Heute Morgen war ich beim Bäcker - Groß

Transcription

Heute Morgen war ich beim Bäcker - Groß
Protokoll BuPlA Nr. 29/2011-2016 vom 27.02.2013
1
NIEDERSCHRIFT
Körperschaft:
Gremium:
Sitzung am:
Sitzungsort:
Sitzungsbeginn:
Kreisstadt Groß-Gerau
Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Nr.30/2011-2016
27. Februar 2013
Historisches Rathaus, Frankfurter Str. 10-12,
64521 Groß-Gerau, gr. Saal
19:00 Uhr
Sitzungsende: 20:00 Uhr
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Die
Anwesenheitsliste ist als Anlage zum Protokoll genommen. Entschuldigungen sind darin
vermerkt.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Groß-Gerau 2020, Stadtentwicklung
Baugesuche
Anträge auf Naturschutzrechtliche Genehmigung
Anfragen und Mitteilungen
Verschiedenes
Tagesordnungspunkt 1.
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Ausschussvorsitzender Schramm eröffnet die Sitzung und stellt den ordnungsgemäßen Zugang der Ladung fest.
Tagesordnungspunkt 2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ausschussvorsitzender Schramm stellt Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnungspunkt 3.
Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Der Ausschuss genehmigt einstimmig das Protokoll der Sitzung vom 30.01.2013
Tagesordnungspunkt 4.
Groß-Gerau 2020, Stadtentwicklung
Ausschussvorsitzender Schramm legt eine Tischvorlage zum Bauantrag Einfamilienhaus
Europaring 83 vor und bittet um die Abstimmung, ob diese mit auf den Tagesordnungspunkt
5 genommen werden kann. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig. zu.
Herr Plattner stellt das Projektsteuerungsmodul „Rahmenterminplan in der Bauleitplanung“
am Beispiel des Bebauungsplanes Südzuckergelände vor. Die Ausschussmitglieder begrüßen grundsätzlich dieses Instrument. Ausschussmitglied Martin regt an, ausreichend Zeit für
die Beratung innerhalb der Fraktionen vorzusehen.
Herr Plattner verteilt eine von BLUV angefertigte Liste der noch unbeantworteten Anfragen
aus den Fraktionen und bittet die Ausschussmitglieder, bis zur nächsten Sitzung evtl. fehlende Anfragen zu ergänzen.
Protokoll BuPlA Nr. 29/2011-2016 vom 27.02.2013
2
Ausschussmitglied Martin beschwert sich über die fast schon polemische Äußerung von
Ausschussvorsitzenden Schramm und bittet dies im Ältestenrat vorzubringen.
Ausschussmitglied Frau Dr. Wahrig-Burfeind stellt zur Stadtentwicklung folgende Fragen und
bittet um Beantwortung in der nächsten Ausschusssitzung:
1. Für welche Projekte aus der Stadtentwicklung (GG 2020) wurden Gelder aus dem
Haushalt 2012 in den Haushalt 2013 übertragen und wie viele?
2. Wurden die Mittel für energetische Sanierung auch in den Haushalt 2013
übertragen?
Tagesordnungspunkt 5.
Baugesuche
Tagesordnungspunkt
Neubau Bürogebäude und Parkplatzanlagen mit 55 Stellplätzen
Sach- und Rechtslage:
a) Planung und Bestand
Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem 4.580 m² großen Grundstück gegenüber dem Landratsamt ein fünfgeschossiges Bürogebäude und einen ebenerdigen Parkplatz zu errichten
(ca. 1.100 m² Grundfläche, V, Flachdach, ca. 18,50 m hoch, ca. 5.500 m² BGF, Mieter: ARGE, Kreisverwaltung). Das Z-förmige, ca. 80 m lange Gebäude bildet einen 90°- Winkel zur
Wilhelm-Seipp-Straße (Orthogonalität Landratsamt) und folgt am Europaring der Straßenflucht.
Die ca. 6 m breite Grundstückszufahrt von der Wilhelm-Seipp-Straße befindet sich an der
nördlichen Grundstücksgrenze. Von hier werden ca. 45 PKW-Stellplätze und 4 Behindertenstellplätze angefahren (Mitarbeiter, Kunden, Anlieferung). Fußgänger und Fahrradfahrer erreichen das Gebäude direkt von den angrenzenden öffentlichen Gehwegen. Eine separate
Linksabbiegespur in der Wilhelm-Seipp-Straße ist angesichts der geringen Verkehrsmengen
nicht erforderlich. Die Zufahrt dient später der Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile (Erschließungsbaulast zugunsten des Hinterliegers). Die Grundstückszufahrt überquert
einen wichtigen überörtlichen Fuß- und Radweg, der das Zentrum Groß-Geraus mit dem
südlichen Neubaugebiet Auf Esch und der Fasanerie verbindet.
Am Europaring werden zusätzlich drei PKW-Stellplätze und zwei Behindertenstellplätze vorgesehen. Die gewählte Anordnung gerät in Konflikt mit der stark frequentierten Bushaltestelle „Landratsamt“ (Linie 41, 42, 61) und muss in der weiteren Planung verändert werden.
Das Grundstück befindet sich im sog. „Behördenzentrum“ der Kreisstadt Groß-Gerau, das
von freistehenden, z.T. sehr großen Einzelgebäuden/Gebäudekomplexen sowie weiträumigen Parkplätzen geprägt ist:
-
Kreisklinik (II - VII),
Landratsamt, Sparkasse, Autokennzeichen (III - VIII),
Wohnhochhaus (56 WE) mit Einzelhandel und Dienstleistung im Sockelgeschoss (XV),
verschiedene Wohnhäuser am Europaring (I - III),
Wohnheim der Kreisklinik (IV).
Unmittelbar nördlich des Baugrundstücks entsteht zur Zeit ein weiteres Verwaltungsgebäude
ähnlicher Größe (ca. 1.200 m² Grundfläche, V, ca. 18 m hoch).
b) Rahmenplan
Protokoll BuPlA Nr. 29/2011-2016 vom 27.02.2013
3
Das Bauvorhaben stellt den ersten Bauabschnitt einer städtebaulichen Neuordnung des ca.
1,5 ha großen Fl.St.Nr. 65/11 südlich der Kreisklinik dar. Das Schwesternwohnheim an der
Wilhelm-Seipp-Straße und die drei kleineren Wohngebäude am Europaring sollen mittelfristig
durch eine gemischt genutzte Bebauung ersetzt werden.
Die Grundstückseigentümerin hat dazu in enger Abstimmung mit der Stadt Groß-Gerau und der Bauaufsicht ein städtebauliches Rahmenkonzept erarbeitet. Der beauftragte Planer wird dieses Konzept
in der Magistratssitzung am 14.02.2013 erläutern.
c) Stellplatzsatzung, Baumpflanzungen, Konflikt mit der Bushaltestelle
Gemäß den Richtzahlen der Stellplatzsatzung sind für 198 m² Lager- und 2.881 m² Büronutzfläche insgesamt 85 PKW-Stellplätze, 6 Behindertenstellplätze und 50 Fahrradabstellplätze erforderlich (Nr. 2.1 und 9.2 der Anlage). Die Antragstellerin weißt insgesamt 46 PKWStellplätze, 6 Behindertenstellplätze und 50 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nach.
Die fehlenden 39 PKW-Stellplätze werden in dem vom Kreis Groß-Gerau geplanten Parkhaus an der Henry-Dunant-Straße durch Baulast gesichert (liegt noch nicht vor). Für die insgesamt 52 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück sind gemäß § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung 13 standortgerechte Bäume zu pflanzen (z.B. entlang der Wilhelm-Seipp-Straße oder
im Einmündungsbereich). Der entsprechende Nachweis fehlt. Für die PKW-Stellplätze im
zukünftigen Parkhaus, kann auf die geforderte Baumpflanzung verzichtet werden.
Die geplanten PKW-Stellplätze 46, 47 und 48 sowie die beiden Behindertenstellplätze B5
und B6 am Europaring sind aus verkehrstechnischer Sicht nicht genehmigungsfähig. Der zu
erwartende Anliefer- und Besucherverkehr ist nicht mit dem verkehrssicheren Betrieb einer
stark frequentierten Bushaltestelle zu vereinbaren. Die Bushaltestelle kann wegen der örtlichen Verhältnisse nicht verschoben werden. Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen,
dass hier nur max. 2 Stellplätze außerhalb der Bushaltstelle angeordnet werden können.
d) Fazit
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Von Seiten BLUV - Bauen werden
keine planungsrechtlichen Bedenken erhoben. Die Bauaufsicht wird auf den verbleibenden
Regelungsbedarf bei den Stellplätzen hingewiesen.
Beschluss:
Der Magistrat empfiehlt dem Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss,
dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Die Bauaufsicht wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Stellplätze am Europaring wegen der Bushaltestelle verlegt und zusätzliche Baumpflanzungen vorgenommen werden müssen.
Eine Baulast sollte zu Lasten des Mietverhältnisses mit der Kreisverwaltung erfolgen,
um eine Kontrolle bei der Umsetzung und Nutzung zu gewährleisten. Dies dient ebenso der besseren Vermarktung der noch freien Flächen.
Beschluss BuPlA 27.02.2013:
Herr Plattner ordnet das Bauvorhaben anhand einer kurzen PowerPoint Präsentation
in die beabsichtigte städtebauliche Gesamtentwicklung auf dem Gelände ein
Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu (9 Ja).
Protokoll BuPlA Nr. 29/2011-2016 vom 27.02.2013
4
Tagesordnungspunkt
Bauantrag mit Antrag auf Befreiung zu einem Einfamilienwohnhaus mit Garage auf
dem Grundstück in der Gemarkung Gross-Gerau, Flur 6, Nr. 472/2, Europaring 83
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt, gemäß dem Bau- bzw. Befreiungsantrag vom 15.02.2013
(Posteingang), ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.
Planungsrechtlich ist das Vorhaben gemäß § 30 (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) zu beurteilen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ‚Auf Esch II‘, Vereinfachte Änderung‘ (vom 9.8.1979).
Das Vorhaben verstößt gegen folgende Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes:
10.Flächen für Stellplätze und Garagen
In einem ausgewiesenen Bereich der seitlichen Abstandsfläche sind Garagen und Stellplätze erlaubt. Dort soll auf einer Garage ein Dachraum Technik aufnehmen, da kein Keller
vorgesehen wird. Innen beträgt die geplante lichte Höhe 1,92 m. Die Dachoberkante bleibt
unter dem des Nachbargebäudes.
Die Grundzüge der Planung, u.a. der Charakter der Kettenhausbebauung, werden durch den
Neben- bzw. Technikraum nicht berührt. Die Vollgeschossigkeit wird an dieser Stelle unterschritten. Auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen ist dieser Raum vertretbar. Die
betroffenen Nachbarn vom Haus Europaring 81 haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Die Erstellung eines Neben- bzw. Technikraumes über der Garage in der Abstandsfläche
macht eine Befreiung erforderlich.
Das Nachbarhaus Europaring 85 weist eine genehmigte Überschreitung der Baugrenze
durch die Erweiterung des Dachgeschosses zur Wohnnutzung über einer Garage auf (Baugenehmigung vom 5.02.2004 unter der Bedingung der Vereinigung mit einem drei Meter
breiten Nachbargrundstück).
Das Haus Europaring 95 weist eine in das Satteldach des Hauptgebäudes integrierte Garage
in der Abstandsfläche auf (Baugenehmigung vom 8.02.1993).
Bauantrag mit Antrag auf Befreiung zu einem Einfamilienwohnhaus mit Garage auf dem
Grundstück in der Gemarkung Gross-Gerau, Flur 6, Nr. 472/2, Europaring 83
Von Seiten BLUV – Bauen – werden keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau empfiehlt dem Planungs, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, dem Vorhaben und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ‚Auf Esch II‘, zuzustimmen.
Beschluss BuPlA 27.02.2013:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu (9 Ja).
Protokoll BuPlA Nr. 29/2011-2016 vom 27.02.2013
5
Tagesordnungspunkt 6.
Anträge auf Naturschutzrechtliche Genehmigung
Es liegen keine Anträge auf Naturschutzrechtliche Genehmigung vor
Tagesordnungspunkt 7.
Anfragen und Mitteilungen
Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.
Tagesordnungspunkt 8
Verschiedenes
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Stephan Schramm
Ausschussvorsitzender
Herta Feldmann
Schriftführung