Termin: 17. Juli 2016 - Eislinger Marketing eV

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Termin: 17. Juli 2016 - Eislinger Marketing eV
Termin:
17. Juli 2016
Eislinger Marketing e.V., Gairenstr. 22, D-73054 Eislingen / Fils
Zurück an Paul Kottmann
Fax 07161/83884
E-Mail [email protected]
Telefonische Rückfragen bzgl. Werbung/Anzeigen Paul Kottmann Tel.: 07161/88881
Telefonische Rückfragen bzgl. Organisation: Regina Klaiber Tel. 07161/8087060
Anmeldeformular
Verkaufsoffener Sonntag 25.09.2016
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Ich melde mich hiermit zum Verkaufsoffenen Sonntag am 25. September 2016 verbindlich an.
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Ich melde mich hiermit zur Aktionswoche vom 19. bis 24. September 2016 verbindlich an.
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Ich buche verbindlich eine Anzeige im Flyer:
Größe:  1/5  2/5  3/5  4/5  1/1 Seite
Redaktionsschluss für den Flyer ist am 17. Juli 2016
Name / Firma / Verein
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Ansprechpartner
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Straße / Hausnummer
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PLZ / Ort
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Telefon / Fax
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E-Mail
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Ich ermächtige den Eislinger Marketing e.V., den Teilnahmebeitrag mittels Lastschrift von meinem Bankkonto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Eislinger Marketing e.V. auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber
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IBAN
DE…................................................................................................................................................................................................
Kreditinstitut / BIC
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Eislinger Marketing e.V., Gairenstraße 22, 73054 Eislingen / Fils, www.eislinger-marketing.de
1. Vorsitzender: Eugen Heilig, [email protected]
Amtsgericht Ulm, VR 530223, Steuernummer 63 0891 1554
Bankverbindungen: Kreissparkasse Göppingen, IBAN: DE56 6105 0000 0016 0617 03, BIC: GOPSDE6GXXX
Volksbank Göppingen, IBAN: DE36 6106 0500 0253 9950 00, BIC: GENODES1VGP
Bitte auf der
Rückseite
unterschreiben!
Benutzung öffentlicher Straßen- /Wegeflächen:
Ggf. Standgröße (L x B)
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Ggf. Standangebot
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Telefonische Rückfragen bzgl. Standplatzplanung Werner Traum Tel.: 07161/815024
Teilnahme am Bühnenprogramm:
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Ich habe Interesse an einem Beitrag für das Bühnenprogramm auf den Aktionsbühnen.
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Telefonische Rückfragen bzgl. Bühnenprogramm Eugen Heilig Tel.: 07162/42003
Plakate / Flyer:
Anzahl benötigte Plakate:
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Anzahl benötigte Flyer:
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Kosten:
Mitglieder des Eislinger
Marketing e.V.
Nicht-Mitglieder
Verkaufsoffener Sonntag am 25.09.2016
95,00 €
175,00 €
Aktionsbühnenbenutzung am 25.09.2016
0,00 €
50,00 €
Aktionswoche vom 19.09. bis 24.09.2016
50,00 €
50,00 €
Aktionswoche + Verkaufsoffener Sonntag
145,00 €
225,00 €
Größe: 1/5 Seite (35x80 mm)
50,00 €
50,00 €
Anzeige Werbeflyer (vierfarbig)
Größe: 2/5 Seite (75x80 mm)
100,00 €
100,00 €
Größe: 3/5 Seite (115x80 mm)
150,00 €
150,00 €
Größe: 4/5 Seite (155x80 mm)
200,00 €
200,00 €
Größe: 1/1 Seite (195x80 mm)
250,00 €
250,00 €
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %)
Mit dieser verbindlichen Anmeldung anerkenne ich die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkaufsoffenen Sonntag am 25.09.2016.
Unterschrift
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...
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkaufsoffenen Sonntag am 25.09.2016
1.
2.
3.
4.
Pflichten des Veranstalters
a. Der Verkaufsoffene Sonntag am 25.09.2016 wird vom Eislinger Marketing e.V. (= Veranstalter) organisiert. Dieser wird durch den Vorstand vertreten.
b. Der Veranstalter gibt Händlern, Gewerbetreibenden, Vereinen sowie sonstigen Interessierten (=
Teilnehmer) Gelegenheit, ihre Verkaufsstellen am Verkaufsoffenen Sonntag am 25.09.2016 in der
Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr zu öffnen bzw. auf bestimmten vom Veranstalter bestimmten öffentlichen Flächen Verkaufsstände aufzubauen.
c. Der Veranstalter beantragt für die Veranstaltung die erforderliche Genehmigung nach § 8 Abs. 1 des
Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg. Die Genehmigung ist Voraussetzung für die
Durchführung des Verkaufsoffenen Sonntages.
d. Der Veranstalter ist Inhaber der für die Durchführung des Verkaufsoffenen Sonntages erforderlichen
weiteren öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Die Nutzung der öffentlicher Flächen wie Straßen,
Wege und Plätze für die unter Buchstabe b genannten Zwecke ist nur nach Zulassung durch den Veranstalter gemäß diesen Teilnahmebedingungen gestattet.
e. Der Veranstalter hat für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
f. Der Veranstalter bewirbt die Veranstaltung und sorgt für ein attraktives Rahmenprogramm (z.B. Musik, gastronomische Angebote, Tombola etc.) sowie den Sanitätsdienst. Ein Anspruch einzelner Teilnehmer auf Angebote in unmittelbarer Nähe ihrer Verkaufsstellen besteht nicht. Kurzfristige Änderungen beim Rahmenprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Veranstaltungszeit, Auf- und Abbau
a. Die Verkaufsstellen dürfen am 25.09.2016 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen gehalten
werden.
b. Der Aufbau ist am 25.09.2016 ab 8 Uhr möglich, der Abbau muss am 25.09.2016 bis 20 Uhr beendet
sein.
Teilnehmerbeitrag
a. Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach o.g. Kostenübersicht.
b. Der Teilnehmerbeitrag ist ohne Abzug nach Anmeldung vom Teilnehmer durch Lastschrift oder
Überweisung zu entrichten und ist am 23.09.2016 zur Zahlung fällig. Bei Zahlung auf das Konto des
Veranstalters ist die Gutschrift auf dem Konto entscheidend.
c. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Rückzahlung erfolgt nicht, auch wenn der Teilnehmer ohne eigenes Verschulden an der Teilnahme verhindert sein sollte oder einzelne Programmpunkte des
Rahmenprogramms nicht stattfinden.
d. Sollte die Veranstaltung als Folge von außen kommender Ereignisse (Unwetter, behördliches Verbot
oder anderen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen) nicht stattfinden können oder
vorzeitig abgebrochen werden, so hat der Teilnehmer aus diesem Grund keinen Rückerstattungsanspruch des bezahlten Teilnehmerbeitrages. Ebenso werden mögliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Überschüsse aus der Veranstaltung anteilig an die
Teilnehmer auszuschütten.
e. Bei Verzug werden je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro berechnet, bei nicht eingelöster
Banklastschrift werden 3 Euro Gebühren in Rechnung gestellt. Weitere Inkassokosten bzw. die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren bei Nichtzahlung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Pflichten des Teilnehmers
a. Etwaige Beschädigungen der in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen und Einrichtungen sowie sämtliche durch diesen Vertrag ausgelöste Schadenersatzansprüche Dritter jeglicher Art, insbesondere Entschädigungsansprüche, gehen – sofern sie nicht durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung des Veranstalters abgedeckt sind – zu Lasten der Teilnehmer. Der Veranstalter ist insoweit
freigestellt.
b. Der Teilnehmer befreit den Veranstalter von allen Schadenersatzansprüchen, die in Zusammenhang
mit Schäden an den Verkaufseinrichtungen oder -plätzen geltend gemacht werden.
c. Die Versicherung der Waren gegen alle Risiken beim Transport, vor und während der Veranstaltung,
insbesondere gegen Diebstahl und Beschädigung, ist Sache des Teilnehmers.
...
d.
5.
Für die Reinigung seines Standplatzes bzw. der Fläche vor dem Ladenlokal ist jeder Teilnehmer selbst
verantwortlich. Nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial hat jeder Teilnehmer selbst zu entsorgen. Verlässt ein Teilnehmer seinen Standplatz ohne Endreinigung, so wird die Reinigung auf Kosten
des Teilnehmers in Auftrag gegeben.
e. Der Standaufbau auf den öffentlichen Flächen hat nach Vorgaben des Veranstalters zu erfolgen. Die
Einweisung erfolgt durch den Aufbauleiter. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des
Aufbauleiters Folge zu leisten.
f. Der Teilnehmer muss vor Beginn des Verkaufsoffenen Sonntages nachweislich im Besitz von ordnungsgemäßen Papieren sein.
g. Der Ausschank von alkoholischen Getränken wird nur vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung
zugelassen. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung gemäß § 12 GastG) ist rechtzeitig vor
Beginn der Veranstaltung beim Bürger-und Ordnungsamt der Stadt Eislingen zu beantragen.
h. Ein Anspruch auf Abstellen von Transportfahrzeugen bzw. das Freihalten von Parkplätzen vor Verkaufsstellen besteht nicht. Transportfahrzeuge sind außerhalb des abgesperrten Gebietes abzustellen.
i. Teilnehmer, die einen Reit- und Fahrbetrieb unterhalten oder Tiere zur Schau stellen, müssen über
eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Alle anfallenden
Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen, anderenfalls werden alle zusätzlichen Kosten zur Beseitigung der Verunreinigung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
j. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Schlussbestimmungen
a. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Parteien ist Eislingen.
b. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, die nicht spätestens bis 25.10.2016 schriftlich gegenüber dem Veranstalter (Eislinger Marketing e.V., z. Hd. 1 . Vorsitzender, Eugen Heilig
Lehmgrubenweg 7, 73084 Salach, bei Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, sind verwirkt
und rechtlich nicht mehr durchsetzbar.
c. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt beim Vorhandensein
einer Lücke.