- Unternehmensberatung Wenzel

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Aufschaltbedingungen
Brandmeldeanlagen
im Bereich des
Landkreises Rotenburg (Wümme)
Stand Februar 2006
Seite 1 von 36
INHALTSVERZEICHNIS
Nr.
Beschreibung
Seite
1.
Allgemeines
4
1.1
Geltungsbereich
4
1.2
Anforderungen
4
2.
Übertragungseinrichtung
5
3.
Brandmeldezentrale
6
3.1
Betriebsbuch
6
3.2
Wandschrank
7
3.3
Energieversorgung
7
3.4
BMA-Unteranlagen
8
3.4.1
Grundsätzliches
8
3.4.2
Ausführung
8
3.4.3
Gebäudekennzeichnung
8
3.5
Erweiterung von Brandmeldezentralen
8
3.5.1
Grundsätzliches
8
3.5.2
Ausführung
8
4.
Feuerwehrschlüsselkasten
9
4.1
Freischaltelement
9
5.
Feuerwehrbedienfeld
10
5.1
Grundsätzliche Anforderungen
10
5.2
Installation
10
5.3
Schließsystem
10
5.4
Beschriftung
10
5.5
Funktionen Feuerwehrbedienfeld
10
6.
Nebenmelder
11
6.1
Projektierung Nichtautomatische Brandmelder
11
6.1.1
Melder in Treppenräumen
11
6.1.2
Kennzeichnung
11
6.2
Projektierung Automatischer Melder
11
6.2.1
Melder in Deckenhohlräumen
12
6.2.2
Melder in aufgestelzten Fußböden
12
6.2.3
Melder in Abluft- und Kabelschächten
12
6.2.4
Kennzeichnung
12
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INHALTSVERZEICHNIS
Nr.
Beschreibung
Seite
7.
Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen
13
7.1
Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen
13
7.2
Anschaltung von Aufzügen
13
7.3
Feststellanlagen
13
7.3.1
Anschluss an eine Brandmeldeanlage
13
7.4
Lüftungsanlagen
14
7.4.1
Ausführung
14
8.
Übersichtspläne / Brandmeldetableau
15
8.1
Grundsätzliches
15
8.2
Ausführungen
16
9.
Brandmelderlagepläne
16
9.1
Meldergruppenpläne / Laufkarten
16
9.2
Weitere Lage- und Übersichtspläne
16
10.
Alarm- und Einsatzplan
17
11.
Alarmorganisation
18
12.
Inbetriebnahme
19
13.
Wartung / Inspektionen
20
13.1
Wartung
20
13.2
Technische Fehlalarme
20
13.3
Probealarme des Betreibers / Wartungsarbeiten
20
14
Schlussbestimmungen / Inkraftreten
21
14.1
Schlussbestimmungen
21
14.2
Inkrafttreten
21
Anlage 1
Vorschriften
22
Anlage 2
Abkürzungen
23
Anlage 3
Abnahmeprotokoll
24
Anlage 4
Alarm- und Einsatzplan
30
Seite 3 von 36
1. ALLGEMEINES
1.1
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Aufschaltbedingungen regeln die technischen und organisatorischen
Anforderungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die in Konzession
betriebene Empfangszentrale in der Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr des
Landkreises Rotenburg (Wümme) in Zeven, nachfolgend Einsatzleitstelle genannt. Die
Überwachung und Einhaltung der Aufschaltbedingungen obliegt als örtlich zuständiger
Behörde der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde, welche durch den jeweiligen
Stadt- bzw. Gemeindebrandmeisters, nachfolgend Feuerwehr genannt, vertreten wird. Die
Aufschaltbedingungen gelten sowohl bei Errichtung von Neuanlagen als auch bei Änderung
bzw. Erweiterung bestehender Anlagen im Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme).
1.2
Allgemeine Anforderungen
Brandmeldeanlagen (BMA) sind nach den in der Anlage 1 aufgeführten geltenden
Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), des Verbandes der
Sachversicherer (VdS) und des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zu errichten und zu
betreiben.
BMA müssen von einer technischen Überwachungsorganisation oder technischen Prüfstelle
(VdS, Technischer Überwachungsverein (TÜV), o. a.) zugelassen sein. Sie dürfen nur von
Fachfirmen mit Elektrofachkräften entsprechend VDE 0833 Teil 1 errichtet werden.
Technische Neuerungen, die von diesen Anschlussbedingungen abweichen, sind mit der
Feuerwehr abzustimmen und ihr gegebenenfalls zur Genehmigung vorzulegen.
Die Feuerwehr kann verlangen, dass bestehende Anlagen den neuen bzw. geänderten
Vorschriften angepasst werden und behält sich eine dahingehende Prüfung, ob die Anlage
noch den geltenden Vorschriften entspricht, vor. Nach erfolgter Absprache mit der Feuerwehr
und der Inbetriebnahme der BMA sind alle Änderungen, die eine geänderte Einsatzplanung
der Feuerwehr zur Folge haben, dieser bereits im Vorwege rechtzeitig anzuzeigen. Dies
betrifft insbesondere die Standortveränderung der Brandmeldezentrale (BMZ), Veränderung
bestehender Meldergruppen, geänderte Zufahrlen zum Grundstück und die Änderung von
Brandabschnitten. Der Feuerwehr oder dessen Beauftragten, die sich auf Verlangen
ausweisen, ist der Zutritt zum Zwecke der Überprüfung zu gewähren.
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2. ÜBERTRAGUNGSEINRICHTUNG
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt in seiner Einsatzleitstelle eine konzessionierte
Empfangszentrale. Die Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) für BMA erfolgt auf
Antrag und ist an den Konzessionsträger der Empfangseinrichtung, zur Zeit die
Siemens Building Technologies
Siemens Building Technologies
GmbH & Co OHG
GmbH & Co OHG
Gebäudesicherheit
Gebäudesicherheit
Postfach 10 78 27
Universtätsallee 18
28078 Bremen
28359 Bremen
zu richten.
Die ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet und gewartet. Die ÜE ist im Handbereich der
Brandmeldezentrale (BMZ) zu montieren und mit der Meldernummer dauerhaft und gut lesbar
zu kennzeichnen.
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3. BRANDMELDEZENTRALE
Die BMZ ist an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der
Aufstellungsort ist vor Baubeginn mit der Feuerwehr abzustimmen. Der äußere Zugang zur
BMZ ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 und durch eine rote Blitzleuchte, die bei
Brandmeldung automatisch durch die BMZ angesteuert wird, kenntlich zu machen. Die Größe
der Schilder wird im Einzelfall und auf das jeweilige Objekt bezogen durch die Feuerwehr
bestimmt. Im Regelfall beträgt die Größe 297 x 105mm.
Störungsmeldungen müssen an eine beauftragte Stelle als Sammelanzeige weitergeleitet
werden, wenn sich die Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in Räumen befindet, die nicht
durch eingewiesene Personen ständig besetzt sind. Diese Meldungen dürfen nicht zur
Empfangszentrale in der Einsatzleitstelle geschaltet werden. Die BMZ ist ständig
verschlossen zu halten. Ein Zugriff darf nur den unterwiesenen sachkundigen Personen
möglich sein. Für die Beschriftung der BMZ gilt DIN 14675. Sie muss mit den entsprechenden
Bezeichnungen und anderen Orientierungshilfen übereinstimmen.
Im direkten Zugriff muss neben der BMZ ein Telefon mit der Freischaltung zur
Einsatzleitstelle angebracht werden. Es ist ein Schild in der Größe mindestens DIN A 5 mit
folgendem Text vorzuhalten:
Übertragungseinrichtung
abgeschaltet
bei Alarm
Notruf 112 wählen
3.1
Betriebsbuch / Kontrollheft
Das Betriebsbuch / Kontrollheft der BMA in der Ausführung nach VdS-Form 2182, DIN A5, ist
unmittelbar neben der BMZ gut sichtbar in einem eigenem Behältnis aufzubewahren. Sollte
der Schriftzug Betriebsbuch der BMA nicht direkt lesbar sein, so ist das Behältnis mit einem
Schild nach DIN 4066 - D 1.7 in der Größe 37 x 105 mm und dem Text: "Betriebsbuch der
BMA" dauerhaft zu kennzeichnen.
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3. BRANDMELDEZENTRALE
3.2
Wandschrank
Sollen die BMZ sowie andere zugehörige technische Einrichtungen der BMA in einem
Wandschrank untergebracht werden, so ist zu beachten, dass
a) der
Wandschrank
mit einem
Schild nach DIN 4066
D1 und dem
Text:
„Brandmeldezentrale“ zu kennzeichnen ist,
b) die optischen und akustischen Anzeigen und Signale der BMZ bei geschlossenem
Wandschrank gut wahrnehmbar sind (Sichtfenster/ Luftschlitze),
c) der Wandschrank, wenn er abschließbar sein soll, mit einem Schließzylinder, der
gleichschließend mit dem des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) ist, ausgerüstet ist.
Das Schloss ist mit einem Schild der Größe 15 x 50 mm und dem Text (schwarze Schrift auf
weißem Grund) "FBF – Schlüssel" zu kennzeichnen.
3.3
Energieversorgung
Für die Notstromversorgung der BMA ist eine besondere Batterie vorzusehen. Die
Mitbenutzung für andere Zwecke ist nicht statthaft (Ausnahmen siehe VDE 0833, Teil1)..
Störungen in der Stromversorgung (z. B. Ausfall der Netzspannung) dürfen nicht zur
Auslösung der ÜE führen! Die Überbrückungszeit der Notstromversorgung muss mindestens
72 Stunden betragen, wenn die Anforderungen gemäß VDE 0833 -Teil Abschnitt 3.9.5.2 nicht
erfüllt werden. Die Versorgung aus dem elektrischen Netz muss aus einem eigenen, separat
abgesicherten Stromkreis erfolgen. Die Netzsicherung muss besonders gekennzeichnet sein
(rotes Schild mit weißer Schrift),
Brandmeldeanlage
Es muss ausgeschlossen sein, dass durch das Abschalten anderer Betriebsmittel oder deren
Störung der Stromkreis zur BMA unterbrochen wird!
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3. BRANDMELDEZENTRALE
3.4
Brandmeldeanlage – Unteranlage
3.4.1 Grundsätzliches
BMA-Unteranlagen können bei Erweiterung von BMA erforderlich werden. Sie dienen der
schaltungstechnischen Vereinfachung sowie der Übersichtlichkeit. Über die Zulassung bzw.
Notwendigkeit entscheidet die Feuerwehr im Einzelfall.
3.4.2 Ausführung
Jede
Anschaltung
muss
den
Anforderungen
gemäß
Ziffer
3.1
bis
3.3
dieser
Anschlussbedingungen genügen. Jede BMA-Unteranlage muss ein FBF erhalten. Für die zu
jeder
BMA-Unteranlage
gehörenden
Meldegruppen
sind
dort
die
entsprechenden
Meldergruppenkarten zu deponieren (siehe auch Ziffer 9.1). An der Haupt-BMA sind
„Laufkarten“ mit den Wegen zu den BMA-Unteranlagen zu deponieren. Im Einzelfall können
durch die Feuerwehr weitere Forderungen festgelegt werden.
3.4.3 Gebäudekennzeichnungen
Befinden sich Unteranlagen in voneinander getrennten Gebäuden, so ist zusätzlich zur roten
Alarmleuchte
am
jeweiligen
Gebäudeeingang
ein
ausreichend
großes
Gebäudekennzeichnungsschild mit einer entsprechenden Aufschrift anzubringen. Die
Bezeichnungen müssen mit denen auf den Meldergruppenkarten und den Lageplänen /
Tableau übereinstimmen.
3.5
Erweiterungen von Brandmeldezentralen
3.5.1 Grundsätzliches
Sollen bestehende BMZ erweitert werden, so können als Ergänzung zur vorhandenen BMZ
weitere BMZ dazu geschaltet werden.
3.5.2 Ausführung
Alle BMZ müssen, soweit es sich nicht um BMZ-Unteranlagen in anderen Gebäudeteilen
handelt, unmittelbar nebeneinander im selben Raum installiert sein. Alle BMZ müssen mit
einem FBF bedient werden können. Sofern ein FBF noch nicht angeschlossen ist, muss
dieses auch an der bestehenden BMZ abschließbar sein.
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4. FEUERWEHRSCHLÜSSELKASTEN
Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr ist im Alarmfall jederzeit der gewaltlose Zutritt zum
Objekt
sicherzustellen.
Aus
diesem
Grund
ist
ein
VdS
zugelassener
Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) einzubauen, in dem der Generalschlüssel des Objektes
vorgehalten wird. Einbau und Anschluss sind nach den Richtlinien des VdS bzw. des
Herstellers vorzunehmen. Der FSK darf weder verdeckt eingebaut noch mit Farbanstrich
versehen werden. Die Einbauhöhe über der Standfläche des Bedieners muss zwischen 800
mm und 1400 mm liegen; der Einbauort ist vor Baubeginn aus einsatztaktischen Gründen mit
der Feuerwehr abzustimmen.
Zur Sicherung des Objektschlüssels im FSK ist ein passender Halbzylinder vom Betreiber /
Eigentümer
des
Objekts
vorzuhalten.
Es
ist
eine
einheitliche
Schließung
für
Feuerwehrschlüsselkasten innerhalb der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde
sicherzustellen. Ein Umstellschloss ist daher beim von der Feuerwehr vorgegebenem
Hersteller zu beziehen. Der Einbau des Schlosses erfolgt bei Inbetriebnahme durch die
Feuerwehr.
Eine Aufschaltung des FSK auf eine Meldergruppe der BMZ ist nicht zulässig. Einbruch- und
Sabotagemeldungen vom FSK dürfen nicht zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen.
Diese
Meldungen
können
an
eine
Einbruchmeldeanlage
z.
B.
eines
Bewachungsunternehmen geschaltet werden.
4.1
Freischaltelement
Zur Notentriegelung des FSK ist bei Bedarf, in dessen Nähe ein VdS anerkanntes
Freischaltelement (FSE) gemäß den Einbauvorschriften des VdS bzw. Herstellers
einzubauen. Dieses Freischaltelement darf nicht mit Farbanstrich versehen werden. Die
Einheitlichkeit der Freischaltelemente innerhalb der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw.
Samtgemeinde ist sicherzustellen. Zur Anschaltung des FSE ist eine eigene Meldergruppe
erforderlich. Bei Objekten, die durchgehend 24 Stunden besetzt sind, kann auf den Einbau
eines FSK verzichtet werden. Die Entscheidung obliegt der Feuerwehr.
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5. FEUERWEHRBEDIENFELD
5.1
Grundsätzliche Anforderungen
An die BMZ ist ein nach DIN 14661 genormtes FBF anzuschließen. Es ist der Feuerwehr eine
von einer amtlich anerkannten Prüfstelle ausgestellte Konformitätsbescheinigung vorzulegen
aus der hervorgeht, dass das verwendete FBF zusammen mit der vorhandenen BMZ
betrieben werden darf.
5.2
Installation
Bei der Installation des FBF ist besonders zu beachten, dass das FBF in einer Höhe von ca.
1600 mm neben der BMZ so zu montieren ist , dass es gut sichtbar und frei zugänglich ist.
Die BMZ darf das im Regelfalle kleinere FBF nicht verdecken. Der Anbringungsort ist in
jedem Falle vor Einbau mit der Feuerwehr abzustimmen.
5.3
Schließsystem
Für die Feuerwehr ist innerhalb der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde eine
einheitliche Schließung für FBF eingerichtet. Die Beschaffung des Schließsystems ist, wie für
den FSK auch, mit der Feuerwehr abzustimmen.
5.4
Beschriftung
Das FBF ist mit der ÜE-Nummer gut lesbar und dauerhaft zu beschriften. Die ÜE-Nummer
wird vom Konzessionsträger vergeben und ist dort oder bei der Ordnungsabteilung der
Kreisverwaltung zu erfragen.
5.5
Funktionen Feuerwehrbedienfeld
„Akustische Signale ab“ Bei Betätigung der Taste müssen das interne akustische Signal der
BMZ und evtl. zusätzlich angeschlossene Signalgeber (Hupen, Sirenen) abgeschaltet werden
können. Die außen angebrachte rote Blitzleuchte darf dadurch nicht abgeschaltet werden.
„BMZ-Rückstellen“ Wird die Taste betätigt, obwohl noch eine Brandmeldung ansteht, so
muss die BMZ erneut ansprechen.
„ÜE-ab“ Mit Betätigung der Taste muss die Ansteuerung der ÜE unterbrochen sein, eine
Aufhebung dieser Tastenfunktion bzw. der Ansteuerungunterbrechung darf an der BMZ nicht
möglich sein.
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6. NEBENMELDER
Ein Meldebereich darf sich jeweils nur über ein Geschoss und einen Brandabschnitt
erstrecken. Ausgenommen davon sind lediglich Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte
bzw. turmartige Aufbauten, die in eigenen Meldebereichen zusammengefasst werden
müssen.
6.1
Projektierung nichtautomatischer Brandmelder
Nichtautomatische Melder sind grundsätzlich in Fluchtwegen, sofern vorhanden, in der Nähe
einer Feuerlöscheinrichtung anzubringen. Mehrere Melder können in einer Gruppe
zusammengefasst werden, wenn alle Melder einer Gruppe von jedem Standort aus einsehbar
sind oder sich in übersichtlichen Fluren oder Treppenräumen befinden. Es dürfen keine
Brandabschnitte
überschritten
werden.
In
einer
Gruppe
dürfen
max.
10
Melder
zusammengeschaltet werden.
6.1.1 Melder in Treppenräumen
In Treppenräumen sind die einzelnen Brandmelder jeweils vom Feuerwehrzugang ausgehend
nach unten oder nach oben in getrennten Gruppen zusammenzufassen. Bei mehr als einem
Untergeschoß ist hierfür eine eigene Gruppe erforderlich.
6.1.2 Kennzeichnung
Die Melder sind dauerhaft mit Gruppen und Meldernummer zu versehen; diese
Kennzeichnung muss mit dem an der BMZ angezeigtem Text identisch sein. Für jeden
Melder ist ein Schild mit der Aufschrift "Außer Betrieb" vom Betreiber vorzuhalten.
6.2
Projektierung automatischer Melder
Bei der Projektierung automatischer Melder sind Auflagen der Ordnungsbehörden sowie
bestehende Richtlinien insbesondere VDE 0833 T.2. (07/92) Ziffer 4.9 zu beachten. Die
Anzahl und Anordnung der automatischen Brandmelder richtet sich nach der Art der
verwendeten Melder, nach der Raumgeometrie, der Verwendungsart und nach den
Umgebungsbedingungen in den zu überwachenden Räumen. Sie sind so zu wählen, dass
Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden können. Es sind insbesondere
Umgebungseinflüsse zu berücksichtigen, damit Täuschungsalarme vermieden werden.
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6. NEBENMELDER
6.2.1 Melder in Deckenhohlräumen
Melder in Deckenhohlräumen müssen zu jeweils eigenen Meldergruppen zusammengefasst
werden. Sie müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Unter jedem Melder muss
ein besonders gekennzeichnetes Deckenelement herausnehmbar angebracht sein. Für die
Kennzeichnung sind Orientierungsschilder nach DIN 14623 zu verwenden und abgesetzte
Anzeigen (Parallelanzeigen) anzubringen. Alternativ hierzu ist eine Kennzeichnung mit einem
roten
Punkt,
Durchmesser
mind.
50
mm,
möglich.
Bei
Verwendung
der
Grenzwertmeldetechnik ist grundsätzlich eine Parallelanzeige bzw. ein Lageplantableau
erforderlich.
6.2.2 Melder in aufgestelzten Fußboden
Über Melder in aufgestelzten Fußböden sind die darüberliegenden Platten entsprechend
6.2.1 zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss abriebfest und dauerhaft angebracht sein.
Um ein Vertauschen der Platten zu verhindern müssen diese mit einer Kette gesichert
werden.
Alle
Platten,
Einrichtungsgegenstände
unter
denen
zugestellt
Melder
werden.
montiert
Die
sind,
dürfen
Melderanzeige
nicht
durch
auf
einem
ist
Lageplantableau darzustellen, das vor dem geschützten Bereich anzubringen ist.
Zum Heben der Bodenplatten ist für die Feuerwehr ein Hebewerkzeug gut sichtbar am
Zugang zum geschützten Bereich anzubringen und mit einer dauerhaften Kennzeichnung mit
der Aufschrift "Nur für die Feuerwehr" zu versehen.
6.2.3 Melder in Abluft- und Kabelschächten
Für Melder in Abluftschächten, Kabelschächten o.ä. gelten die Absätze 6.2.1 und 6.2.2
sinngemäß
6.2.4 Kennzeichnung
Melder sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen; diese
Kennzeichnung muss mit den Anzeigen an der BMZ identisch sein. Bei Montage von Meldern
in größeren Höhen muss die Kennzeichnung vom Boden her deutlich erkennbar sein Die
optischen Signaleinrichtungen der Melder müssen vom Zugangsweg her sichtbar sein.
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7. BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN
7.1
Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen
An eine BMZ können Brandschutzeinrichtungen (z.B. Sprinkleranlagen) angeschlossen
werden. Bei Sprinkleranlagen mit mehreren Wassergruppen ist jede Gruppe an eine eigene
Meldergruppe anzuschließen. Eine Kombination mit automatischen oder nichtautomatischen
Meldern ist nicht zulässig. Der Weg von der BMZ zur Sprinkleranlage ist auf einer eigenen
Gruppenkarte darzustellen, ebenso der Weg von der BMZ zum Wirkungsbereich dieser
Gruppe. Der Weg zur Sprinklerzentrale ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu
kennzeichnen.
7.2
Anschaltung von Aufzügen
Sofern mechanische oder hydraulische Aufzüge in den entsprechenden Gebäuden
vorhanden sind oder eingebaut werden, sind diese mit der Brandmeldeanlage insofern zu
verbinden, dass bei einem Alarm eine Evakuierungsfahrt durchgeführt wird, und die Aufzüge
in dem Geschoss stehen bleiben, welches von der Feuerwehr direkt eingesehen werden
kann. Eine Festlegung des entsprechenden Geschosses ist mit der Feuerwehr abzustimmen.
Die Türen des Aufzuges müssen sich öffnen und geöffnet bleiben. Eine weitere Fahrt darf nur
durch eine Schlüsselvorrangschaltung mit Zustimmung der Feuerwehr ermöglicht werden Bei
Anschaltung anderer Anlagen ist eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich.
7.3
Feststellanlagen
Feststellanlagen dienen dem automatischen Schließen von Brandschutzabschlüssen im
Brandfall.
Sie
bestehen
Branderkennungselement
und
aus
einer
einer
Feststellvorrichtung,
Auslösevorrichtung.
mindestens
Feststellanlagen
einem
müssen
bauaufsichtlich zugelassen sein!
7.3.2 Anschluss an eine BMA
Branderkennungselemente (z. B. Rauchmelder) von Feststellanlagen dürfen an eine BMZ nur
angeschlossen werden, wenn
a) die Brandmelder in einer separaten Meldergruppe angeschlossen sind,
b) das Ansprechen von diesen Brandmeldern nicht automatisch zur Alarmierung der
Feuerwehr führt,
c) Störungen an der BMZ die Funktionsbereitschaft der Feststellanlagen nicht beeinträchtigt,
d) die BMZ für den Anschluss der Feststellanlage bauaufsichtlich zugelassen ist.
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7. BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN
Die Einhaltung der Anforderung nach c) ist der Feuerwehr schriftlich zu bestätigen, die
Zulassung nach ist der Feuerwehr nachzuweisen.
7.4
Lüftungsanlagen
Das automatische Ansteuern von Lüftungsanlagen (Ventilatoren, Lüftungsklappen usw.) kann
im Einzelfall erforderlich sein. Diesbezügliche Auflagen sind der "Baugenehmigung zur
Lüftungsanlage" zu entnehmen.
7.4.1 Ausführung
Die Aufschaltung hat nach Rücksprache mit der Feuerwehr zu erfolgen.
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8. ÜBERSICHTSPLAN BRANDMELDETABLEAU
8.1
Grundsätzliches
Im Bereich der BMZ ist ein Übersichtsplan mit Grundriss des Objektes und der Eintragung
aller Meldergruppen seiten- und lagerichtig anzubringen Je nach Größe des Objektes und
Umfang der Brandmeldeanlage ist dieser Plan als „Leuchttableau“ mit Leuchtanzeigen (LED)
auszuführen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn sich die BMA (einschließlich
Unteranlagen) über mehr als ein Gebäude und/oder mehr als ein Geschoss erstreckt.
Die Bruttogesamtgeschossfläche muss in beiden Fällen mehr als 5.000 m2 betragen.
Darüber hinaus ist ein Tableau erforderlich, wenn es sich um ein Objekt besonderer Art und
Nutzung handelt oder wenn es der Übersichtlichkeit und der besseren Schnellinformation
(z. B. mit "Bereichstableaus") dient. In diesen Fällen entscheidet die Feuerwehr im Einzelfall.
8.2
Ausführungen
Größe und Ausführung des Planes bzw. des Leuchttableaus sind mit der Feuerwehr
abzustimmen. Der Entwurf des Plan- bzw. Tableaulayouts im Maßstab 1:1 ist der Feuerwehr
zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Für jede Meldergruppe ist eine separate rote LED
vorzusehen. Der Standort der BMZ ist mit einer grünen LED zu kennzeichnen. Ausgelöste
Rauch- und Wärmeabzugs-Systeme (RWA-Systeme) sind mit einer blauen LED darzustellen.
Diese sind entsprechend zu beschriften. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit der
Feuerwehr auch eine LED je Meldebereich zulässig.
Leuchttableaus müssen mit einer LED-Testschaltung ausgestattet sein. Der Taster muss
jederzeit direkt zugänglich sein. Die LED müssen bei Alarm blinken, bei LED-Test Dauerlicht
zeigen. Die Beschriftungen auf dem Plan bzw. Tableau müssen mit denen auf der BMZ und
den Meldergruppenkarten übereinstimmen.
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9. BRANDMELDERLAGEPLÄNE
9.1
Meldergruppenpläne / Laufkarten
Pro Meldergruppe ist ein eigener Plan, Größe DIN A4, gut sichtbar und stets griffbereit an der
BMZ zu hinterlegen. Diese Pläne sind in Klarsichtfolien unterzubringen, die mit Kartenreitern
(Nr. der Meldegruppe) dauerhaft gekennzeichnet sein müssen. Aus dem Plan muss der Weg
von der BMZ bis zum Meldebereich ersichtlich sein. Der Plan ist zweiseitig auszuführen,
wobei eine Seite die Gesamtübersicht mit Standort der BMZ, die andere Seite die
Detailansicht der betreffenden Meldergruppe zeigt.
Es müssen mindestens folgende Einträge vorhanden sein:
-
Standort
-
Laufweg als grüne Linie markiert
-
Lage der Meldergruppe mit Kennzeichnung der einzelnen Melder
-
Gefahrenhinweise
-
Bedienstellen für Brandschutzeinrichtungen (z.B. RWA)
-
die zu verwendenden Symbole müssen DIN EN 3 und VBG 125 entsprechen.
9.2
Weitere Lage-, und Übersichtspläne
Für das Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 (Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen)
zu erstellen und an der BMZ vorzuhalten, sowie in der erforderlichen Anzahl der Feuerwehr
zur Verfügung zu stellen. Standorte von Ionisationsmeldern sind separat in den Plänen zu
kennzeichnen. Es ist ein Übersichtsschema zu erstellen, auf dem die Meldergruppe sowie
Anzahl und Art der Melder mit Meldernummer und Standort dargestellt ist. Eine Ausfertigung
ist der Feuerwehr zu übersenden.
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10. ALARM- UND EINSATZPLAN
Vor Inbetriebnahme und Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Einsatzleitstelle ist in
Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr ein Alarm- und Einsatzplan nach
beiliegendem Muster der Anlage 4 aufzustellen. Dieser Alarmplan muss neben dem vom
Betreiber bzw. Eigentümer des jeweiligen zur Aufschaltung anstehenden Objektes
beizubringenden Textteil ergänzt werden um
einen Übersichtsplan, aus dem
a) die Lage des Objektes innerhalb der Ortslage
b) die Löschwasserversorgung außerhalb des Objektes
c) benachbarte Betriebe oder Objekte von besonderer Bedeutung
d) Sammelplätze und festgelegte Anfahrtswege für die einzusetzenden Einheiten
ersichtlich sind
einen Lageplan des Objektes (für jedes Geschoss), aus dem
a) die Lage des Objektes auf dem Betriebsgrundstück
b) die Löschwasserversorung auf dem Grundstück des Objektes
c) die Fluchtwege innderhalb des Objektes
d) die besonderern Gefahrenschwerpunkte innerhalb und außerhalb des Objektes
ersichtlich sind.
Dieser Alarm- und Einsatzplan ist neben dem Betreiber bzw. Eigentümer des Objektes von
der zuständigen Feuerwehr mitzuzeichnen und in der erforderlichen Anzahl der Feuerwehr
und der Ordnungsabteilung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Verfügung zu stellen.
Bei der Erstellung der Pläne ist darauf zu achten, dass die dem Alarm- und Einsatzplan
beigefügten Pläne nur die für die Einsatzführung notwendigen Angaben enthalten und die
Größe der Pläne das Format DIN A 3 nicht überschreiten sollte. Der Alarm- und Einsatzplan
inkl. Übersichts- und Lageplan ist zur Integration in das in der Einsatzleitstelle eingesetzte
Einsatzleitsystem in elektronischer Form und einem allgemein verwendbaren Dateiformat,
vorzugsweise als PDF-Dokument, der Ordnungsabteilung des Landkreises Rotenburg
(Wümme) zur Verfügung zu stellen, um eine Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort durch
die Einsatzleitstelle zu ermöglichen.
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11. ALARMORGANISATION
Festlegungen hinsichtlich der Alarmorganisation sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Dabei
ist auch festzustellen, ob Brandschutzeinrichtungen oder sonstige technische Einrichtungen
von der BMZ ganz oder teilweise gesteuert werden, welche Einrichtungen manuell bedient
werden müssen und wo die dazugehörigen Bedienstellen angeordnet sind.
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12. INBETRIEBNAHME
Der Konzessionär installiert die Übertragungseinrichtung gemäß Vertrag. Vor Inbetriebnahme
und bei jeder Änderung einer Brandmeldeanlage ist eine Abnahme durch die zuständige
Feuerwehr
erforderlich.
Zur
Abnahme
müssen
der
Antragsteller
(bzw.
ein
entscheidungsbefugter Beauftragter) und der Errichter der Brandmeldeanlage anwesend
sein. Gegebenenfalls ist der zuständige Brandschutzprüfer hinzuzuziehen. Dabei wird
überprüft, ob die BMA den Anschlussbedingungen entspricht. Die Abnahme der BMA ist der
Feuerwehr spätestens 7 Werktage vorher anzuzeigen.
Gleichzeitig sind folgende Unterlagen vorzulegen:
•
Nachweis der Wartung
•
Das Betriebsbuch der Brandmeldeanlage
•
Fachbauleiterbescheinigung mit der verbindlichen Erklärung, dass die BMA nach den
jeweils gültigen Vorschriften und von Fachkräften entsprechend VDE 0833 T.1 errichtet
wurde. Bei VdS anerkannten Errichterfirmen kann diese Bescheinigung entfallen (ggf.
Abnahmeattest für automatische Löschanlagen von einer anerkannten Prüfstelle oder
technischen Überwachungsorganisation)
•
Unterweisungsbestätigung des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person
•
Liste der unterwiesenen Personen mit Rufnummer während und außerhalb der Arbeitsund Dienstzeiten im Betrieb (mindestens 3 Personen). Eine ständige Aktualisierung durch
den Betreiber / Eigentümer des Objekts ist erforderlich. Die Benennung der Personen
kann entfallen, wenn die Brandmeldezentrale sich in einem durchgehend besetzten Raum
befindet.
•
Abnahme und Inbetriebnahme sollten am gleichen Tag durchgeführt werden. Die
Koordination der Termine obliegt dem Betreiber.
•
Verzögerungen
bei
der
Inbetriebnahme
der
BMA,
die
auf
Nichterfüllung
der
Anschlussbedingungen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Feuerwehr.
•
Feuerwehrplan
nach
DIN
14095
und
weitere
objektspezifische
Informationen
(z.B.Sicherheitsdatenblätter, Verhaltensregeln für den Einsatz der Feuerwehr usw.)
Die Abnahme erfolgt nach Abnahmeprotokoll der Anlage 3.
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13. WARTUNG UND INSPEKTION
13.1
Wartung
Es ist ein Wartungsvertrag mit einer anerkannten Fachfirma abzuschließen. Bei einer
erhöhten Anzahl von Fehlalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt,
die Anlage zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor,
die Bauaufsicht zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nicht geforderten Anlagen, die
Betriebserlaubnis zu widerrufen und die BMA von der ÜE trennen zu lassen. Die jährlich bzw.
vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem
Betriebsbuch zu dokumentieren (VDE 0833 T.1). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr
jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen.
13.2
Technische Fehlalarme
Ist die Auslösung eines automatischen Brandmelders nicht nachvollziehbar, darf die
entsprechende
Meldergruppe
bzw.
der
Melder
erst
nach
einer
Kontrolle
bzw.
Schadensbehebung durch den Wartungsdienst wieder in Betrieb genommen werden.
13.3
Probealarme des Betreibers / Wartungsarbeiten
Ein Probealarm darf nur nach vorheriger telefonischer Ankündigung zur Einsatzleitstelle
durchgeschaltet werden. Alle anderen Meldergruppen sind ohne Durchschaltung zur
Feuerwehr zu überprüfen. Die jeweils unterwiesene Person des Betreibers ist hierfür
verantwortlich. Wenn technisch möglich, bleiben Einsatzleitstelle und Betreiber für die Zeit
des Probealarms fernmündlich in Kontakt. Bei Wartungsarbeiten oder anderen Arbeiten der
Wartungsfirma bzw. des Errichters dürfen keine Brandmeldungen bei der Feuerwehr
einlaufen. Diese Arbeiten sind der Leitstelle vorher fernmündlich anzuzeigen.
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14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/INKRAFTTRETEN
14.1
Schlussbestimmungen
Weitere Bedingungen, die sich durch technische oder organisatorische Änderungen ergeben
bzw. aus einsatztaktischen Gründen erforderlich sind, bleiben vorbehalten.
Änderungen und Ergänzungen dieser Anschlussbedingungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
14.2
Inkrafttreten
Diese Anschlussbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Rotenburg (Wümme), 01.02.2006
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat
Ordnungsabteilung
Im Auftrage
(Hinze)
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ANLAGE 1: TECHNISCHE REGELN / VORSCHRIFTEN
Vorschrift
Beschreibung
DIN 14034 Teil 1-7
Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen
DIN 14090
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
DIN 14095
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
DIN 14623
Orientierungsschilder für automatische Brandmelder
DIN 14651
Nichtautomatische Brandmelder D
DIN 14655
Nichtautomatische Brandmelder G
DIN 14661
Bedienfeld für Brandmeldeanlagen
DIN 14675
Brandmeldeanlagen, Aufbau
DIN 4066
Hinweisschilder für die Feuerwehr
DIN EN 54 Teil 1-11
Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen
VDE 0100
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis zu 1000 Volt
VDE 0833 Teil 1-2
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
VDE 0845 Teil 1
Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen, statische
Aufladungen und Überspannungen aus Starkstromanlage; Maßnahmen
gegen Überspannungen
VdS 2095
Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen/ Planung und Einbau
VdS 2105
Anforderung an Feuerwehrschlüsselkästen, Richtlinien für mechanische
Sicherungseinrichtungen
VdS 2112
Anforderung an Telefonwählgeräte
VdS 2139
Verzeichnis der anerkannten Schlüsselkästen und Adapter
VdS 2182
Betriebsbuch für Brandmeldeanlagen
VdS 2378
VdS-anerkannten Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen
VdS 2465
Übertragungsprotokoll für Gefahrenmeldeanlagen
VdS 2466
Alarmempfangseinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen
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ANLAGE 2: ABKÜRZUNGEN
Abkürzung
Bedeutung
BMA
Brandmeldeanlage
BMZ
Brandmeldezentrale
DIN
Deutsches Institut für Normung
FBF
Feuerwehrbedienfeld
FSE
Freischaltelement
FSK
Feuerwehrschlüsselkasten
TAB
Technische Anschlussbedingungen
TÜV
Technischer Überwachungsverein
ÜE
Übertragungseinrichtung
VBG
Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaft
VDE
Verband Deutscher Elektrotechniker
VdS
Verband der Sachversicherer
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ANLAGE 3: ABNAHMENIEDERSCHRIFT
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Freiwillige Feuerwehr
Ortsfeuerwehr
____________________________
__________________________
Abnahmeniederschrift
über die Prüfung einer objektgebundenen Brandmeldeanlage
vor Anschaltung an die konzessionierte Empfangszentrale des Landkreises Roteburg
(Wümme) in der Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in Zeven
aufgrund einer baulichen Veränderung / Erweiterung der Anlage
_______________________________________________________________________
am ___________________
1. Prüfgrundlagen
Aufschaltbedingungen Brandmeldeanlagen
Technische Regeln gemäß der Anschlussbedingungen
Baurechtliche Forderung des Landkreises vom __________________
Sonstige
___________________________________________
___________________________________________
2. Angaben zum Objekt
Objektbezeichnung:
___________________________________________
___________________________________________
Betreiber / Eigentümer:
___________________________________________
Straße, Haus-Nr.:
___________________________________________
PLZ, Ort/Ortsteil:
___________________________________________
3. Verantwortliche Anwesende bei Prüfung / Abnahme (Name / Funktion)
Feuerwehr
_______________________________________
Betreiber/Eigentümer
_______________________________________
Errichter der Meldeanlage
_______________________________________
Weitere Personen
_______________________________________
_______________________________________
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4. Angaben zur Brandmeldeanlage (BMA) Typ / Hersteller
Typ der BMZ
___________________________________________
Feuerwehr-Bedienfeld
___________________________________________
Feuerwehr-Anzeigetableau
___________________________________________
Ansteuerung Übertragungseinrichtung
Handfeuermelder
______
automatische Melder
______
Sprinklerdruckschalter
______
Ständige Überwachung der BMA an der BMZ
Ständige Überwachung der BMA durch interne Parallelmeldung
Ständige Überwachung der BMA und FSD durch externen Wachschutz
Der Übertragungsweg ist eine Festverbindung nach
DIN 14675:2003-11 Tabelle A1
ja
nein
Feuerwehrschlüsselkasten vorhanden
ja
nein
Art und Anzahl der Schlüssel _____________________________________________
Inbetriebsetzungsprotokoll mangelfrei vorgelegt
ja
nein
Anlagenerrichter zertifiziert nach DIN 14675
ja
nein
Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Instandhaltungsfirma
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Instandhaltungsfirma zertifiziert nach DIN 14675
ja
nein
Ein unterzeichneter Alarm- und Einsatzplan liegt vor,
ja
nein
der alle alle erforderlichen Angaben beinhaltet
ja
nein
in dem folgende Angaben fehlen
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
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5. Prüfumfang
Die Abnahmeprüfung erstreckte sich:
auf
die
gesamte
unter
4.
beschriebene
Brandmeldeanlage
einschließlich
Anlagensteuereinrichtung für die Übertragungseinrichtung für Brandmeldeanlagen
auf folgende Anlagenteile
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
6. Prüfung der Anlage
Installation
Prüfpunkt
i. O.
n. i. O. Bemerkung
i. O.
n. i. O. Bemerkung
Brandmeldezentrale
Wartungs- und Störungsbuch
Übersichtsplan Melderschleifen
Laufkarten
Feuerwehrbedienfeld (FBF)
Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)
Schließsystem FSK
Beschilderung FSK
Inbetriebnahme
Prüfpunkt
Funktion Brandmeldezentrale (BMZ)
Funktion Übertragungseinheit
Funktion FBF
Schließtest FBF
Funktion FSK
Schließtest FSK
Schließtest Türen zum Objekt
Schließtest Einbruchmeldeanlage
Auslösung Brandmeldeeinrichtung
(Handmelder etc.)
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7. Prüfergebnis
Das Prüfergebnis stimmt mit den Prüfgrundlagen überein
ja
nein
die Aufschaltung der BMA an die Übertragungseinrichtung
ja
nein
Eine Nachprüfung ist erforderlich
ja
nein
Für weitere Angaben wurde ein Beiblatt verwendet
ja
nein
Es bestehen sicherheitstechnische Bedenken gegen
Ort, Datum
Unterschrift
Feuerwehr
Mitzeichnung
Brandschutzprüfer
Mitzeichnung
Betreiber / Eigentümer
Seite 28 von 36
ANLAGE 4: ALARM- UND EINSATZPLAN
Seite 29 von 36
Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
1.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Objektbeschreibung
1.1 Objekt/Anlage:
1.2 Anschrift:
Firma/Name:
Straße:
Ort:
1.3 Arbeitszeiten:
1.4 Erreichbarkeiten (Telefon/Telefax):
1.5 Anlaufpunkt:
1.6 Besondere Gefahren:
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Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
2.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Bauliche Beschaffenheit
Seite 31 von 36
Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
3.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Nutzung
3.1 Anzahl und Aufenthalt von Personen / Rettungswege
3.2 Gefährliche Lagerstoffe:
3.3 Gefährliche Betriebseinrichtungen:
Seite 32 von 36
Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
4.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Brandschutz:
4.1 Feuermeldung:
4.2 Löschmittel / Löschwasserversorgung:
4.3 Brandschutzeinrichtungen:
Seite 33 von 36
Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
5.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Sonderheiten:
5.1 Besondere Ereignisse:
5.2 Einsatzhinweise
5.3 Sofortmaßnahmen:
Seite 34 von 36
Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
6.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Alarmplan:
6.1 Alarmsutfe:
Alarmstufe 1
Alarmstufe 2
Alarmstufe 3
Alarmstufe 4
6.2 Sonstige Fahrzeuge und Gerät:
aufgestellt:
Ort, Datum:
gesehen:
KBM/AL:
______________________
Name, Dienstgrad:
______________________
Inhaber/Betreiber:
______________________
______________________
berichtigt:
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Feuerwehr:
Ortsfeuerwehr:
7.
Nr.:
ALARM- UND EINSATZPLAN
Stand:
Wichtige Erreichbarkeiten:
7.1 Erreichbarkeiten der Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde:
7.2 Erreichbarkeiten der Kreisverwaltung
7.3 Erreichbarkeiten benachbarter Betriebe:
7.4 Erreichbarkeiten Energieversorger
Seite 36 von 36
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Unternehmensberatung Wenzel
Beratung und Zertifizierung DIN 14675
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
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76571 Gaggenau
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Abteilung
Ansprechpartner
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PLZ, Ort
Telefon
Fax
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