tanzschulen - Wirtschaftskammer Vorarlberg

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tanzschulen - Wirtschaftskammer Vorarlberg
TANZSCHULEN
Der erwerbsmäßige Betrieb von öffentlichen Tanzschulen für Gesellschaftstänze bedarf in
Vorarlberg keiner behördlichen Bewilligung und ist an keine fachliche Befähigung
gebunden.
Auf Grund des Wirtschaftskammergesetzes 1998 (WKG) wird ein Betreiber einer Tanzschule
automatisch Mitglied in der Wirtschaftskammer, Fachgruppe der Freizeit- und
Sportbetriebe.
Tätigkeitsbereich
Tanzschulen sind Einrichtungen, in denen erwerbsmäßig Unterricht in Gesellschaftstänzen
erteilt wird.
Gesellschaftstänze sind jene Tänze, die zum Zwecke der gesellschaftlichen Unterhaltung
dienen. Damit sind etwa jene Tänze gemeint, die z.B. auf Bällen, in Diskotheken, oder
auch anlässlich privater Feierlichkeiten und bei ähnlichen Anlässen vom allgemeinen
Publikum getanzt werden. Dazu zählen Standard- und Modetänze sowie
lateinamerikanische Tänze.
Abgrenzungen
Keine Gesellschaftstänze sind z.B.
- Tänzerische Bewegungssportarten
(Aerobic, Stepdance, Jazzdance, Zumba oder ähnliches)
- der Bereich des Balletts
- sowie ethnische Tänze, die im gesellschaftlichen Rahmen nicht getanzt werden
Verfasst: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe, 6800 Feldkirch,
Wichnergasse 9, 05522/305-274, [email protected], Oktober 2013
K:\606 Freizeitbetriebe\Berufsgruppen\Tanzschulen\Infoblatt.docx
11.9.2013/wj/mz