Hostpoint E-Payment Basic Vertrag

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Hostpoint E-Payment Basic Vertrag
Händler
Bitte alle Felder ausfüllen und eine Kopie des Handelsregister-Eintrags beilegen.
Firma:
URL Shop:
Strasse, Nr.:
Branche / Artikel:
PLZ, Ort:
Telefon:
Zust. Person:
Telefax:
E-Mail:
HR-Eintrag:
URL Firma:
HR-Nummer:
Ja
Nein
Hostpoint E-Payment Basic
Hostpoint E-Payment Basic Setup
einmalig
Hostpoint E-Payment Basic
pro Jahr
Beinhaltet eCommerce-Payment Modul (Normal- oder Hidden-Mode), Online
Management Modul (BackOffice, Reporting, Tagesabschlüsse per E-Mail), Secure
Electronic Modul* (Verified by Visa und Mastercard SecureCode).
(*Diese Sicherheits-Standard werden von Visa und Mastercard zwingend
vorgeschrieben)
E-Payment Zahlungsmittelaufschaltung (einmalig CHF 75.00 pro Zahlungsmittel und Währung)
Visa Aduno CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
Visa Aduno EUR*
Vertragsnummer:
einmalig
Mastercard Aduno CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
Mastercard Aduno EUR*
Vertragsnummer:
einmalig
Visa Telekurs CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
Visa Telekurs EUR*
Vertragsnummer:
einmalig
Mastercard Telekurs CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
Mastercard Telekurs EUR*
Vertragsnummer:
einmalig
American Express CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
Diners Club CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
PostFinance CHF*
Vertragsnummer:
einmalig
*Eine Aufschaltung ist nur mit kompletter Vertragsnummer möglich!
Weitere hier aufgelistete Zahlungsmittel kann der Händler jederzeit bei Hostpoint zu
den aktuellen Konditionen aufschalten lassen. Weitere Zahlungsmittel auf Anfrage.
E-Payment Transaktionen
100 Transaktionen (CHF 0.80 /Trans.) CHF 80.00
250 Transaktionen (CHF 0.70 /Trans.) CHF 175.00
500 Transaktionen (CHF 0.60 /Trans.) CHF 300.00
Weitere Transaktionen kann der Händler jederzeit bei Hostpoint zu den aktuellen
Konditionen bestellen. Höhere Transaktionpackete und Preise auf Anfrage.
TOTAL
Auszug aus den AGB, welche integrierter Bestandteil dieses Vertrages sind: Die Preise sind nur gültig in Verbindung mit einer
Bestellung bzw. Betriebs eines SH Servers Commerce bei der Hostpoint AG. Bei einem Downgrade des Servers bzw.
Kündigung des Servers wird dieser Vertrag automatisch analog dem Datum des Downgrade bzw. Kündigung des Servers
gekündigt. Dieser Vertrag hat eine mindest Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12
Monate. Nach der Mindestlaufzeit kann dieser Vertrag jederzeit auf ein Monatsende 30 Tage im Voraus gekündigt werden. Die
Setupgebühren und Aufschaltungskosten werden bei Kündigung nicht zurückerstattet. Nichtverwendete Transaktionen
verfallen nach der Deaktivierung bzw. Ablauf des Kündigungsdatums und werden nicht zurückerstattet. Die Preise verstehen
sich inkl. MwSt. Alle Details entnehmen Sie den beiliegenden AGB.
Mit nachfolgender Unterschrift bestätige ich die beiliegenden AGB, welche integrierter Bestandteil dieses Vertrages ist, gelesen
zu haben und akzeptiere sie.
Stempel/Unterschrift:
Stempel/Unterschrift
Hostpoint AG
Ort, Datum:
Ort, Datum:
Formular drucken
Rapperswil-Jona,
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostpoint E-Payment Basic
Durch den schriftlichen Vertragsabschluss für Hostpoint E-Payment
Basic erklärt sich der Händler damit einverstanden, dass vorliegende
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostpoint E-Payment Basic auf
seine Vertragsbeziehung zur Hostpoint AG Anwendung finden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hostpoint AG hat ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Es gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hostpoint E-Payment Basic von der Hostpoint AG, mit welcher der
Vertrag abgeschlossen wird. Die gültigen AGB können jederzeit vom
Händler in seinem Hostpoint Control Panel eingesehen werden.
1.
Gegenstand
1.1
Die als Payment Service Provider (PSP) auftretende Firma
Datatrans stellt dem Händler einen Zahlungsservice zur
Verfügung, mit dem er Finanzdaten, die er über seine eCommerce-Seite oder mit anderen manuellen oder
automatischen
Fernverkaufsverwaltungssystemen
zusammengetragen hat, an das (die) vom Händler für die
Bearbeitung der Zahlungen ausgesuchte(n) Finanzinstitut(e)
senden kann (Datatrans-Service). Der Händler hat seine eigene
Hostpoint E-Payment Basic Internetseite und kann dort sein
Profil aktualisieren und seine Zahlungen abrufen und
bearbeiten.
1.2
Der Datatrans-Service umfasst nur das so definierte Hostpoint
E-Payment Basic. Hierzu gehören nicht, alle sonstigen
geschäftlichen oder funktionellen Aspekte, die mit dem
Verkaufsverfahren des Händlers verbunden sind, zum Beispiel
die Erstellung und Veröffentlichung des Produktkatalogs des
Händlers im Internet, die Güterlieferung und die finanzielle
Abwicklung der Transaktionen des Händlers.
In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hostpoint EPayment Basic und im Vertrag haben folgende Wörter folgende
Bedeutung, wenn sie mit einem Großbuchstaben beginnen:
Datatrans: Datatrans ist die Firma, die das Hostpoint E-Payment
Basic liefert und betreut.
Kunden des Händlers: jede natürliche Person oder Rechtsperson,
die bei einem Händler kauft, der das Hostpoint E-Payment Basic für
die Abwicklung der Zahlungen seines Verkaufssystems nutzt.
2.
Adresse des Hostpoint E-Payment Basic
2.1
Das Hostpoint E-Payment Basic des Händlers ist über die
Login-Option auf der Hostpoint E-Payment Basic-Internetseite
zu erreichen. Die Login-Option ist durch einen Link klar
hervorgehoben. Die Bezeichnung der Login-Option, (bspw.
„login“, „anmelden“, „Konto anlegen“, „abmelden“) kann
wechseln. Die Adresse der Hostpoint E-Payment BasicInternetseite sowie alle anderen Adressen, die in den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorkommen,
werden informationshalber angegeben und können jederzeit
geändert werden. Bei Änderung der Adresse der Hostpoint EPayment Basic-Internetseite wird der Händler spätestens 15
Kalendertage im Voraus darüber informiert.
3.
Eröffnung und Verwaltung des Hostpoint E-Payment Basic
3.1
Der Händler erhält eigenes Hostpoint E-Payment Basic mit der
Unterzeichnung des Hostpoint E-Payment Basic Vertrages. Der
Händler erhält die entsprechenden Zugangsdaten per
eingeschriebene Post und entbindet Hostpoint von jeder
Verantwortung, falls die ihm mitgeteilten Zugangsdaten von
einem Dritten abgefangen oder wiederverwendet wird. Der
Händler ist verpflichtet, sein Passwort bei der ersten Benutzung
zu ändern; danach kann er es beliebig oft über das
Betriebsmenü seines Hostpoint E-Payment Basic ändern.
Hostpoint E-Payment Basic: das auf den Namen des Händlers
eröffnete Online Management Tool, mit dem er unter anderem seine
Benutzungsparameter und die Bearbeitung seiner Transaktionen
konfigurieren kann.
Händler: jede natürliche Person oder Rechtsperson, die mit der
Hostpoint AG einen Vertrag über die Lieferung des Hostpoint EPayment Basic für die Abwicklung der Zahlungen ihres
Verkaufssystems (zum Beispiel ihrer elektronischen Verkaufsseite)
schließt.
Händlerdaten: die vom Händler im Vertrag eingegebenen Daten.
Hierzu gehören unter anderem die von der Hostpoint AG für den
Sprachverkehr benutzte Postanschrift und E-Mail-Anschrift.
Vertrag: der rechtsgültige unterschrieben Hostpoint E-Payment Basic
Vertrag
jeweils
in
Verbindung
mit
den
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Finanzinstitute: Datatrans tritt als technischer Vermittler zwischen
den Händlern, den Kunden der Händler und den Finanzinstituten bei
der Abwicklung der Zahlungen auf. Die Zahlungen selbst hingegen
leisten die Finanzinstitute direkt an die Händler. Die Modalitäten dieser
Zahlungen werden in direkten Internetverträgen zwischen den
Händlern und den Finanzinstituten beschrieben. Datatrans und die
Hostpoint AG kann nicht für die schlechte
Ausführung dieser
Zahlungen haftbar gemacht werden. Diese Finanzinstitute werden
allgemein als „Acquirers“ oder „Erwerber“ bezeichnet.
Software: die in Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen genannten Computerprogramme. Dies betrifft
sämtliche von Datatrans, der Hostpoint AG oder von einem
Geschäftspartner von Datatrans oder der Hostpoint AG als solche
ausgewiesenen Computerprogramme, Handelsbezeichnungen für
Produkte und erbrachte Dienstleistungen, geschützte Handelsmarken
und sonstige Bezeichnungen.
4.
Einbindung des Hostpoint E-Payment Basic
4.1
Der Händler kann sein Hostpoint E-Payment Basic manuell
benutzen oder von Dritten programmierte Anwendung in eine
Fernverkaufsanwendung integrieren, zum Beispiel in seine eCommerce-Seite.
Die
Benutzung
und
Einbau
von
Anwendungen ist ausschließlich Sache des Händlers; die
Hostpoint AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass
Anwendungen in die Händler-Seiten eingebunden werden kann
und eine entsprechende Kompatibilität besteht. Die
Durchführung der Einbindung von Anwendungen auf die
Händler-Seiten erfolgt durch den Händler selbst und liegt nicht
im Verantwortungsbereich von der Hostpoint AG. Die Hostpoint
AG haftet nicht für die Ausführung der Einbindung und daraus
resultierende Folgeschäden. Wird Datatrans und/oder die
Hostpoint AG von Kunden des Händlers direkt in Anspruch
genommen, stellt der Händler Datatrans und/oder die Hostpoint
AG von der Haftung frei.
Datatrans-Service: der in Artikel 1 der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschriebene Zahlungsservice.
Hostpoint
E-Payment
Basic
Internetseite: die
unter
http://epayment.hostpoint.ch erreichbare Internetseite die Zugang zum
Hostpoint E-Payment Basic-Konto verschafft.
Solution Provider: die vom Händler, Datatrans und der Hostpoint AG
unabhängige
Firma,
die
den
Datatrans-Service
in
die
Verkaufsanwendungen (zum Beispiel Onlineshop etc.) der Händler
integriert.
Drittperson: jede natürliche Person oder Rechtsperson außer
Datatrans, dem Datatrans-Personal, der Hostpoint AG, dem Personal
der Hostpoint AG, dem Händler und den Erfüllungsgehilfen des
Händlers.
Erfüllungsgehilfen des Händlers: die Beschäftigten des Händlers,
die unter Umständen Hostpoint E-Payment Basic benutzen könnten.
5.
Sicherheit und Kontrolle der Transaktionen
5.1
Der Händler muss sich dessen bewusst sein, dass die
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wichtig ist. Ausführliche
Informationen über die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften
geben die PCI-Normen (Payment Card Industry), die der
Händler
unter
folgenden
Adressen
finden
kann:
http://www.visaeu.com/acceptingvisa/ais.html
oder
https://sdp.mastercardintl.com/.
Der Händler stellt die Einhaltung der Sicherungsvorschriften,
insbesondere der Finanz-und Kreditkarteninstitute sicher und ist
desweiteren insbesondere verpflichtet,
sich zu vergewissern, dass die Sicherheitsvorschriften auf
allen Geräten angewandt werden und zugriffssichere
Konfigurationen installiert sind;
-
-
-
-
dafür Vorkehrungen zu treffen, dass niemals sensible
und/oder geheimhaltungspflichtige Informationen wie
bspw. Kreditkartennummern oder visuelle Kryptogramme
(CVC/CVV) auf Datenträgern gespeichert werden;
alle seine Passwörter zu schützen und streng geheim zu
halten und sie zu Sicherungszwecken regelmäßig zu
wechseln, unter anderem das Zugangspasswort zum
Hostpoint E-Payment Basic-Konto; Sobald der Händler
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist, hat er Datatrans oder die Hostpoint AG
unverzüglich zu informieren. Sollten Dritte infolge eines
Verschuldens des Händlers durch Gebrauch des
Passwortes Leistungen von Datatrans und/oder Hostpoint
AG unberechtigt nutzen, ist der Händler zum Ersatz der
Datatrans und/oder Hostpoint AG hieraus entstehenden
Schadens verpflichtet.
den Zugang zu seinen Servern und Anwendungen und
seine gesamte technische Infrastruktur zu sichern, unter
anderem mit Firewall- und Virenschutzprogrammen;
Verfahren zur Entwicklung gesicherter Anwendungen
einzuführen.
5.2 Der Datatrans-Service stellt den Händlern mehrere automatische
oder manuelle Kontrollmechanismen zur Verfügung, mit welchen
diese kontrollieren können, ob die von Datatrans ausgeführten
Zahlungen mit den Zahlungen ihres eigenen Verkaufssystems
übereinstimmen. Mit dem Datatrans-Service können unter
anderem Transaktionen online über das Hostpoint E-Payment
Basic-Konto des Händlers abgefragt werden; es sieht SHA-1Schlüsselsysteme zur Überprüfung der Übereinstimmung der
Zahlungsdaten vor; mit dem System können auch
Zahlungsmeldungen per E-Mail an die Händler verschickt
werden, und es besitzt andere zeitechte oder zeitversetzte
elektronische Benachrichtigungsmittel. Der Händler wird darauf
hingewiesen, dass eine unzureichende Durchführung von
Kontrollen nicht nur dem Händler selbst, sondern auch den
anderen
Benutzern
des
Datatrans-Service
und
den
Finanzinstituten schaden kann.
5.3 Der Händler wird ferner darauf hingewiesen, dass das
Datatrans-Service ein „Fraud Detection Funktion“ als anbietet,
mit dem das Betrugsrisiko und/oder seine negative Auswirkung
auf die Tätigkeit des Händlers und der Finanzinstitute begrenzt
werden können.
5.4 Der Händler ist verpflichtet, soviel Kontrollmechanismen wie
möglich einzubauen. Datatrans und Hostpoint AG behält sich
das Recht vor, den Finanzspielraum des Hostpoint E-Payment
Basic-Kontos (erlaubte Transaktionssorten, Höchstanzahl
Transaktionen pro Periode, usw.) einzugrenzen, wenn der
Händler nicht die erforderliche Anzahl an Kontrollmechanismen
vorhält und/oder diese nur unzureichend sind. Der Händler wird
vier Wochen vor Begrenzung seines Finanzspielraums hierüber
informiert. Passt der Händler innerhalb dieser Frist sein
Kontrollsystem an die vertraglichen und technischen
Erfordernisse an und macht Datatrans oder Hostpoint AG
hierüber Mitteilung, kann Datatrans oder Hostpoint AG aus
diesem Grund von einer Begrenzung seines Finanzspielraums
absehen.
Für
welche
Kontrollmechanismen
und/oder
Überprüfungen sich der Händler entscheidet und/oder ob er die
von Datatrans bereitgestellten Sicherheitsoptionen (Artikel 5.3)
aktiviert oder nicht, ist ausschließlich Sache des Händlers: Die
vom Händler gewählten Kontrollmechanismen müssen adäquat
und angemessen sein.
6.
Datatrans und Hostpoint AG geistige Eigentumsrechte an
den Computergrammen und am Datatrans-Service
6.1
Als Hersteller der Computerprogramme und Anbieter des
Datatrans-Service besitzt Datatrans und alle erforderlichen
Rechte und Genehmigungen, damit der Händler die
Computerprogramme und den Datatrans-Service nutzen kann.
6.2
Datatrans hat den Datatrans-Service entwickelt; Sämtlichen
Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an all seinen
Bestandteilen liegen bei Datatrans. Die Computerprogramme
sind Eigentum von Datatrans und bleiben es auch.
6.3
Dem Händler ist es verboten, die von Datatrans und Hostpoint
AG bereitgestellten Computerprogramme ganz noch teilweise
zu kopieren oder zu verändern, sie Drittpersonen zur Verfügung
zu stellen und sie zu anderen Zwecken als denjenigen zu
verwenden, die bei der Ausführung des Händlervertrags mit
Hostpoint AG vorgesehen sind.
7.
Programmlizenz und sonstige geistige Eigentumsrechte
7.1
Der Händler erhält von Datatrans und Hostpoint AG ein nicht
übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung
der Computerprogramme und des Datatrans-Services nach den
Bedingungen des Händlervertrages und dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Dies beinhaltet, Datatrans erteilt dem
Händler das Recht , (i) die ihm über die Hostpoint E-Payment
Basic
Internetseite zur
Verfügung
gestellten
Computerprogramme und (ii) alle anderen, mit dem DatatransService verbundenen Eigentumsrechte in dem Maße zu nutzen,
das erforderlich ist, damit er sein eigenes Hostpoint E-Payment
Basic-Konto nach der gewählten Einbindungsart (manuell oder
per Fernverkaufsanwendung) und innerhalb der Grenzen und
Bedingungen des Händlervertrags und dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einrichten und verwalten kann.
Datatrans und Hostpoint AG behält sich das Recht vor, die
Computerprogramme und den Datatrans-Service im Rahmen
des technischen Fortschritts zu verbessern und dem Händler
eine neue Programmversion zur Verfügung zu stellen und die
Funktionen und/oder Eigenschaften der Programme zu ändern,
soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von
Datatrans und Hostpoint AG dem Händler zumutbar ist.
7.2
Die
Programmlizenz
und
alle
sonstigen
geistigen
Eigentumsrechte, die mit dem Datatrans-Service verbunden
sind, sind händlergebunden und können nicht abgetreten
werden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Hostpoint AG. Durch die Lizenz wird kein Eigentumsrecht
übertragen: dieses liegt auschliesslich bei Datatrans und
Hostpoint AG. Die Lizenz verleiht keinerlei Anrecht auf den
Quellencode oder auf Programmteile, abgesehen von den
Befugnissen, die in den einzelstaatlichen Gesetzgebungen zum
Rechtsschutz von Computerprogrammen festgeschrieben sind.
Die Programme dürfen nur vom Händler selbst und von keiner
anderen Person genutzt werden; dadurch ausgeschlossen sind
unter anderem die Vermietung, die Benutzung durch Dritte,
sowie jegliche Zurverfügungstellung an Dritte usw. Der Händler
stellt die Einhaltung der Lizenzbedingungen sicher.
8.
Hosting durch Datatrans und Hostpoint AG
8.1
Nach Abschluss des Händlervertrages wird Datatrans das
Hostpoint E-Payment Basic-Konto auf seiner Plattform
aufnehmen.
8.2
Datatrans und Hostpoint AG kann alle zum Hosting und Schutz
des Datatrans-Kontos erforderlichen Schritte unternehmen,
unter anderem Sicherheitskopien vom Inhalt der Hostpoint EPayment Basic-Konten anlegen. Datatrans und Hostpoint AG
ist zur Erstellung von Sicherungskopien jedoch nicht
verpflichtet. Der Händler wird darauf hingewiesen, dass die
Durchführung der Datensicherung ihm obliegt. Der Händler hat
die Datensicherung in regelmäßigen Abständen, mindestens
einmal täglich und insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten
am Computersystem oder vor der Installation von Hardware
durchzuführen.
8.4
Erstellt Datatrans Sicherungen, ist Datatrans verpflichtet, sich
dabei an die Auflagen der Finanzinstitute zu halten. Unter
anderem
darf
Datatrans
sensible
und/oder
geheimhaltungspflichtige
Informationen
wie
Kreditkartennummern oder visuelle Kryptogramme (CVC/CVV)
nur eine begrenzte Zeit aufbewahren.
9.
Erklärungen, Garantien und Verpflichtungen
Die Haftung von Hostpoint und der von Hostpoint beauftragten
Dritten für vertragsverletzendes Verhalten wird für leichte
Fahrlässigkeit, für mittelbaren und unmittelbaren Schaden,
ausservertraglichen Schaden, Folgeschaden, entgangenen
Gewinn, Verdienst- und Produktionsausfall sowie Datenverlust
vollumfänglich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende
gesetzliche Haftungsbestimmungen.
Hosting- und Betriebsgarantien Datatrans-Services
9.1.A Die Wahl der Hard- und Software für die Bereitstellung des
Datatrans-Services durch Datatrans obliegt Datatrans.
9.1.B Datatrans und Hostpoint AG erklärt, dass das Hostpoint EPayment Basic-Konto mit adäquaten und vernünftigen
Sicherheitsvorkehrungen geschützt wird. Datatrans und
Hostpoint AG wird zum Schutz des Hostpoint E-Payment BasicKontos Sicherheitsvorkehrungen treffen, die dem aktuellen
Stand der Technik und der Sicherheitsstandards entsprechen,
unbeschadet der vollen Verantwortung des Händlers für die
Auswahl und Handhabung des PSPID und des Passwortes.
Datatrans und Hostpoint weist den Händler ausdrücklich darauf
hin, dass die Datensicherheit für Datenübertragungen in
offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht gewährleistet werden kann. Dritte sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der vom Händler
über das Internet übermittelten und auf Webserver
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst
Sorge. Datatrans und Hostpoint AG haftet nur bei Vorliegen
einer eigenen Pflichtverletzung im Falle von Vorsatz oder
grober
Fahrlässigkeit.
Es
gilt
die
vorgenannte
Haftungsbegrenzung.
9.1.C Der Händler wird darauf hingewiesen, dass jede, auch nur
kleinste eigenmächtige Veränderung des Datatrans-Services
die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen oder
gar beseitigen kann. Datatrans und Hostpoint AG haftet nicht
für etwaige direkte oder indirekte Schäden (wie Betriebsausfall,
Datenverlust, usw.), die dem Händler entstehen, weil dieser
oder jede andere Person – mit Ausnahme von Datatrans und
Hostpoint AG selbst oder von dieser autorisierten Personen unbefugt Änderungen am Datatrans-Service vorgenommen
haben.
9.1.D Der Händler haftet gegenüber Datatrans und Hostpoint, wenn
auf Grund seines Verschuldens anderen Besitzern von
Hostpoint E-Payment Basic-Konten ein Schaden entstehen
sollte und diese Geschädigten von Datatrans und/oder
Hostpoint AG Ersatz des eingetretenen Schadens verlangen.
Der Händler stellt Datatrans und Hostpoint AG insoweit von der
Haftung frei. Die Logdateien von Datatrans und Hostpoint AG,
die den Zugang zu seinem (seinen) Http-Server (n) und zu
seinem (seinen) Datatrans-Server (n) angeben, sind hierfür
maßgebend.
9.1.E Ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung
von Hostpoint AG darf der Händler nicht zulassen, dass
Drittpersonen sein Hostpoint E-Payment Basic-Konto kostenlos oder gegen Entgelt - ganz oder teilweise nutzen.
9.1.F Datatrans und Hostpoint AG haftet nicht für die vom Händler
oder von Drittpersonen erlittenen Schäden, die durch höhere
Gewalt oder durch ein Ereignis entstehen, auf das Datatrans
und Hostpoint AG keinen Einfluss hat.
Erklärungen und Garantien
Payment Basic-Kontos
zum Inhalt des Hostpoint E-
9.2.A Der Händler ist und bleibt vollkommen verantwortlich für den
Inhalt seines Hostpoint E-Payment Basic-Kontos; dazu gehören
die Konfigurationsparameter des Hostpoint E-Payment BasicKontos sowie die Finanzgeschäfte selbst (im Folgenden als
„Inhalt“ bezeichnet). Der Händler verpflichtet sich, den Inhalt zu
aktualisieren, und dafür zu sorgen, dass er richtig, vollständig
und aktuell bleibt.
9.2.B Der Händler garantiert, dass (i) der Inhalt seines Hostpoint EPayment Basic-Kontos und seine Internet-Seiten, auf welchen
der Datatrans-Service eingebunden ist, nicht gegen Rechte
Dritter verstößt (ii) der Inhalt nicht gegen die guten Sitten und
die öffentliche Ordnung verstößt; (iii) die vom Händler
gelieferten Programme und Dateien keine Viren enthalten; (iv)
der Inhalt generell nicht gegen geltende Gesetze und
Verordnungen bzw. gesetzliche Gebote und Verbote verstößt.
Erlangt Datatrans und/oder Hostpoint AG Kenntnis davon, dass
der Inhalt des Hostpoint E-Payment Basic-Kontos und/oder die
Internet-Seiten,
auf
welchen
der
Datatrans-Service
eingebunden ist, mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen
gesetzliche Gebote/Verbote, Rechte Dritter oder die guten
Sitten verstoßen, ist Datatrans und/oder Hostpoint AG
berechtigt, den Zugang des Händlers zum Datatrans-Service zu
sperren.
9.2.C Die Kundendaten des Händlers, welche dieser an Datatrans
übermittelt, werden von Datatrans vertraulich behandelt und
entsprechend der bestehenden Datenschutzbestimmungen
gespeichert. Der Händler wird in die sichere Übertragung der
Kundendaten entsprechend eingewiesen (9.3.A und folgende).
Der Händler haftet für einen durch die Übermittlung
entstandenen Schaden, sofern er diese Schuldhaft verursacht
hat, insbesondere, wenn er die von Datatrans und Hostpoint
AG mitgeteilten Sicherheitsbestimmungen für den Datenverkehr
nicht beachtet und/oder eingehalten hat.
Garantien und Verpflichtungen des Händlers
9.3.A Der Händler sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des
Vertragsangebotes oder des Vertragsschlusses gemachten
Angaben über seine Person und sonstigen vertragsrelevanten
Umstände vollständig und richtig sind und dass er alle
erforderlichen
Genehmigungen
besitzt,
um
seine
Produkte/Dienstleistungen unter Benutzung des Hostpoint EPayment Basic-Kontos zu verkaufen. Der Kunde verpflichtet
sich, Hostpoint AG jeweils unverzüglich über Änderungen der
Daten zu unterrichten. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese
Verpflichtung ist Datatrans und Hostpoint AG berechtigt, den
Zugang des Händlers zum Datatrans-Service nach vorheriger
Mitteilung zu sperren.
9.3.B Der Händler garantiert, dass er sein Hostpoint E-Payment
Basic-Konto ausschließlich zu beruflichen Zwecken und für
Zahlungsabläufe innerhalb seines Geschäftsbetriebes nutzt.
Der Händler ist Inhaber der Beitrittsverträge bei den
Finanzinstituten und einziger Vertragspartner gegenüber
diesen. Er garantiert, dass er nicht als Mittelsmann handelt.
9.3.C Vor Benutzung des Hostpoint E-Payment Basic-Kontos
verpflichtet sich der Händler, sich bei den Finanzinstituten, mit
denen er die Beitrittsverträge geschlossen hat, über deren
Systemvorgaben und deren Bedingungen zu erkundigen und
diese einzuhalten. Der Händler verpflichtet sich auch, der Firma
Datatrans und Hostpoint AG jede von den Finanzinstituten
stammende Information, die für die reibungslose Abwicklung
der Transaktionen nützlich ist, über die Konfiguration des
Hostpoint E-Payment Basic-Kontos oder per E-Mail zu
übermitteln, zum Beispiel den Tätigkeitscode des Händlers
(MCC-Code) oder den Herkunftscode der Transaktionen (eCommerce, wiederkehrende Zahlungen, Fernverkauf). Die
Finanzinstitute und der Händler sind allein für die reibungslose
Abwicklung
der
Zahlungsvorgänge
und
Geldflüsse
verantwortlich.
9.3.D Der
Händler
verpflichtet
sich
seine
Kundendaten
ausschliesslich über eine verschlüsselte Verbindung (https)
mittels SSL-Zertifikat zu übermitteln.
9.3.E Der Händler verpflichtet sich, gemäß vorgenanntem Artikel 5.1
für die Sicherheit Sorge zu tragen und diese in der täglichen
Praxis beizubehalten.
9.3.F Der Händler verpflichtet sich, zur Kontrolle der Transaktionen,
entsprechend vorgenanntem Artikel 5.2.
9.3.G Datatrans und Hostpoint AG tritt als technischer Vermittler
zwischen den Händlern, den Kunden der Händler und den
Finanzinstituten bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf.
Die Zahlungen selbst leisten die Finanzinstitute direkt an die
Händler. Die Modalitäten dieser Zahlungen haben der Händler
und die Finanzinstitute in den Beitrittsverträgen direkt
vereinbart. Datatrans und Hostpoint AG ist nicht
Vertragspartner dieser Beitrittsverträge und haftet nicht für
daraus entstehende Schäden.
9.3.H Der Händler verpflichtet sich die Datatrans-Services von
Datatrans und Hostpoint AG wie in der gelieferten
Dokumentation zu nutzen. Er darf die Datatrans-Services nicht
unterbrechen oder negativ beeinflussen indem er eine nicht
einwandfreie Integration vornimmt oder es für Zwecke benutzt
die nicht unter diesen Vertrag fallen. So z.B. sind
automatisierte, wiederholende Anfragen die sich auf nicht
existente oder bereits abgelaufene Transaktionen beziehen
verboten.
10.
Preis – Zahlungen
10.1
Die Preise sind nur gültig in Verbindung mit einer Bestellung
bzw. Betriebs eines min. SH Server Commerce bei Hostpoint
AG. Hostpoint AG behält sich ausdrücklich vor, die
Vertragskonditionen
jederzeit
zu
ändern.
Allfällige
Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten
des Kunden während der Vertragsdauer kündigt Hostpoint AG
dem Kunden schriftlich mittels E-Mail an. Akzeptiert der Kunde
die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies Hostpoint AG
innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per
Einschreiben oder Faxschreiben mit Sendebestätigung
mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen.
Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die
Änderungen als vom Kunden genehmigt.
10.2 Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss. Hostpoint
AG stellt dem Kunden in der Regel jeweils im Voraus
Rechnung. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem
Rechnungsformular
angegebenen
Fälligkeitsdatum
zu
bezahlen.
10.3
Verletzt der Kunde die oben genannten Zahlungsbedingungen,
ist Hostpoint AG zur Erhebung von 8% Verzugszins und ab der
2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von kostendeckenden
Mahngebühren berechtigt. Hostpoint ist zudem berechtigt, die
Dienstleistung zu kündigen. Überdies hat Hostpoint AG das
Recht, die Dienstleistung bei erheblichem Zahlungsverzug, d.h.
bei mehr als 30 Tagen Verzug nach dem Fälligkeitsdatum der
Rechnung, die Leistungen einzustellen und den Zugang des
Händlers zum Datatrans-Service zu sperren. Der Händler bleibt
für die Zeit der Sperrung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts
verpflichtet.
11.
Vertragslaufzeit – Kündigung
11.1
Der Vertrag zwischen Hostpoint AG und dem Händler tritt mit
der Unterschrift des Händlers und Hostpoint AG in den
Vertragsunterlagen in Kraft. Hostpoint AG hat das Recht den
Vertragsschluss abzulehnen. Der Händler erhält hierüber
Nachricht.
11.2. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und
verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Der
Vertrag kann von jeder Partei schriftlich per Einschreiben oder
Telefax mit Sendebestätigung mit einer Frist von 30 Tagen auf
Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Die
Setupgebühren und Aufschaltungskosten werden bei
Kündigung
nicht
zurückerstattet.
Nichtverwendete
Transaktionen verfallen nach der Deaktivierung bzw. Ablauf des
Kündigungsdatums und werden nicht zurückerstattet.
11.3. Bei einem Downgrade des Servers bzw. Kündigung des
Servers wird dieser Vertrag automatisch analog dem Datum
des Downgrade bzw. Kündigung des Servers gekündigt. Die
Setupgebühren und Aufschaltungskosten werden bei
Kündigung
nicht
zurückerstattet.
Nichtverwendete
Transaktionen verfallen nach der Deaktivierung bzw. Ablauf des
Kündigungsdatums und werden nicht zurückerstattet.
11.4. Wenn der Händler gegen vertragliche Bestimmungen verstösst
oder das Hostpoint E-Payment Basic-Konto zu rechtswidrigen
Zwecken missbraucht, ist Hostpoint AG berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Händler
Hostpoint AG die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung
geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche
Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen
Vertragskündigung anfallen. Hostpoint AG kann den Vertrag
kündigen, wenn gegen den Händler ein Verfahren wegen
Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder
wenn auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Händler
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann,
und wenn der Händler vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten
für die nächste Vertragsdauer nicht vorschiesst oder
entsprechende Sicherstellung leistet.
1 2 . Vertraulichkeit
12.1
Als vertraulich sind alle Angaben zu betrachten, unabhängig
von ihrem Träger oder ihrer Art, die den Händler oder Datatrans
und Hostpoint AG betreffen und als vertraulich bezeichnet
werden, sowie die Angaben, die nicht als solche bezeichnet
werden, von ihrem Träger, ihrer Art oder ihrem Inhalt her
vernünftigerweise aber als solche empfunden werden. Jede
Partei bleibt Eigentümerin der Daten, die sie der anderen Partei
zur Verfügung gestellt hat.
12.2
Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, um den vertraulichen Charakter der Daten im Sinne der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu wahren,
insbesondere
vertrauliche Daten
zurückzugeben.
enthalten
sollte,
schnellstmöglich
12.3 Die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beschriebene Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt während
der gesamten Dauer des Händlervertrags in Kraft. Außerdem
besteht sie fünf Jahre lang nach Ablauf der Probezeit oder des
Händlervertrags, egal aus welchem Grund er beendet worden
ist, fort.
12.4 Sind als vertraulich zu betrachten, ohne dass dies besonders zu
erwähnen ist:
- die Finanzdaten
- die Bedingungen und Sonderbedingungen der
Händlerverträge
- die Vertragsunterlagen
- die Handbücher und Bedienungsanleitungen für die
Datatrans-Services.
13.
Allgemeine Bestimmungen
13.1
Bei technischen Problemen mit seinem Hostpoint E-Payment
Basic-Konto kann der Händler die Datatrans-Internethilfe
besuchen und dort online die verfügbaren Unterlagen und FAQ
abrufen oder eine E-Mail an [email protected] schicken.
Der Support ist unter folgenden Bedingungen kostenlos:
- Der Händler muss gründlich nach der Ursache des Problems
in der verfügbaren Dokumentation gesucht haben.
- Das Problem muss effektiv beim Datatrans-Service oder
Hostpoint-Server – und nicht bei einem vor- oder
nachgeschalteten System, dem Onlineshop, Anwendungen
von Dritten, Updates des Betriebssystems und/oder
Programmiersprache – liegen.
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird für die
Hilfeleistung dem Händler CHF 250.--/Stunde in Rechnung
gestellt.
Höhere Gewalt
13.2.A Die Parteien können nicht für Verzögerungen oder
Unzulänglichkeiten bei der Ausführung des Händlervertrags
haftbar gemacht werden, wenn diese Verzögerungen oder
Unzulänglichkeiten auf Fakten oder Umstände zurückzuführen
sind, die vernunftsmässig nicht vom Willen einer der beiden
Parteien abhängen, unvorhersehbar und unvermeidlich sind.
Die Parteien vereinbaren, dass Viren oder sonstige Fehler, die
durch nichterlaubten Zugriff auf die Programme oder
nichterlaubten Zugang zur Hostpoint E-Payment Basic-Konto
als Fälle höherer Gewalt zu betrachten sind.
13.2.C Die Partei, die solche Fakten oder Umstände anführt, muss
alles tun, um solche Fälle von höherer Gewalt zu verhindern
und deren Dauer auf ein Minimum zu beschränken; sie hat
auch die andere Partei sofort schriftlich zu benachrichtigen. Sie
hat ferner die andere Partei zu informieren, wenn die Fakten
oder Umstände nicht mehr bestehen. Ist der auf Grund höherer
Gewalt eingetretene Zustand mit dem Einsatz vernünftiger
Mittel nicht innerhalb von 3 Monaten behebbar, kann jede der
Parteien den Vertrag fristlos kündigen.
Beweisführung
13.3.A Hostpoint AG und der Händler vereinbaren, dass Mitteilungen
per E-Mail gültig sind, außer wenn im Händlervertrag etwas
anderes angegeben ist.
-
die im Rahmen der Ausführung des Händlervertrags
gelieferten vertraulichen Daten nur den Mitarbeitern,
Erfüllungsgehilfen oder den Vertretern der Parteien, die im
Rahmen
der
im
Händlervertrag
vorgesehenen
Zusammenarbeit darüber zu informieren sind, oder den
gesetzlichen Behörden auf deren schriftliche Bitte hin ganz
oder teilweise, mündlich oder schriftlich mitzuteilen;
13.3.B Hostpoint AG und der Händler stimmen überein dass die
Information die die Kommunikation und Verträge betreffen und
die von Hostpoint AG und Datatrans auf haltbaren, nichtmodifizierbaren Wegen gespeichert wurden, Beweiskraft
besitzen falls keine anderen Dokumente existieren die das
Gegenteil beweisen.
-
erhaltene vertrauliche Daten nicht an Drittpersonen
weiterzugeben, außer mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der anderen Partei;
13.3.C Datatrans und Hostpoint AG sind nicht an Verträge gebunden
die der Händler direkt oder über das Internet mit Dienstleistern
abschliesst welche andere Methoden von vertraglichen
Beweisen anwenden.
-
der anderen Partei nach Aufforderung jedes Dokument,
jede Abschrift, jede Eintragung, jedes Memorandum oder
jedes sonstige von ihr herausgegebene Dokument, das
15.
Übertragung
13.4.A Der Händlervertrag kann jederzeit auf eine anderen Firma der
HostpointAG und/oder Datatrans ohne vorherige Zustimmung
des Händlers übertragen werden. Der Händler wird hierüber
informiert.
13.4.B Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem
Händlervertrag durch den Händler ist, ohne dass Hostpoint AG
vorher sein schriftliches Einverständnis gegeben hat,
ausgeschlossen. Falls Hostpoint AG nicht damit einverstanden
ist, teilt Hostpoint AG dem Händler die Gründe für die
Ablehnung mit und hat dann das Recht, den Vertrag ohne
Entschädigung oder Kündigungsfrist zu kündigen.
Nichtige oder nichtanwendbare Klauseln
13.5. Sollten Bestimmung des Händlervertrags (einschließlich der v
orliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller anderen
Bestimmungen des Händlervertrags (einschließlich der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht.
Verzicht
13.6. Die Tatsache, dass eine der Parteien ihre Rechte zu
irgendeinem Zeitpunkt nicht ausübt, beinhaltet keineswegs
einen Verzicht auf diese Rechte.
Ausschluss vorheriger Vereinbarung
13.7. Der
Händlervertrag
sowie
diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Verpflichtungen der
Parteien und ersetzen jede vorherige vertragliche Verpflichtung
zwischen den Parteien.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
13.8. Hostpoint AG und Datatrans behält sich das Recht vor,
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
ganz oder teilweise zu ändern. Diese Änderungen sind nur für
die Zukunft gültig. Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen per
E-Mail an die vom Kunden definierte Besitzer-E-Mail-Adresse
im Control Panel. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die
erfassten Kundendaten während der ganzen Dauer des
Vertrages im Control Panel aktuell, vollständig und richtig sind.
Hostpoint ist nicht verpflichtet, andere als über die Bestellung
mitgeteilte Daten zu beachten oder selber Nachforschungen im
Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Die
geltende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hostpoint E-Payment Basic befindet sich im Hostpoint Control
Panel.
Hostpoint AG und Datatrans ist berechtigt, Bestandteile dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig mit sofortiger
Wirkung zu ändern, vorausgesetzt, Hostpoint AG und Datatrans
erbringt den Nachweis,
-
dass die Änderungen infolge neuer allgemeiner
Geschäftsbedingungen, die eine Drittperson (i) zum
Beispiel eine Kreditkartenfirma, ein Finanzinstitut, ein
Hardware- oder Softwarelieferant, etc. oder (ii) eine
gesetzliche Behörde Hostpoint AG und/oder Datatrans
auferlegt hat, erforderlich sind;
-
dass die Geschäftstätigkeit von Hostpoint AG und/oder
Datatrans ohne diese Änderungen beeinträchtigt oder
unmöglich gemacht würde.
Der Händler wird hierüber informiert.
14.
Anwendbares Recht
14.1. Auf den Vertrag
anwendbar.
ist
materielles
schweizerisches
Recht
Beilegung der Streitfälle/Gerichtsstand
15.1. Die Parteien verpflichten sich, alles zu tun, um jeglichen
Streitfall über die Gültigkeit, Auslegung und Ausführung des
Händlervertrags gütlich beizulegen.
15.2. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die
Parteien das Geschäftsdomizil von Hostpoint. Hostpoint ist
berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
Gültig ab 01.10.2007

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