Das Internationale Skat-Gericht

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Das Internationale Skat-Gericht
Das Internationale
Skat-Gericht
Sitz Altenburg
SkGE 339-2003
Das Internationale Skat-Gericht
♣ Peter Luczak ♠ Weinbergstraße 6 ♥ 35043 Marburg ♦
Skatclub Dresden-Cotta
Herrn Peter Kilian
Ginsterstraße 14
Peter Luczak
Weinbergstraße 6
35043 Marburg
: 06421 - 43145
Fax: 06421 - 47727
Mobil: 0171 – 801 7995
eMail: [email protected]
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01169 Dresden
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Ihr Schreiben vom
08. u. 13.10-2013
Präsident:
Unser Zeichen
SkGE 304-2013
Datum
14.10.2013
Sehr geehrter Skatfreund Kilian,
Ihre Anfrage:
Am Montag hatten wir Clubskatabend. Es wurde folgende Schiedsrichterentscheidung getroffen: Der Alleinspieler sticht in Mittelhand und Hinterhand zieht Stich unberechtigt ein. Vorhand moniert den unberechtigten
Einzug mit der Begründung, er dürfe Unrecht mit Worten ausgleichen. Der Alleinspieler besteht auf Spielgewinn, da ein Spieler der Gegenpartei das falsche (unberechtigte) Ausspielen verhindert hat. Für mich gilt der
Fakt der gemeinsamen Haftung der Gegenpartei. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Wird wie folgt entschieden:
Der unberechtigt eingezogene Stich wird dem Alleinspieler ausgehändigt, das Spiel weiter durchgeführt und
seinem Ausgang entsprechend gewertet.
Begründung:
Hinterhand hat zwar den Stich unberechtigt eingezogen, aber (anhand der Schilderung) keinerlei Anstalten
gemacht, zum Folgestich auszuspielen. Daher kann er von Vorhand auch nicht am unberechtigten Ausspiel
gehindert werden. Das unberechtigte Einziehen eines Stiches allein begründet noch keinen Spielverlust für
die betreffende Partei. Es wird nur dann bestraft, wenn es mit einem daraus resultierenden Regelverstoß (unberechtigten Ausspielen oder der Hinderung am unberechtigten Ausspiel) verbunden ist. Der Gegenspieler in
Vorhand hat nur dafür Sorge getragen, dass der zu Unrecht eingezogene Stich an den rechtmäßigen Besitzer
(den Alleinspieler) ausgehändigt wird. Diese Handlungsweise ist zulässig und verstößt nicht gegen die Bestimmungen der ISkO. Der zu Unrecht eingezogene Stich wird dem Alleinspieler ausgehändigt. Spielt dieser danach
zum nächsten Stich aus, so hat diese Handlungsweise keine weiteren Folgen. Das Spiel ist durchzuführen und
seinem Ausgang entsprechend zu werten.
Anders zu entscheiden wäre, wenn Hinterhand zum Folgestich ausgespielt hätte oder eine Ausspielabsicht
erkennbar war und er wäre am unberechtigten Ausspiel von Vorhand (oder dem Kartengeber) daran gehindert
worden. In diesem Fall müsste sofort zugunsten des Alleinspielers entschieden werden.
ISkO 4.1.8
Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, einen Gegenspieler am unberechtigten Ausspiel oder am
Begehen eines anderen Regelverstoßes zu hindern. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus
den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 (siehe auch 4.2.9).
Mit freundlichen Grüßen
und allzeit „Gut Blatt“
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