BetreuerNachrichten - im Ev. Kirchenkreis Dinslaken

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BetreuerNachrichten - im Ev. Kirchenkreis Dinslaken
BetreuerNachrichten
für ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Viele Fragen und Antworten ...
zum Thema Sozialhilfe
Am 06.06.2013 war Herr Keil vom Sozialamt der Stadt Dinslaken in
unserem gut besuchten Gesprächskreis zu Gast.
Schnell entwickelte sich ein von Fragen und Antworten getragener
Dialog, dessen wichtigste Ergebnisse wir hier für unsere Leser/Innen zusammengefasst haben.
Foto: Scheller
Wird der Bestattungsvorsorgevertrag aufgelöst, wenn
Leistungen des Sozialamtes
beantragt werden müssen?
Nein - Grundsätzlich gilt für den
Abschluss eines solchen Vertrages aber:
Ein Bestattungsvorsorgevertrag
oder eine Sterbegeldversicherung darf nur vor Beginn des
Leistungsbezuges abgeschlossen
werden. Beim Abschluss eines
solchen Vertrages darf die Sozialhilfebedürftigkeit nicht absehbar sein. Der Abschluss eines solchen Vertrages sollte am
Fortsetzung auf Seite 2
2/2013
XXHaus der Diakonie, Wiesenstraße.
Ortswechsel
Gesprächskreis zieht um
XXmehr auf Seite 11
Buchtipp:
Allahs Sonne über ...
XXInfo auf Seite 7
Portait
ehrenamtliche Betreuerin
XXBericht ab Seite 10
Thema: Sozialhilfe
Fortsetzung von Seite 1
besten mindestens 6 Monate
vor der Antragstellung zum Sozialhilfebezug liegen.
Eine
Sterbegeldversicherung
darf nicht der Kapitalbildung
dienen, d.h. in ihm muss geregelt sein, dass eine Auszahlung ausschließlich im Sterbefall
stattfindet.
Die Versicherungssumme eines
solchen Vertrages darf 7000 €
nicht übersteigen, zählt aber
nicht zum Schonvermögen. D.h.
der betreute Mensch darf neben
einem solchen Vertrag weiterhin 2600 € Vermögen besitzen.
Die Bestattungsvorsorge und
die Sterbegeldversicherung sind
insgesamt bis zu einer Höhe
von 7000 € geschützt.
Ergänzend wurde in der Runde
angemerkt, dass ein solcher
Vertrag sicherheitshalber mit
einem Bestattungsinstitut abgeschlossen werden sollte, das
im Vertrag die Beteiligung einer
Treuhandstelle (z.B. Treuhandstelle der dt. Bestatter oder
regionale Treuhandstellen der
Dauergrabpflege o.ä) vorsieht.
Die Einlagen des Einzahlenden
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werden so verzinst und auf einem Treuhandkonto verwahrt,
das auch gesichert ist, falls der
Bestatter insolvent wird oder
aus anderen Gründen sein Geschäft aufgibt.
Muss gemeinsames Wohneigentum veräußert werden, um die Heimkosten eines Ehepartners zu decken?
Immer wieder werden wir in
der Betreuungsarbeit mit der
Angst konfrontiert das gemeinsam genutzte Wohneigentum
eines Paares müsse veräußert
werden, um die Heimkosten
des heimbedürftigen Partners
zu decken.
Hr. Keil konnte hier aufklären,
dass ein Auszug aus der Immobilie für den Partner i. d. R.
nicht notwendig wird. Wenn
die Immobilie unangemessen
ist, kann das Sozialamt in einem solchen Fall ein Darlehen
zur Begleichung der Heimkosten gewähren. Die Sicherung
erfolgt durch den Eintrag in das
Grundbuch. Die Rückzahlung
eines solchen Darlehens wird
fällig, wenn der in der ImmoFortsetzung auf Seite 3
Thema: Sozialhilfe
Fortsetzung von Seite 2
bilie verbliebene Partner verstorben ist. Das vom Sozialamt
gewährte Darlehen muss dann
von den Erben aus der Erbmasse des verstorbenen Paares zurückbezahlt werden. Wenn die
Immobilie angemessen ist, werden die Heimkosten als Beihilfe
gezahlt und es erfolgt keine
Kostenerstattung. Der jeweilige
Einzelfall wird vom Kreis Wesel
geprüft und die weitere Vorgehensweise von dort festgelegt.
Müssen viele Menschen
Elternunterhalt bei der
Pflegebedürftigkeit eines
Elternteils bezahlen?
Im Rahmen der Betreuungsarbeit werden Betreuer/Innen
auch immer wieder
mit
der Frage
nach dem
Unterhalt
für Elternteile konfrontiert.
Die Aufgabe des Betreuers ist
hierbei i.d.R. ausschließlich die
Weitergabe von persönlichen
z.B. Namen und Adressdaten
von Kindern.
Die Berechnung einer Unterhaltsbeteiligung findet nicht
durch die Mitarbeitenden der
Leistungsgewährung, sondern
im Bereich „Unterhalt“ statt.
Grundsätzlich werden bei der
Berechnung der Unterhaltspflicht aber die aktuellen Daten
der „Düsseldorfer Tabelle“ zu
Grunde gelegt. Es ergibt sich
hieraus z.B. für ein Ehepaar ein
Freibetrag von 2880 € /Monat.
Bei unterhaltspflichtigen Kindern erhöht sich dieser Betrag
entsprechend. Erst bei darüber
hinausgehendem Einkommen
müssen Teile des Einkommens
zur Deckung der Heimkosten
eingesetzt werden.
Beim Einsatz des Vermögens
der unterhaltspflichtigen Kinder
für die ungedeckten Heimkosten der Eltern werden ebenfalls
recht großzügige Berechnungen
angestellt, bei der selbstgenutzte Immobilien sowie finanzielle
Vorsorge für das eigene Alter
Fortsetzung auf Seite 4
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Thema: Sozialhilfe
Fortsetzung von Seite 3
zunächst in vom einzusetzenden
Vermögen abgezogen werden.
Wer übernimmt die Kosten
für Bankbelege aus den zurückliegenden Jahren?
Foto: Scheller
Insbesondere bei der Übernahme neuer Betreuungen, fehlt oft
die komplette Übersicht über
die Bankgeschäfte des betreuten Menschen.
XXStadthaus Dinslaken.
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Oftmals muss daher bei den
Banken, eine Übersicht über
sämtliche bestehenden Konten, inklusiver Auflösungen und
Kontostände der letzten 10 Jahre
angefordert werden (notwendige Unterlage bei der Antragstellung für soziale Leistungen).
Die Kosten hierfür sind bei
den einzelnen Banken recht
unterschiedlich. Wenn für den
betreuten Menschen Sozialhilfe
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Thema: Sozialhilfe
Fortsetzung von Seite 4
beantragt werden muss, ist davon auszugehen, dass er auch
nicht mehr über ausreichendes Einkommen verfügt, um
diese Kosten zu tragen. Die
Kosten der Bank können daher
zur Erstattung beim Sozialamt
eingereicht werden. Sie werden dann nach einem positiven Bewilligungsbescheid zum
Sozialhilfeantrag dem betreuten Menschen erstattet. Falls
noch ausreichendes Vermögen
besteht, sind die Kosten hieraus
zu tragen.
Wer ermittelt den Wert von
Immobilien, die zum eigenen Unterhalt eingesetzt
werden müssen?
Nicht selten müssen alleinstehende betreute Menschen bei
Eintritt einer Heimbedürftigkeit
Sozialhilfe beantragen, da die
Rente/Pflegeversicherung
zur
Deckung der Kosten nicht ausreicht. Wenn eine Immobilie
vorhanden ist, muss diese zur
Deckung der Heimkosten eingesetzt, also veräußert werden.
Um eine Vorstellung vom Zeitwert der Immobilie zu erhalten,
kann das Sozialamt, Kontakt
zum Gutachterausschuss der
Stadt Dinslaken vermitteln.
Wie lange sollten Betreuer
Belege der betreuten Menschen aufbewahren?
Grundsätzlich müssen Belege,
die die Einnahmen und Ausgaben des betreuten Menschen
dokumentieren vom Betreuer
(sofern er für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt
ist) sorgfältig aufbewahrt werden.
Bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialhilfe sollte
mindestens das letzte Jahr vor
Antragstellung besser aber die
letzten 10 Jahre transparent dargelegt werden können.
Die Runde schlossen wir nach
vielen interessanten Antworten
und bedankten uns bei Herrn
Keil, der uns zum Abschied
noch eine übersichtliche Aufstellung über die notwendigen
Unterlagen für einen Heimpflegekosten-Antrag überlies. Diese
könne sie bei Interesse bei den
Betreuungsvereinen erhalten.
(S.R. Diakonie)
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Einladung zum Sommertreff!
Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer! Hiermit laden wir
herzlich zu unserem alljährlichen geselligen Sommertreffen ein. Nach
unserem Ausflug im letzten Jahr, wollen wir in diesem Jahr mal wieder
einer anderen Tradition den Vorzug geben - wir GRILLEN in Voerde!
Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind herzlich eingeladen die Terasse des Betreuungsvereins der Caritas im NikolausGross-Haus in Voerde zu einem geselligen Abend zu bevölkern!
Wir Hauptamtler sorgen für Getränke, Grill und Gläser und Gabeln!
Das Grillfleisch sollte wegen der unterschiedlichen Geschmäcker, jeder
für sich selbst mitbringen. Und vielleicht schaffen wir ja auch diesmal
wieder, ein kleines Brot-, Butter- und Salatbuffet zusammenzustellen,
indem einfach jeder, - der Lust hat -, etwas für die Allgemeinheit mitbringt?
Wir würden uns sehr freuen, ganz viele von Ihnen zu sehen und eine
gesellige Zeit mit Ihnen zu verbringen.
Um etwas planen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns
kurz Bescheid geben, ob Sie kommen werden.
Dies geht über E-Mail an [email protected] oder
[email protected] oder
telefonisch beim Betreuungsverein der Diakonie unter 02064/434760.
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Buchtipp
Auch diesmal kommt unser Buchtipp wieder von unserem Redaktionsmitglied Herrn Ludwig Schneider. Für den hoffentlich bald kommenden Sommer hat er uns ein Buch zur Vor- oder Nachbereitung einer
Urlaubsreise nach Andalusien empfohlen.
Buchtipp
Hier also der aktuelle Buchtipp
von Ludwig Schneider:
Abendland seine entscheidenden
Anregungen verdankt.
Sigrid Hunke
Allahs Sonne
über dem Abendland
Auch waren die Araber keineswegs nur ‚Mittler‘ - sie wirkten
durch eigene epochemachende
Leistungen bis heute in die westliche Kulturwelt hinein.“
ISBN 3-596-15088-4
Preis: 9,90-10,90 €
als Taschenbuch
Anregung:
Ideal als Vor- oder
Nachbereitung für
einen Aufenthalt in
Andalusien (Spanien).
Hintergrund:
Jahrhunderte lebten
in Spanien Moslems, Juden und
Christen friedlich miteinander
und profitierten in mannigfaltiger Hinsicht voneinander.
Die Autorin: „Wir sind nicht nur
Erben der Kultur Griechenlands
und Roms, sondern ebenso der
arabischen Geisteswelt, der das
Daher der Untertitel:
Unser Arabisches Erbe.
Inhalt:
„Allahs Sonne über
dem Abendland“ ist
ein Standardwerk, in
dem akribisch dargestellt und erklärt
ist, was der Mitteleuropäer über
Zivilisation und Kultur des Morgenlandes und seine weitgehenden Einflüsse auf das Abendland
wissen sollte - von der Entwicklung des arabischen Zahlensystems über Handel, Handwerk
und Medizin bis zum Staufer
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Buchtipp
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Friedrich II, der im politischen
und geistigen Bereich zwischen
Abend- und Morgenland Brücken schlug.
Leseprobe:
„Weder hält man das Europa vor
dem Mittelalter einer Beachtung
wert, noch das, was zugleich
mit dem Mittelalter in der Welt
geschah. Das währenddessen in
engster Nachbarschaft die Araber durch ein 3/4-Jahrtausend
das führende Kulturvolk der Erde waren und damit doppelt so
lange blühten wie die Griechen,
ja dass sie das Abendland unmittelbar und vielfältiger beeinflußt
haben als jene - wer weiß davon
und wer spricht davon?“
„Viele Hände weben den großen
Teppich Kultur. Sie alle geben das
Ihre hinein, und alle haben ihr
Recht auf Dank.“
Das Lied der Vögel
Wir Vögel haben‘s wahrlich gut,
Wir fliegen, hüpfen, singen.
Wir singen frisch und wohlgemut,
Das Wald und Feld erklingen.
Wir sind gesund und sorgenfrei,
Und finden, was uns schmecket;
Wohin wir fliegen, wo‘s auch sei,
Ist unser Tisch gedecket.
Ist unser Tagewerk vollbracht,
Dann zieh‘n wir in die Bäume,
Wir ruhen still und sanft die Nacht
Und haben süße Träume.
Und weckt uns früh der Sonnenschein,
Dann schwingen wir‘s Gefieder,
Wir fliegen in die Welt hinein
Und singen unsre Lieder.
Hoffmann von Fallersleben
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Dorfkirche im Sommer
Schläfrig singt der Küster vor,
Schläfrig singt auch die Gemeinde.
Auf der Kanzel der Pastor
Betet still für seine Feinde.
Dann die Predigt, wunderbar,
Eine Predigt ohnegleichen.
Die Baronin weint sogar
Im Gestühl, dem wappenreichen.
Amen, Segen, Türen weit,
Orgelton und letzter Psalter.
Durch die Sommerherrlichkeit
Schwirren Schwalben, flattern Falter.
Foto: Scheller
Detlev von Liliencron
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Portrait
Portrait einer ehrenamtlichen Betreuerin
Guten Tag Frau Zarei. Ich freue
mich, heute einmal wieder
eine Mutter als Betreuerin zu
interviewen.
Seit wann sind Sie
als Betreuerin tätig?
Ich habe im Jahr 2008 die Betreuung meiner Tochter nach ihrem
20. Geburtstag übernommen.
Nach ihrer Geburt in Persien
wurde bei unserer Tochter eine
Blutuntersuchung angeordnet.
Dafür wurde Blut aus der Leiste
entnommen. Danach hat sich
die Einstichstelle entzündet. Diese Infektion breitete sich über
den ganzen Körper aus. Kurz
danach stellte man fest, dass
unsere Tochter ertaubt ist. Sie ist
zu 100% gehörlos. Heute liest sie
von unseren Lippen ab.
Wie haben Sie Kontakt zum
Betreuungsverein bekommen?
Ich war mit unserer Tochter beim
Arbeitsamt. Wir suchten für sie
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Foto: Privat
Name: Roghayeh Zarei
Alter: 44 Jahre
Beruf:Hausfrau
Fam.-Stand:verheiratet, 3 Kinder
Wohnort: Dinslaken
XXRoghayeh Zarei.
eine Beschäftigung. Die Dame
vom Arbeitsamt machte mich
darauf aufmerksam, dass ich
für meine Tochter eine Betreuung beantragen könne. Denn
ich dürfte ohne eine Vollmacht
nichts für Sie unterschreiben, da
sie ja bereits volljährig war.
So nahm ich Kontakt zur Caritas
auf und lernte Herrn Egermeier
kennen.
Bei unserem Gespräch erklärte
er mir, worauf ich achten müsse, beim Ausfüllen der Papiere. Nachdem ein Neurologe ein
Gutachten erstellt hatte, bekam
ich ein paar Wochen später die
Bestellung vom Amtsgericht.
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Portrait
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Wie kommen Sie mit den Aufgaben der ehrenamtlichen Betreuung zurecht?
Mit der amtlichen Bestellung war
von da an doch vieles einfacher.
Ich war jetzt auf der sicheren
Seite, wenn es um rechtliche Angelegenheiten ging.
Frau Zarei, ein letzter Satz ...
Herr Egermeier erzählte mir von
den monatlichen Treffen des Gesprächskreises. Mein erstes Tref-
fen war der Sommerausflug nach
Essen. Dieser Tag hat mir gut
gefallen.
Der erste Donnerstag des nächsten Monats war mein erster Gesprächskreis. Ich konnte mich mit
anderen Betreuern austauschen
und vieles – mir noch Unbekanntes erfahren.
Vielen Dank für das Interview
Frau Zarei.
Das Interview führte Ingrid Hahn
(ehrenamtliche Betreuerin)
Schnelle Informationen im Internet
An dieser Stelle mal wieder ein Tipp, für schnelle Informationen.
Einen ersten Überblick zu einem betreuungsrechtlichen Thema
oder einem Stichwort, finden Sie im onlineLexikon für Betreuungsrecht der Fachzeitschrift BT-Prax unter http://wiki.btprax.de/
Hauptseite.
Wir finden weiterhin, dies ist eine der umfassensten und informativsten Arbeitshilfen
für ehrenamtliche BetreuerInnen im Netz.
Also schnell vorbeigesurft!
Ortswechsel - Der Gesprächskreis zieht um!
Unser monatlicher Gesprächskreis für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wird seit
Jahren gemeinschaftlich von den
Dinslakener Betreuungsvereinen
der Diakonie und der Caritas
sowie der Betreuungsstelle der
Stadt Dinslaken vorbereitet und
ausgerichtet.
Nachdem wir uns einige Jahre im Edith-Stein-Haus an den
drei Kreuzen getroffen haben,
fanden die Gesprächskreise seit
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Gesprächskreis
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2009 im Haus der Diakonie auf
der Wiesenstraße statt. Nach der
Sommerpause werden dann Fr.
Brockof und Hr. Günzel, der
Betreuungsstelle Dinslaken die
Gastgeber sein.
Wir treffen uns ab dem 5.
September 2013 an jedem ersten Donnerstag im Monat um
17.00 Uhr im Stadthaus, Sitzungssaal in der 4. Etage,
Wilhelm-Lantermann-Str. 65,
46535 Dinslaken.
Adress-Aufkleber
Das Redaktionsteam der BetreuerNachrichten trifft sich zukünftig
ebenfalls in den neuen Räumlichkeiten.
Los geht‘s am 5. September 2013
um 16.00 Uhr.
Ansprechpartner
Diakonisches Werk Dinslaken - Wiesenstraße 44 - 46535 Dinslaken
Telefon 0 20 64 / 43 47 62 und 0 20 64 / 43 47 61 - Zentrale 0 20 64 / 43 47 60
E-Mail: [email protected] - [email protected]
Stadt Dinslaken, Betreuungsstelle
Wilhelm-Lantermann-Straße 65 - 46535 Dinslaken - Telefon 0 20 64 / 6 65 69
E-Mail: [email protected] - [email protected]
Caritas Dekanat Dinslaken
Duisburger Straße 101 - 46535 Dinslaken - Telefon 0 28 55 / 9 27 70
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden
Regelmäßige Sprechstunden zur Beratung, Fallbesprechung und Unterstützung bei der
Bearbeitung von Formularen bieten:
Die Betreuungsbehörde
täglich unter 0 20 64 / 6 65 69 oder 6 65 67 - Herr Günzel, Frau Brockof
Diakonisches Werk
nach telefonischer Vereinbarung unter 0 20 64 / 43 47 61 oder 43 47 62
Herr Decker, Frau Schnieder
Caritas Verband
nach telefonischer Vereinbarung unter 0 28 55 / 9 27 70 sowie
DI 14.00 - 16.00 Uhr und DO 10.30 - 12.30 Uhr unter 0 20 64 / 97 06 42
Herr Egermeier, Herr Storm
Impressum
V.i.S.d.P.: AK der Betreuungsvereine der Caritas, der Diakonie, der Betreuungsstelle
Dinslaken - Erscheinungsweise: ca. 3x jährlich - Verteilung: kostenlos
Druck: Gemeindebriefdruckerei, 29393 Groß Oesingen
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