Personen Größe in qm Kaltmiete Warmmiete 1 50 412,50 477,50 2
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Personen Größe in qm Kaltmiete Warmmiete 1 50 412,50 477,50 2
1. Vorgaben Das Jobcenter orientiert sich bei der Bewilligung der Mietkosten-Übernahme für eine Wohnung insbesondere an der Größe des Wohnraums und der Kaltmiete pro Person. Solange sich die Heizkosten im Rahmen halten, wird eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte zumeist akzeptiert. Hilfreich kann ein Begleitschreiben mit Hinweis auf besondere Bedingungen sein, z.B. wenn die Wohnung möbliert oder ein Familienmitglied krank, traumatisiert oder behindert ist (ärztliches Attest). Personen 1 2 3 4 5 6 7 Größe in qm 50 65 80 95 110 125 140 Kaltmiete 412,50 536,25 660,00 783,75 907,50 1031,25 1155,00 Warmmiete 477,50 620,75 764,00 907,25 1050,50 1193,75 1337,00 QUELLE: http://koelner-syrienhilfe.de/wp-content/uploads/2015/03/Wegweiser-Wohnungssuche.pdf 2. Wohnungssuche Hilfreiche Filtermöglichkeiten für die individuelle Wohnungssuche bieten die OnlineBörsen, wo man nach Stadtteilen, maximalem Mietpreis und Wohnraumgröße suchen kann, aber auch ganz gezielt z.B. Maklerangebote (provisionsfrei) herausnehmen kann. Außerdem kann man ein eigenes Profil anlegen und wird auf Wunsch direkt über neue Angebote via Email informiert. ImmobilienScout24 - Marktführer mit den weitaus meisten Angeboten Immonet Immowelt Kalaydo ebay Bei ImmobilienScout24 bietet sich an, nach entsprechender Filterung für die interessanten Wohnungen den Anbieter zu kontaktieren und in dem sich öffnenden Fenster einmalig die Kontaktdaten eingibt (die Kontaktdaten bleiben erhalten auch bei folgenden Anfragen). Unter dem Vermerk „Besichtigungstermin ist erwünscht“ ließe sich beispielsweise folgender Text per copy – paste einfügen: Besichtigungstermin ist erwünscht. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin über ImmobilienScout24 auf Ihr Inserat aufmerksam geworden und möchte auf diesem Wege mein Interesse an Ihrer Wohnung bekunden. Ich bin anerkannter Flüchtling und komme aus Stadt in Land. Vor ? Monaten musste ich meine Heimat aufgrund des dort herrschenden Bürgerkriegs verlassen. Derzeit suche ich nach einer dauerhaften Wohnung in Köln. Das Jobcenter hat die grundsätzliche Übernahme der Mietkosten zugesichert, die gerne auch direkt vom zuständigen Jobcenter an Sie überwiesen werden können. Eine schuldenfreie Schufa-Auskunft werde ich Ihnen auf Wunsch vorlegen. Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen, Name Häufig werden viele Interessenten zu einem gemeinsamen Besichtigungstermin eingeladen. Es kann daher hilfreich sein, in der Email-Antwort auf die besondere Situation Flüchtling – Land aufmerksam zu machen und sich beim Besichtigungstermin vorzustellen, darauf Bezug zu nehmen und vielleicht ein kurzes Gespräch einzuleiten. Viele Vermieter erwarten die Vorlage einer Schufa-Auskunft, eine Beurteilung zur Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Interessenten. Die Auskunft ist für jeden einmal pro Jahr kostenlos, Achtung Bauernfänger: im Formular nicht die Bankverbindungen eingeben und nicht Alternativ ankreuzen! (QUELLE: http://koelner-syrienhilfe.de/wp-content/uploads/2015/03/Wegweiser-Wohnungssuche.pdf) 5. Zusage 3. Wohnungsbesichtigung: Bei der Wohnungsbesichtigung möchte der Vermieter oft einiges über den Interessenten wissen (z. B Deutschkenntnisse, Beruf im Heimatland, Begleitung durch Ehrenamtliche, wer ist ansprechbar bei Verständigungsproblemen oder Problemen während des Mietverhältnisses). Es ist immer gut auf solche Fragen vorbereitet zu sein. Vorsicht:bei zu persönlichen Fragen (z.B. in Bezug auf Krankheit, oder nach Fluchtgründen, das ist datenschutzrechtlich heikel!) Es ist gut zur Besichtigung das Mietangebot (anbei) Kautionsbescheinigung (anbei) mitzunehmen und direkt vom Vermieter ausfüllen zu lassen. 4. Ausgefülltes Mietangebot beim Leistungsträger einreichen (Sozialamt oder Jobcenter- am Besten den Leistungsbescheid des Flüchtlings einsehen, dann sieht man wer zuständig ist und welche Adresse) damit die Mietkostenanerkenntnis (Übernahmegarantie der Mietzahlung) ausgestellt wird. ( Beim Sozialamt geschieht dies meistens am gleichen Tag, beim Jobcenter kann das bis zu zwei Wochen dauern). Gleichzeitig die sozialhilferechtliche Notwendigkeit zum Umzug (Bescheinigung über Erlaubnis zum Umzug) mitgeben lassen 5. Kautionsantrag gemeinsam mit der Mietkostenanerkenntnis beim Wohnungsamt Ottmar Pohl Platz 1 einreichen (Antrag anbei). Für den Antrag müssen Kopien der Ausweise, Mietangebot, Mietkostenanerkenntnis, Kautionsbescheinigung vom Vermieter, die Notwendigkeitsbescheinigung zum Umzug, der Leistungsbescheid und die Steueridentifikationsnummer und erwachsenen Haushaltsangehörigen Unterschriften des Antrages aller miteingereicht werden. In der Regel muss nach ca. 3 Tagen die Kautionszusage im Wohnungsamt abgeholt werden. 6. Mietvertrag: Mietkostenanerkenntnis und Kautionszusage beim Vermieter in Kopie abgeben. Mit diesen Unterlagen kann der Vermieter den Mietvertrag mit dem Flüchtling abschließen. Am besten den Mietvertrag und die Hausordnung mit einem Dolmetscher gemeinsam dem Flüchtling erklären, damit es nicht zu Problemen mit der Hausgemeinschaft auf Grund von Unwissenheit kommt (z.B. Mülltrennung, Ruhezeiten, Putzplan Flur etc.) Ganz wichtig: (Dauerauftrag für die Miete bei der Bank einrichten!!!) 7. Antrag auf Erstausstattung einreichen: Gemeinsam mit dem Mietvertrag kann der Antrag auf Erstausstattung (anbei) beim Leistungsträger eingereicht werden. Beim Sozialamt erhält man das Geld häufig sofort, beim Jobcenter kann das bis zu 6 Wochen dauern (in der Regel 2-3 Wochen). Es wird zudem nach dieser längeren Bearbeitungszeit auch erst der Gutschein für die Elektrogeräte (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) ausgehändigt, der bei einer Firma in Porz eingereicht werden muss. Danach dauert es wieder ca. 2 Wochen bis die Geräte geliefert und angeschlossen werden. 3 Vorsicht: Wenn bei Mietbeginn die private Mietwohnung schon vom Leistungsträger bezahlt wird, aber der Flüchtling wegen fehlender Erstausstattung nicht aus dem Heim ausziehen kann und dort noch weiterhin wohnt, bekommen die Flüchtlinge häufig die doppelten Unterbringungskosten für das Wohnheim in Rechnung gestellt. Daher frühzeitig die Sozialarbeiterin im Heim über die Verzögerung des Auszugs informieren! 8. Wohnungsübergabe: Nachdem man im Übergabeprotokoll den Stromzähler und den Stromzählerstand erhalten hat, am besten gemeinsam mit dem Flüchtling bei Rheinenergie Strom anmelden (Strom wird immer vom Mieter selbst bezahlt und wird nicht vom Leistungsträger erstattet). 9. Ummelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Mietbeginn muss die Ummeldung der neuen Adresse beim Bürgeramt unter Vorlage des Mietvertrags erfolgen, es wird dann eine neue Meldebescheinigung ausgehändigt Vorsicht: Neue Meldebescheinigung muss unbedingt bei der Ausländerbehörde eingereicht werden.