Vermietung von Beschallungsanlagen

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Vermietung von Beschallungsanlagen
Vermietung von Beschallungsanlagen
Paket L - KME Beschallungsanlage / PA-Anlage + 2100 W RMS + Komplett
Ideal für mittlere Veranstaltungen bis 300 Personen wie z.B. Dorffest, Festzelt, Konzerte …
Angebot besteht aus:
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KME CB1181 Subwoofer 18“ 800W RMS
IMG Topteile 12“ 250W RMS
Distanzstangen
2x Endstufe mit Frequenzweiche im Rack verbaut
Mischpult Yamaha oder DJ Mixer
Sennheiser Mikrofon
Verkabelung
(optional) 2x Monitorbox JBL aktiv
(optional) 2x Subwoofer HK Audio 15“ + Endstufe
(optional) Doppelter CD-Spieler
(optional) Lichttechnik
(optional) Lieferung & Aufbau
* optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten
Paket M - KME Beschallungsanlage / PA-Anlage + 1300 W RMS + Komplett
Ideal für mittlere Veranstaltungen bis 100 Personen wie z.B. Geburtstage, Hochzeiten …
Angebot besteht aus:
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KME CB1181 Subwoofer 18“ 800W RMS
IMG Topteile 12“ 250W RMS
Stative
Endstufe mit Frequenzweiche im Rack verbaut
Mischpult Yamaha oder DJ Mixer
Sennheiser Mikrofon
Verkabelung
(optional) Doppelter CD-Spieler
(optional) Lichttechnik
(optional) Lieferung & Aufbau
* optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten
Paket S - Kleine Beschallungsanlage JBL EON G2 + AKTIV + 250W RMS
Ideal für Messen, Präsentationen, Geburtstage und Sprachanwendungen für ca. 50 Personen. Dieses
System lässt sich sehr leicht aufbauen und hat einen geringen Platzbedarf, da die Endstufe bereits im
Lautsprecher integriert ist.
Angebot besteht aus:
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JBL EON 10 G2 Aktivlautsprecher
Mischpult Yamaha oder DJ Mixer
Lautsprecherstative
Sennheiser Mikrofon
Verkabelung
(optional) 2x Subwoofer HK Audio 15“ + Endstufe
(optional) Doppelter CD-Spieler
(optional) Lichttechnik
(optional) Lieferung & Aufbau
* optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten
Mietbedingungen für Veranstaltungstechnik
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Mietvertrags. Nebenabreden
oder mündliche Vereinbarungen gibt es nicht, soweit sie nicht schriftlich festgehalten sind.
Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift unsere Mietbedingungen an und bestätigt in vollem
Umfang damit einverstanden zu sein.
Bei jeglichem Vertragsbruch behält der Oberlausitzer Webschule e.V. (nachfolgend Vermieter)
vor, eine angemessene Entschädigung im Nachhinein zu verlangen.
Wird ein Auftrag storniert, so werden dem Mieter 20 % des vereinbarten Mietpreises
berechnet. Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw.
Abholtermin storniert, so werden dem Mieter 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Der Mietvertrag beschränkt sich nur auf den Einsatzort.
Werden Geräte oder Anlagenteile an einen anderen Ort gebracht oder weitervermietet, muss
der Vermieter darüber informiert werden und einverstanden sein. Die Gerätemiete wird auch
dann fällig, wenn ein Gerät nicht im Einsatz und / oder in Bereitschaft war.
Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte, diese in einwandfreiem Zustand und in
Vollständigkeit erhalten zu haben. Für später auftretende Schäden und damit verbundene
Folgen wird keine Haftung übernommen.
Der Mieter haftet für Schäden aller Art (auch Überspannungsschäden) die an den Geräten ab
Abholung oder Aufbau bis Rücklieferung oder Abbau entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet Schäden oder Diebstahl sofort mitzuteilen.
Die Erstattung für den Verlust durch Diebstahl trägt im vollem Umfang der Mieter. Sollte der
Auf- oder Abbau, wenn er durch den Vermieter ausgeführt wird, über einen längeren Zeitraum
erfolgen, so haftet der Mieter für jegliche Zeiträume, in welchen die Anlagen unbeaufsichtigt
sind (auch Nachts).
Bei Verschmutzung von Geräten kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 5,-€ bis 150,-- € im Nachhinein verlagen.
Es ist untersagt in der Nähe sämtlicher Artikel, insbesondere im Bereich der Mischpulte,
Verstärker, CD – Player zu rauchen oder zu trinken.
Bei nicht Zurückbringen der Mietanlage kann der Vermieter Dritte (z.B. Speditionen)
beauftragen, die Geräte abzuholen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, diese in einwandfreiem Zustand
erhalten zu haben.
der Vermieter behält sich vor die Geräte eingehend zu prüfen.
Die Nebelmaschine darf nur mit dem mitgelieferten original Nebelfluid betrieben werden. Der
Mieter verpflichtet sich jegliche Artikel vor Nässe, Feuchtigkeit, Hagel, direkte starke
Sonneneinwirkung, Gewitter, Schmutz und dergleichen – insbesondere bei
Freiluftveranstaltungen – in angemessener Art und Weise zu schützen.
Schäden an Artikeln, welche durch fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen vor
Wettereinflüssen entstehen, trägt in vollem Umfang der Mieter.
Der Mieter hat für die notwendige Stromversorgung der Ton- & Lichtanlage zu sorgen.
GEMA – Gebühren werden generell Vom Mieter getragen.
Erfüllungsort ist 02779 Großschönau.
Gerichtsstand ist 02763 Zittau.
Großschönau den 13.11.2010
* optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten