Baby-Flyer
Transcription
Baby-Flyer
Hurra, ein Baby! Ihr Nachwuchs ist da, doch welche Behördengänge sind damit verbunden? Zunächst müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Bergheimer Standesamt anzeigen. Dort erhalten Sie nach der Beurkundung Urkunden, mit denen Sie Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld beantragen können. Für die Beurkundung der Geburt beim Standesamt Bergheim bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: • • • • die unterschriebene Geburtsanzeige des Maria-Hilf-Krankenhauses, Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile, bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde, bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung oder den Vertriebenenausweis inkl. Registrierschein, ggf. auch die Namensänderungsbescheinigung Bei verheirateten Eltern benötigen wir zusätzlich • eine Eheurkunde, • die Geburtsurkunden/begl. Abschriften Geburtsregister beider Elternteile (wenn diese in Deutschland geboren sind) Bei unverheirateten Eltern benötigen wir zusätzlich • je Elternteil eine Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister • die Vaterschaftsanerkennungsurkunde (sofern vorhanden) • die Urkunde über die Sorgerechtserklärung (sofern vorhanden) Bei geschiedenen oder verwitweten Eltern benötigen wir zusätzlich • eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk • eine Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Vor- und Familienname Ihres Kindes Ihnen steht grundsätzlich ein Findungsrecht für den bzw. die Vornamen Ihres Kindes zu. Hier gibt es allerdings Grenzen, zum Beispiel wenn der Vorname das Geschlecht des Kindes nicht erkennen lässt oder der Vorname geeignet ist, das Kind der Lächerlichkeit preiszugeben. Der gewählte Vorname muss auch dem Wesen nach ein Vorname sein. Auch die Anzahl der Vornamen sollte sorgfältig gewählt werden. Die Bestimmung des Familiennamens hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Ihr Kind hat. Die Namensführung eines Kindes mit einer oder mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten bestimmt sich nach dem jeweiligen ausländischen Recht. -bitte wenden- Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen und der Vielzahl der Ländervorschriften ist eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich. Daher wird nachfolgend nur das deutsche Recht dargestellt: Bei einem Kind verheirateter Eltern bekommt das Kind den Ehenamen der Eltern als Familiennamen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind durch gemeinsame Entscheidung den Familiennamen eines Elternteils. Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, kann der Familienname des Kindes bei der Beurkundung der Geburt bestimmt werden (Familienname der Mutter oder des Vaters, sofern dieser die Vaterschaft anerkannt hat). Nach dem Standesamt… Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei! Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 10,- €, jede weitere kostet 5,- € (z.B. für religiöse Zwecke oder in internationaler Form). Melderechtliche Behandlung Die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt. Folgenden Urkunden erhalten Sie für die genannten Zwecke gebührenfrei: Urkunde für Kindergeld Finanzamt Diese Urkunde schicken Sie zusammen mit dem Antrag auf Kindergeld an die für die Ortschaft Bergheim zuständige Das Einwohnermeldeamt übermittelt die Geburt des Kindes direkt an das Familienkasse Brühl, zuständige Finanzamt. Der Kinderfrei50317 Brühl betrag wird somit automatisch mit Ihren elektronischen LohnsteuerabzugsmerkUrkunde für Elterngeld Diese Urkunde schicken Sie zusammen mit dem Antrag auf malen (ELStAM) verknüpft. Elterngeld an: Bei Fragen zum Kinderfreibetrag wenden Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Amt für Familien, Senioren und Soziales, Abt. 50/3, Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. 50124 Bergheim Die ELStAM-Hotline des Finanzamtes Urkunde für Mutterschaftshilfe Diese Urkunde reichen Sie bei der Krankenkasse ein, bei der Bergheim erreichen Sie z.B. unter 02271-89 1960. die Mutter versichert ist. Bitte beachten Sie: o Alle Angaben sind unverbindlich. Je nach Einzelfall kann es sein, dass die erforderlichen Unterlagen abweichen oder ergänzt werden müssen. o Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Fotokopien werden nicht anerkannt. Urkunden aus dem Ausland sind grundsätzlich entweder in internationaler Form (inkl. deutsch!) oder das Original in Landessprache mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen. In einigen Fällen ist das ausländische Original der Urkunde mit einer Apostille (erhältlich bei der inländischen Behörde des Herkunftslandes) oder einer Legalisation (erfolgt durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland) zu versehen. o Bei Verständnisschwierigkeiten aufgrund von Sprachbarrieren behalten wir uns das Recht vor einen Dolmetscher für die Beurkundung zu fordern. Impressum: Standesamt der Stadt Bergheim Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim Tel.: 02271/89-612 oder -682 Fax: 02271/89-622 e-Mail: [email protected] Internet: www.bergheim.de/standesamt.aspx Besuchszeiten Standesamt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 – 17:45 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung!