Allerlei der Umsatzsteuer Teil I
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Allerlei der Umsatzsteuer Teil I
Lerninsel Umsatzsteuer-Allerlei Umsatzsteuer Übungsfall 1: Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt umsatzsteuerlich unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften! Jim Beam betreibt in Berlin einen Handel mit selbsthergestellten Fahrrädern. Er erhält für den Transport von neuen Fahrradrahmen von einer polnischen Spedition, mit Sitz in Warschau (Polen), für die Anlieferung eine Rechnung in Höhe von 500 €. Übungsfall 2: Wer ist in den nachfolgenden Fällen a) Steuerschuldner (mit §-Angabe) ? b) Wann entsteht die Umsatzsteuer (mit §-Angabe) ? 1. Der italienische Kfz-Händler Luigi Capriola (Rom) verkauft am 05.07.01 an den deutschen Privatkunden Johnny Walker (Berlin) einen neuen Pkw für 20.000,00 € netto. Walker erhält den Pkw am 19.07.01. Die Rechnung wird von Capriola am 02.08.01 erstellt. 2. Der in Berlin ansässige Bauunternehmer Jack Daniels hat den Auftrag erhalten, in Potsdam ein Bürogebäude zu errichten. Lieferung und Einbau der Fenster und Türen lässt Daniels im August 01 von einem polnischen Subunternehmer ausführen. Die Rechnung wird im Oktober 01 ausgestellt. Übungsfall 3: Der Gebrauchtwarenhändler B. Trüger e.K. kaufte im März die folgenden Gegenstände von privat an, die er auch im gleichen Monat an Privatpersonen weiterverkaufte: Anzahl 1 1 1 1 Gegenstand Ölgemälde Biedermeierkommode Flachbildschirm Standuhr Ankaufspreis 450,00 250,00 150,00 600,00 Verkaufspreis 400,00 400,00 200,00 1.000,00 a) Ermitteln Sie die Umsatzsteuertraglast nach der Einzeldifferenzbesteuerung. b) Begründen Sie, bei welchen Gegenständen B. Trüger auch die Gesamtdifferenzbesteuerung durchführen könnte. c) Könnte B. Trüger beim Verkauf der Gegenstände an Privatpersonen auch Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellen? © Fachbereich Steuern Lerninsel Umsatzsteuer-Allerlei Umsatzsteuer Lösungen: Übungsfall 1: Leistungserbringer: Spedition Polen Sonstige Leistung § 3 (9) Ort: Berlin § 3a (2) steuerbar § 1 (1) Nr. 1 Steuerschuldner: Jim Beam – Übergang der Steuerschuld gemäß § 13b (1) BMGL: 500,00 € § 10 (1) USt: 95,00 € (19%) § 12 (1) VoSt: 95,00 € § 15 (1) Nr. 4 Übungsfall 2: 1. Innergemeinsch. Erwerb neuer Fahrzeuge § 1b UStG a) Steuerschuldner ist Johnny Walker gem. § 13a(1) Nr.2 b) Steuer entsteht am Tag des Erwerbs 19.07.01 gem. § 13(1) Nr.7 2. Werklieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmers § 13b (2) Nr.1 Leistungserbringer: Subunternehmer Polen Werklieferung § 3 (4) Ort: Potsdam § 3 (7) steuerbar § 1 (1) Nr. 1 a) Steuerschuldner ist Jack Daniels gem. § 13b (5) S.1 b) Steuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats 30.09.01 gem. § 13b (2) Nr.1 Übungsfall 3: a) Bemessungsgrundlagen gem. § 25a (3) UStG Gegenstand Ölgemälde Biedermeierkommode Flachbildschirm Standuhr Traglast EK 450,00 250,00 150,00 600,00 VK 400,00 400,00 200,00 1.000,00 Differenz - 50,00 150,00 50,00 400,00 100 % 0,00 126,05 42,02 336,13 19 % 0,00 23,95 7,98 63,87 95,80 b) Gemäß § 25a (4) S.2 darf der Einkaufspreis 500,00 € nicht übersteigen, d.h. Ölgemälde, Kommode und Flachbildschirm c) Gemäß § 14a (6) S.2 i.V.m. § 25a (3) u. (4) darf er keine USt auf der Rechnung ausweisen. © Fachbereich Steuern