Sie brauchen schnellstmöglich Ihren Führerschein

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Sie brauchen schnellstmöglich Ihren Führerschein
Führerscheinausbildung Klasse A1, AB und AU
Mindestalter
- 16 Jahre (Klasse A1) oder
- 18 Jahre (Klasse AB) oder
- 25 Jahre (Klasse AU)
zu beachten ist:
Die Führerscheinausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden, jedoch muss
der Fahrerlaubnisbewerber zu der theoretischen sowie der praktischen Prüfung ein bestimmtes Alter
erreicht haben:
Theorie:
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Praxis:
Die praktische Führerscheinprüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht
werden.
Führerscheinklasse A1
-
Mindestalter 16 Jahre
Leichtkrafträder
kein Führerscheinvorbesitz erforderlich
beinhaltet die Klasse M
Führbare Motorräder mit:
o einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
o einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
o einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h, nach Vollendung des 18. Lebensjahres
entfällt diese Begrenzung
Führerscheinklasse AB
-
Mindestalter 18 Jahre
mittelschwere Krafträder
kein Führerscheinvorbesitz erforderlich
beinhaltet die Klasse A1 und M
Führbare Motorräder mit:
o einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
o einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS)
o einem Verhältnis „Leistung zu Leergewicht“ von nicht mehr als 0,16 kW pro kg
Zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann jeder Besitzer der Führerscheinklasse AB seinen Führerschein
gegen eine Gebühr bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf die Führerscheinklasse AU (unbeschränkt)
umschreiben lassen. Die Leistungsbegrenzungen fallen damit weg.
Führerscheinklasse AU
-
Mindestalter 25 Jahre
schwere Krafträder (auch mit Beiwagen)
Ab 25 Jahren kein Vorbesitz erforderlich
beinhaltet Klasse A1 und M
baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Theoretische Ausbildung
Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 16 theoretische Pflichtstunden
zu absolvieren. Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten setzen sich wie folgt zusammen:
Grundstoffthemen
Klassenspezifische Themen
insgesamt
12 Themen
4 Themen
16 Themen
Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die
Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück, so dass man dann insgesamt nur zehn Themen
besuchen muss.
Alle Unterrichtsthemen sind unabhängig voneinander, sodass es egal ist, mit welchem Thema man in der
theoretischen Ausbildung beginnt. Wichtig ist jedoch, dass jedes Thema einmal besucht werden muss. Es ist also
nicht möglich beispielsweise 16-mal das Thema 5 zu absolvieren.
Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der
Fahrtstunden: Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Bei den Übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der
Fahrlehrer in Abstimmung mit seinem Schüler wie viele Stunden geübt werden muss.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten:
Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nacht bzw. Dämmerungsfahrten. Die Anzahl ist genau festgelegt, so muss
ein Schüler bevor er die praktische Prüfung ablegen kann, insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten
gemacht haben. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung:
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Nachtfahrten
insgesamt
5 Fahrstunden
4 Fahrstunden
3 Fahrstunden
12 Fahrstunden á jeweils 45 Minuten
Bei Vorbesitz einer anderen Motorrad-Fahrerlaubnisklasse verkürzt sich die Anzahl an Sonderfahrten um die
Hälfte auf insgesamt 6 Stück: Die Aufteilung ist dann wie folgt: 3 Überland-, 2 Autobahn- und eine Nachtfahrt.
Prüfungsvorbereitung
Nach Absolvierung der Sonderfahrten wird der Fahrschüler in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei
werden einige Übungsfahrten absolviert, die den Fahrschüler perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm
damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise
gezieltes Training der Grundfahraufgaben: Abfahrkontrolle, Slalom, Ausweichen, Abbremsen, Fahren mit
Schrittgeschwindigkeit, Stop and Go und Kreisfahrt.
Sollten Sie weitere Fragen zur Führerscheinklasse A1, AB oder AU haben, wenden Sie sich bitte telefonisch,
persönlich oder per E-Mail an unsere Fahrschule.
Ihr Team der Fahrschule Möhle