Studienratgeber Pharmazie

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Studienratgeber Pharmazie
STUDIENRATGEBER
des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden
Deutschlands e.V.
Den Weg durch das Studium,
den Weg zur Approbation mit
dem BPhD e.V. leichter bewältigen
1. Einleitung
3
1.1 Vorwort zur 3. Auflage
3
1.1 Vorwort zur 2. Auflage
3
1.2 Vorwort zur 1. Auflage
3
2. Berufsaussichten – Pharmazie: Berufung, nicht nur Beruf
5
3. Ein Beruf – viele Perspektiven
7
4. Das Pharmaziestudium – was erwartet Dich in den nächsten
10
Semestern?!
10
4.1 Informationen zu allgemeinen Studieninhalten
10
4.2 Der Erste Abschnitt
11
4.3 Der Zweite Abschnitt
13
4.4 Der Dritte Abschnitt
15
4.5 Antrag auf Approbation und Aufbaustudium
15
4.6 Spezialisierung nach dem Studium
16
4.7 Hilfreiche Vorkenntnisse für das Studium
17
5. Die Bewerbung – Einstieg ins Studium
18
6. Famulatur – schon während des Studiums in die Praxis vorwagen
20
6.1 Inhalt der Famulatur
20
6.2 Famulatur im Ausland
22
7. SEP - Student exchange program
22
8. Das Pharmaziepraktikum – jetzt wird´s praktisch
22
8.1 Rechtliche Grundlagen
26
8.2 Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden
28
8.3 Die Bewerbung für das Praktische Jahr
30
8.3.1 Die richtige Apotheke
31
8.3.2 Arbeitsvertrag und Vergütung
32
8.3.3 Versicherung im Praktischen Jahr
33
8.4 Begleitende Unterrichtsveranstaltungen
34
8.5 Das Praktische Jahr im Ausland
34
8.6 Praktikumsplätze in der deutschen Industrie
36
8.7 Feedback zum Praktischen Jahr in der Apotheke
36
8.7.1 Auswertung der Aktion „Bewertung der Ausbildungsapotheke"
37
9. Das Dritte Examen
37
10. Promovieren- Lohnt sich das?
37
11. Der BPhD e.V. und die Fachschaften
37
12. Wichtige Standesorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker
37
13. Literatur
45
13.1 Quellen
46
13.2 Adressen und Links
46
Seite 2
Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
1. Einleitung
1.1 Vorwort zur 3. Auflage
Liebe Studierende,
die vor Euch liegende Ausgabe unseres Studienratgebers existiert nun bereits in der dritten Auflage.
Nach wie vor bieten wir Euch mit diesem Dokument einen sehr guten Einblick ins Pharmaziestudium,
angefangen von der Bewerbung, über das Studium, die Famulatur, das Praktische Jahr (PJ) bis hin
zur Promotion. Erstmalig erklären wir die Arbeit der Fachschaften sowie des BPhD e.V. und geben
euch einige Hilfestellungen im Irrwald der Berufspolitischen Vertretungen an die Hand.
Wir haben alle Informationen überprüft und aktualisiert, damit Ihr stets auf gültige Aussagen
zurückgreifen könnt.
Wir wünschen Euch für Euer Studium maximale Erfolge und stets das nötige Fünkchen Glück. Denkt
immer daran, man muss nicht alles wissen, nur wissen wo es steht.
Seid schlau, schlagt nach, schaut rein, lasst euch helfen.
Sven Lobeda Halle/Saale März 2014
1.2 Vorwort zur 2. Auflage
Dies ist nun also die überarbeitete Version des Studienführers des BPhD e.V. Wir hoffen allen
Interessierten einen guten und realistischen Überblick über das Studium der Pharmazie und allem was
dazu gehört zu verschaffen. Weiterhin steht der Vorstand des BPhD e.V. bei Fragen jeglicher Art
gerne
unter
[email protected]
zur
Verfügung.
Über
Kritik,
Anregungen
und/oder
Verbesserungsvorschläge freuen wir uns jederzeit.
Nun wünsche ich euch im Namen des Vorstandes des BPhD e.V. viel Spaß beim Schmökern!
Maria-Christina Scherzberg
1.3 Vorwort zur 1. Auflage
Es ist vollbracht! Die erste Fassung des Studienratgebers des BPhD e.V. liegt nun in Form dieses
Dokumentes vor Euch.
Wie bei den meisten Studiengängen fühlt man sich als Student oder Studieninteressent der
Pharmazie chronisch „unterinformiert". Es gibt häufig drängende Fragen, auf die man eine Antwort
sucht, und in manchen Fällen ist diese leider schwer zu finden. Eine sehr gute Möglichkeit ist immer
der
direkte
Kontakt
zu
Kommilitonen
aus
höheren
Semestern,
wie
zum
Beispiel
den
Fachschaftsvertretern. Dieser direkte Kontakt ist - besonders vor Beginn des Studiums - aber nicht
immer gegeben oder es handelt sich um Probleme, mit denen bisher keine Erfahrungen gesammelt
werden konnten. Ein Beispiel hierfür sind die komplexen Umstände im Praktischen Jahr. Muss ich
mich selbst versichern? Wie läuft das mit dem Arbeitslosengeld in der Übergangsphase zwischen
Ende des Praktischen Jahres und Erhalt der Approbation? Ein anderes Beispiel wäre: An wen wende
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
ich mich wenn ich ein Praktikum im Ausland machen möchte? Auf solche und viele weitere Fragen
wollen wir mit unserem Ratgeber eine Antwort bieten.
Studienratgeber für das Pharmaziestudium gab es aber auch schon vorher. Es gibt sie sogar im
Buchhandel zu kaufen. Warum musste sich denn dann der BPhD e.V. nun auch noch eines solchen
Projektes annehmen? Sicher hätten wir diese umfangreiche Arbeit nicht begonnen, wenn wir nicht
einige Vorteile gesehen hätten.
Zum einen hat es damit zu tun, dass es sich - wie zu Beginn schon erwähnt - um eine „erste Fassung"
handelt. Diese Online-Version stellt eine Basis dar, die ständig an Veränderungen und aktuelles
Geschehen ohne großen Aufwand angepasst werden kann und somit immer aktuell ist. Bei
gedruckten Fassungen stellte dies immer ein Problem dar. Gerade bei Adressen, dem Curriculum,
den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Hochschulen oder auch bei den Modalitäten im
Praktischen Jahr gibt es eine fließende Entwicklung. Auch haben wir hierdurch die Möglichkeit flexibel
neue Themengebiete aufzunehmen. Die Aktualität war hierbei der Hauptgrund, warum wir unseren
Ratgeber nicht als Booklet oder gar Buch herausgegeben haben. Ein positiver Effekt nebenbei ist,
dass durch den Online-Ratgeber keine Druckkosten entstehen und wir ihn somit als kostenfreien
Service anbieten können.
Neben der Aktualität lag uns noch eine weitere Komponente am Herzen. Wir wollten einen Ratgeber
von Studenten für Studenten schaffen. Spätestens dieser Punkt unterscheidet unseren Ratgeber von
den anderen. Der Vorteil ist hierbei einfach, dass wir aus der Praxis berichten können und über Dinge
schreiben, welche wir gerade selbst durchlebt haben oder in denen wir sogar noch direkt
„drinstecken". Je länger dieser Ratgeber besteht, desto mehr Praxiserfahrungen der jeweils aktuellen
Vorstandmitglieder werden ihren Weg in unseren Studienführer finden.
Zum Schluss möchten wir aber noch mal betonen, dass es sich bei unserem Ratgeber um ein
fließendes Konstrukt handelt. Jeder ist zur Mitarbeit und Kritik, Anregungen oder sonstigen
Kommentaren herzlich eingeladen. Durch Eure Kritik können wir dieses Werk immer weiter verfeinern
und den Studierenden oder Studieninteressenten eine optimale Informationsquelle bieten. Wir haben
bereits viele Antworten auf Anfragen, die an uns in der Vergangenheit gestellt worden sind in diesen
Ratgeber mit eingebracht. Nach wie vor gilt aber sicher: Wenn Ihr Fragen zum Pharmaziestudium habt
(egal welcher Art), schreibt uns einfach eine Mail an [email protected]. Durch solche Anfragen wissen wir
dann auch, an welchen Punkten noch Informationsbedarf besteht, und können darauf eingehen.
Beispielsweise durch Erweiterung unseres Ratgebers.
Wir hoffen, dass wir Euch mit diesem Ratgeber viele nützliche Informationen bieten und einige
drängende Fragen beantworten können.
Im Namen des Vorstands und natürlich auch der bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die an diesem
Ratgeber beteiligt waren - unser Dank gilt somit auch unseren ehemaligen „Kollegen" Michael
Ermisch, Susann Haase und Andreas Henschel —wünsche ich Euch nun viel Vergnügen mit unserem
Studienratgeber.
Ole Goos
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Der
2. Berufsaussichten – Pharmazie: Berufung, nicht nur Beruf
Genauso vielfältig wie die englischen Berufsbezeichnungen für den Apotheker, registered
pharmaceutical
chemist,
chemist,
pharmacist,
Apothecary,
Druggist
sind
auch
dessen
Tätigkeitsbereiche. Im Jahr 2004 hat sich die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände
(ABDA) bemüht, die Berufsbilder des Apothekers zusammenzufassen. Erstmals bekannte man sich zu
ethischen Grundsätzen im Apothekenberuf.
Die ABDA sieht Arbeitsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:

öffentliche Apotheke

Krankenhausapotheke

pharmazeutische Industrie

Fachorganisationen

Prüfinstitutionen

Bundeswehr

Behörden und Körperschaften

Universitäten

Lehranstalten und Berufsschulen

Wissenschaftlichen Einrichtungen
Die Praxis zeigt jedoch, dass der Apotheker als Arzneimittelfachmann in noch viel größerem Umfang
gefragt ist. Dazu zählen die Presse als Fachautor, Krankenkassen für die Bewertung von Arzneimitteln
sowie Führungspositionen in großen Konzernen.
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit werden unter berufe.net folgende Tätigkeitsbereiche
festgelegt:
In öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken

verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel im notwendigen Umfang und in
erforderlicher Qualität sowie andere Produkte des Apothekensortiments bereithalten,
sachgerecht abgeben, verkaufen

Verbraucher auch Ärzte/Ärztinnen,( in Krankenhausapotheken auch Pflegepersonal) über die
Zusammensetzung, Wirkungsweise, sachgerechte Anwendung und Aufbewahrung sowie über
Risiken von Arzneimitteln informieren

Kunden in Gesundheits- und Ernährungsfragen beraten, z.B. hinsichtlich des Gebrauchs von
Diätetika

Arzneimittel herstellen, i.d.R. in Einzelanfertigung, auch in kleinindustriellem Umfang
(Rezeptur, Defektur), einschließlich Qualitätskontrolle

klinisch-chemische
und
toxikologische
Analysen
und
andere
Laboruntersuchungen
durchführen

Sortiment und Bestand pflegen und Betrieb wirtschaftlich führen, z.B. bei Bestellung,
Lagerung, Kostenrechnung, Zahlungsverkehr, Buchführung, Inventur

in
Krankenhausapotheken
bei
Erfassung
und
Auswertung
von
Daten
zum
Arzneimittelverbrauch sowie bei Planung und Organisation der Arzneimittelversorgung
mitarbeiten
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
in Krankenhausapotheken bei der Planung der medikamentösen Behandlung von
Patienten mitwirken, um einerseits Therapieerfolge zu verbessern und andererseits
Medikamentenkosten zu senken
In der Pharmazie- und Chemieindustrie

in der industriellen Herstellung von Arzneimitteln mitarbeiten, z.B. in Arzneimittelprüfung und
Qualitätskontrolle,
dabei
optimale
Wirkstoffabgabe
und
Stabilität
berücksichtigen;
Prüfverfahren entwickeln

ggf. Validierungsaktivitäten entwickeln und dokumentieren, um sicherzustellen, dass
Produktionsanlagen, Geräte, Analysemethoden und alle Herstellungsprozesse jederzeit den
geforderten Qualitätsstandards entsprechen

in Verfahren der Arzneimittelzulassung, -registrierung mitwirken, die Kommunikation mit
Arzneimittelkommissionen und zuständigen Behörden sicherstellen

Aufgaben im Bereich der Arzneisicherheit übernehmen

in medizinwissenschaftlichen Abteilungen Arzneimittelinformationen sammeln, auswerten und
dokumentieren
sowie
darüber
hinaus
Fachinformationen
für
Apotheker/innen
und
Ärzte/Ärztinnen oder Patientenbroschüren erstellen

in Vertrieb und Produktmanagement mitwirken

Wissenschaft und Forschung (in der Regel mit Promotion)

in Forschung und Entwicklung von Arzneiformen und anderen Pharmaprodukten mitwirken,
z.B. beim Ermitteln neuer Arzneistoffe und -darreichungsformen, beim Isolieren und
Standardisieren von Naturstoffen

bei Planung und Durchführung der klinischen Studien für Arzneimittel mitwirken
In Prüfinstitutionen

Einzel- und Reihenuntersuchungen durchführen, um pharmazeutische Qualität (Identität und
Reinheit der Wirkstoffe, Gehalt, Dosierungsgenauigkeit, Haltbarkeit, mikrobiologischer Status)
und Bioverfügbarkeit von Arzneimitteln festzustellen

vergleichende In-vitro- und In-vivo-Untersuchungen durchführen, um Qualitätsstandards von
Arzneimitteln zu sichern
In Verwaltung und Behörden

bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mitarbeiten;
Einhaltung der rechtlichen Vorschriften überwachen, z.B. im Bereich Arzneimittel- und
Betäubungsmittelrecht

bei der Bundeswehr als Sanitätsoffizier Versorgung mit z.B. Arzneimitteln, Verbandstoffen und
Sanitätsgeräten sicherstellen oder Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung übernehmen
Im Umweltschutz

chemisch-toxische Analysen entwickeln und durchführen

Gutachten schreiben

Personalführung

Aufgaben der Personalführung sowie der Aus- und Fortbildung von Pharmaziefachkräften
wahrnehmen
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Der
3. Ein Beruf – viele Perspektiven
Bevor sich der frisch approbierte Apotheker oder die frisch approbierte Apothekerin in das Berufsleben
stürzen können und die eben genannten vielfältigen Tätigkeiten ausführen, gilt es das Studium der
Pharmazie zu bewältigen. Die Arbeitsmarktaussichten sind allesamt sehr gut. Bedingt durch den, im
Vergleich zur Humanmedizin, geringen Anteil an Studienanfängern und dem enormen Bedarf an
Apothekern und Apothekerinnen findet nahezu jeder der aktuell ca. 3500 Studienanfänger seinen
Wunschjob. Im Verlauf der letzten Jahre ist ein stetig steigender Aufnahmetrend an den Universitäten
zu beobachten. Haben 1993 noch gut 2500 Erstsemester das Studium der Pharmazie begonnen sind
es 2012 bereits 3500 Studienanfänger geworden. Die Universitäten stehen hier vor der großen
Herausforderungen den massiv gestiegenen Immtarikuliertenzahlen auch qualitativ gleichbleibende
hochwertige Studienbedingungen zu bieten.
Abbildung 1: Studienanfänger Pharmazie 1993-2012; Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA)
Die Anzahl der Studienanfänger korreliert mit den aktuell Studierenden, auch hier ist ein deutlicher Trend nach
oben zu beobachten. Aktuell gibt es rund 14.200 Studierende (ABDA Zahlen und Fakten 2012/2013), das sind
rund 2000 Studierende mehr als noch vor 5 Jahren. Wohin der Trend geht lässt sich aktuell nicht voraussagen,
jedoch sind wir überzeugt, dass gerade im Hinblick auf den drohenden Apothekermangel die Zahl der
Studierenden steigt, oder zumindest konstant auf diesem Level bleiben wird.
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Abbildung 2: Studierende Pharmazie 1993-2012; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA)
Davon ausgehend, dass die Regelstudienzeit 8 Semester (4 Jahre) plus das Praktische Jahr
insgesamt 5 Jahre dauert, lässt sich anhand dieser Statistiken auch die ungefähre Erfolgsquote
berechnen. Diese liegt aktuell bei rund 75% (Quelle ABDA) und ist Schwankungen in den einzelnen
Jahren um bis zu 5% unterworfen. Die Mehrheit der Studienanfänger beendet also auch das Studium
der Pharmazie. Jedoch liegt die tatsächliche Studiendauer im Schnitt 9,2 Semester (Quelle ISA). Der
BPhD setzt sich daher für eine Verlängerung der Regelstudienzeit auf nationaler Ebene ein.
Abbildung 3: Absolvierende Pharmazie 1993-2012; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA)
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Der
Laut ABDA gibt es derzeit (2013) ca. 61.100 erwerbstätige Apotheker in Deutschland, trotz einer
reduzierten Zahl an Apotheken steigt der Bedarf an Apothekern stetig an. Die Aussicht auf einen
sicheren Job für die Studierenden ist daher nahezu garantiert. Rund 81% der approbierte Apotheker
arbeitet später in der öffentlichen Apotheke, 8% in der pharmazeutischen Industrie und lediglich 3% in
diversen Krankenhausapotheken. Die restlichen 8% verteilen sich auf die sonstigen, bereits
genannten Tätigkeitsfelder.
Abbildung 4: Erwerbstätige Apotheker 1996-2012; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA)
Dem gegenüber steht ein verschwindet geringer Anteil an arbeitslosen Apothekern. Wie in Abb.5
gezeigt sind lediglich rund 646 Apotheker ohne Beschäftigung. Dies entspricht einer ungefähren
Arbeitslosenquote von 1,1%. Auch hier zeigt sich die enorme Attraktivität des Berufsbildes Apotheker.
Abbildung 5: Arbeitslose Apotheker 1998-2013 ; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA)
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4. Das Pharmaziestudium – was erwartet Dich in den nächsten Semestern?!
4.1 Informationen zu allgemeinen Studieninhalten
Ein typischer Pharmazeutenwitz geht so: Ein Jurist, ein Mediziner und ein Pharmazeut bekommen
jeweils die Aufgabe, das Telefonbuch auswendig zu lernen. "Niemals", sagt der Jurist. "Warum?",
fragt der Mediziner, "Wie lange habe ich Zeit?", fragt der Pharmazeut.
Es gibt keinen Pharmaziestudierenden, der nicht ständig unter Zeitdruck steht: rund
1200
Vorlesungsstunden, 1820 Stunden Praktika und 300 Stunden Seminare wirst du in den nächsten vier
Jahren absolvieren müssen. Der Lernstoff ist nicht zu unterschätzen, aber mit Fleiß durchaus zu
schaffen.
Die Pharmazie ist – korrekt formuliert – die Wissenschaft von der Entwicklung, Zubereitung,
Beschaffenheit und Anwendung von Arzneimitteln. Wer Pharmazie studiert hat, weiß nicht nur, dass
eine gängige Aspirin Tablette genau 500 Milligramm Acetylsalicylsäure enthält und was bei der
Anwendung zu beachten ist, sondern kann jeden Arzneistoff analysieren und Fertigpräparate
kontrollieren.
Keine Angst: Die Erfolgsquote liegt bei immerhin 75 Prozent! Die durchschnittliche Studiendauer liegt
bei 9,2 Semestern (Quelle: statistisches Bundesamt, Absolventenzahlen 2012).
Wie auch bei Medizin- und das Jurastudium ist beim Pharmaziestudium der Studienabschluss das
Staatsexamen. Es gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte wobei jeder dieser Abschnitte mit einem
Examen abgeschlossen wird. Da das Pharmaziestudium bundesweit geregelt ist, werden an jeder
Universität die gleichen Inhalte gelehrt. Die Gewichtung dieser Inhalte wird jedoch den Universitäten
überlassen.
Den Inhalt der Lehrveranstaltungen regelt die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) in ihrer
letzten Änderung vom Dezember 2011.
Dem angehenden Studierenden ist es durchaus zu raten, sich diese einmal durchzulesen.
Das Studium umfasst das acht Semester dauernde Hochschulstudium mit einem mindestens achtwöchigen Pflichtpraktikum, der Famulatur. Die ersten vier Semester werden mit dem 1.
Prüfungsabschnitt abgeschlossen. Der 2. Prüfungsabschnitt umfasst das Hauptstudium, also die
Semester fünf bis acht. Den dritten Prüfungsabschnitt bildet eine weitere praktische Ausbildung von 12
Monaten (das Praktisches Jahr oder kurz PJ), von denen mindestens sechs Monate in einer
deutschen öffentlichen Apotheke abgeleistet werden müssen. An manchen Universitäten besteht die
Möglichkeit, als Teil des PJ den wissenschaftlichen Grad des Diplom-Pharmazeuten im Rahmen einer
selbstständigen Forschungsarbeit zu erwerben. Formal ist dies als Aufbaustudium möglich. An
welchen Universitäten dies möglich ist, könnt ihr auf der BPhD-Homepage im Bereich Studium
nachlesen.
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Der
4.2 Der Erste Abschnitt
Während des Hochschulstudiums soll sich der angehende Apotheker ein breites theoretisches Wissen
für die weiteren beruflichen Tätigkeiten aneignen. Die Themen sowie der Umfang der Lehrinhalte sind
im Groben in Anlage 1 der AAppO definiert.
Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dauert in der Regel vier Semester. Für den ersten
Abschnitt der pharmazeutischen Ausbildung gibt es sogar einen konkreten Stoffkatalog des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Das IMPP stellt die Fragen des ersten
Examens.
Die bundesweite Vereinheitlichung geht sogar so weit, dass die Prüfung für das erste Examen
bundesweit identisch ist und überall zur selben Zeit geschrieben wird. Das erste Examen nennt sich
unter Studierenden „Kreuzchen-Test“ weil die Fragen als MultipleChoice-Auswahl gestellt werden, das
heißt es werden Antworten vorgegeben und es können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
Das Pharmaziestudium gilt allgemein als sehr verschult, da neben den Vorlesungen ein großes Maß
an praktischen Übungen im Labor absolviert werden müssen. Etwa 20 Prozent der Laborzeit wrden
durch zusätzliche Seminare der intensivierten Wissensvermittlung gewidmet.
In den ersten vier Studiensemestern werden entsprechen der anschließenden Examensprüfung
folgende Themengebiete gelehrt:
Die erste Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet
A. Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe

Stereochemie

Chemische Nomenklatur

Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und
Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)

Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe

Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe
Gesamtumfang: 462 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von
70 Vorlesungsstunden 336
Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 56 Unterrichtsstunden Seminaren.
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Die zweite Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet
D. Grundlagen der Biologie und Humanbiologie

Allgemeine Biologie für Pharmazeuten

Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden
Organismen

Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen)

Mikrobiologie

Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen)

Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie

Grundlagen der Anatomie und Physiologie

Kursus der Physiologie

Grundlagen der Biochemie

Grundlagen der Ernährungslehre
Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 182 Vorlesungsstunden und 210
Unterrichtsstunden praktischen Übungen.
Die dritte Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet:
C. Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre

Physik für Pharmazeuten

Grundlagen der Physikalischen Chemie

Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten

Grundlagen der Arzneiformenlehre

Pharmazeutische und medizinische Terminologie
Gesamtumfang: 280 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 126 Vorlesungsstunden, 140
Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 14 Unterrichtsstunden Seminaren.
Die vierte Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet:
B. Pharmazeutische Analytik

Pharmazeutische / medizinische Chemie

Quantitative (das heißt: die Erfassung der Menge) Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und
Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)

Instrumentelle Analytik
Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 84 Vorlesungsstunden und 308
Unterrichtsstunden praktischen Übungen.
Bis zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden primär naturwissenschaftliche
Grundlagen gelehrt, die wichtig sind um sich im Hauptstudium speziell mit Arzneistoffen und
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Der
Arzneimittel auseinandersetzen zu können.
4.3 Der Zweite Abschnitt
Auch dieser Abschnitt ist Teil des Hochschulstudiums und dauert ebenfalls vier Semester. Hier wird
besonderes Gewicht auf die klinische Orientierung gelegt. Seit der Novellierung der AAppO im Jahre
2001 sind die Fächer neu in ihrem Umfang gewichtet und Klinische Pharmazie wurde als fünftes
Prüfungsfach geschaffen.
Im so genannten Hauptstudium sind die Inhalte nicht mehr durch das IMPP vorgegeben. Die
abschließende Prüfung wird durch die Hochschullehrer in einer etwa 30 minütigen mündlichen
Prüfung durchgeführt. Hier soll der Prüfling Fähigkeiten zur Verknüpfung von Faktenwissen mit
verschiedenen Problemen beweisen.
Die Prüfungen und damit das Hauptstudium umfassen folgende Themengebiete:
Die erste Prüfung umfasst das Stoffgebiet
F. Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie

Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln

Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
Gesamtumfang: 364 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 126 Vorlesungsstunden, 196
Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren.
Die zweite Prüfung umfasst das Stoffgebiet
G. Biogene Arzneistoffe

Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie

Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel)

Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen)

Immunologie, Impfstoffe und Sera
Gesamtumfang: 238 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 112 Vorlesungsstunden, 84
Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren.
Die dritte Prüfung umfasst das Stoffgebiet
H. Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik

Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen)

Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle
und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte
Gesamtumfang: 420 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 140 Vorlesungsstunden und 280
Unterrichtsstunden praktischen Übungen.
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Die vierte und fünfte Prüfung umfassen das Stoffgebiet
I. Pharmakologie und Klinische Pharmazie

Klinische Pharmazie

Krankheitslehre

Pharmakotherapie

Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs

Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie
Gesamtumfang: 406 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 196 Vorlesungsstunden, 112
Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 98 Unterrichtsstunden Seminaren.
Ebenfalls neu in der Ausbildung und eine Besonderheit ist das Stoffgebiet K mit dem Wahlpflichtfach.
Dieses
umfasst
112
Unterrichtsstunden
und
bietet
die
Möglichkeit
außerhalb
einer
Hilfswissenschaftlichen Stelle (HIWI-Stelle) aktiv in einem Arbeitskreis an der Uni mitzuarbeiten und
mitzuforschen. Für die Studierenden ist dies die Möglichkeit, zu prüfen ob einem das selbstständige
wissenschaftliche Arbeiten liegt und kann Einstieg in das Diplom oder eine Promotion werden. Das
Wahlpflichtfach kann an der Universität stattfinden, es besteht aber auch die Möglichkeit dieses extern
zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass ein Betreuer an der Universität sowie ein externer Betreuer
gefunden wird und das Wahlpflichtfach in einem der oben genannten Gebiete zugeordnet werden
kann.
Mit Abschluss des Studiums soll der angehende Apotheker befähigt sein, das Arzneimittel in jeder
Hinsicht zu bewerten. Beginnend bei der Überwachung der Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit)
kann die Qualität durch umfangreiche Kenntnisse in Analytik und Arzneistoffsynthese gesichert
werden. Damit der Arzneistoff nicht „unverpackt" gegeben wird, erhält er eine galenische Hülle, das
heißt die Tablette, die Infusion oder die Salbe entstehen. Damit diese Arzneiform auch nicht ihr Ziel
verfehlt, werden umfangreiche Kenntnisse zur Biopharmazie und der Physiologie des Körpers
vermittelt. Die Pharmakologie macht die Wirkung des Arzneimittels auf den Körper und die Wirkung
des Körpers auf das Arzneimittel erfassbar. Die Summe der Arzneimittel und die Therapie sind
Bereiche für die klinische Pharmazie. Hier geht es um den direkten Umgang mit dem Patienten und
die Optimierung der Pharmakotherapie gemeinsam mit dem Arzt. Natürlich können auch Arzneimittel
natürlicher Herkunft verwendet werden, hier ist die Pharmazeutische Biologie gefragt. Dies sind nur
einige der zahlreichen Kompetenzfelder des Apothekers noch einmal kurz zusammengefasst.
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Der
4.4 Der Dritte Abschnitt
Dieser wird allgemein auch als PJ, das Praktische Jahr, bezeichnet. Nähere Informationen hierüber
sind einem gesonderten Heft auf der Homepage des BPhD e.V. oder in Anlage 8 der AAppO
nachzulesen.
Im dritten Teil der Ausbildung werden die praktischen Fähigkeiten für den Start in das Berufsleben
vermittelt. Der Studierende kann durch eine kluge Wahl der Praktikumsstelle selbst die Schwerpunkte
dieser festlegen. Obligat ist eine mindestens 6-monatige Vollzeitbeschäftigung in einer deutschen
öffentlichen Apotheke. Hier sollten möglichst folgende Arbeitsbereiche durchlaufen werden:

Offizin: hier werden Fähigkeiten in der Beratung und dem Umgang mit dem Patienten meist
in Betreuung durch einen Apotheker vermittelt

Warenlager: hier werden Fähigkeiten zur Warenwirtschaft und der Pharmakoökonomie
vermittelt, eine Betreuung erfolgt hier häufig durch Pharmazeutisch-KaufmännischeAssistenten.

Rezeptur, Herstellung: hier werden die praktischen Fertigkeiten in der individualisierten
Arzneimittelherstellung vermittelt, eine Betreuung erfolgt meist durch PharmazeutischTechnische-Assistenten oder Pharmazieingenieure.
Einige Apotheken sind auf manchen dieser Gebiete besonders spezialisiert, indem sie eine
intensivierte Beratung für bestimmte Indikationsgruppen, eine Zytostatikaherstellung oder besonders
ausgefeilte Warenlagersysteme, sogenannte Kommissionierautomaten, nutzen.
Jedes Halbjahr findet, der von den Apotheker-Kammern veranstaltete praktikumsbegleitende
Unterricht statt.
In der abschließenden mündlichen Prüfung, die durch Vertreter der jeweiligen Apothekerkammer und
der Universität durchgeführt wird, müssen folgende theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden:

Wissen zur Pharmazeutischen Praxis,

Wissen über spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
4.5 Antrag auf Approbation und Aufbaustudium
Wenn dann das Dritte Examen gemeistert wurde, kann endlich der Antrag auf Approbation gestellt
werden.
Hier ist noch einmal eine Vielzahl an Unterlagen einzureichen:
1. ein kurz gefasster Lebenslauf
2. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten
auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
3. ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit
4. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt
sein darf
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3. Auflage (2014)
5. eine Erklärung des Antragstellers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren
oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
6. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht,
dass der Antragsteller nicht wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche
seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des
Apothekerberufes unfähig oder ungeeignet ist
7. das Zeugnis über das Bestehen der pharmazeutischen Prüfungen.
Ausgestattet mit der Approbation steht dann dem Weg ins Berufsleben nichts mehr im Wege! Auf
geht’s in die Offizin oder Krankenhausapotheke, oder doch wieder zurück an die Universität und noch
eine Promotion anfertigen?
Einige Unis bieten außerdem Aufbaustudiengänge mit einem Masterabschluss an, zum Beispiel den
"Master of Science in Epidemiology" (TU Berlin, Uni Bielefeld, LMU München). Die Studierenden
beschäftigen sich mit sozialen Ursachen und der statistischen Relevanz von Krankmachern aller Art.
An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn können Pharmazeuten sich in einem
Aufbaustudiengang zum "Master of Drug Regulatory Affairs" auf Arzneimittelzulassung spezialisieren.
Die Berliner Humboldt-Universität bietet außerdem den Aufbaustudiengang "Consumer Health Care"
an, der den Wandel des Gesundheitsmarktes untersucht.
4.6 Spezialisierung nach dem Studium
Nach Erhalt der Approbation sollte natürlich das eigene Wissen immer weiter ausgebaut werden.
Hierfür stehen folgende weitere Spezialisierungen zur Verfügung: Apotheker und Apothekerinnen
können sich z.B. auf die Beratung von Diabetikern oder Asthma-Patienten spezialisieren, auf
Naturheilkunde und Homöopathie, auf Onkologie, Schmerztherapie oder Ernährungsberatung. Es
besteht weiterhin die Möglichkeit einen Fachapotheker in folgenden Bereichen zu machen:

Allgemeinpharmazie

Klinische Pharmazie

Arzneimittelinformation

Pharmazeutische Technologie

Pharmazeutische Analytik

Toxikologie und Ökologie

Klinische Chemie

Theoretische und praktische Ausbildung

Öffentliches Gesundheitswesen
In der pharmazeutischen Industrie liegt der Schwerpunkt eines Apothekers meist auf der
Arzneimittelentwicklung, der Qualitätssicherung und -prüfung oder auf der Erstellung von
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Arzneimittelinformationen.
Auch
als
Referent/in
für
klinische
Studien,
in
der
Arzneimittelzulassung, in der Aus- und Weiterbildung oder in Forschung und Lehre können Apotheker
tätig werden.
Weiterhin stehen folgende Berufe zur Verfügung:

Forschungsreferent/Forschungsreferentin

Geschäftsführer/in

Mitarbeiter einer Krankenkasse

Mitglied von Expertengruppen (z.B. in Ministerien)

Krankenhausapotheker/in

Produktmanager/in

Qualitätsbeauftragter/-beauftragte

Regulatory Affairs

Toxikologe/Toxikologin

Wissenschaftlich(e/r) Assistent/in/Mitarbeiter/in (Hochschule)

Hochschuldozent/in.
Einbeziehen des Handzettels der Agentur für Arbeit, da sind unglaublich viele Weiterbildungs- und
Fortbildungsmöglichkeiten aufgelistet.
4.7 Hilfreiche Vorkenntnisse für das Studium
Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Pharmazie bilden vertiefte Kenntnisse in den
nachfolgend genannten Schulfächern:
Chemie/Biologie: Die Pharmazie gehört zu den "life sciences". Daher muss sicheres Basiswissen in
Chemie und Biologie vorhanden sein. In der Hochschulausbildung wird auf entsprechende
Grundlagen meist nicht mehr ausführlich eingegangen.
Physik: Gute Physikkenntnisse sind z.B. für die Arzneimittelherstellung von Bedeutung.
Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Besonders wichtig sind
einfache Drei-Satz-Rechnungen, aber auch Differential- und Integralrechnung sollten
beherrscht werden. Der sichere Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls wichtig.
Deutsch: Ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte
Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und Dialogfähigkeit fördert und
damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können.
Englisch: Die Fachsprache in den Naturwissenschaften ist Englisch. Studierende müssen englische
Texte rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen können.
Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man
muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse in der
Erstellung von Power-Point-Präsentationen sind für Vorträge sehr wichtig und sollten zumindest in
Grundzügen beherrscht werden.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Eines der Fächer in der Schule abgewählt? Keine Angst! Die meisten Grundlagen aus diesen
Bereichen werden nochmals im Schnellverfahren im Grundstudium wiederholt!
5. Die Bewerbung – Einstieg ins Studium
Das Pharmaziestudium ist die einzige universitäre Ausbildung, die nach erfolgreichem Abschluss
zur Arbeit als Apotheker befähigt. Der Abschluss wird im gesamten Raum der europäischen Union
gegenseitig anerkannt.
Das Studium der Pharmazie wird an 22 Universitäten in Deutschland angeboten. Diese seien hier
kurz aufgelistet:
FU Berlin
Jena
Bonn
Kiel
Braunschweig
Leipzig
Düsseldorf
Mainz
Erlangen
Marburg
Frankfurt (Main)
München
Freiburg (Breisgau)
Münster
Greifswald
Regensburg
Halle
Saarbrücken
Hamburg
Tübingen
Heidelberg
Würzburg
Wer überlegt, ein Pharmaziestudium aufzunehmen sollte sich vor seiner Bewerbung noch ein paar
Informationen ansehen:
Zum einen lohnt sich ein Blick in die Approbationsordnung für Apotheker - AAppO (die aktuelle
Version steht auf unserer Homepage unter www.bphd.de zum Download bereit). Dort sind neben
einigen anderen Regeln auch alle Fächer gelistet, mit denen sich ein Pharmaziestudent im Laufe
seines Studiums beschäftigen wird. Auch wenn die in der AAppO aufgelistete Fächerzahl zunächst
erschreckend ist, so vermittelt sie einen kleinen Überblick über das Studium.
Für genauere Informationen schadet es nie, sich mit Leuten zu unterhalten, die momentan Pharmazie
studieren oder auf die Studienberatung der entsprechenden Universität zurückzugreifen.
Zum anderen empfiehlt sich das Berufsbild für Apotheker. In diesem Dokument wurden von der ABDA
Informationen über die Tätigkeitsfelder von Apothekern zusammengetragen (siehe ABDA-Homepage,
www.abda.de). Für Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung existiert eine eigene
Zusammenstellung, die von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. (DPhG e.V.)
gemeinsam mit den WIV-Apothekern (Apotheker in Wissenschaft, Industrie, Verwaltung) geschaffen
wurde. Den Link zu dieser Broschüre findet ihr auf der BPhD-Homepage im Bereich Downloads. Diese
beiden Dokumente können helfen, Einblick auch in scheinbar exotischere Arbeitsfelder für Apotheker
zu gewähren.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Bewerbung für das Pharmaziestudium
Vor dem ersten Tag im Labor, mit einem frischen Kittel bekleidet, müssen noch einige Hürden
überwunden werden. Eine davon ist die Bewerbung.
Pharmazie ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang. Während früher für solche
Studiengänge die Plätze von Hochschulstart (ehemals ZVS) vergeben wurden (nach Abiturnote), ist
es seit einiger Zeit so, dass nur noch 20% der Studienplätze direkt von der Stiftung für
Hochschulzulassung nach Abiturnote vergeben werden. Weitere 20% vergibt die Stiftung für
Hochschulzulassung nach der Wartezeit auf einen Studienplatz.
Über das genaue Verfahren, nach dem die Stiftung für Hochschulzulassung diese Plätze vergibt,
informiert die Homepage unter www.hochschulstart.de. Es ist in diesem Zusammenhang nur noch
darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Verfahrens auch bedingt, dass die Stiftung für
Hochschulzulassung nicht mehr in der Lage ist, Angaben über den zur Zulassung notwendigen
Abiturschnitt zu machen. Der einheitliche Numerus Clausus ist Geschichte.
Für die verbleibenden 60% der Studienplätze wurde die Möglichkeit geschaffen, dass diese durch die
Universitäten direkt vergeben werden. Die Kriterien für die Vergabe kann jede Universität selbst
bestimmen. Vorgeschrieben ist nur, dass die Abiturnote ein Teil dieser Kriterien sein muss.
Die Verfahren, nach denen die Universitäten ihre zukünftigen Studierenden auswählen, sind noch zu
sehr im Fluss, als dass es Sinn machen würde, sie hier aufzuführen. So gibt es Universitäten, die nur
eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung wünschen und sich von der Behörde eine
Vorauswahl geben lassen, aus der sie die Kandidaten für die Direktzulassung auswählen. Andere
Universitäten fordern parallel eine Bewerbung direkt bei der Universität. Gemeinsam ist den meisten
Auswahlverfahren, dass sie auf gewichteten Abiturnoten beruhen, wobei die Gewichtung die Noten in
den naturwissenschaftlichen Fächern sowie teils in Deutsch und Englisch betonen. An vielen
Universitäten wird weiterhin darauf geachtet, dass in der Bewerbung bei der Stiftung für
Hochschulzulassung die jeweilige Universität als erster, zweiter oder dritter Wunsch gewählt wurde.
Einige Universitäten fordern ergänzend eine kurze Stellungnahme des Bewerbers, warum er/sie
gerade Pharmazie und gerade an dieser Universität studieren will. Andere Universitäten laden eine
Auswahl der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, auf Basis dessen dann eine Entscheidung
getroffen wird oder berücksichtigen bei der Auswahl der Bewerber auch schon bestehende
Qualifikationen
wie
Ausbildung
zum/zur
Pharmazeutisch-technischen-AssistentIn,
Chemisch-
technischen-AssistentIn oder Biologisch-technischen-AssistentIn.
Wir empfehlen allen Interessenten für ein Pharmaziestudium die momentan gültigen Regelungen
entweder der Seite von Hochschulstart oder den Homepages der Institute zu entnehmen
(Suchmaschine Suchbegriffe: Pharmazie, Uni, gewünschte Stadt).
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
6. Famulatur – schon während des Studiums in die Praxis vorwagen
Bis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen muss jeder Pharmaziestudierende die so genannte
Famulatur absolvieren.
Eine Famulatur ist ein Praktikum, das während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgeleistet werden
muss. Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass es empfehlenswert ist, gleich in den ersten
Semesterferien damit anzufangen. Falls ihr schon mal ein Schulpraktikum in einer Apotheke
gemacht habt, könnt ihr dieses nicht als Famulatur anrechnen lassen, denn die Famulatur darf erst
nach Beginn des Pharmaziestudiums angefangen werden. Somit besteht auch nicht die Möglichkeit,
die
Famulatur
kurz
vor
dem
Studium
vorwegzunehmen.
Für
Apothekerassistenten,
Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten, die ein
Pharmaziestudium aufgreifen, entfällt die Famulatur allerdings.
Die Dauer der Famulatur beträgt insgesamt acht Wochen. Diese Zeitspanne kann an einem Stück
absolviert oder in zweimal vier Wochen aufgeteilt werden. Ein Praktikum von kürzerer Dauer wird
nicht als Famulatur anerkannt. Mindestens vier Wochen der Famulatur müssen in einer deutschen
öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abgeleistet werden. Die zweiten vier Wochen
können entweder ebenfalls in einer öffentlichen Apotheke verbracht werden oder in einer der
folgenden Institutionen abgeleistet werden:

Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke

Pharmazeutische Industrie

Arzneimitteluntersuchungsstelle

vergleichbare Einrichtungen einschließlich solcher der Bundeswehr.
Unabhängig davon wo die Famulatur verbracht wird, muss diese von einem Approbierten betreut
werden. Wenn die acht Wochen in zweimal vier Wochen gesplittet werden, ist es euch selbst
überlassen in welcher Reihenfolge ihr die Praktika absolviert.
Es ist allerdings nicht ganz einfach, an einen Famulaturplatz in der pharmazeutischen Industrie
heranzukommen. Manche Firmen wie Hexal haben schon Studierende im Grundstudium betreut,
andere sagen, dass die Studierenden erst ein Grundwissen mitbringen sollen, bevor sie in
Forschungsprojekte eingegliedert werden können. Sich zu bewerben schadet nichts, am besten hört
ihr euch in den höheren Semestern um, welche Konzerne eurer Region schon einmal Famulaturplätze
für Pharmaziestudierende angenommen haben.
6.1 Inhalt der Famulatur
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Laut
Approbationsordnung
soll
während
der
Famulatur
„der
Auszubildende
mit
den
pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation
und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten".
Mit dem notwendigen Engagement und Interesse, kann man aus einem solchen Praktikum viel
mitnehmen. Zum einen lernt ihr z.B. in öffentlichen Apotheken einiges über die Arzneimittelherstellung,
dem eigentlichen Handwerk des Apothekers. Dazu gehören unter anderem das Anfertigen von Salben
und Cremes und das Zusammenstellen verschiedener Tees, wobei letzteres immer weniger wird. Auf
der anderen Seite führt ihr vielleicht Identitätsprüfungen durch. Wahrscheinlich werdet ihr einen
Einblick in das EDV-System mancher Apotheken gewinnen sowie Wareneingang und -ausgang mit
verfolgen. Wichtig ist, dass ihr die PTA's oder die Apotheker viel fragt und versucht, etwas über die
Medikamente herauszufinden, mit denen ihr Euch beschäftigt. Ihr müsst zwar am Ende keinen
Praktikumsbericht vorlegen, dennoch ist es sinnvoll, sich mit dem Apotheker zusammenzusetzen und
mit ihm abzusprechen, womit ihr Euch in der nächsten Zeit beschäftigen werdet. Als Hilfe zur
Durchführung der Famulatur hat die Landesapothekerkammer Thüringen einen Leitfaden entwickelt.
Diesen findet ihr auf unserer Homepage im Bereich Downloads.
In Krankenhausapotheken wird ein größerer Wert auf die eigentliche Herstellung gelegt. Auch gibt es
bestimmte Nachweismethoden (Schmelzpunktbestimmung, Dichtebestimmung), die euch dann aus
dem Studium bekannt vorkommen und dort Anwendung finden. Des Weiteren spielt der Bereich der
Arzneimittelinformation eine immer wichtigere Rolle in der Krankenhausapotheke.
Wie ihr seht, liegt es in Eurem eigenen Ermessen und in dem des Apothekers, wie viel Ihr aus diesem
Praktikum mitnehmt.
Prinzipiell ist diese Arbeit unbezahlt. Manchmal bekommt man einen kleinen Bonus
(Geld, Blumen,o. Ä.), dies ist jedoch von Apotheke zu Apotheke verschieden und es sollte
grundsätzlich erst einmal nicht damit gerechnet werden.
„Bewerben" im eigentlichen Sinne muss man sich für eine Famulatur in einer öffentlichen Apotheke
meistens nicht. Dort genügt manchmal sogar ein Anruf oder besser noch, ein persönliches Gespräch
vor Ort. Manchmal wird noch eine kleine Bewerbung verlangt (Bewerbungsanschreiben, kurzer
Lebenslauf).
Für eine Krankenhausapotheke muss man schon mal ein kleines Anschreiben mit einem Lebenslauf
losschicken, aber auch dort möglichst bald mit dem Apotheker Kontakt aufnehmen.
Bewerbungen für einen Platz in der Industrie sind meist förmlich gehalten und müssen etwas
ausführlicher (mit Abiturzeugnis, Lebenslauf etc.) sein, da die Plätze sehr begehrt sind.
Über die abgeleistete Famulatur erhaltet ihr eine Bescheinigung nach dem Muster, das ihr im Anhang
des Studienführers oder in der Approbationsordnung findet. Diese Bescheinigungen müsst ihr dann,
wie schon erwähnt, bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen vorlegen.
In der Zeit der Famulatur sammelt ihr erste Erfahrungen über die Arbeit in einer Apotheke und könnt
euch danach vielleicht besser orientieren, in welche Richtung der Pharmazie der eigene Weg führen
soll.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
6.2 Famulatur im Ausland
Zu einer Famulatur im Ausland sagt die Approbationsordnung:
Die Famulatur „kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden. Eine Ableistung von Abschnitten von mindestens
vier Wochen ist zulässig".
Bevor ihr euch jedoch dazu entschließt, die Famulatur im Ausland zu machen, klärt bitte unbedingt mit
dem für euer Bundesland zuständigen Landesprüfungsamt ab, ob dies möglich ist und für die Meldung
zum Ersten Staatsexamen anerkannt wird. Dies muss genauestens geklärt sein, denn ansonsten kann
euch die Zulassung versagt werden. Am besten lasst ihr euch dann die Bestätigung, dass das
Praktikum anerkannt wird schriftlich geben.
Zusätzliche Praktika sind im Rahmen des Student Exchange Program (s.u.) möglich, z.B. in den
Semesterferien. Dies ist meist sinnvoller, als einen Teil der Famulatur im Ausland zu machen.
7. SEP - Student exchange program
Seit 1953 existiert das Student Exchange Program („SEP") des IPSF, ein Austausch-programm,
welches Pharmaziestudierenden auf der ganzen Welt ermöglicht, den Blick über das Studium im
eigenen Land hinaus zu erweitern.
Während eines 1 bis 3-monatigen Praktikums in einem anderen Land können die Studierenden
dessen Pharmaziesystem, Kultur und Lebensweise kennen lernen und somit wichtige und prägende
Erfahrungen sammeln. Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich der Kontakt zu Studierenden aus den
verschiedensten Ländern.
Allerdings sollte man dieses Praktikum nicht als Famulaturersatz ansehen, da es mit der Anerkennung
der Famulatur in manchen Fällen schwierig werden könnte (siehe 6.2).
An dem Programm können Pharmaziestudierende der Mitgliedsländer von IPSF teilnehmen.
Organisiert
und
betreut
wird
das
SEP
vom
Auslandsreferat
des
Bundesverband
der
Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V., dessen Aufgabe nicht nur darin besteht, deutschen
Studierenden bei der Bewerbung und Kontaktknüpfung behilflich zu sein, sondern im Gegenzug auch,
ausländischen Studierenden einen Praktikumsplatz anzubieten. Eine der Hauptaufgaben hierbei ist
die Vermittlung von Praktikastellen und Unterstützung bei der Suche nach Unterkunft der deutschen
Studierenden.
Aber auch die Betreuung unserer Gaststudenten darf nicht vernachlässigt werden.
Hierfür sind wir stets auf der Suche nach interessierten, aufgeschlossenen und kontaktfreudigen
Studenten/innen vor Ort, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Nicht selten entstehen dabei
Freundschaften fürs Leben. Des Weiteren ist es wichtig ApothekerInnen zu finden, die bereit sind
jungen Menschen aus anderen Ländern in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Universitäten/
Instituten oder der Industrie einen Praktikumsplatz anzubieten. So ist das Auslandsreferat über jede
Kontaktvermittlung durch Studierende, die vielleicht gerade ihre Famulatur hinter sich gebracht und
noch guten Draht zu den ApothekerInnen haben, dankbar. Schickt uns dazu doch gerne eine E-Mail
an [email protected]. Jegliche Hilfe ist gerne willkommen.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Weitere Informationen, z.B. zu Bewerbungsvorgang, Kosten und Voraussetzungen sind unter
www.bphd.de im Bereich Ausland zu finden.
8. Das Pharmaziepraktikum – jetzt wird´s praktisch
In diesem Abschnitt sollen viele Fakten rund um das Praktische Jahr (PJ) den Einstieg erleichtern und
bei der Organisation und Durchführung eine Orientierungshilfe sein. Voraussetzung für die Zulassung
zum 3. Prüfungungsabschnitt ist das Absolvieren eines Praktischen Jahres. Dies kann erst begonnen
werden, wenn man das zweite Staatsexamen bestanden hat.
Ein halbes Jahr muss in einer deutschen öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, für die andere
Hälfte des Praktischen Jahres stehen dem Pharmazeuten im Praktikum neben der öffentlichen
Apotheke noch andere Einrichtungen laut Approbationsordnung offen.
Nach schriftlicher Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsamt ist es möglich, 6 Monate im Ausland in
einer der aufgeführten Einrichtungen zu verbringen.
Das Praktische Jahr ist dazu bestimmt, nach der universitären Theorie den praktischen Teil des
Berufes Apotheker zu erlernen und dient dazu, die im Studium erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten in der Praxis anzuwenden. Daher soll ein Pharmazeut im Praktikum nur zu
pharmazeutischen Tätigkeiten herangezogen werden, die seiner Ausbildung dienen. Was das im
Einzelnen bedeutet, wird sehr individuell gesehen und definiert.
Es ist jedoch sinnvoll, sich bereits bei der Planung des Praktischen Jahres zu überlegen, welche
Anforderungen man an seine Ausbildung in dieser Zeit stellt und sich seine Ausbildungsstätte
dementsprechend auszuwählen.
Für die Auswahl einer guten Praktikumsapotheke hat der BPhD e.V. einen hilfreichen Leitfaden
erstellt, dieser befindet sich entweder im Abschnitt 8 dieses Heftes oder auf der Homepage des BPhD
e.V. Auch sonst kann die Homepage bei der Auswahl einer Apotheke hilfreich sein, da der BPhD e.V.
neben einer PJ-Börse auch eine Evaluation der Ausbildung im praktischen Jahr vornimmt und gute
bzw. sehr gute Apotheken veröffentlicht und prämiert. Um auch nachfolgenden Pharmazeuten von
unserem heutigen Wissen profitieren zu lassen, sind wir auf die Hilfe Aller angewiesen! In nur wenigen
Minuten ist der Fragebogen auf der Homepage ausgefüllt.
Für ein Praktikum außerhalb der Apotheke gibt die AAppO einige Regelungen, was den Ort und die
Betreuung angeht, vor. Problemlos möglich ist es in einer (Bundeswehr-)Krankenhausapotheke,
einem Universitätsinstitut, oder einer vergleichbaren Institution, der pharmazeutischen Industrie oder
einer Arzneimitteluntersuchungsstelle das PJ zu absolvieren. Bedingung ist die Betreuung durch einen
deutschen Apotheker. Es ist dabei z.B. ebenfalls möglich, das Praktikum im (europäischen) Ausland
abzuleisten. Solche oder ähnliche Praktika, die nicht ausdrücklich von der AAppO vorgesehen
werden, sollten jedoch unbedingt im Voraus vom zuständigen Landesprüfungsamt schriftlich
genehmigt werden. Sonst können sich Probleme bei der Anerkennung ergeben, die dann die
Zulassung zum dritten Staatsexamen verhindern.
Aber auch innerhalb Deutschlands gibt es einige Normen, die Praktikanten beachten sollten:
Der Studentenstatus endet offiziell mit Bestehen des zweiten Staatsexamens. Während des
praktischen Jahres ist man kein Student mehr, sondern Auszubildender.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
An erster Stelle steht der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der auszubildenden Apotheke, ein
Mustervertrag steht unter www.bphd.de zum Download zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt ist, dass
der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Praktikanten für die Zeit des Kammerunterrichts freizustellen,
und zwar bezahlt und zusätzlich zu seinem normalen Urlaubsanspruch.
Da das Praktikum auch bezahlt wird, muss man sich in der Regel selbst krankenversichern. Die
Anmeldung übernimmt natürlich der Arbeitgeber, die Wahl der Krankenkasse ist einem jedoch selbst
überlassen. Auf Grund des niedrigen Einkommens kommt dafür nur eine gesetzliche Krankenkasse in
Frage. Vorher privat Versicherte sollten mit ihrer Kasse reden, um ihr Vorgehen abzustimmen.
Auch ist man als Praktikant Pflichtmitglied der DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund). Ein
Rentenanspruch aus der DRV entsteht aber nur dann, wenn man im Laufe seines Berufslebens fünf
Jahre in die DRV eingezahlt hat. Als Apotheker hat man zur Mitgliedschaft in der DRV eine
Alternative, man kann Mitglied in der Apothekerversorgung werden, sofern man pharmazeutisch tätig
ist. Beim Versorgungswerk für Apotheker handelt es sich um eine private, Kapital gedeckte,
Altersvorsorge nur für Apotheker. Als Praktikant sollte man abwägen, ob sich das Einzahlen in die
DRV lohnt oder ob man sich davon befreien lassen sollte und somit in die Apothekerversorgung
einbezahlt. Auch ein paralleles Einzahlen in beide Systeme ist möglich. Um diese Angelegenheit sollte
man sich frühzeitig kümmern, das heißt spätestens mit Beginn des Praktikums, da die erfolgreiche
Befreiung von der DRV einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Weitere Informationen, Hilfe bei der
Befreiung und die dafür notwendigen Unterlagen bieten die Versorgungswerke. Zu beachten ist
hierbei, dass die Versorgungswerke dezentral organisiert sind. Welches Versorgungswerk für einen
zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Kammerbezirk man tätig ist. Davon hängt weiterhin ab,
unter welchen Voraussetzungen man Mitglied im Versorgungswerk werden darf, solange man
Praktikant ist. In einigen Kammerbezirken muss man dazu Mitglied der Apothekerkammer werden, in
anderen kann man zwar Mitglied im Versorgungswerk werden, nicht aber in der Apothekerkammer.
Wichtig ist auch, dass bei einem Wechsel des Kammerbezirks ab dem Januar 2006 ein Wechsel des
Versorgungswerkes verpflichtend ist, man dies also melden muss.
Weiterhin stellt sich die Frage nach dem weitern Zahlungsanspruch für das Kindergeld. Während der
Ausbildung besteht dieser prinzipiell solange fort, wie Alter und Gehalt des Auszubildenden unter den
vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen liegen. Für Praktikanten, die das Studium direkt nach dem
Abitur aufgenommen haben und die nach Tarifvertrag entlohnt werden, trifft dies in der Regel zu. Man
sollte dies mit der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur klären, um nicht Geld zu
verschenken, auf das man Anspruch hat.
Womit gleich ein weiterer Punkt angesprochen ist: Das Gehalt.
Für Angestellte in öffentlichen Apotheken gibt es einen Tarifvertrag, der zwischen ADEXA (der
Apothekengewerkschaft) und ADA (der Arbeitgebervereinigung deutscher Apotheken) geschlossen
wird. Dieser gilt jedoch nur für öffentliche Apotheken und nur, wenn sowohl Angestellte als auch
Arbeitgeber Mitglied der Tariforganisationen sind oder im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den
Tarifvertrag Bezug genommen wird. Über die Mitgliedschaft in ADEXA informiert man euch dort gerne.
Der Tarifvertrag sieht neben einigen arbeitsrechtlichen Regelungen, die Praktikanten nur teilweise
betreffen, folgendes vor:
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, der Urlaubsanspruch 33 Werktage pro
Kalenderjahr wobei eine 6-Tage-Woche veranschlagt wird. Als Arbeitsvergütung bekommt man in den
ersten sechs Monaten 750,00 € und danach 880,00 €; mit Ausnahme von Sachsen, wo momentan
kein gültiger Tarifvertrag gültig ist (Stand April 2014).
Der Tarifvertrag gilt nicht für andere Arbeitsplätze als die Apotheke, in der Industrie oder im
Krankenhaus werden Praktikanten nach den dort geltenden Regelungen behandelt, was dazu führt,
dass das Gehalt vom Verhandlungsgeschick des Praktikanten abhängt.
Auch in der Apotheke sind übertarifliche Bezahlungen durchaus möglich.
Wie bereits erwähnt ist die Teilnahme am Kammerunterricht obligatorisch. Im Prinzip kann man den
Unterricht einer beliebigen Kammer besuchen, wichtig ist einzig, dass man beide Teile (Recht und
Praxis) bei derselben Kammer absolviert. Da jedoch in den meisten Fällen vom Landesprüfungsamt
darauf bestanden wird, dass man das dritte Staatsexamen an der Universität/dem Kammerbezirk
ablegt, wo man studiert hat, bietet sich auch der Besuch des Unterrichts dieser Kammer an. Die
Termine des Unterrichts werden in der pharmazeutischen Presse und den Homepages der
Apothekerkammern veröffentlicht, man sollte darauf achten um sich rechtzeitig anzumelden.
Nach Beendigung des in Deutschland absolvierten zwölfmonatigen Praktikums, hat man am Ende des
PJs 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und damit einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld erworben.
In den meisten Fällen schließt sich an das Praktikum ein Zeitraum von 1-2 Monaten an, in denen der
Status des ehemaligen Praktikanten unklar ist. Die Ausbildung des Apothekers endet erst mit
Bestehen des dritten Staatsexamens, somit ist man noch in Ausbildung, hat aber keinen Arbeitgeber.
Als Apotheker tätig werden kann man erst mit dem Erhalt der Approbation, die man erst nach
Bestehen des dritten Staatsexamens beantragen kann.
Somit steckt man in der Situation, dass man noch nicht als Apotheker arbeiten kann, aber auch keine
Anstellung als Praktikant hat. Theoretisch könnte man sich also arbeitslos melden. Der Ablauf hierbei
ist folgender: Wenn man mit einen Zeitvertrag angestellt ist (trifft auf Praktikanten quasi immer zu),
also weiß, ab wann man ohne Stelle ist, muss man sich mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags
arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Ersteres kann in
jedem Arbeitsamt geschehen, letzteres muss am Erstwohnsitz geschehen. Ein Anspruch auf
Arbeitslosengeld besteht aber nur, wenn man auch bereit ist, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wobei
auch eine fachfremde Vermittlung möglich ist. Da die meisten Expraktikanten die Zeit bis zum
Staatsexamen dafür nutzen wollen, sich darauf vorzubereiten, trifft dies meist nicht zu.
Fazit: Man kann sich arbeitslos melden, muss aber damit rechnen, dass das Amt versucht, einen zu
vermitteln, ob man will oder nicht. Vorteil der Meldung ist, dass das Amt für Krankenversicherung und
Altersvorsorge
aufkommt.
Sollte
man
sich
nicht
arbeitslos
melden
oder
von
der
Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen werden, muss man sich um diese Versicherungen selbst
kümmern. Gerade die Krankenversicherung ist hierbei wichtig, da es einem so passieren könnte, dass
man, da man nicht zurück in die Familienversicherung kann und seine Beiträge nicht selbst bezahlt,
den Versicherungsschutz verliert.
Wir wünschen Euch trotz aller Probleme, die oben geschildert werden, viel Spaß im Praktikum und viel
Erfolg für das Examen. Alles klingt im ersten Moment schlimmer als es ist!
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3. Auflage (2014)
Weitere Informationen findet ihr auf unserer Homepage, auf den Seiten der Apothekerkammer (die
Bayerische AK hat das sehr gut aufgearbeitet) und bei den Versorgungswerken.
8.1 rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für das Praktische Jahr ist die Approbationsordnung für Apotheker.
Für den dritten Ausbildungs- und Prüfungsabschnitt sind die folgenden Paragraphen relevant
(Stand: 12.April 2014):
§ 4 Praktische Ausbildung
(1) Die praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts
der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine Ausbildung von
1. sechs Monaten in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und
2. sechs Monaten, die wahlweise in
a) einer Apotheke nach Nummer 1,
b) einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
c) der pharmazeutischen Industrie,
d) einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen
einschließlich solchen der Bundeswehr,
e) einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich
solcher der Bundeswehr
abzuleisten sind. Drei Monate einer Ausbildung nach Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b können auch auf der
Station eines Krankenhauses oder Bundeswehrkrankenhauses abgeleistet werden.
(2) Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium
erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Zur
Ausbildung gehören insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von
Arzneimitteln, die Sammlung, Bewertung und Vermittlung von Informationen, insbesondere über
Arzneimittelrisiken, und die Beratung über Arzneimittel. Die Ausbildung umfasst auch
Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Die Ausbildung muss von
einem Apotheker, der hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden; sofern sie an
einem Universitätsinstitut abgeleistet wird, umfasst sie eine pharmazeutisch-wissenschaftliche
Tätigkeit unter der Leitung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten.
(3) Der Auszubildende hat seine Arbeitskraft zu regelmäßiger Mitarbeit zur Verfügung zu stellen und
sich auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorzubereiten. Er darf nur zu Tätigkeiten
herangezogen werden, die seine Ausbildung fördern. Über die praktische Ausbildung erhält der
Auszubildende eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5.
(4) Während der praktischen Ausbildung hat der Auszubildende an begleitenden
Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, in denen die in der Anlage 8 aufgeführten Stoffgebiete
vermittelt werden. Die zuständige Behörde führt die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen durch
oder benennt eine oder mehrere geeignete Stellen, die diese Unterrichtsveranstaltungen durchführen.
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Der
Über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erhält der Auszubildende
eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6.
(5) Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Unterbrechungen
Bundesrahmentarifvertrag festgelegten Urlaubszeiten angerechnet.
bis
zu
den
durch
§ 11 Mündliche Prüfungen
(1) Für den Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden vom
Landesprüfungsamt Prüfungskommissionen bestellt. Sie bestehen aus dem Vorsitzenden der
Prüfungskommission, weiteren Mitgliedern und den Beisitzern. Für den Vorsitzenden und die weiteren
Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Dem Vorsitzenden obliegt die Aufrechterhaltung der
Ordnung.
(2) Für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird an jeder Universität eine
Prüfungskommission gebildet. Zu ihrem Vorsitzenden, den Mitgliedern und ihren Stellvertretern sind
Professoren oder Hochschul- oder Privatdozenten der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, zu
Beisitzern Personen, die mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder gleichwertige
Qualifikation besitzen, zu bestellen. Zu Prüfern des in § 18 Abs. 1 Ziffer V. genannten Faches können
auch andere an der Hochschule in diesem Fach selbständig Lehrende bestellt werden. Die Prüfung in
den einzelnen Fächern erfolgt durch das für das betreffende Fach bestellte Mitglied der
Prüfungskommission in Gegenwart eines weiteren Mitglieds oder Beisitzers. Der Vorsitzende oder
sein Stellvertreter kann an den Prüfungen, in denen er nicht selbst Prüfer ist, teilnehmen und
Prüfungsfragen stellen. Bei Wiederholungsprüfungen hat außer dem Prüfer der Vorsitzende oder ein
von diesem bestimmtes Mitglied der Prüfungskommission anwesend zu sein; diese können dabei
auch Prüfungsfragen stellen. Der Prüfer entscheidet über die Bewertung der Prüfungsleistungen; die
übrigen bei der Prüfung anwesenden Mitglieder der Prüfungskommission sind vorher zu hören.
(3) Die Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung besteht aus dem
Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier weiteren Mitgliedern. Zu Mitgliedern sind
Professoren und Hochschul- oder Privatdozenten der Universität sowie Apotheker, die nicht dem
Lehrkörper einer Universität angehören, zu bestellen. Daneben können auch andere geeignete Prüfer
bestellt werden. Der Vorsitzende leitet die Prüfung; er ist selbst Prüfer. Er hat darauf zu achten, dass
die Prüflinge in geeigneter Weise befragt werden. Die Prüfungskommission hat während der
gesamten Prüfung anwesend zu sein. Die Prüfungskommission trifft ihre Entscheidung mit
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(4) Die Prüflinge sind einzeln oder in Gruppen bis zu vier Personen zu prüfen.
(5) Die zuständige Behörde kann zu den mündlichen Prüfungen Beobachter entsenden. Im Zweiten
Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann der Prüfer, im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung der Vorsitzende der Prüfungskommission bis zu fünf Personen, die sich auf den gleichen
Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorbereiten, sowie einem Vertreter der zuständigen
Apothekerkammer mit Einverständnis des Prüflings gestatten, bei den Prüfungen anwesend zu sein.
Aus wichtigen Gründen oder auf Antrag des Prüflings sowie bei Wiederholungsprüfungen kann die
Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses dürfen die in
Satz 2 genannten Personen nicht anwesend sein.
(6) Über den Verlauf der Prüfung jedes Prüflings hat der Prüfer oder ein von diesem oder dem
Vorsitzenden der Prüfungskommission bestimmter Protokollführer, der selbst Mitglied der
Prüfungskommission sein kann, eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9 anzufertigen.
Hieraus müssen der Gegenstand der Prüfung, die Bewertung der Gesamtleistung sowie etwaige
schwere Unregelmäßigkeiten zu ersehen sein. Die Niederschrift ist von allen anwesenden Mitgliedern
der Prüfungskommission sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
(7) Die Leistungen einer mündlichen Prüfung sind nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 zu bewerten.
Eine mündliche Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens die Note "ausreichend" erhalten
hat. Dem Prüfling sind die Noten für die einzelnen Prüfungsfächer am Prüfungstag bekanntzugeben.
Das Landesprüfungsamt teilt dem Prüfling das Ergebnis schriftlich mit.
§ 12 Prüfungstermine
(1) Die Landesprüfungsämter setzen die Termine für die schriftliche Prüfung einheitlich für den
Geltungsbereich dieser Verordnung fest. Die mündlichen Prüfungen des Zweiten Abschnitts der
Pharmazeutischen Prüfung finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Termine für die
mündlichen Prüfungen des Zweiten und Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung werden
vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit der Prüfungskommission festgelegt.
(2) Die Wiederholung einer schriftlichen Prüfung wird im Rahmen des nächsten der in Absatz 1 Satz 1
genannten Prüfungstermine durchgeführt. Der Termin für die Wiederholung einer mündlichen
Fachprüfung oder eines mündlichen Prüfungsabschnitts wird vom Landesprüfungsamt im Benehmen
mit der Prüfungskommission festgesetzt. Zur Teilnahme an der Wiederholung einer schriftlichen
Prüfung ist der Prüfling zum nächsten Prüfungstermin, zur Wiederholung einer mündlichen Prüfung in
der Regel zu einem Prüfungstermin, der innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der erfolglos
abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zu laden. § 13 findet
entsprechende Anwendung.
(3) Die Ladung zur Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben Kalendertage vor dem
Prüfungstermin zugestellt.
§ 19 Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
(1) Der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
I.
Pharmazeutische Praxis,
II.
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
(2) Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern.
(3) Die Prüfungsfragen müssen auf den in der Anlage 15 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein. In
der Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen
Kenntnisse besitzt.
8.2 Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden ( Anlage 8 (zu § 4 Abs.
4 Satz 1 )



Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur einschließlich der Beurteilung von
Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von
Fertigarzneimitteln;
Planung, Überwachung und Disposition des Wareneinkaufs; technische Verfahren sowie
Probleme der Lagerhaltung; Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln und
Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, durch Transport
und Lagerung;
Beschaffung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel
und Medizinprodukte einschließlich Sicherheitsaspekten;
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der


















 Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den
Verkehr gebracht werden, insbesondere über die sachgemäße Aufbewahrung, Anwendung,
Inkompatibilitäten und Wechselwirkungen sowie die Gefahren des Dauergebrauchs und
Missbrauchs von Arzneimitteln;
Kommunikationstechniken für den Umgang mit Gesunden, Patienten und deren Angehörigen,
Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe;
Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle;
Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelauswahl in der Selbstmedikation; besondere
Therapierichtungen; Grenzen der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher
und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; Pharmazeutische Betreuung;
apothekenübliche Dienstleistungen;
Blut und Blutprodukte;
Krankenhaushygiene;
Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
Vergleichende Beurteilung von Produkten für die Säuglings- und Kinderernährung;
vergleichende Beurteilung von Ernährungsmaßnahmen einschließlich diätetischer
Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel; vergleichende Beurteilung von Produkten zur
enteralen und parenteralen Ernährung;
Vergleichende Beurteilung von Produkten und Gegenständen zur Körperpflege, von
apothekenüblichen
Medizinprodukten
sowie
von
Pflanzenschutzund
Schädlingsbekämpfungsmitteln;
Besonderheiten der Tierarzneimittel;
Spezielle Aspekte der Gesundheitsförderung;
Unfallverhütung in der Apotheke und in pharmazeutischen Betrieben einschließlich des
sachgerechten Umgangs mit Gefahrstoffen, Zytostatika, Radiopharmaka und radioaktiven
Diagnostika; allgemeine Maßnahmen bei Unfällen und Vergiftungen (Erste Hilfe);
Betriebswirtschaft für Apotheker unter Berücksichtigung des Handelsrechts, des Steuerrechts
und des kaufmännischen Rechnungswesens;
Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Apothekers;
Allgemeine Rechtskunde, Berufsrecht; Rechtsvorschriften für den Apothekenbetrieb, den
Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, diätetischen Lebensmitteln,
Produkten zur Körperpflege, Gefahrstoffen und Pflanzenschutzmitteln; Heilmittelwerberecht;
Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes;
Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden
sowie auf internationaler Ebene;
Pharmazeutische Organisationen und Einrichtungen;
Einführung in die Sozialgesetzgebung und das Sozialversicherungswesen.
Anlage 15 (zu § 19 Abs. 3) Prüfungsstoff des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
I.




Pharmazeutische Praxis
Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur; Inkompatibilitäten; Grundprinzipien der
Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Fertigarzneimitteln; Konformitätsbewertung
von Medizinprodukten;
Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln;
Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen
über Arzneimittel und Medizinprodukte;
Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den
Verkehr gebracht werden, insbesondere über sachgemäße Aufbewahrung und
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
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









II.







Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen; Gefahren des Dauergebrauchs und
Missbrauchs von Arzneimitteln;
Aspekte der Qualitätssicherung;
Angewandte
Pharmakotherapie;
Arzneimittelberatung
und
-auswahl
in
der
Selbstmedikation;
Interpretation
ärztlicher,
zahnärztlicher
und
tierärztlicher
Verschreibungen sowie deren Terminologie; praktische Aspekte der pharmazeutischen
Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen;
Blut und Blutprodukte;
Krankenhaushygiene;
Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
Produkte für die Säuglings- und Kinderernährung sowie für Ernährungsmaßnahmen bei
Erkrankungen; Nahrungsergänzungsmittel; Produkte zur enteralen und parenteralen
Ernährung;
Produkte
und
Gegenstände
zur
Körperpflege,
Pflanzenschutzund
Schädlingsbekämpfungsmittel;
Gesundheitsförderung;
Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Maßnahmen der Ersten Hilfe;
Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Apothekenbetriebs, insbesondere Buchführung,
Jahresabschluss, Rentabilität, Rationalisierung, Steuern.
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete: Staatsrecht, Verwaltungsrecht,
Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht; Unterscheidung zwischen Gesetz,
Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift, Satzung;
Berufsrecht für Apotheker; Ausbildung und Aufgaben der anderen Berufe in Apotheken,
rechtliche Grundlagen; Kammergesetze einschließlich Berufsgerichtsbarkeit;
Apothekenrecht,
insbesondere
Gesetz
über
das
Apothekenwesen
und
Apothekenbetriebsordnung; sonstige für den Apothekenbetrieb wichtige Vorschriften aus
anderen Rechtsgebieten; Grundzüge der Geschichte des Apothekenwesens;
Arzneimittelund
Betäubungsmittelrecht,
insbesondere
Arzneimittelgesetz,
Heilmittelwerbegesetz
und
Betäubungsmittelgesetz
sowie
dazu
erlassene
Rechtsverordnungen; Medizinprodukterecht; Besonderheiten des nationalen und
internationalen Arzneimittelmarktes, insbesondere Feilbieten, Werbung und Preisgefüge;
Vorschriften über den Umgang und Verkehr mit Gefahrstoffen;
Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und
Gemeinden sowie auf internationaler Ebene;
Rechtliche Grundlagen für die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung,
Sozialversicherungsrecht.
8.3 Die Bewerbung für das Praktische Jahr
Die Anforderungen an eine Bewerbung sind recht unterschiedlich: für die öffentliche Apotheke ist es
manchmal vollkommen ausreichend, wenn man sich dort ein halbes Jahr vor Beginn persönlich
vorstellt und ein kurzes Gespräch mit dem Apothekenleiter führt. In größeren Apotheken besonders an
Universitätsstandorten und in der pharmazeutischen Industrie wird in der Regel eine schriftliche
Bewerbung erwartet. Da solche Plätze erfahrungsgemäß länger im Voraus vergeben werden und
recht begehrt sind, sollte man sich dort ein gutes Jahr oder länger vor Beginn des Praktikums
bewerben.
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Oft ist es hilfreich, bei der Apotheke oder Firma vorher anzurufen oder deren Homepage zu
nutzen und sich zu informieren, so dass die Bewerbung den Anforderungen des potentiellen
Arbeitgebers gerecht wird.
Beim Verfassen einer Bewerbung ist auch vielfältige Fachliteratur, die in den meisten Buchläden zu
beziehen ist, sehr hilfreich.
8.3.1.Die richtige Apotheke
Jeder Pharmazeut im Praktikum absolviert mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke, daher
ist es sinnvoll einige Sorgfalt bei der Auswahl einer optimalen Ausbildungsapotheke walten zu lassen.
Im Folgenden sind einige Punkte aufgeführt, die bei der Suche zu berücksichtigen sind bzw. je nach
persönlicher Gewichtung zu klären sind.

Welchen Eindruck macht die Apotheke (Einrichtung und Ausstattung)?

Wie groß ist die Apotheke, wie viele Mitarbeiter hat sie (und wie sind die einzelnen Berufe
repräsentiert)?

Gibt es eine elektronische Kasse, wie wird die Warenwirtschaft verwaltet?

Wie ist die Apotheke mit Literatur ausgestattet, gibt es einen Internetzugang?

Hat die Apotheke besondere Beratungsschwerpunkte (Diabetes, Homöopathie etc.)?

Legt der Chef Wert auf Fortbildungen (auch seiner Mitarbeiter)?

Wie gestaltet sich das Verhältnis von Chef und Mitarbeiter?

Ist der Chef Fachapotheker (z.B. für Offizinpharmazie, pharmazeutische
Analytik, Krankenhauspharmazie etc.)?

Hatte die Apotheke bereits früher Pharmazeuten im Praktikum? (Wenn ja, ist es vielleicht
auch interessant, mit diesen Kontakt aufzunehmen.)

Wie groß und wie gut ausgestattet sind Rezeptur und Labor? Wie oft wird es
genutzt?

Gibt es einen angemessenen Pausenraum?

Gibt es ein Gesamtkonzept für die Apotheke (z.B. naturmedizinisch orientiert), mit dem man
arbeiten kann?

Wechseln die Mitarbeiter häufig?

Wie viele Mitarbeiter arbeiten nur halbtags oder nur gelegentlich in der Apotheke?

Lebt die Apotheke von Laufkundschaft oder von den umliegenden Ärzten?

Welche Ärzte sind in der Nähe niedergelassen?

Ist ein Hautarzt in der Nähe (wichtig zur Einschätzung der Rezepturhäufigkeit)?

Werden Zytostatika hergestellt?

Beliefert die Apotheke ein Krankenhaus, ein Altersheim oder ein Pflegeheim?

Welche Öffnungszeiten hat die Apotheke, gibt es eine feste Mittagspause, in der die Apotheke
geschlossen ist?

Wie gut/schlecht ist die Apotheke vom Wohnort zu erreichen?

Welche Großhändler beliefern die Apotheke?

Wie groß ist das Zusatzangebot, wie groß ist das Kosmetiksortiment?
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)

Welche Dienstleistungen werden angeboten?

Welche Vorstellungen bestehen seitens des Chefs bezüglich der Ausbildung?

Wie sieht es aus mit Ausbildungsvergütung, Arbeitszeiten und Urlaub?
Einige dieser Aspekte können schon im Vorfeld beurteilt werden, anderes wird man erst beim
Vorstellungsgespräch erfragen.
Ist dann die eine oder andere Apotheke in die engere Wahl genommen, macht es Sinn einen
Probetag zu vereinbaren.
So kann man die Abläufe während eines Arbeitstages beobachten und hat dabei genügend Zeit, mit
den Mitarbeitern zu sprechen und dabei nicht nur in Erfahrung zu bringen, ob man sich eine gute
Zusammenarbeit vorstellen kann, sondern lernt auch verschiedene apothekenspezifische Aspekte
kennen.
8.3.2. Arbeitsvertrag und Vergütung
Hat man eine Praktikantenstelle gefunden, ist es Zeit einen Arbeitsvertrag zu erstellen. Eine Hilfe ist
hierbei der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter. Es ist unbedingt zu empfehlen, mit
seinem Arbeitsvertrag eng am Vorbild des Tarifvertrages zu bleiben um arbeitsrechtlich abgesichert zu
sein.
Wichtige Punkte, die auf jeden Fall im Ausbildungsvertrag formuliert sein sollten, sind:

Ziel der Anstellung (Ausbildung zum Apotheker im Rahmen der
Approbationsordnung)

Arbeits- und Urlaubszeiten

Namen und Adressen der Vertragspartner

zeitlicher Umfang der Anstellung (z. B. vom 1. Januar bis zum 30. Juni)
Der BPhD e.V. hat einen Mustervertrag als Formular erstellt, der auf der Homepage des
Verbandes abgerufen und ausgedruckt werden kann.
Drei Dinge gilt es besonders zu beachten:
1. Häufig wird man als Praktikant „nach Tarif" angestellt und bezahlt. Dabei handelt es sich um den
von der ADEXA ausgehandelten Tarifvertrag. Entgegen der häufig vertretenen Meinung ist man als
Praktikant keineswegs an diesen Tarif gebunden. Wenn man Mitglied in der ADEXA ist, hat man
lediglich das Anrecht darauf (mindestens) nach Tarif bezahlt zu werden.
Der Tarifvertrag beinhaltet derzeit folgende Regelung für Pharmazeuten im Praktikum:

Arbeitszeit: 40 h / Woche

Vergütung: in den ersten sechs Monaten 750,00 €, danach 880,00 €

Urlaub: 33 Tage/Jahr bei einer 6-Tage-Woche
Selbstverständlich kann man seine Vorstellungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung individuell mit
seinem Arbeitgeber verhandeln, es ist aber anzuraten, innerhalb eines angemessenen Rahmens zu
bleiben und sich dabei am Tarifvertrag zu orientieren.
Nach einer gewissen Einarbeitungszeit ist ein Pharmazeut
im Praktikum als vollwertige
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
pharmazeutische Arbeitskraft einsetzbar. Die Ausbildungsvergütung ist lohnsteuerpflichtig und es
müssen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen
werden, dass man sich noch in der Ausbildung befindet und eine gute Ausbildung ebenfalls eine
„Vergütung" darstellen kann.
In der pharmazeutischen Industrie gilt dieser Tarifvertrag nicht (dort ist der Tarifpartner die IG Chemie,
die aber keine besondere Regelung für Pharmazeuten im Praktikum hat), er wird aber nicht selten als
Anhaltspunkt benutzt. Häufig ist die Vergütung in der Industrie auch höher.
Als Pharmazeut im Praktikum ist man verpflichtet, „ganztägig" zu arbeiten, was nicht unbedingt
bedeutet, dass man 40 h in der Woche arbeitet. Wichtig ist lediglich, dass die ausgestellte
Bescheinigung eine ganztägige Arbeit (und zwar für insgesamt volle 6 Monate, das heißt z. B. vom 15.
Juni bis zum 14. Dezember) belegt. Letztlich ist in dieser Frage aber nur das Landesprüfungsamt zu
einer gültigen Entscheidung befugt.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die Datierung der Praktikumsbescheinigung zu legen. Die
Unterschrift darf frühestens am letzten Arbeitstag oder später geleistet werden, da das Prüfungsamt
darauf besonderen Wert legt. Ein Muster für diese Bescheinigung befindet sich als Anlage in der
Approbationsordnung.
Als Pharmazeut im Praktikum darf man nur unter Aufsicht eines approbierten Apothekers arbeiten und
die Abgabe prüfen lassen. Das bedeutet, dass immer ein approbierter Apotheker anwesend sein
muss.
Diese Regelung schließt natürlich auch den eigenverantwortlichen Apothekennotdienst durch einen
Praktikanten aus.
8.3.3 Versicherung im Praktischen Jahr
Als Pharmazeut im Praktikum gilt man als Arbeitnehmer und daher sind automatisch Beiträge in die
gesetzliche
Krankenversicherung,
die
Rentenversicherung
und
Arbeitslosenversicherung
zu
entrichten, die allerdings zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen werden. Für die Meldung zur
Krankenversicherung ist der Arbeitgeber zuständig.
Man kann in der Regel seine Krankenversicherung frei wählen und sollte sich daher vorher überlegen,
ob
man
bei
seiner
Versicherung
bleibt
oder
zu
wechseln
beabsichtigt.
Eine
private
Krankenversicherung ist jedoch in keinem Fall möglich, auch wenn zuvor eine bestand.
Ebenso ist der Arbeitgeber für die Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung zuständig. Ob die
Anmeldung
geschehen
ist,
lässt
sich
einfach
durch
einen
Blick
auf
die
Ausbildungsvergütungsabrechnung feststellen.
Mit der Rentenversicherung verhält es sich vielschichtiger. Zunächst einmal ist man als Arbeitnehmer
Pflichtmitglied bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund), für die Anmeldung ist abermals der
Arbeitgeber zuständig, die Beiträge werden gleich von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Die
gezahlten Beiträge gelten später für die Rente nur, wenn man insgesamt länger als 5 Jahre in die
DRV eingezahlt hat, war man kürzer als 5 Jahre in der DRV versichert, gehen die gezahlten Beiträge
verloren. Dann gibt es noch die standeseigene Altersversorgung, die so genannten Versorgungswerke
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
(Apothekerversorgung).
Hier ist die Regelung von Apothekerkammer zu Apothekerkammer unterschiedlich. Ob man als
Pharmazeut im Praktikum Pflichtmitglied ist oder in die Rentenversicherung über die DRV einzahlt,
kann man direkt beim Versorgungswerk der entsprechenden Apothekerkammer erfragen. Eine
Übersicht befindet sich im vorangegangenen allgemeinen Teil des Studienführers.
8.4 Berufsbegleitende Unterrichtsveranstaltungen
Begleitend zum Praktischen Jahr finden mindestens 120 Stunden theoretischer Unterricht statt. Diese
werden inzwischen in allen Bundesländern von den Apothekerkammern im
Auftrag der
Landesprüfungsämter durchgeführt.
Die Themen sind im Prinzip identisch mit den in Anlage 8 der Approbationsordnung aufgeführten
Themen, die Inhalt der praktischen Ausbildung sein sollen. Die Apothekerkammern können aber
unterschiedliche
Gewichtungen
vornehmen.
Themenkomplexe
sind
Betriebswirtschaft,
Apothekenrecht und pharmazeutische Praxis.
Vielfach findet der begleitende Unterricht in zwei Blöcken à 2 Wochen statt, einer pro Halbjahr. Es
besteht Anwesenheitspflicht beim Praxisbegleitenden Unterricht, man bekommt anschließend eine
Bescheinigung über die Teilnahme, die bei der Meldung zum 3. Staatsexamen vorgelegt werden
muss.
Normalerweise bekommt man von der Apothekerkammer rechtzeitig eine Einladung für die
begleitenden Unterrichtsveranstaltungen zugesandt (vorausgesetzt, man ist der Kammer als
Praktikant gemeldet, dafür ist der Arbeitgeber zuständig), es schadet aber nicht, sich auch in der
Deutschen
Apothekerzeitung,
in
der
Pharmazeutischen
Zeitung,
auf
der
Homepage
der
Apothekerkammer oder bei seinen Kommilitonen über die Termine zu informieren, um sich
gegebenenfalls bei der Apothekerkammer zu melden. Die Termine können auch direkt bei der
Apothekerkammer erfragt werden.
8.5 Das Praktische Jahr im Ausland
Seitens der Approbationsordnung spricht nichts dagegen, ein halbes Jahr im Ausland zu verbringen.
Für die Anerkennung ist allerdings immer das Prüfungsamt zuständig. Innerhalb der EU ist das
inzwischen meist kein Problem mehr, etwas komplizierter kann es werden, wenn man das
nichteuropäische Ausland favorisiert.
Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich zu Beginn der Planung bei seinem Prüfungsamt nach den
Voraussetzungen zu erkundigen.
Üblicherweise verlangt das Landesprüfungsamt eine originale vom betreuenden Apotheker/ Professor
unterzeichnete „vorläufige Tätigkeitsbeschreibung“, um euch bereits vor Beginn des Praktischen
Jahres die Anerkennung zu bestätigen.
Im Allgemeinen schreibt die Approbationsordnung vor, dass der jeweilige im Ausland – unabhängig ob
innerhalb oder außerhalb der EU abgeleistete praktische Ausbildungsabschnitt „unter Leitung eines
wissenschaftlich ausgebildeten, hauptberuflich tätigen Apothekers“ in der Industrie, Krankenhausoder öffentlichen Apotheke abgeleistet werden muss. An pharmazeutischen Instituten oder anderen
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
geeigneten Einrichtungen einer Universität sollte dies unter Leitung eines Professors, Hochschul- oder
Privatdozenten erfolgen. Dies sind erste Anzeichen für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit
durch das zuständige Landesprüfungsamt (LPA), aber können nicht als vorab verbindlich angesehen
werden. Sie dienen nur als Anhaltspunkt und ersparen nicht die Einzelfallentscheidung der Behörde!
Die Planung eines Auslandaufenthaltes sollte mindestens ein Jahr vor Beginn des Praktikums
begonnen werden, weil die administrative Organisation viel Zeit in Anspruch nehmen kann, denn auch
Absagen sollten eingerechnet werden.
Für EU-Länder benötigt man in der Regel keine Arbeitserlaubnis und aufgrund des Abkommens zur
Reisefreiheit auch keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Teilweise kann es aber bei einzelnen Ländern
innerhalb der EU zu Sonderregelungen kommen, weshalb man sich auf der Homepage der jeweiligen
Landesvertretung informieren sollte. Dort können auch alle weiteren Dinge erfragt werden.
Man
sollte
sich
auch
bei
seiner
Auslandskrankenversicherungsschutz
Krankenversicherung
steht:
für
die
erkundigen,
wie
bekommt
man
EU
es
um
meist
einen
einen
„Auslandskrankenschein", außerhalb Europas kann eine Zusatzversicherung nötig werden.
Im nichteuropäischen Ausland benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis (Visum) und Arbeitserlaubnis.
Des Weiteren sollte man sich über spezielle Einreisebestimmungen (z.B. Impfungen) informieren.
Unabhängig von dem Land, in dem man arbeiten will, ist man verpflichtet, sich bei der zuständigen
Meldebehörde zu melden. Dabei soll man in der Regel auch nachweisen, dass der Lebensunterhalt
selbstständig
bestritten
Ausbildungsvergütung
werden
kann.
festgeschrieben
Das
ist,
kann
oder
z.B.
der
der
Arbeitsvertrag
Nachweis
elterlicher
sein,
oder
in
dem
sonstiger
Unterstützung.
Außerdem ist es sinnvoll, über eine Haftpflichtversicherung nachzudenken. Zugegebenermaßen ist es
nicht ganz einfach, im Ausland eine Stelle zu finden.
Wenn man in eine öffentliche Apotheke gehen möchte, so sollte man zuerst überlegen, ob die
Sprachkenntnisse dafür ausreichend sind. Dann ist es vermutlich am einfachsten, wenn man in der
Region, die bevorzugt wird, Urlaub macht und sich in einigen Apotheken direkt persönlich vorstellt.
Stellen in der pharmazeutischen Industrie können teilweise über größere deutsche Unternehmen mit
Dependancen im Ausland vermittelt werden (Glaxo Smithkline, Bayer, Schwarz Pharma Gruppe...).
Möchte man an die Universität, so ist es am einfachsten, wenn der Kontakt über einen Professor
hergestellt wird.
Bei der Bewerbung sollte man darauf achten, kurz das Praktische Jahr zu erklären und dass uns die
Möglichkeit gegeben wird die Hälfte davon im Ausland abzuleisten, da diese Option eine Seltenheit
darstellt und so nicht in vielen Ländern vorhanden ist. Ein kurzer Hinweis, dass man bereits fertig mit
der universitären Ausbildung ist und dass es nun um die Vorbereitung auf den späteren Beruf geht ist
auch hilfreich, damit der Empfänger die Bewerbung und Qualifikation besser einordnen kann.
Das praktische Jahr kann in der Bewerbung auf Englisch mit dem in Großbritannien üblichen Begriff
"pre-registration year“ bezeichnet werden.
Im Ausland ist es oft nicht unbedingt üblich, ein solches Praktikum zu vergüten, daher sollte man sich
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
danach im Besonderen erkundigen. Aber allein am finanziellen Aspekt sollte es schlussendlich
nicht scheitern, da trotz der Sonderstellung des Pharmaziestudiums und des PJs auch vereinzelt
staatliche, private oder stipendienartige Förderungsmöglichkeiten bestehen.
In Fragen der Wohnungssuche kann häufig auch der zukünftige Arbeitgeber helfen und gerade
größere Firmen haben oft Adressen für neue Mitarbeiter, die noch keinerlei Kontakte aufbauen
konnten. Man kann auch versuchen, über Lokalzeitungen eine Wohnung oder ein Zimmer zu finden,
heutzutage sind viele Zeitungen auch im Internet zu finden und oft interessant verlinkt.
Nicht zuletzt besteht natürlich die Möglichkeit, andere Studenten vor Ort zu kontaktieren und dort Hilfe
bei der Organisation zu finden.
Bei alledem darf man nicht vergessen, dass man zum Praxisbegleitenden Unterricht möglicherweise
aus dem Ausland anreisen muss. Man sollte also den Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren und
zusätzliche Reisekosten einplanen.
In einigen Bundesländern ist es möglich den Praxisbegleitenden Unterricht in 4 Wochen am Stück zu
absolvieren, was aber im Einzelnen über die betreffende Apothekerkammer erfragt werden muss.
Ebenso kann es nach Absprache auch möglich sein, den Unterricht in einem anderen Bundesland als
dem in dem man studiert hat zu absolvieren.
8.6 Praktikumsplätze in der deutschen Industrie
Viele pharmazeutische Unternehmen bieten Pharmazeuten im Praktikum die Möglichkeit, 6 Monate
ihres
Praktischen
Jahres
abzuleisten.
Im
Einzelnen
wird,
da
keine
Bindung
an
den
Bundesrahmentarifvertrag besteht, eine höhere Vergütung angeboten. Hegt man den Wunsch einen
Teil seines Praktischen Jahres in der Industrie zu verbringen, empfiehlt es sich eine grobe
Abschätzung vorzunehmen:
1. In welchem Sektor ist das Unternehmen tätig?
2. Welche Arbeitsgebiete kann ein Praktikant kennen lernen?
3. Welche Vergütung bekommt ein Praktikant?
4. Kann ein Praktikant Hilfe bei der Wohnungssuche erhalten? Wenn ja, welche?
5. Gibt es im Ausland Dependancen, in denen ein Pharmazeut im Praktikum ein halbes Jahr
absolvieren kann?
6. Genaue Adresse und Ansprechpartner
Sind diese Punkte vorab geklärt, kann begonnen werden mit einzelnen Firmen Kontakt aufzunehmen.
Auch lokale Fachschaften erhalten häufig Angebote für Pharmazeuten im Praktikum um diese für
Interessenten zugänglich zu machen. Dort einmal nachzufragen, lohnt sich in jedem Fall.
8.7 Feedback zum Praktischen Jahr in der Apotheke
Da es für das Praktische Jahr bisher leider keine allgemein gültigen Qualitätsstandards gibt, sind alle
Pharmazeuten
im
Praktikum
auf
Informationen
ihrer
Vorgänger
angewiesen.
Um
gute
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Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V.
3. Auflage (2014)
Der
Ausbildungsapotheken weiterempfehlen zu können, hat der BPhD e.V. daher begonnen, eine
über die Homepage zugängliche Datenbank zu unterhalten, in der Informationen ehemaliger
Pharmazeuten im Praktikum zu ihrer Ausbildungsapotheke gesammelt werden können.
Natürlich kann eine solche Datensammlung weder alle Ausbildungsapotheken enthalten noch ein
objektives Bild liefern. Dennoch sind wir der Meinung, dass gerade besonders gute Kritiken für
potentielle Nachfolger interessant sind.
Auf der anderen Seite sollen Apotheken, die (vielleicht sogar regelmäßig) besonders gut
abschneiden, ausgezeichnet werden.
Jeder Pharmazeut im Praktikum ist eingeladen, nach Abschluss seines Praktischen Jahres den auf
unserer Homepage erhältlichen Evaluierungsbogen auszufüllen. Sollte die Ausbildung in der Apotheke
positiv beurteilt sein, wird die Apotheke als „empfehlenswerte Ausbildungsapotheke" geführt. Unter
allen empfehlenswerten Ausbildungsapotheken eines Jahres zeichnet der BPhD e.V. jährlich jeweils
drei Krankenhausapotheken und Offizinapotheken als „Beste Ausbildungsapotheken“ aus.
8.7.1 Auswertung der Aktion „Bewertung der Ausbildungsapotheke"
Mit dem Fragebogen „Bewertung der Ausbildungsapotheke" möchte der BPhD e.V. die Zufriedenheit
der Pharmazeuten im Praktikum bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen Jahr erfragen.
Eine Liste der positiv bewerteten Ausbildungsapotheken wird in einer Datenbank auf der Homepage
des BPhD e.V. zugänglich gemacht. Diese soll u. a. eine Hilfe für zukünftige Praktikanten sein, eine
gute Ausbildungsapotheke zu finden. Wird die Apotheke von dem Ausfüllenden als „unbedingt
empfehlenswert“, oder als „bedingtempfehlenswert“ bewertet, dann wird die Apotheke in die Liste der
Datenbank aufgenommen. Erfüllt eine Apotheke diese Bedingungen nicht, wird zu dieser nichts weiter
veröffentlicht. Auch werden die Apotheken nicht auf ihre Ausbildung hin angesprochen, was auf den
Praktikanten zurückfallen könnte.
Die Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, die Auszeichnung der besten
Ausbildungsapotheken wird jährlich, zu Beginn des Jahres vergeben.
9. Das Dritte Examen
Kann man langsam das Ende des Praktischen Jahres absehen, meldet man sich zum Dritten
Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung. Dazu muss neben den Zeugnissen des ersten und zweiten
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3. Auflage (2014)
Examens auch die Bescheinigung über die Absolvierung eines ganzen Jahres an praktischer
pharmazeutischer Ausbildung, sowie die Bescheinigung über die Teilnahme am Praxisbegleitenden
Unterricht beim Landesprüfungsamt eingereicht werden. In der Regel legt man das dritte
Staatsexamen bei dem Prüfungsamt ab, wo man auch das zweite Examen abgelegt hat.
Ein Wechsel des Landesprüfungsamtes zwischen zweitem und drittem Examen ist theoretisch
möglich, aber nicht gern gesehen. Möchte man wechseln, so empfiehlt es sich beim Prüfungsamt der
Wahl anzufragen, ob dieses bereit ist, die Prüfung durchzuführen, was dann unverzüglich dem
bisherigen Landesprüfungsamt mitgeteilt werden sollte.
Man ist in jedem Fall angehalten, sein Drittes Staatsexamen dort abzulegen, wo man am
Praxisbegleitenden Unterricht teilgenommen hat.
Ob es daher wirklich sinnvoll ist, zu wechseln, sollte gut überlegt sein. Ist das 3. Staatsexamen
bestanden, kann die Approbation beim Landesprüfungsamt beantragt werden.
10. Promovieren – Lohnt sich das?
Spätestens zum Ende des Studiums stellt sich bei allen Studierenden die Frage: „Wie soll es
weitergehen?“ Neben den bereits erwähnten vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten habt ihr auch die Wahl
zur Promotion an einer Universität. Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist natürlich der bei vielen
ersehnte Doktortitel vor dem Namen. Dieser ist in der öffentlichen Apotheke meist ohne weitere
Vorteile wie ein höheres Gehalt oder bessere Arbeitsbedingungen nahezu bedeutungslos, allerdings
gilt ein Doktortitel als „Grundvoraussetzung“ für eine spätere Tätigkeit in der Industrie, Forschung oder
an den Hochschulen.
Daher solltet ihr euch gut überlegen, ob sich die Zeit nicht vielleicht doch für euch lohnt.
Promovieren könnt ihr prinzipiell in allen Bereichen der Pharmazie, aber auch darüber hinaus im
Public Health- oder anderen Bereichen. Informiert euch hier einfach an euren Universitäten, oder
zukünftig auch auf der Homepage des BPhD e.V. Mögliche Promotionsorte sind neben den
Universitäten, Kliniken, Krankenhausapotheken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die
Institute Frauenhofer, Helmholtz oder Max-Planck, den Zulassungsbehörden (BfArM und PEI) oder
diversen Pharmafirmen.
Eine große Frage bezieht sich oft auf die Dauer einer Promotion. Im naturwissenschaftlichen Bereich
sind Promotionszeiten von unter 3 bis 5 Jahre möglich. Die durchschnittliche Promotionsdauer liegt
bei ca. 3,5 Jahre. Letztendlich liegt es an euch und euren weiteren Verpflichtungen (z.B.: Lehrtätigkeit
an Universitäten) wie zügig ihr mit eurer Arbeit fertig werdet.
Je nachdem was für eine Stelle ihr bekommt verdient ihr zwischen 1150€ (50%Stelle), 1400€
(66%Stelle) und 2000€ (100% Stelle), alle Preise netto, ebenso sind Stipendien möglich wie zum
Beispiel das DFG-Graduiertenkolleg, hier bekommt ihr rund 1300-1600€, müsst aber davon noch ca.
15% für Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Ihr seht also, es gibt eine Vielzahl von Fragen. Wir können euch nur wärmstens empfehlen auf eure
Professoren zuzugehen und ggf. Praktika, Wahlpflicht- oder Diplomarbeiten in den jeweiligen
Arbeitsgruppen anzufertigen um einen Einblick in die wissenschaftliche Tätigkeit zu bekommen.
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Der
11. Der BPhD e.V., die Fachschaften, europäische und internationale
Studierendenorganisationen
BPhD e.V. allgemein
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD e.V.) stellt die offizielle
Vertretung aller Pharmaziestudierenden in Deutschland dar.
Seit der Gründung im Jahr 1948 ist der BPhD e.V. ständiger Begleiter im Studium, im Praktischen
Jahr und im Berufseinstieg. Der BPhD e.V. ist bemüht, die Ausbildung aller Pharmaziestudierenden in
Deutschland zu verbessern. Der Verband vertritt die Interessen der Pharmaziestudierenden an den
Universitäten und in der Öffentlichkeit. Auch in den allgemeinen Standesvertretungen, wie Kammern,
Verbänden und in internationalen Organisationen ist der BPhD e.V. für seine Mitglieder engagiert.
Dabei beschäftigt sich der BPhD e.V. mit Themen wie der Hochschulzulassung, den Studieninhalten
und dem Praktischen Jahr, den Staatsexamina, sowie mit den ersten Jahren im Berufsleben nach
Erwerb der Approbation.
Mitglied im BPhD e.V. sind alle 22 Fachschaften der pharmazeutischen Institute Deutschlands. Da alle
Pharmaziestudierende Mitglieder in ihrer Fachschaft sind, ist jeder einzelne automatisch Teil des
BPhD e.V. Dabei werden alle Mitglieder durch den Vorstand des BPhD e.V. vertreten.
Der BPhD ist als eingetragener Verein organisiert. So werden, ohne wirtschaftliche Interessen als
sogenannter Idealverein, die Interessen der Pharmaziestudierenden optimal vertreten.
Struktur des BPhD e.V.
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Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. ist in seiner Funktion als
gemeinnütziger
Verein
gut
strukturiert,
um
effektiv
als
Interessenvertretung
für
die
Pharmaziestudierenden zu agieren:
Vorstand Bundesverband Pharmaziestudierender in Deutschland e.V.
Innerer Vorstand
- Präsident - Generalsekretär - Schatzmeister -
Erweiterter Vorstand – Beauftragte
- Praktisches Jahr / Recht - Lehre und Studium - Bildung und Tagung - Internet und Presse - Public Relation - Young Pharmacist - EPSA – Liaison Secretary - IPSF – Contact Person -
Alle Delegierten der Pharmazie in
Deutschland
Alle Pharmaziestudierenden der 22 Pharmaziestandorte in Deutschland,
Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs), Außerordentliche Mitglieder,
Ehrenmitglieder und Fördermitglieder
Fachschaft – Was ist das?
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Der
Eine Fachschaft ist die Gesamtheit aller Studierenden eines Instituts, einer Fakultät oder eines
Fachbereiches einer Hochschule. Es handelt sich um eine Institution der studentischen
Selbstverwaltung und Interessensvertretung.
Die Mitgliedschaft in einer Fachschaft erfolgt automatisch mit der Immatrikulation (Beginn eines
Pharmaziestudiums) und endet erst wieder mit der Exmatrikulation. Somit bist DU Teil der Fachschaft
Pharmazie an deiner Universität.
In Deutschland gibt es 22 Universitäten, an denen man Pharmazie studieren kann – folglich gibt es 22
verschiedene Fachschaften der Pharmazie. Jede dieser Fachschaften ist Mitglied im BPhD e.V. Da
nun jeder Studierende in seiner Fachschaft Mitglied ist, ist er so gesehen auch ein (ordentliches)
Mitglied im BPhD.e.V. – die Basis des BPhD e.V. sind also alle Studierenden der pharmazeutischen
Institute an den, unten aufgeführten, deutschen Hochschulen.
Des Weiteren gehören die Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) zu den ordentlichen Mitgliedern, da
sich diese noch in der Ausbildung zum Apotheker befinden. Alle ordentliche Mitglieder haben
Stimmrecht bei den Delegiertenversammlungen und können sich für eine Wahl eines Amtes im BPhD
e.V. aufstellen lassen.
Diese Delegiertenversammlungen werden auch Bundesverbandstagungen (BVT) genannt und finden
zweimal im Jahr statt.
Fachschaften:
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Universität
Kontakt
[email protected]
www.pharmazie-berlin.de
[email protected]
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
www.pharmazie-bonn.de
Technische Universität
[email protected]
Braunschweig
www.fgapo.tu-bs.de
Heinrich-Heine-Universität
[email protected]
Düsseldorf
www.uni-duesseldorf.de/fspharma/
Friedrich-Alexander-Universität
[email protected]
Erlangen-Nürnberg
www.fachschaft-pharmazie.de/
Johann Wolfgang [email protected]
Universität Frankfurt am Main
www.fachschaft-pharmazie-frankfurt.de/
[email protected]
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
www.fschemie.uni-freiburg.de/pharmi
Ernst-Moritz-Arndt-Universität
[email protected]
Greifswald
www.pharmazie-hgw.de/
Matin-Luther-Universität [email protected]
Wittenberg
www.fsr.pharmazie.uni-halle.de
[email protected]
Universität Hamburg
www.chemie.uni-hamburg.de/pha/fachschaft
Ruprecht-Karls-Universität
[email protected]
Heidelberg
www.pharmaziestudenten-hd.de
[email protected]
Friedrich-Schiller-Universität Jena
www1.uni-jena.de/FSR_Pharmazie/
Christian-Albrechts-Universität zu
[email protected]
Kiel
www.uni-kiel.de/fs-pharmazie/
Freie Universität Berlin
Universität
Universität Leipzig
Johannes-Gutenberg-Universität
Mainz
Philipps-Universität Marburg
Ludwig-Maximilians-Universität
München
Westfälische-Wilhelms-Universität
Münster
Universität Regensburg
Universität des Saarlandes
Eberhard-Karls-Universität
Tübingen
Julius-Maximilians-Universität
Würzburg
Kontakt
[email protected]
www.fsr-biopharm.de
[email protected]
www.pharmazie.uni-mainz.de/Fachschaft/
[email protected]
http://fachschaft-pharmazie-marburg.de
[email protected]
www.fach-pharm.cup.uni-muenchen.de
[email protected]
www.uni-muenster.de/FSPharmazie
[email protected]
www-cgi.uni-regensburg.de/Studentisches/FS_Pharmazie/cms/
[email protected]
www.pharma.uni-saarland.de/fachschaft.php
[email protected]
http://pharmazie-tu.de
[email protected]
www.fachschaft.pharmazie.uni-wuerzburg.de
11.2 IPSF- International Pharmaceutical Students’ Federation
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Der
Mit der Gründung im Jahre 1949 in London ist die International Pharmaceutical Students‘
Federation eine der ältesten, ehrenamtlich international agierenden Studierendenorganisationen der
Welt und zählt zurzeit über 350 000 Mitglieder aus 70 Staaten. Der Vorstand ist ähnlich dem des
BPhD, bestehend aus Präsident, Generalsekretär und Schatzmeister, sowie dem "erweiterten
Vorstand", den Chairpersons. Diese werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung (General
Assembly) für ein bzw. zwei Jahre (Generalsekretär und Schatzmeister) gewählt. Anders als im BPhD
hat die IPSF einen ständigen Sitz mit Büro in Den Haag, Niederlande. Leitgedanke ist die weltweite
Kompetenz und Ausbildung der Pharmaziestudierenden zu fördern, auszubauen, zu verbessern und
unser aller Interessen gegenüber anderen internationalen Organisationen zu wahren und eine Stimme
zu geben. Aber auch politisch und präventiv setzt sich die IPSF durch Gesundheitskampagnen,
Positionspapiere und Teilnahme an politischen Treffen zu Gesundheitsthemen ein und möchte
weltweit ein Zeichen setzten für das Verantwortungsbewusstsein der zukünftigen pharmazeutischen
Generation. Durch die Mitgliedschaft im BPhD e.V. sind alle deutschen Pharmaziestudierende auch
Mitglieder der IPSF und haben Zugang zu allen Programmen und Kongressen. Weitere Informationen
unter ipsf.org oder bphd.de  Ausland
11. EPSA – European Pharmaceutical Students’ Association
Die Anfänge von EPSA finden sich im Jahr 1978 in Frankreich. Im selben Jahr wurde die Organisation
als European Sub-Committee von IPSF gegründet. Vier Jahre später, also 1982 wurde der Name zu
European Pharmaceutical Students‘ Committee geändert und der Verband wurde unabhängig. Seit
1993 besteht EPSA unter seinem aktuellen Namen der European Pharmaceutical Students‘
Association.
Seit 2004 hat EPSA seinen permanenten Sitz in Brüssel, Belgien im PGEU office (Pharmaceutical
Group of the European Union).
Neben Präsident, Generalsekretär, Schatzmeister und Immediate Past President gibt es vier Vice
Presidents, die mit einzelnen Arbeitsbereichen betraut sind. Mit ihnen zusammen arbeiten in den
einzelnen „Boards“ 13 Coordinators zusammen.
In jeder Mitgliedsorganisation gibt es einen so genannten Liaison Secretary, der für die
Kommunikation zwischen EPSA und seinem Verband, sowie die Etablierung der Projekte
verantwortlich ist. In den zweimal im Jahr stattfindenden Generalversammlungen vertreten sie die
Interessen ihrer Verbände gegenüber EPSA. Aktuell sind 38 Verbände Mitglied in EPSA und damit
über 160 000 Studierende ganz Europas zu denen auch ihr gehört!
EPSA hat sich zum Ziel gesetzt die Vernetzung der europäischen Pharmaziestudierenden zu
verbessern, einen ständigen Informationsfluss zwischen den Verbänden zu gewährleisten und eine
gemeinsame Meinung zu Themen zu finden, die uns als Pharmaziestudierende in ganz Europa
betreffen und diese nach außen zu tragen.
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12. Wichtige Standesorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker
ABDA
Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(ursprünglich
Arbeitsgemeinschaft
der
Berufsvertretungen
Deutscher
Apotheker).
Ihre
Mitgliederversammlung besteht aus stimmberechtigten Vertretern sowohl der Apothekerkammern
als auch der Apothekerverbände (s.u.). Da die ABDA die Interessen der Apotheker, insbesondere
gegenüber Politik vertritt und zusätzlich zentralorganisatorische Aufgaben übernimmt befindet sich
ihr Hauptsitz in Berlin.
Einige Unternehmen und Organisationen, die einem bereits im Studium begegnen, sind der ABDA
untergliedert: Hierzu gehören beispielsweise das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker in
Eschborn, der Govi-Verlag, die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker, die
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker und auch das Deutsche Apothekenmuseum in
Heidelberg.
Seit 2012 ist Friedemann Schmidt Präsident der ABDA.
Apothekerkammern
Deutschland hat 16 Bundesländer, aber 17 Apothekerkammern – in jedem Bundesland gibt es eine
Landesapothekerkammer, Nordrhein-Westfalen gliedert sich aus historischen Gründen in zwei
Apothekerkammern auf: die AK Nordrhein sowie die AK Westfalen-Lippe. Die Apothekerkammern sind
insbesondere für die berufspolitische Vertretung, für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des
pharmazeutischen
Personals
und
für
das
Berufsrecht
zuständig.
Sie
übernehmen
viele
unterschiedliche Aufgaben – darunter beispielsweise die Organisation des Apothekennotdienstes und
in den meisten Fällen im Auftrag der Landesgesundheitsbehörden auch die Ausbildung im 3.
Ausbildungsabschnitt.
Auch
die
(Landes-)
Apothekerkammern
besitzen
eine
gemeinsame
Vereinigung: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer,
BAK).
DAV und Apothekerverbände
Die Apothekerin / Der Apotheker ist als qualifizierte/r Arzneimittelfachmann/-fachfrau der erste Partner
des
Patienten
in
der
Arzneimitteltherapie.
Dennoch
gilt
jede
Apotheke
auch
als
Mittelstandsunternehmen und muss somit wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen um einerseits
rentabel zu arbeiten (Wirtschaftlichkeitsgebot)
und damit nicht zuletzt einen Beitrag zur
Aufrechterhaltung des Versorgungsnetzes aus Apotheken zu leisten. Weiter ist das Bestehen einer
Apotheke im Gegensatz zu einem „normalen“ Geschäftsbetrieb eng an die Gesetzgebung geknüpft
und der Spielrahmen hierin ist sehr klein. Zur Wahrung der Interessen der Apothekerinnen und
Apotheker in Bezug auf diese Aspekte gibt es die 17 Landesapothekerverbände (auch hier teilt sich
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Der
NRW in den AV Nordrhein und den AV Westfalen-Lippe auf). Der Dachverband ist der Deutsche
Apothekerverband e.V. (DAV).
Weitere pharmazeutische Organisationen:
DPhG
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. ist die Fachgesellschaft für die Wissenschaft
Pharmazie. In ihr sind viele Professoren und Dozenten vertreten. Sie tritt für die Förderung der
Wissenschaft in der Pharmazie, Vertretung der wissenschaftlichen Pharmazie gegenüber der Politik
und die Aktualität der wissenschaftlichen Inhalte der Pharmazie ein. Sie ist das einzige
pharmazeutische Gremium, das mit Berechtigung zur Stellungname direkt im Gemeinsamen
Bundesausschuss (GBA) vertreten ist. In ihrer wissenschaftlichen Zeitschrift „Pharmacon“ (bis 2012
„Pharmazie in unserer Zeit“) informiert sie regelmäßig umfassend und wissenschaftlich fundiert über
aktuelle Aspekte spezieller Arzneimittelgruppen. Auch als Student kann man hier Mitglied werden und
das Abo beziehen, Informationen findet man unter www.dphg.de. Zudem wird man über regelmäßige
Vortragsangebote an den Universitäten informiert.
Seit 2011 ist Professor Dieter Steinhilber von der Uni Frankfurt Präsident der DPhG.
ADEXA - Apothekengewerkschaft
Die ADEXA Apothekengewerkschaft vertritt insbesondere die tariflichen Interessen des angestellten
Personals in öffentlichen Apotheken. Damit besitzt sie eine Bedeutung für PTA, PKA,
Apothekergehilfen, Apotheker und Apothekerinnen, Pharmazieingenieure – und auch Pharmazeuten
im Praktikum. Sie handelt mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) den
Bundesrahmentarifvertrag
aus,
der
dann
Bindungskraft
hat,
wenn
der
angestellte
Apothekenmitarbeiter Mitglied der ADEXA und der Vorgesetzte Mitglied des ADA ist.
Impressum
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V.
Deutsches Apothekerhaus
Postfach 080463
10004 Berlin
info(at)bphd.de
13. Literatur
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13.1 Quellen
Approbationsordnung für Apotheker in der novellierten Fassung vom 2. August 2013
Gebler, Kindl: Pharmazie für die Praxis (WVG)
Kovar; Hügel, Fischer, Kohm: Der Pharmaziepraktikant (Praxis und Gesetzeskunde) (WVG)
Gebler, BAK: Leitfaden und Hinweise für die Ausbildung der Pharmaziepraktikanten (Govi)
Die Rote Liste (Adressen aller pharmazeutischen Unternehmen und Produktinformationen)
13.2 Adressen und Links
Aktuelle Adressen sind auf den Homepages der einzelnen Institutionen verfügbar:
Landesprüfungsämter(LPA):
Eine Liste der Prüfungsämter ist unter
http://impp.de/IMPP2010/Index.php?gti_open=LinksLPA&gti_ziel=28
zu beziehen.
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Der
Apothekerkammern:
LAK Baden-Württemberg
Villastraße 1
[email protected]
70190 Stuttgart
www.lak-bw.de
(Postfach 102939; 70025 Stuttgart)
Bayerische LAK
Maria-Theresia-Str. 28
[email protected]
81675 München
www.blak.de
AK Berlin
Littenstraße 10
[email protected]
10179 Berlin
www.blak.de
LAK Brandenburg
Am Buchhorst 18
[email protected]
14478 Potsdam
www.lakbb.de
AK Bremen
Eduard-Grunow-Straße 11
[email protected]
28203 Bremen
www.apothekerkammer-bremen.de
AK Hamburg
Rabenstr. 11 a
[email protected]
20148 Hamburg
www.apothekerkammer-hamburg.de
LAK Hessen
Kuhwaldstraße 46
[email protected]
60446 Frankfurt/M.
www.apothekerkammer.de
(Postfach 900643; 60446 Frankfurt/M.)
AK Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 304
[email protected]
19055 Schwerin
www.akmv.de
AK Niedersachsen
An der Markuskirche 4
[email protected]
30163 Hannover
www.apothekerkammer-nds.de
AK Nordrhein
Poststr. 4
[email protected]
40213 Düsseldorf
www.aknr.de
LAK Rheinland-Pfalz
Am Gautor 15
[email protected]
55131 Mainz
www.lak-rlp.de
AK des Saarlandes
Zähringerstr. 5
[email protected]
66119 Saarbrücken
www.apothekerkammer-saar.de
Sächsische LAK
Pillnitzer Landstraße 10
[email protected]
01326 Dresden
www.slak.de
AK Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
[email protected]
39120 Magdeburg
www.ak-sa.de
AK Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
[email protected]
24105 Kiel
www.apothekerkammer-sh.de
LAK Thüringen
Thälmannstr. 6
[email protected]
99085 Erfurt
ww.lakt.de
AK Westfalen-Lppe
Bismarckallee 25
[email protected]
48151 Münster
www.akwl.de
10.2 Adressen und Links
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www.bphd.de: Homepage des BPhD e.V. mit Fachschaftsadressen, Approbationsordnung,
Musterarbeitsvertrag, PJ-Börse und vielen pharmazeutischen Links

[email protected]: allgemeine Informationen

[email protected]: Präsident des BPhD

[email protected]: Generalsekretärin des BPhD

[email protected]: Schatzmeisterin des BPhD

[email protected]: Beauftragte für das Praktische Jahr

[email protected]: das Auslandsreferat allgemein

[email protected]: Kontakt zum europäischen Studentenverband

[email protected]: Kontakt zum internationalen Studentenverband

[email protected]: Beauftragter für Rechtsfragen

[email protected]: Beauftragter Lehre und Studium

[email protected]: PR Beauftragter
www.abda.de: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
www.adexa-online.de: Die Apothekengewerkschaft
www.adka.de: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V.
www.daad.de: Deutscher Akademischer Austausch Dienst
www.BfArM.de: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
www.bpi.de: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
www.dphg.de: Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V.
www.hochschulstart.de: Stiftung für Hochschulzulassung
www.impp.de: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
www.auswaertiges-amt.de: alle Botschaftsadressen
www.deutsche-apotheker-zeitung.de: Das Internetportal der Deutschen Apotheker Zeitung
www.pharmazeutische-zeitung.de: Die Pharmazeutische Zeitung online
www.pharma4u.de: Die Plattform für Pharmazeuten
www.ravati.de: Seminare und Repetitorien für Pharmazeuten
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