steuerlich begünstigt
Transcription
steuerlich begünstigt
Geschäftsstelle Humperdinckstr. 24 53773 Hennef Tel.: 02242 /888-566 [email protected] www.altenhilfe-hennef.de Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Spenden und Zuwendungen an die „Bürgerstiftung Altenhilfe Stadt Hennef“ Für die steuerliche Begünstigung von Ausgaben für Spenden und Zuwendungen sind die rechtlichen Voraussetzungen in § 10 b des Einkommenssteuergesetzes festgelegt. In § 48 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) und der Anlage A mit Hinweis auf die §§ 51 – 68 der Abgabenverordnung sind zusätzliche Erläuterungen aufgeführt. Gemäß Abschnitt A Absatz 2 zu § 48 EStDV ist die Förderung der Altenhilfe besonders förderungswürdig. Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung muss vorher vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden. Diese Voraussetzung ist für die „Bürgerstiftung Altenhilfe Stadt Hennef“ erfüllt. Spenden und Zuwendungen an die „Bürgerstiftung Altenhilfe Stadt Hennef“ Nach einer grundlegenden Änderung der steuerlichen Behandlung ab 2008 liegt die Förderungshöchstgrenze von Privatpersonen nunmehr bei 20 % des zu versteuernden Einkommens. Für einen selbstständigen Betrieb gilt die gleiche Regelung wir für Privatpersonen. Jedoch sind hier die im Kalenderjahr erbrachten Löhne und Gehälter sowie zwei Promille der Summe der gesamten Umsätze als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Ausführungen zeigen, dass Spenden und sonstige Zuwendungen durch sehr großzügige Regelungen steuerbegünstigt angelegt werden können. Einzelheiten sollten Spender bzw. Zustifter mit ihrem Steuerberater besprechen. Die Stiftung wird stets darauf achten, dass durch Beschlüsse der zuständigen Gremien die vom Zuwender gewünschte Verwendung seiner Gelder sichergestellt wird. Die Stiftung erteilt die erforderliche Zuwendungsbescheinigung. Vorsitzender des Stiftungsrates: Kontonummern: Klaus Pipke, Bürgermeister Kreissparkasse Köln, BLZ 370 502 99, KTO 223 222 Vorsitzender des Vorstandes: Volksbank Hennef, BLZ 380 601 86, KTO 370 588 2010 Hans Peter Lindlar, Regierungspräsident a. D.