Vermietung von Beschallungsanlagen
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Vermietung von Beschallungsanlagen
Vermietung von Beschallungsanlagen Paket L - KME Beschallungsanlage / PA-Anlage + 2100 W RMS + Komplett Ideal für mittlere Veranstaltungen bis 300 Personen wie z.B. Dorffest, Festzelt, Konzerte … Angebot besteht aus: − − − − − − − − − − − − KME CB1181 Subwoofer 18“ 800W RMS IMG Topteile 12“ 250W RMS Distanzstangen 2x Endstufe mit Frequenzweiche im Rack verbaut Mischpult Yamaha oder DJ Mixer Sennheiser Mikrofon Verkabelung (optional) 2x Monitorbox JBL aktiv (optional) 2x Subwoofer HK Audio 15“ + Endstufe (optional) Doppelter CD-Spieler (optional) Lichttechnik (optional) Lieferung & Aufbau * optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten Paket M - KME Beschallungsanlage / PA-Anlage + 1300 W RMS + Komplett Ideal für mittlere Veranstaltungen bis 100 Personen wie z.B. Geburtstage, Hochzeiten … Angebot besteht aus: − − − − − − − − − − KME CB1181 Subwoofer 18“ 800W RMS IMG Topteile 12“ 250W RMS Stative Endstufe mit Frequenzweiche im Rack verbaut Mischpult Yamaha oder DJ Mixer Sennheiser Mikrofon Verkabelung (optional) Doppelter CD-Spieler (optional) Lichttechnik (optional) Lieferung & Aufbau * optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten Paket S - Kleine Beschallungsanlage JBL EON G2 + AKTIV + 250W RMS Ideal für Messen, Präsentationen, Geburtstage und Sprachanwendungen für ca. 50 Personen. Dieses System lässt sich sehr leicht aufbauen und hat einen geringen Platzbedarf, da die Endstufe bereits im Lautsprecher integriert ist. Angebot besteht aus: − − − − − − − − − JBL EON 10 G2 Aktivlautsprecher Mischpult Yamaha oder DJ Mixer Lautsprecherstative Sennheiser Mikrofon Verkabelung (optional) 2x Subwoofer HK Audio 15“ + Endstufe (optional) Doppelter CD-Spieler (optional) Lichttechnik (optional) Lieferung & Aufbau * optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten Mietbedingungen für Veranstaltungstechnik §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 § 21 Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Mietvertrags. Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen gibt es nicht, soweit sie nicht schriftlich festgehalten sind. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift unsere Mietbedingungen an und bestätigt in vollem Umfang damit einverstanden zu sein. Bei jeglichem Vertragsbruch behält der Oberlausitzer Webschule e.V. (nachfolgend Vermieter) vor, eine angemessene Entschädigung im Nachhinein zu verlangen. Wird ein Auftrag storniert, so werden dem Mieter 20 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin storniert, so werden dem Mieter 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Der Mietvertrag beschränkt sich nur auf den Einsatzort. Werden Geräte oder Anlagenteile an einen anderen Ort gebracht oder weitervermietet, muss der Vermieter darüber informiert werden und einverstanden sein. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn ein Gerät nicht im Einsatz und / oder in Bereitschaft war. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte, diese in einwandfreiem Zustand und in Vollständigkeit erhalten zu haben. Für später auftretende Schäden und damit verbundene Folgen wird keine Haftung übernommen. Der Mieter haftet für Schäden aller Art (auch Überspannungsschäden) die an den Geräten ab Abholung oder Aufbau bis Rücklieferung oder Abbau entstehen. Der Mieter ist verpflichtet Schäden oder Diebstahl sofort mitzuteilen. Die Erstattung für den Verlust durch Diebstahl trägt im vollem Umfang der Mieter. Sollte der Auf- oder Abbau, wenn er durch den Vermieter ausgeführt wird, über einen längeren Zeitraum erfolgen, so haftet der Mieter für jegliche Zeiträume, in welchen die Anlagen unbeaufsichtigt sind (auch Nachts). Bei Verschmutzung von Geräten kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 5,-€ bis 150,-- € im Nachhinein verlagen. Es ist untersagt in der Nähe sämtlicher Artikel, insbesondere im Bereich der Mischpulte, Verstärker, CD – Player zu rauchen oder zu trinken. Bei nicht Zurückbringen der Mietanlage kann der Vermieter Dritte (z.B. Speditionen) beauftragen, die Geräte abzuholen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, diese in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. der Vermieter behält sich vor die Geräte eingehend zu prüfen. Die Nebelmaschine darf nur mit dem mitgelieferten original Nebelfluid betrieben werden. Der Mieter verpflichtet sich jegliche Artikel vor Nässe, Feuchtigkeit, Hagel, direkte starke Sonneneinwirkung, Gewitter, Schmutz und dergleichen – insbesondere bei Freiluftveranstaltungen – in angemessener Art und Weise zu schützen. Schäden an Artikeln, welche durch fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen vor Wettereinflüssen entstehen, trägt in vollem Umfang der Mieter. Der Mieter hat für die notwendige Stromversorgung der Ton- & Lichtanlage zu sorgen. GEMA – Gebühren werden generell Vom Mieter getragen. Erfüllungsort ist 02779 Großschönau. Gerichtsstand ist 02763 Zittau. Großschönau den 13.11.2010 * optionale Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten