1_PG_09b_Technischer Bericht
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Politische Gemeinde Wolfenschiessen Siedlungsentwässerungsreglement (SER) Gestaltung der Betriebsgebühren Technischer Bericht Projekt-ID: 0978 Stansstad, im Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 1 1 Finanzierungsmodell ........................................................................................... 2 1.1 Heutige Gebührengestaltung......................................................................... 2 1.2 Zukünftige Gebührengestaltung .................................................................... 2 1.2.1 00 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) ................................. 3 1.2.2 10 Jährliche Werterhaltungskosten ......................................................... 5 1.2.3 20 ARA Rotzwinkel ................................................................................. 5 1.2.4 30 Betrieblicher Kanalunterhalt ............................................................... 6 1.2.5 40 Investitionskosten GEP ...................................................................... 7 1.2.6 50 Allgemeiner Aufwand ......................................................................... 7 1.2.7 60 Anschlussgebühren ........................................................................... 7 1.2.8 70 Betriebsgebühren............................................................................... 7 1.2.9 80 Rückstellungen .................................................................................. 8 1.2.10 Jährliche Betriebsgebührenerhöhung .................................................. 8 2 Gebührenberechnung (Betriebsgebühren) .......................................................... 9 2.1 Grundlagen.................................................................................................... 9 2.2 Gebührenberechnung.................................................................................... 9 2.2.1 Vorgehen der Gebührenberechnung ...................................................... 9 3 Schlussbemerkung ............................................................................................ 11 Anhang • Finanzierungsmodell Seite 1und 2 (Excel-Datei, Finanzierungsmodell 80.xls) • Gebührenberechnung Seite 1 (Register Gebührenberechnung.xls) • Statistische Daten / Widerbeschaffungswert N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 1 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen 1 Berechnung Abwassergebühren Finanzierungsmodell Grundsätzlich sind die Abwasseranlagen allein über die Gebühren zu finanzieren. Der Festlegung der Gebühren kommt daher eine grosse Bedeutung zu. Die Festlegung der Gebührenhöhe beinhaltet daher auch immer politischen Zündstoff. Die Verantwortlichen sind daher gut beraten über die Zusammensetzung oder die Gestaltung der Gebühren gut informiert zu sein. Wir haben daher ein Finanzierungsmodell entwickelt, das auch auf die politische Akzeptanz gebührend Rücksicht nimmt. 1.1 Heutige Gebührengestaltung Man unterscheidet heute zwischen Anschlussgebühren und Betriebsgebühren. Die Anschlussgebühren werden einmalig belastet und zwar mit der Erstellung eines Neubaus oder allenfalls einer Erweiterungsbaute und dienen für die Erstellung der Abwasseranlagen. Die Betriebsgebühren werden den angeschlossenen Grundeigentümern jährlich belastet und dienen zur Deckung der jährlich anfallenden Abwasserkosten. 1.2 Zukünftige Gebührengestaltung Die Anschlussgebühren werden infolge kleinerer Bautätigkeit in den nächsten Jahrzehnten abnehmen. Sie sollen aber nach wie vor für die Erstellung zukünftiger Abwasseranlagen verwendet werden. In der Bestimmung der zukünftigen Betriebsgebühren herrscht allgemein, und dies auch bei Fachleuten, eine grosse Unsicherheit. Im Prinzip ist die Höhe der Betriebsgebühren einfach zu ermitteln. Für Wolfenschiessen müssen folgende Positionen ermittelt und addiert werden. • • • • • • 00 10 20 30 40 50 jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) jährliche Werterhaltungskosten ARA Rotzwinkel Kontrolle und Unterhalt Investitionskosten GEP Allgemeiner Aufwand N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 2 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren 1.2.1 00 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) Um es vorwegzunehmen, der alles entscheidende Punkt ist die Behandlung der jährlichen Erneuerungskosten. Die Erstellung der bestehenden Abwasserlagen wurde bis heute von den Anschlussgebühren, teilweise auch Steuergelder sowie mit einem beachtlichen Teil von Kantons- und Bundesbeiträge finanziert. Die bisherige Finanzierung hat zur Folge, dass die Abwasseranlagen heute praktisch abgeschrieben sind. Es fallen keine Zins- und Amortisationsbeträge mehr an, was die Betriebsgebühren nicht unwesentlich entlastet. Dies mag wirtschaftlich ein Vorteil sein, hingegen besteht die Gefahr, dass man vergisst, welches Kapital die bestehenden Anlagen bilden. Die bestehenden Abwasseranlagen, die im Besitz der Gemeinde sind, haben wir im Finanzierungsmodell mit Fr. 14.4 Mio. eingesetzt. Leider ist der Zustand der Anlagen nur zum Teil sichtbar. Wenn beim Schulhaus oder Gemeindehaus nach 30 Jahren die Fassade abblättert, wird niemand Einwände haben, wenn die Behörde eine Sanierung der Fassade anordnet. Wie sieht es aber bei den Kanalisationen aus? Die Kanalisationsleitungen werden täglich vom Abwasser durchflossen. Das Abwasser führt diverse Stoffe, mehr oder weniger aggressive, mit sich. Das Leitungsinnere besteht aus einem Klima von bis zu 100 % Luftfeuchtigkeit und ist mit aggressiven Gasen durchsetzt. Warum sollten Kanalisationsleitungen weniger unterhalten werden, als oberirdische Bauten. Unter Fachleuten wird mit einer Lebenserwartung der Kanalisationen von ca. 60 bis 80 Jahren gerechnet. Inzwischen ist man sich einig, dass diese Lebenserwartung nur erreicht werden kann, wenn die Leitungen gezielt unterhalten werden. Mit einem seriösen Unterhalt und gezielten Sanierungsarbeiten kann erwartungsgemäss die Lebenserwartung erhöht werden. Eines Tages muss aber die Leitung mit einer neuen Leitung ersetzt werden. Zu beachten ist aber auch, dass für die Finanzierung der neuen Leitungen keine Kantons- und Bundesbeiträge mehr zu erwarten sind. Rein rechnerisch, unter Berücksichtigung des heutigen Alters und einer Lebenserwartung von rund 80 Jahren müssten die Abwasseranlagen der Gemeinde Wolfenschiessen ab spätestens 2060 sukzessive erneuert werden, was einem Erneuerungswert von ca. Fr. 14.4 Mio. entspricht. Es stellt sich daher die Frage, wie werden ab 2060 Fr. 14.4 Mio. bereitgestellt. Es gibt Leute, die sagen, man sollte einen jährlichen Rückstellungsbeitrag einfordern, dass zur gegebenen Zeit die Mittel für die Erneuerung zur Verfügung stehen. Bei einer Verzinsung von 1.0% müsste die Gemeinde jährlich Fr. 630‘000.-- einfordern, damit im Jahre 2060 der notwendige Betrag zur Verfügung steht. N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 3 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren Es gibt auch Leute, die sagen, die Erneuerung der Anlagen ist Sache der dannzumaligen Anschliesser und finden es nicht nötig Rückstellungen für die Erneuerung der Anlagen anzuhäufen. Diese Ansicht wird noch dadurch verstärkt, dass es nicht üblich ist, für die öffentliche Hand Geld einzuziehen, ohne den genauen Bestimmungsweck und Zeitraum der Verwendung zu kennen. Diese verschiedenen Ansichten über die Finanzierung der Erneuerungskosten zeigen, dass die Antwort politisch und nicht technisch gesucht werden muss. Wir sehen das richtige Mass der Finanzierung in einem Kompromiss der beiden erwähnten Extremfälle. Wir schlagen vor, nicht eine bestimmte Summe für die jährlichen Betriebskosten einzusetzen, sondern die zukünftigen Mittel zu bilden, indem man die Gebühren periodisch nach oben anpasst. Das Gebührenmodell sieht vor, dass beim Start der mehrjährigen Erneuerungsphase (ab 2060) ungefähr ein Fünftel der Kapitalmenge angehäuft ist. Das fehlende Kapital muss als Fremdgeld beim Kapitalmarkt aufgenommen, verzinst und amortisiert werden. Mit dieser Methode werden die heutigen Anschliesser entlastet zu Lasten der Anschliesser im Zeitpunkt der Erneuerung. Im vorliegenden Finanzierungsmodell mit einem Erneuerungswert von Fr. 14.4 Mio. und einer Anfangsbetriebsgebühr von Fr. 310‘000.-- muss die Betriebsgebühr jährlich um 1.50 % erhöht werden. Mit einer Verzinsung der Rückstellung oder des Kanalisationsfonds würden dann beim Start der Erneuerungsphase - im Jahre 2060 - rund Fr. 3.0 Mio. für die Erneuerung zur Verfügung stehen. Natürlich wird es politisch sinnvoll sein die Gebühren nicht jährlich um 1.50 % sondern alle 5 Jahre um 7.5 % zu erhöhen. Entscheidend ist es aber, wie hoch die Anfangsgebühren in der neuen Gebührenordnung festgesetzt werden. Im Modell für die Ermittlung der jährlichen Gebühren kommen wir auf eine Gebühr von 310‘000.--. Setzt man anstelle der Fr. 310‘000.-- die heute bestehende Betriebsgebühr von rund Fr. 200‘000.-- ein, so steigt die jährliche Gebührenerhöhung von 1.50 % auf 3.0 %. Dabei würde das Fremdkapital im Jahre 2040 auf Fr. 2.0 Mio. ansteigen. Im Modell ist unter der Rubrik 00 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) überall Fr. 0.-- einzusetzen N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 4 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren 1.2.2 10 Jährliche Werterhaltungskosten Mit einem gezielten baulichen Unterhalt wird die Lebenserwartung der Abwasseranlagen erhöht. Die unumgängliche Erneuerung kann zeitlich nach hinten verschoben werden, was sich positiv auf die Gesamtkosten auswirkt. Wenn man die hohen Erneuerungskosten weitestgehend auf die nächste Generation abschiebt, so ist man umso mehr einem effizienten Unterhalt verpflichtet. Die Umsetzung erfolgt gemäss Unterhaltskonzept der Gemeinde Wolfenschiessen. Das Unterhaltskonzept wird zeigen, wie gross die jährlichen Kosten wirklich sind. Aus Erfahrungszahlen rechnen wir für die Gemeinde Wolfenschiessen mit jährlichen Werterhaltungskosten von Fr. 100'000.--. Im Register 10 Jährliche Werterhaltungskosten werden die Unterhaltskosten ermittelt und in das Finanzierungsmodell übertragen. 1.2.3 20 ARA Rotzwinkel Die künftigen Betriebskosten der ARA Rotzwinkel in Stans wurden vom Abwasserverband Rotzwinkel berechnet. Die vorgesehen Investitionen müssen mit langfristigen Darlehen von Gemeinden oder Dritten fremdfinanziert werden. Die anfallenden Zinskosten der Darlehen sowie die Amortisation der Investitionen werden der ARA-Betriebsrechnung belastet und über den jährlichen Betriebskostenverteiler an die Verbandsgemeinden in Rechnung gestellt. Für die Gemeinde Wolfenschiessen müssen mit folgenden voraussichtlichen Betriebskosten gerechnet werden. heute bis 2014 bis 2019 bis ab 2023 2013 2018 2022 Fr. Fr. Fr. Fr. 104‘656.-162‘700.-198‘120.-212‘710.-- Im Register 20 ARA Rotzwinkel wurden die voraussichtlichen Betriebskosten übertragen. N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 5 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren 1.2.4 30 Betrieblicher Kanalunterhalt Unter betrieblichem Kanalunterhalt versteht man alle regelmässig ausgeführten oder ereignisabhängigen Massnahmen, die den Sollzustand einer Abwasseranlage erhalten. Dazu gehören: • • • • Kanalreinigung Kanalfernsehen Auswertung der Daten Unterhalt der Sonderbauwerke Ziel des betrieblichen Kanalunterhalts ist die ständige Betriebsbereitschaft und –fähigket des gesamten Systems. Für die Umsetzung des betrieblichen Kanalunterhalts schlagen wir die Ausarbeiten eines Unterhaltskonzeptes vor. Im Register 30 betrieblicher Kanalunterhalt werden die Kosten ermittelt und automatisch in das Finanzierungsmodell übertragen. 1.2.4.1 Unterhaltskonzept Wir gehen davon aus, dass die Kanäle periodisch alle 4 Jahre gereinigt werden und alle 12 Jahre mit der Fernsehkamera inspiziert werden. Die Fernsehaufnahmen werden ausgewertet und das Resultat auf einer Kanaldatenbank festgehalten und die notwendigen Sanierungsarbeiten prioritär bestimmt und ausgeführt. Dieses Vorgehen bedingt das gesamte Kanalnetz in 4 Zonen zu unterteilen. Somit sollte zum Beispiel im Jahre 2014 die Zonen 1 gereinigt und inspiziert werden. Anschliessend können im Jahre 2015 die erforderlichen Sanierungsarbeiten in der Zone 1 erledigt werden. Gleichzeitig wird die Zone 2 gereinigt und inspiziert. Die Auswertung der Zone 2 wird die wichtigsten Sanierungsarbeiten für die Zone 2 ergeben. Sukzessive wird dieses Vorgehen dazu beitragen, einerseits den jährlichen Betrag zu ermitteln und andererseits wird das Kanalsystem mit einem angemessenen Aufwand in einen guten Zustand gebracht. N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 6 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren 1.2.5 40 Investitionskosten GEP Die Investitionskosten sind für Neubauten gedacht und wurden aus dem GEP Wolfenschiessen entnommen. Ab 2060 wurden bis 2084 die Erneuerungskosten von rund Fr. 14.4 Mio. verteilt. Die Kosten wurden im Register 40 Investitionskosten GEP übertragen. 2014 bis 2019 bis 2060 bis ab 2085 2018 2059 2084 Fr. 208‘000.-Fr. 40‘000.-Fr. 600‘000.-Fr. 40‘000.-- 1.2.6 50 Allgemeiner Aufwand Der allgemeine Aufwand ist im Register 50 Allgemeiner Aufwand auf Grund der laufenden Rechnung zu ermitteln. Er wird dann automatisch in das Finanzierungsmodell übertragen. 1.2.7 60 Anschlussgebühren Die Anschlussgebühren wurden im Register 60 Anschlussgebühren auf Grund vergangener Jahre gemittelt und in das Finanzierungsmodell übertragen. 1.2.8 70 Betriebsgebühren Die Betriebsgebühren können analog den Anschlussgebühren im Register 70 Betriebsgebühren gemittelt werden. Die Übertragung ins Finanzmodell kann ebenfalls automatisiert werden. Bis zur Bestimmung der neuen Betriebsgebühren wird der Betrag von Hand in der Spalte 2014 eingetragen. Die Werte von 2015 und folgende werden automatisch mit der gewählten jährlichen Gebührenerhöhung berechnet. In der Excel Datei Gebührenberechnung wurden die Gebühreneinnahmen mit 310‘000.-- veranschlagt. Setzt man diesen Betrag in der Rubrik 80 ein, so müssen die Betriebsgebühren jährlich um 1.50 % erhöht werden, damit im Jahre 2060 etwa ein Fünftel der benötigten Erneuerungskosten als Rückstellung vorhanden sind. Werden die Gebühren etwa mit 200‘000.-- eingesetzt, so muss die jährliche Gebührenerhöhung mit 3.2 % eingesetzt werden damit die Mittel im gewünschten Mass erreicht werden. N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 7 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren 1.2.9 80 Rückstellungen In dieser Rubrik wurden die vorhandenen Rückstellungen von Fr. 750‘000 eingetragen. Dieser Betrag wird für das erste Betriebsjahr als Einnahme verbucht. 1.2.10 Jährliche Betriebsgebührenerhöhung Die prozentuale jährliche Betriebsgebührenerhöhung kann gewählt werden. Sie ist mit 1.50 % eingesetzt. Erhöht man die Prozentzahl, so hat dies eine Erhöhung des vorhandenen Kapitals zur Folge. Beispiel: Jährliche Gebührenerhöhung Vorhandenes Kapital Im Jahr In Prozenten 2020 2040 2060 1.00 -240‘000 -660‘000 450‘000 1.50 -200‘000 70‘000 3'000’000 2.00 -170‘000 1‘000‘000 6'200’000 2.50 -140‘000 2'000’000 9'800’000 Man sieht aus obiger Tabelle, dass schon eine kleine Änderung im Prozentsatz sich sehr stark auf die Kapitalbildung auswirkt. N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 8 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren 2 Gebührenberechnung (Betriebsgebühren) 2.1 Grundlagen Grundlage für das Modell der Gebührenberechnung ist die Gebührenverordnung Anhang 2 des Siedlungsentwässerungsreglements. Dabei werden folgende Werte angenommen: • • • • • • Art. 5 Grundgebühr für Schmutzwasseranschluss Art. 7 Betriebsgebühr für Schmutzabwasser Art. 8 Regenabwasser, Einleitung in Mischsystem Art. 8 Regenabwasser, Einleitung Regenwasserleitung Art. 8 Regenabwasser, Retention mit Überlauf Art. 8 Regenabwasser in private Versickerungsanlagen Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 80.00 1.50 / m3 1.50 / m3 0.60 / m3 0.30 / m3 gratis Für die Berechnung der ablaufwirksamen Fläche wurden die Parzellenwerte aus der Datenbank der GIS Daten AG, Stans verwendet. 2.2 Gebührenberechnung Mit der Excel-Tabelle können die Gebühreneinnahmen abgeschätzt werden. Mit der Gebührenberechnung können die Regenabwassergebühren und die Schmutzwassergebühren nicht parzellenweise ermittelt werden. Die Berechnung erfolgt pauschal über die gesamte Gemeinde. 2.2.1 Vorgehen der Gebührenberechnung Variable Grössen Wassermenge in m3 / Jahr Es ist die Wassermenge gemäss Wasserzähler der angeschlossenen Eigentümer einzusetzen. Da in Wolfenschiessen zurzeit noch keine Wasserzähler installiert sind, musste die Wassermenge abgeschätzt werden. Kubikmeterpreis für Schmutzwasser Mit dem Eintrag des Kubikmeterpreises werden die Schmutzwassergebühren berechnet. Eingesetzter Wert 125'000 m3 / Jahr Fr. 1.50 / m3 N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 9 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren Variable Grössen Grundgebühr Die Grundgebühr wird automatisch in alle Parzellen übertragen und beeinflusst das Schlussresultat. Eingesetzter Wert Fr. 80.00 Regenabwasser Es werden drei mögliche Anschlussmöglichkeiten unterschieden: Anschluss an das Mischsystem. In diesem Fall wird auch das Regenabwasser zur ARA geleitet, die Regenabwassergebühr ist damit am gleich hoch wie der Kubikmeter Schmutzwasser. Einleitung in Schmutzabwaserleitung Fr. 1.50 / m3 Anschluss an eine Regenwasserleitung Dort wo die Möglichkeit besteht Schmutz- und Regenabwasser zu trennen und der ARA fern zuhalten, beträgt die Gebühr rund 40 % vom Einleitungspreis ins Mischsystem. Einleitung in Regenabwasserleitung Fr. 0.60 /m3 Versickerung des Regenwassers Für die Versickerung muss der Anschliesser auf seine private Kosten eine vorschriftsgemässe Versickerungsanlage erstellen. Deshalb wird auf eine Regenwassergebühr verzichtet. Einleitung in private Versickerung ohne Überlauf Fr. 0.00 / m3 N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 10 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen 3 Berechnung Abwassergebühren Schlussbemerkung Das vorliegende Finanzierungsmodell bildet die Basis für die zukünftige Gestaltung der Abwassergebühren. In rund 45 Jahren muss ein Grossteil der Abwasseranlagen erneuert werden. Dabei sind mit Gesamtinvestitionen von rund Fr. 14.4 Millionen zu rechnen. Das Finanzierungsmodell geht im Jahre 2014 mit Betriebsgebühren von Fr. 310'000. – aus. Mit einer jährlichen Gebührenerhöhung von 1.5% erreicht man im Jahr 2060 ein Kapital von rund Fr. 3‘000'000.--. Dabei werden die jährlichen Betriebsgebühren von Fr. 310‘000 auf rund Fr. 600‘000 ansteigen. Die restlichen Wiederbeschaffungskosten müssen mit Fremdkapital finanziert werden. Auf der beiliegenden Grafik ist die langfristige Gebühren- und Kapitalentwicklung ersichtlich. Wir empfehlen, die Abwasseranlagen so zu unterhalten, dass sie nach Möglichkeit noch länger als 45 Jahre ihren Dienst versehen. N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 11 von 12 12. Juli 2013 Gemeinde Wolfenschiessen Berechnung Abwassergebühren ANHANG N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Abwasser\Abwasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Bericht Gebühren SER_Juli 13.doc Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 12 von 12 12. Juli 2013 Tobler + Fuchs AG, Stansstad Finanzierungmodell Wolfenschiessen: Lebensdauer der Kanäle 80 Jahre 0 Werterhaltung/Betriebsgebühren/ Finanzierung Kanalnetz Jährliche Kosten der Siedlungsentwässerung von Wolfenschiessen Art 0 10 20 30 40 50 Jährliche Erneuerungskosten (Rückstellungen) KN + KS + SB Jährliche Werterhaltungskosten Betriebskosten ab 2014 ARA Rotzwinkel Kontrolle + Unterhalt Investitionskosten GEP Allgemeiner Aufwand 100 Total jährliche Kosten der Siedlungsentwässerung 2014 0.00 100'000.00 162'000.00 30'000.00 208'000.00 40'000.00 2015 0.00 100'000.00 162'000.00 30'000.00 208'000.00 40'000.00 2016 0.00 100'000.00 162'000.00 30'000.00 208'000.00 40'000.00 2017 0.00 100'000.00 162'000.00 30'000.00 208'000.00 40'000.00 540'000.00 540'000.00 540'000.00 540'000.00 540'000.00 40'000.00 310'000.00 540'000.00 40'000.00 314'650.00 540'000.00 40'000.00 319'369.75 540'000.00 40'000.00 324'160.30 750'000.00 0.00 0.00 0.00 Fr. % 560'000.00 158.00 -185'350.00 50.90 -180'630.25 51.60 -175'839.70 52.30 0 560'000.00 0.00 374'650.00 5'600.00 199'619.75 3'746.50 27'526.55 1'996.20 560'000.00 380'250.00 203'366.25 29'522.74 Kostendeckungsgrad Art Betrag [Fr./Jahr] 100 60 70 Total jährliche Kosten der Siedlungsentwässerung Anschlussgebühren Benutzungsgebühren 80 Rückstellungen 0 Total jährlicher Fehlbetrag Kostendeckungsgrad Kapital Zins Kapital +Zins 1.00% bis 2059 nach 2060 Erhöhung Wasserzins Jährlich ohne Teuerung 1.50% 0.00% entspricht dem 1.95 -fachen von Heute in 50 Jahren entspricht dem 1.29 -fachen von Heute in 30 Jahren 12.07.2013 Tobler + Fuchs AG, Stansstad Finanzierungmodell Wolfenschiessen: Lebensdauer der Kanäle 80 Jahre 700'000.00 2'000'000 600'000.00 0 500'000.00 -2'000'000 400'000.00 -4'000'000 300'000.00 -6'000'000 200'000.00 -8'000'000 100'000.00 -10'000'000 Abwassergebühren 4'000'000 0.00 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 2065 2070 2075 2080 2085 2090 2095 vorhandenes Kapital Kapital- und Gebührenentwicklung 2014 bis 2095 Jahr Kapitalentwicklung Abwassergebühren 12.07.2013 Gebührenberechnungsmodell Abwasser Ermittlung der jährlichen Betriebsgebühren Grundlagen theorethisch künftiger Wasserverbrauch (WV W'schiessen) Total angeschlossene Liegenschaften Total angeschlossene Einheiten theoretischer Wasserverbrauch ganzes Dorf 125'000 m3/Jahr 350 3'909 242'358 m3/Jahr Jährliche Kosten ARA Rotzwinkel / E'berg Total ARA-Kosten pro m3 162'000 0.75 effektiv Fläche in Mischwasser-Leitung (Regenwasser) Fläche in Regenwasser-Leitung (Regenwasser) 20'828 m2 20'000 m2 Schmutzabwasser bisher Gebühren je Einwohner (62 m3x0.85 Fr.) Minimalgebühr 52.70 Fr./Jahr 150.00 Fr./Anschluss Schmutzabwasser neu Kubikmeterpreis Grundgebühr Gebühr je Einwohnergleichwert (62 m3x1.50 Fr.) Regenabwasser neu Einleitung in Mischabwasserleitung Einleitung in Regenabwasserleitung Jahrliche Betriebsgebühren 1.50 Fr./m3 80.00 Fr./Gebäude 93.00 Fr./EW 1.50 Fr. / m2 0.60 Fr. / m2 Neues Regl. Best. Regl. Schmutzabwasser Einheiten an WV Wolfenschiessen 750 Einheiten ausserhalb WV W'schiessen Abzüglich Beitrag ARA Engelberg Grundgebühren 187'500 69'750 -20'000 28'000 206'004 Total Schmutzabwasser 265'250 Regenabwaser Einleitung in Mischabwasserleitung Einleitung in Regenabwasserleitung 31'242 12'000 Total Regenabwasser 43'242 Total Gebühren Anteil ARA Rotzwinkel Anteil Gemeinde Wolfenschiessen 308'492 52.5% 47.5% 0 86.0% 206'004 14.0% 0 206'004 363537 Gemeinde Wolfenschiessen Tobler + Fuchs AG Abwasserbeseitung Stansstad Statistische Daten / Wiederbeschaffungswert: Wiederbeschaffungswert in Franken Nutzungsdauer in Jahre für neu erstellte Anlageteile Theoretische jährliche Erneuerungsrate in Franken Stand 2010 Schmutzabwasserleitungen ø 100 mm ø 125 mm ø 150 mm ø 200 mm Total Schmutzabwasserleitungen [m] 10 20 90 250 370 600 650 700 750 6'000 13'000 63'000 187'500 269'500 70 70 70 70 86 186 900 2'679 150 100 5'350 100 430 220 1'310 80 40 150 330 500 120 470 9'350 800 600 650 700 750 800 850 900 950 1'000 1'100 1'200 1'300 1'500 120'000 60'000 3'477'500 70'000 322'500 176'000 1'113'500 72'000 38'000 150'000 363'000 600'000 156'000 705'000 7'423'500 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 1'714 857 49'679 1'000 4'607 2'514 15'907 1'029 543 2'143 5'186 8'571 2'229 10'071 Mischwasserleitungen ø unbekannt mm ø 100 mm ø 120 mm ø 160 mm ø 200 mm ø 250 mm ø 300 mm ø 400 mm ø 450 mm ø 500 mm ø 600 mm ø 700 mm ø 800 mm ø 1000 mm Total Mischabwasserleitungen [m] Gemeinde Wolfenschiessen Tobler + Fuchs AG Abwasserbeseitung Stansstad Regenabwasserleitungen ø unbekannt mm ø 250 mm ø 350 mm ø 400 mm ø 500 mm ø 600 mm ø 650 mm ø 800 mm ø 1000 mm Total Regenabwasserleitungen [m] 810 20 30 20 70 90 100 15 340 1'495 800 800 900 900 1'000 1'100 1'150 1'300 1'500 648'000 16'000 27'000 18'000 70'000 99'000 115'000 19'500 510'000 1'522'500 70 70 70 70 70 70 70 70 70 9'257 229 386 257 1'000 1'414 1'643 279 7'286 Kontrollschächte Sonderbauwerke 1'000 12 4'000 100'000 4'000'000 1'200'000 5'200'000 70 35 57'143 34'286 Total Wiederbeschaffungswert / Jährliche Erneuerungsrate 14'415'500 223'079