Sie brauchen schnellstmöglich Ihren Führerschein
Transcription
Sie brauchen schnellstmöglich Ihren Führerschein
Führerscheinausbildung Klasse A1, AB und AU Mindestalter - 16 Jahre (Klasse A1) oder - 18 Jahre (Klasse AB) oder - 25 Jahre (Klasse AU) zu beachten ist: Die Führerscheinausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden, jedoch muss der Fahrerlaubnisbewerber zu der theoretischen sowie der praktischen Prüfung ein bestimmtes Alter erreicht haben: Theorie: Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Praxis: Die praktische Führerscheinprüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden. Führerscheinklasse A1 - Mindestalter 16 Jahre Leichtkrafträder kein Führerscheinvorbesitz erforderlich beinhaltet die Klasse M Führbare Motorräder mit: o einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm o einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW o einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h, nach Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt diese Begrenzung Führerscheinklasse AB - Mindestalter 18 Jahre mittelschwere Krafträder kein Führerscheinvorbesitz erforderlich beinhaltet die Klasse A1 und M Führbare Motorräder mit: o einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h o einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) o einem Verhältnis „Leistung zu Leergewicht“ von nicht mehr als 0,16 kW pro kg Zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann jeder Besitzer der Führerscheinklasse AB seinen Führerschein gegen eine Gebühr bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf die Führerscheinklasse AU (unbeschränkt) umschreiben lassen. Die Leistungsbegrenzungen fallen damit weg. Führerscheinklasse AU - Mindestalter 25 Jahre schwere Krafträder (auch mit Beiwagen) Ab 25 Jahren kein Vorbesitz erforderlich beinhaltet Klasse A1 und M baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung Theoretische Ausbildung Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 16 theoretische Pflichtstunden zu absolvieren. Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten setzen sich wie folgt zusammen: Grundstoffthemen Klassenspezifische Themen insgesamt 12 Themen 4 Themen 16 Themen Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück, so dass man dann insgesamt nur zehn Themen besuchen muss. Alle Unterrichtsthemen sind unabhängig voneinander, sodass es egal ist, mit welchem Thema man in der theoretischen Ausbildung beginnt. Wichtig ist jedoch, dass jedes Thema einmal besucht werden muss. Es ist also nicht möglich beispielsweise 16-mal das Thema 5 zu absolvieren. Praktische Ausbildung Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der Fahrtstunden: Übungsfahrten und Sonderfahrten. Bei den Übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der Fahrlehrer in Abstimmung mit seinem Schüler wie viele Stunden geübt werden muss. Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten: Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nacht bzw. Dämmerungsfahrten. Die Anzahl ist genau festgelegt, so muss ein Schüler bevor er die praktische Prüfung ablegen kann, insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten gemacht haben. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung: Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten insgesamt 5 Fahrstunden 4 Fahrstunden 3 Fahrstunden 12 Fahrstunden á jeweils 45 Minuten Bei Vorbesitz einer anderen Motorrad-Fahrerlaubnisklasse verkürzt sich die Anzahl an Sonderfahrten um die Hälfte auf insgesamt 6 Stück: Die Aufteilung ist dann wie folgt: 3 Überland-, 2 Autobahn- und eine Nachtfahrt. Prüfungsvorbereitung Nach Absolvierung der Sonderfahrten wird der Fahrschüler in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei werden einige Übungsfahrten absolviert, die den Fahrschüler perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise gezieltes Training der Grundfahraufgaben: Abfahrkontrolle, Slalom, Ausweichen, Abbremsen, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, Stop and Go und Kreisfahrt. Sollten Sie weitere Fragen zur Führerscheinklasse A1, AB oder AU haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, persönlich oder per E-Mail an unsere Fahrschule. Ihr Team der Fahrschule Möhle