Bayerische Staatskanzlei

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Bayerische Staatskanzlei
Bayerische Staatskanzlei
Pressemitteilung
«Empfängerhinweis»
Nr: 239
München, 17. Juli 2012
Bericht aus der Kabinettssitzung:
1. Bayern klagt gegen Länderfinanzausgleich / Ministerpräsident Seehofer:
„Bayern ist solidarisch, der Länderfinanzausgleich ist es nicht / Es geht
um Ausgestaltung von Solidarität und nicht um Aufkündigung / Bayern
hat 2011 mehr in den Finanzausgleich gezahlt als es in 40 Jahren
erhalten hat“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern zahlt mit rund 3,7
Milliarden Euro mehr als die Hälfte des Länderfinanzausgleichs / Solide
wirtschaftende Landesregierungen dürfen nicht bestraft werden“ /
Finanzminister Söder: „Bayern muss für die nächsten zwei Jahre 8,2
Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen reservieren / Deutlich mehr
Anreize für Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung durch einen
gerechten Länderfinanzausgleich schaffen / Balance zwischen Solidarität
und Eigenverantwortung muss wieder hergestellt werden“ (Seite 2)
2. Finanzhilfen für Spanien / Ministerrat legt Haltung Bayerns in
Europakammer des Bundesrats fest / Ja zu Finanzhilfen für Spanien
muss an Bedingungen geknüpft werden (Seite 4)
3. Kabinett berät über Eckpunkte zur Unterstützung des
Transformationsprozesses in Tunesien / Europaministerin Müller:
„Abschluss einer bayerisch-tunesischen Absichtserklärung als nächster
Schritt“ (Seite 6)
4. Angespannter Wohnungsmarkt im Ballungsraum München /
Innenminister Herrmann berichtet im Kabinett über
Wohnungsbaukonferenz / Herrmann: „Entwicklung am Wohnungsmarkt
in München gefährdet soziale Balance / Wohnungsbaukonferenz lieferte
wichtige Impulse / Staatsregierung führt Wohnraumförderung auf hohem
Niveau fort / Freistaat ist bei Modellvorhaben des Experimentellen
Wohnungsbaus vorbildlich“ (Seite 9)
5. ÖPNV-Zuweisungen 2012 / Bayerns Verkehrsminister Zeil: „Ländlicher
Raum ist größter Profiteur“ (Seite 11)
./.
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1. Bayern klagt gegen Länderfinanzausgleich / Ministerpräsident
Seehofer: „Bayern ist solidarisch, der Länderfinanzausgleich ist es
nicht / Es geht um Ausgestaltung von Solidarität und nicht um
Aufkündigung / Bayern hat 2011 mehr in den Finanzausgleich
gezahlt als es in 40 Jahren erhalten hat“ / Wirtschaftsminister Zeil:
„Bayern zahlt mit rund 3,7 Milliarden Euro mehr als die Hälfte des
Länderfinanzausgleichs / Solide wirtschaftende
Landesregierungen dürfen nicht bestraft werden“ / Finanzminister
Söder: „Bayern muss für die nächsten zwei Jahre 8,2 Milliarden
Euro für Ausgleichszahlungen reservieren / Deutlich mehr Anreize
für Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung durch einen
gerechten Länderfinanzausgleich schaffen / Balance zwischen
Solidarität und Eigenverantwortung muss wieder hergestellt
werden“
Das bayerische Kabinett hat heute beschlossen, die
Verfassungsmäßigkeit des Länderfinanzausgleichs vom
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Ministerpräsident Horst Seehofer: „Die Zahllast Bayerns steigt und
steigt. Als das wirtschafts- und finanzstärkste Land der Bundesrepublik
ist sich Bayern seiner bundespolitischen Verantwortung bewusst. Ganz
offensichtlich besteht aber eine Schieflage im System, wenn vier Länder
geben und die 12 anderen unabhängig vom Ausmaß ihrer
Anstrengungen nehmen. Es geht uns um die Ausgestaltung von
Solidarität und nicht um die Aufkündigung. Bayern hat 2011 mehr in den
Finanzausgleich bezahlt als es in den letzten 40 Jahren erhalten hat.
Wir sind solidarisch, das Ausgleichssystem ist es nicht.“
Auch Wirtschaftsminister Martin Zeil betonte, dass die Grenzen der
Zumutbarkeit jetzt erreicht sind: „Bayern zahlt mit rund 3,7 Milliarden
Euro mehr als die Hälfte des gesamten Länderfinanzausgleich, fast
doppelt soviel wie noch im Jahr 2003. Mit gerechter Lastenverteilung
hat dieses Ausgleichssystem nichts mehr zu tun. Wir müssen
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-3verhindern, dass die Folgen einer überzogenen Ausgabenpolitik
permanent auf andere abgewälzt werden können. Der Finanzausgleich
in seiner jetzigen Form bestraft gute Politik und belohnt politisches
Nichtstun. Eine Reform ist mehr als überfällig – und zwar weit vor dem
Jahr 2020! Eine politische Lösung ist nicht in Sicht und damit ist die
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die einzig verbleibende
Möglichkeit, um Bayern und seinen Steuerzahlern zu ihrem Recht zu
verhelfen.“
Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder unterstrich, dass Bayern sich
der Solidarität nicht entziehen will, sondern eine gerechte Gestaltung
des Finanzausgleichs anstrebt: „Unser Ziel ist es, dass die Balance
zwischen Solidarität und Eigenverantwortung wieder hergestellt wird.“
Söder wies darauf hin, dass man im nächsten Doppelhaushalt
2013/2014 für den bundesstaatlichen Finanzausgleich 8,2 Milliarden
Euro habe einstellen müssen, also knapp zehn Prozent des gesamten
Haushalts für Ausgleichszahlungen an andere Länder reserviert sind.
Söder: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich darf nicht solide
wirtschaftende Landesregierungen bestrafen, während andere
Regierungen, die hemmungslos Schulden machen und Wohltaten im
Land verteilen, Milliarden kassieren. Ein gerechter
Länderfinanzausgleich muss vor allem deutlich mehr Anreize für
Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung schaffen. Wir wollen
einen Länderfinanzausgleich, der die Nehmerländer dabei unterstützt,
ihre Ausgaben aus eigener Wirtschafts- und Finanzkraft zu bestreiten,
so wie Bayern es als ehemaliges Nehmerland auch geschafft hat.“
Der geltende Länderfinanzausgleich wurde 2001 zwischen Bund und
Ländern beschlossen. Das Volumen von rd. 7,31 Milliarden Euro für
2011 wird im Wesentlichen von Bayern (3,66 Milliarden Euro), Hessen
(1,8 Milliarden Euro) und Baden-Württemberg (1,78 Milliarden Euro)
geschultert. Seit 2010 müssen knapp 30 Millionen Einwohner in den drei
Ländern etwa 50 Millionen Einwohner in zwölf Ländern unterstützen.
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-4Bayern hatte zunächst mit Baden-Württemberg und Hessen versucht,
die immer stärker zutage tretenden Defizite des Finanzausgleichs
gemeinsam mit den Nehmerländern zu korrigieren. Nach etlichen
Verhandlungsrunden hatte das bayerische Kabinett im März
beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen,
wenn die Nehmerländer keine Bereitschaft zeigen, auf die Vorschläge
Bayerns zu einer Neugestaltung einzugehen. Seehofer: „Wir haben den
Nehmerländern ein sehr faires, konstruktives Angebot unterbreitet und
sind ihnen weit entgegengekommen. Diese haben unser
Verhandlungsgebot leider nicht angenommen.“ Der Ministerpräsident
betonte, dass Bayern nach wie vor den Schulterschluss mit Hessen
sucht und eine gemeinsame Klage anstrebt.
Auch Bayern war bis 1988 Empfängerland im bundesstaatlichen
Finanzausgleich. Der Freistaat hat von 1950 bis 1988 etwa 3,5
Milliarden Euro erhalten. Seither hat Bayern 38 Milliarden in das
Ausgleichssystem einbezahlt. Ministerpräsident Seehofer: „Die
Leistungen aus dem Finanzausgleich haben unserem Land gut getan
und das Geld war Initialzündung und Fundament für Manches, worauf
wir heute stolz sind. Niemand kann daher besser nachvollziehen, dass
finanzschwächere Länder Unterstützung brauchen. Das Prinzip muss
sein, Hilfe zur Selbsthilfe, aber keine Dauersubvention!“
2. Finanzhilfen für Spanien / Ministerrat legt Haltung Bayerns in
Europakammer des Bundesrats fest / Ja zu Finanzhilfen für
Spanien muss an Bedingungen geknüpft werden
In der heutigen Sitzung hat der Ministerrat die Haltung Bayerns für die
Sitzung der Europakammer des Bundesrats am 19. Juli 2012 zu
Finanzhilfen für Spanien festgelegt: Der Bundesrat soll die Finanzhilfen
an Spanien mit einer Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und dabei
darauf hinweisen, dass
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-5 die Grundsätze der Rettungsschirme EFSF und ESM auch bei
spanischen Bankenhilfen gelten müssen,
 die Prinzipien der ultima ratio und der strikten Konditionalität
angewendet werden müssen,
 Bankenhilfen nur dann vertretbar sind, wenn eine hilfsbedürftige
Bank an sich noch restrukturierungsfähig ist,
 das Stufenverhältnis eingehalten werden muss, wonach zunächst
die Banken eigene Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre
Probleme zu bewältigen, wenn dies nicht gelingt, der betreffende
Staat unterstützend einspringt und erst im Falle, dass auch dies
nicht möglich ist, konditionierte Hilfen aus der EFSF an den
jeweiligen Staat möglich sind,
 der vorrangige Gläubigerstatus des ESM auch künftig erhalten bleibt.
Insoweit kann die Ausnahme vom Gläubigervorrang für spanische
Hilfen, wenn die Hilfen vom EFSF in den ESM überführt werden, nur
als Sonderfall zu betrachten sein,
 mit Blick auf die hohe Arbeitslosigkeit in Spanien auf den Pakt für
Wachstum und Beschäftigung Bezug genommen wird,
 der spanische Staat für Bankenhilfen haftet. Das gilt nach
gegenwärtiger Rechtslage für die jetzt in Rede stehenden EFSF- wie
ESM-Hilfen.
Diese Anliegen sind in einem mit den Ländern Berlin, BadenWürttemberg, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgestimmten Landesantrag
enthalten.
Bayern wird zudem eine Protokollerklärung abgeben, in der dargestellt
wird, dass Spanien auch künftig für Hilfen zur Bankenrekapitalisierung
haften muss. Denn ohne eine solche Klarstellung wäre zu befürchten,
dass der ESM durch die Hintertür zu einem aus Steuermitteln
finanzierten europäischen Einlagensicherungs- und
Bankenabwicklungsfonds wird.
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Außerdem wird Bayern in der Protokollerklärung deutlich machen, dass
in die Vereinbarungen mit Spanien weitere allgemeine Auflagen zu
Strukturreformen aufgenommen werden sollten, die von der Troika aus
Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und dem
Internationalen Währungsfonds zu überwachen sind. Denn Spanien
leidet nicht nur unter einem maroden Finanzsektor, sondern auch unter
gesamtwirtschaftlichen Problemen.
Bayern wird zudem nochmals auf die Position des Freistaats zur
Einrichtung einer einheitlichen Bankenaufsicht und der möglichen
direkten Bankenhilfen hinweisen, wie sie der Ministerrat am 3.Juli 2012
festgelegt hat.
3. Kabinett berät über Eckpunkte zur Unterstützung des
Transformationsprozesses in Tunesien / Europaministerin Müller:
„Abschluss einer bayerisch-tunesischen Absichtserklärung als
nächster Schritt“
Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat heute dem Kabinett
Eckpunkte für ein Konzept zur Unterstützung des
Transformationsprozesses in Tunesien vorgestellt. Europaministerin
Müller: „Nach dem Umbruch in Tunesien hat die neue tunesische
Regierung eine diplomatische Offensive in Richtung Bayern gestartet.
Der Ministerrat hat deshalb bereits Anfang Mai diesen Jahres
beschlossen, Tunesien beim politischen und wirtschaftlichen
Transformationsprozess des Landes zu unterstützen und zu beraten.
Heute haben wir ein abgestimmtes Konzept zur Koordinierung der
Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Unser Ziel ist nun der
Abschluss einer bayerisch-tunesischen Absichtserklärung, um den
Worten zügig Taten folgen zu lassen.“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Innerer und äußerer Friede,
Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Chancengleichheit sind wichtige
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-7Komponenten für eine weitere positive Entwicklung Tunesiens. Dazu
kann und soll Bayern seinen Beitrag leisten. Für die Stabilität der
gesamten Region ist nicht nur Tunesien wichtig. Auch alle anderen
Länder Nordafrikas müssen in unserem Fokus stehen. Aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die größeren Märkte Ägypten und
Algerien für die bayerischen Unternehmen eben so bedeutend wie
Tunesien.“
Die bayerische Staatsregierung hat am 2. Mai 2012 die Schwerpunkte
der internationalen Politik Bayerns in den kommenden zwei Jahren
festgelegt und damit zugleich die im Mai 2011 beschlossene
Internationalisierungsstrategie fortgeschrieben. Als neuer Schwerpunkt
wurde die Intensivierung der Beziehungen zu Nordafrika und
insbesondere zu Tunesien festgelegt. Folgende Themenfelder wurden
als besonders geeignet zur zukünftigen Zusammenarbeit ausgemacht
und beschlossen:
 Wirtschaft: Regionalförderung, Ökotourismus, berufliche Bildung,
Landesplanung
 Umwelt/Wasserwirtschaft, insbesondere fachliche Beratung durch
die bayerische Wasserwirtschaft bei der Lösung von Abwasser- und
Bewässerungsproblemen
 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere bayerisches
Wiederaufforstungsprogramm in südlichen Wüstenregionen,
Beratung bei Vermarktungsorganisation und Genossenschaftswesen
 Bildung und Wissenschaft, insbesondere Aufbau einer bayerischtunesischen Bildungspartnerschaft, die auf zwei Säulen ruht:
Hochschulzusammenarbeit und berufliche Bildung (duales
Ausbildungssystem). Zwischen bayerischen und tunesischen
Hochschulen bestehen derzeit fünf institutionalisierte
Partnerschaften. Das Geschwister-Scholl-Institut für
Politikwissenschaft der LMU steht seit 2011 mit den wichtigsten
tunesischen Universitäten in Verbindung. Es führt bayerisch./.
-8tunesische Konferenzen und Blockseminare im Bereich der Politik-,
Rechts- und Sozialwissenschaften durch und plant
Kooperationsprojekte in Lehre, Forschung und Politikberatung.
 Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich
Gesundheitsmanagement und Unterstützung bei der Ausstattung
von Kliniken mit modernem medizinischen Gerät.
 Bauwesen, insbesondere Fragen des Städtebaus und der
Stadtsanierung. Dies gilt insbesondere für die dringende Sanierung
der Altstadt von Teboursouk im Umfeld der archäologischen Stätten
von Dougga (besterhaltene Römerstadt in Afrika) im Gouvernorat
Béja.
 Aufwertung und moderne Präsentation von archäologischen Stätten
 Justiz, insbesondere Beratung bei der Organisation von Gerichten
und Staatsanwaltschaften und der Einhaltung internationaler
Menschenrechtsstandards in Strafverfolgung und Strafvollzug.
Das Konzept ist im intensiven Dialog mit der tunesischen Regierung auf
Arbeitsebene entstanden und mit den Ressorts in Bayern abgestimmt.
Neben Staatskanzlei und Ministerien sollen auch der Bayerische
Landtag, der Bayerische Städtetag, die Hanns-Seidel-Stiftung und das
Eine-Welt-Netzwerk Bayern in die Zusammenarbeit einbezogen werden.
Europaministerin Emilia Müller: „Das Beispiel Tunesien bestätigt: Die
Marke Bayern steht in Europa und der Welt für eine hoch innovative und
wirtschaftlich erfolgreiche Region, die sich zugleich ihrer Traditionen
und Werte bewusst ist. Die internationalen Kontakte und
Partnerschaften des Freistaats sind wertvolle Plattformen für die
Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und auf vielen
weiteren Gebieten. Bei einer Exportquote unserer bayerischen
Wirtschaft von über 50 Prozent ist die internationale Vernetzung auch
entscheidend für unseren Wohlstand von morgen.“
4. Angespannter Wohnungsmarkt im Ballungsraum München /
Innenminister Herrmann berichtet im Kabinett über
./.
-9Wohnungsbaukonferenz / Herrmann: „Entwicklung am
Wohnungsmarkt in München gefährdet soziale Balance /
Wohnungsbaukonferenz lieferte wichtige Impulse / Staatsregierung
führt Wohnraumförderung auf hohem Niveau fort / Freistaat ist bei
Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus vorbildlich“
Innenminister Joachim Herrmann berichtete heute im Ministerrat über
die Ergebnisse der von ihm Anfang Juli einberufenen Konferenz
‚Wohnen im Ballungsraum München‘. Herrmann: „Wohnraum wird in
München und Umgebung zur Mangelware, der Markt für preisgünstige
Wohnungen ist leer gefegt. Diese Entwicklung gefährdet die soziale
Balance. Außerdem werden das lokale Wirtschaftswachstum und die
Infrastruktur beeinträchtigt, wenn zuzugswillige Facharbeiter, Polizisten
oder Krankenschwestern keine Wohnungen zu angemessenen
Bedingungen finden. Um neue Ideen zur Bewältigung der angespannten
Lage auf dem Wohnungsmarkt im Ballungsraum München zu
entwickeln, habe ich die Kommunen und maßgebliche
wohnungswirtschaftliche Verbände und Akteure zu einer
Wohnungsbaukonferenz eingeladen. Die Konferenz lieferte wichtige
Impulse, die wir jetzt im Detail prüfen und weiter verfolgen werden.“
Herrmann betonte, dass die Staatsregierung bereits jetzt mit einer
aktiven Wohnungspolitik der angespannten Lage in München und im
Münchner Umland entgegensteuert. Der Innenminister: „München hat in
den letzten zehn Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro an
Fördergeldern erhalten. Auch mit dem Zweckentfremdungsrecht haben
wir ein Instrument entwickelt, das sich gerade in der Landeshauptstadt
als wirksames Werkzeug zur Sicherung von Wohnraum entwickelt hat.
Zudem ermöglicht das bayerische Wohnungsbindungsrecht den
Kommunen eine gezielte Belegung von preisgünstigem Wohnraum je
nach Bedürftigkeit.“
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- 10 Angesichts der sich verschärfenden Lage auf dem Wohnungsmarkt im
Ballungsraum München wurde im Rahmen der Wohnungsbaukonferenz
diskutiert, was über die bestehenden staatlichen Instrumente hinaus
getan werden kann. Herrmann: „Die Anregungen der
Wohnungsbaukonferenz decken die ganze Breite des Wohnungsbaus
ab. Deutlich wurde dabei: Wir brauchen mehr Bauland in der Stadt, aber
auch im Umland. Den Nachfragedruck könnte auch eine deutlich
verbesserte, schnellere Nahverkehrsanbindung des Umlandes mindern.
Die Wohnraumförderung ist unverzichtbar und wird seitens der
Staatsregierung auf hohem Niveau weitergeführt werden. Mit
Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaues gibt die
Staatsregierung nachahmenswerte Beispiele für flächensparendes,
energieeffizientes und menschengerechtes Wohnen der Zukunft.
Außerdem müssen dringend bessere steuerliche Anreize geschaffen
werden.“
Im Vermittlungsausschuss wird derzeit ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Steuerbegünstigung energetischer
Baumaßnahmen verhandelt, der auf Bayerns Initiative zurückgeht.
Herrmann selbst setzt sich seit langem beharrlich für die
Wiedereinführung der degressiven Abschreibungen für Wohngebäude
im Steuerrecht ein, damit auch private Investoren ihr Kapital wieder im
Wohnungsbau einsetzen.
Innenminister Herrmann wies auch darauf hin, dass der Freistaat
jährlich ansehnliche Beträge in den Studentenwohnraumbau in
München und den angrenzenden Hochschulstandorten Garching und
Freising investiert. In den vergangenen fünf Jahren wurden hierfür
74 Millionen Euro bewilligt.
5. ÖPNV-Zuweisungen 2012 / Bayerns Verkehrsminister Zeil:
„Ländlicher Raum ist größter Profiteur“
./.
- 11 Der Ministerrat hat heute entschieden, dass der Freistaat Bayern den
Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger 2012 wieder
mehr als 50 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) zur Verfügung stellt. Bayerns Verkehrsminister Zeil betonte:
„Wir unterstützen die Kommunen, damit der ÖPNV nicht nur
leistungsfähig bleibt, sondern noch attraktiver wird.“ Mit rund 33,5
Millionen Euro fließen zwei Drittel der Mittel in den allgemeinen ÖPNV
außerhalb der großen Städte.
Der Verkehrsminister hob hervor, dass sich die Staatsregierung
besonders auf die Gebiete konzentriert, die jenseits der gut
erschlossenen Ballungszentren liegen: „Mit einem starken ÖPNV
schaffen wir die Voraussetzungen, damit die Menschen in den
ländlichen Regionen mobil und flexibel sind. Damit stärken wir bewusst
den ländlichen Raum und bringen diesen weiter auf Zukunftskurs.
Neben leistungsstarken Wirtschafts- und Versorgungszentren sowie
qualifizierten Arbeitsplätzen brauchen wir flächendeckend auch eine
zeitgemäße und bürgerfreundliche Infrastruktur. Unser Leitziel sind
gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Regionen, damit
überall Chancengerechtigkeit herrscht.“ Die bayerischen Ballungsräume
München, Regensburg, Augsburg, Würzburg sowie die Städteachse
Nürnberg – Fürth – Erlangen erhalten zusammen rund 17,3 Millionen
Euro.“
Die ÖPNV-Zuweisungen sind eine wichtige Finanzierungsquelle für
Verkehrsleistungen des allgemeinen ÖPNV im Freistaat. Sie werden in
erster Linie für den Linienbetrieb mit Omnibussen eingesetzt. Die
Bezirksregierungen verteilen die Mittel in den Regionen an die
Aufgabenträger.
gez.
Rainer Riedl
Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei+++++