Studienratgeber Pharmazie
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Studienratgeber Pharmazie
STUDIENRATGEBER des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden Deutschlands e.V. Den Weg durch das Studium, den Weg zur Approbation mit dem BPhD e.V. leichter bewältigen 1. Einleitung 3 1.1 Vorwort zur 3. Auflage 3 1.1 Vorwort zur 2. Auflage 3 1.2 Vorwort zur 1. Auflage 3 2. Berufsaussichten – Pharmazie: Berufung, nicht nur Beruf 5 3. Ein Beruf – viele Perspektiven 7 4. Das Pharmaziestudium – was erwartet Dich in den nächsten 10 Semestern?! 10 4.1 Informationen zu allgemeinen Studieninhalten 10 4.2 Der Erste Abschnitt 11 4.3 Der Zweite Abschnitt 13 4.4 Der Dritte Abschnitt 15 4.5 Antrag auf Approbation und Aufbaustudium 15 4.6 Spezialisierung nach dem Studium 16 4.7 Hilfreiche Vorkenntnisse für das Studium 17 5. Die Bewerbung – Einstieg ins Studium 18 6. Famulatur – schon während des Studiums in die Praxis vorwagen 20 6.1 Inhalt der Famulatur 20 6.2 Famulatur im Ausland 22 7. SEP - Student exchange program 22 8. Das Pharmaziepraktikum – jetzt wird´s praktisch 22 8.1 Rechtliche Grundlagen 26 8.2 Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden 28 8.3 Die Bewerbung für das Praktische Jahr 30 8.3.1 Die richtige Apotheke 31 8.3.2 Arbeitsvertrag und Vergütung 32 8.3.3 Versicherung im Praktischen Jahr 33 8.4 Begleitende Unterrichtsveranstaltungen 34 8.5 Das Praktische Jahr im Ausland 34 8.6 Praktikumsplätze in der deutschen Industrie 36 8.7 Feedback zum Praktischen Jahr in der Apotheke 36 8.7.1 Auswertung der Aktion „Bewertung der Ausbildungsapotheke" 37 9. Das Dritte Examen 37 10. Promovieren- Lohnt sich das? 37 11. Der BPhD e.V. und die Fachschaften 37 12. Wichtige Standesorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker 37 13. Literatur 45 13.1 Quellen 46 13.2 Adressen und Links 46 Seite 2 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der 1. Einleitung 1.1 Vorwort zur 3. Auflage Liebe Studierende, die vor Euch liegende Ausgabe unseres Studienratgebers existiert nun bereits in der dritten Auflage. Nach wie vor bieten wir Euch mit diesem Dokument einen sehr guten Einblick ins Pharmaziestudium, angefangen von der Bewerbung, über das Studium, die Famulatur, das Praktische Jahr (PJ) bis hin zur Promotion. Erstmalig erklären wir die Arbeit der Fachschaften sowie des BPhD e.V. und geben euch einige Hilfestellungen im Irrwald der Berufspolitischen Vertretungen an die Hand. Wir haben alle Informationen überprüft und aktualisiert, damit Ihr stets auf gültige Aussagen zurückgreifen könnt. Wir wünschen Euch für Euer Studium maximale Erfolge und stets das nötige Fünkchen Glück. Denkt immer daran, man muss nicht alles wissen, nur wissen wo es steht. Seid schlau, schlagt nach, schaut rein, lasst euch helfen. Sven Lobeda Halle/Saale März 2014 1.2 Vorwort zur 2. Auflage Dies ist nun also die überarbeitete Version des Studienführers des BPhD e.V. Wir hoffen allen Interessierten einen guten und realistischen Überblick über das Studium der Pharmazie und allem was dazu gehört zu verschaffen. Weiterhin steht der Vorstand des BPhD e.V. bei Fragen jeglicher Art gerne unter [email protected] zur Verfügung. Über Kritik, Anregungen und/oder Verbesserungsvorschläge freuen wir uns jederzeit. Nun wünsche ich euch im Namen des Vorstandes des BPhD e.V. viel Spaß beim Schmökern! Maria-Christina Scherzberg 1.3 Vorwort zur 1. Auflage Es ist vollbracht! Die erste Fassung des Studienratgebers des BPhD e.V. liegt nun in Form dieses Dokumentes vor Euch. Wie bei den meisten Studiengängen fühlt man sich als Student oder Studieninteressent der Pharmazie chronisch „unterinformiert". Es gibt häufig drängende Fragen, auf die man eine Antwort sucht, und in manchen Fällen ist diese leider schwer zu finden. Eine sehr gute Möglichkeit ist immer der direkte Kontakt zu Kommilitonen aus höheren Semestern, wie zum Beispiel den Fachschaftsvertretern. Dieser direkte Kontakt ist - besonders vor Beginn des Studiums - aber nicht immer gegeben oder es handelt sich um Probleme, mit denen bisher keine Erfahrungen gesammelt werden konnten. Ein Beispiel hierfür sind die komplexen Umstände im Praktischen Jahr. Muss ich mich selbst versichern? Wie läuft das mit dem Arbeitslosengeld in der Übergangsphase zwischen Ende des Praktischen Jahres und Erhalt der Approbation? Ein anderes Beispiel wäre: An wen wende Seite 3 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) ich mich wenn ich ein Praktikum im Ausland machen möchte? Auf solche und viele weitere Fragen wollen wir mit unserem Ratgeber eine Antwort bieten. Studienratgeber für das Pharmaziestudium gab es aber auch schon vorher. Es gibt sie sogar im Buchhandel zu kaufen. Warum musste sich denn dann der BPhD e.V. nun auch noch eines solchen Projektes annehmen? Sicher hätten wir diese umfangreiche Arbeit nicht begonnen, wenn wir nicht einige Vorteile gesehen hätten. Zum einen hat es damit zu tun, dass es sich - wie zu Beginn schon erwähnt - um eine „erste Fassung" handelt. Diese Online-Version stellt eine Basis dar, die ständig an Veränderungen und aktuelles Geschehen ohne großen Aufwand angepasst werden kann und somit immer aktuell ist. Bei gedruckten Fassungen stellte dies immer ein Problem dar. Gerade bei Adressen, dem Curriculum, den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Hochschulen oder auch bei den Modalitäten im Praktischen Jahr gibt es eine fließende Entwicklung. Auch haben wir hierdurch die Möglichkeit flexibel neue Themengebiete aufzunehmen. Die Aktualität war hierbei der Hauptgrund, warum wir unseren Ratgeber nicht als Booklet oder gar Buch herausgegeben haben. Ein positiver Effekt nebenbei ist, dass durch den Online-Ratgeber keine Druckkosten entstehen und wir ihn somit als kostenfreien Service anbieten können. Neben der Aktualität lag uns noch eine weitere Komponente am Herzen. Wir wollten einen Ratgeber von Studenten für Studenten schaffen. Spätestens dieser Punkt unterscheidet unseren Ratgeber von den anderen. Der Vorteil ist hierbei einfach, dass wir aus der Praxis berichten können und über Dinge schreiben, welche wir gerade selbst durchlebt haben oder in denen wir sogar noch direkt „drinstecken". Je länger dieser Ratgeber besteht, desto mehr Praxiserfahrungen der jeweils aktuellen Vorstandmitglieder werden ihren Weg in unseren Studienführer finden. Zum Schluss möchten wir aber noch mal betonen, dass es sich bei unserem Ratgeber um ein fließendes Konstrukt handelt. Jeder ist zur Mitarbeit und Kritik, Anregungen oder sonstigen Kommentaren herzlich eingeladen. Durch Eure Kritik können wir dieses Werk immer weiter verfeinern und den Studierenden oder Studieninteressenten eine optimale Informationsquelle bieten. Wir haben bereits viele Antworten auf Anfragen, die an uns in der Vergangenheit gestellt worden sind in diesen Ratgeber mit eingebracht. Nach wie vor gilt aber sicher: Wenn Ihr Fragen zum Pharmaziestudium habt (egal welcher Art), schreibt uns einfach eine Mail an [email protected]. Durch solche Anfragen wissen wir dann auch, an welchen Punkten noch Informationsbedarf besteht, und können darauf eingehen. Beispielsweise durch Erweiterung unseres Ratgebers. Wir hoffen, dass wir Euch mit diesem Ratgeber viele nützliche Informationen bieten und einige drängende Fragen beantworten können. Im Namen des Vorstands und natürlich auch der bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die an diesem Ratgeber beteiligt waren - unser Dank gilt somit auch unseren ehemaligen „Kollegen" Michael Ermisch, Susann Haase und Andreas Henschel —wünsche ich Euch nun viel Vergnügen mit unserem Studienratgeber. Ole Goos Seite 4 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der 2. Berufsaussichten – Pharmazie: Berufung, nicht nur Beruf Genauso vielfältig wie die englischen Berufsbezeichnungen für den Apotheker, registered pharmaceutical chemist, chemist, pharmacist, Apothecary, Druggist sind auch dessen Tätigkeitsbereiche. Im Jahr 2004 hat sich die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) bemüht, die Berufsbilder des Apothekers zusammenzufassen. Erstmals bekannte man sich zu ethischen Grundsätzen im Apothekenberuf. Die ABDA sieht Arbeitsmöglichkeiten in folgenden Bereichen: öffentliche Apotheke Krankenhausapotheke pharmazeutische Industrie Fachorganisationen Prüfinstitutionen Bundeswehr Behörden und Körperschaften Universitäten Lehranstalten und Berufsschulen Wissenschaftlichen Einrichtungen Die Praxis zeigt jedoch, dass der Apotheker als Arzneimittelfachmann in noch viel größerem Umfang gefragt ist. Dazu zählen die Presse als Fachautor, Krankenkassen für die Bewertung von Arzneimitteln sowie Führungspositionen in großen Konzernen. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit werden unter berufe.net folgende Tätigkeitsbereiche festgelegt: In öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel im notwendigen Umfang und in erforderlicher Qualität sowie andere Produkte des Apothekensortiments bereithalten, sachgerecht abgeben, verkaufen Verbraucher auch Ärzte/Ärztinnen,( in Krankenhausapotheken auch Pflegepersonal) über die Zusammensetzung, Wirkungsweise, sachgerechte Anwendung und Aufbewahrung sowie über Risiken von Arzneimitteln informieren Kunden in Gesundheits- und Ernährungsfragen beraten, z.B. hinsichtlich des Gebrauchs von Diätetika Arzneimittel herstellen, i.d.R. in Einzelanfertigung, auch in kleinindustriellem Umfang (Rezeptur, Defektur), einschließlich Qualitätskontrolle klinisch-chemische und toxikologische Analysen und andere Laboruntersuchungen durchführen Sortiment und Bestand pflegen und Betrieb wirtschaftlich führen, z.B. bei Bestellung, Lagerung, Kostenrechnung, Zahlungsverkehr, Buchführung, Inventur in Krankenhausapotheken bei Erfassung und Auswertung von Daten zum Arzneimittelverbrauch sowie bei Planung und Organisation der Arzneimittelversorgung mitarbeiten Seite 5 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) in Krankenhausapotheken bei der Planung der medikamentösen Behandlung von Patienten mitwirken, um einerseits Therapieerfolge zu verbessern und andererseits Medikamentenkosten zu senken In der Pharmazie- und Chemieindustrie in der industriellen Herstellung von Arzneimitteln mitarbeiten, z.B. in Arzneimittelprüfung und Qualitätskontrolle, dabei optimale Wirkstoffabgabe und Stabilität berücksichtigen; Prüfverfahren entwickeln ggf. Validierungsaktivitäten entwickeln und dokumentieren, um sicherzustellen, dass Produktionsanlagen, Geräte, Analysemethoden und alle Herstellungsprozesse jederzeit den geforderten Qualitätsstandards entsprechen in Verfahren der Arzneimittelzulassung, -registrierung mitwirken, die Kommunikation mit Arzneimittelkommissionen und zuständigen Behörden sicherstellen Aufgaben im Bereich der Arzneisicherheit übernehmen in medizinwissenschaftlichen Abteilungen Arzneimittelinformationen sammeln, auswerten und dokumentieren sowie darüber hinaus Fachinformationen für Apotheker/innen und Ärzte/Ärztinnen oder Patientenbroschüren erstellen in Vertrieb und Produktmanagement mitwirken Wissenschaft und Forschung (in der Regel mit Promotion) in Forschung und Entwicklung von Arzneiformen und anderen Pharmaprodukten mitwirken, z.B. beim Ermitteln neuer Arzneistoffe und -darreichungsformen, beim Isolieren und Standardisieren von Naturstoffen bei Planung und Durchführung der klinischen Studien für Arzneimittel mitwirken In Prüfinstitutionen Einzel- und Reihenuntersuchungen durchführen, um pharmazeutische Qualität (Identität und Reinheit der Wirkstoffe, Gehalt, Dosierungsgenauigkeit, Haltbarkeit, mikrobiologischer Status) und Bioverfügbarkeit von Arzneimitteln festzustellen vergleichende In-vitro- und In-vivo-Untersuchungen durchführen, um Qualitätsstandards von Arzneimitteln zu sichern In Verwaltung und Behörden bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mitarbeiten; Einhaltung der rechtlichen Vorschriften überwachen, z.B. im Bereich Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht bei der Bundeswehr als Sanitätsoffizier Versorgung mit z.B. Arzneimitteln, Verbandstoffen und Sanitätsgeräten sicherstellen oder Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung übernehmen Im Umweltschutz chemisch-toxische Analysen entwickeln und durchführen Gutachten schreiben Personalführung Aufgaben der Personalführung sowie der Aus- und Fortbildung von Pharmaziefachkräften wahrnehmen Seite 6 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der 3. Ein Beruf – viele Perspektiven Bevor sich der frisch approbierte Apotheker oder die frisch approbierte Apothekerin in das Berufsleben stürzen können und die eben genannten vielfältigen Tätigkeiten ausführen, gilt es das Studium der Pharmazie zu bewältigen. Die Arbeitsmarktaussichten sind allesamt sehr gut. Bedingt durch den, im Vergleich zur Humanmedizin, geringen Anteil an Studienanfängern und dem enormen Bedarf an Apothekern und Apothekerinnen findet nahezu jeder der aktuell ca. 3500 Studienanfänger seinen Wunschjob. Im Verlauf der letzten Jahre ist ein stetig steigender Aufnahmetrend an den Universitäten zu beobachten. Haben 1993 noch gut 2500 Erstsemester das Studium der Pharmazie begonnen sind es 2012 bereits 3500 Studienanfänger geworden. Die Universitäten stehen hier vor der großen Herausforderungen den massiv gestiegenen Immtarikuliertenzahlen auch qualitativ gleichbleibende hochwertige Studienbedingungen zu bieten. Abbildung 1: Studienanfänger Pharmazie 1993-2012; Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA) Die Anzahl der Studienanfänger korreliert mit den aktuell Studierenden, auch hier ist ein deutlicher Trend nach oben zu beobachten. Aktuell gibt es rund 14.200 Studierende (ABDA Zahlen und Fakten 2012/2013), das sind rund 2000 Studierende mehr als noch vor 5 Jahren. Wohin der Trend geht lässt sich aktuell nicht voraussagen, jedoch sind wir überzeugt, dass gerade im Hinblick auf den drohenden Apothekermangel die Zahl der Studierenden steigt, oder zumindest konstant auf diesem Level bleiben wird. Seite 7 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Abbildung 2: Studierende Pharmazie 1993-2012; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA) Davon ausgehend, dass die Regelstudienzeit 8 Semester (4 Jahre) plus das Praktische Jahr insgesamt 5 Jahre dauert, lässt sich anhand dieser Statistiken auch die ungefähre Erfolgsquote berechnen. Diese liegt aktuell bei rund 75% (Quelle ABDA) und ist Schwankungen in den einzelnen Jahren um bis zu 5% unterworfen. Die Mehrheit der Studienanfänger beendet also auch das Studium der Pharmazie. Jedoch liegt die tatsächliche Studiendauer im Schnitt 9,2 Semester (Quelle ISA). Der BPhD setzt sich daher für eine Verlängerung der Regelstudienzeit auf nationaler Ebene ein. Abbildung 3: Absolvierende Pharmazie 1993-2012; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA) Seite 8 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Laut ABDA gibt es derzeit (2013) ca. 61.100 erwerbstätige Apotheker in Deutschland, trotz einer reduzierten Zahl an Apotheken steigt der Bedarf an Apothekern stetig an. Die Aussicht auf einen sicheren Job für die Studierenden ist daher nahezu garantiert. Rund 81% der approbierte Apotheker arbeitet später in der öffentlichen Apotheke, 8% in der pharmazeutischen Industrie und lediglich 3% in diversen Krankenhausapotheken. Die restlichen 8% verteilen sich auf die sonstigen, bereits genannten Tätigkeitsfelder. Abbildung 4: Erwerbstätige Apotheker 1996-2012; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA) Dem gegenüber steht ein verschwindet geringer Anteil an arbeitslosen Apothekern. Wie in Abb.5 gezeigt sind lediglich rund 646 Apotheker ohne Beschäftigung. Dies entspricht einer ungefähren Arbeitslosenquote von 1,1%. Auch hier zeigt sich die enorme Attraktivität des Berufsbildes Apotheker. Abbildung 5: Arbeitslose Apotheker 1998-2013 ; Quelle: Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt (ISA) Seite 9 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) 4. Das Pharmaziestudium – was erwartet Dich in den nächsten Semestern?! 4.1 Informationen zu allgemeinen Studieninhalten Ein typischer Pharmazeutenwitz geht so: Ein Jurist, ein Mediziner und ein Pharmazeut bekommen jeweils die Aufgabe, das Telefonbuch auswendig zu lernen. "Niemals", sagt der Jurist. "Warum?", fragt der Mediziner, "Wie lange habe ich Zeit?", fragt der Pharmazeut. Es gibt keinen Pharmaziestudierenden, der nicht ständig unter Zeitdruck steht: rund 1200 Vorlesungsstunden, 1820 Stunden Praktika und 300 Stunden Seminare wirst du in den nächsten vier Jahren absolvieren müssen. Der Lernstoff ist nicht zu unterschätzen, aber mit Fleiß durchaus zu schaffen. Die Pharmazie ist – korrekt formuliert – die Wissenschaft von der Entwicklung, Zubereitung, Beschaffenheit und Anwendung von Arzneimitteln. Wer Pharmazie studiert hat, weiß nicht nur, dass eine gängige Aspirin Tablette genau 500 Milligramm Acetylsalicylsäure enthält und was bei der Anwendung zu beachten ist, sondern kann jeden Arzneistoff analysieren und Fertigpräparate kontrollieren. Keine Angst: Die Erfolgsquote liegt bei immerhin 75 Prozent! Die durchschnittliche Studiendauer liegt bei 9,2 Semestern (Quelle: statistisches Bundesamt, Absolventenzahlen 2012). Wie auch bei Medizin- und das Jurastudium ist beim Pharmaziestudium der Studienabschluss das Staatsexamen. Es gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte wobei jeder dieser Abschnitte mit einem Examen abgeschlossen wird. Da das Pharmaziestudium bundesweit geregelt ist, werden an jeder Universität die gleichen Inhalte gelehrt. Die Gewichtung dieser Inhalte wird jedoch den Universitäten überlassen. Den Inhalt der Lehrveranstaltungen regelt die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) in ihrer letzten Änderung vom Dezember 2011. Dem angehenden Studierenden ist es durchaus zu raten, sich diese einmal durchzulesen. Das Studium umfasst das acht Semester dauernde Hochschulstudium mit einem mindestens achtwöchigen Pflichtpraktikum, der Famulatur. Die ersten vier Semester werden mit dem 1. Prüfungsabschnitt abgeschlossen. Der 2. Prüfungsabschnitt umfasst das Hauptstudium, also die Semester fünf bis acht. Den dritten Prüfungsabschnitt bildet eine weitere praktische Ausbildung von 12 Monaten (das Praktisches Jahr oder kurz PJ), von denen mindestens sechs Monate in einer deutschen öffentlichen Apotheke abgeleistet werden müssen. An manchen Universitäten besteht die Möglichkeit, als Teil des PJ den wissenschaftlichen Grad des Diplom-Pharmazeuten im Rahmen einer selbstständigen Forschungsarbeit zu erwerben. Formal ist dies als Aufbaustudium möglich. An welchen Universitäten dies möglich ist, könnt ihr auf der BPhD-Homepage im Bereich Studium nachlesen. Seite 10 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der 4.2 Der Erste Abschnitt Während des Hochschulstudiums soll sich der angehende Apotheker ein breites theoretisches Wissen für die weiteren beruflichen Tätigkeiten aneignen. Die Themen sowie der Umfang der Lehrinhalte sind im Groben in Anlage 1 der AAppO definiert. Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dauert in der Regel vier Semester. Für den ersten Abschnitt der pharmazeutischen Ausbildung gibt es sogar einen konkreten Stoffkatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Das IMPP stellt die Fragen des ersten Examens. Die bundesweite Vereinheitlichung geht sogar so weit, dass die Prüfung für das erste Examen bundesweit identisch ist und überall zur selben Zeit geschrieben wird. Das erste Examen nennt sich unter Studierenden „Kreuzchen-Test“ weil die Fragen als MultipleChoice-Auswahl gestellt werden, das heißt es werden Antworten vorgegeben und es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Das Pharmaziestudium gilt allgemein als sehr verschult, da neben den Vorlesungen ein großes Maß an praktischen Übungen im Labor absolviert werden müssen. Etwa 20 Prozent der Laborzeit wrden durch zusätzliche Seminare der intensivierten Wissensvermittlung gewidmet. In den ersten vier Studiensemestern werden entsprechen der anschließenden Examensprüfung folgende Themengebiete gelehrt: Die erste Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet A. Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Stereochemie Chemische Nomenklatur Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe Gesamtumfang: 462 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 70 Vorlesungsstunden 336 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 56 Unterrichtsstunden Seminaren. Seite 11 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Die zweite Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet D. Grundlagen der Biologie und Humanbiologie Allgemeine Biologie für Pharmazeuten Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen) Mikrobiologie Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen) Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie Grundlagen der Anatomie und Physiologie Kursus der Physiologie Grundlagen der Biochemie Grundlagen der Ernährungslehre Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 182 Vorlesungsstunden und 210 Unterrichtsstunden praktischen Übungen. Die dritte Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet: C. Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre Physik für Pharmazeuten Grundlagen der Physikalischen Chemie Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten Grundlagen der Arzneiformenlehre Pharmazeutische und medizinische Terminologie Gesamtumfang: 280 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 126 Vorlesungsstunden, 140 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 14 Unterrichtsstunden Seminaren. Die vierte Examensprüfung umfasst das Stoffgebiet: B. Pharmazeutische Analytik Pharmazeutische / medizinische Chemie Quantitative (das heißt: die Erfassung der Menge) Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) Instrumentelle Analytik Gesamtumfang: 392 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 84 Vorlesungsstunden und 308 Unterrichtsstunden praktischen Übungen. Bis zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden primär naturwissenschaftliche Grundlagen gelehrt, die wichtig sind um sich im Hauptstudium speziell mit Arzneistoffen und Seite 12 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Arzneimittel auseinandersetzen zu können. 4.3 Der Zweite Abschnitt Auch dieser Abschnitt ist Teil des Hochschulstudiums und dauert ebenfalls vier Semester. Hier wird besonderes Gewicht auf die klinische Orientierung gelegt. Seit der Novellierung der AAppO im Jahre 2001 sind die Fächer neu in ihrem Umfang gewichtet und Klinische Pharmazie wurde als fünftes Prüfungsfach geschaffen. Im so genannten Hauptstudium sind die Inhalte nicht mehr durch das IMPP vorgegeben. Die abschließende Prüfung wird durch die Hochschullehrer in einer etwa 30 minütigen mündlichen Prüfung durchgeführt. Hier soll der Prüfling Fähigkeiten zur Verknüpfung von Faktenwissen mit verschiedenen Problemen beweisen. Die Prüfungen und damit das Hauptstudium umfassen folgende Themengebiete: Die erste Prüfung umfasst das Stoffgebiet F. Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik Gesamtumfang: 364 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 126 Vorlesungsstunden, 196 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren. Die zweite Prüfung umfasst das Stoffgebiet G. Biogene Arzneistoffe Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel) Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen) Immunologie, Impfstoffe und Sera Gesamtumfang: 238 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 112 Vorlesungsstunden, 84 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 42 Unterrichtsstunden Seminaren. Die dritte Prüfung umfasst das Stoffgebiet H. Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen) Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte Gesamtumfang: 420 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 140 Vorlesungsstunden und 280 Unterrichtsstunden praktischen Übungen. Seite 13 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Die vierte und fünfte Prüfung umfassen das Stoffgebiet I. Pharmakologie und Klinische Pharmazie Klinische Pharmazie Krankheitslehre Pharmakotherapie Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie Gesamtumfang: 406 Unterrichtsstunden mit einem Anteil von 196 Vorlesungsstunden, 112 Unterrichtsstunden praktischen Übungen und 98 Unterrichtsstunden Seminaren. Ebenfalls neu in der Ausbildung und eine Besonderheit ist das Stoffgebiet K mit dem Wahlpflichtfach. Dieses umfasst 112 Unterrichtsstunden und bietet die Möglichkeit außerhalb einer Hilfswissenschaftlichen Stelle (HIWI-Stelle) aktiv in einem Arbeitskreis an der Uni mitzuarbeiten und mitzuforschen. Für die Studierenden ist dies die Möglichkeit, zu prüfen ob einem das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten liegt und kann Einstieg in das Diplom oder eine Promotion werden. Das Wahlpflichtfach kann an der Universität stattfinden, es besteht aber auch die Möglichkeit dieses extern zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass ein Betreuer an der Universität sowie ein externer Betreuer gefunden wird und das Wahlpflichtfach in einem der oben genannten Gebiete zugeordnet werden kann. Mit Abschluss des Studiums soll der angehende Apotheker befähigt sein, das Arzneimittel in jeder Hinsicht zu bewerten. Beginnend bei der Überwachung der Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) kann die Qualität durch umfangreiche Kenntnisse in Analytik und Arzneistoffsynthese gesichert werden. Damit der Arzneistoff nicht „unverpackt" gegeben wird, erhält er eine galenische Hülle, das heißt die Tablette, die Infusion oder die Salbe entstehen. Damit diese Arzneiform auch nicht ihr Ziel verfehlt, werden umfangreiche Kenntnisse zur Biopharmazie und der Physiologie des Körpers vermittelt. Die Pharmakologie macht die Wirkung des Arzneimittels auf den Körper und die Wirkung des Körpers auf das Arzneimittel erfassbar. Die Summe der Arzneimittel und die Therapie sind Bereiche für die klinische Pharmazie. Hier geht es um den direkten Umgang mit dem Patienten und die Optimierung der Pharmakotherapie gemeinsam mit dem Arzt. Natürlich können auch Arzneimittel natürlicher Herkunft verwendet werden, hier ist die Pharmazeutische Biologie gefragt. Dies sind nur einige der zahlreichen Kompetenzfelder des Apothekers noch einmal kurz zusammengefasst. Seite 14 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der 4.4 Der Dritte Abschnitt Dieser wird allgemein auch als PJ, das Praktische Jahr, bezeichnet. Nähere Informationen hierüber sind einem gesonderten Heft auf der Homepage des BPhD e.V. oder in Anlage 8 der AAppO nachzulesen. Im dritten Teil der Ausbildung werden die praktischen Fähigkeiten für den Start in das Berufsleben vermittelt. Der Studierende kann durch eine kluge Wahl der Praktikumsstelle selbst die Schwerpunkte dieser festlegen. Obligat ist eine mindestens 6-monatige Vollzeitbeschäftigung in einer deutschen öffentlichen Apotheke. Hier sollten möglichst folgende Arbeitsbereiche durchlaufen werden: Offizin: hier werden Fähigkeiten in der Beratung und dem Umgang mit dem Patienten meist in Betreuung durch einen Apotheker vermittelt Warenlager: hier werden Fähigkeiten zur Warenwirtschaft und der Pharmakoökonomie vermittelt, eine Betreuung erfolgt hier häufig durch Pharmazeutisch-KaufmännischeAssistenten. Rezeptur, Herstellung: hier werden die praktischen Fertigkeiten in der individualisierten Arzneimittelherstellung vermittelt, eine Betreuung erfolgt meist durch PharmazeutischTechnische-Assistenten oder Pharmazieingenieure. Einige Apotheken sind auf manchen dieser Gebiete besonders spezialisiert, indem sie eine intensivierte Beratung für bestimmte Indikationsgruppen, eine Zytostatikaherstellung oder besonders ausgefeilte Warenlagersysteme, sogenannte Kommissionierautomaten, nutzen. Jedes Halbjahr findet, der von den Apotheker-Kammern veranstaltete praktikumsbegleitende Unterricht statt. In der abschließenden mündlichen Prüfung, die durch Vertreter der jeweiligen Apothekerkammer und der Universität durchgeführt wird, müssen folgende theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden: Wissen zur Pharmazeutischen Praxis, Wissen über spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. 4.5 Antrag auf Approbation und Aufbaustudium Wenn dann das Dritte Examen gemeistert wurde, kann endlich der Antrag auf Approbation gestellt werden. Hier ist noch einmal eine Vielzahl an Unterlagen einzureichen: 1. ein kurz gefasster Lebenslauf 2. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch 3. ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit 4. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf Seite 15 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) 5. eine Erklärung des Antragstellers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist 6. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Apothekerberufes unfähig oder ungeeignet ist 7. das Zeugnis über das Bestehen der pharmazeutischen Prüfungen. Ausgestattet mit der Approbation steht dann dem Weg ins Berufsleben nichts mehr im Wege! Auf geht’s in die Offizin oder Krankenhausapotheke, oder doch wieder zurück an die Universität und noch eine Promotion anfertigen? Einige Unis bieten außerdem Aufbaustudiengänge mit einem Masterabschluss an, zum Beispiel den "Master of Science in Epidemiology" (TU Berlin, Uni Bielefeld, LMU München). Die Studierenden beschäftigen sich mit sozialen Ursachen und der statistischen Relevanz von Krankmachern aller Art. An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn können Pharmazeuten sich in einem Aufbaustudiengang zum "Master of Drug Regulatory Affairs" auf Arzneimittelzulassung spezialisieren. Die Berliner Humboldt-Universität bietet außerdem den Aufbaustudiengang "Consumer Health Care" an, der den Wandel des Gesundheitsmarktes untersucht. 4.6 Spezialisierung nach dem Studium Nach Erhalt der Approbation sollte natürlich das eigene Wissen immer weiter ausgebaut werden. Hierfür stehen folgende weitere Spezialisierungen zur Verfügung: Apotheker und Apothekerinnen können sich z.B. auf die Beratung von Diabetikern oder Asthma-Patienten spezialisieren, auf Naturheilkunde und Homöopathie, auf Onkologie, Schmerztherapie oder Ernährungsberatung. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen Fachapotheker in folgenden Bereichen zu machen: Allgemeinpharmazie Klinische Pharmazie Arzneimittelinformation Pharmazeutische Technologie Pharmazeutische Analytik Toxikologie und Ökologie Klinische Chemie Theoretische und praktische Ausbildung Öffentliches Gesundheitswesen In der pharmazeutischen Industrie liegt der Schwerpunkt eines Apothekers meist auf der Arzneimittelentwicklung, der Qualitätssicherung und -prüfung oder auf der Erstellung von Seite 16 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Arzneimittelinformationen. Auch als Referent/in für klinische Studien, in der Arzneimittelzulassung, in der Aus- und Weiterbildung oder in Forschung und Lehre können Apotheker tätig werden. Weiterhin stehen folgende Berufe zur Verfügung: Forschungsreferent/Forschungsreferentin Geschäftsführer/in Mitarbeiter einer Krankenkasse Mitglied von Expertengruppen (z.B. in Ministerien) Krankenhausapotheker/in Produktmanager/in Qualitätsbeauftragter/-beauftragte Regulatory Affairs Toxikologe/Toxikologin Wissenschaftlich(e/r) Assistent/in/Mitarbeiter/in (Hochschule) Hochschuldozent/in. Einbeziehen des Handzettels der Agentur für Arbeit, da sind unglaublich viele Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten aufgelistet. 4.7 Hilfreiche Vorkenntnisse für das Studium Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Pharmazie bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Chemie/Biologie: Die Pharmazie gehört zu den "life sciences". Daher muss sicheres Basiswissen in Chemie und Biologie vorhanden sein. In der Hochschulausbildung wird auf entsprechende Grundlagen meist nicht mehr ausführlich eingegangen. Physik: Gute Physikkenntnisse sind z.B. für die Arzneimittelherstellung von Bedeutung. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Besonders wichtig sind einfache Drei-Satz-Rechnungen, aber auch Differential- und Integralrechnung sollten beherrscht werden. Der sichere Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls wichtig. Deutsch: Ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und Dialogfähigkeit fördert und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Englisch: Die Fachsprache in den Naturwissenschaften ist Englisch. Studierende müssen englische Texte rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen können. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse in der Erstellung von Power-Point-Präsentationen sind für Vorträge sehr wichtig und sollten zumindest in Grundzügen beherrscht werden. Seite 17 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Eines der Fächer in der Schule abgewählt? Keine Angst! Die meisten Grundlagen aus diesen Bereichen werden nochmals im Schnellverfahren im Grundstudium wiederholt! 5. Die Bewerbung – Einstieg ins Studium Das Pharmaziestudium ist die einzige universitäre Ausbildung, die nach erfolgreichem Abschluss zur Arbeit als Apotheker befähigt. Der Abschluss wird im gesamten Raum der europäischen Union gegenseitig anerkannt. Das Studium der Pharmazie wird an 22 Universitäten in Deutschland angeboten. Diese seien hier kurz aufgelistet: FU Berlin Jena Bonn Kiel Braunschweig Leipzig Düsseldorf Mainz Erlangen Marburg Frankfurt (Main) München Freiburg (Breisgau) Münster Greifswald Regensburg Halle Saarbrücken Hamburg Tübingen Heidelberg Würzburg Wer überlegt, ein Pharmaziestudium aufzunehmen sollte sich vor seiner Bewerbung noch ein paar Informationen ansehen: Zum einen lohnt sich ein Blick in die Approbationsordnung für Apotheker - AAppO (die aktuelle Version steht auf unserer Homepage unter www.bphd.de zum Download bereit). Dort sind neben einigen anderen Regeln auch alle Fächer gelistet, mit denen sich ein Pharmaziestudent im Laufe seines Studiums beschäftigen wird. Auch wenn die in der AAppO aufgelistete Fächerzahl zunächst erschreckend ist, so vermittelt sie einen kleinen Überblick über das Studium. Für genauere Informationen schadet es nie, sich mit Leuten zu unterhalten, die momentan Pharmazie studieren oder auf die Studienberatung der entsprechenden Universität zurückzugreifen. Zum anderen empfiehlt sich das Berufsbild für Apotheker. In diesem Dokument wurden von der ABDA Informationen über die Tätigkeitsfelder von Apothekern zusammengetragen (siehe ABDA-Homepage, www.abda.de). Für Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung existiert eine eigene Zusammenstellung, die von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. (DPhG e.V.) gemeinsam mit den WIV-Apothekern (Apotheker in Wissenschaft, Industrie, Verwaltung) geschaffen wurde. Den Link zu dieser Broschüre findet ihr auf der BPhD-Homepage im Bereich Downloads. Diese beiden Dokumente können helfen, Einblick auch in scheinbar exotischere Arbeitsfelder für Apotheker zu gewähren. Seite 18 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Bewerbung für das Pharmaziestudium Vor dem ersten Tag im Labor, mit einem frischen Kittel bekleidet, müssen noch einige Hürden überwunden werden. Eine davon ist die Bewerbung. Pharmazie ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang. Während früher für solche Studiengänge die Plätze von Hochschulstart (ehemals ZVS) vergeben wurden (nach Abiturnote), ist es seit einiger Zeit so, dass nur noch 20% der Studienplätze direkt von der Stiftung für Hochschulzulassung nach Abiturnote vergeben werden. Weitere 20% vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung nach der Wartezeit auf einen Studienplatz. Über das genaue Verfahren, nach dem die Stiftung für Hochschulzulassung diese Plätze vergibt, informiert die Homepage unter www.hochschulstart.de. Es ist in diesem Zusammenhang nur noch darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Verfahrens auch bedingt, dass die Stiftung für Hochschulzulassung nicht mehr in der Lage ist, Angaben über den zur Zulassung notwendigen Abiturschnitt zu machen. Der einheitliche Numerus Clausus ist Geschichte. Für die verbleibenden 60% der Studienplätze wurde die Möglichkeit geschaffen, dass diese durch die Universitäten direkt vergeben werden. Die Kriterien für die Vergabe kann jede Universität selbst bestimmen. Vorgeschrieben ist nur, dass die Abiturnote ein Teil dieser Kriterien sein muss. Die Verfahren, nach denen die Universitäten ihre zukünftigen Studierenden auswählen, sind noch zu sehr im Fluss, als dass es Sinn machen würde, sie hier aufzuführen. So gibt es Universitäten, die nur eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung wünschen und sich von der Behörde eine Vorauswahl geben lassen, aus der sie die Kandidaten für die Direktzulassung auswählen. Andere Universitäten fordern parallel eine Bewerbung direkt bei der Universität. Gemeinsam ist den meisten Auswahlverfahren, dass sie auf gewichteten Abiturnoten beruhen, wobei die Gewichtung die Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern sowie teils in Deutsch und Englisch betonen. An vielen Universitäten wird weiterhin darauf geachtet, dass in der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung die jeweilige Universität als erster, zweiter oder dritter Wunsch gewählt wurde. Einige Universitäten fordern ergänzend eine kurze Stellungnahme des Bewerbers, warum er/sie gerade Pharmazie und gerade an dieser Universität studieren will. Andere Universitäten laden eine Auswahl der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, auf Basis dessen dann eine Entscheidung getroffen wird oder berücksichtigen bei der Auswahl der Bewerber auch schon bestehende Qualifikationen wie Ausbildung zum/zur Pharmazeutisch-technischen-AssistentIn, Chemisch- technischen-AssistentIn oder Biologisch-technischen-AssistentIn. Wir empfehlen allen Interessenten für ein Pharmaziestudium die momentan gültigen Regelungen entweder der Seite von Hochschulstart oder den Homepages der Institute zu entnehmen (Suchmaschine Suchbegriffe: Pharmazie, Uni, gewünschte Stadt). Seite 19 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) 6. Famulatur – schon während des Studiums in die Praxis vorwagen Bis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen muss jeder Pharmaziestudierende die so genannte Famulatur absolvieren. Eine Famulatur ist ein Praktikum, das während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgeleistet werden muss. Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass es empfehlenswert ist, gleich in den ersten Semesterferien damit anzufangen. Falls ihr schon mal ein Schulpraktikum in einer Apotheke gemacht habt, könnt ihr dieses nicht als Famulatur anrechnen lassen, denn die Famulatur darf erst nach Beginn des Pharmaziestudiums angefangen werden. Somit besteht auch nicht die Möglichkeit, die Famulatur kurz vor dem Studium vorwegzunehmen. Für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten, die ein Pharmaziestudium aufgreifen, entfällt die Famulatur allerdings. Die Dauer der Famulatur beträgt insgesamt acht Wochen. Diese Zeitspanne kann an einem Stück absolviert oder in zweimal vier Wochen aufgeteilt werden. Ein Praktikum von kürzerer Dauer wird nicht als Famulatur anerkannt. Mindestens vier Wochen der Famulatur müssen in einer deutschen öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abgeleistet werden. Die zweiten vier Wochen können entweder ebenfalls in einer öffentlichen Apotheke verbracht werden oder in einer der folgenden Institutionen abgeleistet werden: Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke Pharmazeutische Industrie Arzneimitteluntersuchungsstelle vergleichbare Einrichtungen einschließlich solcher der Bundeswehr. Unabhängig davon wo die Famulatur verbracht wird, muss diese von einem Approbierten betreut werden. Wenn die acht Wochen in zweimal vier Wochen gesplittet werden, ist es euch selbst überlassen in welcher Reihenfolge ihr die Praktika absolviert. Es ist allerdings nicht ganz einfach, an einen Famulaturplatz in der pharmazeutischen Industrie heranzukommen. Manche Firmen wie Hexal haben schon Studierende im Grundstudium betreut, andere sagen, dass die Studierenden erst ein Grundwissen mitbringen sollen, bevor sie in Forschungsprojekte eingegliedert werden können. Sich zu bewerben schadet nichts, am besten hört ihr euch in den höheren Semestern um, welche Konzerne eurer Region schon einmal Famulaturplätze für Pharmaziestudierende angenommen haben. 6.1 Inhalt der Famulatur Seite 20 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Laut Approbationsordnung soll während der Famulatur „der Auszubildende mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten". Mit dem notwendigen Engagement und Interesse, kann man aus einem solchen Praktikum viel mitnehmen. Zum einen lernt ihr z.B. in öffentlichen Apotheken einiges über die Arzneimittelherstellung, dem eigentlichen Handwerk des Apothekers. Dazu gehören unter anderem das Anfertigen von Salben und Cremes und das Zusammenstellen verschiedener Tees, wobei letzteres immer weniger wird. Auf der anderen Seite führt ihr vielleicht Identitätsprüfungen durch. Wahrscheinlich werdet ihr einen Einblick in das EDV-System mancher Apotheken gewinnen sowie Wareneingang und -ausgang mit verfolgen. Wichtig ist, dass ihr die PTA's oder die Apotheker viel fragt und versucht, etwas über die Medikamente herauszufinden, mit denen ihr Euch beschäftigt. Ihr müsst zwar am Ende keinen Praktikumsbericht vorlegen, dennoch ist es sinnvoll, sich mit dem Apotheker zusammenzusetzen und mit ihm abzusprechen, womit ihr Euch in der nächsten Zeit beschäftigen werdet. Als Hilfe zur Durchführung der Famulatur hat die Landesapothekerkammer Thüringen einen Leitfaden entwickelt. Diesen findet ihr auf unserer Homepage im Bereich Downloads. In Krankenhausapotheken wird ein größerer Wert auf die eigentliche Herstellung gelegt. Auch gibt es bestimmte Nachweismethoden (Schmelzpunktbestimmung, Dichtebestimmung), die euch dann aus dem Studium bekannt vorkommen und dort Anwendung finden. Des Weiteren spielt der Bereich der Arzneimittelinformation eine immer wichtigere Rolle in der Krankenhausapotheke. Wie ihr seht, liegt es in Eurem eigenen Ermessen und in dem des Apothekers, wie viel Ihr aus diesem Praktikum mitnehmt. Prinzipiell ist diese Arbeit unbezahlt. Manchmal bekommt man einen kleinen Bonus (Geld, Blumen,o. Ä.), dies ist jedoch von Apotheke zu Apotheke verschieden und es sollte grundsätzlich erst einmal nicht damit gerechnet werden. „Bewerben" im eigentlichen Sinne muss man sich für eine Famulatur in einer öffentlichen Apotheke meistens nicht. Dort genügt manchmal sogar ein Anruf oder besser noch, ein persönliches Gespräch vor Ort. Manchmal wird noch eine kleine Bewerbung verlangt (Bewerbungsanschreiben, kurzer Lebenslauf). Für eine Krankenhausapotheke muss man schon mal ein kleines Anschreiben mit einem Lebenslauf losschicken, aber auch dort möglichst bald mit dem Apotheker Kontakt aufnehmen. Bewerbungen für einen Platz in der Industrie sind meist förmlich gehalten und müssen etwas ausführlicher (mit Abiturzeugnis, Lebenslauf etc.) sein, da die Plätze sehr begehrt sind. Über die abgeleistete Famulatur erhaltet ihr eine Bescheinigung nach dem Muster, das ihr im Anhang des Studienführers oder in der Approbationsordnung findet. Diese Bescheinigungen müsst ihr dann, wie schon erwähnt, bei der Meldung zum Ersten Staatsexamen vorlegen. In der Zeit der Famulatur sammelt ihr erste Erfahrungen über die Arbeit in einer Apotheke und könnt euch danach vielleicht besser orientieren, in welche Richtung der Pharmazie der eigene Weg führen soll. Seite 21 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) 6.2 Famulatur im Ausland Zu einer Famulatur im Ausland sagt die Approbationsordnung: Die Famulatur „kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden. Eine Ableistung von Abschnitten von mindestens vier Wochen ist zulässig". Bevor ihr euch jedoch dazu entschließt, die Famulatur im Ausland zu machen, klärt bitte unbedingt mit dem für euer Bundesland zuständigen Landesprüfungsamt ab, ob dies möglich ist und für die Meldung zum Ersten Staatsexamen anerkannt wird. Dies muss genauestens geklärt sein, denn ansonsten kann euch die Zulassung versagt werden. Am besten lasst ihr euch dann die Bestätigung, dass das Praktikum anerkannt wird schriftlich geben. Zusätzliche Praktika sind im Rahmen des Student Exchange Program (s.u.) möglich, z.B. in den Semesterferien. Dies ist meist sinnvoller, als einen Teil der Famulatur im Ausland zu machen. 7. SEP - Student exchange program Seit 1953 existiert das Student Exchange Program („SEP") des IPSF, ein Austausch-programm, welches Pharmaziestudierenden auf der ganzen Welt ermöglicht, den Blick über das Studium im eigenen Land hinaus zu erweitern. Während eines 1 bis 3-monatigen Praktikums in einem anderen Land können die Studierenden dessen Pharmaziesystem, Kultur und Lebensweise kennen lernen und somit wichtige und prägende Erfahrungen sammeln. Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich der Kontakt zu Studierenden aus den verschiedensten Ländern. Allerdings sollte man dieses Praktikum nicht als Famulaturersatz ansehen, da es mit der Anerkennung der Famulatur in manchen Fällen schwierig werden könnte (siehe 6.2). An dem Programm können Pharmaziestudierende der Mitgliedsländer von IPSF teilnehmen. Organisiert und betreut wird das SEP vom Auslandsreferat des Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V., dessen Aufgabe nicht nur darin besteht, deutschen Studierenden bei der Bewerbung und Kontaktknüpfung behilflich zu sein, sondern im Gegenzug auch, ausländischen Studierenden einen Praktikumsplatz anzubieten. Eine der Hauptaufgaben hierbei ist die Vermittlung von Praktikastellen und Unterstützung bei der Suche nach Unterkunft der deutschen Studierenden. Aber auch die Betreuung unserer Gaststudenten darf nicht vernachlässigt werden. Hierfür sind wir stets auf der Suche nach interessierten, aufgeschlossenen und kontaktfreudigen Studenten/innen vor Ort, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Nicht selten entstehen dabei Freundschaften fürs Leben. Des Weiteren ist es wichtig ApothekerInnen zu finden, die bereit sind jungen Menschen aus anderen Ländern in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Universitäten/ Instituten oder der Industrie einen Praktikumsplatz anzubieten. So ist das Auslandsreferat über jede Kontaktvermittlung durch Studierende, die vielleicht gerade ihre Famulatur hinter sich gebracht und noch guten Draht zu den ApothekerInnen haben, dankbar. Schickt uns dazu doch gerne eine E-Mail an [email protected]. Jegliche Hilfe ist gerne willkommen. Seite 22 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Weitere Informationen, z.B. zu Bewerbungsvorgang, Kosten und Voraussetzungen sind unter www.bphd.de im Bereich Ausland zu finden. 8. Das Pharmaziepraktikum – jetzt wird´s praktisch In diesem Abschnitt sollen viele Fakten rund um das Praktische Jahr (PJ) den Einstieg erleichtern und bei der Organisation und Durchführung eine Orientierungshilfe sein. Voraussetzung für die Zulassung zum 3. Prüfungungsabschnitt ist das Absolvieren eines Praktischen Jahres. Dies kann erst begonnen werden, wenn man das zweite Staatsexamen bestanden hat. Ein halbes Jahr muss in einer deutschen öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, für die andere Hälfte des Praktischen Jahres stehen dem Pharmazeuten im Praktikum neben der öffentlichen Apotheke noch andere Einrichtungen laut Approbationsordnung offen. Nach schriftlicher Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsamt ist es möglich, 6 Monate im Ausland in einer der aufgeführten Einrichtungen zu verbringen. Das Praktische Jahr ist dazu bestimmt, nach der universitären Theorie den praktischen Teil des Berufes Apotheker zu erlernen und dient dazu, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anzuwenden. Daher soll ein Pharmazeut im Praktikum nur zu pharmazeutischen Tätigkeiten herangezogen werden, die seiner Ausbildung dienen. Was das im Einzelnen bedeutet, wird sehr individuell gesehen und definiert. Es ist jedoch sinnvoll, sich bereits bei der Planung des Praktischen Jahres zu überlegen, welche Anforderungen man an seine Ausbildung in dieser Zeit stellt und sich seine Ausbildungsstätte dementsprechend auszuwählen. Für die Auswahl einer guten Praktikumsapotheke hat der BPhD e.V. einen hilfreichen Leitfaden erstellt, dieser befindet sich entweder im Abschnitt 8 dieses Heftes oder auf der Homepage des BPhD e.V. Auch sonst kann die Homepage bei der Auswahl einer Apotheke hilfreich sein, da der BPhD e.V. neben einer PJ-Börse auch eine Evaluation der Ausbildung im praktischen Jahr vornimmt und gute bzw. sehr gute Apotheken veröffentlicht und prämiert. Um auch nachfolgenden Pharmazeuten von unserem heutigen Wissen profitieren zu lassen, sind wir auf die Hilfe Aller angewiesen! In nur wenigen Minuten ist der Fragebogen auf der Homepage ausgefüllt. Für ein Praktikum außerhalb der Apotheke gibt die AAppO einige Regelungen, was den Ort und die Betreuung angeht, vor. Problemlos möglich ist es in einer (Bundeswehr-)Krankenhausapotheke, einem Universitätsinstitut, oder einer vergleichbaren Institution, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle das PJ zu absolvieren. Bedingung ist die Betreuung durch einen deutschen Apotheker. Es ist dabei z.B. ebenfalls möglich, das Praktikum im (europäischen) Ausland abzuleisten. Solche oder ähnliche Praktika, die nicht ausdrücklich von der AAppO vorgesehen werden, sollten jedoch unbedingt im Voraus vom zuständigen Landesprüfungsamt schriftlich genehmigt werden. Sonst können sich Probleme bei der Anerkennung ergeben, die dann die Zulassung zum dritten Staatsexamen verhindern. Aber auch innerhalb Deutschlands gibt es einige Normen, die Praktikanten beachten sollten: Der Studentenstatus endet offiziell mit Bestehen des zweiten Staatsexamens. Während des praktischen Jahres ist man kein Student mehr, sondern Auszubildender. Seite 23 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) An erster Stelle steht der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der auszubildenden Apotheke, ein Mustervertrag steht unter www.bphd.de zum Download zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Praktikanten für die Zeit des Kammerunterrichts freizustellen, und zwar bezahlt und zusätzlich zu seinem normalen Urlaubsanspruch. Da das Praktikum auch bezahlt wird, muss man sich in der Regel selbst krankenversichern. Die Anmeldung übernimmt natürlich der Arbeitgeber, die Wahl der Krankenkasse ist einem jedoch selbst überlassen. Auf Grund des niedrigen Einkommens kommt dafür nur eine gesetzliche Krankenkasse in Frage. Vorher privat Versicherte sollten mit ihrer Kasse reden, um ihr Vorgehen abzustimmen. Auch ist man als Praktikant Pflichtmitglied der DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund). Ein Rentenanspruch aus der DRV entsteht aber nur dann, wenn man im Laufe seines Berufslebens fünf Jahre in die DRV eingezahlt hat. Als Apotheker hat man zur Mitgliedschaft in der DRV eine Alternative, man kann Mitglied in der Apothekerversorgung werden, sofern man pharmazeutisch tätig ist. Beim Versorgungswerk für Apotheker handelt es sich um eine private, Kapital gedeckte, Altersvorsorge nur für Apotheker. Als Praktikant sollte man abwägen, ob sich das Einzahlen in die DRV lohnt oder ob man sich davon befreien lassen sollte und somit in die Apothekerversorgung einbezahlt. Auch ein paralleles Einzahlen in beide Systeme ist möglich. Um diese Angelegenheit sollte man sich frühzeitig kümmern, das heißt spätestens mit Beginn des Praktikums, da die erfolgreiche Befreiung von der DRV einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Weitere Informationen, Hilfe bei der Befreiung und die dafür notwendigen Unterlagen bieten die Versorgungswerke. Zu beachten ist hierbei, dass die Versorgungswerke dezentral organisiert sind. Welches Versorgungswerk für einen zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Kammerbezirk man tätig ist. Davon hängt weiterhin ab, unter welchen Voraussetzungen man Mitglied im Versorgungswerk werden darf, solange man Praktikant ist. In einigen Kammerbezirken muss man dazu Mitglied der Apothekerkammer werden, in anderen kann man zwar Mitglied im Versorgungswerk werden, nicht aber in der Apothekerkammer. Wichtig ist auch, dass bei einem Wechsel des Kammerbezirks ab dem Januar 2006 ein Wechsel des Versorgungswerkes verpflichtend ist, man dies also melden muss. Weiterhin stellt sich die Frage nach dem weitern Zahlungsanspruch für das Kindergeld. Während der Ausbildung besteht dieser prinzipiell solange fort, wie Alter und Gehalt des Auszubildenden unter den vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen liegen. Für Praktikanten, die das Studium direkt nach dem Abitur aufgenommen haben und die nach Tarifvertrag entlohnt werden, trifft dies in der Regel zu. Man sollte dies mit der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur klären, um nicht Geld zu verschenken, auf das man Anspruch hat. Womit gleich ein weiterer Punkt angesprochen ist: Das Gehalt. Für Angestellte in öffentlichen Apotheken gibt es einen Tarifvertrag, der zwischen ADEXA (der Apothekengewerkschaft) und ADA (der Arbeitgebervereinigung deutscher Apotheken) geschlossen wird. Dieser gilt jedoch nur für öffentliche Apotheken und nur, wenn sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber Mitglied der Tariforganisationen sind oder im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird. Über die Mitgliedschaft in ADEXA informiert man euch dort gerne. Der Tarifvertrag sieht neben einigen arbeitsrechtlichen Regelungen, die Praktikanten nur teilweise betreffen, folgendes vor: Seite 24 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, der Urlaubsanspruch 33 Werktage pro Kalenderjahr wobei eine 6-Tage-Woche veranschlagt wird. Als Arbeitsvergütung bekommt man in den ersten sechs Monaten 750,00 € und danach 880,00 €; mit Ausnahme von Sachsen, wo momentan kein gültiger Tarifvertrag gültig ist (Stand April 2014). Der Tarifvertrag gilt nicht für andere Arbeitsplätze als die Apotheke, in der Industrie oder im Krankenhaus werden Praktikanten nach den dort geltenden Regelungen behandelt, was dazu führt, dass das Gehalt vom Verhandlungsgeschick des Praktikanten abhängt. Auch in der Apotheke sind übertarifliche Bezahlungen durchaus möglich. Wie bereits erwähnt ist die Teilnahme am Kammerunterricht obligatorisch. Im Prinzip kann man den Unterricht einer beliebigen Kammer besuchen, wichtig ist einzig, dass man beide Teile (Recht und Praxis) bei derselben Kammer absolviert. Da jedoch in den meisten Fällen vom Landesprüfungsamt darauf bestanden wird, dass man das dritte Staatsexamen an der Universität/dem Kammerbezirk ablegt, wo man studiert hat, bietet sich auch der Besuch des Unterrichts dieser Kammer an. Die Termine des Unterrichts werden in der pharmazeutischen Presse und den Homepages der Apothekerkammern veröffentlicht, man sollte darauf achten um sich rechtzeitig anzumelden. Nach Beendigung des in Deutschland absolvierten zwölfmonatigen Praktikums, hat man am Ende des PJs 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. In den meisten Fällen schließt sich an das Praktikum ein Zeitraum von 1-2 Monaten an, in denen der Status des ehemaligen Praktikanten unklar ist. Die Ausbildung des Apothekers endet erst mit Bestehen des dritten Staatsexamens, somit ist man noch in Ausbildung, hat aber keinen Arbeitgeber. Als Apotheker tätig werden kann man erst mit dem Erhalt der Approbation, die man erst nach Bestehen des dritten Staatsexamens beantragen kann. Somit steckt man in der Situation, dass man noch nicht als Apotheker arbeiten kann, aber auch keine Anstellung als Praktikant hat. Theoretisch könnte man sich also arbeitslos melden. Der Ablauf hierbei ist folgender: Wenn man mit einen Zeitvertrag angestellt ist (trifft auf Praktikanten quasi immer zu), also weiß, ab wann man ohne Stelle ist, muss man sich mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Ersteres kann in jedem Arbeitsamt geschehen, letzteres muss am Erstwohnsitz geschehen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht aber nur, wenn man auch bereit ist, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wobei auch eine fachfremde Vermittlung möglich ist. Da die meisten Expraktikanten die Zeit bis zum Staatsexamen dafür nutzen wollen, sich darauf vorzubereiten, trifft dies meist nicht zu. Fazit: Man kann sich arbeitslos melden, muss aber damit rechnen, dass das Amt versucht, einen zu vermitteln, ob man will oder nicht. Vorteil der Meldung ist, dass das Amt für Krankenversicherung und Altersvorsorge aufkommt. Sollte man sich nicht arbeitslos melden oder von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen werden, muss man sich um diese Versicherungen selbst kümmern. Gerade die Krankenversicherung ist hierbei wichtig, da es einem so passieren könnte, dass man, da man nicht zurück in die Familienversicherung kann und seine Beiträge nicht selbst bezahlt, den Versicherungsschutz verliert. Wir wünschen Euch trotz aller Probleme, die oben geschildert werden, viel Spaß im Praktikum und viel Erfolg für das Examen. Alles klingt im ersten Moment schlimmer als es ist! Seite 25 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Weitere Informationen findet ihr auf unserer Homepage, auf den Seiten der Apothekerkammer (die Bayerische AK hat das sehr gut aufgearbeitet) und bei den Versorgungswerken. 8.1 rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für das Praktische Jahr ist die Approbationsordnung für Apotheker. Für den dritten Ausbildungs- und Prüfungsabschnitt sind die folgenden Paragraphen relevant (Stand: 12.April 2014): § 4 Praktische Ausbildung (1) Die praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine Ausbildung von 1. sechs Monaten in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und 2. sechs Monaten, die wahlweise in a) einer Apotheke nach Nummer 1, b) einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, c) der pharmazeutischen Industrie, d) einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen einschließlich solchen der Bundeswehr, e) einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr abzuleisten sind. Drei Monate einer Ausbildung nach Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b können auch auf der Station eines Krankenhauses oder Bundeswehrkrankenhauses abgeleistet werden. (2) Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Zur Ausbildung gehören insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Sammlung, Bewertung und Vermittlung von Informationen, insbesondere über Arzneimittelrisiken, und die Beratung über Arzneimittel. Die Ausbildung umfasst auch Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Die Ausbildung muss von einem Apotheker, der hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden; sofern sie an einem Universitätsinstitut abgeleistet wird, umfasst sie eine pharmazeutisch-wissenschaftliche Tätigkeit unter der Leitung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten. (3) Der Auszubildende hat seine Arbeitskraft zu regelmäßiger Mitarbeit zur Verfügung zu stellen und sich auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorzubereiten. Er darf nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die seine Ausbildung fördern. Über die praktische Ausbildung erhält der Auszubildende eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5. (4) Während der praktischen Ausbildung hat der Auszubildende an begleitenden Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, in denen die in der Anlage 8 aufgeführten Stoffgebiete vermittelt werden. Die zuständige Behörde führt die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen durch oder benennt eine oder mehrere geeignete Stellen, die diese Unterrichtsveranstaltungen durchführen. Seite 26 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erhält der Auszubildende eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6. (5) Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Unterbrechungen Bundesrahmentarifvertrag festgelegten Urlaubszeiten angerechnet. bis zu den durch § 11 Mündliche Prüfungen (1) Für den Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden vom Landesprüfungsamt Prüfungskommissionen bestellt. Sie bestehen aus dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, weiteren Mitgliedern und den Beisitzern. Für den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Dem Vorsitzenden obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung. (2) Für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird an jeder Universität eine Prüfungskommission gebildet. Zu ihrem Vorsitzenden, den Mitgliedern und ihren Stellvertretern sind Professoren oder Hochschul- oder Privatdozenten der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, zu Beisitzern Personen, die mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder gleichwertige Qualifikation besitzen, zu bestellen. Zu Prüfern des in § 18 Abs. 1 Ziffer V. genannten Faches können auch andere an der Hochschule in diesem Fach selbständig Lehrende bestellt werden. Die Prüfung in den einzelnen Fächern erfolgt durch das für das betreffende Fach bestellte Mitglied der Prüfungskommission in Gegenwart eines weiteren Mitglieds oder Beisitzers. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter kann an den Prüfungen, in denen er nicht selbst Prüfer ist, teilnehmen und Prüfungsfragen stellen. Bei Wiederholungsprüfungen hat außer dem Prüfer der Vorsitzende oder ein von diesem bestimmtes Mitglied der Prüfungskommission anwesend zu sein; diese können dabei auch Prüfungsfragen stellen. Der Prüfer entscheidet über die Bewertung der Prüfungsleistungen; die übrigen bei der Prüfung anwesenden Mitglieder der Prüfungskommission sind vorher zu hören. (3) Die Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens vier weiteren Mitgliedern. Zu Mitgliedern sind Professoren und Hochschul- oder Privatdozenten der Universität sowie Apotheker, die nicht dem Lehrkörper einer Universität angehören, zu bestellen. Daneben können auch andere geeignete Prüfer bestellt werden. Der Vorsitzende leitet die Prüfung; er ist selbst Prüfer. Er hat darauf zu achten, dass die Prüflinge in geeigneter Weise befragt werden. Die Prüfungskommission hat während der gesamten Prüfung anwesend zu sein. Die Prüfungskommission trifft ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (4) Die Prüflinge sind einzeln oder in Gruppen bis zu vier Personen zu prüfen. (5) Die zuständige Behörde kann zu den mündlichen Prüfungen Beobachter entsenden. Im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann der Prüfer, im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung der Vorsitzende der Prüfungskommission bis zu fünf Personen, die sich auf den gleichen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorbereiten, sowie einem Vertreter der zuständigen Apothekerkammer mit Einverständnis des Prüflings gestatten, bei den Prüfungen anwesend zu sein. Aus wichtigen Gründen oder auf Antrag des Prüflings sowie bei Wiederholungsprüfungen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses dürfen die in Satz 2 genannten Personen nicht anwesend sein. (6) Über den Verlauf der Prüfung jedes Prüflings hat der Prüfer oder ein von diesem oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission bestimmter Protokollführer, der selbst Mitglied der Prüfungskommission sein kann, eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9 anzufertigen. Hieraus müssen der Gegenstand der Prüfung, die Bewertung der Gesamtleistung sowie etwaige schwere Unregelmäßigkeiten zu ersehen sein. Die Niederschrift ist von allen anwesenden Mitgliedern der Prüfungskommission sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen. Seite 27 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) (7) Die Leistungen einer mündlichen Prüfung sind nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 zu bewerten. Eine mündliche Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat. Dem Prüfling sind die Noten für die einzelnen Prüfungsfächer am Prüfungstag bekanntzugeben. Das Landesprüfungsamt teilt dem Prüfling das Ergebnis schriftlich mit. § 12 Prüfungstermine (1) Die Landesprüfungsämter setzen die Termine für die schriftliche Prüfung einheitlich für den Geltungsbereich dieser Verordnung fest. Die mündlichen Prüfungen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen des Zweiten und Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung werden vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit der Prüfungskommission festgelegt. (2) Die Wiederholung einer schriftlichen Prüfung wird im Rahmen des nächsten der in Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfungstermine durchgeführt. Der Termin für die Wiederholung einer mündlichen Fachprüfung oder eines mündlichen Prüfungsabschnitts wird vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit der Prüfungskommission festgesetzt. Zur Teilnahme an der Wiederholung einer schriftlichen Prüfung ist der Prüfling zum nächsten Prüfungstermin, zur Wiederholung einer mündlichen Prüfung in der Regel zu einem Prüfungstermin, der innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung liegt, vom Landesprüfungsamt von Amts wegen zu laden. § 13 findet entsprechende Anwendung. (3) Die Ladung zur Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt. § 19 Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (1) Der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: I. Pharmazeutische Praxis, II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. (2) Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern. (3) Die Prüfungsfragen müssen auf den in der Anlage 15 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein. In der Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse besitzt. 8.2 Stoffgebiete, die während der praktischen Ausbildung gelehrt werden ( Anlage 8 (zu § 4 Abs. 4 Satz 1 ) Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur einschließlich der Beurteilung von Herstellungsvorschriften und -verfahren; Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Fertigarzneimitteln; Planung, Überwachung und Disposition des Wareneinkaufs; technische Verfahren sowie Probleme der Lagerhaltung; Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, durch Transport und Lagerung; Beschaffung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte einschließlich Sicherheitsaspekten; Seite 28 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über die sachgemäße Aufbewahrung, Anwendung, Inkompatibilitäten und Wechselwirkungen sowie die Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln; Kommunikationstechniken für den Umgang mit Gesunden, Patienten und deren Angehörigen, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe; Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle; Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelauswahl in der Selbstmedikation; besondere Therapierichtungen; Grenzen der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; Pharmazeutische Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen; Blut und Blutprodukte; Krankenhaushygiene; Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Vergleichende Beurteilung von Produkten für die Säuglings- und Kinderernährung; vergleichende Beurteilung von Ernährungsmaßnahmen einschließlich diätetischer Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel; vergleichende Beurteilung von Produkten zur enteralen und parenteralen Ernährung; Vergleichende Beurteilung von Produkten und Gegenständen zur Körperpflege, von apothekenüblichen Medizinprodukten sowie von Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmitteln; Besonderheiten der Tierarzneimittel; Spezielle Aspekte der Gesundheitsförderung; Unfallverhütung in der Apotheke und in pharmazeutischen Betrieben einschließlich des sachgerechten Umgangs mit Gefahrstoffen, Zytostatika, Radiopharmaka und radioaktiven Diagnostika; allgemeine Maßnahmen bei Unfällen und Vergiftungen (Erste Hilfe); Betriebswirtschaft für Apotheker unter Berücksichtigung des Handelsrechts, des Steuerrechts und des kaufmännischen Rechnungswesens; Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Apothekers; Allgemeine Rechtskunde, Berufsrecht; Rechtsvorschriften für den Apothekenbetrieb, den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, diätetischen Lebensmitteln, Produkten zur Körperpflege, Gefahrstoffen und Pflanzenschutzmitteln; Heilmittelwerberecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes; Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene; Pharmazeutische Organisationen und Einrichtungen; Einführung in die Sozialgesetzgebung und das Sozialversicherungswesen. Anlage 15 (zu § 19 Abs. 3) Prüfungsstoff des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung I. Pharmazeutische Praxis Grundprinzipien der Rezeptur und Defektur; Inkompatibilitäten; Grundprinzipien der Entwicklung, Herstellung und Zulassung von Fertigarzneimitteln; Konformitätsbewertung von Medizinprodukten; Möglichkeiten der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln; Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte; Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, insbesondere über sachgemäße Aufbewahrung und Seite 29 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) II. Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen; Gefahren des Dauergebrauchs und Missbrauchs von Arzneimitteln; Aspekte der Qualitätssicherung; Angewandte Pharmakotherapie; Arzneimittelberatung und -auswahl in der Selbstmedikation; Interpretation ärztlicher, zahnärztlicher und tierärztlicher Verschreibungen sowie deren Terminologie; praktische Aspekte der pharmazeutischen Betreuung; apothekenübliche Dienstleistungen; Blut und Blutprodukte; Krankenhaushygiene; Ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Produkte für die Säuglings- und Kinderernährung sowie für Ernährungsmaßnahmen bei Erkrankungen; Nahrungsergänzungsmittel; Produkte zur enteralen und parenteralen Ernährung; Produkte und Gegenstände zur Körperpflege, Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmittel; Gesundheitsförderung; Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Maßnahmen der Ersten Hilfe; Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Apothekenbetriebs, insbesondere Buchführung, Jahresabschluss, Rentabilität, Rationalisierung, Steuern. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht; Unterscheidung zwischen Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift, Satzung; Berufsrecht für Apotheker; Ausbildung und Aufgaben der anderen Berufe in Apotheken, rechtliche Grundlagen; Kammergesetze einschließlich Berufsgerichtsbarkeit; Apothekenrecht, insbesondere Gesetz über das Apothekenwesen und Apothekenbetriebsordnung; sonstige für den Apothekenbetrieb wichtige Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten; Grundzüge der Geschichte des Apothekenwesens; Arzneimittelund Betäubungsmittelrecht, insbesondere Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz und Betäubungsmittelgesetz sowie dazu erlassene Rechtsverordnungen; Medizinprodukterecht; Besonderheiten des nationalen und internationalen Arzneimittelmarktes, insbesondere Feilbieten, Werbung und Preisgefüge; Vorschriften über den Umgang und Verkehr mit Gefahrstoffen; Aufgaben und Organisation der Gesundheitsverwaltung bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf internationaler Ebene; Rechtliche Grundlagen für die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Apothekenführung, Sozialversicherungsrecht. 8.3 Die Bewerbung für das Praktische Jahr Die Anforderungen an eine Bewerbung sind recht unterschiedlich: für die öffentliche Apotheke ist es manchmal vollkommen ausreichend, wenn man sich dort ein halbes Jahr vor Beginn persönlich vorstellt und ein kurzes Gespräch mit dem Apothekenleiter führt. In größeren Apotheken besonders an Universitätsstandorten und in der pharmazeutischen Industrie wird in der Regel eine schriftliche Bewerbung erwartet. Da solche Plätze erfahrungsgemäß länger im Voraus vergeben werden und recht begehrt sind, sollte man sich dort ein gutes Jahr oder länger vor Beginn des Praktikums bewerben. Seite 30 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Oft ist es hilfreich, bei der Apotheke oder Firma vorher anzurufen oder deren Homepage zu nutzen und sich zu informieren, so dass die Bewerbung den Anforderungen des potentiellen Arbeitgebers gerecht wird. Beim Verfassen einer Bewerbung ist auch vielfältige Fachliteratur, die in den meisten Buchläden zu beziehen ist, sehr hilfreich. 8.3.1.Die richtige Apotheke Jeder Pharmazeut im Praktikum absolviert mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke, daher ist es sinnvoll einige Sorgfalt bei der Auswahl einer optimalen Ausbildungsapotheke walten zu lassen. Im Folgenden sind einige Punkte aufgeführt, die bei der Suche zu berücksichtigen sind bzw. je nach persönlicher Gewichtung zu klären sind. Welchen Eindruck macht die Apotheke (Einrichtung und Ausstattung)? Wie groß ist die Apotheke, wie viele Mitarbeiter hat sie (und wie sind die einzelnen Berufe repräsentiert)? Gibt es eine elektronische Kasse, wie wird die Warenwirtschaft verwaltet? Wie ist die Apotheke mit Literatur ausgestattet, gibt es einen Internetzugang? Hat die Apotheke besondere Beratungsschwerpunkte (Diabetes, Homöopathie etc.)? Legt der Chef Wert auf Fortbildungen (auch seiner Mitarbeiter)? Wie gestaltet sich das Verhältnis von Chef und Mitarbeiter? Ist der Chef Fachapotheker (z.B. für Offizinpharmazie, pharmazeutische Analytik, Krankenhauspharmazie etc.)? Hatte die Apotheke bereits früher Pharmazeuten im Praktikum? (Wenn ja, ist es vielleicht auch interessant, mit diesen Kontakt aufzunehmen.) Wie groß und wie gut ausgestattet sind Rezeptur und Labor? Wie oft wird es genutzt? Gibt es einen angemessenen Pausenraum? Gibt es ein Gesamtkonzept für die Apotheke (z.B. naturmedizinisch orientiert), mit dem man arbeiten kann? Wechseln die Mitarbeiter häufig? Wie viele Mitarbeiter arbeiten nur halbtags oder nur gelegentlich in der Apotheke? Lebt die Apotheke von Laufkundschaft oder von den umliegenden Ärzten? Welche Ärzte sind in der Nähe niedergelassen? Ist ein Hautarzt in der Nähe (wichtig zur Einschätzung der Rezepturhäufigkeit)? Werden Zytostatika hergestellt? Beliefert die Apotheke ein Krankenhaus, ein Altersheim oder ein Pflegeheim? Welche Öffnungszeiten hat die Apotheke, gibt es eine feste Mittagspause, in der die Apotheke geschlossen ist? Wie gut/schlecht ist die Apotheke vom Wohnort zu erreichen? Welche Großhändler beliefern die Apotheke? Wie groß ist das Zusatzangebot, wie groß ist das Kosmetiksortiment? Seite 31 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Welche Dienstleistungen werden angeboten? Welche Vorstellungen bestehen seitens des Chefs bezüglich der Ausbildung? Wie sieht es aus mit Ausbildungsvergütung, Arbeitszeiten und Urlaub? Einige dieser Aspekte können schon im Vorfeld beurteilt werden, anderes wird man erst beim Vorstellungsgespräch erfragen. Ist dann die eine oder andere Apotheke in die engere Wahl genommen, macht es Sinn einen Probetag zu vereinbaren. So kann man die Abläufe während eines Arbeitstages beobachten und hat dabei genügend Zeit, mit den Mitarbeitern zu sprechen und dabei nicht nur in Erfahrung zu bringen, ob man sich eine gute Zusammenarbeit vorstellen kann, sondern lernt auch verschiedene apothekenspezifische Aspekte kennen. 8.3.2. Arbeitsvertrag und Vergütung Hat man eine Praktikantenstelle gefunden, ist es Zeit einen Arbeitsvertrag zu erstellen. Eine Hilfe ist hierbei der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter. Es ist unbedingt zu empfehlen, mit seinem Arbeitsvertrag eng am Vorbild des Tarifvertrages zu bleiben um arbeitsrechtlich abgesichert zu sein. Wichtige Punkte, die auf jeden Fall im Ausbildungsvertrag formuliert sein sollten, sind: Ziel der Anstellung (Ausbildung zum Apotheker im Rahmen der Approbationsordnung) Arbeits- und Urlaubszeiten Namen und Adressen der Vertragspartner zeitlicher Umfang der Anstellung (z. B. vom 1. Januar bis zum 30. Juni) Der BPhD e.V. hat einen Mustervertrag als Formular erstellt, der auf der Homepage des Verbandes abgerufen und ausgedruckt werden kann. Drei Dinge gilt es besonders zu beachten: 1. Häufig wird man als Praktikant „nach Tarif" angestellt und bezahlt. Dabei handelt es sich um den von der ADEXA ausgehandelten Tarifvertrag. Entgegen der häufig vertretenen Meinung ist man als Praktikant keineswegs an diesen Tarif gebunden. Wenn man Mitglied in der ADEXA ist, hat man lediglich das Anrecht darauf (mindestens) nach Tarif bezahlt zu werden. Der Tarifvertrag beinhaltet derzeit folgende Regelung für Pharmazeuten im Praktikum: Arbeitszeit: 40 h / Woche Vergütung: in den ersten sechs Monaten 750,00 €, danach 880,00 € Urlaub: 33 Tage/Jahr bei einer 6-Tage-Woche Selbstverständlich kann man seine Vorstellungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung individuell mit seinem Arbeitgeber verhandeln, es ist aber anzuraten, innerhalb eines angemessenen Rahmens zu bleiben und sich dabei am Tarifvertrag zu orientieren. Nach einer gewissen Einarbeitungszeit ist ein Pharmazeut im Praktikum als vollwertige Seite 32 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der pharmazeutische Arbeitskraft einsetzbar. Die Ausbildungsvergütung ist lohnsteuerpflichtig und es müssen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass man sich noch in der Ausbildung befindet und eine gute Ausbildung ebenfalls eine „Vergütung" darstellen kann. In der pharmazeutischen Industrie gilt dieser Tarifvertrag nicht (dort ist der Tarifpartner die IG Chemie, die aber keine besondere Regelung für Pharmazeuten im Praktikum hat), er wird aber nicht selten als Anhaltspunkt benutzt. Häufig ist die Vergütung in der Industrie auch höher. Als Pharmazeut im Praktikum ist man verpflichtet, „ganztägig" zu arbeiten, was nicht unbedingt bedeutet, dass man 40 h in der Woche arbeitet. Wichtig ist lediglich, dass die ausgestellte Bescheinigung eine ganztägige Arbeit (und zwar für insgesamt volle 6 Monate, das heißt z. B. vom 15. Juni bis zum 14. Dezember) belegt. Letztlich ist in dieser Frage aber nur das Landesprüfungsamt zu einer gültigen Entscheidung befugt. Besonderes Augenmerk ist auch auf die Datierung der Praktikumsbescheinigung zu legen. Die Unterschrift darf frühestens am letzten Arbeitstag oder später geleistet werden, da das Prüfungsamt darauf besonderen Wert legt. Ein Muster für diese Bescheinigung befindet sich als Anlage in der Approbationsordnung. Als Pharmazeut im Praktikum darf man nur unter Aufsicht eines approbierten Apothekers arbeiten und die Abgabe prüfen lassen. Das bedeutet, dass immer ein approbierter Apotheker anwesend sein muss. Diese Regelung schließt natürlich auch den eigenverantwortlichen Apothekennotdienst durch einen Praktikanten aus. 8.3.3 Versicherung im Praktischen Jahr Als Pharmazeut im Praktikum gilt man als Arbeitnehmer und daher sind automatisch Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, die allerdings zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen werden. Für die Meldung zur Krankenversicherung ist der Arbeitgeber zuständig. Man kann in der Regel seine Krankenversicherung frei wählen und sollte sich daher vorher überlegen, ob man bei seiner Versicherung bleibt oder zu wechseln beabsichtigt. Eine private Krankenversicherung ist jedoch in keinem Fall möglich, auch wenn zuvor eine bestand. Ebenso ist der Arbeitgeber für die Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung zuständig. Ob die Anmeldung geschehen ist, lässt sich einfach durch einen Blick auf die Ausbildungsvergütungsabrechnung feststellen. Mit der Rentenversicherung verhält es sich vielschichtiger. Zunächst einmal ist man als Arbeitnehmer Pflichtmitglied bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund), für die Anmeldung ist abermals der Arbeitgeber zuständig, die Beiträge werden gleich von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Die gezahlten Beiträge gelten später für die Rente nur, wenn man insgesamt länger als 5 Jahre in die DRV eingezahlt hat, war man kürzer als 5 Jahre in der DRV versichert, gehen die gezahlten Beiträge verloren. Dann gibt es noch die standeseigene Altersversorgung, die so genannten Versorgungswerke Seite 33 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) (Apothekerversorgung). Hier ist die Regelung von Apothekerkammer zu Apothekerkammer unterschiedlich. Ob man als Pharmazeut im Praktikum Pflichtmitglied ist oder in die Rentenversicherung über die DRV einzahlt, kann man direkt beim Versorgungswerk der entsprechenden Apothekerkammer erfragen. Eine Übersicht befindet sich im vorangegangenen allgemeinen Teil des Studienführers. 8.4 Berufsbegleitende Unterrichtsveranstaltungen Begleitend zum Praktischen Jahr finden mindestens 120 Stunden theoretischer Unterricht statt. Diese werden inzwischen in allen Bundesländern von den Apothekerkammern im Auftrag der Landesprüfungsämter durchgeführt. Die Themen sind im Prinzip identisch mit den in Anlage 8 der Approbationsordnung aufgeführten Themen, die Inhalt der praktischen Ausbildung sein sollen. Die Apothekerkammern können aber unterschiedliche Gewichtungen vornehmen. Themenkomplexe sind Betriebswirtschaft, Apothekenrecht und pharmazeutische Praxis. Vielfach findet der begleitende Unterricht in zwei Blöcken à 2 Wochen statt, einer pro Halbjahr. Es besteht Anwesenheitspflicht beim Praxisbegleitenden Unterricht, man bekommt anschließend eine Bescheinigung über die Teilnahme, die bei der Meldung zum 3. Staatsexamen vorgelegt werden muss. Normalerweise bekommt man von der Apothekerkammer rechtzeitig eine Einladung für die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen zugesandt (vorausgesetzt, man ist der Kammer als Praktikant gemeldet, dafür ist der Arbeitgeber zuständig), es schadet aber nicht, sich auch in der Deutschen Apothekerzeitung, in der Pharmazeutischen Zeitung, auf der Homepage der Apothekerkammer oder bei seinen Kommilitonen über die Termine zu informieren, um sich gegebenenfalls bei der Apothekerkammer zu melden. Die Termine können auch direkt bei der Apothekerkammer erfragt werden. 8.5 Das Praktische Jahr im Ausland Seitens der Approbationsordnung spricht nichts dagegen, ein halbes Jahr im Ausland zu verbringen. Für die Anerkennung ist allerdings immer das Prüfungsamt zuständig. Innerhalb der EU ist das inzwischen meist kein Problem mehr, etwas komplizierter kann es werden, wenn man das nichteuropäische Ausland favorisiert. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich zu Beginn der Planung bei seinem Prüfungsamt nach den Voraussetzungen zu erkundigen. Üblicherweise verlangt das Landesprüfungsamt eine originale vom betreuenden Apotheker/ Professor unterzeichnete „vorläufige Tätigkeitsbeschreibung“, um euch bereits vor Beginn des Praktischen Jahres die Anerkennung zu bestätigen. Im Allgemeinen schreibt die Approbationsordnung vor, dass der jeweilige im Ausland – unabhängig ob innerhalb oder außerhalb der EU abgeleistete praktische Ausbildungsabschnitt „unter Leitung eines wissenschaftlich ausgebildeten, hauptberuflich tätigen Apothekers“ in der Industrie, Krankenhausoder öffentlichen Apotheke abgeleistet werden muss. An pharmazeutischen Instituten oder anderen Seite 34 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der geeigneten Einrichtungen einer Universität sollte dies unter Leitung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten erfolgen. Dies sind erste Anzeichen für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit durch das zuständige Landesprüfungsamt (LPA), aber können nicht als vorab verbindlich angesehen werden. Sie dienen nur als Anhaltspunkt und ersparen nicht die Einzelfallentscheidung der Behörde! Die Planung eines Auslandaufenthaltes sollte mindestens ein Jahr vor Beginn des Praktikums begonnen werden, weil die administrative Organisation viel Zeit in Anspruch nehmen kann, denn auch Absagen sollten eingerechnet werden. Für EU-Länder benötigt man in der Regel keine Arbeitserlaubnis und aufgrund des Abkommens zur Reisefreiheit auch keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Teilweise kann es aber bei einzelnen Ländern innerhalb der EU zu Sonderregelungen kommen, weshalb man sich auf der Homepage der jeweiligen Landesvertretung informieren sollte. Dort können auch alle weiteren Dinge erfragt werden. Man sollte sich auch bei seiner Auslandskrankenversicherungsschutz Krankenversicherung steht: für die erkundigen, wie bekommt man EU es um meist einen einen „Auslandskrankenschein", außerhalb Europas kann eine Zusatzversicherung nötig werden. Im nichteuropäischen Ausland benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis (Visum) und Arbeitserlaubnis. Des Weiteren sollte man sich über spezielle Einreisebestimmungen (z.B. Impfungen) informieren. Unabhängig von dem Land, in dem man arbeiten will, ist man verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde zu melden. Dabei soll man in der Regel auch nachweisen, dass der Lebensunterhalt selbstständig bestritten Ausbildungsvergütung werden kann. festgeschrieben Das ist, kann oder z.B. der der Arbeitsvertrag Nachweis elterlicher sein, oder in dem sonstiger Unterstützung. Außerdem ist es sinnvoll, über eine Haftpflichtversicherung nachzudenken. Zugegebenermaßen ist es nicht ganz einfach, im Ausland eine Stelle zu finden. Wenn man in eine öffentliche Apotheke gehen möchte, so sollte man zuerst überlegen, ob die Sprachkenntnisse dafür ausreichend sind. Dann ist es vermutlich am einfachsten, wenn man in der Region, die bevorzugt wird, Urlaub macht und sich in einigen Apotheken direkt persönlich vorstellt. Stellen in der pharmazeutischen Industrie können teilweise über größere deutsche Unternehmen mit Dependancen im Ausland vermittelt werden (Glaxo Smithkline, Bayer, Schwarz Pharma Gruppe...). Möchte man an die Universität, so ist es am einfachsten, wenn der Kontakt über einen Professor hergestellt wird. Bei der Bewerbung sollte man darauf achten, kurz das Praktische Jahr zu erklären und dass uns die Möglichkeit gegeben wird die Hälfte davon im Ausland abzuleisten, da diese Option eine Seltenheit darstellt und so nicht in vielen Ländern vorhanden ist. Ein kurzer Hinweis, dass man bereits fertig mit der universitären Ausbildung ist und dass es nun um die Vorbereitung auf den späteren Beruf geht ist auch hilfreich, damit der Empfänger die Bewerbung und Qualifikation besser einordnen kann. Das praktische Jahr kann in der Bewerbung auf Englisch mit dem in Großbritannien üblichen Begriff "pre-registration year“ bezeichnet werden. Im Ausland ist es oft nicht unbedingt üblich, ein solches Praktikum zu vergüten, daher sollte man sich Seite 35 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) danach im Besonderen erkundigen. Aber allein am finanziellen Aspekt sollte es schlussendlich nicht scheitern, da trotz der Sonderstellung des Pharmaziestudiums und des PJs auch vereinzelt staatliche, private oder stipendienartige Förderungsmöglichkeiten bestehen. In Fragen der Wohnungssuche kann häufig auch der zukünftige Arbeitgeber helfen und gerade größere Firmen haben oft Adressen für neue Mitarbeiter, die noch keinerlei Kontakte aufbauen konnten. Man kann auch versuchen, über Lokalzeitungen eine Wohnung oder ein Zimmer zu finden, heutzutage sind viele Zeitungen auch im Internet zu finden und oft interessant verlinkt. Nicht zuletzt besteht natürlich die Möglichkeit, andere Studenten vor Ort zu kontaktieren und dort Hilfe bei der Organisation zu finden. Bei alledem darf man nicht vergessen, dass man zum Praxisbegleitenden Unterricht möglicherweise aus dem Ausland anreisen muss. Man sollte also den Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren und zusätzliche Reisekosten einplanen. In einigen Bundesländern ist es möglich den Praxisbegleitenden Unterricht in 4 Wochen am Stück zu absolvieren, was aber im Einzelnen über die betreffende Apothekerkammer erfragt werden muss. Ebenso kann es nach Absprache auch möglich sein, den Unterricht in einem anderen Bundesland als dem in dem man studiert hat zu absolvieren. 8.6 Praktikumsplätze in der deutschen Industrie Viele pharmazeutische Unternehmen bieten Pharmazeuten im Praktikum die Möglichkeit, 6 Monate ihres Praktischen Jahres abzuleisten. Im Einzelnen wird, da keine Bindung an den Bundesrahmentarifvertrag besteht, eine höhere Vergütung angeboten. Hegt man den Wunsch einen Teil seines Praktischen Jahres in der Industrie zu verbringen, empfiehlt es sich eine grobe Abschätzung vorzunehmen: 1. In welchem Sektor ist das Unternehmen tätig? 2. Welche Arbeitsgebiete kann ein Praktikant kennen lernen? 3. Welche Vergütung bekommt ein Praktikant? 4. Kann ein Praktikant Hilfe bei der Wohnungssuche erhalten? Wenn ja, welche? 5. Gibt es im Ausland Dependancen, in denen ein Pharmazeut im Praktikum ein halbes Jahr absolvieren kann? 6. Genaue Adresse und Ansprechpartner Sind diese Punkte vorab geklärt, kann begonnen werden mit einzelnen Firmen Kontakt aufzunehmen. Auch lokale Fachschaften erhalten häufig Angebote für Pharmazeuten im Praktikum um diese für Interessenten zugänglich zu machen. Dort einmal nachzufragen, lohnt sich in jedem Fall. 8.7 Feedback zum Praktischen Jahr in der Apotheke Da es für das Praktische Jahr bisher leider keine allgemein gültigen Qualitätsstandards gibt, sind alle Pharmazeuten im Praktikum auf Informationen ihrer Vorgänger angewiesen. Um gute Seite 36 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Ausbildungsapotheken weiterempfehlen zu können, hat der BPhD e.V. daher begonnen, eine über die Homepage zugängliche Datenbank zu unterhalten, in der Informationen ehemaliger Pharmazeuten im Praktikum zu ihrer Ausbildungsapotheke gesammelt werden können. Natürlich kann eine solche Datensammlung weder alle Ausbildungsapotheken enthalten noch ein objektives Bild liefern. Dennoch sind wir der Meinung, dass gerade besonders gute Kritiken für potentielle Nachfolger interessant sind. Auf der anderen Seite sollen Apotheken, die (vielleicht sogar regelmäßig) besonders gut abschneiden, ausgezeichnet werden. Jeder Pharmazeut im Praktikum ist eingeladen, nach Abschluss seines Praktischen Jahres den auf unserer Homepage erhältlichen Evaluierungsbogen auszufüllen. Sollte die Ausbildung in der Apotheke positiv beurteilt sein, wird die Apotheke als „empfehlenswerte Ausbildungsapotheke" geführt. Unter allen empfehlenswerten Ausbildungsapotheken eines Jahres zeichnet der BPhD e.V. jährlich jeweils drei Krankenhausapotheken und Offizinapotheken als „Beste Ausbildungsapotheken“ aus. 8.7.1 Auswertung der Aktion „Bewertung der Ausbildungsapotheke" Mit dem Fragebogen „Bewertung der Ausbildungsapotheke" möchte der BPhD e.V. die Zufriedenheit der Pharmazeuten im Praktikum bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen Jahr erfragen. Eine Liste der positiv bewerteten Ausbildungsapotheken wird in einer Datenbank auf der Homepage des BPhD e.V. zugänglich gemacht. Diese soll u. a. eine Hilfe für zukünftige Praktikanten sein, eine gute Ausbildungsapotheke zu finden. Wird die Apotheke von dem Ausfüllenden als „unbedingt empfehlenswert“, oder als „bedingtempfehlenswert“ bewertet, dann wird die Apotheke in die Liste der Datenbank aufgenommen. Erfüllt eine Apotheke diese Bedingungen nicht, wird zu dieser nichts weiter veröffentlicht. Auch werden die Apotheken nicht auf ihre Ausbildung hin angesprochen, was auf den Praktikanten zurückfallen könnte. Die Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, die Auszeichnung der besten Ausbildungsapotheken wird jährlich, zu Beginn des Jahres vergeben. 9. Das Dritte Examen Kann man langsam das Ende des Praktischen Jahres absehen, meldet man sich zum Dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung. Dazu muss neben den Zeugnissen des ersten und zweiten Seite 37 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Examens auch die Bescheinigung über die Absolvierung eines ganzen Jahres an praktischer pharmazeutischer Ausbildung, sowie die Bescheinigung über die Teilnahme am Praxisbegleitenden Unterricht beim Landesprüfungsamt eingereicht werden. In der Regel legt man das dritte Staatsexamen bei dem Prüfungsamt ab, wo man auch das zweite Examen abgelegt hat. Ein Wechsel des Landesprüfungsamtes zwischen zweitem und drittem Examen ist theoretisch möglich, aber nicht gern gesehen. Möchte man wechseln, so empfiehlt es sich beim Prüfungsamt der Wahl anzufragen, ob dieses bereit ist, die Prüfung durchzuführen, was dann unverzüglich dem bisherigen Landesprüfungsamt mitgeteilt werden sollte. Man ist in jedem Fall angehalten, sein Drittes Staatsexamen dort abzulegen, wo man am Praxisbegleitenden Unterricht teilgenommen hat. Ob es daher wirklich sinnvoll ist, zu wechseln, sollte gut überlegt sein. Ist das 3. Staatsexamen bestanden, kann die Approbation beim Landesprüfungsamt beantragt werden. 10. Promovieren – Lohnt sich das? Spätestens zum Ende des Studiums stellt sich bei allen Studierenden die Frage: „Wie soll es weitergehen?“ Neben den bereits erwähnten vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten habt ihr auch die Wahl zur Promotion an einer Universität. Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist natürlich der bei vielen ersehnte Doktortitel vor dem Namen. Dieser ist in der öffentlichen Apotheke meist ohne weitere Vorteile wie ein höheres Gehalt oder bessere Arbeitsbedingungen nahezu bedeutungslos, allerdings gilt ein Doktortitel als „Grundvoraussetzung“ für eine spätere Tätigkeit in der Industrie, Forschung oder an den Hochschulen. Daher solltet ihr euch gut überlegen, ob sich die Zeit nicht vielleicht doch für euch lohnt. Promovieren könnt ihr prinzipiell in allen Bereichen der Pharmazie, aber auch darüber hinaus im Public Health- oder anderen Bereichen. Informiert euch hier einfach an euren Universitäten, oder zukünftig auch auf der Homepage des BPhD e.V. Mögliche Promotionsorte sind neben den Universitäten, Kliniken, Krankenhausapotheken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Institute Frauenhofer, Helmholtz oder Max-Planck, den Zulassungsbehörden (BfArM und PEI) oder diversen Pharmafirmen. Eine große Frage bezieht sich oft auf die Dauer einer Promotion. Im naturwissenschaftlichen Bereich sind Promotionszeiten von unter 3 bis 5 Jahre möglich. Die durchschnittliche Promotionsdauer liegt bei ca. 3,5 Jahre. Letztendlich liegt es an euch und euren weiteren Verpflichtungen (z.B.: Lehrtätigkeit an Universitäten) wie zügig ihr mit eurer Arbeit fertig werdet. Je nachdem was für eine Stelle ihr bekommt verdient ihr zwischen 1150€ (50%Stelle), 1400€ (66%Stelle) und 2000€ (100% Stelle), alle Preise netto, ebenso sind Stipendien möglich wie zum Beispiel das DFG-Graduiertenkolleg, hier bekommt ihr rund 1300-1600€, müsst aber davon noch ca. 15% für Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Ihr seht also, es gibt eine Vielzahl von Fragen. Wir können euch nur wärmstens empfehlen auf eure Professoren zuzugehen und ggf. Praktika, Wahlpflicht- oder Diplomarbeiten in den jeweiligen Arbeitsgruppen anzufertigen um einen Einblick in die wissenschaftliche Tätigkeit zu bekommen. Seite 38 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der 11. Der BPhD e.V., die Fachschaften, europäische und internationale Studierendenorganisationen BPhD e.V. allgemein Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD e.V.) stellt die offizielle Vertretung aller Pharmaziestudierenden in Deutschland dar. Seit der Gründung im Jahr 1948 ist der BPhD e.V. ständiger Begleiter im Studium, im Praktischen Jahr und im Berufseinstieg. Der BPhD e.V. ist bemüht, die Ausbildung aller Pharmaziestudierenden in Deutschland zu verbessern. Der Verband vertritt die Interessen der Pharmaziestudierenden an den Universitäten und in der Öffentlichkeit. Auch in den allgemeinen Standesvertretungen, wie Kammern, Verbänden und in internationalen Organisationen ist der BPhD e.V. für seine Mitglieder engagiert. Dabei beschäftigt sich der BPhD e.V. mit Themen wie der Hochschulzulassung, den Studieninhalten und dem Praktischen Jahr, den Staatsexamina, sowie mit den ersten Jahren im Berufsleben nach Erwerb der Approbation. Mitglied im BPhD e.V. sind alle 22 Fachschaften der pharmazeutischen Institute Deutschlands. Da alle Pharmaziestudierende Mitglieder in ihrer Fachschaft sind, ist jeder einzelne automatisch Teil des BPhD e.V. Dabei werden alle Mitglieder durch den Vorstand des BPhD e.V. vertreten. Der BPhD ist als eingetragener Verein organisiert. So werden, ohne wirtschaftliche Interessen als sogenannter Idealverein, die Interessen der Pharmaziestudierenden optimal vertreten. Struktur des BPhD e.V. Seite 39 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. ist in seiner Funktion als gemeinnütziger Verein gut strukturiert, um effektiv als Interessenvertretung für die Pharmaziestudierenden zu agieren: Vorstand Bundesverband Pharmaziestudierender in Deutschland e.V. Innerer Vorstand - Präsident - Generalsekretär - Schatzmeister - Erweiterter Vorstand – Beauftragte - Praktisches Jahr / Recht - Lehre und Studium - Bildung und Tagung - Internet und Presse - Public Relation - Young Pharmacist - EPSA – Liaison Secretary - IPSF – Contact Person - Alle Delegierten der Pharmazie in Deutschland Alle Pharmaziestudierenden der 22 Pharmaziestandorte in Deutschland, Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs), Außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder Fachschaft – Was ist das? Seite 40 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Eine Fachschaft ist die Gesamtheit aller Studierenden eines Instituts, einer Fakultät oder eines Fachbereiches einer Hochschule. Es handelt sich um eine Institution der studentischen Selbstverwaltung und Interessensvertretung. Die Mitgliedschaft in einer Fachschaft erfolgt automatisch mit der Immatrikulation (Beginn eines Pharmaziestudiums) und endet erst wieder mit der Exmatrikulation. Somit bist DU Teil der Fachschaft Pharmazie an deiner Universität. In Deutschland gibt es 22 Universitäten, an denen man Pharmazie studieren kann – folglich gibt es 22 verschiedene Fachschaften der Pharmazie. Jede dieser Fachschaften ist Mitglied im BPhD e.V. Da nun jeder Studierende in seiner Fachschaft Mitglied ist, ist er so gesehen auch ein (ordentliches) Mitglied im BPhD.e.V. – die Basis des BPhD e.V. sind also alle Studierenden der pharmazeutischen Institute an den, unten aufgeführten, deutschen Hochschulen. Des Weiteren gehören die Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) zu den ordentlichen Mitgliedern, da sich diese noch in der Ausbildung zum Apotheker befinden. Alle ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht bei den Delegiertenversammlungen und können sich für eine Wahl eines Amtes im BPhD e.V. aufstellen lassen. Diese Delegiertenversammlungen werden auch Bundesverbandstagungen (BVT) genannt und finden zweimal im Jahr statt. Fachschaften: Seite 41 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Universität Kontakt [email protected] www.pharmazie-berlin.de [email protected] Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn www.pharmazie-bonn.de Technische Universität [email protected] Braunschweig www.fgapo.tu-bs.de Heinrich-Heine-Universität [email protected] Düsseldorf www.uni-duesseldorf.de/fspharma/ Friedrich-Alexander-Universität [email protected] Erlangen-Nürnberg www.fachschaft-pharmazie.de/ Johann Wolfgang [email protected] Universität Frankfurt am Main www.fachschaft-pharmazie-frankfurt.de/ [email protected] Albert-Ludwigs-Universität Freiburg www.fschemie.uni-freiburg.de/pharmi Ernst-Moritz-Arndt-Universität [email protected] Greifswald www.pharmazie-hgw.de/ Matin-Luther-Universität [email protected] Wittenberg www.fsr.pharmazie.uni-halle.de [email protected] Universität Hamburg www.chemie.uni-hamburg.de/pha/fachschaft Ruprecht-Karls-Universität [email protected] Heidelberg www.pharmaziestudenten-hd.de [email protected] Friedrich-Schiller-Universität Jena www1.uni-jena.de/FSR_Pharmazie/ Christian-Albrechts-Universität zu [email protected] Kiel www.uni-kiel.de/fs-pharmazie/ Freie Universität Berlin Universität Universität Leipzig Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Philipps-Universität Marburg Ludwig-Maximilians-Universität München Westfälische-Wilhelms-Universität Münster Universität Regensburg Universität des Saarlandes Eberhard-Karls-Universität Tübingen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Kontakt [email protected] www.fsr-biopharm.de [email protected] www.pharmazie.uni-mainz.de/Fachschaft/ [email protected] http://fachschaft-pharmazie-marburg.de [email protected] www.fach-pharm.cup.uni-muenchen.de [email protected] www.uni-muenster.de/FSPharmazie [email protected] www-cgi.uni-regensburg.de/Studentisches/FS_Pharmazie/cms/ [email protected] www.pharma.uni-saarland.de/fachschaft.php [email protected] http://pharmazie-tu.de [email protected] www.fachschaft.pharmazie.uni-wuerzburg.de 11.2 IPSF- International Pharmaceutical Students’ Federation Seite 42 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Mit der Gründung im Jahre 1949 in London ist die International Pharmaceutical Students‘ Federation eine der ältesten, ehrenamtlich international agierenden Studierendenorganisationen der Welt und zählt zurzeit über 350 000 Mitglieder aus 70 Staaten. Der Vorstand ist ähnlich dem des BPhD, bestehend aus Präsident, Generalsekretär und Schatzmeister, sowie dem "erweiterten Vorstand", den Chairpersons. Diese werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung (General Assembly) für ein bzw. zwei Jahre (Generalsekretär und Schatzmeister) gewählt. Anders als im BPhD hat die IPSF einen ständigen Sitz mit Büro in Den Haag, Niederlande. Leitgedanke ist die weltweite Kompetenz und Ausbildung der Pharmaziestudierenden zu fördern, auszubauen, zu verbessern und unser aller Interessen gegenüber anderen internationalen Organisationen zu wahren und eine Stimme zu geben. Aber auch politisch und präventiv setzt sich die IPSF durch Gesundheitskampagnen, Positionspapiere und Teilnahme an politischen Treffen zu Gesundheitsthemen ein und möchte weltweit ein Zeichen setzten für das Verantwortungsbewusstsein der zukünftigen pharmazeutischen Generation. Durch die Mitgliedschaft im BPhD e.V. sind alle deutschen Pharmaziestudierende auch Mitglieder der IPSF und haben Zugang zu allen Programmen und Kongressen. Weitere Informationen unter ipsf.org oder bphd.de Ausland 11. EPSA – European Pharmaceutical Students’ Association Die Anfänge von EPSA finden sich im Jahr 1978 in Frankreich. Im selben Jahr wurde die Organisation als European Sub-Committee von IPSF gegründet. Vier Jahre später, also 1982 wurde der Name zu European Pharmaceutical Students‘ Committee geändert und der Verband wurde unabhängig. Seit 1993 besteht EPSA unter seinem aktuellen Namen der European Pharmaceutical Students‘ Association. Seit 2004 hat EPSA seinen permanenten Sitz in Brüssel, Belgien im PGEU office (Pharmaceutical Group of the European Union). Neben Präsident, Generalsekretär, Schatzmeister und Immediate Past President gibt es vier Vice Presidents, die mit einzelnen Arbeitsbereichen betraut sind. Mit ihnen zusammen arbeiten in den einzelnen „Boards“ 13 Coordinators zusammen. In jeder Mitgliedsorganisation gibt es einen so genannten Liaison Secretary, der für die Kommunikation zwischen EPSA und seinem Verband, sowie die Etablierung der Projekte verantwortlich ist. In den zweimal im Jahr stattfindenden Generalversammlungen vertreten sie die Interessen ihrer Verbände gegenüber EPSA. Aktuell sind 38 Verbände Mitglied in EPSA und damit über 160 000 Studierende ganz Europas zu denen auch ihr gehört! EPSA hat sich zum Ziel gesetzt die Vernetzung der europäischen Pharmaziestudierenden zu verbessern, einen ständigen Informationsfluss zwischen den Verbänden zu gewährleisten und eine gemeinsame Meinung zu Themen zu finden, die uns als Pharmaziestudierende in ganz Europa betreffen und diese nach außen zu tragen. Seite 43 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) 12. Wichtige Standesorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker ABDA Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ursprünglich Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker). Ihre Mitgliederversammlung besteht aus stimmberechtigten Vertretern sowohl der Apothekerkammern als auch der Apothekerverbände (s.u.). Da die ABDA die Interessen der Apotheker, insbesondere gegenüber Politik vertritt und zusätzlich zentralorganisatorische Aufgaben übernimmt befindet sich ihr Hauptsitz in Berlin. Einige Unternehmen und Organisationen, die einem bereits im Studium begegnen, sind der ABDA untergliedert: Hierzu gehören beispielsweise das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker in Eschborn, der Govi-Verlag, die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker, die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker und auch das Deutsche Apothekenmuseum in Heidelberg. Seit 2012 ist Friedemann Schmidt Präsident der ABDA. Apothekerkammern Deutschland hat 16 Bundesländer, aber 17 Apothekerkammern – in jedem Bundesland gibt es eine Landesapothekerkammer, Nordrhein-Westfalen gliedert sich aus historischen Gründen in zwei Apothekerkammern auf: die AK Nordrhein sowie die AK Westfalen-Lippe. Die Apothekerkammern sind insbesondere für die berufspolitische Vertretung, für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des pharmazeutischen Personals und für das Berufsrecht zuständig. Sie übernehmen viele unterschiedliche Aufgaben – darunter beispielsweise die Organisation des Apothekennotdienstes und in den meisten Fällen im Auftrag der Landesgesundheitsbehörden auch die Ausbildung im 3. Ausbildungsabschnitt. Auch die (Landes-) Apothekerkammern besitzen eine gemeinsame Vereinigung: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer, BAK). DAV und Apothekerverbände Die Apothekerin / Der Apotheker ist als qualifizierte/r Arzneimittelfachmann/-fachfrau der erste Partner des Patienten in der Arzneimitteltherapie. Dennoch gilt jede Apotheke auch als Mittelstandsunternehmen und muss somit wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen um einerseits rentabel zu arbeiten (Wirtschaftlichkeitsgebot) und damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Versorgungsnetzes aus Apotheken zu leisten. Weiter ist das Bestehen einer Apotheke im Gegensatz zu einem „normalen“ Geschäftsbetrieb eng an die Gesetzgebung geknüpft und der Spielrahmen hierin ist sehr klein. Zur Wahrung der Interessen der Apothekerinnen und Apotheker in Bezug auf diese Aspekte gibt es die 17 Landesapothekerverbände (auch hier teilt sich Seite 44 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der NRW in den AV Nordrhein und den AV Westfalen-Lippe auf). Der Dachverband ist der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV). Weitere pharmazeutische Organisationen: DPhG Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. ist die Fachgesellschaft für die Wissenschaft Pharmazie. In ihr sind viele Professoren und Dozenten vertreten. Sie tritt für die Förderung der Wissenschaft in der Pharmazie, Vertretung der wissenschaftlichen Pharmazie gegenüber der Politik und die Aktualität der wissenschaftlichen Inhalte der Pharmazie ein. Sie ist das einzige pharmazeutische Gremium, das mit Berechtigung zur Stellungname direkt im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vertreten ist. In ihrer wissenschaftlichen Zeitschrift „Pharmacon“ (bis 2012 „Pharmazie in unserer Zeit“) informiert sie regelmäßig umfassend und wissenschaftlich fundiert über aktuelle Aspekte spezieller Arzneimittelgruppen. Auch als Student kann man hier Mitglied werden und das Abo beziehen, Informationen findet man unter www.dphg.de. Zudem wird man über regelmäßige Vortragsangebote an den Universitäten informiert. Seit 2011 ist Professor Dieter Steinhilber von der Uni Frankfurt Präsident der DPhG. ADEXA - Apothekengewerkschaft Die ADEXA Apothekengewerkschaft vertritt insbesondere die tariflichen Interessen des angestellten Personals in öffentlichen Apotheken. Damit besitzt sie eine Bedeutung für PTA, PKA, Apothekergehilfen, Apotheker und Apothekerinnen, Pharmazieingenieure – und auch Pharmazeuten im Praktikum. Sie handelt mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) den Bundesrahmentarifvertrag aus, der dann Bindungskraft hat, wenn der angestellte Apothekenmitarbeiter Mitglied der ADEXA und der Vorgesetzte Mitglied des ADA ist. Impressum Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. Deutsches Apothekerhaus Postfach 080463 10004 Berlin info(at)bphd.de 13. Literatur Seite 45 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) 13.1 Quellen Approbationsordnung für Apotheker in der novellierten Fassung vom 2. August 2013 Gebler, Kindl: Pharmazie für die Praxis (WVG) Kovar; Hügel, Fischer, Kohm: Der Pharmaziepraktikant (Praxis und Gesetzeskunde) (WVG) Gebler, BAK: Leitfaden und Hinweise für die Ausbildung der Pharmaziepraktikanten (Govi) Die Rote Liste (Adressen aller pharmazeutischen Unternehmen und Produktinformationen) 13.2 Adressen und Links Aktuelle Adressen sind auf den Homepages der einzelnen Institutionen verfügbar: Landesprüfungsämter(LPA): Eine Liste der Prüfungsämter ist unter http://impp.de/IMPP2010/Index.php?gti_open=LinksLPA>i_ziel=28 zu beziehen. Seite 46 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) Der Apothekerkammern: LAK Baden-Württemberg Villastraße 1 [email protected] 70190 Stuttgart www.lak-bw.de (Postfach 102939; 70025 Stuttgart) Bayerische LAK Maria-Theresia-Str. 28 [email protected] 81675 München www.blak.de AK Berlin Littenstraße 10 [email protected] 10179 Berlin www.blak.de LAK Brandenburg Am Buchhorst 18 [email protected] 14478 Potsdam www.lakbb.de AK Bremen Eduard-Grunow-Straße 11 [email protected] 28203 Bremen www.apothekerkammer-bremen.de AK Hamburg Rabenstr. 11 a [email protected] 20148 Hamburg www.apothekerkammer-hamburg.de LAK Hessen Kuhwaldstraße 46 [email protected] 60446 Frankfurt/M. www.apothekerkammer.de (Postfach 900643; 60446 Frankfurt/M.) AK Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Str. 304 [email protected] 19055 Schwerin www.akmv.de AK Niedersachsen An der Markuskirche 4 [email protected] 30163 Hannover www.apothekerkammer-nds.de AK Nordrhein Poststr. 4 [email protected] 40213 Düsseldorf www.aknr.de LAK Rheinland-Pfalz Am Gautor 15 [email protected] 55131 Mainz www.lak-rlp.de AK des Saarlandes Zähringerstr. 5 [email protected] 66119 Saarbrücken www.apothekerkammer-saar.de Sächsische LAK Pillnitzer Landstraße 10 [email protected] 01326 Dresden www.slak.de AK Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 [email protected] 39120 Magdeburg www.ak-sa.de AK Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 75 [email protected] 24105 Kiel www.apothekerkammer-sh.de LAK Thüringen Thälmannstr. 6 [email protected] 99085 Erfurt ww.lakt.de AK Westfalen-Lppe Bismarckallee 25 [email protected] 48151 Münster www.akwl.de 10.2 Adressen und Links Seite 47 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014) www.bphd.de: Homepage des BPhD e.V. mit Fachschaftsadressen, Approbationsordnung, Musterarbeitsvertrag, PJ-Börse und vielen pharmazeutischen Links [email protected]: allgemeine Informationen [email protected]: Präsident des BPhD [email protected]: Generalsekretärin des BPhD [email protected]: Schatzmeisterin des BPhD [email protected]: Beauftragte für das Praktische Jahr [email protected]: das Auslandsreferat allgemein [email protected]: Kontakt zum europäischen Studentenverband [email protected]: Kontakt zum internationalen Studentenverband [email protected]: Beauftragter für Rechtsfragen [email protected]: Beauftragter Lehre und Studium [email protected]: PR Beauftragter www.abda.de: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände www.adexa-online.de: Die Apothekengewerkschaft www.adka.de: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. www.daad.de: Deutscher Akademischer Austausch Dienst www.BfArM.de: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte www.bpi.de: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. www.dphg.de: Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. www.hochschulstart.de: Stiftung für Hochschulzulassung www.impp.de: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen www.auswaertiges-amt.de: alle Botschaftsadressen www.deutsche-apotheker-zeitung.de: Das Internetportal der Deutschen Apotheker Zeitung www.pharmazeutische-zeitung.de: Die Pharmazeutische Zeitung online www.pharma4u.de: Die Plattform für Pharmazeuten www.ravati.de: Seminare und Repetitorien für Pharmazeuten Seite 48 Studienratgeber „Pharmazie“ des BPhD e.V. 3. Auflage (2014)