1_PG_09b_Technischer Bericht

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1_PG_09b_Technischer Bericht
Politische Gemeinde
Wolfenschiessen
Siedlungsentwässerungsreglement (SER)
Gestaltung der Betriebsgebühren
Technischer Bericht
Projekt-ID: 0978
Stansstad, im Juli 2013
Gemeinde Wolfenschiessen
Berechnung Abwassergebühren
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 1
1 Finanzierungsmodell ........................................................................................... 2
1.1 Heutige Gebührengestaltung......................................................................... 2
1.2 Zukünftige Gebührengestaltung .................................................................... 2
1.2.1 00 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) ................................. 3
1.2.2 10 Jährliche Werterhaltungskosten ......................................................... 5
1.2.3 20 ARA Rotzwinkel ................................................................................. 5
1.2.4 30 Betrieblicher Kanalunterhalt ............................................................... 6
1.2.5 40 Investitionskosten GEP ...................................................................... 7
1.2.6 50 Allgemeiner Aufwand ......................................................................... 7
1.2.7 60 Anschlussgebühren ........................................................................... 7
1.2.8 70 Betriebsgebühren............................................................................... 7
1.2.9 80 Rückstellungen .................................................................................. 8
1.2.10
Jährliche Betriebsgebührenerhöhung .................................................. 8
2 Gebührenberechnung (Betriebsgebühren) .......................................................... 9
2.1 Grundlagen.................................................................................................... 9
2.2 Gebührenberechnung.................................................................................... 9
2.2.1 Vorgehen der Gebührenberechnung ...................................................... 9
3 Schlussbemerkung ............................................................................................ 11
Anhang
•
Finanzierungsmodell Seite 1und 2 (Excel-Datei, Finanzierungsmodell 80.xls)
•
Gebührenberechnung Seite 1 (Register Gebührenberechnung.xls)
•
Statistische Daten / Widerbeschaffungswert
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Gemeinde Wolfenschiessen
1
Berechnung Abwassergebühren
Finanzierungsmodell
Grundsätzlich sind die Abwasseranlagen allein über die Gebühren zu finanzieren. Der Festlegung der Gebühren kommt daher eine grosse Bedeutung zu.
Die Festlegung der Gebührenhöhe beinhaltet daher auch immer politischen
Zündstoff. Die Verantwortlichen sind daher gut beraten über die Zusammensetzung oder die Gestaltung der Gebühren gut informiert zu sein. Wir haben
daher ein Finanzierungsmodell entwickelt, das auch auf die politische Akzeptanz gebührend Rücksicht nimmt.
1.1
Heutige Gebührengestaltung
Man unterscheidet heute zwischen Anschlussgebühren und Betriebsgebühren.
Die Anschlussgebühren werden einmalig belastet und zwar mit der Erstellung
eines Neubaus oder allenfalls einer Erweiterungsbaute und dienen für die Erstellung der Abwasseranlagen.
Die Betriebsgebühren werden den angeschlossenen Grundeigentümern jährlich belastet und dienen zur Deckung der jährlich anfallenden Abwasserkosten.
1.2
Zukünftige Gebührengestaltung
Die Anschlussgebühren werden infolge kleinerer Bautätigkeit in den nächsten
Jahrzehnten abnehmen. Sie sollen aber nach wie vor für die Erstellung zukünftiger Abwasseranlagen verwendet werden.
In der Bestimmung der zukünftigen Betriebsgebühren herrscht allgemein, und
dies auch bei Fachleuten, eine grosse Unsicherheit. Im Prinzip ist die Höhe
der Betriebsgebühren einfach zu ermitteln. Für Wolfenschiessen müssen folgende Positionen ermittelt und addiert werden.
•
•
•
•
•
•
00
10
20
30
40
50
jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen)
jährliche Werterhaltungskosten
ARA Rotzwinkel
Kontrolle und Unterhalt
Investitionskosten GEP
Allgemeiner Aufwand
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Berechnung Abwassergebühren
1.2.1 00 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen)
Um es vorwegzunehmen, der alles entscheidende Punkt ist die Behandlung der jährlichen Erneuerungskosten.
Die Erstellung der bestehenden Abwasserlagen wurde bis heute von den Anschlussgebühren, teilweise auch Steuergelder sowie mit einem beachtlichen
Teil von Kantons- und Bundesbeiträge finanziert. Die bisherige Finanzierung
hat zur Folge, dass die Abwasseranlagen heute praktisch abgeschrieben sind.
Es fallen keine Zins- und Amortisationsbeträge mehr an, was die Betriebsgebühren nicht unwesentlich entlastet. Dies mag wirtschaftlich ein Vorteil sein,
hingegen besteht die Gefahr, dass man vergisst, welches Kapital die bestehenden Anlagen bilden.
Die bestehenden Abwasseranlagen, die im Besitz der Gemeinde sind, haben
wir im Finanzierungsmodell mit Fr. 14.4 Mio. eingesetzt. Leider ist der Zustand
der Anlagen nur zum Teil sichtbar. Wenn beim Schulhaus oder Gemeindehaus
nach 30 Jahren die Fassade abblättert, wird niemand Einwände haben, wenn
die Behörde eine Sanierung der Fassade anordnet.
Wie sieht es aber bei den Kanalisationen aus?
Die Kanalisationsleitungen werden täglich vom Abwasser durchflossen. Das
Abwasser führt diverse Stoffe, mehr oder weniger aggressive, mit sich. Das
Leitungsinnere besteht aus einem Klima von bis zu 100 % Luftfeuchtigkeit und
ist mit aggressiven Gasen durchsetzt. Warum sollten Kanalisationsleitungen
weniger unterhalten werden, als oberirdische Bauten.
Unter Fachleuten wird mit einer Lebenserwartung der Kanalisationen von ca.
60 bis 80 Jahren gerechnet. Inzwischen ist man sich einig, dass diese Lebenserwartung nur erreicht werden kann, wenn die Leitungen gezielt unterhalten werden. Mit einem seriösen Unterhalt und gezielten Sanierungsarbeiten
kann erwartungsgemäss die Lebenserwartung erhöht werden. Eines Tages
muss aber die Leitung mit einer neuen Leitung ersetzt werden. Zu beachten ist
aber auch, dass für die Finanzierung der neuen Leitungen keine Kantons- und
Bundesbeiträge mehr zu erwarten sind.
Rein rechnerisch, unter Berücksichtigung des heutigen Alters und einer Lebenserwartung von rund 80 Jahren müssten die Abwasseranlagen der Gemeinde Wolfenschiessen ab spätestens 2060 sukzessive erneuert werden,
was einem Erneuerungswert von ca. Fr. 14.4 Mio. entspricht.
Es stellt sich daher die Frage, wie werden ab 2060 Fr. 14.4 Mio. bereitgestellt.
Es gibt Leute, die sagen, man sollte einen jährlichen Rückstellungsbeitrag einfordern, dass zur gegebenen Zeit die Mittel für die Erneuerung zur Verfügung
stehen. Bei einer Verzinsung von 1.0% müsste die Gemeinde jährlich Fr.
630‘000.-- einfordern, damit im Jahre 2060 der notwendige Betrag zur Verfügung steht.
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Berechnung Abwassergebühren
Es gibt auch Leute, die sagen, die Erneuerung der Anlagen ist Sache der
dannzumaligen Anschliesser und finden es nicht nötig Rückstellungen für die
Erneuerung der Anlagen anzuhäufen. Diese Ansicht wird noch dadurch verstärkt, dass es nicht üblich ist, für die öffentliche Hand Geld einzuziehen, ohne
den genauen Bestimmungsweck und Zeitraum der Verwendung zu kennen.
Diese verschiedenen Ansichten über die Finanzierung der Erneuerungskosten
zeigen, dass die Antwort politisch und nicht technisch gesucht werden muss.
Wir sehen das richtige Mass der Finanzierung in einem Kompromiss der beiden erwähnten Extremfälle. Wir schlagen vor, nicht eine bestimmte Summe für
die jährlichen Betriebskosten einzusetzen, sondern die zukünftigen Mittel zu
bilden, indem man die Gebühren periodisch nach oben anpasst. Das Gebührenmodell sieht vor, dass beim Start der mehrjährigen Erneuerungsphase (ab
2060) ungefähr ein Fünftel der Kapitalmenge angehäuft ist. Das fehlende Kapital muss als Fremdgeld beim Kapitalmarkt aufgenommen, verzinst und amortisiert werden. Mit dieser Methode werden die heutigen Anschliesser entlastet
zu Lasten der Anschliesser im Zeitpunkt der Erneuerung.
Im vorliegenden Finanzierungsmodell mit einem Erneuerungswert von Fr. 14.4
Mio. und einer Anfangsbetriebsgebühr von Fr. 310‘000.-- muss die Betriebsgebühr jährlich um 1.50 % erhöht werden. Mit einer Verzinsung der Rückstellung oder des Kanalisationsfonds würden dann beim Start der Erneuerungsphase - im Jahre 2060 - rund Fr. 3.0 Mio. für die Erneuerung zur Verfügung
stehen. Natürlich wird es politisch sinnvoll sein die Gebühren nicht jährlich um
1.50 % sondern alle 5 Jahre um 7.5 % zu erhöhen.
Entscheidend ist es aber, wie hoch die Anfangsgebühren in der neuen Gebührenordnung festgesetzt werden. Im Modell für die Ermittlung der jährlichen Gebühren kommen wir auf eine Gebühr von 310‘000.--. Setzt man anstelle der Fr.
310‘000.-- die heute bestehende Betriebsgebühr von rund Fr. 200‘000.-- ein,
so steigt die jährliche Gebührenerhöhung von 1.50 % auf 3.0 %. Dabei würde
das Fremdkapital im Jahre 2040 auf Fr. 2.0 Mio. ansteigen.
Im Modell ist unter der Rubrik 00 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) überall Fr. 0.-- einzusetzen
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1.2.2 10 Jährliche Werterhaltungskosten
Mit einem gezielten baulichen Unterhalt wird die Lebenserwartung der Abwasseranlagen erhöht. Die unumgängliche Erneuerung kann zeitlich nach hinten
verschoben werden, was sich positiv auf die Gesamtkosten auswirkt. Wenn
man die hohen Erneuerungskosten weitestgehend auf die nächste Generation
abschiebt, so ist man umso mehr einem effizienten Unterhalt verpflichtet.
Die Umsetzung erfolgt gemäss Unterhaltskonzept der Gemeinde Wolfenschiessen. Das Unterhaltskonzept wird zeigen, wie gross die jährlichen Kosten
wirklich sind. Aus Erfahrungszahlen rechnen wir für die Gemeinde Wolfenschiessen mit jährlichen Werterhaltungskosten von Fr. 100'000.--.
Im Register 10 Jährliche Werterhaltungskosten werden die Unterhaltskosten
ermittelt und in das Finanzierungsmodell übertragen.
1.2.3 20 ARA Rotzwinkel
Die künftigen Betriebskosten der ARA Rotzwinkel in Stans wurden vom Abwasserverband Rotzwinkel berechnet. Die vorgesehen Investitionen müssen
mit langfristigen Darlehen von Gemeinden oder Dritten fremdfinanziert werden.
Die anfallenden Zinskosten der Darlehen sowie die Amortisation der Investitionen werden der ARA-Betriebsrechnung belastet und über den jährlichen Betriebskostenverteiler an die Verbandsgemeinden in Rechnung gestellt. Für die
Gemeinde Wolfenschiessen müssen mit folgenden voraussichtlichen Betriebskosten gerechnet werden.
heute bis
2014 bis
2019 bis
ab 2023
2013
2018
2022
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
104‘656.-162‘700.-198‘120.-212‘710.--
Im Register 20 ARA Rotzwinkel wurden die voraussichtlichen Betriebskosten
übertragen.
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1.2.4 30 Betrieblicher Kanalunterhalt
Unter betrieblichem Kanalunterhalt versteht man alle regelmässig ausgeführten oder ereignisabhängigen Massnahmen, die den Sollzustand einer Abwasseranlage erhalten. Dazu gehören:
•
•
•
•
Kanalreinigung
Kanalfernsehen
Auswertung der Daten
Unterhalt der Sonderbauwerke
Ziel des betrieblichen Kanalunterhalts ist die ständige Betriebsbereitschaft und
–fähigket des gesamten Systems. Für die Umsetzung des betrieblichen Kanalunterhalts schlagen wir die Ausarbeiten eines Unterhaltskonzeptes vor.
Im Register 30 betrieblicher Kanalunterhalt werden die Kosten ermittelt und
automatisch in das Finanzierungsmodell übertragen.
1.2.4.1 Unterhaltskonzept
Wir gehen davon aus, dass die Kanäle periodisch alle 4 Jahre gereinigt werden und alle 12 Jahre mit der Fernsehkamera inspiziert werden. Die Fernsehaufnahmen werden ausgewertet und das Resultat auf einer Kanaldatenbank
festgehalten und die notwendigen Sanierungsarbeiten prioritär bestimmt und
ausgeführt. Dieses Vorgehen bedingt das gesamte Kanalnetz in 4 Zonen zu
unterteilen. Somit sollte zum Beispiel im Jahre 2014 die Zonen 1 gereinigt und
inspiziert werden. Anschliessend können im Jahre 2015 die erforderlichen Sanierungsarbeiten in der Zone 1 erledigt werden. Gleichzeitig wird die Zone 2
gereinigt und inspiziert. Die Auswertung der Zone 2 wird die wichtigsten Sanierungsarbeiten für die Zone 2 ergeben. Sukzessive wird dieses Vorgehen dazu
beitragen, einerseits den jährlichen Betrag zu ermitteln und andererseits wird
das Kanalsystem mit einem angemessenen Aufwand in einen guten Zustand
gebracht.
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Berechnung Abwassergebühren
1.2.5 40 Investitionskosten GEP
Die Investitionskosten sind für Neubauten gedacht und wurden aus dem GEP
Wolfenschiessen entnommen. Ab 2060 wurden bis 2084 die Erneuerungskosten von rund Fr. 14.4 Mio. verteilt.
Die Kosten wurden im Register 40 Investitionskosten GEP übertragen.
2014 bis
2019 bis
2060 bis
ab 2085
2018
2059
2084
Fr. 208‘000.-Fr. 40‘000.-Fr. 600‘000.-Fr. 40‘000.--
1.2.6 50 Allgemeiner Aufwand
Der allgemeine Aufwand ist im Register 50 Allgemeiner Aufwand auf Grund
der laufenden Rechnung zu ermitteln. Er wird dann automatisch in das Finanzierungsmodell übertragen.
1.2.7 60 Anschlussgebühren
Die Anschlussgebühren wurden im Register 60 Anschlussgebühren auf Grund
vergangener Jahre gemittelt und in das Finanzierungsmodell übertragen.
1.2.8 70 Betriebsgebühren
Die Betriebsgebühren können analog den Anschlussgebühren im Register 70
Betriebsgebühren gemittelt werden. Die Übertragung ins Finanzmodell kann
ebenfalls automatisiert werden. Bis zur Bestimmung der neuen Betriebsgebühren wird der Betrag von Hand in der Spalte 2014 eingetragen. Die Werte von
2015 und folgende werden automatisch mit der gewählten jährlichen Gebührenerhöhung berechnet.
In der Excel Datei Gebührenberechnung wurden die Gebühreneinnahmen mit
310‘000.-- veranschlagt. Setzt man diesen Betrag in der Rubrik 80 ein, so
müssen die Betriebsgebühren jährlich um 1.50 % erhöht werden, damit im
Jahre 2060 etwa ein Fünftel der benötigten Erneuerungskosten als Rückstellung vorhanden sind. Werden die Gebühren etwa mit 200‘000.-- eingesetzt, so
muss die jährliche Gebührenerhöhung mit 3.2 % eingesetzt werden damit die
Mittel im gewünschten Mass erreicht werden.
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Berechnung Abwassergebühren
1.2.9 80 Rückstellungen
In dieser Rubrik wurden die vorhandenen Rückstellungen von Fr. 750‘000 eingetragen. Dieser Betrag wird für das erste Betriebsjahr als Einnahme verbucht.
1.2.10
Jährliche Betriebsgebührenerhöhung
Die prozentuale jährliche Betriebsgebührenerhöhung kann gewählt werden.
Sie ist mit 1.50 % eingesetzt. Erhöht man die Prozentzahl, so hat dies eine Erhöhung des vorhandenen Kapitals zur Folge.
Beispiel:
Jährliche Gebührenerhöhung
Vorhandenes Kapital
Im Jahr
In Prozenten
2020
2040
2060
1.00
-240‘000
-660‘000
450‘000
1.50
-200‘000
70‘000
3'000’000
2.00
-170‘000
1‘000‘000
6'200’000
2.50
-140‘000
2'000’000
9'800’000
Man sieht aus obiger Tabelle, dass schon eine kleine Änderung im Prozentsatz sich sehr stark auf die Kapitalbildung auswirkt.
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Berechnung Abwassergebühren
2
Gebührenberechnung (Betriebsgebühren)
2.1
Grundlagen
Grundlage für das Modell der Gebührenberechnung ist die Gebührenverordnung Anhang 2 des Siedlungsentwässerungsreglements. Dabei werden folgende Werte angenommen:
•
•
•
•
•
•
Art. 5 Grundgebühr für Schmutzwasseranschluss
Art. 7 Betriebsgebühr für Schmutzabwasser
Art. 8 Regenabwasser, Einleitung in Mischsystem
Art. 8 Regenabwasser, Einleitung Regenwasserleitung
Art. 8 Regenabwasser, Retention mit Überlauf
Art. 8 Regenabwasser in private Versickerungsanlagen
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
80.00
1.50 / m3
1.50 / m3
0.60 / m3
0.30 / m3
gratis
Für die Berechnung der ablaufwirksamen Fläche wurden die Parzellenwerte
aus der Datenbank der GIS Daten AG, Stans verwendet.
2.2
Gebührenberechnung
Mit der Excel-Tabelle können die Gebühreneinnahmen abgeschätzt werden.
Mit der Gebührenberechnung können die Regenabwassergebühren und die
Schmutzwassergebühren nicht parzellenweise ermittelt werden. Die Berechnung erfolgt pauschal über die gesamte Gemeinde.
2.2.1 Vorgehen der Gebührenberechnung
Variable Grössen
Wassermenge in m3 / Jahr
Es ist die Wassermenge gemäss Wasserzähler der
angeschlossenen Eigentümer einzusetzen. Da in
Wolfenschiessen zurzeit noch keine Wasserzähler
installiert sind, musste die Wassermenge abgeschätzt werden.
Kubikmeterpreis für Schmutzwasser
Mit dem Eintrag des Kubikmeterpreises werden die
Schmutzwassergebühren berechnet.
Eingesetzter Wert
125'000 m3 / Jahr
Fr. 1.50 / m3
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Berechnung Abwassergebühren
Variable Grössen
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird automatisch in alle Parzellen
übertragen und beeinflusst das Schlussresultat.
Eingesetzter Wert
Fr. 80.00
Regenabwasser
Es werden drei mögliche Anschlussmöglichkeiten unterschieden:
Anschluss an das Mischsystem.
In diesem Fall wird auch das Regenabwasser zur
ARA geleitet, die Regenabwassergebühr ist damit
am gleich hoch wie der Kubikmeter Schmutzwasser.
Einleitung in Schmutzabwaserleitung
Fr. 1.50 / m3
Anschluss an eine Regenwasserleitung
Dort wo die Möglichkeit besteht Schmutz- und Regenabwasser zu trennen und der ARA fern zuhalten,
beträgt die Gebühr rund 40 % vom Einleitungspreis
ins Mischsystem.
Einleitung in Regenabwasserleitung
Fr. 0.60 /m3
Versickerung des Regenwassers
Für die Versickerung muss der Anschliesser auf seine private Kosten eine vorschriftsgemässe Versickerungsanlage erstellen. Deshalb wird auf eine Regenwassergebühr verzichtet.
Einleitung in private Versickerung ohne Überlauf
Fr. 0.00 / m3
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3
Berechnung Abwassergebühren
Schlussbemerkung
Das vorliegende Finanzierungsmodell bildet die Basis für die zukünftige Gestaltung der Abwassergebühren. In rund 45 Jahren muss ein Grossteil der
Abwasseranlagen erneuert werden. Dabei sind mit Gesamtinvestitionen von
rund Fr. 14.4 Millionen zu rechnen.
Das Finanzierungsmodell geht im Jahre 2014 mit Betriebsgebühren von Fr.
310'000. – aus. Mit einer jährlichen Gebührenerhöhung von 1.5% erreicht man
im Jahr 2060 ein Kapital von rund Fr. 3‘000'000.--. Dabei werden die jährlichen
Betriebsgebühren von Fr. 310‘000 auf rund Fr. 600‘000 ansteigen. Die restlichen Wiederbeschaffungskosten müssen mit Fremdkapital finanziert werden.
Auf der beiliegenden Grafik ist die langfristige Gebühren- und Kapitalentwicklung ersichtlich.
Wir empfehlen, die Abwasseranlagen so zu unterhalten, dass sie nach Möglichkeit noch länger als 45 Jahre ihren Dienst versehen.
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Gemeinde Wolfenschiessen
Berechnung Abwassergebühren
ANHANG
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Tobler + Fuchs AG, Stansstad
Finanzierungmodell Wolfenschiessen: Lebensdauer der Kanäle 80 Jahre
0
Werterhaltung/Betriebsgebühren/ Finanzierung Kanalnetz
Jährliche Kosten der Siedlungsentwässerung von Wolfenschiessen
Art
0
10
20
30
40
50
Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen)
KN + KS + SB
Jährliche Werterhaltungskosten
Betriebskosten ab 2014
ARA Rotzwinkel
Kontrolle + Unterhalt
Investitionskosten GEP
Allgemeiner Aufwand
100
Total jährliche Kosten der Siedlungsentwässerung
2014
0.00
100'000.00
162'000.00
30'000.00
208'000.00
40'000.00
2015
0.00
100'000.00
162'000.00
30'000.00
208'000.00
40'000.00
2016
0.00
100'000.00
162'000.00
30'000.00
208'000.00
40'000.00
2017
0.00
100'000.00
162'000.00
30'000.00
208'000.00
40'000.00
540'000.00
540'000.00
540'000.00
540'000.00
540'000.00
40'000.00
310'000.00
540'000.00
40'000.00
314'650.00
540'000.00
40'000.00
319'369.75
540'000.00
40'000.00
324'160.30
750'000.00
0.00
0.00
0.00
Fr.
%
560'000.00
158.00
-185'350.00
50.90
-180'630.25
51.60
-175'839.70
52.30
0
560'000.00
0.00
374'650.00
5'600.00
199'619.75
3'746.50
27'526.55
1'996.20
560'000.00
380'250.00
203'366.25
29'522.74
Kostendeckungsgrad
Art
Betrag
[Fr./Jahr]
100
60
70
Total jährliche Kosten der Siedlungsentwässerung
Anschlussgebühren
Benutzungsgebühren
80
Rückstellungen
0
Total jährlicher Fehlbetrag
Kostendeckungsgrad
Kapital
Zins
Kapital +Zins
1.00%
bis 2059
nach 2060
Erhöhung Wasserzins Jährlich ohne Teuerung
1.50%
0.00%
entspricht dem
1.95 -fachen von Heute in 50 Jahren
entspricht dem
1.29 -fachen von Heute in 30 Jahren
12.07.2013
Tobler + Fuchs AG, Stansstad
Finanzierungmodell Wolfenschiessen: Lebensdauer der Kanäle 80 Jahre
700'000.00
2'000'000
600'000.00
0
500'000.00
-2'000'000
400'000.00
-4'000'000
300'000.00
-6'000'000
200'000.00
-8'000'000
100'000.00
-10'000'000
Abwassergebühren
4'000'000
0.00
2015
2020
2025
2030
2035
2040
2045
2050
2055
2060
2065
2070
2075
2080
2085
2090
2095
vorhandenes Kapital
Kapital- und Gebührenentwicklung 2014
bis 2095
Jahr
Kapitalentwicklung
Abwassergebühren
12.07.2013
Gebührenberechnungsmodell Abwasser
Ermittlung der jährlichen Betriebsgebühren
Grundlagen
theorethisch
künftiger Wasserverbrauch (WV W'schiessen)
Total angeschlossene Liegenschaften
Total angeschlossene Einheiten
theoretischer Wasserverbrauch ganzes Dorf
125'000 m3/Jahr
350
3'909
242'358 m3/Jahr
Jährliche Kosten ARA Rotzwinkel / E'berg
Total ARA-Kosten pro m3
162'000
0.75
effektiv
Fläche in Mischwasser-Leitung (Regenwasser)
Fläche in Regenwasser-Leitung (Regenwasser)
20'828 m2
20'000 m2
Schmutzabwasser bisher
Gebühren je Einwohner (62 m3x0.85 Fr.)
Minimalgebühr
52.70 Fr./Jahr
150.00 Fr./Anschluss
Schmutzabwasser neu
Kubikmeterpreis
Grundgebühr
Gebühr je Einwohnergleichwert (62 m3x1.50 Fr.)
Regenabwasser neu
Einleitung in Mischabwasserleitung
Einleitung in Regenabwasserleitung
Jahrliche Betriebsgebühren
1.50 Fr./m3
80.00 Fr./Gebäude
93.00 Fr./EW
1.50 Fr. / m2
0.60 Fr. / m2
Neues Regl.
Best. Regl.
Schmutzabwasser
Einheiten an WV Wolfenschiessen
750 Einheiten ausserhalb WV W'schiessen
Abzüglich Beitrag ARA Engelberg
Grundgebühren
187'500
69'750
-20'000
28'000
206'004
Total Schmutzabwasser
265'250
Regenabwaser
Einleitung in Mischabwasserleitung
Einleitung in Regenabwasserleitung
31'242
12'000
Total Regenabwasser
43'242
Total Gebühren
Anteil ARA Rotzwinkel
Anteil Gemeinde Wolfenschiessen
308'492
52.5%
47.5%
0
86.0%
206'004
14.0%
0
206'004
363537
Gemeinde Wolfenschiessen
Tobler + Fuchs AG
Abwasserbeseitung
Stansstad
Statistische Daten / Wiederbeschaffungswert:
Wiederbeschaffungswert in
Franken
Nutzungsdauer in
Jahre für neu
erstellte Anlageteile
Theoretische jährliche
Erneuerungsrate in
Franken
Stand 2010
Schmutzabwasserleitungen
ø 100 mm
ø 125 mm
ø 150 mm
ø 200 mm
Total Schmutzabwasserleitungen [m]
10
20
90
250
370
600
650
700
750
6'000
13'000
63'000
187'500
269'500
70
70
70
70
86
186
900
2'679
150
100
5'350
100
430
220
1'310
80
40
150
330
500
120
470
9'350
800
600
650
700
750
800
850
900
950
1'000
1'100
1'200
1'300
1'500
120'000
60'000
3'477'500
70'000
322'500
176'000
1'113'500
72'000
38'000
150'000
363'000
600'000
156'000
705'000
7'423'500
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
70
1'714
857
49'679
1'000
4'607
2'514
15'907
1'029
543
2'143
5'186
8'571
2'229
10'071
Mischwasserleitungen
ø unbekannt mm
ø 100 mm
ø 120 mm
ø 160 mm
ø 200 mm
ø 250 mm
ø 300 mm
ø 400 mm
ø 450 mm
ø 500 mm
ø 600 mm
ø 700 mm
ø 800 mm
ø 1000 mm
Total Mischabwasserleitungen [m]
Gemeinde Wolfenschiessen
Tobler + Fuchs AG
Abwasserbeseitung
Stansstad
Regenabwasserleitungen
ø unbekannt mm
ø 250 mm
ø 350 mm
ø 400 mm
ø 500 mm
ø 600 mm
ø 650 mm
ø 800 mm
ø 1000 mm
Total Regenabwasserleitungen [m]
810
20
30
20
70
90
100
15
340
1'495
800
800
900
900
1'000
1'100
1'150
1'300
1'500
648'000
16'000
27'000
18'000
70'000
99'000
115'000
19'500
510'000
1'522'500
70
70
70
70
70
70
70
70
70
9'257
229
386
257
1'000
1'414
1'643
279
7'286
Kontrollschächte
Sonderbauwerke
1'000
12
4'000
100'000
4'000'000
1'200'000
5'200'000
70
35
57'143
34'286
Total Wiederbeschaffungswert / Jährliche Erneuerungsrate
14'415'500
223'079

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