Sperrmüllkarte

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Sperrmüllkarte
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Absender:
Name:
Straße:
PLZ / Ort:
Sperrmüllkarte
Sperrmüllabfuhr
für private Haushalte
Landratsamt Bautzen
Wald, Natur, Abfallwirtschaft
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Fax: 03591 5250 68488
E-Mail: [email protected]
Ich beantrage die Abholung des Sperrmülls für folgendes Grundstück:
Name, Vorname
Telefon-Nr.
Straße, Haus-Nr.
E-Mail-Adresse
(tagsüber erreichbar
für Terminmitteilung)
(falls vorhanden)
PLZ, Ort, Ortsteil
Folgende Gegenstände werden zur Sperrmüllabfuhr angemeldet:
Metallgegenstände
Wald, Natur, Abfallwirtschaft
Sperrmüllkarte - 05/2015
Möbel und sperrige Gegenstände
Elektroaltgeräte
© Landratsamt Bautzen
Hinweise des Bestellers:
(z. B. unverbindliche Terminwünsche, Angaben zur Erreichbarkeit des Grundstückes und ähnliches)
Datum
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Hinweise zur Sperrmüllabfuhr siehe Rückseite
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Formular ID:
Prüfsumme:
Hinweise zur Sperrmüllabfuhr
Jeder gebührenzahlende Haushalt hat im Rahmen der haushaltsbezogenen Pauschalgebühr Anspruch auf die
Anmeldung einer Sperrmüllabholung über max. 4 m³ im Kalenderjahr, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Die Abholung des Sperrmülls erfolgt an einer für das Entsorgungsfahrzeug frei zugänglichen Stelle unmittelbar an
der Grundstücksbegrenzung oder am Tonnenstellplatz. Eine Abholung aus Wohnungen oder anderen
Gebäudeteilen erfolgt im Rahmen der Sperrmüllentsorgung durch den Landkreis nicht. Privatgrundstücke werden
nicht befahren.
Ausgeschlossen von der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung sind gewerbliche oder sonstige Einrichtungen.
Sperrmüllbestellung
Bitte geben Sie alle abzuholenden Gegenstände entsprechend der Kategorien an.
• Möbel und sperrige Gegenstände (maximal 4 m³)
• Schrott (ohne Mengenbegrenzung)
• Elektroaltgeräte (ohne Mengenbegrenzung)
Bei »Hinweise des Bestellers« können Sie Angaben zu eventuellen Terminwünschen oder nicht möglichen Zeiten
machen und Hinweise zur Erreichbarkeit des Grundstückes geben.
Die Seite 1 der unterschriebenen Bestellung schicken Sie per Post, Fax oder als eingescannter Email-Anhang an
das Abfallwirtschaftsamt oder geben sie persönlich ab.
Sperrmüllabholung
Wald, Natur, Abfallwirtschaft
Sperrmüllkarte - 05/2015
Die Abholung des Sperrmülls erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen nach Eingang der Bestellung im
Landratsamt durch das für Ihren Ort jeweils beauftragten Entsorgungsunternehmen. Den Termin erhalten Sie durch
das jeweilige Entsorgungsunternehmen per Telefon, E-Mail oder per Post. Das Landratsamt Bautzen kann keine
Angaben zum Entsorgungstermin machen.
Sperrmüll-Bereitstellung
Bitte stellen Sie Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräte getrennt bereit! Um das Durchwühlen des Abfalls durch
Dritte weitestgehend zu vermeiden, sollten Sie die Gegenstände erst am Abend/frühestens 16.00 Uhr des AbholVortages und spätestens bis 6.00 Uhr am Abholtag bereitstellen.
Zur Beachtung: Verunreinigungen der Umgebung sind auszuschließen, nicht abgefahrene Abfälle sind unverzüglich
vom Besteller zu entfernen.
Was ist Sperrmüll
Sperrmüll ist sperriger haushalttypischer Abfall, der im privaten Haushalt anfällt und aufgrund seiner Abmessungen
auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter entsorgt werden kann. Einzelstücke dürfen ein
Gewicht von 50 kg und die Abmessungen von 2,00 m x 1,20 m x 0,80 m nicht überschreiten.
Was ist Sperrmüll?
Was ist kein Sperrmüll?
• Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
• Matratzen, Teppiche, Koffer, Rollos, Kinderwagen,
Gartenmöbel, Lampen
• Elektroaltgeräte – wie Waschmaschinen, Radios,
Elektroherde, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Staubsauger,
Computer, Telefone, Fernseher, Videogeräte, Bohrmaschinen,
Nähmaschinen, Blutdruckmessgeräte
• Gasherde
• Öfen – ohne Öl, ohne Schamotte, ohne Kacheln –,
• Haushaltsschrott
• jegl. Abfall aus Baumaßnahmen, Bauschutt, Steine,
Bodenaushub, Fenster, Türen, Balken, Bretter, Parkett-,
Laminatböden, Paneele
• Heizkessel, Heizkörper, Sanitärkeramik
• Gewerbe-, Industrie-, Garten-, Grünabfälle
• Hausmüll (auch in Säcken verpackt), Lumpen, Federbetten,
Wertstoffe, Tapetenreste
• Geräte mit Verbrennungsmotoren
• Altreifen, Schläuche, Kfz-Teile
• Müllsäcke
© Landratsamt Bautzen
Bei Mehranfall von sperrigen Abfällen (z.B. bei Haushaltsauflösungen) oder Sperrmüll, welcher nicht aus Haushalten
stammt (Gewerbe, Gartengrundstück), besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig beim Landratsamt Bautzen einen
Absetz- oder Abrollcontainer zu bestellen. Senden Sie dazu eine gesonderte Bestellung unter Angabe der
Abholadresse, Wunschtermin, Rechnungsanschrift und Kontakttelefonnummer an das Abfallwirtschaftsamt.
Die Kosten finden Sie im Abfallkalender auf der Seite mit der Gebührenübersicht unter Großcontainer für
Sperrmüll/Muldencontainer.
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