Baby-Flyer

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Baby-Flyer
Hurra, ein Baby!
Ihr Nachwuchs ist da, doch welche Behördengänge sind damit verbunden?
Zunächst müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Bergheimer Standesamt
anzeigen. Dort erhalten Sie nach der Beurkundung Urkunden, mit denen Sie Mutterschaftshilfe,
Kindergeld und Elterngeld beantragen können.
Für die Beurkundung der Geburt beim Standesamt Bergheim bringen Sie bitte folgende Unterlagen
mit:
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die unterschriebene Geburtsanzeige des Maria-Hilf-Krankenhauses,
Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile,
bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde,
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung oder den Vertriebenenausweis
inkl. Registrierschein, ggf. auch die Namensänderungsbescheinigung
Bei verheirateten Eltern benötigen wir zusätzlich
• eine Eheurkunde,
• die Geburtsurkunden/begl. Abschriften Geburtsregister beider Elternteile
(wenn diese in Deutschland geboren sind)
Bei unverheirateten Eltern benötigen wir zusätzlich
• je Elternteil eine Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
• die Vaterschaftsanerkennungsurkunde (sofern vorhanden)
• die Urkunde über die Sorgerechtserklärung (sofern vorhanden)
Bei geschiedenen oder verwitweten Eltern benötigen wir zusätzlich
• eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
• eine Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Vor- und Familienname Ihres Kindes
Ihnen steht grundsätzlich ein Findungsrecht für den bzw. die Vornamen Ihres Kindes zu. Hier gibt es
allerdings Grenzen, zum Beispiel wenn der Vorname das Geschlecht des Kindes nicht erkennen lässt oder
der Vorname geeignet ist, das Kind der Lächerlichkeit preiszugeben. Der gewählte Vorname muss auch
dem Wesen nach ein Vorname sein. Auch die Anzahl der Vornamen sollte sorgfältig gewählt werden.
Die Bestimmung des Familiennamens hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Ihr Kind hat. Die
Namensführung eines Kindes mit einer oder mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten bestimmt sich
nach dem jeweiligen ausländischen Recht.
-bitte wenden-
Aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen und der Vielzahl der Ländervorschriften ist eine
Darstellung an dieser Stelle nicht möglich. Daher wird nachfolgend nur das deutsche Recht dargestellt:
Bei einem Kind verheirateter Eltern bekommt das Kind den Ehenamen der Eltern als Familiennamen.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind durch gemeinsame Entscheidung
den Familiennamen eines Elternteils.
Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, kann der Familienname des Kindes bei der
Beurkundung der Geburt bestimmt werden (Familienname der Mutter oder des Vaters, sofern dieser die
Vaterschaft anerkannt hat).
Nach dem Standesamt…
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei!
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 10,- €, jede
weitere kostet 5,- € (z.B. für religiöse Zwecke oder in
internationaler Form).
Melderechtliche Behandlung
Die Anmeldung des Kindes beim
Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch
durch das Standesamt.
Folgenden Urkunden erhalten Sie für die genannten Zwecke
gebührenfrei:
Urkunde für Kindergeld
Finanzamt
Diese Urkunde schicken Sie zusammen mit dem Antrag auf
Kindergeld an die für die Ortschaft Bergheim zuständige
Das Einwohnermeldeamt übermittelt die
Geburt des Kindes direkt an das
Familienkasse Brühl,
zuständige Finanzamt. Der Kinderfrei50317 Brühl
betrag wird somit automatisch mit Ihren
elektronischen LohnsteuerabzugsmerkUrkunde für Elterngeld
Diese Urkunde schicken Sie zusammen mit dem Antrag auf
malen (ELStAM) verknüpft.
Elterngeld an:
Bei Fragen zum Kinderfreibetrag wenden
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Amt für Familien, Senioren und Soziales, Abt. 50/3, Sie sich bitte an das zuständige
Finanzamt.
50124 Bergheim
Die ELStAM-Hotline des Finanzamtes
Urkunde für Mutterschaftshilfe
Diese Urkunde reichen Sie bei der Krankenkasse ein, bei der Bergheim erreichen Sie z.B. unter
02271-89 1960.
die Mutter versichert ist.
Bitte beachten Sie:
o Alle Angaben sind unverbindlich. Je nach Einzelfall kann es sein, dass die erforderlichen
Unterlagen abweichen oder ergänzt werden müssen.
o Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Fotokopien werden nicht anerkannt. Urkunden
aus dem Ausland sind grundsätzlich entweder in internationaler Form (inkl. deutsch!) oder
das Original in Landessprache mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in
Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen. In einigen Fällen ist das ausländische
Original der Urkunde mit einer Apostille (erhältlich bei der inländischen Behörde des
Herkunftslandes) oder einer Legalisation (erfolgt durch die deutsche Botschaft im
Herkunftsland) zu versehen.
o Bei Verständnisschwierigkeiten aufgrund von Sprachbarrieren behalten wir uns das Recht
vor einen Dolmetscher für die Beurkundung zu fordern.
Impressum:
Standesamt der Stadt Bergheim
Bethlehemer Straße 9-11
50126 Bergheim
Tel.: 02271/89-612 oder -682
Fax: 02271/89-622
e-Mail: [email protected]
Internet: www.bergheim.de/standesamt.aspx
Besuchszeiten Standesamt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 – 17:45 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung!