Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen
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Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen
Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen-Reinhardshausen zu verkaufen Details Adresse: Bad Wildungen Ortsteil: Reinhardshausen Zimmer: 25 Badezimmer: 4 Typ: Haus Kategorie: Mehrfamilienhaus Etagenanzahl: 2 Baujahr: 1962 Kaufpreis: 295000 € Provision: 2,975 % Wohnfläche: 338 m² Grundstücksfläche: 1200 m² Energieausweis ausgestellt (Datum): 01.10.2008 Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis Gebäudetyp: Wohngebäude Endenergieverbrauch in kWh/(m2*a): 146 gültig bis: 01.10.2018 Wesentlicher Energieträger: Erdgas behindertengerecht: teilweise Lagebeschreibung Das Haus wurde in 1962 erbaut und 1998 um einen Anbau erweitert. Es handelt sich hierbei um ein Massivhaus. Das Haus wurde 1998 umfassend saniert. Im Haus sind vier Wohnungen. Die Wohnungen in der linken Hausseite befinden 2-Zimmer-Appartments und auf der rechten Hausseite eine 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoß. Im Erdgeschoß erstreckt sich die Wohnung bis in den Anbau. Die Wohnungen wird durch eine Gaszentralheizung beheizt. Zu dem Haus gehört eine Doppelgarage und 2 Stellplätze. Weiterhin gibt es Abstellkammern für die einzelnen Wohnungen und eine Waschküche mit Plätzen für die Waschmaschinen. Das Haus ist nicht unterkellert. Das Haus ist wie folgt aufgeteilt: EG mit 2 Wohnungen mit 40 m² und 174 m² I. OG mit 2 Wohnungen mit 40 m² und 84 m² Die Gesamtwohnfläche des 338 m² Die möglichen Mieteinnahmen belaufen sich auf ca. 20.000. € im Jahr. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Beschreibung Das Mehrfamilienhaus liegt in Bad Wildungen Reinhardshausen. Damit ist es in der Nähe vom Ortszentrum und alle wichtigen Geschäfte und Praxen, sowie Kliniken sind schnell und zu Fuß zu erreichen. Die Wanderwege sind wie in Deutschland üblich ausgeschildert. Besonderheiten Begehbarer Kleiderschrank, Einbauküche, Zisterne Örtliche Gegebenheiten Einkaufsmöglichkeiten in 500 Metern Sonstiges Ich weise darauf hin, dass zu den Besichtigungen der Personalausweis oder eine Kopie des Personalausweises mitgebracht werden muss, da die Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz die Identität ihrer Kunden feststellen müssen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Im Anhang befindet sich ein Flyer dazu vom Regierungspräsidium Kassel. Karte Die Angaben in diesem Exposé sind ohne Gewähr und erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder Aktualität. Änderungen und Fehler vorbehalten.