das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen
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das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen
Aktuelles Wasserrecht — das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen Vorstellung, Erläuterung und Diskussion des neuen LWG-NW (seit 16.07.16 in Kraft) Die Themen - Neue Regelungen zur Abwasserbeseitigung - Genehmigung/Zulassung, Betrieb, Überwachung und Anpassung von Anlagen - Konzept und Vorgaben zur Wasserversorgung - Regelungen zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau, sowie zum Ausgleich der Wasserführung - Hochwasservorsorge und Hochwassermanagement - Organisatorische Regelungen - Kosten- und Umlageregelungen Fachtagung für Behörden, Kommunen, Wasserverbände, Anlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros und sonstige Interessierte Termine: 24.10.2016 / 08.11.2016 Duisburg Kurs-Nr. U024 www.bew.de Aktuelles Wasserrecht — das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen Am 8. Juli 2016 hat der Landtag für Nordrhein-Westfalen die Novelle des Landeswassergesetzes (LWG-NW) verabschiedet, am 16. Juli 2016 ist das neu gefasste Gesetz in Kraft getreten. Als Folge der Förderalismusreform und der umfassenden Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Jahre 2009 war es geboten, auch das Landeswassergesetz einer umfassenden Novellierung zu unterziehen. Die Änderungen betreffen nahezu alle Regelungsbereiche des Wasserrechts. Unter Nutzung der Möglichkeiten ergänzender oder abweichender Landesregelungen werden u.a. die Rahmenbedingungen für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes auch zur Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stärker verdeutlicht. Insbesondere die Regelungen zu morphologischen Maßnahmen und Maßnahmen mit Relevanz für den Abfluss – Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung – werden stärker noch als bisher ausdrücklich auf die Erreichung der Bewirtschaftungsziele ausgerichtet. In diesem Zusammenhang wird die Regelung zur Umlage des Unterhaltungsaufwands vereinfacht; zudem wird ein Vorkaufsrecht für das Land und die Pflichtenträger neu eingeführt. Im Bereich der Wasserversorgung werden die Versorgungspflichten spezifiziert und künftig die Erstellung eines kommunalen Wasserversorgungskonzeptes gefordert. Zur Vereinfachung des Vollzuges bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist die oberste Wasserbehörde ermächtigt, landeseinheitlich durch Rechtsverordnung die besonderen Regelungen in Wasserschutzgebieten zu regeln. Das Gesetz stärkt den gesetzlichen Deichschutz und verbessert den gesetzlichen Hochwasserschutz. Im Rahmen der Fachtagung werden den TeilnehmerInnen die wesentlichen Neuerungen des Landeswassergesetzes vorgestellt und die Auswirkungen auf den Vollzug diskutiert. Erleichtert werden die Möglichkeiten der interkommunalen Kooperationen in den Bereichen, in denen Kommunen wasserwirtschaftliche Pflichtaufgaben haben. Das Gesetz verbessert zudem die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden im Bereich der Kanalisationsnetze. Veranstaltungsleitung HERMANN SPILLECKE, Ministerialrat a.D. (Duisburg) ReferentInnen DR. ANDREA GARRELMANN, Landkreistag Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) DR. SIBYLLE PAWLOWSKI, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen — MKULNV (Düsseldorf) DR. PETER QUEITSCH, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) HERMANN SPILLECKE, Ministerialrat a.D. (Duisburg) Programm zur Veranstaltung am 24.10.2016 und 08.11.2016 Vormittag Nachmittag Moderation: HERMANN SPILLECKE Moderation: HERMANN SPILLECKE 09:00 Uhr Begrüßung DR. EDGAR TSCHECH / HERMANN SPILLECKE 14:00 Uhr Morphologische Pflichten — Umlageregelungen, Maßnahmenübersicht (§ 73 LWG-NW), Vorkaufsrecht (§ 74 LWGNW) DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. ANDREA GARRELMANN, DR. PETER QUEITSCH 09:05 Uhr Einführung DR. SIBYLLE PAWLOWSKI 09:15 Uhr Neue Regelungen zur Abwasserbeseitigung aus wasserbehördlicher und kommunaler Sicht HERMANN SPILLECKE / DR. PETER QUEITSCH 10:00 Uhr Diskussion 10:15 Uhr Anlagen in, an, über und unter Gewässern DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. ANDREA GARRELMANN 11:00 Uhr Diskussion 11:15 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung/Abgrabungsverbot DR. SIBYLLE PAWLOWSKI 12:00 Uhr Diskussion 12:15 Uhr Wasserschutzgebietsregelungen, Wasserversorgungspflichten — Wasserversorgungskonzept DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. PETER QUEITSCH 14:45 Uhr Diskussion 15:00 Uhr Hochwasserschutz — Statusbericht, Sanierungspflicht, Umlageregelung DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. PETER QUEITSCH / N.N. (Vertreter Wasserverband) 15:30 Uhr Diskussion 15:45 Uhr Kaffeepause 16:00 Uhr Organisation (AöR, Pflicht zur Unterhaltung und Ausbau) DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / HERMANN SPILLECKE / DR. PETER QUEITSCH 16:15 Uhr Diskussion 16:30 Uhr Kostenregelungen (§ 109 LWG-NW, § 96 LWG-NW) DR. SIBYLLE PAWLOWSKI 16:50 Uhr Diskussion 12:45 Uhr Diskussion 17:00 Uhr Klärung von Fragen aus anderen Bereichen/Abschlussdiskussion DR. SIBYLLE PAWLOWSKI / DR. ANDREA GARRELMANN / DR. PETER QUEITSCH / HERMANN SPILLECKE 13:00 Uhr Mittagspause ca. 17:30 Uhr Ende Ansprechpartner Anmeldung zur Veranstaltung Inhalt: Dr. Edgar Tschech, 02065-770-124, [email protected] Organisation: Helge Schwarze, 02065-770-127, [email protected] Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected] Aktuelles Wasserrecht — das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen Terminwahl 24.10.2016 im BEW Duisburg 08.11.2016 im BEW Duisburg Abschluss BEW-Teilnahmebescheinigung Zielgruppe - Kursnummer U024D1610I U024D1611I Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke) Regulär 495,00 € Verbandsmitglieder* 445,00 € Behörden und Kommunen außerhalb von NRW 295,00 € Kommunen in NRW 70,00 € Behörden und Kommunen Wasserverbände Anlagenbetreiber Planungs- und Ingenieurbüros Sonstige Interessenten * AAV, ANS, BVB, BDE, DVGW, DWA, EdDE, ITAD, ITVA, VDRK, VKS, VKU, WFZruhr Anmeldebedingungen Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf unserer Homepage unter http://www.bew.de/wir-ueberuns/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html einsehen können. Übernachtung und Gastronomie direkt vor Ort Unser Tagungshotel bietet Ihnen 60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV. Eine eigene Gastronomie sorgt zusätzlich für Ihr leibliches Wohl. Anreise am Vortag, nach 19:00 Uhr _____x Übernachtung(en) im EZ inkl. Frühstück _____x Abendessen Datenschutzhinweis Teilnehmeranschrift privat oder geschäftlich Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben werden des Weiteren von der BEW für eigene Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Anrede Titel Vorname Nachname 1 Geb.-Dat./-Ort Funktion in Firma Firma Firma 2. Zeile Straße PLZ Ort Telefon Telefax Mobil 2 E-Mail Teilnehmer 3 E-Mail in Kopie an Vor-/Zuname Branche Verband Mitgliedsnummer Anschrift BEW Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH Bildungsstätte Duisburg Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70 47228 Duisburg Telefon: 02065-770-0 Telefax: 02065-770-117 Anmeldung Auf welchem Wege wünschen Sie weitere Fortbildungsangebote? 1 2 3 per E-Mail - per Post keine Informationen erwünscht Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an [email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6 widersprechen. Ort, Datum Interne Mailingkennung: Flyer Vorlage: DL0017.002 je 71,00 € je 10,00 € Für die Erstellung von Bescheinigungen Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschten Newsletter Bspw. Kopie an Vorgesetzten oder Personalabteilung Abweichende Rechnungsanschrift Firma Firma 2. Zeile Rechnung z. Hd. Straße PLZ Ort Unterschrift Ort, Datum Unterschrift