Hostpoint E-Payment Basic Vertrag
Transcription
Hostpoint E-Payment Basic Vertrag
Händler Bitte alle Felder ausfüllen und eine Kopie des Handelsregister-Eintrags beilegen. Firma: URL Shop: Strasse, Nr.: Branche / Artikel: PLZ, Ort: Telefon: Zust. Person: Telefax: E-Mail: HR-Eintrag: URL Firma: HR-Nummer: Ja Nein Hostpoint E-Payment Basic Hostpoint E-Payment Basic Setup einmalig Hostpoint E-Payment Basic pro Jahr Beinhaltet eCommerce-Payment Modul (Normal- oder Hidden-Mode), Online Management Modul (BackOffice, Reporting, Tagesabschlüsse per E-Mail), Secure Electronic Modul* (Verified by Visa und Mastercard SecureCode). (*Diese Sicherheits-Standard werden von Visa und Mastercard zwingend vorgeschrieben) E-Payment Zahlungsmittelaufschaltung (einmalig CHF 75.00 pro Zahlungsmittel und Währung) Visa Aduno CHF* Vertragsnummer: einmalig Visa Aduno EUR* Vertragsnummer: einmalig Mastercard Aduno CHF* Vertragsnummer: einmalig Mastercard Aduno EUR* Vertragsnummer: einmalig Visa Telekurs CHF* Vertragsnummer: einmalig Visa Telekurs EUR* Vertragsnummer: einmalig Mastercard Telekurs CHF* Vertragsnummer: einmalig Mastercard Telekurs EUR* Vertragsnummer: einmalig American Express CHF* Vertragsnummer: einmalig Diners Club CHF* Vertragsnummer: einmalig PostFinance CHF* Vertragsnummer: einmalig *Eine Aufschaltung ist nur mit kompletter Vertragsnummer möglich! Weitere hier aufgelistete Zahlungsmittel kann der Händler jederzeit bei Hostpoint zu den aktuellen Konditionen aufschalten lassen. Weitere Zahlungsmittel auf Anfrage. E-Payment Transaktionen 100 Transaktionen (CHF 0.80 /Trans.) CHF 80.00 250 Transaktionen (CHF 0.70 /Trans.) CHF 175.00 500 Transaktionen (CHF 0.60 /Trans.) CHF 300.00 Weitere Transaktionen kann der Händler jederzeit bei Hostpoint zu den aktuellen Konditionen bestellen. Höhere Transaktionpackete und Preise auf Anfrage. TOTAL Auszug aus den AGB, welche integrierter Bestandteil dieses Vertrages sind: Die Preise sind nur gültig in Verbindung mit einer Bestellung bzw. Betriebs eines SH Servers Commerce bei der Hostpoint AG. Bei einem Downgrade des Servers bzw. Kündigung des Servers wird dieser Vertrag automatisch analog dem Datum des Downgrade bzw. Kündigung des Servers gekündigt. Dieser Vertrag hat eine mindest Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Nach der Mindestlaufzeit kann dieser Vertrag jederzeit auf ein Monatsende 30 Tage im Voraus gekündigt werden. Die Setupgebühren und Aufschaltungskosten werden bei Kündigung nicht zurückerstattet. Nichtverwendete Transaktionen verfallen nach der Deaktivierung bzw. Ablauf des Kündigungsdatums und werden nicht zurückerstattet. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Alle Details entnehmen Sie den beiliegenden AGB. Mit nachfolgender Unterschrift bestätige ich die beiliegenden AGB, welche integrierter Bestandteil dieses Vertrages ist, gelesen zu haben und akzeptiere sie. Stempel/Unterschrift: Stempel/Unterschrift Hostpoint AG Ort, Datum: Ort, Datum: Formular drucken Rapperswil-Jona, Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostpoint E-Payment Basic Durch den schriftlichen Vertragsabschluss für Hostpoint E-Payment Basic erklärt sich der Händler damit einverstanden, dass vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen Hostpoint E-Payment Basic auf seine Vertragsbeziehung zur Hostpoint AG Anwendung finden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hostpoint AG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hostpoint E-Payment Basic von der Hostpoint AG, mit welcher der Vertrag abgeschlossen wird. Die gültigen AGB können jederzeit vom Händler in seinem Hostpoint Control Panel eingesehen werden. 1. Gegenstand 1.1 Die als Payment Service Provider (PSP) auftretende Firma Datatrans stellt dem Händler einen Zahlungsservice zur Verfügung, mit dem er Finanzdaten, die er über seine eCommerce-Seite oder mit anderen manuellen oder automatischen Fernverkaufsverwaltungssystemen zusammengetragen hat, an das (die) vom Händler für die Bearbeitung der Zahlungen ausgesuchte(n) Finanzinstitut(e) senden kann (Datatrans-Service). Der Händler hat seine eigene Hostpoint E-Payment Basic Internetseite und kann dort sein Profil aktualisieren und seine Zahlungen abrufen und bearbeiten. 1.2 Der Datatrans-Service umfasst nur das so definierte Hostpoint E-Payment Basic. Hierzu gehören nicht, alle sonstigen geschäftlichen oder funktionellen Aspekte, die mit dem Verkaufsverfahren des Händlers verbunden sind, zum Beispiel die Erstellung und Veröffentlichung des Produktkatalogs des Händlers im Internet, die Güterlieferung und die finanzielle Abwicklung der Transaktionen des Händlers. In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hostpoint EPayment Basic und im Vertrag haben folgende Wörter folgende Bedeutung, wenn sie mit einem Großbuchstaben beginnen: Datatrans: Datatrans ist die Firma, die das Hostpoint E-Payment Basic liefert und betreut. Kunden des Händlers: jede natürliche Person oder Rechtsperson, die bei einem Händler kauft, der das Hostpoint E-Payment Basic für die Abwicklung der Zahlungen seines Verkaufssystems nutzt. 2. Adresse des Hostpoint E-Payment Basic 2.1 Das Hostpoint E-Payment Basic des Händlers ist über die Login-Option auf der Hostpoint E-Payment Basic-Internetseite zu erreichen. Die Login-Option ist durch einen Link klar hervorgehoben. Die Bezeichnung der Login-Option, (bspw. „login“, „anmelden“, „Konto anlegen“, „abmelden“) kann wechseln. Die Adresse der Hostpoint E-Payment BasicInternetseite sowie alle anderen Adressen, die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorkommen, werden informationshalber angegeben und können jederzeit geändert werden. Bei Änderung der Adresse der Hostpoint EPayment Basic-Internetseite wird der Händler spätestens 15 Kalendertage im Voraus darüber informiert. 3. Eröffnung und Verwaltung des Hostpoint E-Payment Basic 3.1 Der Händler erhält eigenes Hostpoint E-Payment Basic mit der Unterzeichnung des Hostpoint E-Payment Basic Vertrages. Der Händler erhält die entsprechenden Zugangsdaten per eingeschriebene Post und entbindet Hostpoint von jeder Verantwortung, falls die ihm mitgeteilten Zugangsdaten von einem Dritten abgefangen oder wiederverwendet wird. Der Händler ist verpflichtet, sein Passwort bei der ersten Benutzung zu ändern; danach kann er es beliebig oft über das Betriebsmenü seines Hostpoint E-Payment Basic ändern. Hostpoint E-Payment Basic: das auf den Namen des Händlers eröffnete Online Management Tool, mit dem er unter anderem seine Benutzungsparameter und die Bearbeitung seiner Transaktionen konfigurieren kann. Händler: jede natürliche Person oder Rechtsperson, die mit der Hostpoint AG einen Vertrag über die Lieferung des Hostpoint EPayment Basic für die Abwicklung der Zahlungen ihres Verkaufssystems (zum Beispiel ihrer elektronischen Verkaufsseite) schließt. Händlerdaten: die vom Händler im Vertrag eingegebenen Daten. Hierzu gehören unter anderem die von der Hostpoint AG für den Sprachverkehr benutzte Postanschrift und E-Mail-Anschrift. Vertrag: der rechtsgültige unterschrieben Hostpoint E-Payment Basic Vertrag jeweils in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Finanzinstitute: Datatrans tritt als technischer Vermittler zwischen den Händlern, den Kunden der Händler und den Finanzinstituten bei der Abwicklung der Zahlungen auf. Die Zahlungen selbst hingegen leisten die Finanzinstitute direkt an die Händler. Die Modalitäten dieser Zahlungen werden in direkten Internetverträgen zwischen den Händlern und den Finanzinstituten beschrieben. Datatrans und die Hostpoint AG kann nicht für die schlechte Ausführung dieser Zahlungen haftbar gemacht werden. Diese Finanzinstitute werden allgemein als „Acquirers“ oder „Erwerber“ bezeichnet. Software: die in Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Computerprogramme. Dies betrifft sämtliche von Datatrans, der Hostpoint AG oder von einem Geschäftspartner von Datatrans oder der Hostpoint AG als solche ausgewiesenen Computerprogramme, Handelsbezeichnungen für Produkte und erbrachte Dienstleistungen, geschützte Handelsmarken und sonstige Bezeichnungen. 4. Einbindung des Hostpoint E-Payment Basic 4.1 Der Händler kann sein Hostpoint E-Payment Basic manuell benutzen oder von Dritten programmierte Anwendung in eine Fernverkaufsanwendung integrieren, zum Beispiel in seine eCommerce-Seite. Die Benutzung und Einbau von Anwendungen ist ausschließlich Sache des Händlers; die Hostpoint AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass Anwendungen in die Händler-Seiten eingebunden werden kann und eine entsprechende Kompatibilität besteht. Die Durchführung der Einbindung von Anwendungen auf die Händler-Seiten erfolgt durch den Händler selbst und liegt nicht im Verantwortungsbereich von der Hostpoint AG. Die Hostpoint AG haftet nicht für die Ausführung der Einbindung und daraus resultierende Folgeschäden. Wird Datatrans und/oder die Hostpoint AG von Kunden des Händlers direkt in Anspruch genommen, stellt der Händler Datatrans und/oder die Hostpoint AG von der Haftung frei. Datatrans-Service: der in Artikel 1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Zahlungsservice. Hostpoint E-Payment Basic Internetseite: die unter http://epayment.hostpoint.ch erreichbare Internetseite die Zugang zum Hostpoint E-Payment Basic-Konto verschafft. Solution Provider: die vom Händler, Datatrans und der Hostpoint AG unabhängige Firma, die den Datatrans-Service in die Verkaufsanwendungen (zum Beispiel Onlineshop etc.) der Händler integriert. Drittperson: jede natürliche Person oder Rechtsperson außer Datatrans, dem Datatrans-Personal, der Hostpoint AG, dem Personal der Hostpoint AG, dem Händler und den Erfüllungsgehilfen des Händlers. Erfüllungsgehilfen des Händlers: die Beschäftigten des Händlers, die unter Umständen Hostpoint E-Payment Basic benutzen könnten. 5. Sicherheit und Kontrolle der Transaktionen 5.1 Der Händler muss sich dessen bewusst sein, dass die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wichtig ist. Ausführliche Informationen über die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften geben die PCI-Normen (Payment Card Industry), die der Händler unter folgenden Adressen finden kann: http://www.visaeu.com/acceptingvisa/ais.html oder https://sdp.mastercardintl.com/. Der Händler stellt die Einhaltung der Sicherungsvorschriften, insbesondere der Finanz-und Kreditkarteninstitute sicher und ist desweiteren insbesondere verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Sicherheitsvorschriften auf allen Geräten angewandt werden und zugriffssichere Konfigurationen installiert sind; - - - - dafür Vorkehrungen zu treffen, dass niemals sensible und/oder geheimhaltungspflichtige Informationen wie bspw. Kreditkartennummern oder visuelle Kryptogramme (CVC/CVV) auf Datenträgern gespeichert werden; alle seine Passwörter zu schützen und streng geheim zu halten und sie zu Sicherungszwecken regelmäßig zu wechseln, unter anderem das Zugangspasswort zum Hostpoint E-Payment Basic-Konto; Sobald der Händler Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er Datatrans oder die Hostpoint AG unverzüglich zu informieren. Sollten Dritte infolge eines Verschuldens des Händlers durch Gebrauch des Passwortes Leistungen von Datatrans und/oder Hostpoint AG unberechtigt nutzen, ist der Händler zum Ersatz der Datatrans und/oder Hostpoint AG hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. den Zugang zu seinen Servern und Anwendungen und seine gesamte technische Infrastruktur zu sichern, unter anderem mit Firewall- und Virenschutzprogrammen; Verfahren zur Entwicklung gesicherter Anwendungen einzuführen. 5.2 Der Datatrans-Service stellt den Händlern mehrere automatische oder manuelle Kontrollmechanismen zur Verfügung, mit welchen diese kontrollieren können, ob die von Datatrans ausgeführten Zahlungen mit den Zahlungen ihres eigenen Verkaufssystems übereinstimmen. Mit dem Datatrans-Service können unter anderem Transaktionen online über das Hostpoint E-Payment Basic-Konto des Händlers abgefragt werden; es sieht SHA-1Schlüsselsysteme zur Überprüfung der Übereinstimmung der Zahlungsdaten vor; mit dem System können auch Zahlungsmeldungen per E-Mail an die Händler verschickt werden, und es besitzt andere zeitechte oder zeitversetzte elektronische Benachrichtigungsmittel. Der Händler wird darauf hingewiesen, dass eine unzureichende Durchführung von Kontrollen nicht nur dem Händler selbst, sondern auch den anderen Benutzern des Datatrans-Service und den Finanzinstituten schaden kann. 5.3 Der Händler wird ferner darauf hingewiesen, dass das Datatrans-Service ein „Fraud Detection Funktion“ als anbietet, mit dem das Betrugsrisiko und/oder seine negative Auswirkung auf die Tätigkeit des Händlers und der Finanzinstitute begrenzt werden können. 5.4 Der Händler ist verpflichtet, soviel Kontrollmechanismen wie möglich einzubauen. Datatrans und Hostpoint AG behält sich das Recht vor, den Finanzspielraum des Hostpoint E-Payment Basic-Kontos (erlaubte Transaktionssorten, Höchstanzahl Transaktionen pro Periode, usw.) einzugrenzen, wenn der Händler nicht die erforderliche Anzahl an Kontrollmechanismen vorhält und/oder diese nur unzureichend sind. Der Händler wird vier Wochen vor Begrenzung seines Finanzspielraums hierüber informiert. Passt der Händler innerhalb dieser Frist sein Kontrollsystem an die vertraglichen und technischen Erfordernisse an und macht Datatrans oder Hostpoint AG hierüber Mitteilung, kann Datatrans oder Hostpoint AG aus diesem Grund von einer Begrenzung seines Finanzspielraums absehen. Für welche Kontrollmechanismen und/oder Überprüfungen sich der Händler entscheidet und/oder ob er die von Datatrans bereitgestellten Sicherheitsoptionen (Artikel 5.3) aktiviert oder nicht, ist ausschließlich Sache des Händlers: Die vom Händler gewählten Kontrollmechanismen müssen adäquat und angemessen sein. 6. Datatrans und Hostpoint AG geistige Eigentumsrechte an den Computergrammen und am Datatrans-Service 6.1 Als Hersteller der Computerprogramme und Anbieter des Datatrans-Service besitzt Datatrans und alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen, damit der Händler die Computerprogramme und den Datatrans-Service nutzen kann. 6.2 Datatrans hat den Datatrans-Service entwickelt; Sämtlichen Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an all seinen Bestandteilen liegen bei Datatrans. Die Computerprogramme sind Eigentum von Datatrans und bleiben es auch. 6.3 Dem Händler ist es verboten, die von Datatrans und Hostpoint AG bereitgestellten Computerprogramme ganz noch teilweise zu kopieren oder zu verändern, sie Drittpersonen zur Verfügung zu stellen und sie zu anderen Zwecken als denjenigen zu verwenden, die bei der Ausführung des Händlervertrags mit Hostpoint AG vorgesehen sind. 7. Programmlizenz und sonstige geistige Eigentumsrechte 7.1 Der Händler erhält von Datatrans und Hostpoint AG ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Computerprogramme und des Datatrans-Services nach den Bedingungen des Händlervertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies beinhaltet, Datatrans erteilt dem Händler das Recht , (i) die ihm über die Hostpoint E-Payment Basic Internetseite zur Verfügung gestellten Computerprogramme und (ii) alle anderen, mit dem DatatransService verbundenen Eigentumsrechte in dem Maße zu nutzen, das erforderlich ist, damit er sein eigenes Hostpoint E-Payment Basic-Konto nach der gewählten Einbindungsart (manuell oder per Fernverkaufsanwendung) und innerhalb der Grenzen und Bedingungen des Händlervertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einrichten und verwalten kann. Datatrans und Hostpoint AG behält sich das Recht vor, die Computerprogramme und den Datatrans-Service im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern und dem Händler eine neue Programmversion zur Verfügung zu stellen und die Funktionen und/oder Eigenschaften der Programme zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von Datatrans und Hostpoint AG dem Händler zumutbar ist. 7.2 Die Programmlizenz und alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte, die mit dem Datatrans-Service verbunden sind, sind händlergebunden und können nicht abgetreten werden, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hostpoint AG. Durch die Lizenz wird kein Eigentumsrecht übertragen: dieses liegt auschliesslich bei Datatrans und Hostpoint AG. Die Lizenz verleiht keinerlei Anrecht auf den Quellencode oder auf Programmteile, abgesehen von den Befugnissen, die in den einzelstaatlichen Gesetzgebungen zum Rechtsschutz von Computerprogrammen festgeschrieben sind. Die Programme dürfen nur vom Händler selbst und von keiner anderen Person genutzt werden; dadurch ausgeschlossen sind unter anderem die Vermietung, die Benutzung durch Dritte, sowie jegliche Zurverfügungstellung an Dritte usw. Der Händler stellt die Einhaltung der Lizenzbedingungen sicher. 8. Hosting durch Datatrans und Hostpoint AG 8.1 Nach Abschluss des Händlervertrages wird Datatrans das Hostpoint E-Payment Basic-Konto auf seiner Plattform aufnehmen. 8.2 Datatrans und Hostpoint AG kann alle zum Hosting und Schutz des Datatrans-Kontos erforderlichen Schritte unternehmen, unter anderem Sicherheitskopien vom Inhalt der Hostpoint EPayment Basic-Konten anlegen. Datatrans und Hostpoint AG ist zur Erstellung von Sicherungskopien jedoch nicht verpflichtet. Der Händler wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Datensicherung ihm obliegt. Der Händler hat die Datensicherung in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal täglich und insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten am Computersystem oder vor der Installation von Hardware durchzuführen. 8.4 Erstellt Datatrans Sicherungen, ist Datatrans verpflichtet, sich dabei an die Auflagen der Finanzinstitute zu halten. Unter anderem darf Datatrans sensible und/oder geheimhaltungspflichtige Informationen wie Kreditkartennummern oder visuelle Kryptogramme (CVC/CVV) nur eine begrenzte Zeit aufbewahren. 9. Erklärungen, Garantien und Verpflichtungen Die Haftung von Hostpoint und der von Hostpoint beauftragten Dritten für vertragsverletzendes Verhalten wird für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, ausservertraglichen Schaden, Folgeschaden, entgangenen Gewinn, Verdienst- und Produktionsausfall sowie Datenverlust vollumfänglich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen. Hosting- und Betriebsgarantien Datatrans-Services 9.1.A Die Wahl der Hard- und Software für die Bereitstellung des Datatrans-Services durch Datatrans obliegt Datatrans. 9.1.B Datatrans und Hostpoint AG erklärt, dass das Hostpoint EPayment Basic-Konto mit adäquaten und vernünftigen Sicherheitsvorkehrungen geschützt wird. Datatrans und Hostpoint AG wird zum Schutz des Hostpoint E-Payment BasicKontos Sicherheitsvorkehrungen treffen, die dem aktuellen Stand der Technik und der Sicherheitsstandards entsprechen, unbeschadet der vollen Verantwortung des Händlers für die Auswahl und Handhabung des PSPID und des Passwortes. Datatrans und Hostpoint weist den Händler ausdrücklich darauf hin, dass die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der vom Händler über das Internet übermittelten und auf Webserver gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Datatrans und Hostpoint AG haftet nur bei Vorliegen einer eigenen Pflichtverletzung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es gilt die vorgenannte Haftungsbegrenzung. 9.1.C Der Händler wird darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung des Datatrans-Services die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen oder gar beseitigen kann. Datatrans und Hostpoint AG haftet nicht für etwaige direkte oder indirekte Schäden (wie Betriebsausfall, Datenverlust, usw.), die dem Händler entstehen, weil dieser oder jede andere Person – mit Ausnahme von Datatrans und Hostpoint AG selbst oder von dieser autorisierten Personen unbefugt Änderungen am Datatrans-Service vorgenommen haben. 9.1.D Der Händler haftet gegenüber Datatrans und Hostpoint, wenn auf Grund seines Verschuldens anderen Besitzern von Hostpoint E-Payment Basic-Konten ein Schaden entstehen sollte und diese Geschädigten von Datatrans und/oder Hostpoint AG Ersatz des eingetretenen Schadens verlangen. Der Händler stellt Datatrans und Hostpoint AG insoweit von der Haftung frei. Die Logdateien von Datatrans und Hostpoint AG, die den Zugang zu seinem (seinen) Http-Server (n) und zu seinem (seinen) Datatrans-Server (n) angeben, sind hierfür maßgebend. 9.1.E Ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Hostpoint AG darf der Händler nicht zulassen, dass Drittpersonen sein Hostpoint E-Payment Basic-Konto kostenlos oder gegen Entgelt - ganz oder teilweise nutzen. 9.1.F Datatrans und Hostpoint AG haftet nicht für die vom Händler oder von Drittpersonen erlittenen Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch ein Ereignis entstehen, auf das Datatrans und Hostpoint AG keinen Einfluss hat. Erklärungen und Garantien Payment Basic-Kontos zum Inhalt des Hostpoint E- 9.2.A Der Händler ist und bleibt vollkommen verantwortlich für den Inhalt seines Hostpoint E-Payment Basic-Kontos; dazu gehören die Konfigurationsparameter des Hostpoint E-Payment BasicKontos sowie die Finanzgeschäfte selbst (im Folgenden als „Inhalt“ bezeichnet). Der Händler verpflichtet sich, den Inhalt zu aktualisieren, und dafür zu sorgen, dass er richtig, vollständig und aktuell bleibt. 9.2.B Der Händler garantiert, dass (i) der Inhalt seines Hostpoint EPayment Basic-Kontos und seine Internet-Seiten, auf welchen der Datatrans-Service eingebunden ist, nicht gegen Rechte Dritter verstößt (ii) der Inhalt nicht gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstößt; (iii) die vom Händler gelieferten Programme und Dateien keine Viren enthalten; (iv) der Inhalt generell nicht gegen geltende Gesetze und Verordnungen bzw. gesetzliche Gebote und Verbote verstößt. Erlangt Datatrans und/oder Hostpoint AG Kenntnis davon, dass der Inhalt des Hostpoint E-Payment Basic-Kontos und/oder die Internet-Seiten, auf welchen der Datatrans-Service eingebunden ist, mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Gebote/Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist Datatrans und/oder Hostpoint AG berechtigt, den Zugang des Händlers zum Datatrans-Service zu sperren. 9.2.C Die Kundendaten des Händlers, welche dieser an Datatrans übermittelt, werden von Datatrans vertraulich behandelt und entsprechend der bestehenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Der Händler wird in die sichere Übertragung der Kundendaten entsprechend eingewiesen (9.3.A und folgende). Der Händler haftet für einen durch die Übermittlung entstandenen Schaden, sofern er diese Schuldhaft verursacht hat, insbesondere, wenn er die von Datatrans und Hostpoint AG mitgeteilten Sicherheitsbestimmungen für den Datenverkehr nicht beachtet und/oder eingehalten hat. Garantien und Verpflichtungen des Händlers 9.3.A Der Händler sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebotes oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstigen vertragsrelevanten Umstände vollständig und richtig sind und dass er alle erforderlichen Genehmigungen besitzt, um seine Produkte/Dienstleistungen unter Benutzung des Hostpoint EPayment Basic-Kontos zu verkaufen. Der Kunde verpflichtet sich, Hostpoint AG jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Datatrans und Hostpoint AG berechtigt, den Zugang des Händlers zum Datatrans-Service nach vorheriger Mitteilung zu sperren. 9.3.B Der Händler garantiert, dass er sein Hostpoint E-Payment Basic-Konto ausschließlich zu beruflichen Zwecken und für Zahlungsabläufe innerhalb seines Geschäftsbetriebes nutzt. Der Händler ist Inhaber der Beitrittsverträge bei den Finanzinstituten und einziger Vertragspartner gegenüber diesen. Er garantiert, dass er nicht als Mittelsmann handelt. 9.3.C Vor Benutzung des Hostpoint E-Payment Basic-Kontos verpflichtet sich der Händler, sich bei den Finanzinstituten, mit denen er die Beitrittsverträge geschlossen hat, über deren Systemvorgaben und deren Bedingungen zu erkundigen und diese einzuhalten. Der Händler verpflichtet sich auch, der Firma Datatrans und Hostpoint AG jede von den Finanzinstituten stammende Information, die für die reibungslose Abwicklung der Transaktionen nützlich ist, über die Konfiguration des Hostpoint E-Payment Basic-Kontos oder per E-Mail zu übermitteln, zum Beispiel den Tätigkeitscode des Händlers (MCC-Code) oder den Herkunftscode der Transaktionen (eCommerce, wiederkehrende Zahlungen, Fernverkauf). Die Finanzinstitute und der Händler sind allein für die reibungslose Abwicklung der Zahlungsvorgänge und Geldflüsse verantwortlich. 9.3.D Der Händler verpflichtet sich seine Kundendaten ausschliesslich über eine verschlüsselte Verbindung (https) mittels SSL-Zertifikat zu übermitteln. 9.3.E Der Händler verpflichtet sich, gemäß vorgenanntem Artikel 5.1 für die Sicherheit Sorge zu tragen und diese in der täglichen Praxis beizubehalten. 9.3.F Der Händler verpflichtet sich, zur Kontrolle der Transaktionen, entsprechend vorgenanntem Artikel 5.2. 9.3.G Datatrans und Hostpoint AG tritt als technischer Vermittler zwischen den Händlern, den Kunden der Händler und den Finanzinstituten bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf. Die Zahlungen selbst leisten die Finanzinstitute direkt an die Händler. Die Modalitäten dieser Zahlungen haben der Händler und die Finanzinstitute in den Beitrittsverträgen direkt vereinbart. Datatrans und Hostpoint AG ist nicht Vertragspartner dieser Beitrittsverträge und haftet nicht für daraus entstehende Schäden. 9.3.H Der Händler verpflichtet sich die Datatrans-Services von Datatrans und Hostpoint AG wie in der gelieferten Dokumentation zu nutzen. Er darf die Datatrans-Services nicht unterbrechen oder negativ beeinflussen indem er eine nicht einwandfreie Integration vornimmt oder es für Zwecke benutzt die nicht unter diesen Vertrag fallen. So z.B. sind automatisierte, wiederholende Anfragen die sich auf nicht existente oder bereits abgelaufene Transaktionen beziehen verboten. 10. Preis – Zahlungen 10.1 Die Preise sind nur gültig in Verbindung mit einer Bestellung bzw. Betriebs eines min. SH Server Commerce bei Hostpoint AG. Hostpoint AG behält sich ausdrücklich vor, die Vertragskonditionen jederzeit zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten des Kunden während der Vertragsdauer kündigt Hostpoint AG dem Kunden schriftlich mittels E-Mail an. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies Hostpoint AG innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben oder Faxschreiben mit Sendebestätigung mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen. Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. 10.2 Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss. Hostpoint AG stellt dem Kunden in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. 10.3 Verletzt der Kunde die oben genannten Zahlungsbedingungen, ist Hostpoint AG zur Erhebung von 8% Verzugszins und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von kostendeckenden Mahngebühren berechtigt. Hostpoint ist zudem berechtigt, die Dienstleistung zu kündigen. Überdies hat Hostpoint AG das Recht, die Dienstleistung bei erheblichem Zahlungsverzug, d.h. bei mehr als 30 Tagen Verzug nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung, die Leistungen einzustellen und den Zugang des Händlers zum Datatrans-Service zu sperren. Der Händler bleibt für die Zeit der Sperrung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. 11. Vertragslaufzeit – Kündigung 11.1 Der Vertrag zwischen Hostpoint AG und dem Händler tritt mit der Unterschrift des Händlers und Hostpoint AG in den Vertragsunterlagen in Kraft. Hostpoint AG hat das Recht den Vertragsschluss abzulehnen. Der Händler erhält hierüber Nachricht. 11.2. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich per Einschreiben oder Telefax mit Sendebestätigung mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Die Setupgebühren und Aufschaltungskosten werden bei Kündigung nicht zurückerstattet. Nichtverwendete Transaktionen verfallen nach der Deaktivierung bzw. Ablauf des Kündigungsdatums und werden nicht zurückerstattet. 11.3. Bei einem Downgrade des Servers bzw. Kündigung des Servers wird dieser Vertrag automatisch analog dem Datum des Downgrade bzw. Kündigung des Servers gekündigt. Die Setupgebühren und Aufschaltungskosten werden bei Kündigung nicht zurückerstattet. Nichtverwendete Transaktionen verfallen nach der Deaktivierung bzw. Ablauf des Kündigungsdatums und werden nicht zurückerstattet. 11.4. Wenn der Händler gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder das Hostpoint E-Payment Basic-Konto zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, ist Hostpoint AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Händler Hostpoint AG die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen. Hostpoint AG kann den Vertrag kündigen, wenn gegen den Händler ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Händler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Händler vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorschiesst oder entsprechende Sicherstellung leistet. 1 2 . Vertraulichkeit 12.1 Als vertraulich sind alle Angaben zu betrachten, unabhängig von ihrem Träger oder ihrer Art, die den Händler oder Datatrans und Hostpoint AG betreffen und als vertraulich bezeichnet werden, sowie die Angaben, die nicht als solche bezeichnet werden, von ihrem Träger, ihrer Art oder ihrem Inhalt her vernünftigerweise aber als solche empfunden werden. Jede Partei bleibt Eigentümerin der Daten, die sie der anderen Partei zur Verfügung gestellt hat. 12.2 Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den vertraulichen Charakter der Daten im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu wahren, insbesondere vertrauliche Daten zurückzugeben. enthalten sollte, schnellstmöglich 12.3 Die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt während der gesamten Dauer des Händlervertrags in Kraft. Außerdem besteht sie fünf Jahre lang nach Ablauf der Probezeit oder des Händlervertrags, egal aus welchem Grund er beendet worden ist, fort. 12.4 Sind als vertraulich zu betrachten, ohne dass dies besonders zu erwähnen ist: - die Finanzdaten - die Bedingungen und Sonderbedingungen der Händlerverträge - die Vertragsunterlagen - die Handbücher und Bedienungsanleitungen für die Datatrans-Services. 13. Allgemeine Bestimmungen 13.1 Bei technischen Problemen mit seinem Hostpoint E-Payment Basic-Konto kann der Händler die Datatrans-Internethilfe besuchen und dort online die verfügbaren Unterlagen und FAQ abrufen oder eine E-Mail an [email protected] schicken. Der Support ist unter folgenden Bedingungen kostenlos: - Der Händler muss gründlich nach der Ursache des Problems in der verfügbaren Dokumentation gesucht haben. - Das Problem muss effektiv beim Datatrans-Service oder Hostpoint-Server – und nicht bei einem vor- oder nachgeschalteten System, dem Onlineshop, Anwendungen von Dritten, Updates des Betriebssystems und/oder Programmiersprache – liegen. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird für die Hilfeleistung dem Händler CHF 250.--/Stunde in Rechnung gestellt. Höhere Gewalt 13.2.A Die Parteien können nicht für Verzögerungen oder Unzulänglichkeiten bei der Ausführung des Händlervertrags haftbar gemacht werden, wenn diese Verzögerungen oder Unzulänglichkeiten auf Fakten oder Umstände zurückzuführen sind, die vernunftsmässig nicht vom Willen einer der beiden Parteien abhängen, unvorhersehbar und unvermeidlich sind. Die Parteien vereinbaren, dass Viren oder sonstige Fehler, die durch nichterlaubten Zugriff auf die Programme oder nichterlaubten Zugang zur Hostpoint E-Payment Basic-Konto als Fälle höherer Gewalt zu betrachten sind. 13.2.C Die Partei, die solche Fakten oder Umstände anführt, muss alles tun, um solche Fälle von höherer Gewalt zu verhindern und deren Dauer auf ein Minimum zu beschränken; sie hat auch die andere Partei sofort schriftlich zu benachrichtigen. Sie hat ferner die andere Partei zu informieren, wenn die Fakten oder Umstände nicht mehr bestehen. Ist der auf Grund höherer Gewalt eingetretene Zustand mit dem Einsatz vernünftiger Mittel nicht innerhalb von 3 Monaten behebbar, kann jede der Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Beweisführung 13.3.A Hostpoint AG und der Händler vereinbaren, dass Mitteilungen per E-Mail gültig sind, außer wenn im Händlervertrag etwas anderes angegeben ist. - die im Rahmen der Ausführung des Händlervertrags gelieferten vertraulichen Daten nur den Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder den Vertretern der Parteien, die im Rahmen der im Händlervertrag vorgesehenen Zusammenarbeit darüber zu informieren sind, oder den gesetzlichen Behörden auf deren schriftliche Bitte hin ganz oder teilweise, mündlich oder schriftlich mitzuteilen; 13.3.B Hostpoint AG und der Händler stimmen überein dass die Information die die Kommunikation und Verträge betreffen und die von Hostpoint AG und Datatrans auf haltbaren, nichtmodifizierbaren Wegen gespeichert wurden, Beweiskraft besitzen falls keine anderen Dokumente existieren die das Gegenteil beweisen. - erhaltene vertrauliche Daten nicht an Drittpersonen weiterzugeben, außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der anderen Partei; 13.3.C Datatrans und Hostpoint AG sind nicht an Verträge gebunden die der Händler direkt oder über das Internet mit Dienstleistern abschliesst welche andere Methoden von vertraglichen Beweisen anwenden. - der anderen Partei nach Aufforderung jedes Dokument, jede Abschrift, jede Eintragung, jedes Memorandum oder jedes sonstige von ihr herausgegebene Dokument, das 15. Übertragung 13.4.A Der Händlervertrag kann jederzeit auf eine anderen Firma der HostpointAG und/oder Datatrans ohne vorherige Zustimmung des Händlers übertragen werden. Der Händler wird hierüber informiert. 13.4.B Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Händlervertrag durch den Händler ist, ohne dass Hostpoint AG vorher sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, ausgeschlossen. Falls Hostpoint AG nicht damit einverstanden ist, teilt Hostpoint AG dem Händler die Gründe für die Ablehnung mit und hat dann das Recht, den Vertrag ohne Entschädigung oder Kündigungsfrist zu kündigen. Nichtige oder nichtanwendbare Klauseln 13.5. Sollten Bestimmung des Händlervertrags (einschließlich der v orliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen des Händlervertrags (einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht. Verzicht 13.6. Die Tatsache, dass eine der Parteien ihre Rechte zu irgendeinem Zeitpunkt nicht ausübt, beinhaltet keineswegs einen Verzicht auf diese Rechte. Ausschluss vorheriger Vereinbarung 13.7. Der Händlervertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Verpflichtungen der Parteien und ersetzen jede vorherige vertragliche Verpflichtung zwischen den Parteien. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 13.8. Hostpoint AG und Datatrans behält sich das Recht vor, vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Diese Änderungen sind nur für die Zukunft gültig. Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen per E-Mail an die vom Kunden definierte Besitzer-E-Mail-Adresse im Control Panel. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erfassten Kundendaten während der ganzen Dauer des Vertrages im Control Panel aktuell, vollständig und richtig sind. Hostpoint ist nicht verpflichtet, andere als über die Bestellung mitgeteilte Daten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Die geltende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hostpoint E-Payment Basic befindet sich im Hostpoint Control Panel. Hostpoint AG und Datatrans ist berechtigt, Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig mit sofortiger Wirkung zu ändern, vorausgesetzt, Hostpoint AG und Datatrans erbringt den Nachweis, - dass die Änderungen infolge neuer allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine Drittperson (i) zum Beispiel eine Kreditkartenfirma, ein Finanzinstitut, ein Hardware- oder Softwarelieferant, etc. oder (ii) eine gesetzliche Behörde Hostpoint AG und/oder Datatrans auferlegt hat, erforderlich sind; - dass die Geschäftstätigkeit von Hostpoint AG und/oder Datatrans ohne diese Änderungen beeinträchtigt oder unmöglich gemacht würde. Der Händler wird hierüber informiert. 14. Anwendbares Recht 14.1. Auf den Vertrag anwendbar. ist materielles schweizerisches Recht Beilegung der Streitfälle/Gerichtsstand 15.1. Die Parteien verpflichten sich, alles zu tun, um jeglichen Streitfall über die Gültigkeit, Auslegung und Ausführung des Händlervertrags gütlich beizulegen. 15.2. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil von Hostpoint. Hostpoint ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen. Gültig ab 01.10.2007