tanzschulen - Wirtschaftskammer Vorarlberg
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tanzschulen - Wirtschaftskammer Vorarlberg
TANZSCHULEN Der erwerbsmäßige Betrieb von öffentlichen Tanzschulen für Gesellschaftstänze bedarf in Vorarlberg keiner behördlichen Bewilligung und ist an keine fachliche Befähigung gebunden. Auf Grund des Wirtschaftskammergesetzes 1998 (WKG) wird ein Betreiber einer Tanzschule automatisch Mitglied in der Wirtschaftskammer, Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe. Tätigkeitsbereich Tanzschulen sind Einrichtungen, in denen erwerbsmäßig Unterricht in Gesellschaftstänzen erteilt wird. Gesellschaftstänze sind jene Tänze, die zum Zwecke der gesellschaftlichen Unterhaltung dienen. Damit sind etwa jene Tänze gemeint, die z.B. auf Bällen, in Diskotheken, oder auch anlässlich privater Feierlichkeiten und bei ähnlichen Anlässen vom allgemeinen Publikum getanzt werden. Dazu zählen Standard- und Modetänze sowie lateinamerikanische Tänze. Abgrenzungen Keine Gesellschaftstänze sind z.B. - Tänzerische Bewegungssportarten (Aerobic, Stepdance, Jazzdance, Zumba oder ähnliches) - der Bereich des Balletts - sowie ethnische Tänze, die im gesellschaftlichen Rahmen nicht getanzt werden Verfasst: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe, 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9, 05522/305-274, [email protected], Oktober 2013 K:\606 Freizeitbetriebe\Berufsgruppen\Tanzschulen\Infoblatt.docx 11.9.2013/wj/mz