Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN 18195-1 bis -6

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Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN 18195-1 bis -6
DIE FACHBEREICHE
Bautenschutz
Bautenschutz
im Jahre 2004
Eine kleine Episode aus der
anwendungstechnischen
Beratung
Mir berichtete vor kurzem
ein Kollege: Ein Bautenschützer, der schon rund 10 Jahre im
Geschäft ist, kam kürzlich zu mir
und fragte nach Lüftungsgittern.
Auf meine Frage wozu, hat er
diesen Fall geschildert:
Es geht um eine Altbauwand
aus Klamottenmauerwerk, ungedämmt. Sie liegt am Bürgersteig. Da die Wand in der Erdgeschoßwohnung immer feucht
war, hat er innenseitig einen
Sperrputz aufgebracht. Er hat
die Wand vorher eingehend mit
dem elektrischen Widerstandsmesser untersucht. Die Wand war
klatschnass, denn die Anzeige
hat voll ausgeschlagen.
Aus unerklärlichen Gründen
steigt die Feuchtigkeit jetzt aber
viel höher als vorher und der
Putz fällt zu allem Überfluß auch
wieder ab.
Der Bautenschützer wollte
nun von aussen Kernbohrungen
mit ca. 50 mm Durchmesser und
ca. 2/3 Mauerwerkstiefe ansetzen, damit die Wand besser „atmen“ und somit austrocknen
kann. Damit sich kein Ungeziefer
ansiedelt, wollte er vor die Bohrungen ein Lüftungsgitter setzen.
Ich habe Ihm den zunächst
den Rat gegeben, dass er die
Lüftungsgitter ruhig weglassen
kann, weil das Ungeziefer bei
den Folgen dieser Ausführungsweise eigentlich auch nicht
mehr wirklich stört.
Mitteilung zum Schiedsverfahren zur DIN
18195-1 bis -6
DIN 18195-1 bis -6 in der Fassung von August 2000 bestätigt
Schiedsverfahren zu DIN
18195 beendet – Konsens
des NABau-Arbeitsausschusses „Bauwerksabdichtungen“ weitestgehend bestätigt.
Am 20. August 2004 tagte der
Schiedsausschuss des DIN zu
den Normen DIN 18195-1 bis
-6 abschließend und bestätigte endgültig die DIN 18195 (Teile 1 bis 6) in der aktuellen Fassung vom August 2000.
Mit diesem Beschluss, der auch
Hinweise für die nächste Überarbeitung der Norm enthält, beendete der zu Neutralität und
Unabhängigkeit verpflichtete
Schiedsausschuss die jahrelange
Diskussion um den Einsatz von
Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)
in der Beanspruchungsart „aufstauendes Sickerwasser“ in der
DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungen
gegen von außen drückendes
Wasser und aufstauendes Sikkerwasser – Bemessung und
Ausführung“. Der Vorwurf vereinzelter Kreise, diese Abdichtungsart sei nicht bewährt,
konnte vom Schiedsausschuss
nach eingehender Prüfung nicht
bestätigt werden.
Bei der Überarbeitung der
vorangegangenen Fassungen der
Teile 1 bis 6 der DIN 18195 aus
1983/1984 wurden u.a. die
kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)
auch für den druckwasserbelasteten Bereich des „aufstauenden Sickerwassers“ aufgenommen. Der Arbeitsausschuss Bauwerksabdichtungen gelangte
damals nach eingehender Prüfung und Beratung zu der Überzeugung, dass diese Abdichtungsart die nötige Bewährung
und Praxisrelevanz besitzt.
Die Stellungnahmen zu den
Entwürfen von 1998 führten zu
einem ersten auch darauf bezogenen Schlichtungsverfahren
in der Zuständigkeit des Vorsitzenden des NABau. Der dabei
ergangene Schlichterspruch
wurde jedoch von einigen Stellungnehmenden nicht akzeptiert, so dass zunächst die zweite Schlichtung in der Zuständigkeit der Geschäftsleitung des
DIN – Deutsches Instituts für
Normung e.V. durchgeführt wurde. Beide Schlichtungen zusammen erforderten fünf ganztägige
Sitzungen, um die strittigen
Punkte eingehend zu beraten.
Es konnte jedoch nicht in allen Punkten Einigung erzielt
werden, woraufhin zwei der Stellungnehmenden das Schiedsverfahren beantragten, um eine
endgültige Entscheidung herbeizuführen. Für den Schiedsausschuss wurden von den Stellungnehmenden und dem Normenausschuss Bauwesen (NABau) je
zwei Mitglieder benannt, der
Vorsitzende wurde vom Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten aus den Reihen des Präsidiums bestimmt. Der Schiedsausschuss ist zur Neutralität
verpflichtet und prüft die ihm
angetragenen Punkte unparteiisch und nur nach eigener Überzeugung; sein Urteil ist endgültig und für die betroffenen Normen verbindlich.
Es schreibt
für Sie:
Rainer
Spirgatis
Fachbereichsleiter Bautenschutz
Plinderheide 2b, 48291 Telgte
Telefon: (02 36) 3 39 93 04
Telefax: (02 36) 3 39 93 63
email:
[email protected]
Schützen & Erhalten · Dezember 2004 · Seite 16
Der Schiedsausschuss zu den
genannten Teilen der DIN 18195
kam schließlich in zwei Sitzungen über insgesamt drei Tage
zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf, der Einsatz von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) in der Beanspruchungsart „aufstauendes
Sickerwasser“ in DIN 18195-Teil
6 sei nicht bewährt, nicht bestätigt werden kann.
Damit wurde die DIN 18195
in ihrer jetzigen Fassung endgültig vom höchsten Kontrollgremium für das Deutsche Normenwerk bestätigt.
In der dem Schiedsverfahren vorangegangenen Schlichtung wurde einvernehmlich die
Änderung verschiedener anderer Festlegungen in den Normen
DIN 18195-1 bis 6 im Rahmen
der beabsichtigten Überarbeitung der Normenreihe beschlossen. Diese Änderungen sind in
dem Norm-Entwurf DIN 18195100 „Bauwerksabdichtungen –
Teil 100: Vorgesehene Änderungen zu den Normen DIN 181951 bis -6“, Ausgabe Juni 2003,
veröffentlicht worden.
Der Beschluss des Schiedsausschusses enthält darüber
hinaus einige Hinweise, die
ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Normen der Reihe DIN 18195 umgesetzt werden sollen.
Die Überarbeitung der Normen der Reihe DIN 18195 wird
einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, da auch Anpassungen hinsichtlich der Europäischen Normung erforderlich sein
werden, deren Ergebnisse aber
teilweise noch nicht vorliegen.

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