Sicherheitsdatenblatt
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35.0.6 Seite: 1/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 30.11.2012 überarbeitet am: 30.11.2012 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens · Produktidentifikator · Handelsname: Ribonukleinsäure aus Hefe · Artikelnummer: A3931 · CAS-Nummer: 63231-63-0 · EG-Nummer: 277-256-7 · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Biochemie · Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: AppliChem GmbH Ottoweg 4 D-64291 Darmstadt [email protected] · Auskunftgebender Bereich: Abteilung Qualitätskontrolle / Dep. Quality Control · Notrufnummer: +49(0)6151 93570 (während der normalen Geschäftszeiten / Inside normal business hours) 2 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · Chemische Charakterisierung: Stoffe · CAS-Nr. Bezeichnung 63231-63-0 Ribonukleinsäure aus Hefe · Identifikationsnummer(n) · EG-Nummer: 277-256-7 3 Mögliche Gefahren · Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. · Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Listen oder sonstigen uns bekannten Literaturquellen. · S-Sätze: 22 Staub nicht einatmen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. · Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. · Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung · Geeignete Löschmittel: Wasser, CO2, Schaum, Pulver (Fortsetzung auf Seite 2) CH 35.0.6 Seite: 2/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 30.11.2012 überarbeitet am: 30.11.2012 Handelsname: Ribonukleinsäure aus Hefe (Fortsetzung von Seite 1) · Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Stickoxide (NOx) Durch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Staubbildung vermeiden. Stäube nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. · Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. · Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Staubentwicklung vermeiden. Nachreinigen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. · Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. 7 Handhabung und Lagerung · Handhabung: · Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Staubbildung vermeiden. Bei Staubbildung Absaugung vorsehen. Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. · Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter darf nur unter lokaler Absaugung geöffnet werden. Behälter geschlossen halten. · Empfohlene Lagertemperatur: -20°C · Lagerklasse: 10-13 · Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt. · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. · Atemschutz: Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Atemschutz erforderlich bei Auftreten von Stäuben. Filter P1 (Fortsetzung auf Seite 3) CH 35.0.6 Seite: 3/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 30.11.2012 überarbeitet am: 30.11.2012 Handelsname: Ribonukleinsäure aus Hefe (Fortsetzung von Seite 2) · Handschutz: Schutzhandschuhe Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Nitrilkautschuk Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,11 mm Wert für die Permeation: Level ≥ 480 min · Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Nitrilkautschuk Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,11 mm Wert für die Permeation: Level ≥ 480 min · Augenschutz: Schutzbrille · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung Geeignete Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: Farbe: · Geruch: Kristallines Pulver Beige Wahrnehmbar · pH-Wert: Nicht anwendbar. · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich: · Flammpunkt: Nicht anwendbar. · Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Der Stoff ist nicht entzündlich. · Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. · Explosionsgrenzen: Untere: Obere: Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. · Dampfdruck: Nicht anwendbar. · Dichte: Nicht bestimmt. · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Leicht löslich. Wasser: · Viskosität: Dynamisch: Kinematisch: Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 4) CH 35.0.6 Seite: 4/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 30.11.2012 überarbeitet am: 30.11.2012 Handelsname: Ribonukleinsäure aus Hefe (Fortsetzung von Seite 3) · Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: VOC (EU) VOCV (CH) · Sonstige Angaben 0,0 % 0,00 % 0,00 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10 Stabilität und Reaktivität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei Brand: siehe Kapitel 5. 11 Toxikologische Angaben · Akute Toxizität: · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Quantitative Daten zur Toxizität dieses Produkts liegen uns nicht vor. · Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Keine Reizwirkung. · am Auge: Keine Reizwirkung. · Nach Einatmen: Keine Reizwirkung. · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund der EG-Listen in der letztgültigen Fassung. 12 Umweltbezogene Angaben · Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verhalten in Umweltkompartimenten: · Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen. 13 Hinweise zur Entsorgung · Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. CH (Fortsetzung auf Seite 5) 35.0.6 Seite: 5/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 30.11.2012 überarbeitet am: 30.11.2012 Handelsname: Ribonukleinsäure aus Hefe (Fortsetzung von Seite 4) 14 Angaben zum Transport · UN-Nummer · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt · Transportgefahrenklassen · ADR, ADN, IMDG, IATA · Klasse entfällt · Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA entfällt · Umweltgefahren: · Marine pollutant: Nein · Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar. · Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCNicht anwendbar. Code · Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen. 15 Rechtsvorschriften · Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Listen oder sonstigen uns bekannten Literaturquellen. · S-Sätze: 22 Staub nicht einatmen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Qualitätskontrolle / Dept. Quality Control · Ansprechpartner: Hr. / Mr. Th. Stöckle CH