PM Kölner Bank Neue Gebühren an Geldautomaten
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PM Kölner Bank Neue Gebühren an Geldautomaten
Pressemitteilung Neue Regelung der Gebühren am Geldautomaten Wie sieht es bei der Kölner Bank aus? Köln, 10.01.2010: Ab dem 15.01.2011 werden die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten (GAA) neu geregelt. Bis dahin belastet die kartenausgebende Bank ihrem Kunden eine Gebühr für die Fremdabhebung nach eigenem Ermessen. Die kartenausgebende Bank wird mit einer Gebühr (Interbankenentgelt) von der GAA-stellenden Bank belastet. Keine Kosten für eigene Kunden innerhalb des BankCard ServiceNetzes Bei Verfügungen im BankCard ServiceNetz bleibt die bisherige Vorgehensweise bestehen. Die GAA-stellende Bank darf dem Verfüger, der Geld abhebt, keine direkte Gebühr in Rechnung stellen, d.h. die Abhebung ist für den Kunden kostenlos. Zum genossenschaftlichen BankCard ServiceNetz gehören deutschlandweit über 1100 Banken mit insgesamt 18.600 Geldautomaten. In Köln gehören die Bank für Sozialwirtschaft, die Kölner Bank, die Pax-Bank, die PSD Bank Köln, die Raiffeisenbank Junkersdorf sowie die Volksbank DünnwaldHolweide zu dem Verbund. Kölner Bank berechnet zwischen 3,95 und 5,95 Euro für eine Verfügung Bei verbundfremden Verfügungen stellt die GAA-betreibende Bank dem Kunden direkt eine Verfügungsgebühr in Rechnung. Diese wird vor der Auszahlung auf dem Bildschirm angezeigt, so dass er die Möglichkeit hat, den Vorgang kostenfrei abzubrechen. Volks- und Raiffeisenbanken, die nicht am BankCard ServiceNetz teilnehmen, werden wie verbundfremde Banken behandelt. Die Gebühr darf an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich hoch ausfallen. An einem Gerät muss sie aber für alle Fremdverfüger gleich sein. Die Gebühren an den Automaten der Kölner Bank betragen üblicherweise 3,95 Euro. An Standorten mit hohen Nebenkosten wie Mieten kann die Gebühr bis zu 5,95 Euro betragen. Die Kölner Bank unterhält insgesamt fast 90 GAAs in der Stadt. Kontakt: Judith Jussenhofen, Kommunikation Tel. 0221/2003-9420, E-Mail: [email protected] Seite 1/1