das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen

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das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen
Aktuelles Wasserrecht — das neue
Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen
Vorstellung, Erläuterung und Diskussion des neuen LWG-NW (seit 16.07.16 in Kraft)
Die Themen
- Neue Regelungen zur Abwasserbeseitigung
- Genehmigung/Zulassung, Betrieb, Überwachung und Anpassung
von Anlagen
- Konzept und Vorgaben zur Wasserversorgung
- Regelungen zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau,
sowie zum Ausgleich der Wasserführung
- Hochwasservorsorge und Hochwassermanagement
- Organisatorische Regelungen
- Kosten- und Umlageregelungen
Fachtagung für Behörden, Kommunen, Wasserverbände, Anlagenbetreiber,
Planungs- und Ingenieurbüros und sonstige Interessierte
Termine: 24.10.2016 / 08.11.2016
Duisburg
Kurs-Nr. U024
www.bew.de
Aktuelles Wasserrecht — das neue Landeswassergesetz
für Nordrhein-Westfalen
Am 8. Juli 2016 hat der Landtag für Nordrhein-Westfalen die
Novelle des Landeswassergesetzes (LWG-NW) verabschiedet, am
16. Juli 2016 ist das neu gefasste Gesetz in Kraft getreten.
Als Folge der Förderalismusreform und der umfassenden Änderung
des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Jahre 2009 war es
geboten, auch das Landeswassergesetz einer umfassenden Novellierung zu unterziehen. Die Änderungen betreffen nahezu alle Regelungsbereiche des Wasserrechts.
Unter Nutzung der Möglichkeiten ergänzender oder abweichender
Landesregelungen werden u.a. die Rahmenbedingungen für die
Erreichung der Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes
auch zur Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stärker verdeutlicht. Insbesondere die Regelungen zu morphologischen Maßnahmen und Maßnahmen mit Relevanz für den Abfluss – Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung – werden
stärker noch als bisher ausdrücklich auf die Erreichung der Bewirtschaftungsziele ausgerichtet. In diesem Zusammenhang wird die
Regelung zur Umlage des Unterhaltungsaufwands vereinfacht; zudem wird ein Vorkaufsrecht für das Land und die Pflichtenträger neu
eingeführt.
Im Bereich der Wasserversorgung werden die Versorgungspflichten
spezifiziert und künftig die Erstellung eines kommunalen Wasserversorgungskonzeptes gefordert. Zur Vereinfachung des Vollzuges bei
der Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist die oberste Wasserbehörde ermächtigt, landeseinheitlich durch Rechtsverordnung die
besonderen Regelungen in Wasserschutzgebieten zu regeln.
Das Gesetz stärkt den gesetzlichen Deichschutz und verbessert den
gesetzlichen Hochwasserschutz.
Im Rahmen der Fachtagung werden den TeilnehmerInnen die wesentlichen Neuerungen des Landeswassergesetzes vorgestellt und
die Auswirkungen auf den Vollzug diskutiert.
Erleichtert werden die Möglichkeiten der interkommunalen Kooperationen in den Bereichen, in denen Kommunen wasserwirtschaftliche Pflichtaufgaben haben. Das Gesetz verbessert zudem die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden im Bereich der Kanalisationsnetze.
Veranstaltungsleitung
HERMANN SPILLECKE, Ministerialrat a.D. (Duisburg)
ReferentInnen
DR. ANDREA GARRELMANN, Landkreistag Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen — MKULNV (Düsseldorf)
DR. PETER QUEITSCH, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
HERMANN SPILLECKE, Ministerialrat a.D. (Duisburg)
Programm zur Veranstaltung am 24.10.2016 und 08.11.2016
Vormittag
Nachmittag
Moderation: HERMANN SPILLECKE
Moderation: HERMANN SPILLECKE
09:00 Uhr
Begrüßung
DR. EDGAR TSCHECH / HERMANN SPILLECKE
14:00 Uhr
Morphologische Pflichten — Umlageregelungen, Maßnahmenübersicht (§ 73 LWG-NW), Vorkaufsrecht (§ 74 LWGNW)
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. ANDREA GARRELMANN,
DR. PETER QUEITSCH
09:05 Uhr
Einführung
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI
09:15 Uhr
Neue Regelungen zur Abwasserbeseitigung aus
wasserbehördlicher und kommunaler Sicht
HERMANN SPILLECKE / DR. PETER QUEITSCH
10:00 Uhr
Diskussion
10:15 Uhr
Anlagen in, an, über und unter Gewässern
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. ANDREA GARRELMANN
11:00 Uhr
Diskussion
11:15 Uhr
Kaffeepause
11:30 Uhr
Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung/Abgrabungsverbot
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI
12:00 Uhr
Diskussion
12:15 Uhr
Wasserschutzgebietsregelungen, Wasserversorgungspflichten — Wasserversorgungskonzept
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. PETER QUEITSCH
14:45 Uhr
Diskussion
15:00 Uhr
Hochwasserschutz — Statusbericht, Sanierungspflicht,
Umlageregelung
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. PETER QUEITSCH /
N.N. (Vertreter Wasserverband)
15:30 Uhr
Diskussion
15:45 Uhr
Kaffeepause
16:00 Uhr
Organisation (AöR, Pflicht zur Unterhaltung und Ausbau)
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / HERMANN SPILLECKE / DR. PETER QUEITSCH
16:15 Uhr
Diskussion
16:30 Uhr
Kostenregelungen (§ 109 LWG-NW, § 96 LWG-NW)
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI
16:50 Uhr
Diskussion
12:45 Uhr
Diskussion
17:00 Uhr
Klärung von Fragen aus anderen Bereichen/Abschlussdiskussion
DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. ANDREA GARRELMANN /
DR. PETER QUEITSCH / HERMANN SPILLECKE
13:00 Uhr
Mittagspause
ca. 17:30 Uhr
Ende
Ansprechpartner
Anmeldung zur Veranstaltung
Inhalt: Dr. Edgar Tschech, 02065-770-124, [email protected]
Organisation: Helge Schwarze, 02065-770-127, [email protected]
Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected]
Aktuelles Wasserrecht — das neue Landeswassergesetz
für Nordrhein-Westfalen
Terminwahl
 24.10.2016 im BEW Duisburg
 08.11.2016 im BEW Duisburg
Abschluss
BEW-Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
-
Kursnummer
U024D1610I
U024D1611I
Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke)
 Regulär
495,00 €
 Verbandsmitglieder*
445,00 €
 Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
295,00 €
 Kommunen in NRW
70,00 €
Behörden und Kommunen
Wasserverbände
Anlagenbetreiber
Planungs- und Ingenieurbüros
Sonstige Interessenten
* AAV, ANS, BVB, BDE, DVGW, DWA, EdDE, ITAD, ITVA, VDRK, VKS, VKU, WFZruhr
Anmeldebedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der
Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für
das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf
unserer Homepage unter http://www.bew.de/wir-ueberuns/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html einsehen können.
Übernachtung und Gastronomie direkt vor Ort
Unser Tagungshotel bietet Ihnen 60 komfortabel eingerichtete
Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV. Eine eigene Gastronomie sorgt
zusätzlich für Ihr leibliches Wohl.
 Anreise am Vortag,  nach 19:00 Uhr
 _____x Übernachtung(en) im EZ inkl. Frühstück
 _____x Abendessen
Datenschutzhinweis
Teilnehmeranschrift  privat oder  geschäftlich
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der
Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das
BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben
werden des Weiteren von der BEW für eigene
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Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH
Bildungsstätte Duisburg
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
47228 Duisburg
Telefon: 02065-770-0
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