Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen

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Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen
Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen-Reinhardshausen zu verkaufen
Details
Adresse: Bad Wildungen
Ortsteil: Reinhardshausen
Zimmer: 25
Badezimmer: 4
Typ: Haus
Kategorie: Mehrfamilienhaus
Etagenanzahl: 2
Baujahr: 1962
Kaufpreis: 295000 €
Provision: 2,975 %
Wohnfläche: 338 m²
Grundstücksfläche: 1200 m²
Energieausweis ausgestellt (Datum): 01.10.2008
Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis
Gebäudetyp: Wohngebäude
Endenergieverbrauch in kWh/(m2*a): 146
gültig bis: 01.10.2018
Wesentlicher Energieträger: Erdgas
behindertengerecht: teilweise
Lagebeschreibung
Das Haus wurde in 1962 erbaut und 1998 um einen Anbau
erweitert. Es handelt sich hierbei um ein Massivhaus. Das
Haus wurde 1998 umfassend saniert.
Im Haus sind vier Wohnungen. Die Wohnungen in der linken
Hausseite befinden 2-Zimmer-Appartments und auf der
rechten Hausseite eine 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoß.
Im Erdgeschoß erstreckt sich die Wohnung bis in den Anbau.
Die Wohnungen wird durch eine Gaszentralheizung beheizt.
Zu dem Haus gehört eine Doppelgarage und 2 Stellplätze.
Weiterhin gibt es Abstellkammern für die einzelnen
Wohnungen und eine Waschküche mit Plätzen für die
Waschmaschinen. Das Haus ist nicht unterkellert.
Das Haus ist wie folgt aufgeteilt:
EG mit 2 Wohnungen mit 40 m² und 174 m²
I. OG mit 2 Wohnungen mit 40 m² und 84 m²
Die Gesamtwohnfläche des 338 m²
Die möglichen Mieteinnahmen belaufen sich auf ca. 20.000. €
im Jahr.
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Beschreibung
Das Mehrfamilienhaus liegt in Bad Wildungen Reinhardshausen. Damit ist es in der Nähe vom Ortszentrum
und alle wichtigen Geschäfte und Praxen, sowie Kliniken sind
schnell und zu Fuß zu erreichen. Die Wanderwege sind wie in
Deutschland üblich ausgeschildert.
Besonderheiten
Begehbarer Kleiderschrank, Einbauküche, Zisterne
Örtliche Gegebenheiten
Einkaufsmöglichkeiten in 500 Metern
Sonstiges
Ich weise darauf hin, dass zu den Besichtigungen der
Personalausweis oder eine Kopie des Personalausweises
mitgebracht werden muss, da die Immobilienmakler nach dem
Geldwäschegesetz die Identität ihrer Kunden feststellen
müssen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor
dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfüllen. Das
bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den
Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die
Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem
muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen
wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten
handelt. Im Anhang befindet sich ein Flyer dazu vom
Regierungspräsidium Kassel.
Karte
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den Anspruch der Vollständigkeit oder Aktualität. Änderungen und
Fehler vorbehalten.