Was tun bei Verdacht auf einen gefälschten Impfpass? Ein Impfpass
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Was tun bei Verdacht auf einen gefälschten Impfpass? Ein Impfpass
Was tun bei Verdacht auf einen gefälschten Impfpass? Ein Impfpass ist verdächtig, wenn ...die Daten des Tieres nicht, falsch oder mit Rechtschreibfehlern ausgefüllt sind; ...das Geburtsdatum nicht mit dem von Ihnen geschätztem Alter übereinstimmt; ...Das Tier mit 8 Wochen (oder jünger) schon 2 Grundimmunisierungen im Pass eingetragen hat (Puppyimpfung ausgenommen); ...kein Chip vorhanden ist, jedoch ein EU-Heimtierausweis; ...ein serbischer Impfpass mit einem Hund, der jünger als 7 Monate alt ist (oder anderes Drittland, dass nicht namentlich im Anhang II VO (EG) Nr. 998/2003 genannt ist*); ...ein Tier aus dem EU- Ausland mit nationalem Impfpass ohne EU-Heimtierausweis eingeführt wurde; ( außer der Besitzer kann 1. das harmonisierte Einfuhrzertifikat im Original (bei Reiseverkehr, oder eine vom Grenztierarzt beglaubigte Kopie bei Handel (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/874/EU) oder 2. aus Drittländern, die genannt sind*, unter 3 Monaten eine Einfuhrbewilligung des BM für BMG, Veterinärverwaltung vorlegen) ... im Besitzerfeld kein Name und keine Adresse eingetragen ist; (Anmerkung: Leider wird das Feld mit den Besitzerdaten auch bei seriösen inländischen Züchtern vor der Vergabe vom Tierarzt oft nicht ausgefüllt. Lege artis ist der Züchter als erster Besitzer IMMER VOM TIERARZT, der den Wurf chippt und die Pässe abgibt, ohne Ausnahme einzutragen. Dies sollte in Zukunft als Qualitätskriterium gegenüber importierten Billigwelpen ungewisser Herkunft propagiert werden. * Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr aus Drittstaaten, die namentlich im Anhang II der VO (EG) Nr. 998/2003 genannt sind: en, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Weißrussland, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, St. Lucia, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien Marianen, Puerto Rico und Amerikanische Jungferninseln), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna sowie Mayotte. Vorgehen bei Verdacht: 1.) Informieren Sie den Besitzer über den Verdacht. Klären Sie den Besitzer über die höchstwahrscheinlich nicht oder fehlerhaft durchgeführten Impfungen auf, die zu einem unzureichenden Impfschutz führen können. Bieten Sie im Zweifelsfall eine Titermessung an, um Klarheit zu schaffen (und um nicht unnötigerweise zu oft zu impfen). 2.) Kopieren oder fotografieren Sie den gefälschten EU-Heimtierausweis zu Dokumentationszwecken und stellen Sie KEINEN neuen Pass aus. Übernehmen Sie KEINE Impfeinträge, wenn Sie diese nicht bestätigen können. Wenn die Echtheit der Impfeinträge bezweifelt wird, kann eine Titermessung Klarheit schaffen. 3.) Der ortsansässige Amtstierarzt ist zu verständigen. (Informationen über das weitere Vorgehen der Behörden noch in Bearbeitung) 4.) Sie haben die Möglichkeit im Rahmen des Illegale-Welpen-Projekts der Tierärztekammer die Daten der Kammer ANONYM zukommen zulassen. Folgen Sie dem Link: https://www.soscisurvey.de/InzidenzParvoStaupe Auch Fotos der EU-Pässe können an die TÄK an folgende e-mailadresse geschickt werden: [email protected] Die Fotos werden vertraulich behandelt und anonymisiert. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag um nähere Informationen zur derzeitigen Situation zu sammeln. Wir halten Sie über die Ergebnisse am Laufenden! Es ist uns bewusst, dass viele Fragen noch unzureichend geklärt sind. Für Fragestellungen und Kritik stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung! Bitte richten Sie Ihre Anfragen bitte ebenfalls an die obengenannte e-mailadresse. Dr. Barbara Wieser, Vizepräsidentin