Informationen zur Vogelgrippe
Transcription
Informationen zur Vogelgrippe
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Information für die Bevölkerung des Kantons Bern Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe Die Vogelgrippe (auch klassische Geflügelpest oder aviäre Influenza genannt) ist eine Tierseuche. Ansteckungen des Menschen sind sehr selten. Nur nach direktem und sehr intensivem Kontakt mit krankem Geflügel haben sich Menschen mit dem Virus angesteckt. Nachdem das H5N1-Virus auch in der Schweiz bei Wildvögeln aufgetreten ist, empfehlen wir Ihnen die folgenden Verhaltensmassnahmen: Î Hände waschen: Waschen Sie Ihre Hände regelmässig mit Wasser und Seife. Dies ist stets ein guter Schutz vor Ansteckung oder Übertragung von Krankheitserregern, unabhängig von der Vogelgrippe. Î Kein Kontakt: Fassen Sie keine toten oder kranken Vögel an. Dies ist ein ganz allgemeiner Hygienegrundsatz, unabhängig von der Vogelgrippe. Î Tote Vögel melden: Melden Sie eine Ansammlung von mehreren toten Vögeln oder einzelner toter Wasservögel dem nächsten Polizeiposten. Î Keine Fütterung: Füttern Sie keine Wildvögel. Sie vermeiden damit eine Ansammlung von Vögeln und damit die Übertragung des Virus. Î Geflügelfleisch ist unbedenklich: Die in der Schweiz verkauften Geflügelprodukte und Eier können Sie beruhigt essen, wenn das Geflügelfleisch gut durchgekocht oder gut durchgebraten ist. Beim Umgang mit rohem oder gefrorenem Geflügelfleisch sollten die üblichen Hygienemassnahmen eingehalten werden: Hände und Küchengeräte waschen, den Kontakt mit anderen Lebensmitteln vermeiden. Diese Hygienemassnahmen gelten unabhängig von der Vogelgrippe. Î Trinkwasser ist unbedenklich: Die Trinkwasserversorgung ist von der Vogelgrippe nicht betroffen. Falls Viren in die Trinkwassergewinnung gelangen, werden diese bei der Aufbereitung eliminiert. Î Baden ist unproblematisch: Das Baden in den Seen und Flüssen ist unbedenklich. Es gibt keine Hinweise, dass sich Personen über infiziertes Wasser anstecken können. Î Katzen im Freien: Die Katzen dürfen Sie weiterhin ins Freie lassen. Katzen interessieren sich kaum für tote Vögel. Bringt eine Katze einen toten Vogel nach Hause, dann schützen Sie sich mit Handschuhen und wickeln Sie das tote Tier in einen Plastiksack ein, den Sie anschliessend mit dem Abfall entsorgen können. Alle diese Verhaltensmassnahmen dienen dazu, die Verbreitung des H5N1-Virus zu verhindern. Weitere Informationen: www.be.ch/vogelgrippe Kantonsarztamt des Kantons Bern Bern, 22. März 2006 Veterinärdienst des Kantons Bern