Das Internationale Skat-Gericht
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Das Internationale Skat-Gericht
Das Internationale Skat-Gericht Sitz Altenburg SkGE 339-2003 Das Internationale Skat-Gericht ♣ Peter Luczak ♠ Weinbergstraße 6 ♥ 35043 Marburg ♦ Skatclub Dresden-Cotta Herrn Peter Kilian Ginsterstraße 14 Peter Luczak Weinbergstraße 6 35043 Marburg : 06421 - 43145 Fax: 06421 - 47727 Mobil: 0171 – 801 7995 eMail: [email protected] http:// www.dskv.de 01169 Dresden Mail: [email protected] Ihr Schreiben vom 08. u. 13.10-2013 Präsident: Unser Zeichen SkGE 304-2013 Datum 14.10.2013 Sehr geehrter Skatfreund Kilian, Ihre Anfrage: Am Montag hatten wir Clubskatabend. Es wurde folgende Schiedsrichterentscheidung getroffen: Der Alleinspieler sticht in Mittelhand und Hinterhand zieht Stich unberechtigt ein. Vorhand moniert den unberechtigten Einzug mit der Begründung, er dürfe Unrecht mit Worten ausgleichen. Der Alleinspieler besteht auf Spielgewinn, da ein Spieler der Gegenpartei das falsche (unberechtigte) Ausspielen verhindert hat. Für mich gilt der Fakt der gemeinsamen Haftung der Gegenpartei. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Wird wie folgt entschieden: Der unberechtigt eingezogene Stich wird dem Alleinspieler ausgehändigt, das Spiel weiter durchgeführt und seinem Ausgang entsprechend gewertet. Begründung: Hinterhand hat zwar den Stich unberechtigt eingezogen, aber (anhand der Schilderung) keinerlei Anstalten gemacht, zum Folgestich auszuspielen. Daher kann er von Vorhand auch nicht am unberechtigten Ausspiel gehindert werden. Das unberechtigte Einziehen eines Stiches allein begründet noch keinen Spielverlust für die betreffende Partei. Es wird nur dann bestraft, wenn es mit einem daraus resultierenden Regelverstoß (unberechtigten Ausspielen oder der Hinderung am unberechtigten Ausspiel) verbunden ist. Der Gegenspieler in Vorhand hat nur dafür Sorge getragen, dass der zu Unrecht eingezogene Stich an den rechtmäßigen Besitzer (den Alleinspieler) ausgehändigt wird. Diese Handlungsweise ist zulässig und verstößt nicht gegen die Bestimmungen der ISkO. Der zu Unrecht eingezogene Stich wird dem Alleinspieler ausgehändigt. Spielt dieser danach zum nächsten Stich aus, so hat diese Handlungsweise keine weiteren Folgen. Das Spiel ist durchzuführen und seinem Ausgang entsprechend zu werten. Anders zu entscheiden wäre, wenn Hinterhand zum Folgestich ausgespielt hätte oder eine Ausspielabsicht erkennbar war und er wäre am unberechtigten Ausspiel von Vorhand (oder dem Kartengeber) daran gehindert worden. In diesem Fall müsste sofort zugunsten des Alleinspielers entschieden werden. ISkO 4.1.8 Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, einen Gegenspieler am unberechtigten Ausspiel oder am Begehen eines anderen Regelverstoßes zu hindern. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 (siehe auch 4.2.9). Mit freundlichen Grüßen und allzeit „Gut Blatt“ Das Internationale Skatgericht hat eine Sammlung von Skatgerichtsentscheidungen erstellt. Wenn Sie daran interessiert sind, können Sie diese und die neueste Skatordnung über die Geschäftsstelle des DSkV erhalten: Deutscher Skatverband e.V.* Markt 10 * 04600 Altenburg 03447-892909 Fax: 03447-511 916