- Unternehmensberatung Wenzel
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Aufschaltbedingungen Brandmeldeanlagen im Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme) Stand Februar 2006 Seite 1 von 36 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Beschreibung Seite 1. Allgemeines 4 1.1 Geltungsbereich 4 1.2 Anforderungen 4 2. Übertragungseinrichtung 5 3. Brandmeldezentrale 6 3.1 Betriebsbuch 6 3.2 Wandschrank 7 3.3 Energieversorgung 7 3.4 BMA-Unteranlagen 8 3.4.1 Grundsätzliches 8 3.4.2 Ausführung 8 3.4.3 Gebäudekennzeichnung 8 3.5 Erweiterung von Brandmeldezentralen 8 3.5.1 Grundsätzliches 8 3.5.2 Ausführung 8 4. Feuerwehrschlüsselkasten 9 4.1 Freischaltelement 9 5. Feuerwehrbedienfeld 10 5.1 Grundsätzliche Anforderungen 10 5.2 Installation 10 5.3 Schließsystem 10 5.4 Beschriftung 10 5.5 Funktionen Feuerwehrbedienfeld 10 6. Nebenmelder 11 6.1 Projektierung Nichtautomatische Brandmelder 11 6.1.1 Melder in Treppenräumen 11 6.1.2 Kennzeichnung 11 6.2 Projektierung Automatischer Melder 11 6.2.1 Melder in Deckenhohlräumen 12 6.2.2 Melder in aufgestelzten Fußböden 12 6.2.3 Melder in Abluft- und Kabelschächten 12 6.2.4 Kennzeichnung 12 Seite 2 von 36 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Beschreibung Seite 7. Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen 13 7.1 Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen 13 7.2 Anschaltung von Aufzügen 13 7.3 Feststellanlagen 13 7.3.1 Anschluss an eine Brandmeldeanlage 13 7.4 Lüftungsanlagen 14 7.4.1 Ausführung 14 8. Übersichtspläne / Brandmeldetableau 15 8.1 Grundsätzliches 15 8.2 Ausführungen 16 9. Brandmelderlagepläne 16 9.1 Meldergruppenpläne / Laufkarten 16 9.2 Weitere Lage- und Übersichtspläne 16 10. Alarm- und Einsatzplan 17 11. Alarmorganisation 18 12. Inbetriebnahme 19 13. Wartung / Inspektionen 20 13.1 Wartung 20 13.2 Technische Fehlalarme 20 13.3 Probealarme des Betreibers / Wartungsarbeiten 20 14 Schlussbestimmungen / Inkraftreten 21 14.1 Schlussbestimmungen 21 14.2 Inkrafttreten 21 Anlage 1 Vorschriften 22 Anlage 2 Abkürzungen 23 Anlage 3 Abnahmeprotokoll 24 Anlage 4 Alarm- und Einsatzplan 30 Seite 3 von 36 1. ALLGEMEINES 1.1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Aufschaltbedingungen regeln die technischen und organisatorischen Anforderungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die in Konzession betriebene Empfangszentrale in der Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr des Landkreises Rotenburg (Wümme) in Zeven, nachfolgend Einsatzleitstelle genannt. Die Überwachung und Einhaltung der Aufschaltbedingungen obliegt als örtlich zuständiger Behörde der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde, welche durch den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindebrandmeisters, nachfolgend Feuerwehr genannt, vertreten wird. Die Aufschaltbedingungen gelten sowohl bei Errichtung von Neuanlagen als auch bei Änderung bzw. Erweiterung bestehender Anlagen im Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme). 1.2 Allgemeine Anforderungen Brandmeldeanlagen (BMA) sind nach den in der Anlage 1 aufgeführten geltenden Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), des Verbandes der Sachversicherer (VdS) und des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zu errichten und zu betreiben. BMA müssen von einer technischen Überwachungsorganisation oder technischen Prüfstelle (VdS, Technischer Überwachungsverein (TÜV), o. a.) zugelassen sein. Sie dürfen nur von Fachfirmen mit Elektrofachkräften entsprechend VDE 0833 Teil 1 errichtet werden. Technische Neuerungen, die von diesen Anschlussbedingungen abweichen, sind mit der Feuerwehr abzustimmen und ihr gegebenenfalls zur Genehmigung vorzulegen. Die Feuerwehr kann verlangen, dass bestehende Anlagen den neuen bzw. geänderten Vorschriften angepasst werden und behält sich eine dahingehende Prüfung, ob die Anlage noch den geltenden Vorschriften entspricht, vor. Nach erfolgter Absprache mit der Feuerwehr und der Inbetriebnahme der BMA sind alle Änderungen, die eine geänderte Einsatzplanung der Feuerwehr zur Folge haben, dieser bereits im Vorwege rechtzeitig anzuzeigen. Dies betrifft insbesondere die Standortveränderung der Brandmeldezentrale (BMZ), Veränderung bestehender Meldergruppen, geänderte Zufahrlen zum Grundstück und die Änderung von Brandabschnitten. Der Feuerwehr oder dessen Beauftragten, die sich auf Verlangen ausweisen, ist der Zutritt zum Zwecke der Überprüfung zu gewähren. Seite 4 von 36 2. ÜBERTRAGUNGSEINRICHTUNG Der Landkreis Rotenburg (Wümme) betreibt in seiner Einsatzleitstelle eine konzessionierte Empfangszentrale. Die Einrichtung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) für BMA erfolgt auf Antrag und ist an den Konzessionsträger der Empfangseinrichtung, zur Zeit die Siemens Building Technologies Siemens Building Technologies GmbH & Co OHG GmbH & Co OHG Gebäudesicherheit Gebäudesicherheit Postfach 10 78 27 Universtätsallee 18 28078 Bremen 28359 Bremen zu richten. Die ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet und gewartet. Die ÜE ist im Handbereich der Brandmeldezentrale (BMZ) zu montieren und mit der Meldernummer dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Seite 5 von 36 3. BRANDMELDEZENTRALE Die BMZ ist an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der Aufstellungsort ist vor Baubeginn mit der Feuerwehr abzustimmen. Der äußere Zugang zur BMZ ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 und durch eine rote Blitzleuchte, die bei Brandmeldung automatisch durch die BMZ angesteuert wird, kenntlich zu machen. Die Größe der Schilder wird im Einzelfall und auf das jeweilige Objekt bezogen durch die Feuerwehr bestimmt. Im Regelfall beträgt die Größe 297 x 105mm. Störungsmeldungen müssen an eine beauftragte Stelle als Sammelanzeige weitergeleitet werden, wenn sich die Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in Räumen befindet, die nicht durch eingewiesene Personen ständig besetzt sind. Diese Meldungen dürfen nicht zur Empfangszentrale in der Einsatzleitstelle geschaltet werden. Die BMZ ist ständig verschlossen zu halten. Ein Zugriff darf nur den unterwiesenen sachkundigen Personen möglich sein. Für die Beschriftung der BMZ gilt DIN 14675. Sie muss mit den entsprechenden Bezeichnungen und anderen Orientierungshilfen übereinstimmen. Im direkten Zugriff muss neben der BMZ ein Telefon mit der Freischaltung zur Einsatzleitstelle angebracht werden. Es ist ein Schild in der Größe mindestens DIN A 5 mit folgendem Text vorzuhalten: Übertragungseinrichtung abgeschaltet bei Alarm Notruf 112 wählen 3.1 Betriebsbuch / Kontrollheft Das Betriebsbuch / Kontrollheft der BMA in der Ausführung nach VdS-Form 2182, DIN A5, ist unmittelbar neben der BMZ gut sichtbar in einem eigenem Behältnis aufzubewahren. Sollte der Schriftzug Betriebsbuch der BMA nicht direkt lesbar sein, so ist das Behältnis mit einem Schild nach DIN 4066 - D 1.7 in der Größe 37 x 105 mm und dem Text: "Betriebsbuch der BMA" dauerhaft zu kennzeichnen. Seite 6 von 36 3. BRANDMELDEZENTRALE 3.2 Wandschrank Sollen die BMZ sowie andere zugehörige technische Einrichtungen der BMA in einem Wandschrank untergebracht werden, so ist zu beachten, dass a) der Wandschrank mit einem Schild nach DIN 4066 D1 und dem Text: „Brandmeldezentrale“ zu kennzeichnen ist, b) die optischen und akustischen Anzeigen und Signale der BMZ bei geschlossenem Wandschrank gut wahrnehmbar sind (Sichtfenster/ Luftschlitze), c) der Wandschrank, wenn er abschließbar sein soll, mit einem Schließzylinder, der gleichschließend mit dem des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) ist, ausgerüstet ist. Das Schloss ist mit einem Schild der Größe 15 x 50 mm und dem Text (schwarze Schrift auf weißem Grund) "FBF – Schlüssel" zu kennzeichnen. 3.3 Energieversorgung Für die Notstromversorgung der BMA ist eine besondere Batterie vorzusehen. Die Mitbenutzung für andere Zwecke ist nicht statthaft (Ausnahmen siehe VDE 0833, Teil1).. Störungen in der Stromversorgung (z. B. Ausfall der Netzspannung) dürfen nicht zur Auslösung der ÜE führen! Die Überbrückungszeit der Notstromversorgung muss mindestens 72 Stunden betragen, wenn die Anforderungen gemäß VDE 0833 -Teil Abschnitt 3.9.5.2 nicht erfüllt werden. Die Versorgung aus dem elektrischen Netz muss aus einem eigenen, separat abgesicherten Stromkreis erfolgen. Die Netzsicherung muss besonders gekennzeichnet sein (rotes Schild mit weißer Schrift), Brandmeldeanlage Es muss ausgeschlossen sein, dass durch das Abschalten anderer Betriebsmittel oder deren Störung der Stromkreis zur BMA unterbrochen wird! Seite 7 von 36 3. BRANDMELDEZENTRALE 3.4 Brandmeldeanlage – Unteranlage 3.4.1 Grundsätzliches BMA-Unteranlagen können bei Erweiterung von BMA erforderlich werden. Sie dienen der schaltungstechnischen Vereinfachung sowie der Übersichtlichkeit. Über die Zulassung bzw. Notwendigkeit entscheidet die Feuerwehr im Einzelfall. 3.4.2 Ausführung Jede Anschaltung muss den Anforderungen gemäß Ziffer 3.1 bis 3.3 dieser Anschlussbedingungen genügen. Jede BMA-Unteranlage muss ein FBF erhalten. Für die zu jeder BMA-Unteranlage gehörenden Meldegruppen sind dort die entsprechenden Meldergruppenkarten zu deponieren (siehe auch Ziffer 9.1). An der Haupt-BMA sind „Laufkarten“ mit den Wegen zu den BMA-Unteranlagen zu deponieren. Im Einzelfall können durch die Feuerwehr weitere Forderungen festgelegt werden. 3.4.3 Gebäudekennzeichnungen Befinden sich Unteranlagen in voneinander getrennten Gebäuden, so ist zusätzlich zur roten Alarmleuchte am jeweiligen Gebäudeeingang ein ausreichend großes Gebäudekennzeichnungsschild mit einer entsprechenden Aufschrift anzubringen. Die Bezeichnungen müssen mit denen auf den Meldergruppenkarten und den Lageplänen / Tableau übereinstimmen. 3.5 Erweiterungen von Brandmeldezentralen 3.5.1 Grundsätzliches Sollen bestehende BMZ erweitert werden, so können als Ergänzung zur vorhandenen BMZ weitere BMZ dazu geschaltet werden. 3.5.2 Ausführung Alle BMZ müssen, soweit es sich nicht um BMZ-Unteranlagen in anderen Gebäudeteilen handelt, unmittelbar nebeneinander im selben Raum installiert sein. Alle BMZ müssen mit einem FBF bedient werden können. Sofern ein FBF noch nicht angeschlossen ist, muss dieses auch an der bestehenden BMZ abschließbar sein. Seite 8 von 36 4. FEUERWEHRSCHLÜSSELKASTEN Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr ist im Alarmfall jederzeit der gewaltlose Zutritt zum Objekt sicherzustellen. Aus diesem Grund ist ein VdS zugelassener Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) einzubauen, in dem der Generalschlüssel des Objektes vorgehalten wird. Einbau und Anschluss sind nach den Richtlinien des VdS bzw. des Herstellers vorzunehmen. Der FSK darf weder verdeckt eingebaut noch mit Farbanstrich versehen werden. Die Einbauhöhe über der Standfläche des Bedieners muss zwischen 800 mm und 1400 mm liegen; der Einbauort ist vor Baubeginn aus einsatztaktischen Gründen mit der Feuerwehr abzustimmen. Zur Sicherung des Objektschlüssels im FSK ist ein passender Halbzylinder vom Betreiber / Eigentümer des Objekts vorzuhalten. Es ist eine einheitliche Schließung für Feuerwehrschlüsselkasten innerhalb der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde sicherzustellen. Ein Umstellschloss ist daher beim von der Feuerwehr vorgegebenem Hersteller zu beziehen. Der Einbau des Schlosses erfolgt bei Inbetriebnahme durch die Feuerwehr. Eine Aufschaltung des FSK auf eine Meldergruppe der BMZ ist nicht zulässig. Einbruch- und Sabotagemeldungen vom FSK dürfen nicht zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen. Diese Meldungen können an eine Einbruchmeldeanlage z. B. eines Bewachungsunternehmen geschaltet werden. 4.1 Freischaltelement Zur Notentriegelung des FSK ist bei Bedarf, in dessen Nähe ein VdS anerkanntes Freischaltelement (FSE) gemäß den Einbauvorschriften des VdS bzw. Herstellers einzubauen. Dieses Freischaltelement darf nicht mit Farbanstrich versehen werden. Die Einheitlichkeit der Freischaltelemente innerhalb der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde ist sicherzustellen. Zur Anschaltung des FSE ist eine eigene Meldergruppe erforderlich. Bei Objekten, die durchgehend 24 Stunden besetzt sind, kann auf den Einbau eines FSK verzichtet werden. Die Entscheidung obliegt der Feuerwehr. Seite 9 von 36 5. FEUERWEHRBEDIENFELD 5.1 Grundsätzliche Anforderungen An die BMZ ist ein nach DIN 14661 genormtes FBF anzuschließen. Es ist der Feuerwehr eine von einer amtlich anerkannten Prüfstelle ausgestellte Konformitätsbescheinigung vorzulegen aus der hervorgeht, dass das verwendete FBF zusammen mit der vorhandenen BMZ betrieben werden darf. 5.2 Installation Bei der Installation des FBF ist besonders zu beachten, dass das FBF in einer Höhe von ca. 1600 mm neben der BMZ so zu montieren ist , dass es gut sichtbar und frei zugänglich ist. Die BMZ darf das im Regelfalle kleinere FBF nicht verdecken. Der Anbringungsort ist in jedem Falle vor Einbau mit der Feuerwehr abzustimmen. 5.3 Schließsystem Für die Feuerwehr ist innerhalb der jeweiligen Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde eine einheitliche Schließung für FBF eingerichtet. Die Beschaffung des Schließsystems ist, wie für den FSK auch, mit der Feuerwehr abzustimmen. 5.4 Beschriftung Das FBF ist mit der ÜE-Nummer gut lesbar und dauerhaft zu beschriften. Die ÜE-Nummer wird vom Konzessionsträger vergeben und ist dort oder bei der Ordnungsabteilung der Kreisverwaltung zu erfragen. 5.5 Funktionen Feuerwehrbedienfeld „Akustische Signale ab“ Bei Betätigung der Taste müssen das interne akustische Signal der BMZ und evtl. zusätzlich angeschlossene Signalgeber (Hupen, Sirenen) abgeschaltet werden können. Die außen angebrachte rote Blitzleuchte darf dadurch nicht abgeschaltet werden. „BMZ-Rückstellen“ Wird die Taste betätigt, obwohl noch eine Brandmeldung ansteht, so muss die BMZ erneut ansprechen. „ÜE-ab“ Mit Betätigung der Taste muss die Ansteuerung der ÜE unterbrochen sein, eine Aufhebung dieser Tastenfunktion bzw. der Ansteuerungunterbrechung darf an der BMZ nicht möglich sein. Seite 10 von 36 6. NEBENMELDER Ein Meldebereich darf sich jeweils nur über ein Geschoss und einen Brandabschnitt erstrecken. Ausgenommen davon sind lediglich Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte bzw. turmartige Aufbauten, die in eigenen Meldebereichen zusammengefasst werden müssen. 6.1 Projektierung nichtautomatischer Brandmelder Nichtautomatische Melder sind grundsätzlich in Fluchtwegen, sofern vorhanden, in der Nähe einer Feuerlöscheinrichtung anzubringen. Mehrere Melder können in einer Gruppe zusammengefasst werden, wenn alle Melder einer Gruppe von jedem Standort aus einsehbar sind oder sich in übersichtlichen Fluren oder Treppenräumen befinden. Es dürfen keine Brandabschnitte überschritten werden. In einer Gruppe dürfen max. 10 Melder zusammengeschaltet werden. 6.1.1 Melder in Treppenräumen In Treppenräumen sind die einzelnen Brandmelder jeweils vom Feuerwehrzugang ausgehend nach unten oder nach oben in getrennten Gruppen zusammenzufassen. Bei mehr als einem Untergeschoß ist hierfür eine eigene Gruppe erforderlich. 6.1.2 Kennzeichnung Die Melder sind dauerhaft mit Gruppen und Meldernummer zu versehen; diese Kennzeichnung muss mit dem an der BMZ angezeigtem Text identisch sein. Für jeden Melder ist ein Schild mit der Aufschrift "Außer Betrieb" vom Betreiber vorzuhalten. 6.2 Projektierung automatischer Melder Bei der Projektierung automatischer Melder sind Auflagen der Ordnungsbehörden sowie bestehende Richtlinien insbesondere VDE 0833 T.2. (07/92) Ziffer 4.9 zu beachten. Die Anzahl und Anordnung der automatischen Brandmelder richtet sich nach der Art der verwendeten Melder, nach der Raumgeometrie, der Verwendungsart und nach den Umgebungsbedingungen in den zu überwachenden Räumen. Sie sind so zu wählen, dass Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden können. Es sind insbesondere Umgebungseinflüsse zu berücksichtigen, damit Täuschungsalarme vermieden werden. Seite 11 von 36 6. NEBENMELDER 6.2.1 Melder in Deckenhohlräumen Melder in Deckenhohlräumen müssen zu jeweils eigenen Meldergruppen zusammengefasst werden. Sie müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Unter jedem Melder muss ein besonders gekennzeichnetes Deckenelement herausnehmbar angebracht sein. Für die Kennzeichnung sind Orientierungsschilder nach DIN 14623 zu verwenden und abgesetzte Anzeigen (Parallelanzeigen) anzubringen. Alternativ hierzu ist eine Kennzeichnung mit einem roten Punkt, Durchmesser mind. 50 mm, möglich. Bei Verwendung der Grenzwertmeldetechnik ist grundsätzlich eine Parallelanzeige bzw. ein Lageplantableau erforderlich. 6.2.2 Melder in aufgestelzten Fußboden Über Melder in aufgestelzten Fußböden sind die darüberliegenden Platten entsprechend 6.2.1 zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss abriebfest und dauerhaft angebracht sein. Um ein Vertauschen der Platten zu verhindern müssen diese mit einer Kette gesichert werden. Alle Platten, Einrichtungsgegenstände unter denen zugestellt Melder werden. montiert Die sind, dürfen Melderanzeige nicht durch auf einem ist Lageplantableau darzustellen, das vor dem geschützten Bereich anzubringen ist. Zum Heben der Bodenplatten ist für die Feuerwehr ein Hebewerkzeug gut sichtbar am Zugang zum geschützten Bereich anzubringen und mit einer dauerhaften Kennzeichnung mit der Aufschrift "Nur für die Feuerwehr" zu versehen. 6.2.3 Melder in Abluft- und Kabelschächten Für Melder in Abluftschächten, Kabelschächten o.ä. gelten die Absätze 6.2.1 und 6.2.2 sinngemäß 6.2.4 Kennzeichnung Melder sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen; diese Kennzeichnung muss mit den Anzeigen an der BMZ identisch sein. Bei Montage von Meldern in größeren Höhen muss die Kennzeichnung vom Boden her deutlich erkennbar sein Die optischen Signaleinrichtungen der Melder müssen vom Zugangsweg her sichtbar sein. Seite 12 von 36 7. BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN 7.1 Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen An eine BMZ können Brandschutzeinrichtungen (z.B. Sprinkleranlagen) angeschlossen werden. Bei Sprinkleranlagen mit mehreren Wassergruppen ist jede Gruppe an eine eigene Meldergruppe anzuschließen. Eine Kombination mit automatischen oder nichtautomatischen Meldern ist nicht zulässig. Der Weg von der BMZ zur Sprinkleranlage ist auf einer eigenen Gruppenkarte darzustellen, ebenso der Weg von der BMZ zum Wirkungsbereich dieser Gruppe. Der Weg zur Sprinklerzentrale ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. 7.2 Anschaltung von Aufzügen Sofern mechanische oder hydraulische Aufzüge in den entsprechenden Gebäuden vorhanden sind oder eingebaut werden, sind diese mit der Brandmeldeanlage insofern zu verbinden, dass bei einem Alarm eine Evakuierungsfahrt durchgeführt wird, und die Aufzüge in dem Geschoss stehen bleiben, welches von der Feuerwehr direkt eingesehen werden kann. Eine Festlegung des entsprechenden Geschosses ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Türen des Aufzuges müssen sich öffnen und geöffnet bleiben. Eine weitere Fahrt darf nur durch eine Schlüsselvorrangschaltung mit Zustimmung der Feuerwehr ermöglicht werden Bei Anschaltung anderer Anlagen ist eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich. 7.3 Feststellanlagen Feststellanlagen dienen dem automatischen Schließen von Brandschutzabschlüssen im Brandfall. Sie bestehen Branderkennungselement und aus einer einer Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung. mindestens Feststellanlagen einem müssen bauaufsichtlich zugelassen sein! 7.3.2 Anschluss an eine BMA Branderkennungselemente (z. B. Rauchmelder) von Feststellanlagen dürfen an eine BMZ nur angeschlossen werden, wenn a) die Brandmelder in einer separaten Meldergruppe angeschlossen sind, b) das Ansprechen von diesen Brandmeldern nicht automatisch zur Alarmierung der Feuerwehr führt, c) Störungen an der BMZ die Funktionsbereitschaft der Feststellanlagen nicht beeinträchtigt, d) die BMZ für den Anschluss der Feststellanlage bauaufsichtlich zugelassen ist. Seite 13 von 36 7. BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN Die Einhaltung der Anforderung nach c) ist der Feuerwehr schriftlich zu bestätigen, die Zulassung nach ist der Feuerwehr nachzuweisen. 7.4 Lüftungsanlagen Das automatische Ansteuern von Lüftungsanlagen (Ventilatoren, Lüftungsklappen usw.) kann im Einzelfall erforderlich sein. Diesbezügliche Auflagen sind der "Baugenehmigung zur Lüftungsanlage" zu entnehmen. 7.4.1 Ausführung Die Aufschaltung hat nach Rücksprache mit der Feuerwehr zu erfolgen. Seite 14 von 36 8. ÜBERSICHTSPLAN BRANDMELDETABLEAU 8.1 Grundsätzliches Im Bereich der BMZ ist ein Übersichtsplan mit Grundriss des Objektes und der Eintragung aller Meldergruppen seiten- und lagerichtig anzubringen Je nach Größe des Objektes und Umfang der Brandmeldeanlage ist dieser Plan als „Leuchttableau“ mit Leuchtanzeigen (LED) auszuführen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn sich die BMA (einschließlich Unteranlagen) über mehr als ein Gebäude und/oder mehr als ein Geschoss erstreckt. Die Bruttogesamtgeschossfläche muss in beiden Fällen mehr als 5.000 m2 betragen. Darüber hinaus ist ein Tableau erforderlich, wenn es sich um ein Objekt besonderer Art und Nutzung handelt oder wenn es der Übersichtlichkeit und der besseren Schnellinformation (z. B. mit "Bereichstableaus") dient. In diesen Fällen entscheidet die Feuerwehr im Einzelfall. 8.2 Ausführungen Größe und Ausführung des Planes bzw. des Leuchttableaus sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Der Entwurf des Plan- bzw. Tableaulayouts im Maßstab 1:1 ist der Feuerwehr zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Für jede Meldergruppe ist eine separate rote LED vorzusehen. Der Standort der BMZ ist mit einer grünen LED zu kennzeichnen. Ausgelöste Rauch- und Wärmeabzugs-Systeme (RWA-Systeme) sind mit einer blauen LED darzustellen. Diese sind entsprechend zu beschriften. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit der Feuerwehr auch eine LED je Meldebereich zulässig. Leuchttableaus müssen mit einer LED-Testschaltung ausgestattet sein. Der Taster muss jederzeit direkt zugänglich sein. Die LED müssen bei Alarm blinken, bei LED-Test Dauerlicht zeigen. Die Beschriftungen auf dem Plan bzw. Tableau müssen mit denen auf der BMZ und den Meldergruppenkarten übereinstimmen. Seite 15 von 36 9. BRANDMELDERLAGEPLÄNE 9.1 Meldergruppenpläne / Laufkarten Pro Meldergruppe ist ein eigener Plan, Größe DIN A4, gut sichtbar und stets griffbereit an der BMZ zu hinterlegen. Diese Pläne sind in Klarsichtfolien unterzubringen, die mit Kartenreitern (Nr. der Meldegruppe) dauerhaft gekennzeichnet sein müssen. Aus dem Plan muss der Weg von der BMZ bis zum Meldebereich ersichtlich sein. Der Plan ist zweiseitig auszuführen, wobei eine Seite die Gesamtübersicht mit Standort der BMZ, die andere Seite die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe zeigt. Es müssen mindestens folgende Einträge vorhanden sein: - Standort - Laufweg als grüne Linie markiert - Lage der Meldergruppe mit Kennzeichnung der einzelnen Melder - Gefahrenhinweise - Bedienstellen für Brandschutzeinrichtungen (z.B. RWA) - die zu verwendenden Symbole müssen DIN EN 3 und VBG 125 entsprechen. 9.2 Weitere Lage-, und Übersichtspläne Für das Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 (Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen) zu erstellen und an der BMZ vorzuhalten, sowie in der erforderlichen Anzahl der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Standorte von Ionisationsmeldern sind separat in den Plänen zu kennzeichnen. Es ist ein Übersichtsschema zu erstellen, auf dem die Meldergruppe sowie Anzahl und Art der Melder mit Meldernummer und Standort dargestellt ist. Eine Ausfertigung ist der Feuerwehr zu übersenden. Seite 16 von 36 10. ALARM- UND EINSATZPLAN Vor Inbetriebnahme und Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Einsatzleitstelle ist in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr ein Alarm- und Einsatzplan nach beiliegendem Muster der Anlage 4 aufzustellen. Dieser Alarmplan muss neben dem vom Betreiber bzw. Eigentümer des jeweiligen zur Aufschaltung anstehenden Objektes beizubringenden Textteil ergänzt werden um einen Übersichtsplan, aus dem a) die Lage des Objektes innerhalb der Ortslage b) die Löschwasserversorgung außerhalb des Objektes c) benachbarte Betriebe oder Objekte von besonderer Bedeutung d) Sammelplätze und festgelegte Anfahrtswege für die einzusetzenden Einheiten ersichtlich sind einen Lageplan des Objektes (für jedes Geschoss), aus dem a) die Lage des Objektes auf dem Betriebsgrundstück b) die Löschwasserversorung auf dem Grundstück des Objektes c) die Fluchtwege innderhalb des Objektes d) die besonderern Gefahrenschwerpunkte innerhalb und außerhalb des Objektes ersichtlich sind. Dieser Alarm- und Einsatzplan ist neben dem Betreiber bzw. Eigentümer des Objektes von der zuständigen Feuerwehr mitzuzeichnen und in der erforderlichen Anzahl der Feuerwehr und der Ordnungsabteilung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Verfügung zu stellen. Bei der Erstellung der Pläne ist darauf zu achten, dass die dem Alarm- und Einsatzplan beigefügten Pläne nur die für die Einsatzführung notwendigen Angaben enthalten und die Größe der Pläne das Format DIN A 3 nicht überschreiten sollte. Der Alarm- und Einsatzplan inkl. Übersichts- und Lageplan ist zur Integration in das in der Einsatzleitstelle eingesetzte Einsatzleitsystem in elektronischer Form und einem allgemein verwendbaren Dateiformat, vorzugsweise als PDF-Dokument, der Ordnungsabteilung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Verfügung zu stellen, um eine Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort durch die Einsatzleitstelle zu ermöglichen. Seite 17 von 36 11. ALARMORGANISATION Festlegungen hinsichtlich der Alarmorganisation sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Dabei ist auch festzustellen, ob Brandschutzeinrichtungen oder sonstige technische Einrichtungen von der BMZ ganz oder teilweise gesteuert werden, welche Einrichtungen manuell bedient werden müssen und wo die dazugehörigen Bedienstellen angeordnet sind. Seite 18 von 36 12. INBETRIEBNAHME Der Konzessionär installiert die Übertragungseinrichtung gemäß Vertrag. Vor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung einer Brandmeldeanlage ist eine Abnahme durch die zuständige Feuerwehr erforderlich. Zur Abnahme müssen der Antragsteller (bzw. ein entscheidungsbefugter Beauftragter) und der Errichter der Brandmeldeanlage anwesend sein. Gegebenenfalls ist der zuständige Brandschutzprüfer hinzuzuziehen. Dabei wird überprüft, ob die BMA den Anschlussbedingungen entspricht. Die Abnahme der BMA ist der Feuerwehr spätestens 7 Werktage vorher anzuzeigen. Gleichzeitig sind folgende Unterlagen vorzulegen: • Nachweis der Wartung • Das Betriebsbuch der Brandmeldeanlage • Fachbauleiterbescheinigung mit der verbindlichen Erklärung, dass die BMA nach den jeweils gültigen Vorschriften und von Fachkräften entsprechend VDE 0833 T.1 errichtet wurde. Bei VdS anerkannten Errichterfirmen kann diese Bescheinigung entfallen (ggf. Abnahmeattest für automatische Löschanlagen von einer anerkannten Prüfstelle oder technischen Überwachungsorganisation) • Unterweisungsbestätigung des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person • Liste der unterwiesenen Personen mit Rufnummer während und außerhalb der Arbeitsund Dienstzeiten im Betrieb (mindestens 3 Personen). Eine ständige Aktualisierung durch den Betreiber / Eigentümer des Objekts ist erforderlich. Die Benennung der Personen kann entfallen, wenn die Brandmeldezentrale sich in einem durchgehend besetzten Raum befindet. • Abnahme und Inbetriebnahme sollten am gleichen Tag durchgeführt werden. Die Koordination der Termine obliegt dem Betreiber. • Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der BMA, die auf Nichterfüllung der Anschlussbedingungen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Feuerwehr. • Feuerwehrplan nach DIN 14095 und weitere objektspezifische Informationen (z.B.Sicherheitsdatenblätter, Verhaltensregeln für den Einsatz der Feuerwehr usw.) Die Abnahme erfolgt nach Abnahmeprotokoll der Anlage 3. Seite 19 von 36 13. WARTUNG UND INSPEKTION 13.1 Wartung Es ist ein Wartungsvertrag mit einer anerkannten Fachfirma abzuschließen. Bei einer erhöhten Anzahl von Fehlalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die Anlage zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die Bauaufsicht zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nicht geforderten Anlagen, die Betriebserlaubnis zu widerrufen und die BMA von der ÜE trennen zu lassen. Die jährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (VDE 0833 T.1). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. 13.2 Technische Fehlalarme Ist die Auslösung eines automatischen Brandmelders nicht nachvollziehbar, darf die entsprechende Meldergruppe bzw. der Melder erst nach einer Kontrolle bzw. Schadensbehebung durch den Wartungsdienst wieder in Betrieb genommen werden. 13.3 Probealarme des Betreibers / Wartungsarbeiten Ein Probealarm darf nur nach vorheriger telefonischer Ankündigung zur Einsatzleitstelle durchgeschaltet werden. Alle anderen Meldergruppen sind ohne Durchschaltung zur Feuerwehr zu überprüfen. Die jeweils unterwiesene Person des Betreibers ist hierfür verantwortlich. Wenn technisch möglich, bleiben Einsatzleitstelle und Betreiber für die Zeit des Probealarms fernmündlich in Kontakt. Bei Wartungsarbeiten oder anderen Arbeiten der Wartungsfirma bzw. des Errichters dürfen keine Brandmeldungen bei der Feuerwehr einlaufen. Diese Arbeiten sind der Leitstelle vorher fernmündlich anzuzeigen. Seite 20 von 36 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/INKRAFTTRETEN 14.1 Schlussbestimmungen Weitere Bedingungen, die sich durch technische oder organisatorische Änderungen ergeben bzw. aus einsatztaktischen Gründen erforderlich sind, bleiben vorbehalten. Änderungen und Ergänzungen dieser Anschlussbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 14.2 Inkrafttreten Diese Anschlussbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Rotenburg (Wümme), 01.02.2006 Landkreis Rotenburg (Wümme) Der Landrat Ordnungsabteilung Im Auftrage (Hinze) Seite 21 von 36 ANLAGE 1: TECHNISCHE REGELN / VORSCHRIFTEN Vorschrift Beschreibung DIN 14034 Teil 1-7 Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen DIN 14623 Orientierungsschilder für automatische Brandmelder DIN 14651 Nichtautomatische Brandmelder D DIN 14655 Nichtautomatische Brandmelder G DIN 14661 Bedienfeld für Brandmeldeanlagen DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN EN 54 Teil 1-11 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis zu 1000 Volt VDE 0833 Teil 1-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall VDE 0845 Teil 1 Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen, statische Aufladungen und Überspannungen aus Starkstromanlage; Maßnahmen gegen Überspannungen VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen/ Planung und Einbau VdS 2105 Anforderung an Feuerwehrschlüsselkästen, Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen VdS 2112 Anforderung an Telefonwählgeräte VdS 2139 Verzeichnis der anerkannten Schlüsselkästen und Adapter VdS 2182 Betriebsbuch für Brandmeldeanlagen VdS 2378 VdS-anerkannten Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen VdS 2465 Übertragungsprotokoll für Gefahrenmeldeanlagen VdS 2466 Alarmempfangseinrichtungen für Gefahrenmeldeanlagen Seite 22 von 36 ANLAGE 2: ABKÜRZUNGEN Abkürzung Bedeutung BMA Brandmeldeanlage BMZ Brandmeldezentrale DIN Deutsches Institut für Normung FBF Feuerwehrbedienfeld FSE Freischaltelement FSK Feuerwehrschlüsselkasten TAB Technische Anschlussbedingungen TÜV Technischer Überwachungsverein ÜE Übertragungseinrichtung VBG Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaft VDE Verband Deutscher Elektrotechniker VdS Verband der Sachversicherer Seite 23 von 36 ANLAGE 3: ABNAHMENIEDERSCHRIFT Seite 24 von 36 Freiwillige Feuerwehr Ortsfeuerwehr ____________________________ __________________________ Abnahmeniederschrift über die Prüfung einer objektgebundenen Brandmeldeanlage vor Anschaltung an die konzessionierte Empfangszentrale des Landkreises Roteburg (Wümme) in der Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in Zeven aufgrund einer baulichen Veränderung / Erweiterung der Anlage _______________________________________________________________________ am ___________________ 1. Prüfgrundlagen Aufschaltbedingungen Brandmeldeanlagen Technische Regeln gemäß der Anschlussbedingungen Baurechtliche Forderung des Landkreises vom __________________ Sonstige ___________________________________________ ___________________________________________ 2. Angaben zum Objekt Objektbezeichnung: ___________________________________________ ___________________________________________ Betreiber / Eigentümer: ___________________________________________ Straße, Haus-Nr.: ___________________________________________ PLZ, Ort/Ortsteil: ___________________________________________ 3. Verantwortliche Anwesende bei Prüfung / Abnahme (Name / Funktion) Feuerwehr _______________________________________ Betreiber/Eigentümer _______________________________________ Errichter der Meldeanlage _______________________________________ Weitere Personen _______________________________________ _______________________________________ Seite 25 von 36 4. Angaben zur Brandmeldeanlage (BMA) Typ / Hersteller Typ der BMZ ___________________________________________ Feuerwehr-Bedienfeld ___________________________________________ Feuerwehr-Anzeigetableau ___________________________________________ Ansteuerung Übertragungseinrichtung Handfeuermelder ______ automatische Melder ______ Sprinklerdruckschalter ______ Ständige Überwachung der BMA an der BMZ Ständige Überwachung der BMA durch interne Parallelmeldung Ständige Überwachung der BMA und FSD durch externen Wachschutz Der Übertragungsweg ist eine Festverbindung nach DIN 14675:2003-11 Tabelle A1 ja nein Feuerwehrschlüsselkasten vorhanden ja nein Art und Anzahl der Schlüssel _____________________________________________ Inbetriebsetzungsprotokoll mangelfrei vorgelegt ja nein Anlagenerrichter zertifiziert nach DIN 14675 ja nein Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Instandhaltungsfirma ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Instandhaltungsfirma zertifiziert nach DIN 14675 ja nein Ein unterzeichneter Alarm- und Einsatzplan liegt vor, ja nein der alle alle erforderlichen Angaben beinhaltet ja nein in dem folgende Angaben fehlen ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Seite 26 von 36 5. Prüfumfang Die Abnahmeprüfung erstreckte sich: auf die gesamte unter 4. beschriebene Brandmeldeanlage einschließlich Anlagensteuereinrichtung für die Übertragungseinrichtung für Brandmeldeanlagen auf folgende Anlagenteile __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ 6. Prüfung der Anlage Installation Prüfpunkt i. O. n. i. O. Bemerkung i. O. n. i. O. Bemerkung Brandmeldezentrale Wartungs- und Störungsbuch Übersichtsplan Melderschleifen Laufkarten Feuerwehrbedienfeld (FBF) Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) Schließsystem FSK Beschilderung FSK Inbetriebnahme Prüfpunkt Funktion Brandmeldezentrale (BMZ) Funktion Übertragungseinheit Funktion FBF Schließtest FBF Funktion FSK Schließtest FSK Schließtest Türen zum Objekt Schließtest Einbruchmeldeanlage Auslösung Brandmeldeeinrichtung (Handmelder etc.) Seite 27 von 36 7. Prüfergebnis Das Prüfergebnis stimmt mit den Prüfgrundlagen überein ja nein die Aufschaltung der BMA an die Übertragungseinrichtung ja nein Eine Nachprüfung ist erforderlich ja nein Für weitere Angaben wurde ein Beiblatt verwendet ja nein Es bestehen sicherheitstechnische Bedenken gegen Ort, Datum Unterschrift Feuerwehr Mitzeichnung Brandschutzprüfer Mitzeichnung Betreiber / Eigentümer Seite 28 von 36 ANLAGE 4: ALARM- UND EINSATZPLAN Seite 29 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 1. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Objektbeschreibung 1.1 Objekt/Anlage: 1.2 Anschrift: Firma/Name: Straße: Ort: 1.3 Arbeitszeiten: 1.4 Erreichbarkeiten (Telefon/Telefax): 1.5 Anlaufpunkt: 1.6 Besondere Gefahren: Seite 30 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 2. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Bauliche Beschaffenheit Seite 31 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 3. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Nutzung 3.1 Anzahl und Aufenthalt von Personen / Rettungswege 3.2 Gefährliche Lagerstoffe: 3.3 Gefährliche Betriebseinrichtungen: Seite 32 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 4. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Brandschutz: 4.1 Feuermeldung: 4.2 Löschmittel / Löschwasserversorgung: 4.3 Brandschutzeinrichtungen: Seite 33 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 5. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Sonderheiten: 5.1 Besondere Ereignisse: 5.2 Einsatzhinweise 5.3 Sofortmaßnahmen: Seite 34 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 6. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Alarmplan: 6.1 Alarmsutfe: Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 Alarmstufe 4 6.2 Sonstige Fahrzeuge und Gerät: aufgestellt: Ort, Datum: gesehen: KBM/AL: ______________________ Name, Dienstgrad: ______________________ Inhaber/Betreiber: ______________________ ______________________ berichtigt: Seite 35 von 36 Feuerwehr: Ortsfeuerwehr: 7. Nr.: ALARM- UND EINSATZPLAN Stand: Wichtige Erreichbarkeiten: 7.1 Erreichbarkeiten der Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde: 7.2 Erreichbarkeiten der Kreisverwaltung 7.3 Erreichbarkeiten benachbarter Betriebe: 7.4 Erreichbarkeiten Energieversorger Seite 36 von 36 Der kostenlose Download von über 250 TAB´s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN 14675 Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22 76571 Gaggenau Tel.: 0700 346 14675 Fax: 0700 346 14675 www.DIN-14675.de [email protected] Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt. FAX an: 0700 / 346 14675 Unternehmensberatung Wenzel Dipl.-Ing. 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