Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN 18195-1 bis -6
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Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN 18195-1 bis -6
DIE FACHBEREICHE Bautenschutz Bautenschutz im Jahre 2004 Eine kleine Episode aus der anwendungstechnischen Beratung Mir berichtete vor kurzem ein Kollege: Ein Bautenschützer, der schon rund 10 Jahre im Geschäft ist, kam kürzlich zu mir und fragte nach Lüftungsgittern. Auf meine Frage wozu, hat er diesen Fall geschildert: Es geht um eine Altbauwand aus Klamottenmauerwerk, ungedämmt. Sie liegt am Bürgersteig. Da die Wand in der Erdgeschoßwohnung immer feucht war, hat er innenseitig einen Sperrputz aufgebracht. Er hat die Wand vorher eingehend mit dem elektrischen Widerstandsmesser untersucht. Die Wand war klatschnass, denn die Anzeige hat voll ausgeschlagen. Aus unerklärlichen Gründen steigt die Feuchtigkeit jetzt aber viel höher als vorher und der Putz fällt zu allem Überfluß auch wieder ab. Der Bautenschützer wollte nun von aussen Kernbohrungen mit ca. 50 mm Durchmesser und ca. 2/3 Mauerwerkstiefe ansetzen, damit die Wand besser „atmen“ und somit austrocknen kann. Damit sich kein Ungeziefer ansiedelt, wollte er vor die Bohrungen ein Lüftungsgitter setzen. Ich habe Ihm den zunächst den Rat gegeben, dass er die Lüftungsgitter ruhig weglassen kann, weil das Ungeziefer bei den Folgen dieser Ausführungsweise eigentlich auch nicht mehr wirklich stört. Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN 18195-1 bis -6 DIN 18195-1 bis -6 in der Fassung von August 2000 bestätigt Schiedsverfahren zu DIN 18195 beendet – Konsens des NABau-Arbeitsausschusses „Bauwerksabdichtungen“ weitestgehend bestätigt. Am 20. August 2004 tagte der Schiedsausschuss des DIN zu den Normen DIN 18195-1 bis -6 abschließend und bestätigte endgültig die DIN 18195 (Teile 1 bis 6) in der aktuellen Fassung vom August 2000. Mit diesem Beschluss, der auch Hinweise für die nächste Überarbeitung der Norm enthält, beendete der zu Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtete Schiedsausschuss die jahrelange Diskussion um den Einsatz von Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) in der Beanspruchungsart „aufstauendes Sickerwasser“ in der DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sikkerwasser – Bemessung und Ausführung“. Der Vorwurf vereinzelter Kreise, diese Abdichtungsart sei nicht bewährt, konnte vom Schiedsausschuss nach eingehender Prüfung nicht bestätigt werden. Bei der Überarbeitung der vorangegangenen Fassungen der Teile 1 bis 6 der DIN 18195 aus 1983/1984 wurden u.a. die kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) auch für den druckwasserbelasteten Bereich des „aufstauenden Sickerwassers“ aufgenommen. Der Arbeitsausschuss Bauwerksabdichtungen gelangte damals nach eingehender Prüfung und Beratung zu der Überzeugung, dass diese Abdichtungsart die nötige Bewährung und Praxisrelevanz besitzt. Die Stellungnahmen zu den Entwürfen von 1998 führten zu einem ersten auch darauf bezogenen Schlichtungsverfahren in der Zuständigkeit des Vorsitzenden des NABau. Der dabei ergangene Schlichterspruch wurde jedoch von einigen Stellungnehmenden nicht akzeptiert, so dass zunächst die zweite Schlichtung in der Zuständigkeit der Geschäftsleitung des DIN – Deutsches Instituts für Normung e.V. durchgeführt wurde. Beide Schlichtungen zusammen erforderten fünf ganztägige Sitzungen, um die strittigen Punkte eingehend zu beraten. Es konnte jedoch nicht in allen Punkten Einigung erzielt werden, woraufhin zwei der Stellungnehmenden das Schiedsverfahren beantragten, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Für den Schiedsausschuss wurden von den Stellungnehmenden und dem Normenausschuss Bauwesen (NABau) je zwei Mitglieder benannt, der Vorsitzende wurde vom Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten aus den Reihen des Präsidiums bestimmt. Der Schiedsausschuss ist zur Neutralität verpflichtet und prüft die ihm angetragenen Punkte unparteiisch und nur nach eigener Überzeugung; sein Urteil ist endgültig und für die betroffenen Normen verbindlich. Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (02 36) 3 39 93 04 Telefax: (02 36) 3 39 93 63 email: [email protected] Schützen & Erhalten · Dezember 2004 · Seite 16 Der Schiedsausschuss zu den genannten Teilen der DIN 18195 kam schließlich in zwei Sitzungen über insgesamt drei Tage zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf, der Einsatz von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) in der Beanspruchungsart „aufstauendes Sickerwasser“ in DIN 18195-Teil 6 sei nicht bewährt, nicht bestätigt werden kann. Damit wurde die DIN 18195 in ihrer jetzigen Fassung endgültig vom höchsten Kontrollgremium für das Deutsche Normenwerk bestätigt. In der dem Schiedsverfahren vorangegangenen Schlichtung wurde einvernehmlich die Änderung verschiedener anderer Festlegungen in den Normen DIN 18195-1 bis 6 im Rahmen der beabsichtigten Überarbeitung der Normenreihe beschlossen. Diese Änderungen sind in dem Norm-Entwurf DIN 18195100 „Bauwerksabdichtungen – Teil 100: Vorgesehene Änderungen zu den Normen DIN 181951 bis -6“, Ausgabe Juni 2003, veröffentlicht worden. Der Beschluss des Schiedsausschusses enthält darüber hinaus einige Hinweise, die ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Normen der Reihe DIN 18195 umgesetzt werden sollen. Die Überarbeitung der Normen der Reihe DIN 18195 wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, da auch Anpassungen hinsichtlich der Europäischen Normung erforderlich sein werden, deren Ergebnisse aber teilweise noch nicht vorliegen.