PM Kölner Bank Neue Gebühren an Geldautomaten

Transcription

PM Kölner Bank Neue Gebühren an Geldautomaten
Pressemitteilung
Neue Regelung der Gebühren am Geldautomaten
Wie sieht es bei der Kölner Bank aus?
Köln, 10.01.2010: Ab dem 15.01.2011 werden die Gebühren für Abhebungen an
Geldautomaten (GAA) neu geregelt. Bis dahin belastet die kartenausgebende
Bank ihrem Kunden eine Gebühr für die Fremdabhebung nach eigenem
Ermessen.
Die
kartenausgebende
Bank
wird
mit
einer
Gebühr
(Interbankenentgelt) von der GAA-stellenden Bank belastet.
Keine Kosten für eigene Kunden innerhalb des BankCard ServiceNetzes
Bei Verfügungen im BankCard ServiceNetz bleibt die bisherige Vorgehensweise
bestehen. Die GAA-stellende Bank darf dem Verfüger, der Geld abhebt, keine
direkte Gebühr in Rechnung stellen, d.h. die Abhebung ist für den Kunden
kostenlos.
Zum
genossenschaftlichen
BankCard
ServiceNetz
gehören
deutschlandweit über 1100 Banken mit insgesamt 18.600 Geldautomaten. In
Köln gehören die Bank für Sozialwirtschaft, die Kölner Bank, die Pax-Bank, die
PSD Bank Köln, die Raiffeisenbank Junkersdorf sowie die Volksbank DünnwaldHolweide zu dem Verbund.
Kölner Bank berechnet zwischen 3,95 und 5,95 Euro für eine Verfügung
Bei verbundfremden Verfügungen stellt die GAA-betreibende Bank dem Kunden
direkt eine Verfügungsgebühr in Rechnung. Diese wird vor der Auszahlung auf
dem Bildschirm angezeigt, so dass er die Möglichkeit hat, den Vorgang kostenfrei
abzubrechen. Volks- und Raiffeisenbanken, die nicht am BankCard ServiceNetz
teilnehmen, werden wie verbundfremde Banken behandelt.
Die Gebühr darf an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich hoch ausfallen.
An einem Gerät muss sie aber für alle Fremdverfüger gleich sein. Die Gebühren
an den Automaten der Kölner Bank betragen üblicherweise 3,95 Euro. An
Standorten mit hohen Nebenkosten wie Mieten kann die Gebühr bis zu 5,95 Euro
betragen. Die Kölner Bank unterhält insgesamt fast 90 GAAs in der Stadt.
Kontakt:
Judith Jussenhofen, Kommunikation
Tel. 0221/2003-9420, E-Mail: [email protected]
Seite 1/1