Mieterschutzverband Österreichs Beitrittserklärung

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Mieterschutzverband Österreichs Beitrittserklärung
Mieterschutzverband Österreichs
Landesorganisation Steiermark
Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz
ZVR: 682684047
Telefon (0316) 38 48 30, Fax (0316) 38 48 30 - 40
Montag von 14:30 bis 17:00 Uhr (Einlass bis 17:00 Uhr)
Mittwoch von 14:30 bis 19:00 Uhr (Einlass bis 19:00 Uhr)
Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr (Einlass bis 11:30 Uhr)
Beitrittserklärung
Firma:
vertreten durch:
Familienname:
Vorname:
Anschrift:
Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
Fax:
Mobiltelefon:
E-Mail:
Beruf:
Geburtstag:
Staatsangehörigkeit:
Beitrittsdatum:
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine
Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden.
Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass ich bei Einleitung von
Verfahren bei Schlichtungsstellen oder Gerichten bis zur
völligen Beendigung der Verfahren einen erhöhten
Mitgliedsbeitrag laut Aushang zur Einzahlung zu bringen
habe.
Ich nehme zur Kenntnis, dass sich die Mitgliedschaft
auf unbestimmte Zeit erstreckt. Der zu entrichtende
Mitgliedsbeitrag gilt jeweils bis zum 31.12. des
laufenden Jahres und ist innerhalb von 2 Wochen nach
Vorschreibung fällig. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich
in den ersten beiden Jahren einen erhöhten
Mitgliedsbeitrag zur Einzahlung zu bringen habe, und
dafür ab dem dritten Jahr, in den Genuss eines
verringerten Jahresbeitrages komme.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur am Ende
eines
jeden
Kalenderjahres
schriftlich
mittels
eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer
zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen, damit sie
für das kommende Kalenderjahr wirksam wird.
Alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge
sind zu bezahlen. Barauslagen (Porti, Kopien etc.) sind
dem Verein zu ersetzen.
Vor vollständiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ist
der Verein zu keiner Leistung verpflichtet.
Mir wurde ein Auszug aus den Vereinsstatuten, aus dem die
Rechte und Pflichten der Mitglieder ersichtlich sind,
ausgehändigt. Außerdem wurde ich ausdrücklich darüber
belehrt, dass mich der Mieterschutzverband Österreichs nur
in außerstreitigen Rechtsangelegenheiten und nicht auch in
einem streitigen Verfahren vertreten kann. Der Unterschied
wurde mir ausführlich erklärt und habe ich ihn verstanden.
Bei Mahnung durch den Mieterschutzverband wird eine
Mahngebühr in Höhe von derzeit EURO 5,-- für die erste
Mahnung und für jede weitere Mahnung EURO 8,-- verlangt.
Bei Mahnung durch den Rechtsanwalt oder durch ein
Inkassobüro deren Vorschreibungen. Ich nehme zur
Kenntnis, dass der Mitgliedsbeitrag auch eingeklagt werden
kann.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mir
das Mietermagazin per E-Mail zugesandt wird.
Eine Kopie dieser Ausfertigung habe ich erhalten!
Datum:
Unterschrift:

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