Informationen zur Vogelgrippe

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Informationen zur Vogelgrippe
Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Volkswirtschaftsdirektion
des Kantons Bern
Information für die Bevölkerung des Kantons Bern
Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe
Die Vogelgrippe (auch klassische Geflügelpest oder aviäre Influenza genannt) ist eine
Tierseuche. Ansteckungen des Menschen sind sehr selten. Nur nach direktem und sehr
intensivem Kontakt mit krankem Geflügel haben sich Menschen mit dem Virus
angesteckt. Nachdem das H5N1-Virus auch in der Schweiz bei Wildvögeln aufgetreten
ist, empfehlen wir Ihnen die folgenden Verhaltensmassnahmen:
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Hände waschen: Waschen Sie Ihre Hände regelmässig mit Wasser und
Seife. Dies ist stets ein guter Schutz vor Ansteckung oder Übertragung von
Krankheitserregern, unabhängig von der Vogelgrippe.
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Kein Kontakt: Fassen Sie keine toten oder kranken Vögel an. Dies ist ein
ganz allgemeiner Hygienegrundsatz, unabhängig von der Vogelgrippe.
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Tote Vögel melden: Melden Sie eine Ansammlung von mehreren toten
Vögeln oder einzelner toter Wasservögel dem nächsten Polizeiposten.
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Keine Fütterung: Füttern Sie keine Wildvögel. Sie vermeiden damit eine
Ansammlung von Vögeln und damit die Übertragung des Virus.
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Geflügelfleisch ist unbedenklich: Die in der Schweiz verkauften Geflügelprodukte und Eier können Sie beruhigt essen, wenn das Geflügelfleisch gut
durchgekocht oder gut durchgebraten ist. Beim Umgang mit rohem oder
gefrorenem Geflügelfleisch sollten die üblichen Hygienemassnahmen eingehalten werden: Hände und Küchengeräte waschen, den Kontakt mit anderen
Lebensmitteln vermeiden. Diese Hygienemassnahmen gelten unabhängig
von der Vogelgrippe.
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Trinkwasser ist unbedenklich: Die Trinkwasserversorgung ist von der
Vogelgrippe nicht betroffen. Falls Viren in die Trinkwassergewinnung gelangen, werden diese bei der Aufbereitung eliminiert.
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Baden ist unproblematisch: Das Baden in den Seen und Flüssen ist
unbedenklich. Es gibt keine Hinweise, dass sich Personen über infiziertes
Wasser anstecken können.
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Katzen im Freien: Die Katzen dürfen Sie weiterhin ins Freie lassen. Katzen
interessieren sich kaum für tote Vögel. Bringt eine Katze einen toten Vogel
nach Hause, dann schützen Sie sich mit Handschuhen und wickeln Sie das
tote Tier in einen Plastiksack ein, den Sie anschliessend mit dem Abfall
entsorgen können.
Alle diese Verhaltensmassnahmen dienen dazu, die Verbreitung des H5N1-Virus zu
verhindern. Weitere Informationen: www.be.ch/vogelgrippe
Kantonsarztamt
des Kantons Bern
Bern, 22. März 2006
Veterinärdienst
des Kantons Bern