Sperrmüllkarte
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bzw. ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen Absender: Name: Straße: PLZ / Ort: Sperrmüllkarte Sperrmüllabfuhr für private Haushalte Landratsamt Bautzen Wald, Natur, Abfallwirtschaft Macherstraße 55 01917 Kamenz Fax: 03591 5250 68488 E-Mail: [email protected] Ich beantrage die Abholung des Sperrmülls für folgendes Grundstück: Name, Vorname Telefon-Nr. Straße, Haus-Nr. E-Mail-Adresse (tagsüber erreichbar für Terminmitteilung) (falls vorhanden) PLZ, Ort, Ortsteil Folgende Gegenstände werden zur Sperrmüllabfuhr angemeldet: Metallgegenstände Wald, Natur, Abfallwirtschaft Sperrmüllkarte - 05/2015 Möbel und sperrige Gegenstände Elektroaltgeräte © Landratsamt Bautzen Hinweise des Bestellers: (z. B. unverbindliche Terminwünsche, Angaben zur Erreichbarkeit des Grundstückes und ähnliches) Datum Löschen Unterschrift Zwischenspeichern Hinweise zur Sperrmüllabfuhr siehe Rückseite Drucken Seite 1 von 2 bzw. ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen Formular ID: Prüfsumme: Hinweise zur Sperrmüllabfuhr Jeder gebührenzahlende Haushalt hat im Rahmen der haushaltsbezogenen Pauschalgebühr Anspruch auf die Anmeldung einer Sperrmüllabholung über max. 4 m³ im Kalenderjahr, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Die Abholung des Sperrmülls erfolgt an einer für das Entsorgungsfahrzeug frei zugänglichen Stelle unmittelbar an der Grundstücksbegrenzung oder am Tonnenstellplatz. Eine Abholung aus Wohnungen oder anderen Gebäudeteilen erfolgt im Rahmen der Sperrmüllentsorgung durch den Landkreis nicht. Privatgrundstücke werden nicht befahren. Ausgeschlossen von der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung sind gewerbliche oder sonstige Einrichtungen. Sperrmüllbestellung Bitte geben Sie alle abzuholenden Gegenstände entsprechend der Kategorien an. • Möbel und sperrige Gegenstände (maximal 4 m³) • Schrott (ohne Mengenbegrenzung) • Elektroaltgeräte (ohne Mengenbegrenzung) Bei »Hinweise des Bestellers« können Sie Angaben zu eventuellen Terminwünschen oder nicht möglichen Zeiten machen und Hinweise zur Erreichbarkeit des Grundstückes geben. Die Seite 1 der unterschriebenen Bestellung schicken Sie per Post, Fax oder als eingescannter Email-Anhang an das Abfallwirtschaftsamt oder geben sie persönlich ab. Sperrmüllabholung Wald, Natur, Abfallwirtschaft Sperrmüllkarte - 05/2015 Die Abholung des Sperrmülls erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen nach Eingang der Bestellung im Landratsamt durch das für Ihren Ort jeweils beauftragten Entsorgungsunternehmen. Den Termin erhalten Sie durch das jeweilige Entsorgungsunternehmen per Telefon, E-Mail oder per Post. Das Landratsamt Bautzen kann keine Angaben zum Entsorgungstermin machen. Sperrmüll-Bereitstellung Bitte stellen Sie Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräte getrennt bereit! Um das Durchwühlen des Abfalls durch Dritte weitestgehend zu vermeiden, sollten Sie die Gegenstände erst am Abend/frühestens 16.00 Uhr des AbholVortages und spätestens bis 6.00 Uhr am Abholtag bereitstellen. Zur Beachtung: Verunreinigungen der Umgebung sind auszuschließen, nicht abgefahrene Abfälle sind unverzüglich vom Besteller zu entfernen. Was ist Sperrmüll Sperrmüll ist sperriger haushalttypischer Abfall, der im privaten Haushalt anfällt und aufgrund seiner Abmessungen auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter entsorgt werden kann. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und die Abmessungen von 2,00 m x 1,20 m x 0,80 m nicht überschreiten. Was ist Sperrmüll? Was ist kein Sperrmüll? • Möbel und andere Einrichtungsgegenstände • Matratzen, Teppiche, Koffer, Rollos, Kinderwagen, Gartenmöbel, Lampen • Elektroaltgeräte – wie Waschmaschinen, Radios, Elektroherde, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Staubsauger, Computer, Telefone, Fernseher, Videogeräte, Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Blutdruckmessgeräte • Gasherde • Öfen – ohne Öl, ohne Schamotte, ohne Kacheln –, • Haushaltsschrott • jegl. Abfall aus Baumaßnahmen, Bauschutt, Steine, Bodenaushub, Fenster, Türen, Balken, Bretter, Parkett-, Laminatböden, Paneele • Heizkessel, Heizkörper, Sanitärkeramik • Gewerbe-, Industrie-, Garten-, Grünabfälle • Hausmüll (auch in Säcken verpackt), Lumpen, Federbetten, Wertstoffe, Tapetenreste • Geräte mit Verbrennungsmotoren • Altreifen, Schläuche, Kfz-Teile • Müllsäcke © Landratsamt Bautzen Bei Mehranfall von sperrigen Abfällen (z.B. bei Haushaltsauflösungen) oder Sperrmüll, welcher nicht aus Haushalten stammt (Gewerbe, Gartengrundstück), besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig beim Landratsamt Bautzen einen Absetz- oder Abrollcontainer zu bestellen. Senden Sie dazu eine gesonderte Bestellung unter Angabe der Abholadresse, Wunschtermin, Rechnungsanschrift und Kontakttelefonnummer an das Abfallwirtschaftsamt. Die Kosten finden Sie im Abfallkalender auf der Seite mit der Gebührenübersicht unter Großcontainer für Sperrmüll/Muldencontainer. Löschen Zwischenspeichern Drucken Seite 2 von 2