für Frys Gartenbeiz

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für Frys Gartenbeiz
04. März 2014
Seite: 8
Autor: roland.gamp
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Das Aus für Frys Gartenbeiz
Laut Bundesgericht wurden
ABSAGE
Lounge und Gartenrestaurant auf dem Üetliberg
illegal gebaut. Das freut die Umweitschützer.
roland.gamp
@ringier.ch
kämpfte GiuJahrelang
sep Fry für einen bewirtschafteten Aussenbereich
vor seinem Uto Kulm. Jetzt
erhält der Hotelier einen
Korb von oberster Stelle:
Die Bundesrichter bestätigen in ihrem Urteil das
Verwaltungsgericht: «Eine
nachträgliche
Bewilligung
wurde zurecht
verweigert. »
Fry liess Lounge und
Gartenwirtschaft ohne Genehmigung bauen. 2010
wollte er nachträglich eine
Bewilligung
erwirken,
blitzte aber bei Gemeinde
und Kanton ab. Es folgte ein
juristischer Kampf vor Bau-
Offen lässt
das Bundesgericht, ob und
wann Lounge und Wirtschaft
abgerissen werden. «Es ist
aber darauf hinzuweisen,
dass nichts dagegen gesprochen hätte, auch über die
des
Wiederherstellung
rechtmässigen Zustands zu
entscheiden», wird im Urteil angedroht.
Giusep Fry wollte auf
Anfrage keine Stellung
nehmen. Man brauche noch
etwas Zeit, um das weitere
Vorgehen zu planen. Ein
möglicher Abriss der Anlagen bezeichnete er zuvor
als
«unverhältnismässig
und weder nachhaltig noch
zukunftsweisend».
Ganz anders reagiert
die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz
(ZVH), die gegen Fry ankämpfte. «Das Bundesge-
richt hat einen weiteren
Schritt unternommen zur
Wiederherstellung•• der
Ordnung auf dem Uetliberg», sagt Präsident
Thomas
Müller.
«Davon profitieren
alle, die hier
Ruhe und Erholung suchen. Und
davon profitiert die
Natur.».
«Vorgehen weder
nachhaltig noch
zukunftsweisend.»
rekurs-, Verwaltungs- und
jetzt Bundesgericht.
Dieses wertet den Ausbau
als «nicht standortgebunden» und als Erweiterung des
Hotel-Restaurants. Was eine
nachträgliche Ausnahmebewilligung
unmöglich
macht. Fry muss laut Urteil
Gerichtskosten von 3000
und eine Entschädigung
von
3190
Franken zahlen.
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