Oberbürgermeister der Stadt Dortmund Herrn Ullrich Sierau 44122

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Oberbürgermeister der Stadt Dortmund Herrn Ullrich Sierau 44122
AGARD e.V., An der Buschmühle 3, 44139 Dortmund
Absender dieses Schreibens:
AG Dortmunder Tier- und
Naturschutzverbände
c/o AGARD e.V.
An der Buschmühle 3
44139 Dortmund
Oberbürgermeister
der Stadt Dortmund
Herrn Ullrich Sierau
44122 Dortmund
Ihr Zeichen
Ihr Schreiben vom
Unser Zeichen
Datum
9.2.2011
Bürgerantrag zur Reduzierung der Anzahl der Osterfeuer in der Stadt Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dortmunder Tier- und Naturschutzverbände stellen folgenden Bürgerantrag:
1. Reduzierung der Zahl der Osterfeuer in Dortmund auf maximal 2 Feuer je Stadtbezirk
2. Öffentliche Bekanntgabe aller Feuerstandorte im Internet und Kenntlichmachung vor Ort,
dass diese angezeigt worden sind.
Begründung für den Antrag:
1. Beim Abbrennen von Osterfeuern werden große Mengen an Feinstaub (Partikelfraktion
PM10) freigesetzt, insbesondere auch große Mengen an lungengängigen Feinstäuben
(Partikelfraktion PM2,5) und ultrafeinen Partikeln (Partikelfraktion PM0,1). Derartige granuläre
biobeständige Stäube erzeugen in der Regel dosisabhängige Lungentumore. Die ultrafeinen
Partikel haben diesbezüglich sogar eine vierfach höhere Wirkungsstärke.
Dies wurde durch umfangreiche Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund nachgewiesen. Siehe dazu Forschungsbericht F 1843,
so genannte Düsseldorfer 19-Stäube-Studie.
Die Stadt Dortmund gefährdet damit in unverantwortlicher Art und Weise die Gesundheit
ihrer Einwohner, insbesondere alter Menschen, Kinder und Kranker. Bei diesen
Personengruppen ist das Risiko gesundheitlicher Schäden durch die obigen
Partikelfraktionen noch deutlich höher.
2. Die Stadt Dortmund verstößt mit der Vielzahl der Feuer (ca. 100 Stück im Jahr 2010) massiv
gegen § 7 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.
3. Eine Vielzahl der Feuer dient der Abfallbeseitigung. Teilweise werden sogar nicht
zugelassene Materialien (Baumaterial, imprägniertes Holz, Pappe, Leder etc.) verbrannt.
Das Verbrennen von Grünschnitt ist gar nicht erforderlich, weil die EDG an zwei Tagen im
Jahr Grünabfälle kostenlos im Kompostwerk Wambel entgegen nimmt und zusätzlich die
Braune Tonne bereitgestellt wird.
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4. Eine Vielzahl der Feuer dient nicht dem Brauchtum. So sind Feuer auf Privatgrundstücken,
die nicht allen interessierten Personen zugänglich sind, keine Brauchtumsfeuer.
5. Die Vorgaben des Erlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 24.2.2010 (Az V-2-8001.7.39) werden
oftmals nicht eingehalten.
6. Die Feuer werden nicht durchgängig vor dem Anzünden umgeschichtet. Dies stellt einen
massiven Verstoß gegen den Tierschutz dar.
7. Die Stadt Dortmund ist nicht in der Lage, alle Feuer auf Korrektheit zu überprüfen. Es
werden lediglich stichprobenhaft Standorte begutachtet.
8. Zur Osterzeit 2010 lag in Dortmund die Feinstaubbelastung deutlich über 100 µg/m3 für die
Partikelfraktion PM10 (siehe dazu Luftmessdaten des Umweltbundesamtes). Dies stellt eine
mehr als doppelte Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes entsprechend Richtlinie
96/62/EG des Rates vom 27.9.1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität
(Amtsblatt EG L 296 S. 55) dar.
9. Die Bekanntgabe der Verbrennungsorte und die Kenntlichmachung der Osterfeuer vor Ort
dienen dem Zweck, das Abbrennen nicht angemeldeter Feuer zu verhindern. Des Weiteren
hat erst dadurch jeder interessierte Einwohner freien Zugang zu den Feuern.
Wir bitten, den Eingang des Bürgerantrags zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Hans-Dieter Otterbein
(Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Dortmund e.V.)
Thomas Quittek
(Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. – Kreisgruppe Dortmund)
Dr. Erich Kretzschmar
(Naturschutzbund Deutschland – Stadtverband Dortmund e.V.)
Erika Scheffer
(Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V.)

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