Bedingungen Ju 52 Rundflug (2
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Bedingungen Ju 52 Rundflug (2
Bedingungen für die Teilnahme an einem Rundflug mit der JUNKERS 52/3m D-AQUI: In alphabetischer Reihenfolge Abfertigung: Ein Team von Mitgliedern des LSC Bad Homburg e.V. Sie auf dem Flugplatz in Empfang nehmen und abfertigen. An- und Abreise: Bitte informieren Sie sich selbst rechtzeitig über die An- und Abreisemöglichkeiten zum/vom Flugplatz Anspach/Obernhain. Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über die Autoverbindungswege. Damit verbundene Reisekosten sind im Flugpreis nicht enthalten und werden auch bei Ausfall eines Fluges nicht erstattet. Anzahl der Passagiersitze: Die Ju 52 verfügt über 16 Passagiersitze und bietet jedem Fluggast einen Fensterplatz. Reservierungen für einen speziellen Sitzplatz sind nicht möglich, Sie belegen den Sitzplatz Ihrer Wahl beim Besteigen der Ju 52. Für unsere behinderten Passagiere reservieren wir automatisch einen geeigneten Sitzplatz. Assistenz für behinderte Passagiere: Es ist unbedingt erforderlich, dass wir bereits bei der Buchung über die Art der Behinderung, die Größe und das Gewicht des Passagiers informiert werden. Nur so können wir alle erforderlichen Hilfestellungen veranlassen. Begleitung: Ein Team von Mitgliedern des LSC Bad Homburg e.V. wird Sie zur Ju 52 begleiten und Ihren Sitz in der Maschine zuweisen. Anweisung des Personals ist zwingend zu Ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten. Besatzung Die Cockpit- und Kabinenbesatzung setzt sich aus professionellen Piloten, Flugingenieuren und Flugbegleitern zusammen. Sie befinden sich entweder im aktiven Dienst des Lufthansa Konzerns oder haben gerade den Vorruhestand erreicht. Eines haben sie alle gemeinsam, sie fliegen die Ju 52 auch in ihrer Freizeit und aus reiner Begeisterung. Bezahlung: Die Bezahlung der Flugscheine ist nur per Überweisung möglich. Bankgebühren, die für die aufgrund einer Fehlbuchung durch unvollständige Kontoangaben berechnet werden, gehen zu Lasten der Kontoinhaber. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Flugscheine nur nach bezahlter Rechnung ausstellen können. Bordverpflegung: Während des Rundfluges ist es uns wegen der kurzen Flugzeit nicht möglich, Sie mit einem Imbiss oder mit Getränken zu verwöhnen. Allerdings stehen für Sie vor und nach dem Flug Mitglieder unseres Vereines für das leibliche Wohl mit Getränken, Grillspeisen und Kuchen zur Verfügung. Elektronische Geräte an Bord Aus Sicherheitsgründen dürfen die folgenden elektronischen Geräte während des gesamten Aufenthaltes im Flugzeug nicht benutzt werden: - Geräte die elektronische Wellen senden - Mobiltelefone ( inkl. Satellitentelefone ) - Sprechfunkgeräte, Funkfernsteuerungen ( z.B. für Spielzeug ) - CD-Brenner und Mini-Disc-Recorder ( im Aufnahmebetrieb ) - Fernseh- und Rundfunkempfänger, Stereoanlagen, Taschenradios - Telemetrie-Einrichtungen Andere elektronische Geräte, wie z. B. Laptops dürfen nach den entsprechenden Bord-Ansagen nur außerhalb der Start und Landephasen eingeschaltet sein. Erstattungen: Eine Erstattung eines Flugscheines kann nur an die Person erfolgen, die diesen Flugschein bezahlt hat. Eine Erstattung kann nur bis zu 8 Wochen vor Antritt des Rundfluges erfolgen, wenn ein Weiterkauf durch den LSC Bad Homburg e.V. sichergestellt ist. Danach ist eine Rücknahme der Flugbuchung nur mit Absprache möglich. Flüge: Wir bieten die Rundflüge ausschließlich zu unserem Taunus Flugfest an. Bei dem Rundflug erfolgt die Landung am Startflughafen. Die Piloten wählen die Streckenführung in Abstimmung mit der Flugsicherung sowie unter Beachtung gesetzlicher Auflagen und den jeweiligen Wetterbedingungen. Flugpreis: Der Flugpreis beträgt 195,- € für 30 min, bzw. 265,- € für 45 min. zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- €. Flugscheine: Ein Flugschein ist ein Dokument, welches nicht übertragbar ist. Änderungen dürfen nur von autorisierten Personen vorgenommen werden. Aus versicherungstechnischen Gründen muß immer der Name des sich an Bord befindlichen Passagiers im Flugschein eingetragen sein. Bei Änderung des Namens ist die Neuausstellung eines Flugscheins erforderlich, für die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30.00 € berechnet wird. Mehr dazu finden Sie unter "Umbuchungen" oder "Stornierungen". Der Versand der Flugscheine erfolgt auf dem Postweg. Flugzeiten: Die genauen Flugzeiten werden Ihnen frühzeitig bekannt gegeben. Es kann auf Grund des Taunus Flugfestes zu leichten Verschiebungen kommen. Die Flugzeitangaben beschreiben die effektive Zeit vom Start bis zur Landung. Anlassen und Überprüfen der Triebwerke sowie die Rollwege verlängern Ihr Erlebnis an Bord in etwa um weitere 15 Minuten. So umfasst ein "30-minütiger" Rundflug eine Gesamtzeit von fast 45 Minuten. Fotografieren und Filmen: Selbstverständlich dürfen Sie während des Fluges fotografieren oder Videoaufnahmen machen. Alle Fotos und Videoaufnahmen dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet. Gepäck: Während des Rundfluges werden Sie sicher kein Gepäck benötigen. Seite 1 von 2 Gutscheine: Ein Ju 52-Gutschein ist ein Geschenk, mit dem Sie sicher sehr viel Freude bereiten können. Der für einen Gutschein gezahlte Preis gilt ausschließlich für die Taunus Flugfesttage vom 6. bis 7.09.2014 Eine Auszahlung oder Erstattung ist nicht möglich. Mit der Ausstellung des Gutscheines ist keine Buchung verbunden! Der Gutschein wird erst mit dem entsprechenden Flugschein gültig, der erst nach Eingang einer Gutschrift des Flugpreises auf das Konto 205307805 des Luftsportclub Bad Homburg e.V. bei der Raiffeisenbank eG Oberursel BLZ 50061741 per Post zu gesandt wird. Haftungsbedingungen: Die Haftungsbedingungen entsprechen den in der Luftfahrt üblichen Bedingungen gemäß Warschauer Abkommen und dem Montrealer Übereinkommen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Deutschen Lufthansa Berlin-Stiftung oder dem Flugschein. Diese Informationen sendet die Deutsche Lufthansa Berlin-Stiftung Ihnen auf Wunsch auch gern zu. Kinder: Auch Kinder haben sehr viel Spaß an der Fliegerei. Bedenken Sie bitte hierbei, dass Kinder bei einem Flug den Bedingungen des internationalen Flugverkehrs unterliegen und mit Vollendung des 2. Lebensjahres einen eigenen Sitzplatz belegen müssen. Eine Rabattierung für Kinder im Zuge der Taunus Flugfesttage ist nicht vorgesehen. Kostenübernahme: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Ju 52Flug entstanden sind, übernehmen können. Näheres hierzu finden Sie auch im Absatz An- und Abreise sowie Wetter. Meldeschlusszeiten: Für einen reibungslosen Ablauf ist es unbedingt erforderlich, die sogenannte Meldeschlusszeit für die Abfertigung zu Ihrem Flug einzuhalten. Die Angaben zur Meldeschlusszeit werden Ihnen frühzeitig mitgeteilt. Nur bei Einhaltung der Meldeschlusszeit haben Sie Anspruch auf Ihren gebuchten Flug! Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung. Namensänderungen: Aus versicherungstechnischen Gründen muss immer der Name des Passagiers, der sich an Bord befinden wird, im Flugschein eingetragen sein, Flugscheine sind nicht übertragbar. Sollte sich der Name des gebuchten Passagiers ändern, so muss ein neuer Flugschein ausgestellt werden. Für die Neuausstellung erheben wir eine Gebühr von EUR 30,-- pro Flugschein. Die Namensänderung sollte uns so früh wie möglich mitgeteilt werden, da der neue Flugschein mit der Post verschickt wird. Eine kurzfristige Namensänderung ist nur im Ausnahmefall nach Rücksprache mit dem LSC Bad Homburg e.V. gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,-- pro Flugschein möglich. Stornierungen: siehe Erstattungen Umbuchungen: Umbuchungen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Buchungsvorgang können nur innerhalb der Taunus Flugtage dann vorgenommen werden, sofern noch Plätze verfügbar sind. Ist dies nicht möglich, muß der Flug angetreten werden. WC an Bord: Die sanitären Anlagen an Bord unserer Ju 52 sind nicht mit denen moderner Jets zu vergleichen. Es befindet sich lediglich eine Toilette "für den Notfall" an Bord. Weiterverkauf von Flugscheinen: Der gewerbliche Weiterverkauf von Flugscheinen ist ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Luftsportclub Bad Homburg e.V. nicht gestattet. Wetter: Gern würden wir unsere Flüge nur bei strahlendem Sonnenschein durchführen, dies ist jedoch leider nicht immer möglich. Der Kapitän entscheidet letztlich – unter Berücksichtigung der Vorschriften für den Flugverkehr – ob geflogen werden kann oder nicht. Da diese Entscheidung mitunter erst kurz vor dem Start gefällt werden kann, bitten wir Sie, pünktlich zur Abfertigung Ihres gebuchten Fluges zu erscheinen. Liegen uns langfristig schlechte Wetterprognosen vor, werden Sie von uns entsprechend informiert. Sollte ein Flug wegen schlechter Wetterlage oder schlechter Start- bzw. Landemöglichkeiten auf dem Flugplatz Anspach ausfallen, versuchen wir, Ihnen einen Flug vom Flugplatz Egelsbach zu ermöglichen. Für diesen Fall richten wir auf unsere Kosten einen Bus-Shuttle-Service zwischen dem Flugplatz Anspach und Egelsbach und zurück ein. Seite 2 von 2