Personen Größe in qm Kaltmiete Warmmiete 1 50 412,50 477,50 2

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Personen Größe in qm Kaltmiete Warmmiete 1 50 412,50 477,50 2
1. Vorgaben
Das Jobcenter orientiert sich bei der Bewilligung der Mietkosten-Übernahme für eine
Wohnung insbesondere an der Größe des Wohnraums und der Kaltmiete pro Person.
Solange sich die Heizkosten im Rahmen halten, wird eine geringfügige Überschreitung
der Richtwerte zumeist akzeptiert. Hilfreich kann ein Begleitschreiben mit Hinweis auf
besondere Bedingungen sein, z.B. wenn die Wohnung möbliert oder ein
Familienmitglied krank, traumatisiert oder behindert ist (ärztliches Attest).
Personen
1
2
3
4
5
6
7
Größe in qm
50
65
80
95
110
125
140
Kaltmiete
412,50
536,25
660,00
783,75
907,50
1031,25
1155,00
Warmmiete
477,50
620,75
764,00
907,25
1050,50
1193,75
1337,00
QUELLE: http://koelner-syrienhilfe.de/wp-content/uploads/2015/03/Wegweiser-Wohnungssuche.pdf
2. Wohnungssuche
Hilfreiche Filtermöglichkeiten für die individuelle Wohnungssuche bieten die OnlineBörsen,
wo man nach Stadtteilen, maximalem Mietpreis und Wohnraumgröße suchen kann, aber
auch ganz gezielt z.B. Maklerangebote (provisionsfrei) herausnehmen kann. Außerdem
kann
man ein eigenes Profil anlegen und wird auf Wunsch direkt über neue Angebote via
Email
informiert.
 ImmobilienScout24 - Marktführer mit den weitaus meisten Angeboten
 Immonet
 Immowelt
 Kalaydo
 ebay
Bei ImmobilienScout24 bietet sich an, nach entsprechender Filterung für die
interessanten
Wohnungen den Anbieter zu kontaktieren und in dem sich öffnenden Fenster einmalig
die Kontaktdaten eingibt (die Kontaktdaten bleiben erhalten auch bei folgenden
Anfragen). Unter dem Vermerk „Besichtigungstermin ist erwünscht“ ließe sich
beispielsweise folgender Text per copy – paste einfügen:
Besichtigungstermin ist erwünscht.
1
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin über ImmobilienScout24 auf Ihr Inserat aufmerksam geworden und möchte auf
diesem Wege mein Interesse an Ihrer Wohnung bekunden. Ich bin anerkannter
Flüchtling und komme aus Stadt in Land. Vor ? Monaten musste ich meine Heimat
aufgrund des dort herrschenden Bürgerkriegs verlassen. Derzeit suche ich nach einer
dauerhaften Wohnung in Köln. Das Jobcenter hat die grundsätzliche Übernahme der
Mietkosten zugesichert, die gerne auch direkt vom zuständigen Jobcenter an Sie
überwiesen werden können. Eine schuldenfreie Schufa-Auskunft werde ich Ihnen auf
Wunsch vorlegen.
Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen, Name
Häufig werden viele Interessenten zu einem gemeinsamen Besichtigungstermin
eingeladen. Es kann daher hilfreich sein, in der Email-Antwort auf die besondere
Situation Flüchtling – Land aufmerksam zu machen und sich beim Besichtigungstermin
vorzustellen, darauf Bezug zu nehmen und vielleicht ein kurzes Gespräch einzuleiten.
Viele Vermieter erwarten die Vorlage einer Schufa-Auskunft, eine Beurteilung zur
Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Interessenten. Die Auskunft ist für jeden einmal pro
Jahr kostenlos, Achtung Bauernfänger: im Formular nicht die Bankverbindungen
eingeben und nicht Alternativ ankreuzen!
(QUELLE: http://koelner-syrienhilfe.de/wp-content/uploads/2015/03/Wegweiser-Wohnungssuche.pdf)
5. Zusage
3. Wohnungsbesichtigung:
Bei der Wohnungsbesichtigung möchte der Vermieter oft einiges
über den
Interessenten wissen (z. B Deutschkenntnisse, Beruf im Heimatland, Begleitung durch
Ehrenamtliche, wer ist ansprechbar bei Verständigungsproblemen oder Problemen
während des Mietverhältnisses). Es ist immer gut auf solche Fragen vorbereitet zu sein.
Vorsicht:bei zu persönlichen Fragen (z.B. in Bezug auf Krankheit, oder nach
Fluchtgründen, das ist datenschutzrechtlich heikel!)
Es ist gut zur Besichtigung das

Mietangebot (anbei)

Kautionsbescheinigung (anbei)
mitzunehmen und direkt vom Vermieter ausfüllen zu lassen.
4. Ausgefülltes Mietangebot beim Leistungsträger einreichen (Sozialamt oder
Jobcenter- am Besten den Leistungsbescheid des Flüchtlings einsehen, dann sieht man
wer zuständig ist und welche Adresse)

damit die Mietkostenanerkenntnis (Übernahmegarantie der Mietzahlung)
ausgestellt wird. ( Beim Sozialamt geschieht dies meistens am gleichen Tag, beim
Jobcenter kann das bis zu zwei Wochen dauern).

Gleichzeitig die sozialhilferechtliche Notwendigkeit zum Umzug
(Bescheinigung über Erlaubnis zum Umzug) mitgeben lassen
5. Kautionsantrag gemeinsam mit der Mietkostenanerkenntnis beim Wohnungsamt
Ottmar Pohl Platz 1 einreichen (Antrag anbei). Für den Antrag müssen Kopien der

Ausweise,

Mietangebot,

Mietkostenanerkenntnis,

Kautionsbescheinigung vom Vermieter,

die Notwendigkeitsbescheinigung zum Umzug,

der Leistungsbescheid und die

Steueridentifikationsnummer und
erwachsenen Haushaltsangehörigen
Unterschriften
des
Antrages
aller
miteingereicht werden. In der Regel muss nach ca. 3 Tagen die Kautionszusage
im Wohnungsamt abgeholt werden.
6. Mietvertrag: Mietkostenanerkenntnis und Kautionszusage beim Vermieter in Kopie
abgeben. Mit diesen Unterlagen kann der Vermieter den Mietvertrag mit dem Flüchtling
abschließen. Am besten den Mietvertrag und die Hausordnung mit einem Dolmetscher
gemeinsam dem Flüchtling erklären, damit es nicht zu Problemen mit der
Hausgemeinschaft auf Grund von Unwissenheit kommt (z.B. Mülltrennung, Ruhezeiten,
Putzplan Flur etc.)
Ganz wichtig: (Dauerauftrag für die Miete bei der Bank einrichten!!!)
7. Antrag auf Erstausstattung einreichen: Gemeinsam mit dem Mietvertrag kann der
Antrag auf Erstausstattung (anbei) beim Leistungsträger eingereicht werden. Beim
Sozialamt erhält man das Geld häufig sofort, beim Jobcenter kann das bis zu 6 Wochen
dauern (in der Regel 2-3 Wochen). Es wird zudem nach dieser längeren
Bearbeitungszeit auch erst der Gutschein für die Elektrogeräte (Herd, Kühlschrank,
Waschmaschine) ausgehändigt, der bei einer Firma in Porz eingereicht werden muss.
Danach dauert es wieder ca. 2 Wochen bis die Geräte geliefert und angeschlossen
werden.
3
Vorsicht: Wenn bei Mietbeginn die private Mietwohnung schon vom Leistungsträger
bezahlt wird, aber der Flüchtling wegen fehlender Erstausstattung nicht aus dem Heim
ausziehen kann und dort noch weiterhin wohnt, bekommen die Flüchtlinge häufig die
doppelten Unterbringungskosten für das Wohnheim in Rechnung gestellt. Daher
frühzeitig die Sozialarbeiterin im Heim über die Verzögerung des Auszugs informieren!
8. Wohnungsübergabe: Nachdem man im Übergabeprotokoll den Stromzähler und
den Stromzählerstand erhalten hat, am besten gemeinsam mit dem Flüchtling bei
Rheinenergie Strom anmelden (Strom wird immer vom Mieter selbst bezahlt und wird
nicht vom Leistungsträger erstattet).
9. Ummelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Mietbeginn muss die Ummeldung der
neuen Adresse beim Bürgeramt unter Vorlage des Mietvertrags erfolgen, es wird dann
eine neue Meldebescheinigung ausgehändigt
Vorsicht: Neue Meldebescheinigung muss unbedingt bei der Ausländerbehörde
eingereicht werden.