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Stadtverwaltung Grünstadt Beschlussvorlage Nr: 1783/2016/3 Beschlussorgan: Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat 05.07.2016 12.07.2016 öffentlich öffentlich Fusion der Stadtwerke Grünstadt GmbH mit den Gemeindewerken Lambsheim Beschlussvorschlag: a. Der Stadtrat stimmt der Fusion der Stadtwerke Grünstadt GmbH mit den Gemeindewerken Lambsheim zu. Insoweit wird die Ortsgemeinde Lambsheim als dritter Gesellschafter in die Stadtwerke Grünstadt GmbH aufgenommen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt einer noch fehlenden positiven verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung. Des Weiteren erfolgt die Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass seitens der Aufsichtsbehörde keine Bedenken gegen die Fusion vorgebracht werden. b. Der Stadtrat stimmt dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 24.06.2016 zu. Der Abschluss des Vertrages zwischen den Vertragsparteien erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt (vorauss. im Laufe des Jahres 2017). c. Der Stadtrat stimmt dem Konsortialvertrag in der Fassung vom 24.06.2016 zu. Der Abschluss des Vertrages zwischen den Vertragsparteien erfolgt voraussichtlich im Oktober 2016, wenn die verbindliche Auskunft des Finanzamtes und eine etwaige Stellungnahme der Aufsichtsbehörde vorliegen. __________________________________________________________________________ Finanzierung: ./. __________________________________________________________________________ Sachverhalt: Der Gegenstand der Stadtwerke Grünstadt GmbH (SWG) ist gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012 die Erzeugung, der Bezug, der Handel, der Transport und die Verteilung von Strom, Gas, Wasser und Wärme, der Betrieb von Bädern sowie die Durchführung sonstiger der Ver- und Entsorgung dienender Aufgaben. Die zurzeit betriebenen Sparten sind: - Stromvertrieb - Stromverteilung - Gasvertrieb - Gasverteilung - Wassergewinnung, -verteilung, -vertrieb - Energiedienstleistungen Seite 1 von 4 - Betrieb Bad und Sauna Die Aufteilung in die aufgeführten Sparten ist gesetzesbedingt. Für jede Sparte ist eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung als auch eine eigene Bilanz zu erstellen. Durch die in den letzten Jahren eingetretene Gesetzesflut steigt der bürokratische Aufwand stetig. So musste für die regulierten Sparten Strom- und Gasverteilung eine eigene Abteilung Netzmanagement unter Personalneueinstellungen aufgebaut werden. Durch die gestiegenen Anforderungen der Strom- und Gasregulierung sind die Kosten in der IT in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Jährliche Gesetzesänderungen in der Statistikerfassung (Technik), Rechnungslegung (Shared Services) und Buchhaltung sowie von der Regulierungskammer geforderten Monitoringberichte haben die Fixkosten stetig steigen lassen. Auf der Netzabnahmeseite hinsichtlich des Strom-, Gas-, Wasserverbrauchs ist in den letzten Jahren ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Dies ist durch die von der Bundespolitik geforderte Energiewende bedingt. Diese baut zum einen auf Energieeinsparmaßnahmen und zum anderen auf dem Umbruch von der konventionellen Energieerzeugung zu der Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien auf. Die Einsparung durch Wärmedämmungsmaßnahmen und durch den Einbau moderner Heizungsanlagen im Gasbereich sowie den steigenden Eigenverbrauch selbst erzeugten Stroms der privaten Photovoltaik- und Kraftkopplungsanlagen lassen den Teiler bei der Umlage unserer steigenden Fixkosten immer kleiner werden, so dass die hindurch benötigten Preise am Markt immer schwerer durchsetzbar werden. Um diesen Teiler zu erhöhen bzw. die Kosten zu senken versucht die Geschäftsführung seit 2005 stetig Kooperationen mit anderen Energieversorgern einzugehen bzw. das „Aufgabengebiet“ der SWG zu erweitern. So konnte mit der Stadtwerke Speyer GmbH in den Jahren 2009 und 2011 Kooperationen realisiert werden, die auf Gegenseitigkeit beruhen und bei der beide Seiten Vorteile ziehen. Speyer betreut unsere IT und die SWG das GIS-System von Speyer. Im Jahr 2010 übernahm die SWG die Gaskonzession in allen Ortsteilen von Obrigheim und im Jahr 2014 die Gaskonzession in Neuleiningen. Für 2015 gelang es die Stromkonzession ebenfalls in Neuleiningen zu erwerben. Gleichzeitig versuchten die SWG mit weiteren Energieversorgungsunternehmen aus der Umgebung, die dem Regulierungs- und Wettbewerbsdruck auf Grund ihrer Größe nicht mehr gewachsen waren, zu fusionieren bzw. „Eingliederungen“ einzugehen. An dieser Stelle seien die ehemaligen selbstständigen Stromwerke Wattenheim, Hettenleidelheim und Obrigheim genannt. Hier wurden teils sehr intensive Gespräche geführt, die leider nicht zum gewünschten Erfolg führten. Auch die Ortsgemeinde Lambsheim hat erkannt, dass deren Eigenbetrieb „Stromwerke Lambsheim“ (GWL) künftig Herausforderungen gegenübersteht, die es einem wirtschaftlichem Überleben sehr schwer bzw. unmöglich machen. Deshalb haben sich die Lambsheimer Gremien in den letzten Jahren nach Möglichkeiten umgeschaut, wie sie ihr Stromwerk zukunftssicher einbringen können. Unserer Kenntnis nach hat die Gemeinde Lambsheim 9 Energieversorgungsunternehmen für eine Zusammenarbeit angefragt und sich im Jahr 2015 für eine Kooperation mit der SWG entschieden. Dieser Entscheidung gingen mehrere Präsentationen der SWG in den dortigen Gremien und viele Gespräche voraus an denen beide Gesellschafter der SWG, vertreten durch Bürgermeister Wagner und den Herren Bullermann und Dr. Kempter seitens der Thüga AG, teilnahmen. Nach der Entscheidung für die SWG wurden unsererseits unter Mithilfe der Thüga eine Projektorganisation sowie ein Projektzeitplan erstellt. Ziel der Einbringung der Gemeindewerke Lambsheim ist es Synergien beiderseitig zu heben. Die Ortsgemeinde Lambsheim will durch eine Beteiligung an der SWG den steuerlichen Querverbund mit ihrer Sparte Nahwärme zukünftig erhalten um sich weiterhin Gewinne aus Seite 2 von 4 ihrer Sparte Stromversorgung, welche alleine nicht mehr zukunftsfähig wäre, zu sichern. Die SWG sieht in der Einbringung eine Stärkung für die Zukunft. So haben die Gemeindewerke Lambsheim Dienstleistungen in erheblichen Maße vergeben, die im Haus der SWG mit dem vorhandenen Mitarbeitern größtenteils abgearbeitet werden können. Als Beispiel seien hier der Bereitschaftsdienst, die technische Betreuung, die Netzentgeltkalkulationen, die Bilanzierung der Energiedaten wie auch der Energieeinkauf und das Energiedatenmanagement genannt. Weiterhin entfallen die Verwaltungskosten- und Sachkostenanteile der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, in deren Verwaltungsgebäude die Gemeindewerke Lambsheim ihr Domizil hat. Die Einbringung der Gemeindewerke Lambsheim in die SWG gegen Anteile an der SWG ist zum 01. Januar 2017 geplant. Dabei soll das Stromwerk und die Nahwärmeversorgung eingebracht werden. Die Einbringung der Nahwärme soll im Tracking Stock-Modell erfolgen. Das Tracking Stock-Modell sieht vor, dass Ergebnisse der Sparte Nahwärme, ausschließlich der Gemeinde Lambsheim zugerechnet werden, ebenso wie die Ergebnisse des Bades ausschließlich der Stadt Grünstadt als Gesellschafter der SWG zugerechnet werden. Die Verhandlungsführer aus Lambsheim und seitens der Altgesellschafter Stadt Grünstadt und der Thüga AG haben sich nach einer Ausschreibung (4 Unternehmen wurden angeschrieben) auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH als neutralen Bewerter geeinigt. Das Bewertungsgutachten hatte zur Aufgabe beide Unternehmen nach IDW-Standard zu bewerten und die sich hieraus ergebenden Gesellschaftsanteile (Lambsheim, Stadt Grünstadt, Thüga) zu berechnen. Während dessen wurden innerhalb der Parteien der neu abzuschließende Gesellschaftsund Konsortialvertrag ausgehandelt. Seit Ende Mai liegen der Stadtwerke Grünstadt alle Ergebnisse vor. Diese werden am 23.06.2016 dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung vorgestellt. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung werden in ihren Sitzungen entsprechende Beschlussempfehlungen hinsichtlich der Einbringung der Gemeindewerke Lambsheim in die Stadtwerke Grünstadt GmbH fassen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. Um eine Einbringung des Gemeindewerkes Lambsheim zum 01. Januar 2017 zu gewährleisten ist unter den gesetzlich verankerten Fristen (Anträge Finanzamt, Kommunalaufsichten, Regulierungsbehörden, etc.) im Juli 2016 eine Entscheidung über die Einbringung des E-Werkes der Ortsgemeinde Lambsheim seitens des Stadtrates zu treffen. Des Weiteren sind Beschlüsse über die noch abzuschließenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag), ggfs. unter Vorbehalt einer noch ausstehenden positiven verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung und das seitens der Aufsichtsbehörde keine Bedenken geltend gemacht werden. Die Verträge selbst werden erst zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet. Die SWG hat für die operative Umsetzung eine Projektgruppe gebildet, die sich wöchentlich trifft und an deren Sitzungen Herr Peter und Herr Kling, beide Werkleitung Gemeindewerke Lambsheim, 14 tägig teilnehmen. Zusammenfassend werden durch die Einlegung der GWL folgende Synergien gehoben: - Stärkung der SWG durch Vergrößerung des Marktanteils - Verteilung der zunehmenden Fixkosten auf eine größere Basis - Optimale Auslastung bestehender Abteilungen Seite 3 von 4 - Kosteneinsparung bei den von GWL vergebenen Dienstleistungen - Optimierung der organisatorischen Strukturen bei SWG Aufgrund der Unternehmensbewertung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH würden sich die Anteilsverhältnisse an den Stadtwerken Grünstadt GmbH mit der Einlage des Gemeindewerkes wie folgt bestimmen: Stadt Grünstadt Thüga AG Gemeinde Lambsheim 72,86 % 19,37 % 7,77 % (vorher 79 %) (vorher 21 %) Nach § 1 Absatz 3 des Zusammenarbeitsvertrages vom 30.11.1990, zuletzt geändert am 21.06.2012 können auf Wunsch der Stadt und unter Anrechnung auf deren Beteiligungsquote Gemeinden in der Umgebung von Grünstadt, die durch die Stadtwerke versorgt werden, als Gesellschafter in die Stadtwerke aufgenommen werden. Die Thüga AG stünde somit das Recht zu weiterhin auf einer Beteiligungsquote von 21 % zu beharren. In der Sitzung des Aufsichtsrats teilte der Vertreter der Thüga AG mit, dass diese bereit sei auf dieses Recht teilweise zu verzichten. Die Thüga AG möchte ihre Anteile auf 20,1 % im Wege des Erwerbs von der Stadt Grünstadt aufstocken. Dies setzt allerdings voraus, dass die wesentlichen Eckpunkte des Gesellschafts- und Konsortialvertrages wie zwischen den Vertragspartner ausgehandelt so Bestand haben werden. Insoweit würden folgende Anteilsverhältnisse gelten: Stadt Grünstadt Thüga AG Gemeinde Lambsheim 72,13 % 20,1 % 7,77 % (vorher 79 %) (vorher 21 %) Der Geschäftsführer der Stadtwerke Grünstadt GmbH stellte in der Sitzung des Stadtrates am 14.06.2016 einen umfassenden Sachstandsbericht vor und beantwortete zusammen mit dem Vorsitzenden aufkommende Fragen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 der Gesellschafterversammlung die Aufnahme der Ortsgemeinde Lambsheim als dritten Gesellschafter, vorbehaltlich einer positiven Auskunft der Finanzverwaltung empfohlen. Die Gesellschafterversammlung hat im Anschluss an die Sitzung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat der Aufnahme der Ortsgemeinde Lambsheim als dritten Gesellschafter zugestimmt. Auch dies erfolgte vorbehaltlich einer positiven Auskunft der Finanzverwaltung. __________________________________________________________________________ Anlagenverzeichnis: - Gesellschaftsvertrag (Entwurf) Konsortialvertrag (Entwurf) Anlagen 2.1, 4 und 5 zum Konsortialvertrag Zeitplan Hinweis: Die Anlagen zum Konsortialvertrag konnten noch nicht alle fertig gestellt werden. Die Anlagen 2.2 – 2.4 sind derzeit in der Abstimmung. Die Anlagen 2.5 und 2.6 betreffen die Ortsgemeinde Lambsheim und die Anlage 3 konnte noch nicht erstellt werden. Seite 4 von 4