Ausbildungsvertrag
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Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag zum Luftsportgeräteführer für Motorschirme / Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge Zwischen der Flugschule: X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, Granitstr. 29, 04425 Taucha (nachstehend "Ausbildungsstelle" genannt) und Herrn/Frau: Name, Vorname: __________________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________________ Geburtsort: __________________________________________________________ Wohnanschrift: __________________________________________________________ Tel. privat: __________________________________________________________ Tel. dienstl.: __________________________________________________________ Mobiltelefon: __________________________________________________________ E-Mail : __________________________________________________________ (nachstehend "Flugschüler" genannt), wird nachfolgend beschriebener Ausbildungsvertrag geschlossen. Vertragsgegenstand 1. Die Ausbildungsstelle übernimmt die Ausbildung des Flugschülers mit dem Ziel, die Berechtigung zum Luftsportgeräteführer für Motorschirme bzw. aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge zu erwerben. 2. Die Ausbildung erfolgt auf zugelassenen Motorschirmsystemen bzw. aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen. Teilnehmer Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre. Einer Sondergenehmigung bedarf es nicht, jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten 1. Motorschirm, Motorschirmtrike, aerodyn. gesteuerte UL bis 120 kg Leergewicht: Der Schüler versichert, physisch und psychisch den Anforderungen des Motorschirmfliegens gewachsen zu sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Motorschirmfliegen und seine typischen Gefahren und Belastungen verstärken können. In Zweifelsfällen verlangen wir die Vorlage eines ärztlichen Attests. 2. Motorschirmtrike und aerodyn. gesteuerte UL über 120 kg Leergewicht: Eine Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung ist obligatorisch und Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung. Vertragsdauer und Kursablauf 1. Die Ausbildung beginnt am: ________________. 2. Die Ausbildung endet mit Beendigung des Ausbildungsprogramms, spätestens jedoch mit Ablegung der praktischen Prüfung. 3. Erweist sich der Flugschüler während der Ausbildung als ungeeignet, so ist der Ausbildungsleiter berechtigt, die Ausbildung des Flugschülers vorzeitig und ohne erfolgreichen Abschluß abzubrechen. Dasselbe gilt, falls der Flugschüler sich vertragswidrig verhält sowie insbesondere gegen die Flugdisziplin und/oder die luftrechtlichen Bestimmungen verstößt. Grundsätzlich gilt, daß physische und psychische Störungen sowie charakterliche Mängel, soweit sie sich auf die Sicherheit des Luftverkehrs auswirken und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, einen Abbruch der Ausbildung zur Folge haben. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr 4. Scheidet ein Teilnehmer auf Grund einer Verletzung oder aus anderen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. 5. Bleibt ein Kursteilnehmer ohne Angabe des Grundes dem Kurs fern, besteht kein Anspruch auf Ersatz. 6. Über die Abhaltung und den Abbruch von Kursen entscheidet der Ausbildungsleiter nach pflichtgemäßem Ermessen. 7. Bei einer Ausbildung zum Motorschirm- bzw. Motorschirmtrikepiloten werden durch den Kursbetrag maximal 24 Monate Ausbildungszeit nach Anmeldung abgedeckt. Danach erfolgt eine kostenpflichtige Verlängerung der Ausbildungszeit! 8. Für die Abhaltung eines Kurses sind mindestens 4 Teilnehmer erforderlich. Ist dies nicht der Fall, kann der Kurs auch kurzfristig verschoben werden. 9. Erklärt ein Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung seinen Rücktritt, so wird je Kurseinheit mindestens eine Stornogebühr i.H.v. 100,00 € fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. 10. Erfolgt der Rücktritt später als 8 Tage vor Kursbeginn, ist eine Stornogebühr i.H.v. 90% des Kurspreises fällig. Ausbildungsinhalte und -kosten 1. Der Flugschüler verpflichtet sich, soweit nicht gesondert geregelt, folgende Ausbildungsinhalte zu absolvieren: o o o Theorie-Unterricht entsprechend dem Ausbildungsprofil (excl. Funk UL/BZF II) Ausbildung Theorie Funk UL/BZF II Ausbildung Praxis Funk UL/BZF II Praktische Ausbildung Motorschirm/Motorschirmtrike o o o Praktische Ausbildung/Umschulung Motorschirm < 120 kg (Startart: Fußstart oder Trike) Praktische Ausbildung/Umschulung Motorschirm-Trike > 120 kg LG Passagierflugberechtigung Motorschirm-Trike < 120 kg LG / > 12 kg LG Praktische Ausbildung aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge o o Praktische Ausbildung/Umschulung/Typeneinweisung auf TECNAM P92 SW, IKARUS COMCO C42 B, GROPPO TRAIL, AEROLiTE120 Praktische Typeneinweisung auf DYNAMIC WT9 2. Es werden dem Flugschüler für die Ausbildung folgende Kosten in Rechnung gestellt: Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von € 250,00 fällig. Die Übernahme der Aufnahmegebühr lt. der zum Zeitpunkt der Absolvierung des Ausbildungsabschnittes gültigen aktueller Ausbildungspreisliste ist obligatorisch Die Kosten für die Ausbildungsinhalte lt. der zum Zeitpunkt der Absolvierung des Ausbildungsabschnittes gültigen aktueller Ausbildungspreisliste Unterrichtsmaterial nach Notwendigkeit Landegebühren und Flugsicherheitsgebühren nach Bedarf Bei Motorschirmausbildungen die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsmittel 3. Kosten für die fIiegerärztliche Untersuchung, Auslagen zur Prüfung, Prüfungsgebühren und Lizenzausstellungsgebühren sind vom Flugschüler zu tragen und werden extra abgerechnet. Gebühren für Schnuppertrainings werden bei Vertragsabschluss innerhalb von 6 Monaten nach deren Durchführung angerechnet. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Anrechnung. 4. Die Kosten werden zur Zahlung fällig je nach Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnittes. Bei der praktischen Ausbildung auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen erfolgt die Abrechnung nach Bedarf. Ausbildung 1. Die Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien. Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich, die Ausbildung schnellstmöglich und mit gebotener Sorgfalt durchzuführen. Eine Gewähr für den Erwerb der angestrebten Erlaubnis kann jedoch nicht übernommen werden. 2. Der Flugschüler verpflichtet sich, den Weisungen des Aufsichtspersonals (Luftaufsicht, Flugleitung u.a.) sowie des Ausbildungspersonals (Fluglehrer, Ausbildungsleiter, Theorielehrer u.a.) Folge zu leisten. 3. Die Ausbildungsstelle wird bemüht sein, vereinbarte Ausbildungstermine soweit wie möglich einzuhalten. Bei einer Terminverschiebung durch die Entscheidung der Ausbildungsstelle aus wetterbedingten, technischen oder persönlichen Gründen, wird diese versuchen, den Flugschüler zu benachrichtigen. Eine Haftung aus Schäden, die sich möglicherweise aus einer Verschiebung von Ausbildungsterminen ergeben, ist ausgeschlossen. Versicherung und Haftung 1. Die von der Ausbildungsstelle eingesetzten Luftsportgeräte sind wie folgt versichert: TECNAM P92 SW D-MONE: Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung), Kaskoversicherung (€ 2.500,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung IKARUS COMCO C42 B D-MAIO: Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung), Kaskoversicherung (€ 2.500,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung Nando Groppo TRAIL Bugrad D-MIOX: Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung), Kaskoversicherung (€ 5.000,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung Nando Groppo TRAIL Spornrad D-MINO: Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung), Kaskoversicherung (€ 2.500,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung AEROLiTE120: Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung, keine Kaskoversicherung! Motorschirm-Trike „XCitor“ D-MCLP Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung, Sitzplatzunfallversicherung, keine Kaskoversicherung! Motorschirm-Systeme Fußstart/Trike einsitzig Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung, keine Kaskoversicherung! 2. Es besteht keine Kaskoversicherung für AEROLiTE120, die Motorschirm-Systeme und Motorschirm-Trikes! Für verursachte Schäden am Fluggerät der Flugschule während der Ausbildung kommt der Flugschüler bei Alleinflügen selber auf. Der Flugschüler hat im Schadenfall die Kosten zu tragen, die für die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadenereignis und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Fluggerätes aufzuwenden sind unter Verwendung von originalen Ersatzteilen sowie ggf. unter Inanspruchnahme von Reparaturleistungen von Fachbetrieben. 3. Die Haftung des Flugschülers für von ihm verursachte Schäden während der Ausbildung mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen bestimmt sich nach dem geltenden Recht. In jedem Fall ist jedoch eine Übernahme der Schadenssumme in Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung je Schadensfall obligatorisch. 4. Der besondere Risikogehalt macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht und Gerätehaftpflicht durch das X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, folgende Regelung notwendig: Die Schule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfallschäden (Personen und Sachen) nur, als eine Versicherung – ohne bei den Genannten Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der Genannten ist für Schäden des Schülers nach dem Warschauer Abkommen ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, Person des Schädigers und des Geschädigten, Umstand der Schädigungshandlung bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art. Das X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, deren Mitarbeiter und Durchführungsbeauftragte haften nur für Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit der Genannten ist ausgeschlossen. Sonstiges 1. 2. 3. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Taucha. Taucha, den ___________________________ _________________________________ ppa. Ausbildungseinrichtung _________________________________ Flugschüler/gesetzlicher Vertreter Flugschule: X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, Granitstr. 29, 04425 Taucha Flugschüler: Name, Vorname: __________________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________________ Geburtsort: __________________________________________________________ Wohnanschrift: __________________________________________________________ --- vor Beginn der praktischen Ausbildung --- 1. Bestätigung des Flugschülers Der oben genannte Bewerber für die Erlaubnis als Luftsportgeräteführer - UL bestätigt durch Unterschrift. daß er gemäß den Auflagen der Ausbildungserlaubnis: 1. Zu Beginn der Ausbildung mit den Schulflugzeugen und den Gegebenheiten am Ausbildungsplatz eingehend vertraut gemacht wurde. 2. Er über den Umfang der Unfall-/Sitzplatzunfallversicherung der Schulflugzeuge des Ausbildungsbetriebes sowie auf die Möglichkeit der eigenen Höherversicherung hingewiesen wurde. 3. Er auf die Möglichkeit der Untersagung, der Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung nach § 24 Abs. 4 LuftVZO hingewiesen wurde, sofern Zweifel an seiner Tauglichkeit, seiner Eignung oder Zuverlässigkeit bestehen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben. _______________________________________________________________________________ Unterschrift Ausbildungsleiter Ort Datum Unterschrift des Bewerbers --- vor dem ersten Alleinflug --- 2. Bestätigung des Flugschülers Der oben genannte Bewerber für die Erlaubnis als Luftsportgeräteführer - UL bestätigt durch Unterschrift, daß er vor dem ersten Alleinflug anhand der Luftfahrerkarte ICAO I: 500000 1. in den Verlauf und die Ausdehnung der Tieffluggebiete und Tiefflugstrecken militärischer Luftfahrzeuge sowie der Beschränkungsgebiete 2. mit der Bedeutung der Signale und Zeichen bei der Ansteuerung durch militärische Luftfahrzeuge eingewiesen und mittels der einschlägigen Veröffentlichungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) und im Luftfahrthandbuch -Deutschland- über die dafür geltenden Vorschriften unterrichtet wurde. _______________________________________________________________________________ Unterschrift Ausbildungsleiter Ort Datum Unterschrift des Bewerbers Enthaftungserklärung Flugschule: X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, Granitstr. 29, 04425 Taucha Gegenüber den genannten Stellen und Personen ist eine Enthaftungserklärung ein Verzicht auf Ansprüche, die aus einem erlittenen Schaden oder Nachteil entstehen können. Die hier nachfolgend genannte Person: Name, Vorname: __________________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________________ Geburtsort: __________________________________________________________ Wohnanschrift: __________________________________________________________ erklärt: Ich verzichte auf alle Ansprüche, soweit sie nicht durch etwaige Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind oder über die abgeschlossene Versicherungssumme hinausgehen, die mir im Rahmen meiner Ausbildung entstehen könnten. Dieser Verzicht erstreckt sich insbesondere auf Ansprüche aus Schäden und Nachteile gegen: die Flugschule und deren Ausbildungsleiter die Fluglehrer und Dozenten, welche für die Flugschule tätig sind den DULV e.V. bzw. DAeC e.V. und seine beauftragten Prüfungsräte den Halter des Ultraleichtflugzeuges und den Platzhalter sowie eventuell weitere mit der Durchführung der Ausbildung beauftragte Personen und Stellen. Ebenso gilt dieser Verzicht, daß ich anläßlich der Bereitstellung bzw. Charterung eines Ultraleichtflugzeuges im Flug oder Bodenbetrieb Unfälle oder sonstige Nachteile, insbesondere auch durch eine Beschädigung des Fluggerätes erleide. Leipzig, den ___________________________ _________________________________ Unterschrift der oben genannten Person