils
kleineren Einheiten (die Familie, die Selbsthilfegruppe, der Orts- oder Stadtteil) zuerst die
Zuständigkeit zur Regelung ihrer Angelegenheiten haben. Das ist eine Pflicht ... Zugleich
bedeutet Subsidiarität ein Recht ...“54
Tatsächlich aber ist so verstandene Subsidiarität ihres Verständnishorizontes vollständig
entkleidet. Denn Subsidiarität ist eines von mindestens drei grundlegenden Sozialprinzipien
katholischer Provenienz und christlicher Akzeptanz.55
Personalität, Solidarität und eben Subsidiarität sind die drei Wirkprinzipen, in deren Rahmen
sich naturrechtliche bzw. biblische normative Grundsetzungen wie Gerechtigkeit, Friede,
Freiheit und Gleichheit entfalten sollen.56
Die Katholische Soziallehre57 wird anthropologisch entwickelt.
Der Mensch ist zunächst ein Subjekt, ausgestattet mit individueller Vernunft und freiem
Willen. Das ist der Individualaspekt des Menschen.58 Der Mensch steht aber individuell nicht
nur für sich, sondern lebt als Gemeinschaftswesen immer schon mit anderen Menschen,
wächst in diesen Beziehungen, entwickelt sich intellektuell und emotional und trägt so zur
kulturellen Entwicklung des Ganzen bei. Das ist der soziale Aspekt des Menschen.
Individualität (Identität) und Sozialität konstituieren untrennbar und gleichgewichtig den
Menschen in seiner Personalität;59 dazu tritt die Leiblichkeit und so wird der ganze Mensch,
verstanden als untrennbare Einheit von Geist und Leib.
Damit ist die Beziehung des Individuums zum Sozialen im Grundsatz konstatiert.
53
Vgl. Lambsdorff 2002
Vgl. Beywl 1994, S. 125
55
Die katholische Herkunft ist wohl unbestritten. Vgl. etwa Kerber 1978. Allerdings findet sie in ihrem
Aussagegehalt zunehmend ökumenische Beachtung. Vgl. Für eine Zukunft in Solidarität 1997
56
Die katholische Kirche leitet ihre Soziallehre naturrechtlich rational ab; die evangelische Kirche setzt
„christusrechtlich“ beim Gebot der Nächstenliebe an. Zu den drei klassischen Konstruktionselementen der
Soziallehre werden teilweise noch das Gemeinwohl und aktuell das Prinzip der Nachhaltigkeit gerechnet. Vgl.
Leuninger 2002
57
Zum Ganzen vgl. Nell-Breuning 1980, hier besonders S. 30ff
58
Vgl. dazu neben Nell-Breuning 1980, S. 30ff auch Rich 1984, S. 42ff
54
16
Es erhebt sich die Frage nach der Relation von Gemeinwohl und Einzelwohl. Auch hier gilt:
das Gemeinwohl und Einzelwohl ist durch eine unlösliche Wechselbeziehung verbunden: Die
Einzelnen haben sich dem Wohl des Ganzen anzunehmen und das Ganze trägt Verantwortung
für das Wohl des Einzelnen.60 Damit ist das Solidaritätsprinzip beschrieben: Die Glieder der
Gesellschaft sind ebenso verantwortlich für das Wohl der Gesellschaft insgesamt, wie die
Gesellschaft insgesamt sich um das Wohl des Einzelnen sorgen muss.
Zum Solidaritätsprinzip tritt nun gleichwertig das Subsidiaritätsprinzip: „Was im Dorf
geleistet werden kann, das trage man nicht an das große öffentliche Gemeinwesen Staat
heran; was im Kreis der Familie erledigt werden kann, damit befasse man nicht die
Öffentlichkeit; was man selbst tun kann, damit behellige man nicht andere. Das sind
praktische Anwendungsfälle, aus denen unmittelbar abzulesen ist, worum es im
Subsidiaritätsprinzip
geht.
Man
kann
die
Reihenfolge
bilden:
Selbsthilfe
–
Nachbarschaftshilfe – Fernhilfe. Alle Vergesellschaftung soll für den Menschen hilfreich sein,
das heißt, zu seinem Gemeinwohl beitragen. Nun kommt aber dem Menschen ... nichts
anderes so sehr zustatten, wie das eigene Tun, die eigene Leistung, die Selbstbewährung.“61
So ist das Subsidiaritätsprinzip grundsätzlich als Ausführungsprinzip des Solidaritätsprinzips
zu verstehen: Wo fremde Hilfe nötig ist, ist Hilfe zur Selbsthilfe der beste Weg. Außerdem
entwickelt das Subsidiaritätsprinzip eine Art Hierarchie der Hilfe: Hilfe soll möglichst nah am
hilfsbedürftigen Glied realisiert werden, weil solche Hilfe am wenigsten den Charakter der
Fremdhilfe trägt und der Selbsthilfe den größtmöglichen Raum lässt.
Und das ist selbstredend etwas völlig anderes, als neoliberale Nomenklatur daraus machen
möchte. Neoliberal gedeutet wird das Subsidiaritätsprinzip eben nicht in seinem positiven
Sinngehalt realisiert, der ggf. die Pflicht zur Hilfeleistung durch die Gemeinschaft postuliert,
sondern lediglich negativ als Abwehr gegen Hilfeleistungen der Gesellschaft, des Staates und
des Gemeinwesens und zum Ruf nach umfassender Privatisierung instrumentalisiert.
Menschenbild
und
Wirkprinzipien
der
Katholischen
Soziallehre
und
des
Subsidiaritätsprinzips korrespondieren mit denen einer humanistischen Sozialarbeit. Die
Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe und einer (sozialräumlich) nahen Hilfe sind Leitgedanken
auch neuer Ansätze Sozialer Arbeit in der Kommune.
59
Und das bedeutet eine Absage an Individualismus und Kollektivismus ... Vgl. Rich 1984, S. 45
Vgl. Nell-Breuning 1980, S. 40ff, besonders S. 47
61
Nell-Breuning 1980, S. 48
60
17
5. Entwicklungslinien der Modernisierung
Auf dem Hintergrund der skizzierten Krisen des Staates und der Kommunen, die im Ergebnis
zur „... dramatischen Zuspitzung der Haushaltssituation ... bei wachsenden Problem- und
Bedarfslagen“62 führte, hat seit Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts die Debatte um die
Modernisierung des Staates Konjunktur.
Im Mittelpunkt stehen vor allem zwei Fragestellungen: 1. Welche Aufgaben kann und soll der
Staat zukünftig noch wahrnehmen? 2. In welcher Form sollen diese Aufgaben
wahrgenommen werden? Beide Fragestellungen hängen in ihrer Logik eng miteinander
zusammen, weil die Antworten auf das „Was tun“ und das „Wie tun“ legitim nur in
Absprache mit den BürgerInnen gefunden werden können.63
Dennoch orientierte sich die Praxis vor allem der Kommunen zunächst an internen,
betriebswirtschaftlich dominierten, Modernisierungstrends, die sich auf die Organisations-,
die Personal- und die Budgetentwicklung konzentrierten.64 Erst später wurden die zweite
Frage zum Thema: Unter dem Stichwort „Bürgerbeteiligung“ erleben die partizipativen
Bestrebungen der 70er Jahre und auch das Subsidiaritätsprinzip eine neue Aktualität.
BürgerInnen werden nicht nur als KundenInnen, sondern auch als PartnerInnen
wahrgenommen.65
Beide Linien werden im Folgenden in groben Zügen nachgezeichnet. Dabei liegt der
Schwerpunkt auf der sozialarbeiterisch relevanteren Frage nach dem aktivierenden Staat.
5.1 Binnenmodernisierung der Verwaltung
Verwaltungsmodernisierungen sind grundsätzlich fortlaufende Anpassungsprozesse an
gesellschaftliche Anforderungen, geänderte (finanzielle) Rahmenbedingungen, technischorganisatorische Möglichkeiten und neue „Philosophien“. Solche Reformbemühungen
verdichten sich insbesondere, wenn der Anpassungsdruck steigt und sie verdichten sich dort
am stärksten, wo der Anpassungsdruck am größten ist, nämlich bei den Kommunen, die in der
politisch-adminstrativen Hackordnung ganz unten stehen.66
Unter
dem
Leitbegriff
des
„Neuen
Steuerungsmodells“
(NSM)
ist
die
Verwaltungsmodernisierung bei den Kommunen am weitesten fortgeschritten. Obwohl die
Entwicklung des NSM und seiner Module nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich entlang der
62
Hanesch 1997, S. 8
Vgl. Blanke/Schridde 1999, S. 3 mit weiteren Literaturhinweisen
64
Vgl. hierzu insgesamt Blanke u.a. 1998
65
Vgl. Kersting 1997, S. 73ff
66
Vgl. etwa Lasar 2001, S. 1, der dafür gewähltere Worte findet ...
63
18
aktuellen verwaltungswissenschaftlichen Diskussionen und den praktischen Experimenten
(Implementierungen) der Städte ein Paradigmenwechsel innerhalb der Verwaltung insgesamt
ab.67
Denn das NSM stellt die traditionellen Verwaltungsstrukturen vollständig infrage: „Die
traditionell
zentralistische,
Verwaltungsorganisation
soll
hoch
in
eine
arbeitsteilige
und
produktorientierte
und
durchhierarchisierte
im
Rahmen
von
Zielvereinbarungen weitgehend autonome, dezentral gegliederte Organisation umgebaut
werden.“68
Das Konzept der NSM geht zurück auf die Entwicklungsarbeit der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt).69
Dabei
sind
drei
wesentliche
Gestaltungselemente
beachtlich,70
nämlich
1.
die
unternehmensähnliche, dezentrale, Führungs- und Organisationsstruktur (u.a. qualifiziert
durch dezentrale Ressourcenverwaltung, Leistungs- und Kostentransparenz, verbunden mit
zentralem Controlling), 2. die Outputsteuerung (u.a. Definition von Produkten, Änderung des
Rechnungswesens von der Kameralistik71 zum produktorientierten Budget, durchgängiges
Qualitätsmanagement), 3. die Aktivierung verschiedener Wettbewerbselemente (u.a.
Benchmarking: verwaltungsintern, interkommunal und mit privaten Anbietern; ggf.
Outsourcing) und Kundenorientierung (Produktanpassung, Qualitätsmanagement). Diese drei
Hauptgestaltungselemente sind eng miteinander verbunden und aufeinander bezogen.
Ihnen werden weitere Gestaltungselemente zugeordnet, u.a. das Kontraktmanagement als
klare, vertraglich bindende, Absprache einerseits innerhalb der immer noch vorhandenen
Hierarchieebenen der Verwaltung und andererseits als Regelmechanismus mit klarer
Verantwortungsabgrenzung zwischen Verwaltung und Politik (Konzentration der Politik auf
ihre Richtlinienkompetenz mit entsprechenden Kontrollen der Umsetzung) und Maßnahmen
zur Personalentwicklung, nämlich Qualifizierung, Mobiltätsförderung, leistungsorientierte
Entgelte (Leistungsanreize), Öffnung von Gestaltungsräumen.72
In der Summe sollen die einzelnen Bestandteile des NSM zu einer ergebnisorientierten
Gesamtprozess-Optimierung des Verwaltungshandelns, ggf. auch durch Konzentration auf
originäre Kompetenzen (Kernkompetenzen) führen.
67
Vgl. etwa Reinermann 1995, S. 18
Bogumil/Kißler 1997, S. 9
69
Vgl. KGSt 1991ff
70
Vgl. besonders KGSt 1993
71
Zur Kameralistik vgl. noch Kuhlbach/Wohlfahrt 1994, S. 42ff
72
Vgl. Jann 1998, S. 73f und Bogumil/Kißler 1997, S. 9f
68
19
Neben
dem
NSM,
und
teilweise
darin
integriert,
sind
weitere
Reform-
und
Managementkonzepte im Umlauf. Diese sind teilweise wesentlich als Instrumente der
Prozessoptimierung, - wobei Prozessqualität und Ergebnisqualität immer zusammengedacht
werden müssen - , zu verstehen, als Verfahren, wie der (inhaltliche) Paradigmenwechsel
möglichst zügig und effektiv umgesetzt werden kann. Zu nennen wären etwa das
„Reengineering“ (Business Process Reengineering, BPR),73 das „Total Quality Management“
(TQM), das „Kaizen“ und der „Kontinuierliche Verbesserungsprozess“, verschiedene
Evaluations- und Qualitätssicherungsverfahren (z.B. DIN EN ISO 9000-9004),74 der
mikroökonomische Ansatz des „New Public Management“ (NPM),75 der Versuch der
Einbindung privaten Kapitals und Know hows im Rahmen des Public Private Partnership
(PPP),76 etc. pp. ...77
Das NSM hat trotz erheblicher Schwierigkeiten bei der Umsetzung78 und trotz aller
(berechtigten) Kritik79 die Leistungsfähigkeit der Kommunen ansatzweise verbessert und
eröffnet weitere Chancen insbesondere auch im Bereich der Sozialplanung und des
Sozialmanagements.80
73
Vgl. Beyer 1998, S. 108f
Vom TQM bis DIN ISO 9000ff vgl. die Übersicht in Schulze Gronover/Wiesehöfer 2001; vgl. auch Bartoszak
1998, S. 22ff und die aufgeführte Literatur
75
Vgl. Schröter/Wollman 1998, S. 59ff
76
Vgl. Heinze/Strünck 1998, S. 115ff. Die Notwendigkeit des PPP wird teilweise der neoliberalen Interpretation
des Subsidiaritätsprinzips begründet. Vgl. Heinze/Strünck 1998, S. 117
77
Damit wäre ich in der Aufzählung längst nicht am Ende, wenn ich neben der hier zugrunde gelegten Literatur
noch weiteres herangezogen hätte. Da wäre sicher noch mancher schöner Anglizismus zu Tage getreten, den
man, Kompetenz heuchelnd und Anerkennung erheischend in die einschlägigen Debattierclubs vermeintlich
Eingeweihter hätte einwerfen können. Es wäre eine eigene Untersuchung wert, diese ganzen schicken
Begrifflichkeiten auf ihren innovativen Gehalt zu überprüfen. Am Ende bliebe bei einigen vielleicht nur
„chicken“.
78
Die Umsetzung krankt wesentlich an der unklaren Rollenverteilung zwischen Kommunalpolitik und
Verwaltung (Stichworte demokratische Steuerung und Kontrolle, vgl. Reichard 1997, S. 139ff und Bertelsmann
Stiftung 1995, S. 77ff), an der strategischen Steuerung der dezentralisierten Bereiche und der mangelhaften
Kunden-, Markt- und Wettbewerbsorientierung. Vgl. Jann 1998, S. 77
79
Die Kritik am NSM erhebt sich zunächst aus der Perspektive der traditionellen Verwaltungswissenschaft. Ihr
erscheint das NSM als unrealistisches „Festival der Visionen“, bei dem das Scheitern vorprogrammiert sei, oder
als „Stark in der Rhetorik – schwach in der Substanz“, bei dem Altbekanntes und Anerkanntes in „ManagementKauderwelsch“ verpackt würde. Andere beklagen die rücksichtslose Implementierung („Kurzzeitaktionismus“)
auf Kosten der Beschäftigten und KommunalpolitikerInnen. Die grundsätzliche Kritik hebt auf die
Unvereinbarkeit von Markt mit seinen betriebswirtschaftlichen Nutzenüberlegungen (private ökonomische
Zweckbindung) und Verwaltung, die administrativ arbeitet (öffentliche Zweckbindung), ab. Schließlich bestehen
Befürchtungen in Hinsicht auf die „Gewährleistung demokratischer Verantwortlichkeit und politischer
Kontrolle, Gleichbehandlung und Faineß“. Vgl. insgesamt Jann 1998, S. 78f.
80
Vgl. etwa Koller-Tejeiro 2001, S. 56ff. Wie dezentrale Organisationsstrukturen der Jugend- und
Sozialverwaltung konkret im Sinne des NSM gestaltet werden können, dokumentiert Lasar 2001, S. 221ff.
Allerdings wird insbesondere die Vernetzung sozialer Dienste, die „... auf die Verbesserung sozialer, kultureller
und gesundheitsfördernder Dienstleistungen auf dezentraler Ebene (zielt)“ und zwar zugunsten der BürgerInnen
(vgl. Gebert/Seeberg 2000) auch kritisch gesehen, da sie zur „Aushebelung sozial- und jugendpflegerischer
Standards (beiträgt)“(Zaschke 2000, S. 34). Zum Sozialmanagement vgl. die Übersicht bei Galuske 2001, S.
307ff und Grunwald u.a. 1997, S. 355ff besonders zum Zusammenhang zwischen NSM und der
Organisationsentwicklung für Non-Profit-Organisationen.
74
20
Allerdings sind die Modernisierungsbestrebungen der Stadtverwaltungen bislang zu
binnenorientiert und zielen vorzugsweise auf die verwaltungsinterne Frage, wie durch einen
optimierten Mitteleinsatz gleichzeitig die Kosten reduziert und die Standards beibehalten
werden können, wenn sie denn beibehalten werden sollen.
Zu dieser Binnenansicht tritt sukzessive eine verstärkte Außenorientierung, die im Grundsatz
durchaus im NSM angelegt ist.81
Unter dem Stichwort der Bürgerkommune wird die Frage, wie die Verwaltung möglichst
effizient und effektiv verschiedene Leistungen erstellt, durch die Frage, welchen Nutzen die
Angebote für die BürgerInnen haben, ergänzt bzw. abgelöst.82
Dabei könnte ein neues Leitbild entstehen, dass die Stadt wesentlich als Gewährleisterin
bestimmter Leistungen sieht: „Dabei muss die Stadt ihre Leistungen nicht mehr zwingend
selbst produzieren und erstellen, sondern sicherstellen, dass die Leistungserbringung
gewährleistet wird. ... Als externe Anbieter kommen neben privaten Unternehmen auch
private gemeinnützige Einrichtungen und die Bürger selbst in Frage.“83
Wenn aber an die BürgerInnen die Verantwortung etwa für Sportplätze, Bäder und
Bürgerhäuser ganz oder teilweise übertragen wird,84 dann steht damit die Frage nach der
Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf der Tagesordnung und damit einher gehend
die Aufgabe, Menschen vor Ort zur Übernahme solcher Verantwortung zu befähigen, indem
vorhandene Ressourcen der Selbsthilfe aktiviert werden.
Und das ist wesentlich eine sozialarbeiterische Aufgabenstellung.85
81
Vgl. besonders Banner 1997, S. 134ff. So bestehen durchaus Chancen für Partizipation und Demokratisierung,
wenn die NSM mit „institutionell abgesicherten Beteiligungsverfahren“ verbunden werden. Vgl. Boeßenecker
1997, S. 40.
82
Vgl. Bogumil 2002. Aus dieser Frage ergeben sich dann weiter verstärkte Tendenzen, die BürgerInnen als
KundenInnen nicht nur zu titulieren, sondern so wahrzunehmen. Allerdings ist die Einführung des
Kundenbegriffs bei einer öffentlichen Verwaltung durchaus nicht problemlos, beinhaltet er doch, das noch
weitere Anbieter dieselbe Dienstleistung anbieten, was oft genug nicht der Fall ist. Außerdem greift ein reines
Geschäftsverhältnis zwischen BürgerInnen und Verwaltung zu kurz, denn die Verwaltung ist Teil der
verfassungsmäßigen Organe und „gehören“ damit den Menschen.
83
Städtetag 2002, Kommentar. Der Kommentar wendet sich damit auch gegen das „neoliberale
Privatisierungsdogma“, weil die Stadt sich eben nicht nur zugunsten der Privatwirtschaft zurückzieht.
84
Vgl. Bogumil 2002
85
Zum Zusammenhang zwischen NSM und den SozialarbeiterInnen formuliere ich folgende Thesen: Der/die
„klassische“ SozialarbeiterIn etwa im Jugendamt sollte um die vor Ort gültigen NSM-Konzepte als Ausführende
wissen. SozialarbeiterInnen mit Querschnittsaufgaben sollten das gültige NSM-Konzept als Mitgestaltende
kennen. SozialarbeiterInnen auf höheren Hierarchiestufen sollten als strategisch und konzeptionell Tätige zu den
21
5.2. Zur Aktivierung von Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement86
BürgerInnenbeteiligung
ist
in
aller
Munde.
PolitikerInnen
aller
Couleur,
Verwaltungsmenschen aus allen Fachbereichen, WissenschaftlerInnen aller Disziplinen haben
sich BürgerInnenbeteiligung auf die programmatische Fahne geschrieben und postulieren die
Übertragung von Verantwortung an die Gesellschaft.
„Selbsthilfe und Bürgerschaftliches Engagement sind `in´. Große Programme sind inzwischen
inszeniert worden; alle sind dafür ...“.87
Allerdings sind die Beweggründe, die zu diesem kollektiven Ja führen, recht unterschiedlich.
Bezogen auf die soziale Selbsthilfeförderung sind da zum einen „... institutionsbezogene
Argumente wie Entlastung der Verwaltung und Ergänzung des bestehenden professionellen
sozialen Systems, zum anderen eher personenbezogene Argumente wie Stabilisierung der
Gesundheit, Vorbeugung von Isolation und Befähigung, Rechte besser wahrzunehmen."88
Bei allen unterschiedlichen Interessen und bei aller Rhetorik wird sicherzustellen sein, dass
die „... Rückgabe von Verantwortung an die Gesellschaft kein fiskalisch motivierter
Schachzug bleibt, sondern zu einer Neuverteilung unterschiedlicher Verantwortlichkeiten
führt.“89 Und das „... Reden von Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement muss sich ...
dagegen verwahren, daß es als Alternative und Palliativum in der Krise des Sozialstaates
verwandt wird ...“.90
Den hier markierten Gefahren zum Trotz bietet die Förderung von Selbsthilfe und
bürgerschaftlichem Engagement Chancen für eine gesellschaftliche Entwicklung zur
umfassenden „Kultur des Sozialen“,91 in der sich demokratieförderliche Elemente von
Partizipation mit der Erkenntnis verbindet, dass bei den BürgerInnen Kompetenzen und
Ressourcen vorhanden sind, die zum Gewinn für alle erschlossen werden müssen.
verschiedenen NSM-Ansätzen diskursfähig sein. Mit dieser Arbeit habe ich mich freilich nicht schon für einen
Amtsleiterposten empfohlen ...
86
Spätestens an dieser Stelle macht die Arbeit in ihrem Duktus einen Spagat. Denn die hier skizzierten Formen
der Beteiligungsförderung korrespondieren sehr deutlich mindestens mit den sozialräumlich orientierten
Methoden Sozialer Arbeit, Formen der traditionellen GWA und eigentlich überhaupt mit dem kategorischen
Imperativ Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe. Allerdings ergibt sich eine leichte Akzentverschienung
dadurch, dass hier nicht nur das klassische Klientel der Sozialen Arbeit im Blick ist.
87
Thiersch 1998, S. 30
88
Heider 1993, S. 305. Vgl. auch Thiersch 1998, S. 31, der deutlicher wird und auch den negativen Bogen von
erhofften Spareffekten zu grundsätzlichen Sozialstaatsaversionen spannt ...
89
Blanke/Schridde 1999, S. 4
90
Thiersch 1998, S. 35
91
Thiersch 1998, S. 31
22
Dabei liegt schon in der Kooperation von Verwaltung und BürgerInnen ein starkes
innovatives Potential,92 von dem vor allem die Verwaltung profitieren kann, indem auch das
Phänomen einer strukturbedingten Betriebsblindheit überwunden werden kann. Insgesamt
sind BürgerInnen in dreifacher Hinsicht Träger von für die öffentliche Produktion
wesentlichen Ressourcen: 1. Sie verfügen über Wissen und Informationen. 2. Sie bringen die
Ressource Engagement ein. 3. Ihre Akzeptanz ist u.a. bei Planungsprozessen ausgesprochen
hilfreich.93 Und selbstredend lassen sich auch durch Synergieeffekte auch erhebliche
Kosteneinsparungen erzielen, die allerdings nicht zum Abbau der sozio-kulturellen
Infrastruktur führen dürfen.94 Und last but not least zielt bürgerschaftliches Engagement „...
auf identitätsstiftende Wechselwirkungen im Geben und Nehmen als zwischenmenschlicher
Gewinn an Gegenseitigkeit, als Subjekt unter Subjekten sich selbst erfahrend und zugleich
das Leben im Gegenüber wahrnehmend.“95
Ist nunmehr der Sinn und Zweck des bürgerschaftlichen Engagements und sein umfassender
Nutzen für alle Beteiligten angezeigt, ist auch auf dem Hintergrund der unter 2.1 angedeuteten
Individualisierungstendenz zu fragen, wer sich denn überhaupt beteiligt.
Denn es liegt ein doppelter Verdacht nahe: 1. Die grundsätzliche Bereitschaft zum
bürgerschaftlichen Engagement, die ja in Deutschland auf eine gute Tradition zurückschauen
kann,96
müßte
sich
im
Zuge
des
postmodernen
Paradigmenwechsels
zur
„Erlebnisgesellschaft“97 quantitativ deutlich nachgelassen haben. 2. Die Bereitschaft müßte in
den sozial segregierten Zonen quantitativ noch stärker zurückfallen, denn traditionell sind die
sozial Schwachen auch artikulationsschwach,98 und BürgerInnenbeteiligung ist „...
sozialstrukturell ungleich verteilt.“99
Allerdings
wäre
hier
zwischen
der
Selbsthilfe
und
den
dazu
erforderlichen
Aktivierungsmethoden, dem Ehrenamt und den üblichen, institutionalisierten und
verrechtlichten Formen kommunaler Beteiligungspraxis z.B. bei einer Bauleitplanung zu
unterscheiden,100 obwohl grundsätzlich die „... alte Entgegensetzung eines gleichsam
92
Vgl. Czada 1998, der auf die positive Bedeutung kooperativer Organisationsformen für die „Innovation und
Diffusion von Neuerungen“ abhebt, ja dass durch Kooperation Problemlösungs-wissen erzeugt wird, das unter
Konkurrenzsituationen nicht hätte entstehen können.
93
Vgl. Spitzer 1998, S. 132f. Alle drei Ressourcen sind auch monetär relevant.
94
Vgl. etwa Bassarak/Genesko 2001, S. 13ff
95
Paulwitz/Steffen/Otto 1997, S. 177 mit Anklängen an die Katholische Soziallehre ...
96
Vgl. Thiersch 1998, S. 32ff
97
Vgl. dazu grundlegend Schulze 1992
98
Vgl. Hermann 2001, S. 189
99
Reinert/Sinning 1997, S. 143
100
Vgl. etwa Hinte 2002, der den „... gestylten PartizipationstechnologInnen von heute ... mit Moderationskoffer
und geordneter Sitzungsleitung ...“ schlicht die Fähigkeit abspricht, die Menschen abseits der „Sonnenseite der
Gesellschaft“ anzusprechen. „So degeneriert Bürgerbeteiligung vielerorts zu einer neuen Form, das
23
karitativen Engagements für andere und einer Arbeit an den eigenen Problemen, am Interesse
für sich ... obsolet (wird).“101
Die Ergebnisse der umfangreichen Erhebungen102 zum Thema freiwilliges Engagement
strafen diese (naheliegenden) Annahmen zunächst Lügen. Danach engagieren sich 35% der
Bevölkerung in den alten Bundesländern freiwillig und unbezahlt (bzw. gegen geringe
Aufwandsentschädigung) in verschiedenen Bereichen.103 Darüber hinaus formulieren ca. 33%
der Engagieren die Bereitschaft zur Ausweitung des Engagements, von den ehemals Aktiven
sind fast 50% bereit, sich wieder einzubringen und in der großen Gruppe der Nicht-Aktiven
können sich gut 33% zukünftig ein ehrenamtliches Engagement vorstellen. Diese drei
Teilgruppen bilden das ruhende „... Engagementpotential in Deutschland. Es umfasst 37% der
Bevölkerung, hochgerechnet also über 20. Mio. Menschen. Das Potential ist damit noch
größer als die Gesamtgruppe der derzeit Aktiven.“104
Ein Wermutstropfen trübt diese insgesamt hoch erfreulichen Daten: Unter den 100%
freiwillig Aktiven befinden sich lediglich 3% arbeitslos gemeldete Menschen.105
Es wird in der Perspektive also darum gehen, einerseits ruhende, aber abrufbereite, Potentiale
zu aktivieren und andererseits sozial verschüttete Potentiale, die in den Studien explizit gar
nicht erfasst sind, zu entdecken und zu entwickeln.
Abgesehen davon, dass die Arbeit mit Ehrenamtlichen und die Förderung ehrenamtlicher
Potentiale im Grundsatz ohne große Probleme in die diversen Tätigkeitsfelder Sozialer Arbeit
integrierbar wäre – wo dies nicht längst schon geschehen ist – drängt sich die Exploration
verschütteter Potentiale geradezu als sozialarbeiterisches Handlungsfeld auf. Wer soll es denn
tun, wenn nicht wir?
Die Frage ist, wie ruhende und verschüttete Potentiale jeweils entwickelt werden können.
Bildungsbürgertum artgerecht bei Laune und ohnehin benachteiligte Bevölkerungsgruppen auf Distanz zu
halten.“
101
Thiersch 1998, S. 37. Dabei schwangen jenseits des heroischen Engagements für andere wohl immer schon
eigennützliche Motive – wie etwa der Wunsch nach Anerkennung – mit, was ja nicht schlimm ist ...
102
Vgl. die generelle Bestandsaufnahme zum Thema „Freiwilliges Engagement“ (Ehrenamt, Freiwilligenarbeit,
bürgerschaftliches Engagement) des BMfFSFJ 2000-2001 in drei Bänden (Freiwilligensurvey 1999), nämlich
Bd. 1: Rosenbladt 2000 (Liegt mir leider nur in englischer Sprache vor ...), Bd. 2: Braun/Klages 2001, Bd. 3:
Picot 2001 und die vorlaufende Zeitbudgeterhebung Blanke/Ehling/Schwarz 1996; vgl. auch die
zielgruppenorientierten Untersuchungen des BMfFSFJ zum Engagement älterer Menschen etwa SchmitzScherzer u.a. 1994, Seniorenvertreungen 1997, Bürgerschaftliches Engagement 1999 und Braun 1999 ...
103
Vgl. Braun/Klages 2001, S. 105. Die Bereiche sind: Sport und Bewegung 28%, Schule und Kindergarten
10%, Freizeit und Geselligkeit 10%, Kirche und Religion 11%, Kultur und Musik 11%, Soziales 9%, Politik und
Interessenvertretung 5%, berufliche Interessenvertretung 3%, Rettungs-dienste/freiwillige Feuerwehr 4%,
Umwelt-, Natur- und Tierschutz 3%, Jugend und Bildung 2%, Gesundheit 2%, Justiz und Kriminalitätsprobleme
1%, Sonstiges 1% (vgl. Braun/Klages 2001, S. 69). Frauen (30%) beteiligen sich weniger als Männer (38%)
(vgl. Picot 2001, S. 97). Jugendliche (37%) sind etwas aktiver als der Bevölkerungsschnitt (vgl. Picot 2001, S.
197). SeniorInnen bis 69 Jahre engagieren sich zu 34%, bei Älteren Menschen sinkt der Anteil auf unter 20%
(Vgl. Picot 2001, S. 291). Der durchschnittliche Einsatz beträgt ca. fünf Wochenstunden (vgl. Wagner 2002).
104
Braun/Klages 2001, S. 189
24
Die Hinweise zur Beantwortung setzen hier mit einer sozialarbeiterischen Binsenweisheit ein,
die – obwohl inflationär mißbraucht und als Standardantwort zum „running gag“ mutiert –
zutiefst richtig ist: Die Menschen sind da abzuholen, wo sie stehen. Das bedeutet eine weder
unter- noch überfordernde (und zwar in Hin-sicht auf Inhalt und Form), an den Interessen und
Lebenslagen
anknüpfende
und
zudem
zielgruppenspezifische
und
zuweilen
zielgruppenübergreifende spannende und motivierende Ansprache („Türöffner“). Kategorisch
nötig ist außerdem eine „offene Willigkeit“, ein „Bereit sein ist alles“, „... für das, was sich
entwickelt, was sich entwickeln könnte, was auf Unterstützung angewiesen ist, damit es sich
entwickeln könnte.“106
Die Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement
kann in verschiedenen Formen realisiert werden.
Dabei sind kleinere und mittlere Formen von größeren Arrangements zu unterscheiden.
Kleinere Formen sind etwa dezidiert politisch vorparlamentarische Beteiligungsformen wie
EinwohnerInnenfragestunden,
-befragungen
-anhörungen
und
-versammlungen,
die
Beteiligungsformen etwa bei Bauleitplanverfahren, der Umgang mit Anträgen, die
Einrichtung von Beiräten und Beauftragten,107 verschiedene Formen von geschlossenen (z.B.
ExpertInnen- bzw. Betroffenenhearing) und offenen „Verhandlungsarenen“ (z.B. Runde
Tische, Foren, Planungszellen, teilweise mit Mediation)108 und die Förderung des
traditionellen Ehrenamtes.109
Mittlere Formen sind u.a. die Institutionalisierung von (zielgruppenspezifischen) Büros,
(Freiwilligen-)Agenturen und Selbsthilfekontaktstellen und die gezielte Förderung von
Einzelprojekten.110
Größere Arrangements werden hier verstanden als mittel- bis langfristig angelegte
sozialräumliche Strukturkonzepte wie etwa lokale Sozialprogramme (z.B. Essen-Katernberg
1992)111 oder gar lokale soziale Programme beim Aufbau neuer Stadtteile (FreiburgRieselfeld 1993),112 Landesinitiativen wie das Programm für „Stadtteile mit erhöhtem
105
Vgl. Picot 2001, S. 58
Thiersch 1998, S. 38
107
Vgl. Alemann 1997, S. 18ff
108
Vgl. Spitzer 1998, S. 133ff
109
Vgl. Paulwitz/Steffen/Otto 1997, S. 183f
110
Vgl. Selbsthilfeförderung 1998, S. 49ff; Stiftung Mitarbeit 1997A, Städtenetzwerk NRW 2001,
111
Vgl. Lüttringhaus 2000, S. 179ff
112
Vgl. zur Übersicht Maier 2002
106
25
Erneuerungsbedarf“ (NRW 1993),113 und schließlich das Bund-Länder-Programm „Stadtteile
mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ (kurz: „Soziale Stadt“).114
Letzteres115 zielt auf Siedlungsbereiche, die sich durch sozialräumlicher Segregation im
kumulativen Abwärtsprozess befinden und bei denen soziale Desintegration droht. Das sind
vorzugsweise „... innerstädtische bzw. innenstadtnahe Quartiere in benachteiligten Regionen
mit nicht modernisierbarer Bausubstanz und deutlich unterdurchschnittlicher Umweltqualität“
oder „... große Wohnsiedlungen aus der Nachkriegszeit ... mit wenig individueller
Architektur, fehlender Nutzungsmischung und unzureichender sozialer Infrastruktur“
(Trabantenstädte). Diese sollen durch gezielte Eingriffe in ihrer urbanen Funktionsfähigkeit
für
die
dort
Wohnenden
wiederhergestellt
werden.
Die
Entwicklung
von
Zukunftsperspektiven für diese Quartiere soll auch unter umfassenden partizipativen
Gesichtspunkten realisiert werden.116
Unter dezidiert partizipativen Gesichtspunkten im Rahmen nachhaltiger sozialräumlicher
Konzepte wird es wesentlich darum gehen, sukzessive in einem kooperativen Prozess
Kommunikationsstrukturen zu entwickeln und kommunikative Möglichkeiten zu entdecken,
ein vernetztes System von (vorzugsweise „informellen“) Alltagshilfen aufzurichten, Regeln
für ein angemessenes Miteinander („ziviles Verhalten“) aufzustellen, soziokulturelle
Brückenköpfe aufzubauen und/oder aufeinander zu beziehen, Mitbestimmungselemente über
die Gestaltung des Sozialraumes zu installieren. Ziel ist die Bündelung dieser Elemente in
einer „Kultur des gelingenden Alltags“ bzw. einer „Kultur des Sozialen“.117
Methodisch möglich wird dies durch die „Inszenierung des Sozialen“: Die genannten
Elemente der „Kultur des Sozialen“ werden von professioneller Sozialarbeit in Szene gesetzt
und so angeboten und „... die Bewohner entscheiden durch ihre Reaktion darüber, welche
Form und welcher Grad sozialer Kultur ... von ihnen gewünscht wird, die Quartiersarbeiter
reagieren durch jeweils neue Angebote und Inszenierung auf dem Hintergrund der
Erfahrungen.“118
Neben den hier in Umrissen nachgezeichneten strategischen Linien sind zur Förderung von
BürgerInnenbeteiligung und Selbsthilfe weitere Maßnahmen erforderlich. Zu nennen sind
113
Vgl. MfSKS 1998
Vgl. die Übersicht bei Altena 2002. Vgl. auch die teilweise beachtlichen Unternehmungen im Rahmen der
Agenda 21-Prozesse ...
115
Vgl. Soziale Stadt 2000, S. 94ff. Die beiden folgenden Zitate sind dort S. 95 entnommen.
116
Dazu wurden auf Bundesebene zwei Programme entwickelt, die sich auf das Programm „Soziale Stadt“
beziehen, nämlich das Programm E&C mit kinder- und jugendhilfespezifischen Prioriäten und ein besonderes
Programm für die Integration von Aussiedlern. Vgl. Partnerprogramme 2002
117
Vgl. Maier 2002 in Anlehnung an Thiersch (vgl. etwa die Fußnoten 7 und 91).
118
Maier 2002. So soll nicht nur Bekanntes reproduziert werden, sondern auch Neues entdeckt werden. Die
Kommunikation ist teilweise nonverbal und bietet auch den Artikulationsschwachen Möglichkeiten der Aktion.
114
26
etwa zielgruppenspezifische Maßnahmen,119 themenspezifische Mitwirkungsangebote in
verschiedenen Bereichen,120 Bildungsinitiativen,121 partielle Aufgabenübertragung,122 und
insbesondere
verschiedenste
Formen
ökonomischer
Selbsthilfe
und
partizipativer
Gemeinwesenökonomie,123 hierunter auch Bürgerstiftungen,124 sowie auch Social-Sponsoring
und Social-Investment.125
Mittlerweile liegen erste Erfahrungsberichte zur Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“
vor, die Rückschlüsse auf strukturelle Erfordernisse und die institutionelle Verortung der
prozessbegleitenden Stelle zulassen.
Danach macht die grundsätzliche Ansiedlung der Stelle bei der Stadtverwaltung durchaus
Sinn, weil hier die zwingend notwendige Anbindung an bestimmte professionelle Ressourcen
(„kleiner Dienstweg“ zu allen möglichen Verwaltungsbereichen), an öffentliche und private
Geldgeber („Briefkopf der Stadt“) und besonders an die politische Macht am ehesten gegeben
ist. Darüber hinaus kann die öffentliche Hand trotz Krise der Finanzen am ehesten die
notwendige kontinuierliche personelle und strukturelle Grundausstattung sicherstellen.126
Dabei ist allerdings eine ständige Rückkopplung zwischen BürgerInnen und „ihrer“ Stelle
notwendig.127 Schließlich ist Engagementförderung als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen
und was ist eine Stadtverwaltung im Prinzip anderes als die Gewährleisterin des
Gemeinwohls?
Allerdings darf sich diese umfassende Gemeinschaftsaufgabe nicht in verschiedenen Ressorts
zersplittern.128 Vor dem Hintergrund der NSM in den Stadtverwaltungen ist die Einrichtung
einer
entsprechenden
Querschnittsstelle
mit
unmittelbarem
Vortragsrecht
bei
der
Verwaltungsspitze und den politischen Gremien problemloser geworden. Diese wäre
gleichsam in den admistrativen Apparat mit seinen normierten Verfahren eingebunden und
könnte doch so „unspezifisch offen“ sein, wie es der Kontakt zu den BürgerInnen erfordert.129
119
Etwa für junge Menschen (vgl. etwa Hepp 2001, S. 37f und Staeck 1997, S. 99ff in Bezug auf politische
Bildung und Bundesvereinigung 2000 zur Arbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen), alten
Menschen (vgl. etwa Braun 1999), Frauen (vgl. Becher/Luksch 2001, S. 193ff), MigrantInnen (vgl. etwa
Breidenstein/Kiesel/Walter 1998), Arme (vgl. Keim/Neef 2000, S.32ff.).
120
Z.B. Verkehr (vgl. etwa Spielmann 1997, S. 153ff) und Stadtplanung (Vgl. Östbye 1997, S. 136ff)
121
Vgl. etwa Schwarz/Voß 2001, S. 288
122
z.B. an Sportvereine (Sportstätten und Bäder), zur ehrenamtlichen Straßenreinigung, zur Pflege von
Grünanlagen und Kinderspielplatzpatenschaften (vgl. Holtkamp/Schwarz 2002, S.13ff).
123
Vgl. Elsen 1998, S. 124ff
124
Vgl. Becker/Wolf 1999
125
Vgl. Nerlich/Kirchberg 2001, S. 251ff
126
Vgl. Becker 2001, S. 85f
127
Denn dann“... ist es auch nicht anrüchig, mit allen möglichen Unternehmen Vereinbarungen zu treffen oder
in den Dienstzimmern der Verwaltungsspitze zu sitzen.“ (Hinte 2002)
128
Vgl. Heider 1993, S. 304f
129
Vgl. Hinte 1997, S. 11. Und damit wäre auch der nicht ganz unbegründeten Kritik Becks die Schärfe
genommen, „... dass die Bürgerarbeit nicht den Kommunalverwaltungen ... unterstellt werden sollte. Nicht nur,
27
Damit könnte sie als intermediäre Instanz zwischen Politik, Verwaltung und BürgerInnen ggf
auch ein produktives Konfliktmanagement – etwa durch Mediation – betreiben, um Konflikte
gewinnbringend zu organisieren.130
Insbesondere bei den sozialräumlichen Ansätzen verbinden sich theoretische Modelle
sozialarbeiterischer Provenienz mit den methodischen Umsetzungsformen Sozialer Arbeit zu
einer „ganzheitlichen Aufwertungsstrategie“ mit sehr deutlichem Schwerpunkt der
Partizipationsförderung.131
Von daher liegt es nahe, sich das methodische Repertoire Sozialer Arbeit in einem Streifzug
vor Augen zu führen.
weil damit genau der kontraproduktive staatliche Kontrollzugriff etabliert würde, sondern auch, weil mit der
Bürgerarbeit gerade ein Gegenakzent zur organisierten Phantasielosigkeit der Kommunalverwaltungen ...
etabliert werden soll.“ Beck 1999 zit. nach Blaschke 2002, S. 20
130
Vgl. Herrmann 2001, S. 187f
131
Am nachdrücklichsten wurde mir dies deutlich in der Arbeit von Lüttringhaus 2000. Sie verbindet den
systemtheoretischen Ansatz und die daraus abgeleitete Handlungstheorie Staub-Bernasconis mit der ganzen
Methodenpalette Sozialer Arbeit und realisiert damit genau das, was ich in Ansätzen mit dieser Arbeit tun wollte
und was ich mit der Hoffnung verband, einen Originalitätspreis gewinnen zu können ... (Vgl. Lüttringhaus 2000,
S. 7ff).
28
6. Instrumente Sozialer Arbeit
Methoden sind als zielgerichtete Instrumentarien zur Gestaltung eines zielgerichteten
Prozesses Wege zum Ziel, in denen das Ziel selbst immer präsent ist und sich sukzessive
unter Berücksichtigung etwa von Problemlagen und Rahmenbedingungen realisiert. In einem
integrierten Methodenbegriff werden sieben Perspektiven miteinander in Beziehung gesetzt:
1. die Sache (Welche Sache132 soll methodisch wie bearbeitet werden? Ist das Wie der Sache
angemessen?), 2. das Ziel (Welches Ziel/Ziele soll methodisch wie erreicht werden? Ist das
Wie geeignet?), 3. die Personen (Werden Ziele und Methoden den Personen/der Person
gerecht?), 4. das Arbeitsfeld und die Institution (Sind die Ziele und Mittel überhaupt in
diesem Rahmen realisierbar bzw. anwendbar?) 5. die Situation (Sind Ziele und Mittel in der
gegenwärtigen Situation der Person, der Institution, der Gesellschaft und der methodisch
Arbeitenden angemessen und anwendbar?), 6. die Planbarkeit (Erlauben die genannten
Elemente die Planung eines wirksamen Prozesses?), 7. die Überprüfbarkeit.133
Diese Konstruktionselemente methodischen Arbeitens sollen bei der hier folgender
Darstellung immer mitgedacht werden. Denn die konkrete methodischen Arbeit kann nicht
entlang dem „Pippi-Langstrumpf-Prinzip: Ich tue das, was mir gefällt!“ erfolgen. Vielmehr
müssen die eingesetzten Instrumentarien grundsätzlich erforderlich, angemessen und geeignet
sein. In der Praxis bilden sie allerdings kein starres Prüfschema, sondern sind Hintergrund
oftmals intuitiver Methodenentscheidungen.
6.1 Klassische Methoden
Das ganz eigenständige Profil Sozialer Arbeit definierte sich ursprünglich wesentlich über
ihre Methodenkompetenz.134 In klarer Abgrenzung vom ehrenamtlichen Laienengagement
entwickelten die ProtagonistInnen Sozialer Arbeit zunächst unter dem Begriff der Sozialen
Einzelhilfe „wissenschaftlich-fundierte, rationale Problemlösungsstrategien“.135
Nach und nach wurde dieses methodische Grundspektrum erweitert und zur Sozialen
Einzelhilfe traten die Soziale Gruppenarbeit und schließlich die Gemeinwesenarbeit als sog.
Primärmethoden Sozialer Arbeit. Dabei handelt es sich vorzugsweise um inhaltlich
qualifizierte Summarien, deren Ordnungsschema der Frage folgt, wie viele KlientInnen dem/r
132
Bzw. im Rahmen Sozialer Arbeit „Welches Problem?“, weil Soziale Arbeit im Grundsatz problembezogen
operiert (vgl. Staub-Bernasconi 1986, S. 8). Ich formuliere hier neutraler „Sache“, weil 1. das hier dargestellte
Methodenverständnis nicht nur sozialarbeiterisch gilt und 2. weil ich mir immer noch die Frage stelle, ob denn
Soziale Arbeit kategorisch Probleme bearbeitet oder nicht vielleicht auch – positiv formuliert – Chancen
entwickelt, ohne dass Probleme vorliegen? ...
133
Vgl. Galuske 2001, S. 28
134
Vgl. Bartoszak 1998, S. 66 mit Belegen
135
Schuhmann 1994, S. 44
29
SozialarbeiterIn konkret gegenübersitzen. Unter diesen drei Oberbegriffen hat sich sukzessive
ein reicher Fundus von Präventions- und Interventionstechniken angesammelt, deren Gehalt
sich hier nicht darstellen läßt. Diese Arbeit muss sich mit Grundzügen der drei klassischen
Methoden begnügen.
6.1.1 Soziale Einzelhilfe136
Soziale Einzelhilfe, die nach allgemeiner Ansicht ebenso wie die beiden anderen klassischen
Methoden Sozialer Arbeit ihren Ursprung in den USA hat,137 setzt schon begrifflich eine
Eins-zu-eins-Beziehung zwischen BeraterIn und KlientIn voraus.
Sie richtet sich wesentlich auf die Bearbeitung psychisch verursachter, in dem/der KlientIn
selbst angelegter Probleme. Es wird also grundsätzlich angenommen, „... daß soziale
Probleme psychische Probleme sind.“138
Die konkreten psychischen Probleme sollen im Rahmen der Sozialen Einzelhilfe durch
therapeutische Intervention in Hinsicht auf das Verhalten und die Sichtweise der/s
Klienten/Klientin angegangen werden. Dies geschieht im Prozess der helfenden Beziehung
zwischen SozialarbeiterIn und KlientIn.
Ziel ist grundsätzlich die Steigerung der Lebensqualität (Wohlbefinden) der/des
Klienten/Klientin, durch optimierte Umweltanpassung in Hinsicht auf „Wahrnehmungs-,
Interpretationsmuster sowie Verhaltensweisen.“139
Der Hilfeprozess in der helfenden Beziehung erfordert auf Seiten der Beratenden zunächst
neun persönlich qualifizierende Eigenschaften. Dies sind: „1. guter Wille ... echtes Interesse
am Wohlergehen anderer; 2. die Fähigkeit, für andere dazusein; die Fähigkeit und die
Bereitschaft, sie durch Freude und Schmerz zu begleiten; 3. das Erkennen und Akzeptieren
der eigenen Stärke; ..., ohne das Bedürfnis zu verspüren, andere herabzusetzen oder sich ihnen
überlegen zu fühlen; 4. das Wissen, den eigenen Beratungsstil gefunden zu haben, der
136
Aus pragmatischen Gründen folgt die Wiedergabe der Methoden (unkritisch) dem Kompendium von Galuske
2001. Mindestens an zwei Stellen muss dieser lexikalische Duktus unterbrochen werden, nämlich bei der
Darstellung der klassischen Gemeinwesenarbeit und ihrem Pendant bei den neueren Ansätzen, den
sozialräumlichen Konzepten. Zur Einzelhilfe vgl. Galuske 2001, S. 71ff
137
Mir ist explizit keine andere Position bekannt. Dennoch möchte ich diese These im Grundsatz anzweifeln,
weil – was zu belegen wäre –, ich die Wurzeln Sozialer Arbeit mit Elementen gerade Sozialer Einzelhilfe (und
wohl auch der GWA) mindestens bei der Institutionalisierung des Diakonenamtes in der frühkatholischen Kirche
(2. –4. Jh.) ausmache. Die Suche nach den Wurzeln Sozialer Arbeit und ihrer Methoden wäre ein herrliches
Promotionsthema ...
138
Galuske 2001, S. 76 mit Blick auf Hege 1981, S. 146, der formulieren soll, dass diese Grund-annahme für alle
drei klassischen Methoden gilt. Dies halte ich mindestens im Blick auf die GWA für unzutreffend. Ich will hier
letztmalig meine Vorbehalte gegen die unkritische und selektive Rezeption (vgl. nämlich Galuske 2001, S. 100)
von Kompendienwissen zu Papier bringen. Für den weiteren Verlauf der Arbeit gilt das unter Fußnote 136
Gesagte.
139
Galuske 2001, S. 77
30
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit ist; 5. die Bereitschaft, sich verletzen zu lassen und
Risiken einzugehen; 6. Selbstachtung und ein Gefühl für den eigenen Wert; 7. die
Bereitschaft, den Klienten als Modell zu dienen; 8. die Bereitschaft, Fehler zu riskieren und
gegebenenfalls zuzugeben; 9. den Wunsch, sich weiterzuentwickeln.“140
Zu
diesen
sozusagen
charakterlichen
Merkmalen
kommen
zwischenmenschliche
Eigenschaften, nämlich im wesentlichen die Fähigkeit, erkannte Probleme, aber auch
Qualitäten und Ressourcen, angemessen kommunizieren zu können.141 Außerdem sind die
unter dem Stichwort Beratervariablen zusammengefassten Elemente Empathie, positive
Wertschätzung, Kongruenz, Selbstmitteilung und Intentionalität unverzichtbare Bedingungen
einer professionellen, helfenden Beziehung.142
Desweiteren ist ein auch intuitiv abrufbarer Fundus an Interventionstechniken notwendig, der
in den Beratenden erst ermöglicht, den Hilfeprozess planvoll durchführen zu können.143 Und
schließlich gehören Wissen und Erkenntnisfähigkeit zum grundlegenden Anforderungsprofil
von BeraterInnen.144
Unter dem Oberbegriff der Sozialen Einzelhilfe haben sich etliche Schulen und
Gestaltungsansätze positioniert, die hier nicht wiedergegeben werden können.145
Es sollte aber im Auge behalten werden, dass die Soziale Einzelhilfe eine Fülle von
methodischen Möglichkeiten der konkreten Präventions- und Interventionsarbeit bietet, die
selbstverständlich auch zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements herangezogen werden
können:146 Der methodische Koffer ist voll.
6.1.2 Soziale Gruppenarbeit
Soziale Gruppenarbeit setzt zunächst eine professionelle Gruppenleitung und eine Gruppe
voraus: Eine Gruppe ohne Leitung wäre eine Selbsthilfegruppe oder eine Freizeitgruppe aber
140
Corey u.a. 1984, S. 24 wiedergegeben nach Hackney/Cormier 1998, S. 19f
Vgl. Hackney/Cormier 1998, S. 20
142
Vgl. Hackney/Cormier 1998, S. 23ff mit Bezug auf den personenzentrierten Ansatz nach Carl Rogers und
weiterführender Literatur.
143
Vgl. Hackney/Cormier 1998, S. 21 mit Bezug auf verbale Techniken der Gesprächsführung und nonverbale
Gestaltungselemente (z.B. Techniken des Zuhörens, Fragens und Spiegelns, nonverbale Unterstützungen,
atmosphärische Gestaltung). Vgl. besonders Hackney/Cormier 1998, S. 57ff
144
Nämlich mindestens Wissen um menschliche Kommunikation (vgl. Schulz von Thun, 2000 und 2001), um
die Phasen im Hilfeprozess und eine analytische und synthetische Hermeneutik. Vgl. Hackney/Cormier 1998, S.
20
145
Vgl. die Hinweise bei Galuske 2001, S. 77ff
146
Vgl. etwa Spierts 1998, S. 157, der nachdrücklich auf die Bedeutung des Casework für die Unterstützung und
Betreuung Freiwilliger hinweist.
141
31
eben keine Soziale Gruppenarbeit; eine Soziale Gruppenarbeit ohne professionelle Leitung
wäre schlicht und einfach eine Katastrophe.147
Ein weiteres konstitutives Merkmal Sozialer Gruppenarbeit ist ihre Intentionalität: „Die
Zielsetzung orientiert sich ... an (re-)integrativen Bestrebungen: es geht um soziale Anpassung
...
oder
Steigerung
der
sozialen
Funktionsfähigkeit.“148
Die
Gruppe
und
das
Gruppengeschehen sind in der Sozialen Gruppenarbeit „... zugleich Ort und Medium der
Erziehung. Im Mittelpunkt stehen Wachstum, Reifung, Bildung, Heilung und/oder
Eingliederung des Einzelnen. Die Gruppe ist in diesem Verständnis Instrument pädagogischer
Einflußnahme.“149
Neben den schon unter der Soziale Einzelhilfe genannten charakterlichen Merkmalen,
zwischenmenschlichen Eigenschaften, Beratervariablen, dem technischen Fundus an verbalen
und nonverbalen Kommunikationsmitteln und der Erkenntnis- und Umsetzungsfähigkeit
gehört zur Professionalität Sozialer Gruppenarbeit ein spezifisches theoretisches und
praktisch einsetzbares Wissen und die entsprechende Kompetenz.
Hier sind zunächst die Ergebnisse der Kleingruppenforschung bedeutsam. Da geht es um die
Phasierung des Gruppenprozesses (etwa in der Einteilung „1. Phase: Voranschluß bzw.
Orientierung, 2. Phase Machtkampf bzw. Kontrolle, 3. Phase Vertrautheit bzw. Intimität, 4.
Phase Differenzierung bzw. Aktion, 5. Phase Trennung bzw. Ablösung o.ä.) in Hinsicht auf
typisches Interaktionsverhalten der Teilnehmenden, das sich „natürlich“ von Phase zu Phase
erheblich
unterscheidet,
und
in
Hinsicht
auf
mögliche
Interventionsformen
der
Gruppenleitung.150 Da ist die Rede von Gruppenstrukturen, von statusbedingenden sozialen
Positionen und von sozialen Rollen,151 von Untergruppen- und Cliquenbildung. Auf dieses
147
Damit will ich den ganzen ehrenamtlichen Gruppenleitern keineswegs ihre Qualitäten absprechen. Im
Gegenteil: Auch in der sozialräumlich orientierten Sozialarbeit (vgl. 7.) sind solche Menschen und solche
Gruppen unverzichtbar, genau wie die Selbsthilfegruppen. Aber: Diese Menschen treiben keine Soziale
Gruppenarbeit, sondern halt „nur“ Gruppenarbeit.
148
Galuske 2001, S. 90
149
Galuske 2001, S. 90
150
Vgl. Bernstein/Lowy 1969, S. 96ff. und die umfangreiche Literatur, die uns im Rahmen des
Methodenunterrichts in Kopie und ohne jede bibliographische Angabe übereignet wurde ... Wie bei allen
schematischen Strukturierungen, die einer systematisierenden Übersicht dienen, muß stets mitbedacht werden
muß, dass die Einteilung in Gruppenphasen nicht statisch zu verstehen ist. In der Wirklichkeit durchlaufen nicht
alle Gruppen alle Phasen (gleich), ist der Verlauf nicht immer stetig von Phase 1 zu 5 (Rückfälle), befinden sich
nicht alle Mitglieder zugleich in der gleichen Phase. Dennoch sind derartige Phasierungen ausgesprochen
hilfreich etwa zur Vermeidung bestimmter grober Fehler (Wie etwa die Aufnahme neuer Mitglieder in Phase 3
...) und zur Findung eines angemessenen Umgangs etwa mit Konflikten in Phase 2, weil klar ist, dass Konflikte
ganz natürlich zum Gruppenprozess dazugehören und nicht unbedingt vor der Gruppenleitung zu verantworten
sind.
151
Zu Position, Status, Rolle vgl. grundsätzlich Wössner, 1986, S. 82ff; im Hinblick auf Gruppen siehe etwa
Zoll/Lippert 1979, S. 82ff und zu den besonders problematischen dysfunktionalen Rollen vgl.
Heidelow/Langosch 1998, S. 199f
32
Wissen muß die Gruppenleitung unmittelbaren Zugriff haben, um das Gruppengeschehen
verstehen zu können.
Außerdem sind fünf handlungsleitende Prinzipien der Gruppenleitung beachtlich: 1.
Individualisierung (Im Kontext des Gruppengeschehens steht der/die Einzelne im Brennpunkt
des Interesses.), 2. Orientierung an der Gruppe („anfangen, wo die Gruppe steht“), 3.
(sukzessive) Entbehrlichkeit (Die Leitung zieht sich nach und nach aus der Leitung zurück
und überlässt die Gruppe ihren inhärenten Steuerungs- und Gestaltungspotentialen.), 4.
kreative Programmgestaltung (des Gruppengeschehens auf der Sach- und auf der
Beziehungsebene, die aufeinander bezogen werden.), 5. Grenzsetzungen.152
Bei allem kommt der Rolle der Gruppenleitung und des gewählten Führungsstils von laissezfaire über demokratisch-partizipativ bis autokratisch-dirigistisch eine besondere Bedeutung
zu. So können die für die 2. Gruppenphase typischen Machtkämpfe (auch mit der
Gruppenleitung) still geduldet oder massiv unterdrückt werden. Ein demokratisch
partizipativer Ansatz würde hingegen einerseits den Machtkämpfen ein Forum bieten (etwa
durch Wettbewerbsspiele und bestimmte kommunikative Übungen) und anderseits seine
Position klar benennen. Mittel- bis langfristig macht sich ein demokratische Führungsstil,
auch wenn er erheblich mehr Mühe kostet, bezahlt.153
Abschließend ist ein guter Bestand an verschiedenen kommunikationsorientierten Methoden
für den gelingenden Ablauf Sozialer Gruppenarbeit Voraussetzung. Zu nennen sind etwa
„Soziometrische Verfahren ..., Techniken der Gesprächsmotivierung und -strukturierung ...,
Techniken der Selbst- und Fremdwahrnehmung ..., Spielesammlungen ...“.154
Auch hier gilt: Der methodische Koffer ist voll. Und weil sich „... Gemeinwesenarbeit ... in
der Regel in Gruppen (abspielt), ... sind Kenntnisse über Methoden der Sozialen
Gruppenarbeit eine notwendige Ausstattung für den kompetenten Gemeinwesenarbeiter.“155
6.1.3 Gemeinwesenarbeit
Wie Soziale Einzelhilfe und Soziale Gruppenarbeit ist Gemeinwesenarbeit (GWA) zunächst
ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Ansätzen, deren Systematisierung zwar gewisse
Schwierigkeiten bereitet, die sich aber allesamt grundsätzlich durch eine strukturverändernde
Zielsetzung auszeichnen, denen implizit Elemente von individueller Verhaltens- und
152
Vgl. Galuske 2001, S. 92
Das wird hier nicht nur festgehalten, weil es ins ideologische Konzept passt, sondern dafür gibt es empirische
Belege. Vgl. etwa Zimbardo/Gerrig 1999, S. 692ff im Hinblick auf Erziehunsgsstile.
154
Galuske 2001, S. 93f und Gobla 1977, S. 53ff, der verschiedene sach- und kommunikationsorientierte
Methoden (u.a. assoziative Methoden; Rollen-, Plan-, Entscheidungs- und Simulationsspiele; ...) benennt.
155
Hinte/Karas 1989, S. 7
153
33
Einstellungsänderung zugeordnet werden. Individuelle Änderungen sind also nicht Zweck der
GWA, sondern eines der Mittel, um auf die Lebenswelt und seine Strukturen Einfluß zu
nehmen.
Ursprünglich sind zwei unterschiedliche Ansätze der GWA zu unterscheiden: Einerseits ein
eher regional orientierter Ansatz („community organization“), der sozial-räumlich die
Verbesserung der sozio-kulturellen Struktur in urbanen Ballungszentren zum Ziel hatte und
andererseits ein eher erwachsenenbildnerischer Ansatz („community development“) vor dem
Hintergrund der Besiedlung ländlicher Räume des amerikanischen Mittelwestens.156
Entlang dieser Strukturlinie kann GWA weiter differenziert werden in territoriale GWA in
einem geographisch klar abgegrenztem Raum etwa mittels Sozialplanung, funktionale GWA,
die sich auf lebensweltliche Funktionsbereiche wie Wohnen, Arbeit, Bildung bezieht und
kategoriale GWA, die zielgruppenspezifisch mit Bevölkerungsgruppen arbeitet, die strukturell
benachteiligt sind. Allerdings ist eine derartige Differenzierung lediglich akademisch
zulässig. In der Praxis müssen alle drei Gestaltungsformen integrativ zusammenwirken.157
Auf der Folie erkannter sozialer Problemlagen zielt die GWA wesentlich auf die Aktivierung
der Menschen, die als potentielle lokale Akteure befähigt bzw. gewonnen werden sollen, ihre
Probleme selbst in die Hand zu nehmen und durch ihre zu entdeckenden bzw. zu
entwickelnden Kompetenzen und Ressourcen diese in den Griff zu bekommen.
Dieser Prozess der Aktivierung verläuft – ausgehend von den Betroffenen – in verschiedenen
Phasen. Es geht zuerst darum, Bedürfnisse und Ziele festzustellen, ins Bewußtsein zu rücken
und prioritär zu ordnen. Darauf folgt die Motivationsphase: Die Bereitschaft, sich der
Probleme
anzunehmen,
soll
entwickelt
werden.
Bevor
es
an
die
eigentliche
Bewältigungsarbeit geht, sollen zunächst interne (Kompetenzen und Ressourcen der
Betroffenen) und externe (etwa potentielle PartnerInnen) Hilfsquellen erschlossen werden.158
Vor diesem Hintergrund sind sehr unterschiedliche Konzepte von GWA entwickelt worden.
Die wohlfahrtsstaatliche GWA zielt weniger auf die Aktivierung Betroffener, „... sondern
eher ... (auf) Verbesserung des Dienstleistungsangebotes der im Wohnviertel tätigen
Institutionen.“159 Derartige GWA besteht vorzugsweise darin, die verschiedenen Aktivitäten
von Wohlfahrtsträgern aufeinander abzustimmen, um sie zu optimieren und Kosten durch
Vermeidung von Überschneidungen zu reduzieren. In seiner Substanz „... entpuppt sich
(solche Art von GWA) als verlängerte Form fürsorgerischer Einzelhilfe ...“.160 Partizipative
156
Vgl. Galuske 2001, S. 97
Vgl. Noack 1999, S. 11
158
Vgl. Galuske 2001, S. 104 in Anlehnung an die Phasierung von Ross
159
Hinte/Karas 1989, S. 13
160
Hinte/Karas 1989, S. 14
157
34
Elemente werden nahezu ausgeblendet. Der/die GemeinwesenarbeiterIn schlüpft hier in „...
die Rolle eines Dienstleistungsmanagers, der die technische Abstimmung von Angebot und
Nachfrage zu optimieren beabsichtigt.“161
Bei der integrativen GWA hingegen kommt dem/r GemeinwesenarbeiterIn die Funktion „...
eines Katalysators der Formulierung von sozialen Problemlagen [aus der Perspektive der
Betroffenen (G.W.)] und deren Befriedigung im Rahmen bestehender gesetzlicher
Möglichkeiten ...“162 zu. Integrative GWA geht davon aus, dass demokratisch verfaßte
Gemeinwesen rechtlich hinreichend partizipative Gestaltungsräume bieten, die aber nicht
ausgefüllt werden, weil die Menschen dazu schlicht nicht imstande sind. Von daher gilt es
zunächst, die Menschen an die im System immanenten Spielräume heranzuführen, sie mithin
zu integrieren. Dieses Konzept geht zurück auf die Arbeiten von M. G. Ross, der „... nach
Möglichkeiten einer harmonischen Anpassung vorhandener Interessen an ein abstraktes
Gemeinwohl (sucht). Alle Gruppen sollen kooperativ bestehende Probleme ausfindig machen
und ... an der Beseitigung dieser Schwierigkeiten arbeiten.“163 Dies geschieht in einem
Prozess der Formulierung von Bedürfnissen zu einer Bedürfnishierarchie, die es dann „...
mittels Ausnutzung existierender bzw. potentiell aktivierbarer Quellen zu befriedigen gilt.“164
Der Prozess führt im Ergebnis zu „1. vermehrter Identifizierung mit dem Gemeinwesen 2.
erhöhte(m) Interesse und Teilhabe an den gemeinschaftlichen Angelegenheiten 3.
gemeinsame(n) Wertvorstellungen und Möglichkeiten, sie zu verwirklichen.“165 Im Gegensatz
zur wohlfahrtsstaatlichen GWA zielt die integrative GWA sowohl auf die Verbesserung des
Dienstleistungsangebotes als auch auf die Stärkung der Artikulation von Bedürfnissen auf
Seiten der Betroffenen. Professionelle GWA nach diesem Modell ist wesentlich neutrale und
ausgleichende Moderation, die sich mit dem Gemeinwesen insgesamt identifiziert.
In der aggressiven GWA haben die Professionellen im wesentlichen die Aufgabe, auf Seiten
der Betroffenen und mit ihnen eine Gegenmacht zur „... Umverteilung von Herrschaft
zugunsten bisher benachteiligter Bevölkerungschichten“166 zu organisieren. Gegen die naive
Vorstellung der integrativen GWA, „... ein Gemeinwesen sei eine harmonische Einheit, die
sich sozialarbeiterisch zuschneidern ließe ...“167, will die aggressive GWA Verbesserungen
der Lebensbedingungen gegen (kapitalistische) Machtverhältnisse durchsetzen. Dabei setzt
sie auf eine schlagkräftige Organisation vorzugsweise der Arbeiterklasse, die sich u.a. durch
161
Galuske 2001, S. 101f
Galuske 2001, S. 102
163
Hinte/Karas 1989, S. 15 mit Bezug auf Ross 1971
164
Galuske 2001, S. 102
165
Ross 1971, S. 66 zitiert nach Hinte/Karas 1989, S. 16
166
Hinte/Karas 1989, S. 18
162
35
disruptive Aktionsformen des zivilen Ungehorsams (Demonstrationen, Steuerstreik,
Besetzungen) Gehör verschaffen will. In besonderer Weise können die Arbeiten von S. D.
Alinsky als Materiallager mit einer Fülle von konkreten Gestaltungselementen für eine
konfrontativ orientierte GWA dienen.168
Den klaren Defiziten, der hier bislang dargestellten GWA-Ansätze, versucht die katalytischaktivierende GWA beizukommen. Sie hebt zunächst auf die in den wohlfahrtsstaatlichen
Ansätzen fehlenden, in den integrativen Konzepten euphemistisch über- und in den
aggressiven Modellen pessimistisch unterschätzten partizipativen Möglichkeiten der Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben und auf die damit verbundenen Machtfragen ab. Dabei wird auf
die in den aggressiven Modellen formulierte Utopie einer herrschaftsfreien Gesellschaft mit
ihren Potentialen von Selbsthilfe und Solidarität rekurriert, ohne allerdings dem Wahn zu
verfallen, diese Utopie ließe sich durch die rechte Organisation der unterdrückten
Volksmassen im Rahmen von GWA herstellen. Im Mittelpunkt aktivierender GWA steht der
Gedanke der Gruppenselbsthilfe: „Menschen, die unter ähnlichen Problemen leiden, sollen
sich zu einer Gruppe zusammenschließen, in der sie sich über ihre Probleme austauschen, sich
gegenseitig unterstützen und die Ursachen ihrer Schwierigkeiten angehen.“169 Das Entstehen
möglichst vieler solcher Initiativgruppen soll, durch feste Anlaufstellen im Gemeinwesen
unterstützt, dann sukzessive zum Aufbau eines Netzwerkes führen. Das ist sozusagen der
interne Aspekt von GWA, der zur Grundlage ihres nach außen gerichteten Engagement wird:
„Die positive Lernerfahrung mit selbstbestimmten Handeln im unmittelbaren Alltagsbereich
ist die Voraussetzung für die Bereitschaft zu weitergehendem Engagement auch in anderen
gesellschaftlichen Bereichen.“170 Die beiden wesentlichen Voraussetzungen für solche GWA,
nämlich die Bereitschaft Einzelner, sich zunächst für die eigenen Belange einzusetzen, sich zu
Gruppen zusammenzuschließen und dann die Perspektiven handelt zu erweitern und das
Erfordernis, dies auch im bestehenden gesellschaftlichen System tun zu können (vgl.
integrative GWA), werden als grundsätzlich gegeben vorausgesetzt. Allerdings ist es die
Aufgabe der GWA, die grundsätzlich gegebenen individuellen und strukturellen
Möglichkeiten zu entwickeln. Die maßgebliche Entwicklungsarbeit wird sowohl in Hinsicht
auf die Ziele wie im Blick auf die Mittel von den Betroffenen selbst geleistet. Den
GemeinwesenarbeiterInnen wächst in diesem Prozess lediglich die Funktion eines
167
Hinte/Karas 1989, S. 19
Vgl. Hinte/Karas 1989, S. 20ff mit Bezug auf diverse Arbeiten Alinskys
169
Hinte/Karas 1989, S. 24
170
Hinte/Karas 1989, S. 25
168
36
Katalysators zu. Sie sollen, ohne sich selbst zu verändern, „... Prozesse ... anregen ... und bei
Bedarf Unterstützung leisten.“171
Die genannten vier Grundkonzepte von GWA wurden nach und nach weiterentwickelt und
sind teilweise miteinander verschmolzen. Ausgangspunkt für diesen Prozess war die herbe
Kritik
an
der
GWA
(aus
„Überpädagogisierung“,
eigenen
Reihen),
„Anmaßung“,
die
sich
unter
„technizistischer
die
Schlagworte
Methodenpurismus“,
„Machbarkeitswahn“ fassen lässt und die vor allem auf dem Vorwurf von theoretischen und
praktischen Versäumnissen beruht.172
Diese Entwicklung kann hier nicht nachgezeichnet werden.
Aber bei aller Kritik ist das enorme innovative Potential der GWA insbesondere in Hinsicht
auf die Methodenintegration und vernetztes Denken festzuhalten. Auch die GWA ist Trägerin
eines umfassenden Perspektivwechsels innerhalb der Sozialen Arbeit, (1.) „Von der
Veränderung des Verhaltens zur Veränderung der Verhältnisse ... (2.) Von der
Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung ... (3). Von der Zielgruppenorientierung zur
Vernetzung ... (4.) Von der Klientelisierung zum Empowerment ...“.173 Vor allem hat sich
durch die GWA die sozialarbeiterische Perspektive eine sozialräumliche Dimension
erschlossen, ohne die alle schon angerissenen Projekte zur Entwicklung der „Sozialen Stadt“
samt ihrer Vorgängerinnen nicht denkbar wären.
6.2. Neuere Ansätze
Die drei klassischen Methoden heben wesentlich auf spezialisierte Sozialberufe ab, deren
Schwerpunkte sie begrifflich wiedergeben.174 Sie orientieren sich begrifflich an der Menge
der den SozialarbeiterInnen gegenübersitzenden KlientInnen und sind Oberbegriffe für eine
Fülle von Techniken und Methoden, deren Quantität und Qualität sie völlig unzureichend
abbilden.
Allerdings dürfen sie als Grundlage sozialarbeiterisch-methodischen Handelns überhaupt
nicht aufs historische Abstellgleis verschoben werden. Vielmehr muss sich der methodische
Blick von ihnen ausgehend erweitern auf die neueren Methodenansätze.
Im Duktus dieser Arbeit ist zunächst eine aktualisierende Systematisierung von
Handlungskonzepten und Methoden Sozialer Arbeit notwendig, weil der sozialräumliche
Ansatz, auf den diese Arbeit zielt, zweifellos Kenntnisse und Fertigkeiten in allen Methoden
171
Hinte/Karas 1989, S. 23
Vgl. Hinte/Karas 1989, S. 29ff
173
Maier 1995, S. 13ff
174
Vgl. Heiner 1995, S. 40
172
37
erfordert. Weil sie aber nicht alle hier dargestellt werden können, sollen sie zumindest
benannt werden. Galuske175 unterscheidet drei Kategorien von Handlungskonzepten Sozialer
Arbeit: direkt interventionsbezogene, indirekt interventionsbezogene Methoden (Supervision,
Selbstevaluation) und struktur- und organisationsbezogene Methoden (Sozialmanagement,
Jugendhilfeplanung). Die direkt interventionsbezogenen Methoden werden unterteilt in
einzelfall-
und
primärgruppenbezogene
Methoden
wie
Soziale
Einzelhilfe,
sozialpädagogische Beratung, klientenzentrierte Beratung, multiperspektivische Fallarbeit,
Case-Management, Mediation, rekonstruktive Sozialarbeit, Familientherapie sowie Familie
im Mittelpunkt und in gruppen- und sozialraumbezogene Methoden, nämlich Soziale
Gruppenarbeit, GWA, Erlebnispädagogik, TZI, Empowerment, Streetwork und Soziale
Netzwerkarbeit.
Aus dieser Fülle, die die Reichhaltigkeit des methodischen Inventars nur verschlagwortend
und rudimentär abbildet, sollen hier vier ausgesuchte Handlungskonzepte im Blick auf ihre
Bedeutung für umfassende sozialräumliche Ansätze dargestellt werden.176
6.2.1 Case Management
Case Management setzt bei der auszumachenden Kumulation sozialer Nöte, die sich in den
individuellen Biographien der KlientInnen zeigen (z.B. Armut und Alkoholismus) an,
realisiert gleichzeitig die Differenzierung und Spezialisierung der entsprechenden sozialen
Hilfeangebote und will die notwendige Koordinations- und Abstimmungsarbeit von Angebot
und Nachfrage sozialer Dienstleistungen organisieren. Aufgabe der Case ManagerInnen ist es,
mit den KlientInnen ein spezifisches Sozial- und Unterstützungsnetzwerk effektiv und
effizient zu organisieren.177
Auch Case Management ist als Prozess in Phasen gestaltet:178 In der „Finde-Phase“ erfolgt
eine vorläufige Einschätzung der Problemsituation bzw. des Problemkomplexes und der
möglichen Hilfsmaßnahmen. In der „Phase der Einschätzung und Bewertung“ werden
einerseits die Probleme konkretisiert und in eine Dringlichkeitshierarchie gefaßt und
andererseits Lösungsmöglichkeiten entlang subsidiaren Prinzipien (Selbsthilfe, Hilfe in der
Familie und in der Lebenswelt, institutionelle Hilfen ...) eruiert. Die Phase der „Planung und
Ressourcenvermittlung“ dient der Formulierung von Zielen und den notwendigen (vernetzten)
175
Vgl. Galuske 2001, S. 159ff und besonders das Schema S. 163. Vgl. Fußnote 136
Diese Auswahl beruht wesentlich auf der Vermutung, den ausgewählten Ansätze käme eine besondere
Bedeutung für den praktischen Fokus dieser Arbeit im Punkt 7. zu und der Gewißheit, dass dafür alle
methodischen Ansätze von Belang sind ...
177
Vgl. Wendt 1990, S. 151ff
178
Vgl. Noack 1999, S. 70ff. Die folgenden Zitate sind hier entnommen.
176
38
Schritten, um die Ziele zu erreichen. Waren die Phasen zuvor von vertrauensaufbauender
Kommunikation im Kontakt zwischen Case ManagerIn und KlientIn sozusagen intern
geprägt, wird hier nun ein auch nach außen gerichteter kommunikativer Prozess in Gang
gesetzt. In der „Phase des Managements von Unterstützung“ werden die Planungen in
Hinsicht auf Art, Umfang (auch hinsichtlich des Eigenbeitrags) und Dauer definiert und
umgesetzt. Die konkreten Unterstützungsprozesse sollen sich insgesamt selbst steuern.
Begleitet werden die Unterstützungsprozesse von der „Phase der Kontrolle und Evaluation“,
in der ein ständiger Abgleich zwischen „Ist- und Sollzustand“ erfolgt und die Korrekturen
ermöglicht. Schließlich wird der Hilfsprozess beendet. Ggf. erfolgt eine Nachsorge.
Das Konzept des Case Management ist grundsätzlich im Rahmen von sozialräumlicher
Sozialarbeit gut anwendbar.179 Dem/der Case ManagerIn können drei Funktionen bzw. Rollen
zugeschrieben werden: Er/sie ist BeraterIn, KoordinatorIn und Anwalt/Anwältin der
KlientInnen. Oder: „Der Case Manager übernimmt die intermediäre Rolle einer
Schlüsselperson zwischen den Bedürftigen und den diversen potentiellen Hilfsmitteln.“180
6.2.2 Mediation
Historisch ist Mediation zunächst als Vermittlungsverfahren in einem bilateralen Streit
zwischen Staaten, zu dem ein neutraler Staat als Vermittler (Mediator) hinzugezogen wird, in
Erscheinung getreten. Sozialarbeiterisch ist Mediation als „... ein Verfahren professioneller
Unterstützung von Konfliktparteien und Einflußnahme auf Konfliktprozesse zu verstehen.“181
Mediation geht von drei grundsätzlichen Annahmen aus, nämlich 1. Die optimale
Konfliktlösungskompetenz liegt bei den Beteiligten selbst (Entscheidungsautonomie); 2. das
mediative Verfahren ermöglicht ein befriedigendes Konfliktlösungsergebnis und 3. das
Ergebnis berücksichtigt die Interessen und Bedürfnisse aller (Lösungsautonomie und akzeptanz). Daneben sind fünf formale Prinzipien konstitutiv für Mediationsprozesse: 1. das
Prinzip der Freiwilligkeit, 2. das Prinzip der Neutralität der MediatorInnen, 3. das Prinzip der
Eigenverantwortlichkeit, 4. das Prinzip einer distributiven Informationsgewährleistung für
alle Beteiligten durch die MediatorInnen, 5. das Prinzip der Vertraulichkeit. Ziel der
Mediation ist die „... selbstbestimmte und einvernehmliche Regelung psychosozialer und
179
Vgl. Noack 1999, S. 72, der es in sein Konzept von GWA integriert.
Wendt 1991, S. 40 zitiert nach Galuske 2001, S. 197. Vgl. insgesamt Galuske 2001, S. 195ff. Der innovative
Charakter des Case Managements scheint unterm Strich recht fraglich zu sein: Es finden sich etwa sehr deutliche
Anklänge an die wohlfahrtsstaatliche GWA ... So auch Galuske 2001, S. 200
181
Galuske 2001, S. 203. Anwendungsbereich ist zunächst vorzugsweise die Scheidungs- und
Trennungsberatung.
180
39
rechtlicher Probleme ... Sie fördert Autonomie, besonders die Dialog-, Kooperations- und
Gestaltungsfähigkeit der Beteiligten.“182
Diese Prinzipien bedingen den Aufgabenbereich der MediatorInnen. Je nach situativem
Erfordernis wirken sie als Katalysatoren und VerhandlungsführerInnen, sie recherchieren
Sachverhalte, um den gleichen Informationsstand bei den Beteiligten sicherzustellen,
gewährleisten angemessene Formen der Auseinandersetzung und koordinieren diese, ggf.
bringen sie sich (pointiert) mit Wertungen in das Geschehen ein.183 Allerdings „... ist die
Rolle des Mediators vorrangig auf die Gewährleistung kommunikationsfördernder
Rahmenbedingungen beschränkt.“184
Auch der Prozess der Mediation kann in Phasen beschrieben werden: „1. Einführung von
Strukturen und Schaffung von Vertrauen ... 2. Darstellung von Tatsachen, Fakten,
Hintergründen, Erarbeitung der Streitfragen ... 3. Erarbeitung von Optionen und Alternativen
... 4. Verhandlung und Entscheidung ... 5. Festhalten der erzielten Vereinbarungen ... 6.
rechtliche Überprüfung, Verfahrensbeendigung ... 7. Vollzug der Vereinbarung ...“185
Als ergebnisorientiertes Verfahren, an dessen Ende eine einvernehmliche Lösung steht,
scheint mir die Mediation auch im Kontext von möglichen Konflikten in sozialräumlichen
Konzepten Sozialer Arbeit dann anwendbar, wenn Moderation nicht mehr ausreicht. Und dass
es zu Konflikten kommen kann und wird, ist angesichts der verschiedenen Beteiligten (ganz
unterschiedliche Menschen, Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen ...) mit ihren
Partikularinteressen trotz des „großen gemeinsamen Ganzen“ evident. Besonders scheint hier
die Gewährleistung eines gleichen Informationsstandes für die Beteiligten sicherzustellen
sein. Allerdings kann es auch zu Konflikten kommen, die schlicht und ergreifend nicht lösbar
sind. Diese sind ganz einfach im Sinne des „großen gemeinsamen Ganzen“ auszuhalten.
6.2.3 Empowerment
Empowerment ist wesentlich ein ressourcenorientierter Prozess, der bei den Stärken und
Kompetenzen der Menschen zur Lebensgestaltung ansetzt und diese auf dem Hintergrund
individueller, sozialer und politisch-struktureller Defizite entwickelt.
Die Entwicklung soll insbesondere durch kooperative und synergetische Prozesse in der
Zusammenarbeit mit Gleichbetroffenen erreicht werden.186
182
Mähler/Mähler 1995, S. 42 zitiert nach Galuske 2001, S. 205
Vgl. Galuske 2001, S. 206
184
Galuske 2001, S. 208
185
Galuske 2001, S. 207f
186
Dabei versteht sich Empowerment explizit nicht als Methode, sondern als professionelle Haltung Sozialer
Arbeit. Vgl. Galuske 2001, S. 264 mit etlichen Belegen.
183
40
Unter dem Begriff des Empowerment schlägt sich der oben angedeutete Paradigmenwechsel
in der Sozialen Arbeit besonders nachhaltig wieder, indem 1. die Defizitorientierung
zugunsten einer umfassenden Ressourcenorientierung aufgegeben wird. Dazu müssen die
tatsächlich und potentiell vorhandenen Kompetenzen zunächst wahrgenommen werden.187
Indem 2. sich die Empowermentprozesse auf der individuellen Ebene, der Ebene von
Gruppen Gleichbetroffener und einer strukturellen Ebene realisieren, die miteinander
verbunden sind, wird dem Gedanken einer vernetzten Arbeit Rechnung getragen. Inhaltlich
geht
es
wesentlich
um
die
Entdeckung
und
Entwicklung
von
individuellen
Selbsthilfepotentialen.
Das Medium dazu ist die Gruppe von Gleichbetroffenen (vgl. dazu schon die katalytischaktivierende GWA). Und schließlich wollen sich die entdeckten und entwickelten Potentiale
auch durchsetzen, drängen nach Artikulation, zu der die Menschen sich zuvor gleichfalls
befähigt haben. Dazu ist eine Verknüpfung mit größeren organisatorischen Gebilden sinnvoll,
„... bedarf es einer strukturell-organisatorischen Einbindung, um die Wahrscheinlichkeit
politischer Durchsetzung von Interessen zu erhöhen.“188 Der eigentliche Prozess läuft
wesentlich ohne professionellen Beistand ab.
Aufgabe des professionellen Empowerments ist die Öffnung von Entfaltungsmöglichkeiten,
die Erschließung von Räumen, in denen sich der Prozess entwickeln kann, die Sicherstellung
organisatorischer Rahmenbedingungen, u.a. durch Bildung von unterstützenden Netzwerken.
Der Prozess des Empowerment läßt sich in Phasen darstellen, die unter die Begriffe 1.
„Mobilisierung“, 2. „Engagement und Förderung“, 3. „Integration und Routine“, 4.
„entwickelte Organisations- und Konfliktfähigkeit“ gefaßt werden können.189
Empowerment ist problemlos in sozialräumliche Soziale Arbeit transferierbar bzw. war
immer schon darin angelegt. Dabei gilt es allerdings, die Grenzen dieser „professionellen
Haltung“ nicht aus den Augen zu verlieren. Und diese Genze markieren die Menschen selbst,
die tatsächlich nicht alle ohne weiteres an Empowermentprozessen teilhaben können.
187
Kompetenz kann definiert werden als Relation von situativen Anforderungen und persönlichen Ressourcen
(vgl. Olbrich 1987, S. 319), die wiederum als „... subjektive Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Wahrnehmungsund Erkenntnisfähigkeiten ...“ (vgl. Schmitz-Scherzer u.a. 1994, S. 2) zu verstehen sind. Darunter fallen etwa:
„(a) Soziale Ressourcen: soziale Beziehungen, soziale Netzwerke und Stützsysteme; (b) Psychologische
Ressourcen: Selbstwertgefühl ..., Kontrollbewußtsein ..., geringe Selbstabwertungstendenz ...; (c)
Bewältigungsverhalten: Situation verändern (objektiv), die Bedeutung des Problems verändern (kognitiv),
Kontrolle der emotionalen Belastung (emotional) (Stark 1996, S. 96 zitiert nach Galuske 2001, S. 265).
Allerdings wäre dieser Katalog nach meinem Dafürhalten noch erheblich zu erweitern. Denn mindestens der
gesamte Bereich der technischen und handwerklichen Fertigkeiten und Fähigkeiten und die Fülle von möglichen
Interessen gehören ebenso dazu. Zur Entwicklung dieser Ressourcen kann u.a. das Case Management dienen.
Vgl. Galuske 2001, S. 265
188
Galuske 2001, S. 266
189
Vgl. Galuske 2001, S. 266f
41
Zuweilen sind etwa allzu stark erodierte Kompetenzen nur mit gezielter klassischer
Einzelhilfe freizulegen und zuweilen wird auch dies scheitern.
6.2.4 Soziale Netzwerkarbeit
Auch dem Konzept der Sozialen Netzwerkarbeit190 liegt die „... Erweiterung der Perspektive
Sozialer Arbeit vom weitgehend isolierten `Einzelfall´ hin zum Klienten in seinen sozialen
Beziehungsnetzen und in den sozialen Nahraum ...“191 zugrunde.
Ein Netzwerk kann verstanden werden als „.. specific set of linkages among a defined set of
persons, with the additional property that the characteristics of those linkages as a whole may
be used to interpret the social behavior of the persons involved.“192
Formal
sind
primäre
Nachbarschaften,
und
mikrosoziale
Freundschaften),
Netzwerke
sekundäre
oder
(Familien,
Verwandtschaften,
makrosoziale
Netzwerke
(marktwirtschaftlich institutionelle und öffentlich institutionelle Netzwerke) und tertiäre oder
mesosoziale Netzwerke (Selbsthilfegruppen, intermediäre professionelle Dienstleistungen,
Nichtregierungsorganisationen) zu unterscheiden.193
Aus dieser formalen Unterscheidung lassen sich schon gewisse Aussagen über die Qualität
der Netzwerke gewinnen. Präziser werden Aussagen über die Qualität der Netzwerke aus der
Perspektive der eingebundenen Individuen anhand verschiedener Kriterien gewonnen werden
können.194 Funktional bestimmt, werden Individuen durch „... ihre Einbindung in Netzwerke
... in die Gesellschaft integriert, werden ihnen soziale Erwartungen, Bestätigung, immaterielle
und materielle Unterstützung usw. in alltäglichen Interaktionen übermittelt.“195 Von daher
liegt es nahe, Netzwerke sozialarbeiterisch zu nutzen.Aus der Perspektive Sozialer Arbeit, die
einmal mehr die Perspektive der KlientInnen einnehmen soll, sind indirekte und direkte
Netzwerk-Interventionen, etwa beratende Tätigkeiten und aktiv eingreifende Tätigkeiten,
möglich und zwar in Hinsicht auf fünf Zieloptionen: „(a) Erhaltung des Netzwerkes ... (b)
[quantitative] Erweiterung des Netzwerkes ... (c) [qualitative Erweiterung durch] Redefinition
190
Vgl. Bullinger/Nowak 1998, S. 12f. Die Verfasser unterscheiden Konzepte, als „... umfassende
Handlungsmodelle der Sozialen Arbeit, in denen Ziele, Inhalte, Methoden und Verfahren eng aufeinander
bezogen sind“ (S. 12) von Methoden, die entweder als „Forschungsdesigns“ oder als „methodisches Handeln“,
das „... den gesamten Prozess der Wahrnehmung von Arbeitsaufträgen, des Nachdenkens über die
Notwendigkeit und Legitimation zum Handeln, des Entwerfens und Erprobens von Handlungsplänen und der
Auswertung des Geschehens.“ (Meinhold 1994, S. 185 zitiert nach Bullinger/Nowak 1998, S. 13) umfasst, von
„Vorgehensweisen und Techniken“, die sozusagen das konkrete operative Instrumentarium darstellen (S. 12).
191
Galuske 2001, S. 279
192
Mitchel 1969, S. 2 zitiert nach Bullinger/Nowak 1998, S. 66f
193
Vgl. Bullinger/Nowak 1998, S. 70ff
194
Vgl. Galuske 2001, S. 281f, nämlich Quantität, Qualität und Inhalt der Interaktion, Rolle der Beteiligten,
Strukturmerkmale und Funktionen für das Indiviuduum
195
Heinze/Olk/Hilbert 1998, S. 112 zitiert nach Galuske 2001, S. 280
42
des Netzwerkes ... (d) `Sanierung´ des Netzwerkes ... (e) Stärkung des Umfeldes des sozialen
Netzwerkes ...“.196 Allerdings sind bei möglichen Interventionen Sozialer Arbeit die
Interessen der KlientIinnen (Stichwort: „Subjektstatus“) zu wahren. Als Techniken bieten sich
u.a.
verschiedene
Fremdevaluation,
Moderationsformen,
das
sog.
verschiedene
Netzwerk-Brett,
die
Formen
von
Netzwerkkarte,
Selbst-
und
Helfer-
und
197
Netzwerkkonferenzen an.
Daneben können Netzwerkanalysen beredt Auskunft über die soziale Gesamtsituation eines
Sozialraumes oder einer speziellen Zielgruppe geben. Von daher ist die Soziale
Netzwerkarbeit unverzichtbarer Bestandteil einer räumlich ausgerichteten Sozialarbeit und
war darin im Ansatz immer schon enthalten.
6.2.5 Sozialräumliche Ansätze
Schon in den klassischen Ausprägungen der GWA sind die genannten Methoden und
Handlungsmodelle mindestens in Ansätzen enthalten.198 Die neueren sozialräumlichen
Konzepte199 integrieren und operationalisieren nun wohl das gesamte methodische Spektrum
Sozialer Arbeit – die konkurrierenden Ansätze von GWA eingeschlossen – und entdecken
darüber hinaus bislang ausgeblendete bzw. unterbelichtete Handlungsfelder, nämlich u.a. die
sozialräumliche Ökonomie, die Bildungs- und Kulturarbeit.
Die ebenfalls fast schon klassisch zu nennende Konfrontation zwischen Sozialer Arbeit und
Ökonomie ist (theoretisch) in doppelter Hinsicht aufgelöst. Zum einen hat die Soziale Arbeit
die
Chancen
zur
Optimierung
ihres
Tuns,
die
in
Managementkonzepten
und
betriebswirtschaftlichen Mechanismen in Hinsicht auf Steigerung von Effizienz und
Effektivität liegen, entdeckt. Zum anderen sucht sie als sozialräumlich orientierte Sozialarbeit
potentielle lokale Wertschöpfungspotentiale als ökonomischen Ansatzpunkt für eine
nachhaltige Entwicklung des entsprechenden Raumes. Durch die „Identifizierung endogener
196
Vgl. Bullinger/Nowak 1998, S. 172f
Vgl. Bullinger/Nowak 1998, S. 171ff
198
Und darüber hinaus noch etliche hier nicht Genannte. In neueren Entwürfen von klassischer GWA wird
besonders auf die Mediation und Netzwerkarbeit abgehoben: „Wenn sich das Netzwerk der vielfältigen Gruppen
ausbreitet, wächst es zur Gemeinwesenarbeit.“ (Noack 1999, S. 26)
199
Dabei sind die neueren Ansätze wohl nicht so neu, wie sie gerne von einigen AutorInnen verkauft werden. Sie
enthalten allerdings neue Akzente und werden von daher etwa unter den Begriffen „Stadtteil- und
Quartiersmanagement“ neu etikettiert und erhalten durch die bekannten Programme (vgl. Fußnote 33) weitere
Nomenklaturen. Dabei versammeln sich unter dem Dach von Statdteil-management recht unterschiedliche
Vorstellungen (vgl. zur Übersicht Alisch 2000, S. 7ff.). Dennoch ist festzuhalten, dass die neueren Ansätze auf
das Arbeitsprinzip der GWA zurückgehen (vgl. Altena 2002 und Klöck 2002, der steil formuliert: „Das
Arbeitsprinzip der Gemeinwesenarbeit ist zeitgemäßer denn je und fachhistorisch fundiert. Es ist
anspruchsvoller, lebensweltorientierter und z.T. auch eigenwilliger als Managementkonzepte, die jetzt wie
Zauberformeln gehandelt werden aber ... leider oft Mogelpackungen sind.“
197
43
Entwicklungs- und Innovationspotentiale“200 bei den Individuen, bei den administrativen und
ökonomischen Einrichtungen (öffentlich institutionell und marktwirtschaftlich institutionell)
und im Sozialraum selbst, kommt eine Vielzahl von möglichen auch ökonomisch tätigen
Akteuren und eine Vielzahl von ökonomischen Aktivitäten in den Blick. Ansatzpunkt sind
zunächst die im Sozialraum (noch) vorhandenen Unternehmen201 und hier von allem die
kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das größte Potential an zusätzlicher
Beschäftigung bieten und deren eigene Entwicklung und Existenz in besondere Weise an die
Entwicklung des Stadtteils gebunden ist.202 (Bauliche) Bestandspflege sollte entsprechend
vorzugsweise über örtliche Unternehmen abgewickelt werden. Überhaupt liegt es nahe, „...
Ausgaben bewußt im Gemeinwesen zu tätigen und damit die lokalen Unternehmen zu
stärken.“203
Existenzgründungen und die Expansion vorhandener Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
bilden ein ernst zunehmendes ökonomisches Potential, das in vielen Fällen aus
Liquiditätsgründen allerdings nicht (vor-) finanzierbar ist und über den üblichen Kreditmarkt
auch nicht finanziert wird. Hier können über die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen
Rechts, die mittelbar der Kontrolle und strategischen Lenkung durch den Stadtrat unterliegen,
bestimmte Eingriffe unternommen werden.204 Erhebliche ökonomische Potentiale ruhen
darüber hinaus in der Einbindung vorzugsweise größerer und großer Unternehmen im
Rahmen eines strategischen Stadt(teil)engagements.205 Dabei können Banken perspektivisch
200
Vgl. Pomrehn 2001, S. 35
Und hier sind jedenfalls die Wohnungsgesellschaften zu nennen, die in den sozialräumlichen
Entwicklungsprozess einzubinden sind und sich auch ohne große Probleme einbinden lassen, weil sie ein
enormes Interesse an der sozialen Stabilität im Stadtteil haben (Stichwort: Mietausfälle). Vgl. Steinert 2002 und
Müller 2001, S. 19. Ähnlich gilt das für die Energieversorgungsunternehmen ...
202
Vgl. Pomrehn 2001, S. 35ff. Pomrehn hebt vor allem das Konzept eines regionalen Produktions- und
Innovationsmileaus hervor, das geeignet sei, Betriebsökonomie und soziale Prozesse im Blick auf
Stadtentwicklung als Ganzes zu betrachten. Das Produktions- und Innovationsmileau basiert auf funktionalen
Beziehungen, Verflechtungen und Kooperationen der Unternehmen mit allen Ebenen des Stadtteils (Absatz,
Wohnsitz der Beschäftigten, Nutzung der Fläche, Beziehungen zur Verwaltung ...), die mit bestimmten
Verfahren („Clusterung“) ermittelt werden können. So kann den Unternehmen deutlich gemacht werden, dass
das Wohl der Stadtteils und ihr eigenes Wohl unmittelbar miteinander verbunden sind ... Darüber hinaus müssen
diese eher stadtteilbezogenen Betriebe an die Stadt- und Regional“industrien“ angekoppelt werden. Auch hier
bietet sich das Verfahren der Clusterung zur Untersuchung von Wertschöpfungsketten an. Vgl. auch Elsen 1998,
S. 154ff
203
Elsen 1998, S. 264
204
Darüber hinaus sind Kapitalbeschaffungsmodelle aus dem Ausland nachahmenswert. Vgl. Pomrehn 2001, S.
42ff mit Bezug auf verschiedene Modelle, die alle zeigen, „dass bei entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten
erhebliche Beschäftigungspotentiale [insbesondere] im Bereich der Kleinstunternehmen liegen“ (S. 45), wenn
etwa durch Moderation der Zugang zur Kreditversorgung gesichert werden kann und die
Unternehmensgründung flankiert wird durch technische und kaufmännische Beratung, die grundsätzlich ohnehin
von den entsprechenden Fachämtern angeboten wird.
205
„In Deutschland steckt die Einbindung des privaten Sektors noch sehr in den Kinderschuhen und tritt, wenn
überhaupt, in Form des klassischen Sponsorings und weniger als stadtteilorientierte Einmischungsstrategie auf.“
(Vogt 2001, S. 232 mit Beispielen aus Manchester S. 230ff)
201
44
eine Schlüsselposition einnehmen.206 Neben diesen zumindest im deutschen Kontext
ausgesprochen innovativen Ansätzen bieten sich für die ökonomischen Aspekte
sozialräumlicher Arbeit vor allem Social-Sponsoring und Fundraising an und zwar deswegen,
weil hier schon erhebliche Erfahrungswerte vorliegen.207 Social Sponsoring ist ein Geschäft
auf Gegenseitigkeit, von dem beide Partnerinnen profitieren müssen. Auf Seiten der
Gesponsorten liegen die Vorteile direkt auf der Hand: materieller und immaterieller (Wissen,
Image, Unabhängigkeit) Zugewinn. Auf Seiten der GeldgeberInnen liegen die Vorteile im
Bereich der medialen Verwertung, der Imageverbesserung und auch der steuerlichen
Absetzbarkeit. Allerdings erfordert die Akquisition von potentiellen SponsorInnen neben
einem gerüttelt Maß an Fingerspitzengefühl und Originalität vor allem strategische und
operative Planung, auch um mögliche Risiken zu minimieren.208
Einer der Schwerpunkte auch der Gemeinwesenökonomie in der sozialräumlichen
Sozialarbeit liegt in der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen, auf die sozialräumliche
Sozialarbeit grundsätzlich zielt.209 Selbstredend sind auch kleinformatige informelle
Hilfssysteme (z.B. Nachbarschaft mit entgeldlosem Arbeitseinsatz) ökonomisch relevant.
Darüber hinaus sind Möglichkeiten ökonomischer Subsistenzsicherung beachtlich, die etwa
an das klassische Genossenschaftswesen anknüpfen können.210 Ökonomische Selbsthilfe
erfordert einen „Ermächtigungsprozess“,211 der einen Bildungs- und Befähigungsauftrag an
sozialräumliche Sozialarbeit darstellt. Dabei gilt es in ökonomischer Hinsicht, ggf. unter
Hinzuziehung
von
didaktisch-methodisch
befähigten
ExpertInnen,
das
notwendige
betriebswirtschaftliche Handwerkszeug zu vermitteln.
206
Vgl. Krugmann 2001, S. 240ff der das beeindruckende Beispiel der South Shore Bank (Chicago) aufzeigt.
Das „development banking“ der genannten Bank will durch Bereitstellung von materiellen und immateriellen
Mitteln, „... jene kritische Masse ... erzeugen, die erforderlich ist, damit sich in dem ausgewählten Stadtteil eine
dauerhaft wirtschaftliche und soziale Stabilisierung durchsetzt und sowohl die Bewohner selber als auch externe
Investoren wieder Vertrauen in den Stadtteil finden.“ (Krugmann 2001, S. 241f.) Die Bank nimmt hierzu eigenes
Kapital in die Hand, akquiriert weitere öffentliche und private Mittel und stimmt mit den BewohnerInnen die
Aktivitäten ab, die grundsätzlich als Bankgeschäft gewinnorientiert sind. Die BewohnerInnen sind gleichsam
KundInnen, AnlegerInnen und PartnerInnen. Das Motto ist: „If you`ve got the talent, we`ve got the money. If
you don`t have the talent, all the money in the world won`t help.“ (Krugmann 2001, S. 244)
207
Für das Social-Sponsoring wurden in 1996 ca. 180 Mio. DM eingesetzt. verglichen mit dem SportSponsoring (ca. 1,5 Mrd. DM) und dem Kultursponsoring (ca. 1 Mrd. DM) eher „peanuts“ also. Vgl.
Nerlich/Kirchberg 2001, S. 252, Fußnote 1. Insgesamt ist der Bereich des Social Sponsoring ausbaufähig.
208
Vgl. Nerlich/Kirchberg S. 258f
209
Vgl. Elsen 1998, S. 180ff. Allerdings wird diese Aktivierung von ökonomischer Selbsthilfe durch die bislang
dargestellten ökonomischen Handlungsansätze nicht behindert, sondern befördert, weil eben damit die
Haupthinderungsgründe für die Selbsthilfe, nämlich mangelnde Finanzausstattung, fehlendes Know how und
mangelnde „...Kompetenzen im Umgang mit politisch-administrativen Systemen ...“ (Elsen 1998, S. 181)
ausgeschaltet werden können.
210
Gerade das Genossenschaftwesen ist eine Ökonomieform, die unmittelbar von den Beteiligten selbst getragen
wird. Vgl. Elsen 1998, S. 222ff mit verschiedenen Praxisbeispielen.
211
Elsen 1998, S. 192
45
Darüber hinaus wohnt der sozialräumlichen Sozialarbeit ein umfassender Bildungsauftrag
inne, dessen Wahrnehmung wesentlich zur Selbstbestimmung, die eine der Grundlagen für
selbstständige Lebensgestaltung und Problembearbeitung ist, beitragen kann. Dabei wird der
ganzheitliche humanistische Bildungsbegriff, der auf pädagogische Mündigkeit zielt, die auf
Selbst-, Sozial und Sachkompetenz basiert, fokussiert auf „Bildung als Befähigung zu
vernünftiger Selbstbestimmung.“212 Und dieser Bildungsbegriff zielt ebenso auf die Einheit
von „Kopf, Herz und Hand“ wie er sich an den lebensweltlichen Bezügen orientiert.213 Die
Lebenswelt steht im Mittelpunkt der Bildungziele – und damit „die Bewältigung von
alltäglichen, lebenspraktischen Problemen“214 – und der Vermittlungsformen vom klassischen
Unterrichten über verschiedene Wege des Informierens und Beratens bis hin zum Animieren
für und Arrangieren von ansprechenden Lernsituationen.215 Der Bildungsauftrag gilt
grundsätzlich allen Menschen im Quartier, ist weder auf ein bestimmtes Lebensalter
beschränkt
noch
auf
bestimmte
soziale
Gruppen.
Lediglich
die
Auswahl
der
Bildungsarrangements wird von zielgruppenspezifischen Erfordernissen her zu erfolgen
haben.
Mit diesem ganzheitlichen Gehalt legt Bildungsarbeit Brücken zu einer umfassenden
Kulturarbeit: „Bildung und Ästhetik gehören eigentlich eng zusammen.“216 Dabei wird es
zunächst darum gehen, den kulturellen Gehalt der eigenen Lebenswelt zu entdecken217 bzw.
diese selbst zu gestalten und so selbst zu Kulturschaffenden zu werden. Aber auch die
Inszenierung von „fremder“ Kultur etwa in Form von Konzerten, musikalischen Happenings,
durch Ausstellungen und Kleinkunstveranstaltungen, durch Theater und Lesungen ist
Bestandteil sozialräumlicher Sozialarbeit, dient der Selbstentdeckung und der sozialen
Begegnung.218
Die drei Bereiche Ökonomie, Bildung und Kultur sind hier etwas klarer heraus gearbeitet
worden, um deutlich zu machen, dass sozialräumliche Ansätze zwar von klassischer GWA
ausgehen und in ihr begründet sind, sich aber weiterentwickelt haben. Der Darstellung dieser
212
Oelschlägel 2001, S. 141 mit Bezug zu Kants Definition der Aufklärung (vgl. Kant 1967)
Vgl. Oelschlägel 2001, S. 144. Die Formulierung „Kopf, Herz und Hand“ geht zurück auf Pestalozzi und ist
u.a. zum Motto der Erlebnispädagogik geworden. Vgl. Cuvvry u.a. 2000, S. V, 1
214
Noack 199, S. 139
215
Vgl. Noack 1999, S. 136
216
Noack 1999, S. 141. Ästhetik meint hier einerseits das Schöne in einem umfassenden Sinn, der sich nicht auf
vermeintlich ästhetische Ideale – von wem auch immer reduzieren lässt –, und dem immer schon auch Aspekte
von Erziehung innewohnten. Andererseits ist Ästhetik ein hermeneutisches Prinzip im Sinne von Sinnlichkeit
und sinnlicher Erkenntnis. Vgl. etwa Störig 2000, S. 452 (Kant)
217
Etwa durch Stadtteilerkundungen, Zusammenstellung einer historischen Bilddokumentation über den Stadtteil
etc. Zur sozio-kulturellen Arbeit vgl. die knappe Übersicht bei Weber 2002 und vor allem Spierts 1998
218
Vgl. Spierts 1998, S. 204ff
213
46
Weiterentwicklung dient die folgende Zusammenstellung der Grundlinien sozialräumlicher
Sozialarbeit auch.219
Sozialraumorientierte Sozialarbeit ist die Fortschreibung der GWA, die immer schon die
beiden anderen klassischen Methoden Sozialer Arbeit, Soziale Einzelhilfe und Soziale
Gruppenarbeit, in ihr Programm aufgenommen hat. Die sozusagen aktualisierte GWA
integriert darüber hinaus alle methodischen Weiterentwicklungen Sozialer Arbeit, die
allerdings „... mit Blick auf die jeweils spezifische Ausgangslage situationsbezogen und
prozessorientiert und nicht standardisiert-linear eingesetzt (werden).“220 Die sozialräumlichen
Sozialarbeit und die GWA, klassischer wie neuer Prägung, zielt auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen aus der Perspektive und im Sinne der im Sozialraum lebenden Menschen.
Sie werden als ExpertInnen in eigenen Angelegenheiten und in ihrer Lebenswelten wahr- und
angenommen. Die Gestaltung dieser Lebenswelten, zu der die neue GWA einen Beitrag
leistet, indem sie hilft, die in den Menschen ruhenden Kompetenzen und Ressourcen zu
aktivieren
und
die
zur
Entfaltung
notwendigen
ökonomischen
und
politischen
Rahmenbedingungen zu organisieren, erfordert ihre räumliche und personale Ein-bettung in
der Lebenswelt. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Verbindungs-linien zu anderen
gesellschaftlichen Systemebenen nicht nur nicht gekappt, sondern vielmehr sukzessive
ausgebaut werden. Neue GWA ist auch „... systematisches Management an den Schnittstellen
der zunehmend auseinander driftenden gesellschaftlichen Systeme – insbesondere zwischen
Lebenswelt und Bürokratie.“221
Aus diesen grundsätzlichen Aussagen können operationalisierbare Leitstandards extrahiert
werden:
1.
zielgruppenübergreifendes,
sozialräumliches
Handeln,
ohne
zielgruppenspezifisches Arbeiten kategorisch auszuschließen, 2. Orientierung an den
Bedürfnissen und Themen, Suche nach den Motivationen der Menschen vor Ort, ohne dass
„externe inputs“ gänzlich untersagt sind, 3. Hilfe bei der Initiierung und Förderung der
Selbstorganisation und der Selbsthilfekräfte, Öffnung von „Bühnen“ und Foren, 4. Nutzung
von vorhandenen und Erschließung potentieller Ressourcen bei den Menschen, im Sozialraum
und darüber hinaus, 5. Verbesserung der (sozio-kulturellen) Infrastruktur, der materiellen und
immateriellen Situation insgesamt durch Aktivierung von entsprechenden Ressourcen, 6.
219
Die Zusammenfassung geht zurück auf Lüttringhaus 2001, S. 263ff in Absprache mit Hinte und Oelschlägel.
Sie wird an einigen Stellen mit Erkenntnissen und Formulierungen anderer und von mir „angereichert“. Ziel ist
es, eine komprimierte und doch umfassende Darstellung des aktuellsten, theoretisch wie praktisch „gesicherten“
„Stands der Dinge“ zu Papier zu bringen.
220
Lüttringhaus 2001, S. 263
221
Lüttringhaus 2001, S. 263
47
interdisziplinäres,
interprofessionelles,
ressortübergreifendes
Handeln
u.a.
durch
7.
Vernetzung und Kooperation vor Ort, lokal, regional und darüber hinaus.222
Zur erfolgreichen Umsetzung dieses Gesamtunternehmens in die Praxis sind verschiedene
Rahmenbedingungen bzw. Handlungserfordernisse zwingend zu gewährleisten bzw. im
Prozess der Arbeit herzustellen: 1. der Wille zur Veränderung/Verbesserung und verbindliche
gemeinsame Zielabsprachen und deren öffentlich Dokumentation, 2. zielgerichtete Suche
nach Handlungsspielräumen und deren Erschließung für die gemeinsamen Zielabsprachen, 3.
der Wille zur umfangreichen Kooperation aller Beteiligten, wobei nach und nach immer mehr
Menschen und Institionen etc. zu gewinnen sind, 4. gegenseitige (solidarisch-kritische)
Reflexion des GWA-Prozesses aller Beteiligten und die Bereitschaft zur Veränderung, 5.
Abbau von destruktiven Konkurrenzen, fach- und ressortspezifischen Barrieren und
Egoismen, 6. Offensive Öffentlichkeitsarbeit, 7. langfristige Sicherstellung kontinuierlichen
und hochprofessionellen Arbeitens.223
Das hochprofessionelle Arbeiten braucht hochprofessionalisierte SozialarbeiterInnen, was
nunmehr die Frage nach den Anforderungsprofilen aufwirft.
Die Kompetenz Sozialer Arbeit lässt sich prinzipiell fassen als Selbst-, Sozial- und
Sachkompetenz oder als instrumentelle, reflexive und soziale Kompetenz, die sich gegenseitig
bedingen und ineinander integriert sind.224 Dazu gehört Wissen, praktische Vernunft,
sozialarbeiterische Geschicklichkeit und ethische Orientierung.225 Für Führungskräfte im
Sozialwesen
sind
darüber
hinaus
„Schlüsselqualifikationen“
unabdingbar,
nämlich
Entscheidungskompetenz, organisatorische Kompetenz, betriebswirtschaftliche Kompetenz,
Personalführungskompetenz und Vermittlungskompetenz.226 Im Bereich neuer GWA sind
folgende Fähigkeiten und Kenntnisse von besonderer Bedeutung: Theorie und Geschichte der
GWA und Gemeinwesenökonomie; Verfahren der Defizit- und Ressourcenanalyse und
mobilisierenden Planungsmethoden, gemeinwesenbezogene Bildungs- und Kulturarbeit;
222
Vgl. Lüttringhaus 2001, S. 264ff
Vgl. Noack 1999, S. 16ff und Städtebauförderung 2002
224
Vgl. Geißler/Hege 1991, S. 226
225
Vgl. Thompson 2000 in der Zusammenfassung von Wegner 2001B, S. 47ff: Zum Wissenfundus gehören
mindestenz sozialarbeiterisch-theoretische und praktisch-methodische, juristische, politische, soziologische,
psychologische, pädagogische, ethisch-philosophische Bestände sowie deren Interdependenzen und die Fähigkeit
und die Offenheit, sich Wissen aktualisierend je und je selbst aneignen zu können und zu wollen. Die praktische
Vernunft ist die Fähigkeit zur Selektion, Integration und Reflexion des Wissens, die seine Anwendung erst
möglich macht. Sozialarbeiterische Geschicklichkeit umfasst ein umfangreiches Arsenal: effektive
Kommunikation mit Menschen und „Institutionen“, u.a. zur Förderung von Stärken und Kompetenzen; die
Fähigkeit zur zielgerichteten Planung und Steuerung von Maßnahmen, Geschicklichkeit im Umgang mit sich
selbst, seinen Ressourcen; Teamfähigkeit; Fähigkeiten der Präsentation und der Koordination, kreative und
reflexive Fähigkeiten etc. und die Fähigkeit seine Geschicklichkeit entwickeln zu wollen. Und schließlich wird
die Summe dieser Kompetenzen von den normativ-ethischen Orientierungen einer humanistischen Sozialarbeit
umschlossen.
223
48
Aufbau
und
Leitung
von
Förder-
und
Unterstützungseinrichtungen
sowie
Gemeinwesenzentren, Aufbau (dezentraler) Netzwerke aller Art, Produktentwicklung und
Produktinnovation,
Sozialmarketing,
Aufbau
und
Leitung
gemeinwesenorientierter,
kooperativer Unternehmensformen, Finanzierungsstrategien.227
Sind diese Rahmenbedingungen erfüllt, kann neue GWA durch ihre besondere
Problemlösungskompetenz eine umfassenden Beitrag zu einer sozialen, gerechten,
demokratischen und nachhaltigen Stadtentwicklung leisten.228
226
Vgl. Hoefert 1991, S. 182ff; vgl auch Wegner 2001B, S. 58f
Vgl. Schwarz/Voß 2001, S. 282ff; vgl auch Rothschuh 2001, S.49ff
228
Vgl. Oelschlägel 2001, S. 26f
227
49
7. Konkretionen229
Auf zweifache Weise sollen die Praxisbezüge der Arbeit veranschaulicht werden. Im ersten
Schritt, der realiter auch der erste (offizielle Schritt) wäre, wird die mögliche Installierung des
Projekts durch eine Beschlußvorlage an den Stadtrat thematisiert. Im zweiten Teil sollen
kleinere Einheiten bzw. Projekte dargestellt werden, die grundsätzlich eingesetzt werden
könnten. Das Gesamtprojekt bestünde aus einer Vielzahl solcher Module und aus einem
umfassenden Interaktionsgeschehen.
7.1 Projektimplementierung durch Ratsbeschluß
Der hier vorgestellte Beschlußvorschlag steht am Ende eines langen Weges und bedeutet doch
den Anfang eines noch längeren Weges zur BürgerInnenkommune und Sozialen Stadt. Bevor
ein solcher Beschlußvorschlag dem Rat von Seiten der Verwaltung vorgelegt wird, bedarf es
einer langen Vorlaufzeit mit diversen Untersuchungen, Prüfungen, innerbehördlichen
Absprachen, Kontakten zu Bund und Land und (interfraktionellen) Gesprächen zwischen
Verwaltungsvorstand und Ratsfraktionen.230 Dies alles und den notwendigen guten Willen
vorausgesetzt, könnte die folgende realitätsnahe Vorlage tatsächlich verabschiedet werden.
Beschlußvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Stabsstelle „Soziale Stadtentwicklung“ mit
betriebsübergreifenden Querschnittsaufgaben. Die Stelle ist direkt beim Bürgermeister
angesiedelt und genießt Vortragsrecht beim Rat der Stadt und seinen Ausschüssen. Zur Stelle
gehören ein/e Leiter/in (BAT III), zwei Mitarbeiter/innen (BAT IVb) und ein/e Mitarbeiter/in
nach BAT VIb. Die Stellen sind auf zunächst drei Jahre befristet. Die Kosten der Maßnahme
belaufen sich auf ca. 200.000 € p.a., davon fallen ggf. 20% auf den städtischer Etat (vgl.
Sachverhalt).
229
Bei der Frage, wie ich diese hochgradig praxisrelevante Arbeit, die lediglich theoretisch klingt – eine These,
die ich gerne begründe (mündlichen Prüfung ...) – praktisch veranschauliche, sind mir viele Ideen gekommen,
die ich allesamt aus Platz- und Zeitgründen verworfen habe. Die Darstellung der Erfahrungen aus Manchester
und Chicago, die wohl in der Umsetzung neuer GWA am weitesten sind, verbietet sich, weil die
Rahmenbedigungen dort nicht ohne weiteres auf die Bundesrepublik übertragbar wären. Bliebe die Darstellung
bundesdeutscher Erfahrungen wie etwa aus Essen-Katernberg mit Ruhrgebiets-Lokalkolorit. Hier scheiterts
einerseits am Platz und andererseits am Willen: Ich bin nicht willens, dieses und andere gut dokumentierte
Projekte nochmals wiederzukauen. Im Grundsatz kann ich mit dem hier eingeschlagenen Weg der
Veranschaulichung, nämlich 1. die Implementierung des Projektes durch einen Ratsbeschluß zu umreißen und 2.
das Wie der Projektdurchführung durch kleinere Einheiten (Module) anzudeuten, genau so gut bzw. schlecht
leben wie mit der gesamten Arbeit (Torso!). Ich hoffe, meiner Prüferin und meinem Prüfer geht es ebenso.
230
Die Alternative, dass der Rat der Stadt von sich aus insgesamt oder mehrheitlich einen solchen Antrag auf die
Tagesordnung setzt und beschließt, ist auch möglich, aber doch unwahrscheinlich.
50
Sachverhalt
Der Ortsteil D droht durch sozial-räumliche Segregation vollends ins soziale Abseits zu
rutschen. Zur Zeit leben dort ca. 2.500 Menschen. Davon beziehen ca. 600 Menschen Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem BSHG. Die Sozialhilfe-aufwendungen und andere
Sozialleistungen betragen ca. 3,5 Mio. € jährlich. Die Arbeitslosenquote liegt mit ca. 26%
weit über dem Stadtmittel. Der Ausländeranteil beträgt ca. 10%. Allerdings leben im Ortsteil
viele Spätaussiedler. Der Ortsteil ist sozialräumlich gespalten. In seinen Randbereich zum
regionalen Grüngürtel hin ist vorzugsweise eine verdichtete Bebauung mit Ein- und
Zweifamilienhäuser auszumachen. In seinem Zentrum befindet sich eine bis zu acht-stöckige
Bebauung mit bis zu 32 Wohneinheiten je Baukörper aus der Nachkriegszeit. Im erweiterten
Randbereich finden sich einige Agrarbetriebe, ein Reiterhof, das städtische Tierheim und ein
Gastronomiebetrieb (Ausflugs- und Speiselokal). Den Mittelpunkt des Ortsteils bildet eine
städtische Grundschule und ein städtisches Jugendzentrum (Mittlere Offene Tür). Der dort
ebenfalls ansässige Lebensmitteldiscounter hat seinen Betrieb eingestellt. Verhandlungen zur
Weiterführung durch einen anderen Betreiber verliefen ergebnislos. Die Versorgung mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs muß entweder außerhalb des Ortsteils oder für
Kleinwaren am ansässigen Kiosk sichergestellt werden. Die medizinische Grundversorgung
ist vor Ort nicht gesichert. Verkehrlich ist der Ortsteil durch eine Landesstraße gut
erschlossen. Der ÖPNV verkehrt halbstündlich ab ca. 5.30 Uhr bis 20.00 Uhr. Beachtlich ist
der hohe Grünwertanteil mit teilweise dichter Bewaldung im Randbereich des Ortsteils. Dort
befindet sich ein großzügiger Spielplatz in schlechtem Zustand.
Ziel der Implementierung der Stelle „Soziale Stadtentwicklung“ ist es, die Segregationsprozesse im Ortsteil D zu stoppen und positive Entwicklungsprozesse in Gang zu
setzen, die den Ortsteil zu einem selbstständig lebensfähigen Quar-tier mit positiver
Zukunftsperspektive machen sollen. Dieses grundsätzliche Ziel soll durch Ziele und
Maßnahmen in sechs Bereichen realisiert werden.
1. Bürgermitwirkung, Ortsteilleben231
Ziele:
• Aktivierung örtlicher Potenziale, Hilfe zur Selbsthilfe
• Schaffung selbsttragender Bewohnerorganisationen und stabiler sozialer
(nachbarschaftlicher) Netze
• Entwicklung von Identitätsbewusstsein mit dem Ortsteil
231
Vgl. hierzu Soziale Stadt 2000, S. 96ff (aktualisierte und angepasste Fassung, G.W.)
51
exemplarischer Maßnahmenkatalog:
♦ Einrichtung eines Ortsteilmanagements und-büros, die mit Priorität den Aufbau
selbsttragender Bürgerorganisationen einleiten und unterstützen sollen,
♦ Bildung eines Ortsteilbeirates mit kleinem Verfügungsfond,
♦ Bereitstellung von Räumen für Bürgertreffs und zum Gemeinschaftsleben,
♦ Unterstützung verschiedener Beteiligungsformen (Runde Tische, Foren),
♦ virtuelle Partiziapationsformen,
♦ (zielgruppenspezifische) Türöffner,
♦ Öffentlichkeitsarbeit (Infotafeln und –wände, Ortsteilzeitung).
Beteiligte: Bewohnerinnen und Bewohner, Ortsteilmanagement, Gewerbetreibende,
Grundeigentümer, Wohnungswirtschaft und Energieversorger (EVUs), Vereine, Initiativen,
Institutionen, Stadtrat und Ausschüsse, Ortsteilbeirat ...
2. Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung
Ziele:
• Entwicklung der lokalen Wirtschaft
• Schaffung von örtlichen Arbeitsplätzen und Beschäftigungsangeboten
• Qualifizierung der Arbeitsuchenden
exemplarischer Maßnahmenkatalog:
♦ Gemeinschaftsprojekte (Profit- und Nonprofit-Nutzungen),
♦ Angebote für Existenzgründer (auch genossenschaftliche Existenzgründungen),
♦ gesundheitliches Zentrum (Ärztehaus, Suchtkrankenarbeit),
♦ Ortsteil- und Jugendwerkstatt,
♦ Recyclinghof,
♦ Stadtteilcafé,
♦ Gemeinschafts- und Schulküche,
♦ Sekond-Hand-Laden,
♦ Betriebe für ortsteilbezogene Aufgaben (Gartenpflege, Gebäudereinigung ...)
♦ Fortbildungs- und Schulungsangebote,
♦ Lokale Jobvermittlung,
♦ Tauschbörsen und -ringe,
♦ Kleinstakquisitionen,
♦ Betreuungsplätze für Kinder von Berufstätigen (Alleinerziehende).
Beteiligte: Bewohnerinnen und Bewohner, Ortsteilmanagement, Stadtverwaltung und
Eigenbetriebe, heimische Betriebe, Arbeitsamt, Einrichtungen des zweiten Arbeitsmarktes,
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, andere berufsständische
Organisationen, Verbände und Gewerkschaften ...
3. Ortsteilzentrum
Ziele:
• Stärkung des Zentrums als Kristallisationspunkt für das örtliche Leben
• Stärkung der Nahversorgung
exemplarischer Maßnahmenkatalog:
♦ Marketing,
♦ Instandsetzung und Modernisierung des Zentrums,
52
♦ Ansiedlung eines möglichst breit gefächerten Spektrums an Nutzungen
(Gesundheitszentrum, Einkaufszentrum, sozio-kulturelles Zentrum)
♦ Zuordnung öffentlicher und privater Gemeinschaftseinrichtungen,
♦ Umgestaltung des öffentlichen Raums,
♦ Flohmärkte,
♦ Ansiedlung eines Wochenmarktes (mit örtlichen Erzeugnissen).
Beteiligte: Bewohnerinnen und Bewohner, Ortsteilmanagement, Stadtverwaltung und
Eigenbetriebe, heimische Wirtschaft, Kammern u.ä., Wohnungsunternehmen ...
4. Soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur
Ziel:
• Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur
exemplarischer Maßnahmenkatalog:
♦ Für alle: Bürgertreffpunkte, internationale Begegnungen, Freizeithaus, kulturelle Projekte,
Sporteinrichtungen.
♦ Für Kinder: Krabbelgruppen, Tagesheim, Spielwohnungen, Kinderbauernhof,
Spielplatzgestaltung.
♦ Für Jugendliche: Flächen für Bewegung und Kommunikation, Angebote für offene
Jugendarbeit, Treffpunkte, Jugendwerkstätten, Räume für Aus- und Fortbildung, mobile
Spiel- und Sportangebote.
♦ Für Frauen und Mädchen: eigene Treffpunkte, Werk- und Schulungsräume.
♦ Für ältere Menschen: Seniorentreffpunkt.
Beteiligte: Bewohnerinnen und Bewohner, Ortsteilmanagement, Stadtverwaltung und
Eigenbetriebe, Wohnungswirtschaft, EVUs, WLT, Jugendzentrum, Tierheim ...
5. Wohnen
Ziele:
• Verbesserung des Wohnwertes der Wohnungen
• Sicherung preiswerten Wohnraums (Belegungsrechte),
• Erhalt (bzw. Wiederherstellung) gemischter Bewohnerstrukturen
• Unterstützung aktiver Nachbarschaften
• Stärkung der Identifikation der Mieter mit Wohnung und Wohnumfeld
exemplarischer (baulicher und wohnungswirtschaftlicher) Maßnahmenkatalog:
♦ Einsatz von Förderprogrammen zur Auffächerung des Wohnungsangebotes,
♦ Instandsetzung, Modernisierung, Umbau, ergänzender Neubau,
♦ energetische Nachbesserung der Wohnungen,
♦ Ermöglichung von Selbsthilfeeinbringung, insbesondere auch von Gruppenselbsthilfe zur
Schaffung gemeinschaftlicher Wohnformen,
♦ individuelle Umgestaltung der Fassaden, Erdgeschosszonen und Zugangsbereiche,
Betreuung von Hauseingängen durch Pförtner,
♦ Umnutzung von Erdgeschossbereichen für kleinere gewerbliche Betriebe.
♦ Sonderregelungen bei der Wohnungsbelegung, z. B. Freistellung von
Belegungsbindungen, Tausch von Belegungsbindungen,
♦ Begrenzung der Mietkostenbelastung (Senkung der Mietnebenkosten,
Mietpreisgestaltung, Fehlbelegungsabgabe),
53
♦ Angebote zur Aktivierung und Identifikation der Mieter (Mietergärten, Pförtnerdienste,
Beteiligung der Mieter an geeigneten Aufgaben der Hausverwaltung, Mieterfeste),
♦ Schaffung/Unterstützung nachbarschaftlicher Netze, Initiierung von nachbarschaftlicher
Hilfe, Angebote für bestimmte Gruppen (Kinder, Mütter, Jugendliche, Ältere,
Hobbygruppen), Bereitstellung von Räumen für Aktivitäten,
♦ Qualitätssicherung für Wohnung und Wohnumfeld (Mängelbeseitigung).
Beteiligte: Bewohnerinnen und Bewohner, Ortsteilmanagement, Stadtverwaltung und
Eigenbetriebe, Wohnungsunternehmen, EVUs, Verbände der Wohnungswirt-schaft,
Architektinnen und Architekten, Einzeleigentümerinnen und -eigentümer ...
6. Wohnumfeld und Ökologie
Ziele:
• Verbesserung des Wohnwertes durch Aufwertung des Wohnumfeldes
• bessere Nutzung und bessere Gestaltung von Freiflächen
• mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
• Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse
exemplarischer Maßnahmenkatalog:
♦ Neu- und Umgestaltung von Plätzen, Straßenräumen, Gewässern, Ufern, Parkanlagen und
Treffpunkten, Spiel- und Sportplätzen,
♦ Neugestaltung und Mehrfachnutzungen des Schulhofs,
♦ begrünte Höfe, Mietergärten, Vorgärten, grüne Wände und Dächer,
♦ barrierefreie Wegeführung,
♦ Sicherung von Fuß- und Radwegen,
♦ Verbesserung der Beleuchtung im öffentlichen Raum,
♦ ökologische Patenschaften,
♦ Immissionsschutzmaßnahmen.
Beteiligte: Bewohnerinnen und Bewohner, Ortsteilmanagement, Stadtverwaltung und
Eigenbetriebe, Wohnungsunternehmen, EVUs, ...
Die Umsetzung des Projektes erfolgt etwa in folgenden Arbeitsschritten:
- sozialräumliche Analyse mittels Methoden qualitativer Sozialforschung,
- Aufbau eines Netzwerkes von sozialen Beziehungen im Ortsteil,
- gemeinsame Formulierung von Bedürfnissen und Bedarfen durch die Akteure;
Formulierung einer Entwicklungsvision und von Richt- und Grobzielen,
- Entwicklung von Projekten und Feinzielen (planen, einsetzen, verwirklichen),
- permanente prozessbegleitende Evaluation.
Die Arbeitsschritte sind von einander abhängig und gehen ineinander über. Bei allen
Arbeitsschritten sind insbesondere die Menschen vor Ort zu beteiligen. Darüber hinaus ist die
Beteiligung möglichst vieler, unterschiedlicher Akteure anzustreben.
Zum Verfahren ist festzustellen, dass die sozialräumliche Analyse im Vorfeld der
vollständigen Implementierung der Stabsstelle von dem/der Leiter/in geleistet bzw.
organisiert werden soll. Ebenfalls im Vorfeld sind die Voraussetzungen für die Einrichtung
der Kontaktstelle (Büro) vor Ort zu schaffen. Ist dies sichergestellt, wird die Stabsstelle
vollständig personell besetzt.
54
Aufgabe der/s Leiterin/s ist besonders die Erstellung von Konzeptionen und deren
Dokumentation, die Finanz- und Sachmittelakquisition (Bund, Land, Stadt, freie Wirtschaft),
die Koordination aller Beteiligten, die Öffentlichkeitsarbeit und die Qualitätssicherung.
Aufgabe der zugeordneten zwei Stellen ist die Gewährleistung regelmäßiger Öffnungszeiten
der Kontaktstelle und die Durchführung konkreter Maßnahmen vor Ort durch die
entsprechenden Methoden Sozialer Arbeit. Die Stellen sind vorzugsweise mit
Sozialarbeitern/innen zu besetzen. Aufgabe der vierten Stelle sind verwaltungstechnische
Unterstützung und organisatorische Dienstleistungen.
Die vierte Stelle und eine weitere Stelle können verwaltungsintern durch Umbe-setzungen im
Zuge der Auflösung des Bereichs 41 besetzt werden. Die anderen zwei Stellen (darunter die
Leitungsstelle) sind öffentlich auszuschreiben. Durch die avisierte Bezuschussung des
Projektes entstehen somit der Stadt keine Zusatzkosten.
7.2 Bausteine eines Gesamtprojekts
Die
Entwicklung
der
hier
nachfolgend
skizzierten,
exemplarischen
Module
des
Gesamtprojekts hat grundsätzlich mit intensiver Beteiligung der Menschen vor Ort zu
erfolgen und ist insofern – als Planung vom grünen Tisch – methodisch unzulässig. Die
Bausteine hier geben zusätzlich nur einen winzigen Ausschnitt dessen wieder, was alles an
konkreten Projekten möglich ist. Das umfangreiche Interaktionsgeschehen schon innerhalb
dieser Projekte lässt sich grundsätzlich kaum und im Rahmen dieser Arbeit schon gar nicht
wiedergeben.
Insgesamt
dienen
die
Bausteine
lediglich
der
exemplarischen
Veranschaulichung gelingender GWA.232
Baustein 1: Einrichtung der Kontaktstelle (Partizipation/Ortsteilleben)
Ziel: Einrichtung einer Kontaktstelle mit Büro- und Begegnungsbereich
Verantwortlich: Leitung der Stabsstelle
KooperationspartnerInnen:
Wohnungsbaugesellschaft(en),
EVUs,
Telefon-anbieter,
Möbel- und Büromaschinenhersteller, Mittelstand, Private ...
Bedarfe: Räume, Energie, Telekommunikation (inkl. Internet), technische Infrastruktur,
Mobiliar, Bürobedarf ...
Kosten: keine bzw. möglichst gering (laufender Betrieb)
Methoden: Social Sponsoring, Fundraising
Kurzbeschreibung: Die Einrichtung der Kontaktstelle, die einen Bürobereich und einen
kleineren Begegnungsbereich umfassen soll (Flächenbedarf ca. 100-150 qm), ist möglichst
ohne etatmäßige Belastung durch Social Sponsoring und Spenden zu realisieren. Dabei
232
Die Darstellung der einzelnen Bausteine erfolgt aus Platzgründen in Form von Steckbriefen. Wo sie auf Ideen
anderer zurückgehen, ist das, soweit als möglich vermerkt. Allerdings ist es mir unmöglich, hier alles zu belegen.
Ich bitte um Nachsicht. Die in den Projekten genannten Bereiche beziehen sich in etwa auf die in der
Ratsvorlage enthaltenen Zielbereiche 1. Partizipation und Ortsteilleben, 2. Wirtschaft/Arbeit, 3. Ortsteilzentrum,
4. Sozio-Kultur, 5. Wohnen, 6. Wohnumfeld. Diese sind hier um den Bereich allgemeine Mittelbeschaffung und
Personalakquisition ergänzt.
55
kommt es auf die zielgenaue, freundliche und originelle Ansprache möglicher GeberInnen an.
Die Räumlichkeiten sind kostenlos von der GEWO zur Verfügung zu stellen, die vom Projekt
mindestens mittelbar profitieren wird. Dabei ist an zwei Wohneinheiten (Leerstände) Parterre
in einem Wohnblock in der Orts-mitte gedacht. Die Energieversorgung ist kostenlos durch die
ehemalige VEW sicherzustellen, für die das zur GEWO Gesagte gilt. Der von der Stadt in
Anspruch genommene Telefon- und Netzanbieter ist durch Verweis auf den städtischen Großkundenstatus in die Pflicht zu nehmen. Für die technische Infrastruktur (EDV) ist ein
passender Sponsor zu finden. Der Einsatz von Altgeräten scheidet aus. Notfalls müssen dafür
die entsprechenden Sachkostenzuschüsse in Anspruch genommen werden. Das Mobiliar soll
durch Sponsoring eines entsprechenden Möbelherstellers bereitgestellt werden. Dabei ist auf
den besonders öffentlichkeitswirksamen Charakter des Projektes (ständige, kostenlose
Möbelaustellung ...) hinzuweisen. Der laufende Bürobedarf ist durch Spenden Privater und
des Einzelhandels aufzubringen.
Baustein 2: Die „Cent-Idee“ (allgemeine Mittelbeschaffung)
Ziel: Mittelbeschaffung für den laufenden Betrieb des Gesamtprojektes
Verantwortlich: Leitung der Stabsstelle
KooperationspartnerInnen: Beschäftige heimischer Großbetriebe
Kosten: keine
Methode: Fundraising
Kurzbeschreibung: Die „Cent-Idee“ sieht vor, dass möglichst alle Beschäftigten eines
heimischen
Großbetriebes
mindestens
alle
Beträge
hinter
dem
Komma
ihres
Nettoeinkommens an das Gesamtprojekt spenden. Als Betriebe vor Ort kommen die
Stadtverwaltung selbst, der heimische chemische Betrieb, die Krankenhäuser und das
geplante Freizeitzentrum infrage. Die Erstansprache erfolgt über die Personal- bzw.
Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen. Bei dem Projekt233 kann auf Erfahrungen anderer
zurückgegriffen werden. Entsprechende Kontakte (BODO) bestehen.
Baustein 3: Hilfskräfte auf Zeit (Personalakquisition)
Ziel: Gewinnung zusätzlicher (qualifizierter) MitarbeiterInnen
Verantwortlich: alle SozialarbeiterInnen
KooperationspartnerInnen: Studierende an Universitäten, FHs und Berufskollegs
Kosten: keine
Methode: Head hunting ...
Kurzbeschreibung:
Das
dauerhafte
Projekt
zielt
auf
die
Gewinnung
weiterer
MitarbeiterInnen (auf Zeit). Studierende der entsprechenden Studiengänge an den
(regionalen) Universitäten, Fachhochschulen und dem Anna-Zillken-Berufskolleg sollen die
Gelegenheit erhalten, notwendige Praktika ableisten zu können. Infrage kämen grundsätzlich
233
Unter diesem Punkt wird nicht auf den Projektbegriff im engeren Sinne rekurriert. Vgl. Frey 1991
56
auch angehende ErzieherInnen. Die PraktikanntInnen sollen in Absprache mit ihren
entsprechenden AnleiterInnen möglichst selbstständig kleinere Projekte bearbeiten und bei
größeren Projekten möglichst selbstständig mitarbeiten. Von daher hat eine strenge
Vorauswahl der BewerberInnen zu erfolgen. Insgesamt ist hier eine Entlastung der
Hauptamtlichen angestrebt, wobei die PraktikanntInnen nicht lediglich als kostenlose
Hilfskräfte in Anspruch genommen werden dürfen. Lernerfolge sind sicherzustellen. Mit den
jeweiligen Lehrkräften ist Kontakt aufzunehmen bzw. zu halten. Darüber hinaus ist eine
wissenschaftliche Begleitung des Gesamtprojekt etwa durch DiplomantInnen und
Promovierende gewünscht.
Baustein 4: www.kostnix.de (allgemeine Mittelbeschaffung/Partizipation/Bildung)
Ziel: kostenlose Mittelbeschaffung (Kleinstpräsente, „Give-Aways“)
Verantwortlich: Menschen vor Ort (keine spezifische Zielgruppe)
KooperationspartnerInnen: diverse
Kosten: keine
Methode: Fundraising im Internet (Soziale Gruppenarbeit), Selbsthilfe
Voraussetzungen: Internet-Kenntnisse, Internetzugang
Kurzbeschreibung: Das fortlaufende Projekt zielt auf die Mittelbeschaffung, Partizipation
und Bildungsarbeit. Im Internet finden sich diverse Dienste, über die kostenlose „Utensilien“
abgerufen werden können. Die entsprechenden Seiten sollen regelmäßig durchforstet werden.
Die so akquirierten Sachmittel gehen teilweise ins Eigentum der am Projekt Beteiligten und
teilweise
in
den
Sachfundus
des
Gesamtprojekts
als
Tombola-Trostpreise,
Ferienprogrammgeschenke etc. über. Voraussetzung ist ein Internet-Bereich vorzugsweise im
Begegnungsbereich, oder im Jugendzentrum bzw. der Grundschule, die grundsätzlich ihre
Räumlichkeiten im Rahmen des Gesamtprojekts öffnen. Weitere Voraussetzung sind InternetKenntnisse, die an die Interessierten ggf. im Rahmen einer Sozialen Gruppenarbeit (etwa
durch Studierende, vgl. Baustein 3) zu vermitteln wären. Das Projekt ist auf vielfältige Weise
ausbaufähig.234
Baustein 5: Internet-Präsentation (Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation/Bildung)
Ziele: Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Verantwortlich: Redaktionsteam Homepage (Menschen vor Ort)
KooperationspartnerInnen: Profis in der Stadt
Kosten: keine
234
Etwa durch originelle Briefaktionen a la Sprenzinger. Vgl. Sprenzinger 1998
57
Methode: ggf. Soziale Gruppenarbeit, Selbsthilfe
Voraussetzungen: Kenntnisse im Homepage-Bau und Internet, Internetzugang
Kurzbeschreibung: Der Ortsteil soll sich als Teil der Öffentlichkeitsarbeit im Internet mit
einer eigenen Homepage präsentieren. Die Befähigung dazu soll zunächst an ein kleines festes
Redaktionsteam von Menschen aus dem Ortsteil (max. fünf Personen) durch Soziale
Gruppenarbeit (Studierende) vermittelt werden. Das Projekt wird durch Profis einer
Internetfirma in der Stadt professionell betreut. Bei größerem Interesse sind mehrere Teams
zu bilden (je eine Homepage ...).
Baustein 6: Öffentlichkeitswirksame Knaller (Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation)
Ziele: Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Verantwortlich: Leitung der Stabsstelle (und Menschen vor Ort)
KooperationspartnerInnen: Prominente, Firmen und Medien
Kosten: keine
Methode: Sponsoring
Voraussetzungen: Originalität und Kreativität
Kurzbeschreibung: Das Gesamtprojekt soll sich auch regional und überregional bekannt
machen. Dazu sind originelle und kreative Ideen notwendig, die gemeinsam zu entwickeln
und umzusetzen sind. Das könnten etwa sein: Prominentenfußball (gemischte Mann- und
Frauschaften aus Prominenten und BewohnerInnen, z.B. die Bundestagself, notfalls
Lokalprominenz), Lokaltermine (...), Fahrt mit dem Heißluftballon (z.B. prominente
PolitikerInnen nach dem Motto „Heiße Luft haben wir immer schon gemacht, jetzt nutzen wir
sie ...), Konzerte, Auktionen ...
Baustein 7: Das Ortsteil Filmteam (Partizipation/Öffentlichkeitsarbeit)
Ziele: Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturarbeit
Verantwortlich: Menschen vor Ort und SozialarbeiterIn
KooperationspartnerInnen: Elektro- bzw. Fotoeinzelhandel, Offener Kanal
Kosten: keine
Methode: Soziale Gruppenarbeit (Sponsoring)
Voraussetzungen: Filmtechnik ...
Kurzbeschreibung: Bei dem Projekt geht es vorzugsweise darum, Menschen zu aktivieren.
Es wird bei angenommenen Interessen (Video gucken) angesetzt, um diese produktiv zu
wenden. Das Projekt selbst besteht aus praxisorientierter Befähigungsarbeit zum Umgang mit
den notwendigen Techniken (Kameraführung, Interviewtechniken, technische Aufbereitung)
58
in Kooperation mit dem lokalen OK, Recherchen, konkreten Dreharbeiten, der
abschließenden Aufbereitung und dem Senden. Die Motive dafür sind im Ortsteil reichlich
vorhanden. Ziel sind auch die Entdeckung der Fülle des Lebens im Ortsteil (auch der
Schwächen und Probleme) und die Identifikation mit dem Ortsteil. Methode ist die Soziale
Gruppenarbeit. Das technische Equipment kann zu Beginn ausgeliehen werden. Wenn die
Gruppe läuft, ist an die Beschaffung einer eigenen Ausrüstung durch Sponsoring zu denken.
Die Gründung von mehreren Filmteams ist grundsätzlich denkbar.
Baustein 8: Die Geschichtswerkstatt (Partizipation/Öffentlichkeitsarbeit)
Ziele: Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturarbeit
Verantwortlich: (alte) Menschen vor Ort und SozialarbeiterIn
KooperationspartnerInnen: Stadtarchiv, Fotograf
Kosten: keine
Methode: Soziale Gruppenarbeit, Biographiearbeit
Voraussetzungen: keine Besonderen
Kurzbeschreibung: Das Projekt zielt besonders auf ältere Menschen im Ortsteil. Durch
Biographiearbeit im Rahmen einer Sozialen Gruppenarbeit235 sollen sie sich auf eine
Entdeckungsreise in die eigene Vergangenheit und die des Ortsteils begeben. Dabei können
bestimmte Orte aufgesucht, die Bedeutung etwa von Straßennamen kann erforscht und im
Stadtarchiv und bei einem Fotografen kann nach Herzenslust in Text- und Fotomaterial
gestöbert werden. Das erste größere Ziel könnte die Präsentation der Arbeit in einer
Ausstellung zur Geschichte des Ortsteils sein. So wird Identifikation mit dem Ortsteil
verstärkt.
Baustein 9: Der Genossenschaftsladen (Partizipation/Wirtschaft und Arbeit)
Ziel: Einrichtung eines selbstverwalteten „Einkaufzentrums“
Verantwortlich: Leitung, SozialarbeiterInnen, ausgewählte Menschen vor Ort
KooperationspartnerInnen:
Stadtverwaltung,
Sparkasse,
Einzelhandelskette,
Kiosk,
landwirtschaftliche Betriebe, betriebswirtschaftliche Fakultäten ...
Kosten: keine (selbsttragend)
Methode: Soziale Gruppenarbeit zur Betriebswirtschaft, Sponsoring ...
Voraussetzungen: Verhandlungsgeschick u.v.m
Kurzbeschreibung: Am Ende der Projektarbeit steht ein selbstverwaltetes,
genossenschaftliches Einkaufszentrum, in dem der Bedarf des täglichen Lebens kostengünstig
gedeckt werden kann. Auf dem Weg dorthin sind umfangreiche und interprofessionelle
Kooperationsnetzwerke zu knüpfen und betriebswirtschaftliche Befähigungsarbeit mit den
potentiellen BetreiberInnen zu leisten. Der offenkundig bestehende Bedarf soll durch
wissenschaftliche Begleitung (z.B. Seminare bzw. DiplomantInnen betriebswirtschaftlicher
Fakulutäten) nachdrücklich dokumentiert werden. Über die politische Schiene ist die
235
Vgl. dazu Bruhn-Tripp/Mrugalski 2001
59
Sparkasse (einfachster Weg, auch mit anderen Banken sind Gespräche zu führen ...) als
Kreditgeber in die Pflicht zu nehmen. Die Bestückung des Geschäfts hat durch eine
entsprechende Einzelhandelskette zu erfolgen. Das Sortiment wird ergänzt durch die
Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Fleisch und Gemüse).
Die Verwaltung liegt am Ende bei den BetreiberInnen vor Ort. Neben diesem großen
ökonomischen Wurf, der auch dazu dient, das Ortsteilzentrum zu refunktionalisieren, sind
kleinere ökonomische Formate denkbar und wünschenswert.236
Baustein 10: Kinderspezifische Projekte (Partizipation/Sozio-Kultur)
Ziel: Gestaltung des Kinderspielplatzes im Rahmen einer Freienprogrammaktion
Verantwortlich: SozialarbeiterInnen, Honorarkräfte, Ehrenamtliche u.a.
KooperationspartnerInnen: Jugendzentren der Stadt, Baumärkte ...
Kosten: siehe Kurzbeschreibung
Methoden: Soziale Gruppenarbeit, Projektmethode, Sponsoring
Voraussetzungen: keine Besonderen
Kurzbeschreibung: Im Rahmen des Sommerferienprogramms wird durch eine Vielzahl von
kreativen Projekten der Kinderspielplatz im angrenzenden Grünzug wiederhergestellt und
funktional verbessert. An der Aktion sollen ca. 200 Kinder im Alter von 7-12 Jahren über
zwei Wochen teilnehmen. Das Projekt kann auf Vorerfahrungen des Programms „PicassiniPicassimo“ in der Stadt zurückgreifen.237 Die Personalkosten sind durch den Haushalt
(Ferienprogramm) deckt. Außerdem können Sachkosten aus verschiedenen Haushaltstiteln
(Bereich Grünflächen) abgerufen werden. Bestimmte Materialien können durch Sponsoring
(Baumärkte) akquiriert werden. Ein Projekt im Projekt wäre das Herrichten einer Fläche für
Skater
Baustein 11: MieterInnengärten (Partizipation/Wohnen/Wohnumfeld)
Ziel: Einrichtung von Nutz- und/oder Ziergärten an den Hochbauten
Verantwortlich: BewohnerInnen
KooperationspartnerInnen: Stadt- und Wohnungsverwaltung(en), Gartencenter
Kosten: keine
Methoden: Beratung, Soziale Gruppenarbeit, Projektmethode, Sponsoring
Voraussetzungen: keine Besonderen
236
Vgl. dazu Elsen 1998, S.222ff. Das Projekt ist ausgesprochen arbeitsintensiv und erfordert von Beginn an
ständig (bei aller Autonomie) ein professionelles Management. Schöne Beispiele für kleinere Formate finden
sich u.a bei Elsen 1998, S. 195ff (Partyservice, „Pferdeäpfelverkauf ...)
237
Im Sommer 2000 beschäftigten sich über 200 Kinder mit der Gestaltung des Geländes und der Bauten eines
ehemaligen Freibades, das (gegen anfänglich massive Widerstände aus Politik und Verwaltung) u.a. durch IBAMittel zum bürgerschaftlichen Kulturzentrum umgewidmet wurde.
60
Kurzbeschreibung: Das Projekt zielt auf die Verbesserung des Wohnumfeldes, die
Identifikation der BewohnerInnen mit ihrem Haus und hat eine gewisse ökonomische
Bedeutung (Nutzgärten). In Absprache mit den Wohnungsbaugesellschaften sollen kleinere
Parzellen vor und hinter den Hochhäusern im Zentrum des Ortsteils zu Gärten umgewidmet
werden. Das notwendige Material ist von der Stadtgärtnerei und durch Fundraising
(Ausschußware) von lokalen Gartencentern zu beschaffen.238
238
Für ein Schlusswort ist hier kein Raum. Es wäre zudem auch völlig unangemessen. Die Arbeit ist zwar hier
zu Ende, aber noch lange nicht am Schluss ...
61
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