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Stadtverwaltung Grünstadt
Beschlussvorlage Nr: 1783/2016/3
Beschlussorgan:
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtrat
05.07.2016
12.07.2016
öffentlich
öffentlich
Fusion der Stadtwerke Grünstadt GmbH mit den Gemeindewerken Lambsheim
Beschlussvorschlag:
a. Der Stadtrat stimmt der Fusion der Stadtwerke Grünstadt GmbH mit den
Gemeindewerken Lambsheim zu. Insoweit wird die Ortsgemeinde Lambsheim als
dritter Gesellschafter in die Stadtwerke Grünstadt GmbH aufgenommen. Die
Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt einer noch fehlenden positiven verbindlichen
Auskunft der Finanzverwaltung. Des Weiteren erfolgt die Zustimmung unter dem
Vorbehalt, dass seitens der Aufsichtsbehörde keine Bedenken gegen die Fusion
vorgebracht werden.
b. Der Stadtrat stimmt dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 24.06.2016 zu.
Der Abschluss des Vertrages zwischen den Vertragsparteien erfolgt erst zu einem
späteren Zeitpunkt (vorauss. im Laufe des Jahres 2017).
c. Der Stadtrat stimmt dem Konsortialvertrag in der Fassung vom 24.06.2016 zu. Der
Abschluss des Vertrages zwischen den Vertragsparteien erfolgt voraussichtlich im
Oktober 2016, wenn die verbindliche Auskunft des Finanzamtes und eine etwaige
Stellungnahme der Aufsichtsbehörde vorliegen.
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Finanzierung:
./.
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Sachverhalt:
Der Gegenstand der Stadtwerke Grünstadt GmbH (SWG) ist gemäß Gesellschaftsvertrag
vom 21.06.2012 die Erzeugung, der Bezug, der Handel, der Transport und die Verteilung
von Strom, Gas, Wasser und Wärme, der Betrieb von Bädern sowie die Durchführung
sonstiger der Ver- und Entsorgung dienender Aufgaben. Die zurzeit betriebenen Sparten
sind:
- Stromvertrieb
- Stromverteilung
- Gasvertrieb
- Gasverteilung
- Wassergewinnung, -verteilung, -vertrieb
- Energiedienstleistungen
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- Betrieb Bad und Sauna
Die Aufteilung in die aufgeführten Sparten ist gesetzesbedingt. Für jede Sparte ist eine
eigene Gewinn- und Verlustrechnung als auch eine eigene Bilanz zu erstellen. Durch die in
den letzten Jahren eingetretene Gesetzesflut steigt der bürokratische Aufwand stetig. So
musste für die regulierten Sparten Strom- und Gasverteilung eine eigene Abteilung
Netzmanagement unter Personalneueinstellungen aufgebaut werden. Durch die gestiegenen
Anforderungen der Strom- und Gasregulierung sind die Kosten in der IT in den letzten
Jahren erheblich gestiegen. Jährliche Gesetzesänderungen in der Statistikerfassung
(Technik), Rechnungslegung (Shared Services) und Buchhaltung sowie von der
Regulierungskammer geforderten Monitoringberichte haben die Fixkosten stetig steigen
lassen.
Auf der Netzabnahmeseite hinsichtlich des Strom-, Gas-, Wasserverbrauchs ist in den
letzten Jahren ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Dies ist durch die von der
Bundespolitik geforderte Energiewende bedingt. Diese baut zum einen auf
Energieeinsparmaßnahmen und zum anderen auf dem Umbruch von der konventionellen
Energieerzeugung zu der Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien auf. Die
Einsparung durch Wärmedämmungsmaßnahmen und durch den Einbau moderner
Heizungsanlagen im Gasbereich sowie den steigenden Eigenverbrauch selbst erzeugten
Stroms der privaten Photovoltaik- und Kraftkopplungsanlagen lassen den Teiler bei der
Umlage unserer steigenden Fixkosten immer kleiner werden, so dass die hindurch
benötigten Preise am Markt immer schwerer durchsetzbar werden. Um diesen Teiler zu
erhöhen bzw. die Kosten zu senken versucht die Geschäftsführung seit 2005 stetig
Kooperationen mit anderen Energieversorgern einzugehen bzw. das „Aufgabengebiet“ der
SWG zu erweitern. So konnte mit der Stadtwerke Speyer GmbH in den Jahren 2009 und
2011 Kooperationen realisiert werden, die auf Gegenseitigkeit beruhen und bei der beide
Seiten Vorteile ziehen. Speyer betreut unsere IT und die SWG das GIS-System von Speyer.
Im Jahr 2010 übernahm die SWG die Gaskonzession in allen Ortsteilen von Obrigheim und
im Jahr 2014 die Gaskonzession in Neuleiningen. Für 2015 gelang es die Stromkonzession
ebenfalls in Neuleiningen zu erwerben.
Gleichzeitig versuchten die SWG mit weiteren Energieversorgungsunternehmen aus der
Umgebung, die dem Regulierungs- und Wettbewerbsdruck auf Grund ihrer Größe nicht mehr
gewachsen waren, zu fusionieren bzw. „Eingliederungen“ einzugehen. An dieser Stelle seien
die ehemaligen selbstständigen Stromwerke Wattenheim, Hettenleidelheim und Obrigheim
genannt. Hier wurden teils sehr intensive Gespräche geführt, die leider nicht zum
gewünschten Erfolg führten.
Auch die Ortsgemeinde Lambsheim hat erkannt, dass deren Eigenbetrieb „Stromwerke
Lambsheim“ (GWL) künftig Herausforderungen gegenübersteht, die es einem
wirtschaftlichem Überleben sehr schwer bzw. unmöglich machen. Deshalb haben sich die
Lambsheimer Gremien in den letzten Jahren nach Möglichkeiten umgeschaut, wie sie ihr
Stromwerk zukunftssicher einbringen können. Unserer Kenntnis nach hat die Gemeinde
Lambsheim 9 Energieversorgungsunternehmen für eine Zusammenarbeit angefragt und sich
im Jahr 2015 für eine Kooperation mit der SWG entschieden.
Dieser Entscheidung gingen mehrere Präsentationen der SWG in den dortigen Gremien und
viele Gespräche voraus an denen beide Gesellschafter der SWG, vertreten durch
Bürgermeister Wagner und den Herren Bullermann und Dr. Kempter seitens der Thüga AG,
teilnahmen. Nach der Entscheidung für die SWG wurden unsererseits unter Mithilfe der
Thüga eine Projektorganisation sowie ein Projektzeitplan erstellt.
Ziel der Einbringung der Gemeindewerke Lambsheim ist es Synergien beiderseitig zu heben.
Die Ortsgemeinde Lambsheim will durch eine Beteiligung an der SWG den steuerlichen
Querverbund mit ihrer Sparte Nahwärme zukünftig erhalten um sich weiterhin Gewinne aus
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ihrer Sparte Stromversorgung, welche alleine nicht mehr zukunftsfähig wäre, zu sichern. Die
SWG sieht in der Einbringung eine Stärkung für die Zukunft. So haben die Gemeindewerke
Lambsheim Dienstleistungen in erheblichen Maße vergeben, die im Haus der SWG mit dem
vorhandenen Mitarbeitern größtenteils abgearbeitet werden können. Als Beispiel seien hier
der Bereitschaftsdienst, die technische Betreuung, die Netzentgeltkalkulationen, die
Bilanzierung
der
Energiedaten
wie
auch
der
Energieeinkauf
und
das
Energiedatenmanagement genannt. Weiterhin entfallen die Verwaltungskosten- und
Sachkostenanteile
der
Verbandsgemeinde
Lambsheim-Heßheim,
in
deren
Verwaltungsgebäude die Gemeindewerke Lambsheim ihr Domizil hat.
Die Einbringung der Gemeindewerke Lambsheim in die SWG gegen Anteile an der SWG ist
zum 01. Januar 2017 geplant. Dabei soll das Stromwerk und die Nahwärmeversorgung
eingebracht werden. Die Einbringung der Nahwärme soll im Tracking Stock-Modell erfolgen.
Das Tracking Stock-Modell sieht vor, dass Ergebnisse der Sparte Nahwärme, ausschließlich
der Gemeinde Lambsheim zugerechnet werden, ebenso wie die Ergebnisse des Bades
ausschließlich der Stadt Grünstadt als Gesellschafter der SWG zugerechnet werden.
Die Verhandlungsführer aus Lambsheim und seitens der Altgesellschafter Stadt Grünstadt
und der Thüga AG haben sich nach einer Ausschreibung (4 Unternehmen wurden
angeschrieben) auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH als neutralen
Bewerter geeinigt. Das Bewertungsgutachten hatte zur Aufgabe beide Unternehmen nach
IDW-Standard zu bewerten und die sich hieraus ergebenden Gesellschaftsanteile
(Lambsheim, Stadt Grünstadt, Thüga) zu berechnen.
Während dessen wurden innerhalb der Parteien der neu abzuschließende Gesellschaftsund Konsortialvertrag ausgehandelt. Seit Ende Mai liegen der Stadtwerke Grünstadt alle
Ergebnisse vor. Diese werden am 23.06.2016 dem Aufsichtsrat und der
Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung vorgestellt.
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung werden in ihren Sitzungen
entsprechende Beschlussempfehlungen hinsichtlich der Einbringung der Gemeindewerke
Lambsheim in die Stadtwerke Grünstadt GmbH fassen und dem Stadtrat zur Entscheidung
vorlegen.
Um eine Einbringung des Gemeindewerkes Lambsheim zum 01. Januar 2017 zu
gewährleisten ist unter den gesetzlich verankerten Fristen (Anträge Finanzamt,
Kommunalaufsichten, Regulierungsbehörden, etc.) im Juli 2016 eine Entscheidung über die
Einbringung des E-Werkes der Ortsgemeinde Lambsheim seitens des Stadtrates zu treffen.
Des Weiteren sind Beschlüsse über die noch abzuschließenden Verträge
(Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag), ggfs. unter Vorbehalt einer noch ausstehenden
positiven verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung und das seitens der Aufsichtsbehörde
keine Bedenken geltend gemacht werden. Die Verträge selbst werden erst zu einem
späteren Zeitpunkt unterzeichnet.
Die SWG hat für die operative Umsetzung eine Projektgruppe gebildet, die sich wöchentlich
trifft und an deren Sitzungen Herr Peter und Herr Kling, beide Werkleitung Gemeindewerke
Lambsheim, 14 tägig teilnehmen.
Zusammenfassend werden durch die Einlegung der GWL folgende Synergien gehoben:
- Stärkung der SWG durch Vergrößerung des Marktanteils
- Verteilung der zunehmenden Fixkosten auf eine größere Basis
- Optimale Auslastung bestehender Abteilungen
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- Kosteneinsparung bei den von GWL vergebenen Dienstleistungen
- Optimierung der organisatorischen Strukturen bei SWG
Aufgrund der Unternehmensbewertung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young
GmbH würden sich die Anteilsverhältnisse an den Stadtwerken Grünstadt GmbH mit der
Einlage des Gemeindewerkes wie folgt bestimmen:
Stadt Grünstadt
Thüga AG
Gemeinde Lambsheim
72,86 %
19,37 %
7,77 %
(vorher 79 %)
(vorher 21 %)
Nach § 1 Absatz 3 des Zusammenarbeitsvertrages vom 30.11.1990, zuletzt geändert am
21.06.2012 können auf Wunsch der Stadt und unter Anrechnung auf deren
Beteiligungsquote Gemeinden in der Umgebung von Grünstadt, die durch die Stadtwerke
versorgt werden, als Gesellschafter in die Stadtwerke aufgenommen werden. Die Thüga AG
stünde somit das Recht zu weiterhin auf einer Beteiligungsquote von 21 % zu beharren.
In der Sitzung des Aufsichtsrats teilte der Vertreter der Thüga AG mit, dass diese bereit sei
auf dieses Recht teilweise zu verzichten. Die Thüga AG möchte ihre Anteile auf 20,1 % im
Wege des Erwerbs von der Stadt Grünstadt aufstocken. Dies setzt allerdings voraus, dass
die wesentlichen Eckpunkte des Gesellschafts- und Konsortialvertrages wie zwischen den
Vertragspartner ausgehandelt so Bestand haben werden. Insoweit würden folgende
Anteilsverhältnisse gelten:
Stadt Grünstadt
Thüga AG
Gemeinde Lambsheim
72,13 %
20,1 %
7,77 %
(vorher 79 %)
(vorher 21 %)
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Grünstadt GmbH stellte in der Sitzung des Stadtrates
am 14.06.2016 einen umfassenden Sachstandsbericht vor und beantwortete zusammen mit
dem Vorsitzenden aufkommende Fragen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 der Gesellschafterversammlung die
Aufnahme der Ortsgemeinde Lambsheim als dritten Gesellschafter, vorbehaltlich einer
positiven Auskunft der Finanzverwaltung empfohlen. Die Gesellschafterversammlung hat im
Anschluss an die Sitzung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat der Aufnahme
der Ortsgemeinde Lambsheim als dritten Gesellschafter zugestimmt. Auch dies erfolgte
vorbehaltlich einer positiven Auskunft der Finanzverwaltung.
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Anlagenverzeichnis:
-
Gesellschaftsvertrag (Entwurf)
Konsortialvertrag (Entwurf)
Anlagen 2.1, 4 und 5 zum Konsortialvertrag
Zeitplan
Hinweis: Die Anlagen zum Konsortialvertrag konnten noch nicht alle fertig gestellt werden.
Die Anlagen 2.2 – 2.4 sind derzeit in der Abstimmung. Die Anlagen 2.5 und 2.6 betreffen die
Ortsgemeinde Lambsheim und die Anlage 3 konnte noch nicht erstellt werden.
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